Sie so wollen, zu einer diplomatischen Meisterleistung, die hoffentlich auch den 12. Mai übersteht. Es steht im Raum, dass US-Präsident Trump das Abkommen am 12. Mai vielleicht sistieren könnte.
Es ist uns nicht nur als Gastgeber, sondern nicht zuletzt auch aufgrund der budgetären Implikationen, die ich Ihnen gerade aufgezählt habe, ein ganz besonderes Anliegen, das Iranabkommen zu halten – unter anderem war auch das Gegenstand der gestrigen Beratungen.
Wenn Nachfrage besteht, stehen wir sehr gerne als Gastgeber und vielleicht auch darüber hinaus für eine Syrienkonferenz zur Verfügung. Ich habe daher auch angewiesen, dass Routinekonferenzen, die vielleicht besser in einen akademischen Rahmen passen, vom Außenministerium nicht wahrgenommen werden, sondern dass wir das uns zur Verfügung stehende Budget für eine wirklich operative Außenpolitik einsetzen, und dazu gehört beispielsweise die Abhaltung einer Syrienkonferenz, wenn sich eine solche ergeben sollte.
Was den AKF anbelangt, darf ich das ergänzen, was Abgeordneter Haider vorhin ausgeführt hat: Wir haben 15 Millionen Euro fix im Budget und wir können auf 5 Millionen Euro aus unseren eigenen Rücklagen zurückgreifen. Es kann, sollte sich eine Katastrophe – es handelt sich bei dem, was das Wort Katastrophe beschreibt, um ein unvorhersehbares Ereignis, um eine force majeure – ereignen, dann werden wir hoffentlich im Zusammenwirken mit Ihnen allen, denn letztendlich sind es Sie, die dieses Budget mitbeschließen, Mittel zur Verfügung stellen können – sei es wegen einer Naturgewalt oder einer politische Katastrophe, die unvorhersehbar war und in diesem Sinne eben der Rechtsgrundlage des AKF entspricht, gemäß derer wir dann handeln können.
Also noch einmal: Der AKF ist kein zusätzlicher EZA-Fonds! Ich kenne die Berichterstattung und die Kritik daran, aber ich darf Sie neuerlich daran erinnern, dass der AKF im Dezember 2004 ins Leben gerufen wurde. Da ging es um den Tsunami und nicht um EZA.
Was die Leistungen des Außenministeriums anbelangt, darf ich Sie kurz mit einigen meines Erachtens ganz interessanten Kennzahlen konfrontieren. Wir haben als Amtssitz im perfekten Zusammenwirken mit der Kollegenschaft der Stadt Wien, die da, diesbezüglich darf ich mich ausdrücklich bedanken, mit dem Außenministerium sehr, sehr gut zusammenwirkt, was die Rolle des Wiener Amtssitzes anbelangt, zwischen BMEIA und Stadt Wien auf österreichischer Seite gemeinsam insgesamt 15 Millionen Euro ausgegeben, haben aber einen volkswirtschaftlichen Nachfrageeffekt, dazu gibt es eine Studie aus dem Jahr 2014, von 1,4 Milliarden Euro. Das betrifft 40 internationale Organisationen, die ein Ausgabevolumen von rund 725 Millionen Euro haben; wir sprechen von 6 000 Bediensteten und 10 000 Arbeitsplätzen, wobei ein Großteil dieser Arbeitsplätze mit österreichischen Staatsbürgern besetzt ist.
Über den EU-Vorsitz und dass wir diesen aus eigenen Mitteln bestreiten werden, habe ich schon kurz gesprochen.
Ich darf noch kurz auf unsere konsularischen Leistungen eingehen: Es wurden im Vorjahr 942 000 konsularische Handlungen gesetzt. Dabei geht es um die Betreuung von österreichischen Staatsbürgern, die in Not geraten sind – sei es, dass es sich um Krankenhausbesuche, Gefängnisbesuche handelt oder auch nur um die bloße Nachfrage, weil Angehörige nicht am Telefon antworten. Es gab also 942 000 konsularische Handlungen, was natürlich auch Überstunden verursacht. Wir hatten im Vorjahr ein Überstundenbudget von 0,8 Millionen Euro, was sich aber einfach daraus erklärt, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals am Wochenende im Einsatz sind oder nach 18, 19 Uhr, um eben für die konsularische Arbeit da zu sein.
Im Vorjahr wurden 330 000 Visa beziehungsweise Sichtvermerke ausgestellt, und wir haben im Vorjahr insgesamt 22 Millionen Euro für humanitäre Hilfe ausgegeben.
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