Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 211

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Exekutivbediensteter bereits vorausschauend erfolgen können und eine nahtlose Nach­besetzung von Planstellen ermöglicht wird. Darüber hinaus sind im Personalplan für das Jahr 2018 auch fünf zusätzliche Planstellen für die Datenschutzbehörde vorgese­hen, um eine reibungslose Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu gewähr­leisten. All diese Maßnahmen erfordern jedoch auch finanzielle Einsparungen, die das Ressort vor allem durch Effizienzsteigerungen und unter anderem durch die Beschrän­kung bei Baumaßnahmen, die Verringerung von Mietzahlungen und durch eine Kos­tenreduktion im Bereich der Leiharbeitskräfte erbringen wird.

Im Ergebnis werden mit dem Budget des Bundesministeriums für Verfassung, Refor­men, Deregulierung und Justiz für die Jahre 2018 und 2019 die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit gesichert sein. Es wird möglich sein, wesentliche, für unser Land notwendige Reformprojekte umzusetzen, und dies werden das Ressort und das Minis­terium gemeinsam auch bestmöglich tun. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.37


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Minister.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte sehr, Herr Abge­ordneter.


19.38.04

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister in Vertretung des Herrn Justizministers! Sie haben, glaube ich, nach dem großen Kapitel Justiz eine gute Zäsur gemacht, sodass wir uns jetzt auch dem Kapitel Verfassung, Verfassungsreform und Deregulierung zuwenden können. Dafür genügt es nicht, dass die Opposition die Regierung kritisiert, dafür ist es wichtig, dass wir alle hier im Hohen Haus zusammenwirken, denn unsere Verfassung aus dem Jahr 1920 ist eine Blockadeverfassung. Das bedeutet, dass sich die Institutionen wech­selseitig kontrollieren und wechselseitig immer zustimmen müssen, um Reformen zu ermöglichen. Daher halte ich es für ganz wichtig, dass wir die Ausgabenverantwortung und die Einnahmenverantwortung in eine Hand bringen. Es ist notwendig, die Aufga­ben auch zu trennen und nicht mehr zusammenzuführen.

Meine Damen und Herren! Die Abschaffung des Artikels 12 der Bundesverfassung ist eine der ersten Maßnahmen, die wir treffen müssen. Es macht keinen Sinn, dass wir hier ein Grundsatzgesetz beschließen und neun Landtage zusätzlich auch noch jeweils ein Ausführungsgesetz beschließen. Es ist notwendig, mit diesem Unsinn, der nur mehr aus der Geschichte des Ersten Weltkriegs, aus dem Misstrauen, das die Men­schen untereinander gehabt haben, und aus dem Misstrauen der Institutionen unter­einander verständlich ist, aufzuhören. Heute gilt es einen neuen Stil zu haben – einen neuen Stil, der heißt, Vertrauen zueinander und Eigenverantwortung zu haben. Diesen neuen Stil und diese neue Eigenverantwortung brauchen wir. Im System zu sparen heißt, die Verfassung zu entrümpeln, zu deregulieren und den Menschen die Möglich­keit zu geben, mehr für sich selbst herauszuholen und nicht dem System zu geben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Daher ist es wichtig, die österreichische Verfassung zu entflechten, eine klare Aufga­benteilung und Aufgabenzuordnung vorzunehmen, die Abschaffung der Grundsatzge­setzgebung mit neun Ausführungsgesetzgebungen durchzuführen und die Ausgaben- und Einnahmenverantwortung zusammenzuführen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.40


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Becher. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


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