Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 210

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Moser, wie denn das sein kann, zuckt er mit den Achseln und antwortet mir: Wir sind halt nicht genügend ausgestattet, in der Justiz muss gespart werden.

Dritter und in Wirklichkeit skandalösester Punkt in dieser Sache: Es gibt in der Wir­kungsanalyse des Budgets eine Vorankündigung, wie oft die Republik Österreich vom EGMR verurteilt werden wird. Dort haben wir gegenüber 2017 nunmehr eine Zielvor­stellung für 2020, die Österreich mehr Verurteilungen einbringt, als wir das noch für 2017 ins Auge gefasst haben.

Auf meine Frage, wie man sich denn vornehmen kann, dass Österreich öfter verurteilt wird als jetzt, antwortet der Minister: Na ja, so viele Fälle sind das ja dann nicht.

Ich war skeptisch, ob die FPÖ und die ÖVP den Wandel in der Justiz bewirken können. Inzwischen habe ich mich eines Besseren belehren lassen.

„Iudex non calculat.“ – Der Richter rechnet nicht. Inzwischen mussten die Richter aus­rechnen, dass zwölf Polizeipferde so viel kosten wie 36 Staatsanwälte. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Sie sollten auch Ihre Rechenaufgaben machen. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.34


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Dr. Schramböck. – Bitte, Frau Minister.


19.34.16

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schram­böck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Ich darf heute meinen Ministerkollegen Josef Moser im Hohen Haus vertreten, der sich nach seinem Krankenhausaufenthalt bereits auf dem Wege der Besserung befindet und nächste Woche seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Lassen Sie mich eingangs festhalten, dass sich die österreichische Bundesregierung zur Notwendigkeit bekennt, den österreichischen Bundesstaat, seine Strukturen, seine Zuständigkeiten und seine Finanzierungsverantwortung zu reformieren und weiterzu­entwickeln. Sparsames, aber auch effizientes, bürgernahes und vor allem serviceorien­tiertes Handeln steht auch für das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Dere­gulierung und Justiz im Vordergrund.

Vor diesem Hintergrund konnte für die Jahre 2018 und 2019 ein Budget erstellt wer­den, mit dem der unbedingte Bedarf gedeckt werden kann und gleichzeitig Rechtssi­cherheit und Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleiben.

Lassen Sie mich nun kurz auf die wichtigsten Punkte des Budgets des Bundesminis­teriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eingehen: Es wird zu kei­ner Reduktion von Planstellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich kommen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Dies ist vor allem auch im Zusammenhang mit dem festgelegten Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes mit 1. Juli 2018 und den sich daraus er­gebenden, auf die Richterschaft zukommenden neuen Aufgaben ein besonderes Anlie­gen für Minister Moser. Auch betont werden muss, dass die österreichische Justiz ih­ren gesetzlichen Verpflichtungen natürlich weiterhin nachkommen wird und Rechts­praktikanten aufgenommen werden, wie das bisher auch üblich war. (Zwischenruf des Abg. Noll.)

In dem für die Sicherheit in unserem Land besonders bedeutsamen Bereich der Jus­tizwache – er wurde ja bereits angesprochen – konnte erreicht werden, dass es nicht zur Rückführung von 75 Planstellen kommt. Gleichzeitig sind 100 neue Ausbildungs­planstellen für die Justizwache vorgesehen. Das führt dazu, dass Aufnahmen neuer


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