Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 310

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ein Blödsinn! – Abg. Vogl: Machen wir einen zusätzlichen Fluss, oder was? Hast du ei­nen Fluss gefunden für uns, oder graben wir einen? – Zwischenruf der Abg. Bißmann.) In diesem Sinne haben wir hier in Österreich sehr, sehr viel zu tun.

Zuletzt möchte ich etwas Essenzielles sagen: Wenn wir unsere Familien nicht wieder gewollt, leistbar und gesellschaftlich anerkannt machen, dann wird die Sache keinen gu­ten Ausgang nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Jarolim: Was war jetzt die Aussage dieser Rede? – Abg. Vogl: Dass wir nur einen Fluss graben müssen! – Abg. Noll: Frag nicht nach dem Unerreichbaren!)

12.56


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Bruno Ross­mann. – Bitte.


12.56.16

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Ich möchte einige Anmerkungen zu zwei Wirkungszielen der Untergliede­rung 40 machen. Die Wirkungsziele sind auch Teil des Bundesfinanzgesetzes, finden nur weniger Beachtung, werden aber nichtsdestotrotz morgen mitbeschlossen werden.

Die erste Anmerkung zum Wirkungsziel 2: Das Wirkungsziel 2 betrifft die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes. Der österreichische Wirtschaftsstandort wird im­mer schlechtgeredet. Das ist schon Tradition. Wir erinnern uns an die Aussage von Christoph Leitl über den „abgesandelten“ Wirtschaftsstandort. Auf den Internetseiten der Wirtschaftskammer Österreich steht immer das Gegenteil, aber es kommt halt gut, da man damit auch Forderungen verknüpfen kann. (Abg. Höbart: Ist aber auch schon eine Zeitlang her! Das war vor drei, vier Jahren!)

Rechtzeitig zur Debatte über die Untergliederung 40 hat Deloitte gemeint, mit dem ös­terreichischen Wirtschaftsstandort geht es bergab. Es gibt dann noch diese internatio­nalen Rankings, die ja eigentlich kritisch beäugt werden sollten. Diese besagen auch immer wieder, dass Österreich in diesen Rankings verliert. Daraus wird abgeleitet, dass der Wirtschaftsstandort einer ist, mit dem es bergab geht.

Wirft man aber einen Blick auf die makroökonomischen Daten, dann kann man fest­stellen, dass diese Kritik eigentlich nicht berechtigt ist. Die Exportentwicklung in Öster­reich ist ausgezeichnet, aber nicht erst seit dem Anspringen der Konjunktur. Die Indus­trieproduktion ist ebenfalls ausgezeichnet. Im Vorjahr beispielsweise lag die Industrie­produktion Österreichs höher im Zuwachs als die Industrieproduktion der Bundesrepu­blik Deutschland.

Wir müssen uns mit unserem Wirtschaftsstandort nicht verstecken, ganz im Gegenteil, Österreich ist gut aufgestellt. Damit sage ich aber nicht, dass es nicht in vielerlei Hin­sicht verbesserungswürdig sei. Aber das Gerede darüber, dass der Wirtschaftsstandort krankgeredet wird, das halte ich aber für weitaus übertrieben.

Es ist auch so, und das zeigt sich auch immer wieder, dass ein ausgebauter Wohl­fahrtsstaat, wie wir ihn in Österreich haben, nicht im Widerspruch zu einer konkurrenz­fähigen Wirtschaft steht.

In diesem Zusammenhang verstehe ich es überhaupt nicht, Frau Bundesministerin, warum der Wirtschaftsstandort als Staatszielbestimmung in der österreichischen Bun­desverfassung verankert werden soll. Das hat doch vor allem ein Ziel, nämlich die Umwelt nachrangig gegenüber dem Wirtschaftswachstum zu stellen. Das halte ich vor der gestern besprochenen Problematik des Klimaschutzes für nicht adäquat.

Das zweite Wirkungsziel, mit dem ich mich auseinandersetzen will, betrifft die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf die Klein- und Mittelbetriebe. Da steht eine Maßnahme drinnen, die heißt: Verbesserung des Risiko-


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