sieht allerdings größtenteils Kürzungen bei Fördermittel für Start-Ups und die Gründerszene vor. Das auch mit Stimmen der ÖVP beschlossene Start-Up Paket wird damit nicht fort- bzw. umgesetzt. Arbeitsplätze und Innovationsfähigkeit sind damit in Gefahr.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert die Kürzungen der Bundesregierung bei den Mitteln für Start-Ups zurück zu nehmen, und das beschlossene Start-Up Paket wie im MRV 8/25 vom 5.7.2016 festgelegt, umzusetzen bzw. für die Jahre bis 2022 fortzusetzen. Die Bunderegierung soll daher budgetäre Vorkehrungen im Jahr 2018/2019, sowie budgetäre Bedeckung für die Fortsetzung des Start-Up Pakets in den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 bis 2021 und 2019 bis 2022 treffen.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächster ist Herr Abgeordneter Kassegger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim: Kann man so was eigentlich Standortpolitik nennen? – Standortvernichtungspolitik!)
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Frau Bundesminister! Ich spreche auch zur UG 33: Wirtschaft (Forschung).
Wie meine Vorrednerin in einem Nebensatz schon angedeutet hat, gibt es da natürlich erhebliche Überschneidungsflächen zur heute bereits behandelten UG 34: Forschung im BMVIT. Das ist jetzt kein Zufall, sondern entspringt der Tatsache, dass diese beiden Ministerien neben dem Wissenschaftsministerium, was die Grundlagenforschung betrifft, vor allem für die angewandte Forschung die wichtigen Ministerien, die Prozesstreiber im Bereich der angewandten Forschung sind.
Das BMVIT hat in diesem Zusammenhang ungefähr 440 Millionen Euro zur Verfügung, das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ungefähr 100 Millionen Euro. Zusätzlich kommen noch die Mittel aus der Nationalstiftung in Höhe von etwa 100 Millionen Euro und die Mittel aus dem Österreich-Fonds in Höhe von ungefähr 35 Millionen Euro, also Beträge, die sehr, sehr beachtlich sind und die zeigen, wie wichtig es dieser Bundesregierung ist, den Bereich der Forschung, insbesondere der angewandten Forschung, zu unterstützen.
Warum tun wir das? – Weil uns klar ist, dass das Conditio sine qua non, also Voraussetzung, für eine internationale Wettbewerbsfähigkeit ist, nämlich mit folgenden Zielen: Erstes Ziel: Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen, Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft und ganz allgemein eine Verbreiterung der Innovationsbasis durch Ausbau des Technologietransfers.
Zweites Ziel nicht nur dieses Ministeriums, sondern selbstverständlich auch des BMVIT, ist die Stabilisierung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen.
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