antwortlich ist. Erneut drängt sich die Frage auf: Was bringt es unseren kleinen Biobauern, unseren Kleinbauern?
Wir sollten nicht die Ausweitung der Fleischproduktion fördern, sondern vielmehr den Anbau von Gemüse und Obst. Jährlich müssen wir den Import von Gemüse und Obst mit 1,1 Milliarden Euro bezahlen, damit wir die Versorgung unserer Bevölkerung gewährleisten können.
Von den rund 2 Milliarden Euro, die jährlich an direkter Förderung in die Landwirtschaft fließen, sollte daher ein wesentlicher Anteil zur Steigerung der Ernährungssouveränität in diesem Bereich, also Gemüse und Obst, verwendet werden und nicht für den Ausbau der Schlachthäuser. Wir wollen nämlich die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern fördern, und Sie wollen das ja auch.
Daher stelle ich folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Förderung der biologischen Landwirtschaft, im speziellen bei Produktion, Vertrieb und Export von Gemüse & Obst“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, [...], die biologische Landwirtschaft ins Zentrum ihrer Fördermaßnahmen zu stellen, sowohl was die direkte Förderung betrifft als auch die Hilfestellungen bei Exporten.
Sie wird darüber hinaus aufgefordert, ein Maßnahmenpaket vorzulegen, welches die Steigerung der Selbstversorgungsrate bei biologischem Gemüse & Obst nachhaltig gewährleisten soll und das dabei im besonderen Maße die Stärkung von kleinbäuerlichen Strukturen fördert.“
*****
(Beifall bei der Liste Pilz.)
15.15
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend Förderung der biologischen Landwirtschaft, im speziellen bei Produktion, Vertrieb und Export von Gemüse & Obst
eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 4-6, zu Top 4) „Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)“ – UG 42
Begründung
Anlässlich des österreichischen
Staatsbesuchs in China wurde Berichten zufolge ein Abkommen unterzeichnet,
welches den Export von Schweinefleisch für zunächst
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite