Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 352

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antwortlich ist. Erneut drängt sich die Frage auf: Was bringt es unseren kleinen Bio­bauern, unseren Kleinbauern?

Wir sollten nicht die Ausweitung der Fleischproduktion fördern, sondern vielmehr den Anbau von Gemüse und Obst. Jährlich müssen wir den Import von Gemüse und Obst mit 1,1 Milliarden Euro bezahlen, damit wir die Versorgung unserer Bevölkerung ge­währleisten können.

Von den rund 2 Milliarden Euro, die jährlich an direkter Förderung in die Landwirtschaft fließen, sollte daher ein wesentlicher Anteil zur Steigerung der Ernährungssouveränität in diesem Bereich, also Gemüse und Obst, verwendet werden und nicht für den Aus­bau der Schlachthäuser. Wir wollen nämlich die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern för­dern, und Sie wollen das ja auch.

Daher stelle ich folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen, betref­fend „Förderung der biologischen Landwirtschaft, im speziellen bei Produktion, Vertrieb und Export von Gemüse & Obst“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, [...], die biologische Landwirtschaft ins Zentrum ihrer För­dermaßnahmen zu stellen, sowohl was die direkte Förderung betrifft als auch die Hilfe­stellungen bei Exporten.

Sie wird darüber hinaus aufgefordert, ein Maßnahmenpaket vorzulegen, welches die Steigerung der Selbstversorgungsrate bei biologischem Gemüse & Obst nachhaltig ge­währleisten soll und das dabei im besonderen Maße die Stärkung von kleinbäuerlichen Strukturen fördert.“

*****

(Beifall bei der Liste Pilz.)

15.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Förderung der biologischen Landwirtschaft, im speziellen bei Produktion, Vertrieb und Export von Gemüse & Obst

eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 4-6, zu Top 4) „Be­richt des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfi­nanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)“ – UG 42

Begründung

Anlässlich des österreichischen Staatsbesuchs in China wurde Berichten zufolge ein Abkommen unterzeichnet, welches den Export von Schweinefleisch für zunächst


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