Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 353

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5 heimische Betriebe nach China ermöglicht. Nicht umfasst von der Bewilligung sind offenbar jene Teile des Schweinekörpers, welche bei uns als Schlachtnebenprodukte gelten und zumeist für die Futtermittelproduktion verwendet werden, in China jedoch als Delikatesse höhere Preise erzielen könnten. Zudem scheint das Abkommen nicht Bio-Schweinefleisch, sondern konventionelle Produkte zu umfassen.

Durch das Abkommen wird indirekt die Fleischproduktion in Österreich angekurbelt, denn der Export in den weltgrößten Konsummarkt für Schweinefleisch wird – das zei­gen Erfahrungen aus Deutschland – zu einer deutlichen Ausweitung der Produktion führen. Damit wird ein landwirtschaftlicher Zweig gefördert, in dem bereits eine Selbst­versorgungsrate von 110% besteht und die konventionelle Landwirtschaft dominiert, mit all ihren negativen Auswirkungen auf Boden, Grundwasser, Tiere und Klima. Der Bio-Anteil bei Schweinevieh-Beständen ist mit 2% am geringsten im gesamten land­wirtschaftlichen Bereich. Zudem ist die Schweinemast stark auf Futtermittelimporte an­gewiesen, etwa von jährlich hunderttausenden Tonnen an Sojaschrot aus Südamerika, dessen Produktion nachweislich für die Vernichtung von Regenwald und Klimaschäden verantwortlich ist.

Während also Impulse für die konventionelle Produktion gesetzt werden, erfährt die biologische Landwirtschaft keine zusätzliche Förderung. Da die Selbstversorgungsrate bei Gemüse rund 63% und bei Obst nur 55% beträgt, ist Österreich stark auf Importe angewiesen. So ergibt sich alleine bei Gemüse & Obst ein Importüberhang von über 1,1 Milliarden Euro jährlich. Rund 2 Milliarden Euro oder ein Drittel aller direkten staat­lichen Förderungen fließen in die Landwirtschaft. Eine gezielte Förderung der biologi­schen Landwirtschaft, von der kleine Betriebe besonders profitieren, und des Anbaus, Vertriebs & Exports von Gemüse und Obst zur Steigerung der Ernährungssouveränität in diesen Bereichen, muss daher von der Regierung entsprechend forciert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, unter Rücksichtnahme auf das Budget 2018/2019, die biologische Landwirtschaft ins Zentrum ihrer Fördermaßnahmen zu stellen, sowohl was die direkte Förderung betrifft als auch die Hilfestellungen bei Exporten.

Sie wird darüber hinaus aufgefordert, ein Maßnahmenpaket vorzulegen, welches die Steigerung der Selbstversorgungsrate bei biologischem Gemüse & Obst nachhaltig ge­währleisten soll und das dabei im besonderen Maße die Stärkung von kleinbäuerlichen Strukturen fördert.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich darf in der Rednerliste fortfahren: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Linder gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.15.51

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Solche Budget-


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