Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 479

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„Vor dem Hintergrund der günstigen Konjunktur — und Arbeitsmarktentwicklung ist es Aufgabe des AMS, die entsprechenden Veranlassungen bedarfsgerecht zu treffen. (...) Für 2019 sehen die Kuchenstücke keine Extramittel für diese Zielgruppe im Bundesfinanz­gesetz vor. Das AMS wird bedarfsgerechte Maßnahmen für die einzelnen Zielgruppen anbieten."

Ebenso vollständig gestrichen werden Mittel in der Höhe von 80 Mio. € für die Inte­gration anerkannter Flüchtlinge (Asylberechtigte) am Arbeitsmarkt. Gefragt nach Lö­sungen, um trotz Wegfall der Gelder eine erfolgreiche Eingliederung der betreffenden Personen sicher zu stellen, antwortet die Ministerin in 10/SABBA wie folgt:

„Das AMS hat 2018 mehr Förderbudget als es 2017 ausgegeben hat. Das AMS wird bedarfsgerechte Maßnahmen für die einzelnen Zielgruppen anbieten, diese Umset­zung ist eine Managementaufgabe."

Weiters soll, wie aus der oben angeführten Anfragebeantwortung hervorgeht, das bis­lang nur kryptisch umrissene „JOB AKTIV"-Programm sowohl die Förderung von Ju­gendlichen (bis 18 Jahre im Rahmen der Ausbildungspflicht und beschränkt auf das Jahr 2018 auch von Jugendlichen bis 25 Jahre im Rahmen der Ausbildungsgarantie), als auch die Integration langzeitarbeitsloser älterer Menschen am Arbeitsmarkt sicher stellen. Letzteres offensichtlich als Kompensation für das durch die Regierung be­schlossene Aus der Aktion 20.000.

Sozialministerin Hartinger-Klein führt in ihrer Anfragebeantwortung diesbezüglich aus:

„Für die Ausbildung bis 18 stehen im Jahr 2018 42 Mio. € und im Jahr 2019 53 Mio. € zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms JOB AKTIV ist die Integra­tion Älterer — möglichst in den ersten Arbeitsmarkt. Dabei gilt es einerseits die Qualifi­kation auf den letzten Stand zu bringen, andererseits die Integration durch Einstel­lungsförderung sowie durch Vorbereitung am 2. Arbeitsmarkt zu unterstützen. Es ob­liegt dem Verwaltungsrat bzw. dem Management des AIV1S die zur Verfügung stehen­den Mittel entsprechend einzusetzen."

Konkrete Zahlen für die zusätzliche Förderung älterer Langzeitarbeitsloser durch das „JOB AKTIV"-Programm lassen sich nicht seriös erheben.

Zählt man nun alle Kürzungen im Bereich der Förderung und Unterstützung von Ju­gendlichen, von langzeitarbeitslosen älteren Menschen und anerkannten Flüchtlingen für die (Re-)Integration am Arbeitsmarkt zusammen, ergibt sich für 2018 im Budget des AMS ein Minus von rd. 585 Mio. €. im Vergleich zum Budgetprovisorium 2018.

Durch die restlose Streichung der Mittel für die Ausbildungsgarantie bis 25 und Maß­nahmen aus dem Bereich des Integrationsjahres ist für 2019 eine weitere Reduktion um 87 Mio. € vorgesehen.

Und das, obwohl die Herausforderungen in den genannten Bereichen kaum kleiner werden – gerade Asylberechtigte, ältere Langzeitarbeitslose und geringqualifizierte Ju­gendliche sind vom partiellen Versagen des Arbeitsmarktes besonders betroffen und können somit auch von einer anziehenden Wirtschaft nur wenig profitieren.

Entsprechend der Auskünfte der Ministerin soll all das, was im Jahr 2018 mit rd.
590 Mio. € und im Jahr 2019 mit rd. 680 Mio. € hätte bewerkstelligt werden sollen, nun mit einer marginalen Erhöhung des AMS-Förderbudgets von 50 Mio. € (also knapp 9 % der ursprünglich vorgesehenen Summe) abgedeckt werden.

Eine fast unlösbare Aufgabe für das AMS-Management, dessen schlussendliche Ver­antwortung die Ministerin nicht müde wurde zu betonen.

Es ist deshalb zu befürchten, dass durch die Budgetpolitik der Bundesregierung we­sentliche, sich aus der positiven Wirtschaftslage gegenwärtig ergebende Chancen zur aktiven Korrektur struktureller Schieflagen am Arbeitsmarkt ungenützt bleiben.

 


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