Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 478

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Daher stellen wir folgenden Antrag (Abg. Belakowitsch: Wer gehört denn zu diesem „wir“?):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „die Sicherstellung der Finanzierung für Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpoli­tik für junge Menschen bis 25 Jahre, ältere Langzeitarbeitslose und anerkannte Flücht­linge“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik durch das AMS um jeweils 300 Mio. € in den Jahren 2018 und 2019 aufzustocken. Die­se zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden werden für:

- Ein Nachfolgeprogramm der Aktion 20.000, mit dem zielgerichtet und regional ältere Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt (re-)integriert werden können.

- Die Fortführung der Maßnahmen des Integrationsjahres zur Sicherstellung der Ar­beitsmarktintegration anerkannter Flüchtlinge, denn Spracherwerb, Arbeit und Einkom­men sind wesentliche Bestandteile gelungener Integration.

- Maßnahmen zur Umsetzung der Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre.“

*****

Ich glaube, das ist ein zielführender Antrag. Es können damit die Maßnahmen, die man gesetzt hat, wirklich weitergeführt und weiter aufrechterhalten werden. Ich bitte um Zu­stimmung. – Danke sehr. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Belakowitsch: Können wir nicht unterstützen!)

12.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend die Sicherstellung der Finanzierung für Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik für junge Menschen bis 25 Jahre, ältere Langzeitarbeitslose und anerkannte Flücht­linge eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 4-6, zu Top 4) „Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahnnengesetz 2018 bis 2021 und das Bun­desfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)" – UG 20 + 21

Begründung

Für das kommende +Jahr wird ein deutlicher Aufwendungsrückgang im DB 20.01.02 „Aktive Arbeitsmarktpolitik" veranschlagt. Weiters sind für 2019 keine Mittel für das Integrationsjahr bzw. dem Leistungsspektrum des Integrationsjahres entsprechende Maßnahmen mehr vorgesehen. Und auch in Hinblick auf die Ausbildungsgarantie bis 25 lässt das Budget ab 2019 jegliche Finanzierung vermissen.

In der Budgetanfragebeantwortung 10/SABBA vom 17.04.2018 zu „480/JBA-657/JBA und mündliche Anfragen", nimmt Sozialministerin Hartinger-Klein auf die Frage bzgl. der Kompensation fehlender Mittel im Bereich der Ausbildungsgarantie wie folgt Stel­lung:

 


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