Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 480

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik durch das AMS um jeweils 300 Mio. € in den Jahren 2018 und 2019 aufzustocken. Diese zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden werden für:

- Ein Nachfolgeprogramm der Aktion 20.000, mit dem zielgerichtet und regional ältere Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt (re-)integriert werden können.

- Die Fortführung der Maßnahmen des Integrationsjahres zur Sicherstellung der Ar­beitsmarktintegration anerkannter Flüchtlinge, denn Spracherwerb, Arbeit und Einkom­men sind wesentliche Bestandteile gelungener Integration.

- Maßnahmen zur Umsetzung der Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein. – Bitte, Frau Ministerin.


12.16.14

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Am Wahltag haben wir Öster­reicherinnen und Österreicher für eine Veränderung und eine Erneuerung unserer Hei­mat gestimmt, und diesen Auftrag – das ist auch der feste Wille der Bundesregierung – wollen wir erfüllen: Veränderung im Sinne unserer Heimat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bei allem, was ich mir als Bundesministerin vornehme, sei es die künftige Struktur des AMS, sei es die Struktur bei den Sozialversicherungsträgern, habe ich immer das Wohl der Bürger und Bürgerinnen und deren berechtigte Ansprüche klar vor Augen. Alles, was ich unternehme, zielt auf die Verbesserung der Leistungen für die Bürger ab. Es wird zu keiner Verschlechterung jener Leistungen kommen, die den Menschen auf­grund unseres Gesellschaftsvertrages zustehen und für die sie auch einzahlen, und zwar sowohl einzahlen aus Steuermitteln als auch aus Sozialversicherungsbeiträgen. Ganz im Gegenteil: Durch Effizienzverbesserung werden zusätzliche Mittel aus dem System für die Versorgung frei.

Eine aktive Arbeitsmarktpolitik bedeutet, dass aufgrund der zu erwartenden Wirt­schafts- und Beschäftigungsentwicklung die verschiedenen Maßnahmen je nach Ar­beitsmarktlage zielgerichtet und kosteneffektiv ausgerichtet werden. Die wesentlichen Auszahlungspositionen lassen sich dabei in Qualifizierungs-, Unterstützungs- und Be­schäftigungsmaßnahmen und -programme des AMS und des Sozialministeriums sowie des ESF klassifizieren.

Gerade weil ich den Arbeitskräftebedarf der österreichischen Unternehmer nach quali­fizierten Kräften ernst nehme, werde ich dem Fachkräftemangel entschieden entgegen­wirken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 


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