Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 481

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Ich bin der Ansicht, dass dem Fachkräftebedarf primär durch eine Intensivierung der Ausbildung im Inland und durch eine bestmögliche Qualifizierung der vorhandenen Ar­beitskräfte begegnet werden soll. Dazu werden umfangreiche Qualifizierungsmaßnah­men gesetzt, die bereits bei jungen Menschen greifen sollen. Im Rahmen des Pro­gramms Job Aktiv steht für die Ausbildung bis 18 im Jahr 2018 42 Millionen Euro und im Jahr 2019 sogar noch mehr, nämlich 53 Millionen Euro, zur Verfügung, um Jugend­liche über den Pflichtschulabschluss hinaus zu qualifizieren und damit für den Ar­beitsmarkt wirklich fit zu machen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Für die Umsetzung der Ausbildungsgarantie bis 25 werden wir bis zu 37 Millionen Euro investieren. Im Zusammenhang mit der Ausbildungsgarantie bis 25 entsteht somit ein kohärentes strategisches Vorgehen, um junge Menschen mit personalisierten Ausbil­dungen auf das Berufsleben vorzubereiten und Unternehmen die dringend benötigten Fachkräfte zu sichern. Aufgrund der derzeit günstigen Konjunktur- und Arbeitsmarkt­entwicklung ist noch nicht abzuschätzen, wie viel Budget für eine Fortführung 2019 notwendig sein wird. Die Ausbildungsgarantie bis 25 ist aber jedenfalls ein wichtiger Teil des Programms Job Aktiv, und es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses auch im Jahr 2019 fortgesetzt werden wird.

Neben einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der aktuellen Fachkräfteverordnung, in der jährlich jene Berufe festgelegt werden, bei denen ein langfristiger Mangel be­steht, wird die Bundesregierung in enger Kooperation mit den personalsuchenden Be­trieben den Bereich der arbeitsnahen Qualifizierung forcieren. Zusätzlich werden wir durch Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte stärker auf die Bedürfnisse der Tou­rismuswirtschaft eingehen.

Durch eine entsprechende Novellierung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes wird es in Zukunft möglich sein, den Mitteleinsatz flexibler zu gestalten und dadurch vermehrt auch Langzeitbeschäftigungslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Wie­dereingliederung von Personen, die über 365 Tage beim AMS in Arbeitslosigkeit vor­gemerkt sind, wird aus dem für den AIVG-Leistungen vorgesehenen Aufwand mit bis zu 105 Millionen Euro unterstützt.

Hinsichtlich der Zuwanderung in den österreichischen Arbeitsmarkt sieht das Regie­rungsprogramm die Entwicklung einer Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung vor. Dabei gilt es, künftig klar zwischen den Zuwanderungsformen zu trennen, das heißt, eine klare Differenzierung zwischen der qualifizierten Arbeitsmigration, EU-Mo­bilität und Asyl durchzuführen.

Die legale Migration wird sich in Zukunft streng an den Bedürfnissen Österreichs orien­tieren. Jene Zuwanderer, die bereits jetzt Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt haben, werden künftig durch die Einrichtung von Competence Centers mit entsprechender Fach­expertise aus allen integrationsrelevanten Bereichen gefördert, aber auch gefordert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Um Ältere gezielt zu fördern – auch ein wichtiges Ansinnen –, setzen wir einen Mix aus Qualifizierungsmaßnahmen auf der einen Seite, etwa Updates veralteter Ausbildungen, Umschulungen oder Höherqualifizierungen in gefragte Bereiche, und Beschäftigungs­förderung, nämlich Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, auf der anderen Seite ein.

Die bestehende Beschäftigungsinitiative 50+ wird 2018 mit einem geplanten Budget­einsatz von 165 Millionen Euro fortgeführt. Auf meine Initiative hin wurde die nötige AMS-Vormerkdauer der Personen von 180 auf 90 Tage herabgesetzt.

Neu ist auch die Möglichkeit, arbeitsplatznahe Qualifizierung und Implacementstiftun­gen im Rahmen der Initiative zu fördern, um den korrekten Fachkräftebedarf der Wirt­schaft besser abzudecken.

 


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