Und nun zu den Frauen: Die Erwerbskarriere vieler Frauen ist von familienbedingten Unterbrechungen sowie Teilzeitarbeit geprägt. Um das Wirkungsziel, Frauen und Wiedereinsteigerinnen nach Erwerbsunterbrechungen verstärkt am Erwerbsleben zu beteiligen, zu erreichen, werden frauenspezifische Maßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gesetzt. Information, Beratung und Betreuung werden in speziellen Kursangeboten wie zum Beispiel „Wiedereinstieg mit Zukunft“ angeboten. Im Jahr 2018 sind dafür 10 Millionen Euro vorgesehen, um 6 400 Frauen bei der erfolgreichen Rückkehr in den Beruf zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Angerer.)
Die Reduktion der Arbeitslosigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist mir ein wesentliches Anliegen. Abgebildet wird dieses Bestreben im Wirkungsziel 2 der UG 21 ebenso wie in den Wirkungszielen 2 und 4 der UG 20. Präventive Maßnahmen wie fit2work sollen dabei ein Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verhindern und arbeitsmarktpolitische Angebote des AMS den Wiedereinstieg erleichtern.
Ebenso soll auch die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Behinderung vorgesehenen Maßnahmen zur Reduktion beziehungsweise Verhinderung von Arbeitslosigkeit und Erhöhung der Beschäftigung beitragen. Die Sicherstellung von ausreichend qualifiziertem Personal im Pflegebereich – der Bedarf wird dort ja, wie wir wissen, immer höher – ist eine der größten Herausforderungen für uns in der Zukunft. Aus diesem Grund führt das AMS Programme durch, die stark auf die Qualifizierung nach Bedarf ausgerichtet sind. So werden derzeit jährlich 6 000 Personen im Bereich der Pflege und der Gesundheitsberufe ausgebildet beziehungsweise höher qualifiziert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, wir geben im AMS für die Förderbudgets um 79 Millionen Euro mehr aus als im Vorjahr – 79 Millionen Euro, obwohl die Arbeitslosigkeit sinkt. Als Ergebnis steht damit für den Arbeitslosen ein Förderbudget von 3 633 Euro zur Verfügung, das sind um 414 Euro mehr an Förderungsmöglichkeit als voriges Jahr oder die Jahre davor. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nun noch einmal zur Aktion 20 000: Wir würden damit, sage ich einmal, ein Ungleichgewicht und ungleiche Chancen bewirken, denn bei einer Fortführung der Aktion 20 000 würden nur einige wenige Menschen das Förderbudget in Anspruch nehmen, während sich die große Masse der Arbeitslosen dann mit nur 2 200 Euro Förderbudget im Jahr begnügen müsste – derzeit haben sie, wie gesagt, etwa 3 600 Euro, das wären also um 982 Euro weniger für jeden einzelnen Arbeitslosen. Ich verstehe das nicht unter Chancengleichheit, denn es ist aus meiner Sicht zutiefst ungerecht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zum Thema Arbeitsinspektion: Der neue Erlass zur Steuerung der Arbeitsinspektion ist eine Sofortmaßnahme und auch ein erster Schritt in die richtige Richtung: beraten statt strafen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Die Weiterentwicklung der Arbeitsinspektion hat damit für mich nun begonnen. Im Hinblick auf die Rechnungshofempfehlungen wurde eine neue Wirkungskennzahl entwickelt, die die Verbesserung pro Intervention, also pro Beratung und/oder Kontrolle, misst. Die alte Wirkungskennzahl, die nur die behobenen Mängel pro Kontrolle gemessen hat, wurde damit ersetzt.
Ich möchte eine verstärkte systematische Beratung in Branchen und Bereichen, in denen diese systematische Beratung sinnvoll erscheint, zum Beispiel im Lebensmittelhandel, in der Hotellerie oder auch für Krankenhäuser. Die Formel lautet: Mängel sollen gar nicht erst entstehen. – Dies soll eben durch mehr systematische Beratung erreicht werden, was die Kontrolle im Nachhinein – bei höherer Rechtssicherheit und bei höherer Planungssicherheit – zum Wohle der Arbeitnehmer vereinfacht.
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