Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 484

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zur Verfügung stehen, die wirklich tolle und qualifizierte Leistungen erbringen und große Herausforderungen in ihrem Tun haben. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Sie arbeiten nahe am Menschen und sehen tagtäglich, was die Gesamtheit des Men­schen ausmacht. Pflegepersonen können durch diese Nähe den Patienten gezielt – seiner jeweiligen Situation entsprechend – betreuen und pflegen. Dies geschieht unter Berücksichtigung all seiner Befindlichkeiten und medizinischen sowie pflegerischen Herausforderungen.

Es muss dafür Sorge getragen werden, den Pflegefachkräften ein angemessenes An­sehen innerhalb der Bevölkerung zu sichern – in anderen Staaten haben diese einen ganz anderen Stellenwert, was viele, die im Gesundheitswesen tätig sind, wissen. Die­ses Vorhaben beinhaltet neben der Bewusstseinsbildung bei den Bürgern auch die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für ein modernes Pflegesystem im ge­samten Bundesgebiet, wobei natürlich die Selbstbestimmung des Einzelnen immer im Vordergrund steht.

Eine Qualitätssicherung ist mir nicht nur im stationären Bereich der Pflege wichtig, son­dern natürlich auch bei der 24-Stunden-Betreuung, die in unserem Gesundheitswesen neben der Pflegeprofession als ein wichtiger Bestandteil, als ein wichtiges Modul be­sonders bedeutend ist. Daher stehe ich auch diesbezüglich für eine weitere Optimie­rung. Diesen Schritt können wir aber ebenfalls nur in gemeinsamen Gesprächen mit al­len Mitwirkenden erarbeiten.

In einem ersten Schritt soll ein bundeseinheitliches, transparentes Gütesiegel für Ver­mittlungsagenturen erstellt und vergeben werden, um dem Ziel einer qualitativ hoch­wertigen Betreuung gerecht zu werden. In diesem ersten Punkt stehen die Agenturen im Fokus, in weiterer Folge möchte ich aber auch die Betreuerinnen unterstützen. Ge­rade Kommunikation ist dabei ein oberstes Ziel, sie soll beispielsweise durch Deutsch­kurse verbessert werden. Als weiteren Qualitätssicherungsschritt beabsichtige ich, dass die verpflichtenden Hausbesuche unabhängig von der Qualifikationsart der Betreu­ungskräfte bei allen Förderungswerbern durchgeführt werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Schweizer Journalist Georg Rimann hat einst festgehalten: „Behinderung ruft nicht nach Mitleid, Behinderte brauchen nicht Überbetreuung und schon gar nicht fürsorgli­che Bevormundung. Was ihnen Not tut, ist partnerschaftliche Anerkennung als voll­wertige Menschen, Motivation zur Selbständigkeit und Hilfe (nur) dort, wo es anders nicht geht.“

Das höchste Gut für Menschen mit Behinderung ist nach Rimann eben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Das heißt, das gleichberechtigte Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit – wie das von allen anderen Menschen – muss gesichert wer­den. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderung bar­rierefreien Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Men­schen mit Beeinträchtigung sind in einem erhöhten Ausmaß von Arbeitslosigkeit be­troffen beziehungsweise hinsichtlich Arbeitslosigkeit gefährdet. Daher setze ich mich für den verstärkten Einsatz von Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinde­rung – insbesondere im Haupterwerbsalter und bei Jugendlichen – ein.

Nun zum Thema Pensionen: Die Bundesregierung erkennt die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Beiträge der älteren Generation an und tritt für eine starke Einbindung älterer Menschen in alle Gesellschaftsbereiche ein. Das effektivste Mittel zur Bekämpfung der Altersarmut ist innerstaatlich eine erhöhte Ausgleichszu-


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