Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 485

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lage, welche europarechtlich als beitragsunabhängige Sonderleistung zu qualifizieren ist und der europarechtlichen Exportpflicht entgegenzuwirken hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der FPÖ.) – Er ist jetzt leider nicht hier.

Für Alleinstehende mit 40 Beitragsjahren werden es 1 200 Euro und für Verheiratete mit 40 Beitragsjahren 1 500 Euro sein. Wer also sein Leben lang gearbeitet und ent­sprechende Beiträge geleistet hat, soll dementsprechend in der Pension soziale Si­cherheit durch das staatliche Pensionssystem in Form einer adäquaten Leistung erwar­ten können.

Die Bundesregierung bekennt sich deutlich zu einem stabilen und nachhaltigen Pen­sionssystem, das den Lebensstandard im Alter aufrechterhält und das für die einzelnen Generationen einschätzbar bleibt. Ziel muss es sein, auch den zukünftigen Genera­tionen diese Sicherheit im Alter zu gewähren. Im Gegenzug müssen allerdings immer noch bestehende Sonderprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich geprüft und endgültig abgeschafft werden. Eine weitere Maßnahme ist, den Zuverdienst ab dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter bis zur Geringfügigkeitsgrenze zuzulassen und somit eine Erhöhung der Kaufkraft zu erreichen.

Ich komme nun zum Thema Konsumentenschutz. Der Konsumentenschutz ist eine Materie, die mir sehr, sehr wichtig ist. Ich freue mich daher, dafür zuständig zu sein. Konsumenten müssen sich ihrer Rolle am Markt und ihrer Handlungsspielräume be­wusst sein. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte kennen und sich bei gegebenem Anlass auch auf sie berufen können, was in der Realität leider Gottes nicht häufig der Fall ist.

Damit wir aber diesem Ziel näher kommen, braucht es ein Handeln auf mehreren Ebenen: Wir müssen mehr Verbraucherbewusstsein schaffen und das Verbraucherver­trauen stärken. Wir müssen die Konsumentenrechte verbessern, damit Konsumenten den Unternehmen auf Augenhöhe begegnen können. Und wir müssen dafür sorgen, dass die vorhandenen Rechte durchgesetzt werden können, wenn sie nicht beachtet werden. Das nützt nicht nur den Konsumenten, sondern schützt auch rechtskonform agierende Unternehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Kolba.)

Es ist ein weiteres Ziel dieser Bundesregierung, die Unabhängigkeit und Leistungsfä­higkeit des VKI zu gewährleisten. Durch die von uns geplante Restrukturierung wird der VKI weiter gestärkt und zu einer noch effizienter agierenden Organisation werden.

Die Förderung der Durchsetzung der Rechte der Verbraucher ist ein wesentlicher Schwerpunkt. Ich habe es gerade im Rahmen eines Auftrages hinsichtlich des VW-Die­selskandals geschafft, dass es eine Sammelklage geben wird und wir einen Prozessfi­nanzierer dafür bekommen. Ich freue mich irrsinnig darüber, dass uns das gelungen ist. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)

Das ist ein wesentlicher Schritt für den Konsumentenschutz in Österreich und ist, glau­be ich, wie Herr Kolba immer sagt, wie David gegen Goliath.

Der Schutz der Konsumenten bei Onlinekäufen ist ein aktuelles Thema und wird immer wichtiger. Der Internet Ombudsmann ist eine wichtige Serviceeinrichtung für den Kon­sumenten, sie hilft bei Fragestellungen und Streitfällen rund um das Einkaufen.

Wir haben uns ein hohes Ziel gesetzt, welches wir nur gemeinsam erreichen können und wollen. Wir dürfen nie vergessen, es geht um die Menschen in unserem Land, und es geht um Österreich! Ich werde alles dazu beitragen, was in meiner Macht steht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.40


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Werner Neu­bauer. – Bitte.

 


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