Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 486

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12.41.04

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass sich, als ich vor zehn Jahren in einer Sitzung des Parlaments zugegen war, fast alle Parteien dieses Hauses zum staatlichen Pensionssystem, zum Umlageverfahren bekannt haben.

Wir Freiheitlichen haben damals aber gemahnt, dass das alleinige Bekenntnis zu die­sem Umlageverfahren zu wenig sein wird, um das System auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte hinaus für die Menschen dieses Landes sicherzustellen, und haben Maß­nahmen gefordert. Ich bin sehr froh darüber, dass diese Bundesregierung jetzt in ihrem Regierungsprogramm vier Wirkungsziele zum Erhalt des Pensionssystems definiert hat, weil ich glaube, dass das wichtige Schritte sind: zum Ersten die Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters, zum Zweiten die Erhöhung des Anteils der Frauen mit Anspruch auf eine eigenständige, tatsächlich anständige Pen­sion, zum Dritten die Bekämpfung der Armut in Österreich – das ist auch für mich per­sönlich ein ganz, ganz wichtiges Thema – sowie zum Vierten der Kampf gegen den so­zialen Missbrauch und die nachhaltige Abschaffung der Pensionsprivilegien, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen waren ja schon in den vergangenen Jahren durchaus Wegbereiter für diesen Weg, und wenn der Rechnungshof heute schon wieder feststellt, dass es diese Pensionsprivilegien bei der Arbeiterkammer, bei der Sozialversicherung, beim ORF, bei der Nationalbank und vor allen Dingen auch bei der Stadt Wien immer noch in erhöhtem Ausmaß gibt, dann wissen wir, dass diese Bundesregierung mit den Defi­nitionen auf dem richtigen Weg ist, um die Altersarmut ganz entschieden zu bekämp­fen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben bereits vom Jahr 2008 bis heute massive Anträge zur Armutsbekämpfung eingebracht. Immerhin gibt es in Österreich, wie in der Enquete betreffend Armut, die wir erst vor Kurzem in diesem Haus abge­halten haben, festgestellt wurde, 900 000 Menschen, die armutsgefährdet sind und 500 000 Menschen, die manifest arm sind. Das darf und soll es in einem Land wie Österreich in Zukunft in diesem Ausmaß natürlich nicht mehr geben. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Strasser und Schwarz.)

Wir haben daher bereits im Jahr 2008 einen Antrag diesbezüglich eingebracht. Er hatte zum Inhalt, eine Mindestpension von 1 200 Euro zu ermöglichen, 1 500 Euro, wenn ein Ehepartner mindestens 40 Jahre im Arbeitsleben absolviert hat. Wir wurden allerdings zehn Jahre lang blockiert, man wurde in den Ausschüssen abgeschasselt und mit Zah­len konfrontiert, die bar jeglicher Realität waren. Mit Verweis auf Milliardenbeträge wurde unser Anliegen von Herrn Minister Hundstorfer und Herrn Minister Stöger immer wieder vertagt und auf die lange Bank geschoben. Die jetzige Bundesregierung hat – auf freiheitlichen Vorschlag – die Mindestpension von 1 200 Euro ins Regierungspro­gramm übernommen, sie hat gestern bereits den Ministerrat passiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Herzlichen Dank dafür! Es ist das ein Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich bin auch froh, dass die Sozialdemokraten diesen Antrag jetzt nicht mehr blockieren können, weil Sie dazu Gott sei Dank nicht mehr die entsprechende Mehrheit in diesem Hause haben. Ich verstehe die Sozialde­mokraten nicht – wenn 40 000 Menschen von dieser klugen Regelung profitieren kön­nen und ein wichtiger Schritt gegen die Altersarmut möglich ist –, bei einer solch tollen sozialen Maßnahme dagegen zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie wissen selbst, dass es ein Problem darstellt, wenn Menschen arm sind und ihr Leben nicht mehr nach den eigenen Vorstellungen leben können. Was passiert in der


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