Zum Schluss vielleicht noch eines: Wir haben bei uns ein Sozialprojekt für Langzeitarbeitslose. Frau Ministerin, Sie sagen immer: Ich habe Geld in Hülle und Fülle. – Dann schütten Sie bitte dieses Geld aus. Dieses Projekt Gasthaus „Zur Brücke“ – es ist ein Superprojekt, bei dem alle dafür sind, dass Langzeitarbeitslose dort in Beschäftigung sind – ist von der Einstellung bedroht, weil das AMS keine Mittel zur Verfügung hat. Das ist die Realität draußen, auf die wir in den Bundesländern stoßen. Das ist auch die Politik, wo auf einmal die ÖVP-Politiker rennen. In der Region wisst ihr es auf einmal, dass es ganz, ganz wichtig wäre – hier herinnen stimmt ihr für eine ganz andere Politik.
Das Grundproblem ist, dass das für Sie keine echten Jobs sind. Ganz ehrlich: Für die Menschen, die dort beschäftigt sind, fühlt es sich aber genau so an, dass sie einen Job haben.
Zum Abschluss: Ihr habt recht, um all das zu verhindern, braucht es eine vernünftige Ausbildung. Sie haben im Jahr 2019 die Mittel nicht budgetiert, die nötig wären, um die Ausbildungsgarantie umzusetzen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung der Ausbildungsgarantie bis 25 auch 2019“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die erfolgreiche Ausbildungsgarantie für junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr auch 2019 weitergeführt werden kann und dass die dafür erforderliche Finanzierung bereitgestellt wird.“
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
13.44
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend Finanzierung der Ausbildungsgarantie bis 25 auch 2019
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanzgesetz 2019 - BFG 2019) samt Anlagen (104 d.B.) zur UG 20
Auf Initiative von Bundesminister Alois Stöger hat die damalige Bundesregierung im Oktober 2016 eine „Ausbildungsgarantie bis 25“ beschlossen, die seit Januar 2017 gilt. Das Arbeitsmarktservice (AMS) garantiert für die Zielgruppe arbeitsloser junger Erwachsene mit maximal Pflichtschulabschluss geeignete zusätzliche (Nach)-Qualifizierungsangebote und Beihilfen zur Ausbildung im Betrieb. Dieses Programm war vorerst auf zwei Jahre befristet; im Jahr 2017 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 37 Mio. € bereitgestellt.
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