Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 581

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17.56.58

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der SPÖ haben vor circa vier Wochen bereits ein Verlangen ein­gebracht (Ruf bei der ÖVP: Und euch blamiert!), das Bundesamt für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung und die Vorgänge, die es dort gegeben hat, zu un­tersuchen. (Ruf bei der FPÖ: Blamage!)

Es gab dazu ja schon mehrere Debatten hier in diesem Haus. Dieses Verlangen war genauso konkret, teilweise auch wesentlich konkreter als für Untersuchungsausschüs­se in der Vergangenheit, zum Beispiel zur Hypo. Dann passierte das erste Foul. (Abg. Hammer: Weil ihr so an schlechten Antrag ...!)

Präsident Sobotka hat erstmals vom Rechts- und Legislativdienst ein Gutachten über ein Verlangen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder auch für einen Antrag (Abg. Hammer: Ein richtiger Schaß war das!) auf Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses verlangt. Das hat es vorher nie gegeben.

Der Inhalt des Gutachtens hat uns gar nicht überrascht, denn darin ist – vereinfacht – gestanden, es ist rechtlich unklar, ob das zulässig ist oder nicht. Das haben wir vorher gewusst, aus einem einfachen Grund: weil es bis heute keine Entscheidungen des Ver­fassungsgerichtshofes gibt, was zulässig ist oder nicht (Unruhe im Saal), weil es keine Judikatur dazu gibt. Das hat uns nicht überrascht – obwohl man dazusagen muss, dass in derselben Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses ein zweiter Untersu­chungsausschuss, der nämlich gerade vorhin eingesetzt wurde, behandelt wurde, da gab es kein derartiges Gutachten. Ich gehe davon aus, in diesem Gutachten wäre ge­nau dasselbe gestanden wie im Gutachten über den BVT-Ausschuss, nämlich dass es rechtlich unklar ist, weil es keine Judikatur dazu gibt.

Das zweite Foul ist dann im Geschäftsordnungsausschuss passiert. Nachdem die Re­gierungsparteien gesagt haben, der Antrag ist zu unklar formuliert, haben wir gesagt: Was wollt ihr ändern?, Reden wir darüber!, und haben selbst einen Vertagungsantrag gestellt. Dieser Vertagungsantrag wurde von den Regierungsparteien abgelehnt. Das war das zweite Foul in dieser Causa. (Abg. Kitzmüller: Sie haben einen falschen An­trag gestellt!)

Gut! Das ist Schnee von gestern, wir haben diesen Fehdehandschuh aufgegriffen (Abg. Hammer: Sie hätten ... Expertise gebraucht!) und haben gestern (ein Schrift­stück in die Höhe haltend) unser neues Verlangen eingebracht. Dieses Verlangen ha­ben wir mit der Liste Pilz und mit den NEOS erarbeitet, haben das intern und extern genauestens prüfen lassen. Wenn Sie der Meinung waren, fünf Jahre Untersuchungs­zeitraum für den BVT-Ausschuss sind zu viel, dann kann ich Ihnen sagen: Jetzt geht es um zehn Jahre BVT.

Dazu gibt es auch bereits die erste Stellungnahme eines Verfassungsjuristen. Ich darf Ihnen das zur Kenntnis bringen. Dr. Bernd-Christian Funk, Universitätsprofessor, schreibt:

Betreff: BVT-Untersuchungsausschuss. Nach meinem Dafürhalten entspricht die mir übermittelte Fassung uneingeschränkt den Erfordernissen des Bundes-Verfassungsge­setzes (Zwischenruf bei der ÖVP) und des Geschäftsordnungsgesetzes des National­rates. Der aktuelle Antrag bildet eine tragfähige Grundlage für die Arbeit des Ausschus­ses. – Zitatende. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Ich würde sagen, es ist relativ einfach: Schluss mit der Verzögerung! Es sollte so sein, dass der Geschäftsordnungsausschuss noch heute tagt, dann kann der BVT-Aus­schuss auch morgen beginnen. Sie wissen ganz genau, dass es, wenn wir zum Verfas­sungsgerichtshof gegangen wären, dann noch einmal acht Wochen gedauert hätte. (Abg. Kitzmüller: Hättet ihr gleich einen ordentlichen Antrag gemacht!)

 


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