Die Ermittlungsgruppe Straßenkriminalität (EGS) wurde als zuständige Polizeieinheit für die Durchführung der Hausdurchsuchung im BVT und den Wohnungen der verdächtigen Beamten des BVT bestimmt. Im Zuge der Hausdurchsuchung am 28.2.2018 beim BVT wurden durch die EGS Ermittlungsdaten zur rechtsextremen Szene, die in keinem sachlichen Zusammenhang zum Gegenstand der Hausdurchsuchung stehen, sichergestellt. Die angesprochenen Daten wurden dabei unter anderem in Form von Floppy Disks sichergestellt, was die technische Ausstattung des BVT zweifelhaft erscheinen lässt. Die Auswahl der EGS als durchführende Einheit weckt insbesondere auf Grund ihres eindeutig parteipolitisch zuordenbaren Leiters zusätzlich den Anschein, dass dies nur Teil eines abgestimmten, politisch motivierten Versuchs der Einflussnahme auf das BVT ist. Darauf deuten auch mehrere Stellenbesetzungen mit eindeutig parteipolitisch zuordenbaren Personen hin. All dies bedarf unverzüglich der politischen Aufklärung.
Im Übrigen ist es den verlangenden Abgeordneten nicht möglich, über die Nennung der Verdachtsmomente und der Wiedergabe ihres aktuellen Informationsstandes hinaus konkretere Angaben zu machen, da diese erst im Zuge der Untersuchungen festgestellt werden können. Zu eben diesem Zweck besteht das Instrument des Untersuchungsausschusses. Ein Untersuchungsausschuss, der ex-ante seine Ergebnisse kennen muss, nähme ebendiese Ergebnisse vorweg und führte sich selbst ad absurdum.
Das Bundesministerium für Inneres ist in vier Sektionen organisiert, es beschäftigt 34.215 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei 29.311 dem Exekutivdienst, 191 der ADV und 4.713 dem Allgemeinen Verwaltungsdienst zuzuordnen sind. Das BVT ist eine der Stellen des BMI und ebenso wie die Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten (DSE), die Abteilung II/8 Grundsatz und Strategie, die Sondereinheit für Observation (SEO) und das Bundeskriminalamt bei der Sektion II, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit angesiedelt. Es ist eine von 50 im Organigramm des BMI ausgewiesenen Untereinheiten.
Bei der Aufgabenerfüllung des BVT, auf die Einfluss genommen werden sollte, handelt es sich daher um einen budgetär und personell äußerst kleinen sowie klar abgrenzbaren Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.
Zum Zeitraum der Untersuchung
Mit 1. März 2008 erfolgte die Bestellung des
aktuellen Direktors des BVT, am 13.03.
2018 wurde er suspendiert. Die Suspendierung und sonstige Maßnahmen, die
vom Bundesminister für Inneres im Zusammenhang mit dem BVT getroffen
wurden, begründete dieser insbesondere mit der Person des Direktors
und dessen Handlungen in Zusammenhang mit dem oben genannten anonymen Konvolut
und den darin enthaltenen, teilweise mehrere Jahre zurückreichenden
Vorwürfen. Gleichzeitig ist der Direktor des BVT auf Grund seiner
Kompetenzen logischer Ansatzpunkt für politisch motivierte
Einflussnahme, die nur in Zusammenhang mit dessen persönlichen Verbindungen
und Interessenslagen verstanden werden kann. Zur politischen Aufklärung
ist daher eine Gesamtbetrachtung der Amtszeiten des aktuellen BVT-Direktors
notwendig.
Es handelt sich aus all diesen Gründen beim Untersuchungsgegenstand um einen bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes.
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Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in die Debatte ein.
Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.
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