Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 580

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Die Ermittlungsgruppe Straßenkriminalität (EGS) wurde als zuständige Polizeieinheit für die Durchführung der Hausdurchsuchung im BVT und den Wohnungen der ver­dächtigen Beamten des BVT bestimmt. Im Zuge der Hausdurchsuchung am 28.2.2018 beim BVT wurden durch die EGS Ermittlungsdaten zur rechtsextremen Szene, die in keinem sachlichen Zusammenhang zum Gegenstand der Hausdurchsuchung stehen, sichergestellt. Die angesprochenen Daten wurden dabei unter anderem in Form von Floppy Disks sichergestellt, was die technische Ausstattung des BVT zweifelhaft er­scheinen lässt. Die Auswahl der EGS als durchführende Einheit weckt insbesondere auf Grund ihres eindeutig parteipolitisch zuordenbaren Leiters zusätzlich den Anschein, dass dies nur Teil eines abgestimmten, politisch motivierten Versuchs der Einfluss­nahme auf das BVT ist. Darauf deuten auch mehrere Stellenbesetzungen mit eindeutig parteipolitisch zuordenbaren Personen hin. All dies bedarf unverzüglich der politischen Aufklärung.

Im Übrigen ist es den verlangenden Abgeordneten nicht möglich, über die Nennung der Verdachtsmomente und der Wiedergabe ihres aktuellen Informationsstandes hi­naus konkretere Angaben zu machen, da diese erst im Zuge der Untersuchungen fest­gestellt werden können. Zu eben diesem Zweck besteht das Instrument des Untersu­chungsausschusses. Ein Untersuchungsausschuss, der ex-ante seine Ergebnisse ken­nen muss, nähme ebendiese Ergebnisse vorweg und führte sich selbst ad absurdum.

Das Bundesministerium für Inneres ist in vier Sektionen organisiert, es beschäftigt 34.215 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei 29.311 dem Exekutivdienst, 191 der ADV und 4.713 dem Allgemeinen Verwaltungsdienst zuzuordnen sind. Das BVT ist eine der Stellen des BMI und ebenso wie die Sondereinheit Einsatzkommando Co­bra/Direktion für Spezialeinheiten (DSE), die Abteilung II/8 Grundsatz und Strategie, die Sondereinheit für Observation (SEO) und das Bundeskriminalamt bei der Sektion II, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit angesiedelt. Es ist eine von 50 im Or­ganigramm des BMI ausgewiesenen Untereinheiten.

Bei der Aufgabenerfüllung des BVT, auf die Einfluss genommen werden sollte, handelt es sich daher um einen budgetär und personell äußerst kleinen sowie klar abgrenz­baren Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

Zum Zeitraum der Untersuchung

Mit 1. März 2008 erfolgte die Bestellung des aktuellen Direktors des BVT, am 13.03.
2018 wurde er suspendiert. Die Suspendierung und sonstige Maßnahmen, die vom Bundesminister für Inneres im Zusammenhang mit dem BVT getroffen wurden, be­gründete dieser insbesondere mit der Person des Direktors und dessen Handlungen in Zusammenhang mit dem oben genannten anonymen Konvolut und den darin ent­haltenen, teilweise mehrere Jahre zurückreichenden Vorwürfen. Gleichzeitig ist der Di­rektor des BVT auf Grund seiner Kompetenzen logischer Ansatzpunkt für politisch mo­tivierte Einflussnahme, die nur in Zusammenhang mit dessen persönlichen Verbin­dungen und Interessenslagen verstanden werden kann. Zur politischen Aufklärung ist daher eine Gesamtbetrachtung der Amtszeiten des aktuellen BVT-Direktors notwendig.

Es handelt sich aus all diesen Gründen beim Untersuchungsgegenstand um einen be­stimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes.

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Präsidentin Doris Bures: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Mi­nuten verfügt.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.

 


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