Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 582

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Der Untersuchungsgegenstand, den wir jetzt einbringen, umfasst zehn Jahre, nämlich vom 1. März 2008 bis zum 13. März 2018, und es geht um den „Verdacht der abge­stimmten, politisch motivierten Einflussnahme durch OrganwalterInnen, sonstige (lei­tende) Bedienstete sowie MitarbeiterInnen politischer Büros des BMI auf die Aufgaben­erfüllung des BVT samt damit in Zusammenhang stehender angeblicher Verletzung rechtlicher Bestimmungen im Zeitraum der ersten zwei Funktionsperioden [..]“ – wie ich bereits gesagt habe – 1. März 2008 bis 13. März 2018.

Ich würde Sie herzlich dazu einladen, dass wir heute noch eine Sitzung des Geschäfts­ordnungsausschusses abhalten und diesen Antrag so zur Kenntnis nehmen, damit wir den Untersuchungsausschuss morgen bereits einsetzen können. Das ist auch genau das, was Klubobmann Wöginger zugesagt hat, dass nämlich, wenn wir unser altes Verlangen zurückziehen und ein neues einbringen, das der Fahrplan sein wird. Wir vertrauen einmal darauf, dass das, was angekündigt ist, eingehalten wird, damit wir mit der Untersuchung beginnen können. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

18.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wer­ner Amon. Für die weiteren Redner: 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.02.20

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! 5 Minuten Redezeit ist natürlich für einen Ausschuss, der zehn Jahre umfassen soll – also nicht der Ausschuss, aber der Untersuchungszeitraum –, wenig Redezeit. Ich bedauere auch sehr, dass der SPÖ-Vorsitzende nicht hier ist, auch schon bei der Abstimmung zum Budget war er nicht hier. Offenbar ist das Budget zu gut und er konnte einfach nicht dagegen stimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Haider: Er hat sich dem Klubzwang entzogen!) Er konnte das einfach nicht, jetzt ist er nicht da.

Der Kollege Krainer hat von zwei Fouls im letzten Ausschuss gesprochen. Das muss ich schon zurückweisen, Herr Kollege Krainer. Sie haben bejammert, dass der Verfas­sungsgerichtshof noch keine Entscheidung getroffen hat. Ja, natürlich, denn das Min­derheitsrecht ist ein neues Recht, und es kommt einer Mehrheit im Ausschuss zu, zu beurteilen, ob sie zunächst einmal der Meinung ist, dass die Anträge verfassungs­konform sind oder nicht. Wir waren der Meinung, dass das eben nicht dem entspricht, was im B-VG vorgesehen ist, nämlich, dass es sich um einen abgeschlossenen Akt der Vollziehung handeln muss. Das war nicht erkennbar und deshalb haben wir das zu­rückgewiesen. Sie sind offensichtlich nach eingehender Beratung mit Ihren Juristen zum gleichen Schluss gekommen und haben sich deshalb nicht getraut, zum Verfas­sungsgerichtshof zu gehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Es war also kein Foul, sondern Sie hätten ja das Rechtsmittel ergreifen können. Das haben Sie nicht getan.

Dann haben Sie von einem zweiten Foul gesprochen, nämlich dass wir Ihrem Verta­gungsantrag dann nicht zugestimmt haben. Wenn wir der Meinung sind, das ist nicht verfassungskonform, und Sie ein Rechtsmittel haben, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, und das nicht tun, dann ist das Ihre Angelegenheit und kein Foul unsererseits. Das möchte ich auch sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Und das Dritte ist, es wird ein spannender Untersuchungsausschuss werden. Es hat ja heute Parteienverhandlungen gegeben, da gibt es eine Vereinbarung. Ich gehe davon aus, dass Sie zu dieser Vereinbarung stehen. Das ist sozusagen auch die Grundvo­raussetzung für eine gemeinsame Vorgangsweise.

Wir werden uns konstruktiv in diesen Ausschuss einbringen, es gibt in der Tat einiges zu untersuchen. Ich habe Ihnen das das letzte Mal schon gesagt: Ich finde es ja ei­gentlich eh spannend und ganz besonders mutig von der Sozialdemokratie, dass sie sich über jene Dinge unterhalten will, die das BVT hier gegen ihren eigenen Anwalt,


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