ten. (Abg. Rosenkranz: Das wollen wir gar nicht, aber rechtlich sind wir auf den Verfassungsgerichtshof angewiesen!) Ich appelliere daher an Sie, sich auf Ihre Funktion als Parlamentarier zurückzubesinnen und nicht nur verlängerter Arm der Regierung zu sein. Herr Rosenkranz, Sie sind gewählter Volksvertreter im Parlament (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ), daher gehört es zu Ihren Aufgaben, diese Regierung und die Vorgängerregierungen zu kontrollieren.
Beteiligen Sie sich an der Aufarbeitung der Missstände im Verfassungsschutz! Wir brauchen einen funktionierenden Verfassungsschutz. (Abg. Rosenkranz: Genau!) Wir werden sicherstellen, dass dieser Verfassungsschutz kein Verfassungsschutz der FPÖ ist und auch kein Verfassungsschutz der ÖVP (Abg. Gudenus: Peter Pilz ist der höchste Verfassungsschützer!), sondern ein Verfassungsschutz (Abg. Rädler: Des Peter Pilz!) dieser Republik Österreich (Abg. Rädler: Danke, Peter!), der Bürgerinnen und Bürger Österreichs.
Das ist unser gemeinsames Ziel. Daran wird uns auch niemand hindern, denn die Sicherheit hier im Lande ist zu wichtig, um sie der schwarz-blauen Parteipolitik zu opfern. – Vielen Dank. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Rädler: Danke, Peter!)
18.18
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise gemäß § 33 Abs. 6 der Geschäftsordnung das Verlangen 3/US auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend „die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss)“ dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 191/A(E) bis 217/A(E) eingebracht worden sind.
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 7 zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nur den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 7: [...]
Der Antrag des Geschäftsordnungsausschusses [...] auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird einstimmig angenommen.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite