Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 586

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ten. (Abg. Rosenkranz: Das wollen wir gar nicht, aber rechtlich sind wir auf den Ver­fassungsgerichtshof angewiesen!) Ich appelliere daher an Sie, sich auf Ihre Funktion als Parlamentarier zurückzubesinnen und nicht nur verlängerter Arm der Regierung zu sein. Herr Rosenkranz, Sie sind gewählter Volksvertreter im Parlament (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ), daher gehört es zu Ihren Aufgaben, diese Regierung und die Vorgän­gerregierungen zu kontrollieren.

Beteiligen Sie sich an der Aufarbeitung der Missstände im Verfassungsschutz! Wir brauchen einen funktionierenden Verfassungsschutz. (Abg. Rosenkranz: Genau!) Wir werden sicherstellen, dass dieser Verfassungsschutz kein Verfassungsschutz der FPÖ ist und auch kein Verfassungsschutz der ÖVP (Abg. Gudenus: Peter Pilz ist der höchste Verfassungsschützer!), sondern ein Verfassungsschutz (Abg. Rädler: Des Peter Pilz!) dieser Republik Österreich (Abg. Rädler: Danke, Peter!), der Bürgerinnen und Bürger Österreichs.

Das ist unser gemeinsames Ziel. Daran wird uns auch niemand hindern, denn die Si­cherheit hier im Lande ist zu wichtig, um sie der schwarz-blauen Parteipolitik zu op­fern. – Vielen Dank. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Rädler: Danke, Peter!)

18.18


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Ich weise gemäß § 33 Abs. 6 der Geschäftsordnung das Verlangen 3/US auf Einset­zung eines Untersuchungsausschusses betreffend „die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersu­chungsausschuss)“ dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

18.18.47Einlauf


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 191/A(E) bis 217/A(E) eingebracht worden sind.

18.18.49Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesord­nungspunktes 7 zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nur den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 7: [...]

Der Antrag des Geschäftsordnungsausschusses [...] auf Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses wird einstimmig angenommen.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

 


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