11.30

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das ist schon eine seltsame Situation, dass ich jetzt hier stehe und traurig bin, dass Kollegen Ottenschläger nicht im Saal ist, weil ich es sehr schade finde, dass er sich in diesem Gesetzwerdungsprozess nicht durchgesetzt hat.

Wir haben die Situation, dass wir jährlich bei den Schienenunternehmen, insbesondere bei den ÖBB, bestellen – so nennen wir das auch –, wie viele Personenkilometer wir haben wollen, damit die Leute weiter befördert werden. Wenn man sich das bezüglich der letzten Jahre anschaut, dann ist spannend, dass diese Kilometerzahl insbesondere beim Fernverkehr massiv gestiegen ist, allerdings der Fernverkehr generell, und das sagt auch immer wieder die SPÖ, ja wettbewerbsfähig wäre.

Das heißt, wir haben die Situation, dass der wettbewerbsfähige Fernverkehr weiter gefördert wird, im Gegensatz dazu aber der Nahverkehr, von dem es immer heißt, er ist nicht wettbewerbsfähig, stagniert – und auch teurer wird, wenn wir uns das genauer anschauen. Der stagniert also und wird teurer. Eine seltsame Situation, und es stellt sich die Frage, warum wir dann nicht zumindest im Fernverkehr – ich würde ja auch den Nahverkehr ausschreiben, aber zumindest im Fernverkehr – Ausschreibungen beginnen.

Wir haben schon Anträge zu diesem Thema eingebracht – wir haben beispielsweise schon einen Antrag zum Ende der Direktvergabe eingebracht; der liegt gerade in irgend­einem Ausschuss, und da wird er leider noch sehr lange liegen, habe ich das Gefühl –, ich glaube aber trotzdem, dass es wichtig ist, dass wir bald beginnen, kom­petitive Ausschreibungen zu starten und nicht bis 2023 warten – bis dahin haben wir nämlich laut der Europäischen Union Zeit.

Was macht die Regierung aktuell? – Die Regierung führt aktuell in einigen Bundes­ländern, nämlich in Kärnten, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg, noch schnell Aus­schrei­bungen mit möglichst langen Fristen durch – das ist ja auch ein absurdes Sys­tem, dass Bundesländer, Verkehrsverband und der Bund eigens diese Bestellungen aufgeben und wir das nicht gemeinsam machen –, damit es auch 2023 noch keine Direktvergabe gibt.

Ich halte das für zutiefst verantwortungslos und deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Erstellung einer Studie zur Direktvergabe im Verkehr“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu geben, mit dem Ziel zu eruieren:

•           ob und in welchem Umfang öffentliche Ausschreibungen von gemeinwirtschaft­lichen Leistungen zu effizienteren Ergebnissen kommen, wobei gleiche Leistung und Qualität Voraussetzung ist,

•           unter welchen Umständen Direktvergaben aufgrund der Annahme, dass der neue Anbieter besser sei als der alte, wirtschaftlich sinnvoll sind.

Diese Studie ist sodann dem Nationalrat vorzulegen.

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

11.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie zur Direktvergabe im Verkehr

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (69 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundes-gesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabe-gesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018) (96 d.B.) – TOP 7

Bezüglich der Vergabe von Leistungen des öffentlichen Verkehrs herrscht zwischen dem Verkehrsministerium und relevanten EU Institutionen nicht immer Einigkeit. Kon­kreter heißt das: Die EU Kommission hat in der Konferenz zur Präsentation ihrer Auslegungsleitlinien für die Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträgen im öffentlichen Verkehr (1370/2007) am 18.06.2014 Klartext gesprochen. Nach den europäischen Richtlinien müssen Direktvergaben seit Inkrafttreten der Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnahme bleiben. In den Richtlinien steht jetzt dezidiert, dass die EU Kommission fordert, dass die Ausnahme regelkonform, also 'restriktiv' zu nutzen ist. Somit steht das aktuelle österreichische Regierungsprogramm diesbezüg­lich im Gegensatz zum EU-Recht. Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundes­regierung heißt es im Passus über die Bevorzugung der Direktvergabe bei gemein­wirtschaftlichen Leistungsbestellungen zum Thema Verkehrsdienstvertrag (VDV): "VDV-Bestellungen: Die Anwendung wettbewerblicher Verfahren wird weiter verfolgt. Dabei ist nach Maßgabe fairer und transparenter Wettbewerbsbedingungen und nach den Kriterien des Kundennutzens und der gesamtwirtschaftlichen Vorteils-haftigkeit vorzugehen. Priorität bleibt die Nutzung der Direktvergabe; (...)" (Quelle: Arbeits­programm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S. 36.).

Aktuell wird auch darüber diskutiert, wie der öffentliche Nahverkehr im Bundesland Vorarl­berg vergeben wird. Wenn der Nahverkehr 2019 in Vorarlberg neu ausgeschrie­ben wird, umfasst das 3,1 bis 3,2 Millionen Kilometer und hat ein Auftragsvolumen von rund 400 Millionen Euro. Wenn das vierte Eisenbahnpaket in Kraft tritt – wobei dieser Zeitpunkt erst nach der Vorarlberger Vergabe sein wird – wäre eine Ausschreibung in jedem Fall verpflichtend. Das Bahnpaket sieht nämlich vor, dass von Direktvergaben abzusehen ist, wenn es um weniger als 500.000 Zugkilometer und um weniger als 3,5 Millionen Euro Auftragsvolumen geht. Allerdings unterstreicht das Verkehrsministerium, dass auch dann direkt vergeben werden kann, wenn gesichert sei, dass der neue Anbieter besser sei als der alte Anbieter.

Bei all den rechtlichen Differenzen bleiben die Interessen der Steuerzahler_innen auf der Strecke. Daher ist es wichtig zu eruieren, was bei einer Ausschreibung für gemein­schaftliche Leistungen gespart werden kann. Voraussetzung ist natürlich eine gleich­bleibende Qualität. Erfahrungen aus anderen Ländern sind dabei genauso wichtig wie Beispiele aus Österreich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert eine Studie in Auftrag zu geben, mit dem Ziel zu eruieren:

•           Ob und in welchem Umfang öffentliche Ausschreibungen von gemeinwirtschaft­lichen Leistungen zu effizienteren Ergebnissen kommen, wobei gleiche Leistung und Qualität Voraussetzung ist.

•           Unter welchen Umständen Direktvergaben, auf Grund der Annahme, dass der neue Anbieter besser sei als der alte, wirtschaftlich sinnvoll sind.

Diese Studie ist sodann dem Nationalrat vorzulegen."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich zu Wort. – Bitte.