Was bedeutet das für ein Forschungsprojekt, wenn jahrelang Daten unionswidrig verwendet worden sind? – Ich glaube, das wäre das, was man als eine mittlere Katastrophe für Forscherinnen und Forscher bezeichnen könnte.
Worst Case: EU-Fördergelder für Forscherinnen und Forscher werden natürlich auch unter der Prämisse vergeben, dass die Forscherinnen und Forscher nach EU-Recht handeln. Was bedeutet das dann im Worst Case, wenn man draufkommt, dass man jahrelang nicht so geforscht und die Daten nicht so verwendet hat? – Auch das wäre eine Katastrophe.
Wir sind der Meinung, dass es bei diesem Gesetz noch substanzielle Änderungen braucht. Uns geht es wirklich nicht darum, grundsätzlich böse Absichten zu unterstellen, dass bewusst Unionsrecht umgangen wird. Ganz im Gegenteil: Wir sind einfach der Meinung, dass auf gewisse Punkte nicht Rücksicht genommen worden ist.
Mit dem vorliegenden Entwurf ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Gesetz vor dem EuGH landet. Das kann dann ein paar Jahre dauern und hätte verheerende Konsequenzen für die österreichische Forschungscommunity.
Das ist der Punkt, warum wir denken, dass man diesem Gesetzentwurf in dieser Fassung nicht zustimmen kann. Wir sind aber sehr wohl bereit, in einen konstruktiven Dialog zu treten, um Änderungen herbeizuführen, die diesen Gesetzentwurf DSGVO-konform machen.
Einen weiteren Punkt muss man betonen: Die DSGVO ist nicht dazu da, um irgendjemanden in seiner Arbeit zu behindern, schon gar nicht Forscherinnen und Forscher und auch nicht die Medien. Sie ist dazu da, um unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen, nämlich einerseits die Freiheit der Forschung und andererseits das individuelle Interesse der Bürgerinnen und Bürger betreffend ein hohes Datenschutzniveau, ein neues Grundrecht auf europäischer Ebene. Wir sind der Meinung, dass es sehr wohl möglich ist, diese Interessen in Einklang miteinander zu bringen und vor allem auch diesen Gesetzentwurf in Einklang mit der DSGVO zu bringen. Das ist unser Ansinnen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Herbert ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben es schon an- beziehungsweise ausgeführt: Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung mit 25. Mai dieses Jahres und den daraus abzuleitenden gebotenen zeitlichen Abläufen – das alte Datenschutzgesetz hat dann keine Gültigkeit mehr beziehungsweise die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sind in heimisches Recht einzuarbeiten und umzusetzen – gab es im Vorfeld des heutigen Beschlusses natürlich ein großes Bemühen, einerseits diesen zeitlichen Abläufen gerecht zu werden, andererseits aber auch Gespräche mit allen Parteien in diesem Haus zur Vorbereitung eines guten Gesetzentwurfes zu führen.
Die Prämisse war, einerseits das bisher bestehende hohe Datenschutzniveau, das wir in Österreich haben, zu erhalten, und andererseits überschießende, vielleicht aus dem Unionsrecht, aus der Datenschutz-Grundverordnung abzuleitende Bestimmungen – das Stichwort Gold Plating ist heute schon gefallen – zu vermeiden.
Dazu gab es einen, wie ich meine, guten und tauglichen Dreiparteienantrag der Regierungsparteien plus SPÖ. Dieser Antrag wäre, glaube ich, ein guter Kompromiss gewe-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite