Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

21. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 20. April 2018

 

 


Stenographisches Protokoll

21. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode                        Freitag, 20. April 2018

Dauer der Sitzung

Freitag, 20. April 2018: 9.03 – 17.36 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesarchivgesetz, das Bundes­statistik­ge­setz 2000, das Informationssicherheitsgesetz, das Künstler-Sozialversiche­rungsfonds­gesetz, das Mediengesetz, das ORF-Gesetz, das Presseförderungsgesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Bundes-Kinder- und Ju­gendhilfegesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pen­sionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Bundes-Personal­vertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, das Produktsicherheitsgesetz 2004, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bun­des­pflegegeldgesetz, das Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz, das Heeresent­schädi­gungsgesetz, das Heimopferrentengesetz, das Impfschadengesetz, das Kriegsgefan­genenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Sozial­ministeriumservicegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Arbeitsmarktservice­ge­setz, das IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Ausbildungspflicht­gesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schul­unter­richtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbe­rei­tungs­lehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das BIFIE-Gesetz 2008, das Hochschul­gesetz 2005, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das E-Government-Gesetz, das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Dienstleistungsgesetz, das Informationsweiterverwendungsgesetz, das Wettbe­werbs­gesetz, die Gewerbeordnung, das Berufsausbildungsgesetz, das Ingenieurge­setz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirt­schaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, die Bundes­abgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafrechtsgesetz, das


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Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Gedenkstättengesetz, das Melde­gesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Pyrotech­nik­gesetz 2010, das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996, das Zivildienst­gesetz 1986, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizei­ge­setz, das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Europa-Wählerevidenzgesetz, die Europawahlordnung, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volks­befragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 2018, das Wählerevidenzge­setz 2018, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Exekutions­ord­nung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Juris­diktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Staatsanwalt­schaftsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz, das Strafvoll­zugs­gesetz, die Zivilprozessordnung, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdiszipli­nargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslager­ge­setz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz, das Truppenaufenthaltsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und das Weinge­setz 2009 geändert werden (Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018)

2. Punkt: Bericht über den Antrag 189/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Peter Wittmann, Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)

3 Punkt: Bericht über den Antrag 188/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Sobotka, Doris Bures, Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) geändert wird

4. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungs­gerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Bun­desgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschü­lerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungs­gesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichi­sche Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Privatuniversitä­ten­gesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018)

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-För­derungsgesetz 2012 geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzes­sionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) er-


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las­sen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018)

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwalt­schaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafpro­zessrechtsänderungsgesetz 2018)

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­men­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafpro­zeßordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstraf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrs­ordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden

11. Punkt: Bericht über den Antrag 116/A(E) der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum ÖVP/FPÖ-Überwachungspaket!

12. Punkt: Bericht über den Antrag 190/A(E) der Abgeordneten Petra Steger, Mag. Stefan Schnöll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Sportberichts des zuständigen Bundesministers an den Nationalrat

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz geändert wird (6/A)

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefonds­gesetz geändert wird (11/A)

15. Punkt: Bericht gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbe­kämp­fung (BVT-Untersuchungsausschuss)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 12

Ordnungsruf ................................................................................................................. 152

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG                    13

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 12

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  12, 195, 198


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Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Rettung für das Weltkulturerbe?“ (716/J) ........ 156

Begründung: Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .................................................................... 160

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ............................................................ 164

Debatte:

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ... 167

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 167

Mag. Thomas Drozda ............................................................................................. ... 168

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 170

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 173

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 174

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (65 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesarchivgesetz, das Bundes­statistik­gesetz 2000, das Informationssicherheitsgesetz, das Künstler-Sozialversiche­rungsfondsgesetz, das Mediengesetz, das ORF-Gesetz, das Presseförderungs­gesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landesleh­rer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bun­des­pensionsamtübertragungs-Gesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, das Pro­duktsicherheitsgesetz 2004, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbe­hin­dertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundespfle­ge­geldgesetz, das Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz, das Heeresentschädi­gungs­gesetz, das Heimopferrentengesetz, das Impfschadengesetz, das Kriegs­ge­fangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Sozialministeriumservicegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungs­gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Bildungsdoku­men­tationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das BIFIE-Gesetz 2008, das Hochschulgesetz 2005, das Schülerbeihilfen­ge­setz 1983, das E-Government-Gesetz, das Signatur- und Vertrauensdienste­gesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Dienstleistungsgesetz, das Informationsweiterverwendungsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, die Gewerbe­ord­nung, das Berufsausbildungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2017, das Bilanz­buchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschafts­treu­handberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, die Bundes-


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abgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafrechtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996, das Zivildienstgesetz 1986, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeige­setz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Polizeikoope­rationsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Bundespräsidentenwahl­gesetz 1971, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Europa-Wählerevi­denzgesetz, die Europawahlordnung, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbe­geh­rengesetz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Disziplinarstatut für Rechts­anwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorgani­sationsgesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Staatsanwaltschaftsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafregistergesetz, das Strafvollzugsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdiszipli­nargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militär­befugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz, das Truppenaufenthaltsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und das Weinge­setz 2009 geändert werden (Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) (97 d.B.)                13

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 189/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Peter Wittmann, Werner Her­bert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018) (98 d.B.) ................................................... 15

3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 188/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Sobotka, Doris Bures, Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personen­bezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) geändert wird (99 d.B.) .................................................... 15

4. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundes­verwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (100 d.B.) ......................................................................................................................................... 15

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (68 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirt­schaftsservice-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissen­schaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorgani­sati­onsgesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hoch­schülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Inno­vationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische For­schungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Privatuniversitäten­gesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Datenschutz-Anpassungs­ge­setz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018) (105 d.B.)   ............................................................................................................................... 15


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 6

RednerInnen:

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 15

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 18

Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 19

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 21

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 23

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ..... 26

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................................ ..... 33

Dr. Brigitte Povysil ................................................................................................. ..... 35

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 36

Dr. Maria Theresia Niss, MBA ..................................................................................... 38

Walter Bacher ............................................................................................................... 41

Hans-Jörg Jenewein, MA ....................................................................................... ..... 42

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 43

Dr. Josef Smolle ........................................................................................................... 44

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................... 45

Philip Kucher ........................................................................................................... ..... 46

Bundesminister Dr. Heinz Faßmann .................................................................... ..... 50

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ............................................................................ ..... 52

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ELGA-Daten­schutz­bestimmungen/Forschungsorganisationsgesetz“ – Annahme (E 10) .....................................................................................................................  39, 180

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Korrekturen des Datenschutz-Anpassungsgesetzes – Wis­sen­schaft und Forschung“ – Ablehnung  49, 180

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 97, 98, 99, 100 und 105 d.B. ........................... 177

6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (48 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden (101 d.B.)          ............................................................................................................................... 53

RednerInnen:

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 54

Karl Nehammer, MSc .............................................................................................. ..... 56

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 57

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 58

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 59

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 60

Annahme des Gesetzentwurfes in 101 d.B. ................................................................. 180

7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (69 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Auf­trägen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Ver­gabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Vertei­digung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018) (96 d.B.) ................................................................ 61

RednerInnen:

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 62

Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. ..... 62

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 64

Dr. Markus Tschank ................................................................................................ ..... 64

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 66


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 7

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ..... 66

Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. ..... 67

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ..... 68

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ..... 71

Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ..... 72

Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstellung einer Studie zur Direktvergabe im Verkehr“ – Ablehnung ..  69, 73

Annahme des Gesetzentwurfes in 96 d.B. ..................................................................... 73

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (17 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwalt­schafts­gesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozess­rechtsänderungsgesetz 2018) (92 d.B.) ...................................... 73

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (66 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafpro­zeßordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanz­strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden (93 d.B.) ............... 73

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (15 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizei­gesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geän­dert werden (88 d.B.) ....................................... 74

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 116/A(E) der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum ÖVP/FPÖ-Überwachungspaket! (89 d.B.) .......................................................................................................................... 74

RednerInnen:

Dr. Johannes Jarolim ..........................................................................................  74, 155

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 76

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 79

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 82

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................  84, 152

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ..... 85

Bundesminister Herbert Kickl ............................................................................... ..... 87

Dr. Johannes Jarolim (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 93

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 93

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 94

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ..... 96

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 97

Dr. Alma Zadić, LL.M .................................................................................................. 128

Karl Mahrer, BA ...................................................................................................... ... 129

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 131

Karl Mahrer, BA  (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 132

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 133

Mag. Muna Duzdar .................................................................................................. ... 134

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 135

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 136

Mag. Friedrich Ofenauer (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 138

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 138


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 8

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 139

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 140

Konrad Antoni ......................................................................................................... ... 141

Mag. Johanna Jachs ............................................................................................... ... 142

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 143

Christian Ries ............................................................................................................. 144

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ ... 145

Irene Hochstetter-Lackner ..................................................................................... ... 147

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 148

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 150

Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 153

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 92, 93 und 88 d.B. ............................................ 175

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 88 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Nutzung der im Rahmen der Section Control vorge­sehenen Kameras durch die Sicherheitsbehörden“ (E 11)     ............................................................................................................................. 176

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 89 d.B. ........................................................ 176

12. Punkt: Bericht des Sportausschusses über den Antrag 190/A(E) der Abge­ordneten Petra Steger, Mag. Stefan Schnöll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Sportberichts des zuständigen Bundesministers an den Nationalrat (95 d.B.) .............................................................. 181

RednerInnen:

Petra Steger ............................................................................................................. ... 181

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 183

Mag. Stefan Schnöll ................................................................................................ ... 184

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ... 185

Vizekanzler Heinz-Christian Strache ................................................................... ... 186

Konrad Antoni ............................................................................................................ 188

Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 189

Kira Grünberg ......................................................................................................... ... 190

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 95 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Vorlage eines Sportberichts des zuständigen Bundes­ministers an den Nationalrat“ (E 12) ..... 190

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz geändert wird (6/A)                    190

RednerInnen:

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 191

Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ... 192

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 193

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 194

Zuweisung des Antrages 6/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales .................... 195

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege­fondsgesetz geändert wird (11/A)                        195

RednerInnen:

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 195

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 196

Dr. Peter Kolba ........................................................................................................ ... 197


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 9

Zuweisung des Antrages 11/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales .................. 198

15. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Unter­suchungsausschuss) (3/US / 109 d.B.) ........................................................................................................... 198

RednerInnen:

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ... 198

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 199

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 200

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 201

Dr. Alma Zadić, LL.M .................................................................................................. 202

Einsetzung des BVT-Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 9 GOG mit 20. April 2018              ............................................................................................................................. 198

Eingebracht wurden

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 13

Aufnahme von Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Öster­reich und der Slowakischen Republik über die Staatsgrenze

Anträge der Abgeordneten

Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehendes Neonikotinoide-Freilandverbot (218/A)(E)

Maria Großbauer, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bun­desmuseen, Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater: Kunst- und Kultur­vermittlung an Kinder und Jugendliche (219/A)(E)

Maria Großbauer, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förde­rung österreichischer Kunst und Kultur – Erarbeitung einer bundesweiten Kunst- und Kulturstrategie (220/A)(E)

Maria Großbauer, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Impulse im Bereich der musischen Bildung und des Musikunterrichts (221/A)(E)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine politische Lösung des Syrienkonfliktes (222/A)(E)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Intensivierung des öster­reichischen Engagements bei Katastrophen im Ausland und der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (223/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Armut von Frauen im Alter verhindern, höhere Frauenpensionen garantieren (224/A)(E)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Richterinnen und Richter, Staats­anwältinnen und Staatsanwälte und Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsan­wärter sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 19. Juni 1968 über den Obersten Gerichtshof geändert werden (225/A)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 10

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenstransparenzgesetz geschaffen wird (226/A)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenstransparenzgesetz geschaffen wird (227/A)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedervorlage Bericht zur Wirkungsorientierung 2016 (148/BA) (228/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verwendung von Mauteinnahmen aus verkehrs­bedingter Luftverschmutzung und Lärm (703/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorstöße bei BEPS und dessen Implementierung (704/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Wirtschaftspartnerschaft Coffee Alliance for Ethiopia (CAFÉ) (705/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Zukunft der Bundesgärten in Innsbruck (706/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Kinderarmut in Österreich (707/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Kinderarmut in Österreich (708/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Kinderarmut in Österreich (709/J)

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend ergänzende Fragen zur allgemeinen Aussprache im Aus­schuss für Land- und Forstwirtschaft, welcher am 04. April 2018 stattgefunden hat (710/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend der Situation von LGBTIQ Flüchtlingen in Österreich (711/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend der Situation von LGBTIQ Flüchtlingen in Österreich (712/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend freiwillige Arbeitslosen­versicherung für Selbstständige (713/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Auslaufen der Erlassregelung für erwerbs­tätige Studierende (714/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Budget – Finanzierung Fachhochschulausbau (715/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 11

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Rettung für das Weltkulturerbe?“ (716/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ord­neten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (293/AB zu 278/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (294/AB zu 287/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (295/AB zu 314/J)

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 12

09.03.15Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer intensiven Budgetsitzung darf ich die 21. Sitzung des Nationalrates eröffnen und Sie herzlich begrüßen. Ich begrüße auch die Damen und Herren auf der Galerie und die Seher zu Hause vor den Fernsehschirmen.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Winzig, Ing. Androsch, Katzian, Mag. Kern, Knes, Yılmaz, Dr. Lintl, Schartel, Wurm, Zanger und Schellhorn.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mittei­lung gemacht:

Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl wird durch den Bundesminister für Inneres Herbert Kickl

und der Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger wird durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck vertreten.

Außerdem darf ich bekannt geben, dass der Bundesminister für Verfassung, Refor­men, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser für die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann, anschließend bis 13 Uhr durch den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel und ab 13 Uhr durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger vertreten wird.

09.04.34Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 703/J bis 716/J

2. Anfragebeantwortungen: 293/AB bis 295/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden (106 und Zu 106 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 13

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirt­schaft­liche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden (107 d.B.)

Verfassungsausschuss:

2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (108 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme von Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Staatsgrenze

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 die Sitzung wie üblich bis 13 Uhr live überträgt und ORF III die Sitzung in voller Länge überträgt. Jener Teil der Sitzung, der über 19.40 Uhr hinausgeht, wird zeitversetzt gesendet.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 5 sowie 8 bis 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall; somit wird so vorgegangen.

09.05.17Ankündigung einer Dringlichen Anfrage


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der Liste Pilz hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 716/J der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Gernot Blümel betreffend „Rettung für das Weltkulturerbe?“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage ab 15 Uhr behandelt wer­den.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Wir haben eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, daher ergeben sich folgende Redezeiten: ÖVP 130, SPÖ und FPÖ jeweils 116 sowie NEOS und Liste Pilz je 39 Minuten.

09.06.131. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (65 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesarchivgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Informationssicherheitsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfonds­ge­setz, das Mediengesetz, das ORF-Gesetz, das Presseförderungsgesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Bundes-Kinder-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 14

und Jugendhilfegesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen, das Bundes-Jugend­förderungsgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Beamten-Dienstrechts­gesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesthe­aterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensions­amtübertragungs-Gesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechts­praktikantengesetz, das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, das Produktsicher­heitsgesetz 2004, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehinderten­gesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundespflege­geld­gesetz, das Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz, das Heeresentschädi­gungs­ge­setz, das Heimopferrentengesetz, das Impfschadengesetz, das Kriegsgefan­genenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Sozialministeriumservicegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Arbeits­markt­servicegesetz, das IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungs­gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Bildungsdo­kumentationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das BIFIE-Gesetz 2008, das Hochschulgesetz 2005, das Schülerbei­hilfenge­setz 1983, das E-Government-Gesetz, das Signatur- und Vertrauensdienste­gesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Dienstleistungsgesetz, das Informationsweiterverwendungsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, die Gewerbe­ordnung, das Berufsausbildungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2017, das Bilanz­buchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschafts­treuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, die Bundes­abgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafrechtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996, das Zivildienstgesetz 1986, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizei­gesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Polizeikoope­rationsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Bundespräsidentenwahl­gesetz 1971, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Europa-Wählerevi­denz­gesetz, die Europawahlordnung, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Volks­ab­­stimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbe­gehren­ge­setz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Auslieferungs- und Rechtshilfe­ge­setz, das Bewährungshilfegesetz, das Disziplinarstatut für Rechts­anwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Exekutionsordnung, das Gerichts­organi­sations­gesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Staatsanwalt­schafts­gesetz, die Strafprozeß­ord­nung 1975, das Strafregistergesetz, das Strafvollzugsgesetz, die Zivilprozess­ord­nung, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinar­gesetz 2014, das Heeres­gebüh­rengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militär­befugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeich­nungs­gesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz, das Trup­penaufenthaltsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und das Weingesetz 2009 geändert werden (Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018)­ (97 d.B.)


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2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 189/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Peter Wittmann, Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungs­gesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulie­rungs-Gesetz 2018) (98 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 188/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Sobotka, Doris Bures, Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Daten­schutz­gesetz – DSG) geändert wird (99 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungs­gerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungs­gerichtshofgesetz 1953 geändert werden (100 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (68 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschafts-service-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Tech­nology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissen­schaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisations­gesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hochschü­lerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Innova­tions­­stiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische Forschungs­förderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Privatuniversitätengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Uni­versitätsgesetz 2002 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018) (105 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittmann. Ich darf Abgeordnetem Wittmann das Wort erteilen.


9.07.21

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Datenschutzgesetz, das uns jetzt in dieser Form vorliegt, ist eines der bedeutendsten Gesetze in diesem Bereich, das in Österreich jemals verabschiedet werden wird. Es ist schade, dass man bei diesem Gesetzentwurf nicht den Konsens gesucht hat, weil ja viele Teile auch von uns mitgetragen werden könnten.


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Wir haben sogar gemeinsam einen Antrag als Trägerrakete für Verfassungs­bestim­mungen eingebracht und sind davon ausgegangen, dass man mit uns noch verhandelt. Wir wollten über jene Bereiche, die wir zusätzlich haben wollten, beziehungsweise über die Verfassungsbestimmung des Datenschutzgesetzes sprechen, weil die alte Verfassungsbestimmung erstens nicht mehr passt und weil da zweitens Erneuerungen angebracht wären.

Es ist schade, dass man zwar gesagt hat, man verhandelt, aber in der Verhandlung gesagt hat, alle drei Punkte, die wir in unserem Abänderungsantrag genannt haben, sind inakzeptabel. Das war eine kurze Verhandlung, aber es ist natürlich so, wie es ist. Nur: Wenn man will, dass eine Verfassungsbestimmung von der Opposition mitge­tragen wird, dann muss man auch mit ihr verhandeln. Wir sind nicht von Kurz beeinflusst, und wir können noch selbstständig entscheiden, wo wir zustimmen und wo wir nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben das freie Mandat auf unserer Seite. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Bei Ihnen, glaube ich, ist es mittlerweile eine recht rudimentäre Geschichte, denn das, was angeschafft wird, ist abzustimmen und letztendlich auch zu machen. (Abg. Neubauer: Siehe Frau Holzinger!)

Was ich aber in Anbetracht der Entwicklungen bei Facebook wirklich nicht verstehe ist Folgendes: Wir alle wissen, wie Facebook die Facebook-Nutzer ausgenutzt und uns damit vor Augen geführt hat, was mit Daten passiert, die sozusagen wahllos weiter­gegeben werden. Jetzt wissen wir, dass diese übermächtigen Konzerne, wie Google, Facebook und andere, alle Daten absaugen und letztendlich keine Schranken be­züglich der Verwendung dieser Daten kennen. Die einzige Möglichkeit, diesem Rie­sen entgegenzutreten, wären Verbandsklagen. Damit wären Leute, die sich mit Daten­schutz beschäftigen und über intellektuelle wie auch rechtliche Expertise verfügen, in der Lage, diesen Konzernen Paroli zu bieten. Genau diese Möglichkeit nimmt man heraus und nicht hinein, obwohl das andere Länder, wie zum Beispiel Deutschland, machen.

Ich verstehe es nicht. Man überlässt den Datenschutz dem Einzelnen, der als Person klagen muss und dann nicht weiß, wie hoch das Kostenrisiko ist, nicht weiß, ob Facebook eine Kampagne in den sozialen Medien gegen ihn macht, wenn er klagt. Man lässt also diese Abstrahierung des Datenschutzes nicht zu. Es ist aber die einzige Chance, um diesem wirtschaftlich übermächtigen Gegner Paroli bieten zu können, zu anonymisieren, um nicht jenem, der dann klagt, Schaden zuzufügen. Ich verstehe nicht, warum man hier den Großkonzernen die Mauer macht, statt den Einzelnen vor Missachtung der Datenschutzbestimmungen zu schützen. Ich verstehe das nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Es passt aber ins Bild. Es ist auch bei der Steuergesetzgebung so, die großen Kon­zerne werden geschützt und die kleinen werden gerupft. Das ist Ihre Politik, und das setzt sich hier fort. Warum kann man nicht dem Einzelnen ein Instrumentarium in die Hand geben, ohne dass der Einzelne Schadenersatz fürchten oder seinen Namen hergeben muss, ihm die Klagsmöglichkeit einräumen, um Schaden von allen abzu­wenden?

Ich verstehe diese Form des Inschutznehmens dieser Riesen wie Facebook und Google insbesondere in Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklung, der medialen Berichterstattung und des Missbrauchs nicht! Ich verstehe nicht, warum man diese Möglichkeit nicht einräumt. Das war nur ein kleiner Wunsch. Ich verstehe das nicht! Die Freiheitlichen waren da in der Diskussion viel offener. Ich weiß nicht, warum das von der ÖVP kategorisch abgelehnt wird. Man muss diesen Konzernen die Stirn bieten können, um dem Einzelnen genügend Möglichkeiten zu geben, seine Rechte bezüglich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 17

des Datenschutzes letztendlich auch durchzusetzen. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Alfred J. Noll, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Art. 2 wird folgende Z 14a. eingefügt:

„14a. In § 28 wird folgender Satz angefügt:

„Solche Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen können auch unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person bei der Datenschutzbehörde Beschwerden einreichen oder die oben genannten Rechte mit Ausnahme des Rechts auf Schaden­ersatz im Sinne des § 29 wahrnehmen, wenn eine Person in ihren Rechten nach der DSGVO in Folge einer Verarbeitung rechtlich verletzt erscheint.““

*****

Dieser Satz soll eingefügt werden. Ich finde es schade, dass Sie da nicht mitgehen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Kolba und Noll.)

9.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Alfred J. Noll, Walter Bacher, Dr. Nikolaus Scherak, MA

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 189/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Peter Wittmann, Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018) (98 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Art. 2 wird folgende Z 14a. eingefügt:

„14a. In § 28 wird folgender Satz angefügt:

„Solche Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen können auch unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person bei der Datenschutzbehörde Beschwerden einreichen oder die oben genannten Rechte mit Ausnahme des Rechts auf Scha­denersatz im Sinne des § 29 wahrnehmen, wenn eine Person in ihren Rechten nach der DSGVO in Folge einer Verarbeitung rechtlich verletzt erscheint.““


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 18

Erläuterung:

Gemäß Art. 80 Abs. 2 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass jede der in Abs. 1 des vorliegenden Artikels genannten Einrichtungen, Organisationen oder Vereini­gungen unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person in diesem Mitgliedstaat das Recht hat, bei der gemäß Art. 77 zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzulegen und die in den Art. 78 und 79 aufgeführten Rechte in Anspruch zu nehmen, wenn ihres Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß dieser Verordnung infolge einer Verarbeitung verletzt worden sind.

Gemäß Abs. 1 der zitierten Normen müssen solche Einrichtungen ohne Gewinner­zielungs­absicht tätig sein, deren satzungsmäßige Ziele müssen im öffentlichen öffent­lichem Interesse liegen und sie müssen im Bereich des Schutzes von perso­nen­bezogenen Daten tätig sein.

Es wäre daher im Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger, wenn Österreich von diesem Eintrittsrecht keinen Gebrauch machen würde.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Ich darf noch bekannt geben, dass auch Abgeordneter Schellhorn als verhindert gemeldet wurde. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Rosenkranz: ... nicht zufällig Wahlkampf! – Ruf bei der FPÖ: Ist er krank, der Arme?! Was hat er denn? Was fehlt ihm denn? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich darf Herrn Nationalrat Gerstl das Wort erteilen. – Bitte.


09.13.42

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Eine kurze Replik auf Kollegen Wittmann, der vom freien Mandat gesprochen hat: Herr Kollege Wittmann, manchmal habe ich den Eindruck, wenn Sie vom freien Mandat sprechen, dass sich das in dem, was Bundeskanzler Kern oder Altbun­deskanzler Kern getan hat, erschöpft. Er macht nur mehr alles mies: schlechte Worte, schlechte Stimmung, keine sachliche Diskussion. Das ist nicht das freie Mandat, das wir uns erwarten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Freies Mandat, Herr Kollege Wittmann, bedeutet sachliche Auseinandersetzung. Und sachliche Auseinandersetzung erfordert, dass wir bei der Datenschutz-Grundver­ordnung darüber reden (Abg. Schieder – in Richtung des eine türkisfarbene Krawatte tragenden Redners –: Ist Ihre Krawatte freies Mandat?), dass hier erstmals perso­nenbezogene Daten nur rechtmäßig verarbeitet werden können, dass die Verarbeitung nach Treu und Glauben erfolgt, dass sie transparent erfolgt und dass es in der Daten­schutz-Grundverordnung ein Recht auf Vergessenwerden gibt. Das heißt, jede einzelne Person in Österreich hat das Recht, dass ihre Daten bei Unternehmen gelöscht werden, wenn sie es möchte. Das ist ein Meilenstein.

Warum machen wir das? – Die technologische Entwicklung in den letzten Jahren, die Globalisierung, die Offenheit der Daten erfordert von uns strenge Regelungen. Dass diese Regelungen richtig und gut sind, zeigt Facebook. Dazu bringe ich Ihnen genau das Gegenbeispiel, Herr Wittmann. Weil diese Regelungen gut sind, zieht Facebook nun die Daten aus den Drittstaaten ab (Zwischenruf des Abg. Wittmann), weil sie nun


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nach diesem Regime für alle österreichischen, deutschen und all die anderen Daten aus den europäischen Mitgliedstaaten verantwortlich sind und sie diesem Regime unterworfen sind. Daher besteht für alle Europäer ein großer Schutz der Daten. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Wir können also nur sagen, die Amerikaner sind es, die Asiaten sind es, die diese Datenschutzregelungen vielleicht übernehmen sollten. Dann wäre es für alle besser, Herr Kollege Wittmann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Wittmann: ... schon eingetreten!)

Sie haben es angesprochen und es ist wirklich eine Chuzpe, dass Sie mit uns einen gemeinsamen Antrag einbringen, wo wir mit Ihnen versuchen, eine Deregulierung zu starten – eine Deregulierung, die bedeutet, dass wir nicht mehr neun Landesgesetze extra ausführen müssen, sondern nur mehr ein Bundesgesetz. Wir hätten die erste Deregulierungsmaßnahme treffen können. Wer ist es, der es verhindert? – Das sind Sie, Herr Kollege Wittmann, und die gesamte SPÖ. Ich weiß nicht, ob es Landes­hauptmann Kaiser recht ist, dass er sein Statistikgesetz nun noch einmal zum 125. Mal ändern muss, obwohl er denkt, dass das doch lieber der Bund machen könnte. Haben Sie das mit Ihrem Landeshauptmann Kaiser abgesprochen? – Ich glaube nicht, Herr Kollege Wittmann! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischen­rufe des Abg. Wittmann.)

Ich bin daher unserer Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer enorm dankbar. Sie hat das Gold Plating hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung in Österreich verhin­dert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Wöginger: Sehr gut!)

Sie hätten mit anderen Bestimmungen in § 1 des Datenschutzgesetzes nur für Verwir­rung in allen österreichischen Unternehmungen gesorgt. Ich bin daher froh, dass diese Bestimmung gefallen ist, Herr Kollege Wittmann, dass wir da kein Gold Plating haben, dass sich die Menschen klar nach der Datenschutz-Grundverordnung verhalten kön­nen und dass damit vollkommen klar ist, welche Rechte und auch welche Pflichten die Unternehmen haben.

Daher abschließend: Es ist wichtig, dass es eine Datenschutz-Grundverordnung gibt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es ist wichtig, dass wir nun sicherstellen, dass auch jeder sein Recht auf Löschung hat, dass jeder ein Recht auf seine personenbezogenen Daten hat und dass nun eine Sensibilisierung eintritt. Ab dem 25. Mai 2018 sind alle österreichischen Unternehmen verpflichtet, die Einwilligung von jeder einzelnen Person zu haben, deren Daten sie verarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

9.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.


9.18.16

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte – um jetzt einen anderen Teil dieser Debatte anzusprechen –zum Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung übergehen. Es ist mir wichtig, zu betonen, dass wir den Grundgedanken dieser Regierungsvorlage, nämlich die Erweiterung und Erleichterung des Zugangs zu Daten für Forscherinnen und Forscher, vollinhaltlich teilen.

Gerade im Gesundheitsbereich ist es enorm wichtig, auch personenbezogene Daten ver­wenden zu können. Damit kann man wahnsinnige Fortschritte in der Weiter­entwick­lung medizinischer Standards machen. Es geht uns aber auch um das Thema Rechts­sicherheit für Forscherinnen und Forscher, und es war ja eigentlich der Grund­gedanke


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dieses Gesetzes, dass sich niemand, auch ohne es zu wissen, in einem unsicheren Bereich bewegt.

Es geht auch darum, ein hohes Datenschutzniveau für alle Bürgerinnen und Bürger zu garantieren; auch das war hoffentlich ein wesentlicher Grundgedanke, vor allem der DSGVO. Diesem Ziel wird man aber mit diesem Gesetz nicht gerecht. Es gab zahl­reiche Stellungnahmen mit Kritikpunkten der Datenschutzbehörde, des Daten­schutz­rates, zivilgesellschaftlicher Organisationen, wie Epicenter Works, die gar nicht oder nur teilweise, in sehr geringem Ausmaß in der Regierungsvorlage berücksichtigt wor­den sind. Darunter fallen unter anderem auch die Bestimmungen zu der Verwendung von personenbezogenen Daten. Wir haben noch viele andere Kritikpunkte zu diesem Gesetz, aber ich möchte mich heute auf zwei wesentliche Punkte konzentrieren, bei denen es nämlich darum geht, ob dieses Gesetz überhaupt DSGVO-konform ist. Es gibt viele Menschen, die das bezweifeln. Sollte es nicht konform sein, wäre das eigentlich eine Katastrophe.

Die Regierungsvorlage geht davon aus, dass das Ersetzen von Namen durch bereichs­spezifische Personenkennzeichen einer Pseudonymisierung gemäß DSGVO gleich­kommt. – Das ist aber nicht der Fall. Es ist im Ausschuss gesagt worden: Na ja, die DSGVO ist irgendwie immer mitgemeint. – Das reicht aber nicht aus. Die DSGVO sieht die Pseudonymisierung nämlich so vor, dass sie auch das Ziel erreicht, dass nämlich mit dem Wegfall der Namen Personen ohne Hinzufügen zusätzlicher Informationen nicht mehr identifiziert werden können. Das ist quasi ein Datenschutzziel. Dieses Ziel wird mit diesem Gesetz aber nicht erreicht, denn es wird gesagt: Entweder verwendet ihr ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen oder eine Pseudonymisierung. Es wird aber nicht definiert, welches Ziel damit erreicht werden soll, es wird nicht definiert, dass die Schlüssel zum Entschlüsseln eines Datensatzes zur Identifizierung von Per­sonen auch gesondert, getrennt aufbewahrt werden müssen, was auch ein wichtiger Punkt in der DSGVO, bei der Pseudonymisierung ist.

Es gibt auch eine unverhältnismäßige Einschränkung der Betroffenenrechte gemäß Artikel 15 bis 21 DSGVO und diese Einschränkung ist unionsrechtlich nicht gültig. Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor, ich habe das im Ausschuss schon vorgebracht: Sie haben eine seltene Krankheit, es gibt nur ganz wenige Personen, die diese Krankheit haben, und jemand macht eine Studie darüber. Nur, weil ihr Name im Krankenakt nicht mehr drinnen ist, heißt das nicht, dass Sie nicht identifiziert werden können. Vielleicht gibt es in der ganzen Gegend nur eine Person, die diese seltene Krankheit hat und in die jeweilige Alterskohorte hineinfällt, dann kann man relativ schnell sagen, das ist Hubert aus dem nächsten Ort. Das betrifft vielleicht sogar eine Person öffentlichen Interesses, die ein ganz spezielles, persönliches Interesse daran hat, dass diese Daten gelöscht werden. Laut DSGVO hätte sie ein Löschungsrecht, wenn sie aus einem ganz speziellen Grund diese Daten löschen lassen möchte. Die­ses Gesetz sieht so etwas aber nicht mehr vor. Wenn der Forschungszweck dadurch beeinträchtigt wird, kann man immer noch sagen: Sorry Hubert, deine Daten können wir nicht löschen! – Das ist eines der vielen theoretischen Beispiele, bei dem die von der DSGVO geforderte Verhältnismäßigkeit auch im Einzelfall nicht mehr berücksichtigt wird.

Das ist der Grund, warum wir sagen, dass es bei diesem Gesetz noch großen Ände­rungsbedarf gibt. Es sollte ja im Sinne der Forscherinnen und Forscher sein, dass es unionsrechtlich auch hält. Man stelle sich vor: Man arbeitet an einem For­schungsprojekt, das fünf Jahre läuft; man verwendet die Daten gemäß dem jetzt geänderten Forschungsorganisationsgesetz. Währenddessen ergeht eine Beschwerde an den EuGH, der dann sagt: Hm, das wird wohl nichts, wieder zurück!


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Was bedeutet das für ein Forschungsprojekt, wenn jahrelang Daten unionswidrig ver­wendet worden sind? – Ich glaube, das wäre das, was man als eine mittlere Ka­tastro­phe für Forscherinnen und Forscher bezeichnen könnte.

Worst Case: EU-Fördergelder für Forscherinnen und Forscher werden natürlich auch unter der Prämisse vergeben, dass die Forscherinnen und Forscher nach EU-Recht handeln. Was bedeutet das dann im Worst Case, wenn man draufkommt, dass man jahrelang nicht so geforscht und die Daten nicht so verwendet hat? – Auch das wäre eine Katastrophe.

Wir sind der Meinung, dass es bei diesem Gesetz noch substanzielle Änderungen braucht. Uns geht es wirklich nicht darum, grundsätzlich böse Absichten zu unter­stellen, dass bewusst Unionsrecht umgangen wird. Ganz im Gegenteil: Wir sind ein­fach der Meinung, dass auf gewisse Punkte nicht Rücksicht genommen worden ist.

Mit dem vorliegenden Entwurf ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Gesetz vor dem EuGH landet. Das kann dann ein paar Jahre dauern und hätte verheerende Konse­quenzen für die österreichische Forschungscommunity.

Das ist der Punkt, warum wir denken, dass man diesem Gesetzentwurf in dieser Fas­sung nicht zustimmen kann. Wir sind aber sehr wohl bereit, in einen konstruktiven Dia­log zu treten, um Änderungen herbeizuführen, die diesen Gesetzentwurf DSGVO-konform machen.

Einen weiteren Punkt muss man betonen: Die DSGVO ist nicht dazu da, um irgend­jemanden in seiner Arbeit zu behindern, schon gar nicht Forscherinnen und Forscher und auch nicht die Medien. Sie ist dazu da, um unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen, nämlich einerseits die Freiheit der Forschung und andererseits das individuelle Interesse der Bürgerinnen und Bürger betreffend ein hohes Datenschutz­niveau, ein neues Grundrecht auf europäischer Ebene. Wir sind der Meinung, dass es sehr wohl möglich ist, diese Interessen in Einklang miteinander zu bringen und vor allem auch diesen Gesetzentwurf in Einklang mit der DSGVO zu bringen. Das ist unser Ansinnen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Herbert ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


9.24.38

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben es schon an- bezie­hungsweise ausgeführt: Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung mit 25. Mai dieses Jahres und den daraus abzuleitenden gebotenen zeitlichen Ab­läufen – das alte Datenschutzgesetz hat dann keine Gültigkeit mehr beziehungsweise die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sind in heimisches Recht einzuarbeiten und umzusetzen – gab es im Vorfeld des heutigen Beschlusses natürlich ein großes Bemühen, einerseits diesen zeitlichen Abläufen gerecht zu werden, an­dererseits aber auch Gespräche mit allen Parteien in diesem Haus zur Vorbereitung eines guten Gesetzentwurfes zu führen.

Die Prämisse war, einerseits das bisher bestehende hohe Datenschutzniveau, das wir in Österreich haben, zu erhalten, und andererseits überschießende, vielleicht aus dem Unionsrecht, aus der Datenschutz-Grundverordnung abzuleitende Bestimmungen – das Stichwort Gold Plating ist heute schon gefallen – zu vermeiden.

Dazu gab es einen, wie ich meine, guten und tauglichen Dreiparteienantrag der Regie­rungsparteien plus SPÖ. Dieser Antrag wäre, glaube ich, ein guter Kompromiss gewe-


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sen, um diese Grundanforderungen zu erfüllen. Leider mussten wir in der Ausschuss­sitzung am 11.4., bei der die Datenschutz-Grundverordnung und die Umsetzung in heimisches Recht Thema war, feststellen, dass die SPÖ – unabgesprochen und ohne Vorankündigungen gegenüber uns oder der ÖVP – zu diesem bereits ausverhandelten Antrag gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien einen Gegenantrag einge­bracht hat, der in weiten Teilen völlig konträr zu dem war, was eigentlich bereits aus­verhandelt war. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Sie können sich vorstellen, dass die Überraschung groß war, und auch unsere Wahrnehmung über die Handschlagqualität der SPÖ (Abg. Rosenkranz: Was ist das?) hat eine neue Qualität bekommen. Nichtsdestotrotz waren wir gesprächsbereit, das kann Kollege Wittmann bestätigen. Wir haben im Nachhinein versucht, basierend auf diesem Abänderungsantrag zum bestehenden Antrag einen Zugang zu finden, wir haben versucht, uns wieder zu treffen. Schlussendlich ist das aber nicht gelungen, da war die SPÖ zu unbeweglich, es ist an der Verbandsklage gescheitert, die die SPÖ in einer, wie ich meine, überschießenden und nicht tauglichen Form durchbringen wollte.

Warum? – Es ging bei der Version der Verbandsklage, die die SPÖ unbedingt in den Entwurf einfließen lassen wollte, um den Umstand, dass solche Klagen durch Gesell­schaften oder Vereine möglich wären, ohne dass der Betroffene, dessen Recht auf Datenschutz verletzt wurde, dazu die Zustimmung gibt. Das, denke ich, ist ein Zugang, der in unserer Rechtsordnung einzigartig ist.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich möchte nicht, dass ein Verein, wenn auch in gutem Glauben und mit guten Absichten, mit meinem Präzedenzfall eine Verbandsklage gegen einen internationalen Konzern führt und ich damit in die Öffentlichkeit, ins Ram­penlicht gezogen werde. Ich möchte das vielleicht nicht, weil ich nicht im Rampenlicht stehen möchte, weil ich aus persönlichen Gründen nicht streiten möchte, sage ich jetzt einmal.

Das widerstrebt uns und das war auch der Grund, warum wir keine Einigkeit erzielen konnten, weil die SPÖ gerade in dieser Frage der Nichtbeauftragung durch den in seinen Grundrechten verletzten Betroffenen unbeweglich war. Daher werden wir einen gemeinsam Antrag mit der ÖVP, ohne SPÖ, einbringen. Das ist schade; ich hätte es als stellvertretender Vorsitzender des österreichischen Datenschutzrates schon gern gesehen, dass der Datenschutz hätte als Grundrecht mit aufgenommen werden kön­nen. Das war aber leider aufgrund der Unbeweglichkeit der SPÖ nicht der Fall.

Ich denke, wir haben aber trotzdem einen guten, einen tauglichen Gesetzesvorschlag beziehungsweise Abänderungsantrag, den Kollegin Himmelbauer einbringen und erläutern wird, zustande gebracht. Der Antrag ist, wie ich meine, ein guter Kompromiss zwischen den Rechten der Betroffenen in Bezug auf etwaige Datenschutzverletzungen und den Interessen der Betriebe und Institutionen, die Daten verarbeiten, für die die Möglichkeit geschaffen wird, in ihrem Bereich weiter uneingeschränkt tätig zu sein. Es ist ein guter Bogen, der sich da spannt; es ist eine taugliche Materie, ein tauglicher An­trag, sowohl für die Verbraucher, für die Betroffenen als auch für die Wirtschaft, die Vereine und die Institutionen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

9.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir begrüßen auf der Galerie eine Gruppe des Bundesoberstufenrealgymnasiums für Leistungssportler aus St. Pölten. – Herzlich willkommen schon so früh! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.



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9.31.54

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das ist ein ordentlicher Pallawatsch, den wir da produzieren. Es geht ums Datenschutzrecht, es geht um ein Grundrecht, um eines der wesentlichsten Grundrechte der heutigen Zeit. Was hier im Haus jetzt droht, produziert zu werden, ist legistisch und in der Sache nicht gut, und ich glaube, alle, die sich damit befasst haben, wissen, dass es nicht gut ist. Trotzdem wird es mit der Mehrheit hier im Haus wohl beschlossen werden.

Kollege Herbert hat ganz zutreffend und plastisch die Genese dieser Sache be­schrie­ben. – Es ist ein Jammer! Ein Haus, das eigentlich Wert darauf legen sollte, gerade im Grundrechtsbereich mit großer Exaktheit und Entschiedenheit zu arbeiten, produziert da etwas, das in Wirklichkeit weder auf der Höhe der Zeit noch legistisch annehmbar ist. Das ist etwas, das wir eigentlich nicht tun sollten, aber tun müssen, weil wir von der EU entsprechende zeitliche Vorgaben haben.

Was uns jetzt droht, ist, dass wir im Datenschutzrecht §§ 1 bis 3 haben, wie wir sie jetzt schon kennen und wie sie immer schon waren. Ab § 4 haben wir aber abge­änderte Formulierungen, die in Wirklichkeit mit den §§ 1 bis 3 gar nicht zusam­men­passen.

Ein wesentlicher Punkt in dieser Sache ist, was im jetzigen Datenschutzgesetz in § 1 steht: „Jedermann hat“ ein Recht.

Im ersten Abänderungsantrag wurde das zu Recht, weil man das bekannte Gold Plating ja vermeiden wollte, umgeändert auf natürliche Personen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Was passiert jetzt? – Jetzt steht wieder „jedermann“ drinnen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Herr Rädler, halten Sie sich ein bisschen zurück! Das tut Ihnen gut und der Hygiene des Hauses auch. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Mir als Salzburger fällt bei „jedermann“ natürlich sofort das ein, was wir in Salzburg jedes Jahr bei den Aufführungen hören:

„Ein schöner Fall, ganz sonnenklar

Und in der Suppe doch ein Haar!“

(Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler. – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir bringen daher einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittmann, Noll, Kolleginnen und Kollegen ein, der schriftlich vorliegt. Mit diesem Antrag versuchen wir, die §§ 1 bis 3 und das, was aus der Datenschutz-Grundverordnung resultiert, gerade­zurücken – ohne diese Verbandsklage, da ist ja die ÖVP inzwischen sehr fixiert – und wenigstens das zu retten, was noch zu retten ist.

Ich bitte Sie, schauen Sie darauf! In § 4 haben Sie jetzt den „Schutz natürlicher Per­sonen“. Das passt mit dem bestehenden § 1, wo von „jedermann“ die Rede ist, gar nicht zusammen. Wollen Sie damit die ganze Judikatur ins Elend stürzen, indem Sie die hermeneutischen Künste unserer Richterinnen und Richter herausfordern, mut­willig herausfordern? Ich glaube, es spricht viel dafür, die §§ 1 bis 3 entsprechend zu ändern, insbesondere § 1 mit den fünf Absätzen, die wir vorgeschlagen haben. Dann kann nämlich auch § 39 entfallen, und das Ganze hat wenigstens ein Gesicht. Es ist dann immer noch nicht gut, aber es ist wenigstens konsistent. (Ruf bei der ÖVP: Da gab es aber eine ...!)


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Ich bitte Sie, dass Sie über Ihren Schatten springen und sich das wirklich genau an­schauen. Das Hohe Haus macht hier etwas, das es nicht machen sollte. Ich als Abge­ordneter dieser Republik habe keine Lust, mir in den nächsten Jahren die berechtigten Höhnungen aus Lehre und Rechtsprechung anzuhören, nur weil wir hier etwas ge­macht haben, das wir wirklich nicht machen sollten. (Beifall bei der Liste Pilz.) Es ist kein parteipolitischer Drang, der mich hier reitet, sondern wir sollten wenigstens in diesem Bereich, wo es um die Grundrechte geht, sauber arbeiten. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

9.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Alfred J. Noll, Walter Bacher

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 189/A der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Peter Wittmann, Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018) (98 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1.          In Art. 2 Z 3 lautet § 1 wie folgt:

„§ 1. (1) Jede natürliche Person hat Anspruch auf Geheimhaltung der sie betreffenden personenbezogenen Daten und, nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen, das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung solcher Daten sowie auf Richtigstellung un­richtiger Daten und auf Löschung unzulässiger Weise verarbeiteter Daten. Darüber hinaus hat jede natürliche Person das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Art. 21 Daten­schutz - Grundverordnung.

(2) Beschränkungen sind nur mit Einwilligung der betroffenen Person, in deren lebens­wichtigem Interesse, im öffentlichen Interesse, und zwar nur aufgrund einer gesetz­lichen Grundlage, im berechtigten Interesse eines anderen, aufgrund eines Vertrages oder einer rechtlichen Verpflichtung zulässig. Diese Beschränkungen müssen notwen­dig und verhältnismäßig und, insbesondere im Hinblick auf den Zweck, die verar­beiteten Daten und die Art der Verarbeitung, für die betroffene Person vorhersehbar sein. Im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten dürfen Beschränkungen nur aufgrund von Ge­setzen, die aus den in Art. 8 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), BGBI. Nr. 210/1958, genannten Gründen notwendig sind, vorgesehen werden.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und eth­nische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung en oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natür­lichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung oder Identität einer natürlichen Person ist untersagt. Ausnahmen können


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nur aus den in Art 9 Abs 2 bis 4 der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679, ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016) genannten Gründen gemacht werden.

(4) Das Grundrecht auf Datenschutz verpflichtet auch Private.

(5) Abs. 1 bis 4 sind im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung zu interpretieren.“

2.          In Art. 2 entfallen die Z 8 sowie die Z 15.

3.          In Art. 2 wird folgende Z 18a. eingefügt:

 „18a.  § 39 entfällt“

Erläuterung:

Zu 1.

Mit der Ergänzung um das Widerspruchsrecht soll § 1 Abs. 1 im Sinne der Daten­schutz-Grundverordnung vervollständigt werden.

Der im vorgeschlagenen neuen Wortlaut des § 1 DSG Abs. 2 nicht mehr vorgesehene Satz über besonders schutzwürdige Daten hat über Art 9 DSGVO eine neue, bei einigen Ausnahmen differenzierte Ausformung erhalten. Der Kern der Bestimmung bleibt jedoch derselbe. Es handelt sich nach wie vor um eine zentrale Vorgabe in der DSGVO, auch in der Lehre wird dieser Aspekt betont (zB: Eberhard, RZ 33 zu § 1 DSG, in Korinek/Holoubek/Bezemek/Fuchs/Martin/Zellenberg (Hrsg.), Österreichisches Bundesverfassungsrecht, 12. Lfg. 2016; Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesver­fassungsrecht11, 2015, RZ 1442; Kucsko-Stadlmayer, „Parlamentarische Kontrolle, Amtsverschwiegenheit und Datenschutz“, in: Institut für Föderalismus – Schriftenreihe, Band 109, Hrsg. Inst. F. Föderalismus, Bußjäger, Insbruck, 2008, S. 100).

Wenn daher die DSGVO im österreichische Recht als Gesetz rezipiert werden soll, dann sollten auch alle wesentlichen Bestimmungen der DSGVO enthalten sein, schon um Missverständnisse auszuschließen. Der Hinweis auf die DSGVO für die Aus­nahmebestimmungen sollte kein Problem darstellen, enthält doch auch Abs. 2 einen solchen Hinweis auf eine überstaatliche Norm.

§ 1 Abs. 5 soll klarstellen, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Grundrecht des Datenschutzgesetzes und den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung der Widerspruch im Sinne der Datenschutz Grundverordnung aufzulösen ist.

Dies ist einerseits Ausdruck der Harmonisierung des nationalen Rechtsbestands mit den europäischen Regelungen, andererseits soll damit ein eventuell durch Judikatur entstehendes System europaweiter Datenschutzgrundsätze miteinbezogen werden.

Zu 2. diese Novellierungsanordnungen sollen entfallen, wodurch eine Reihe von Einwendungen betroffener Einrichtungen Rechnung getragen wird.

Zu 3. § 39 DSG reflektiert den bestehenden – in der neuen Fassung aufgelassenen - Satz in § 1 Abs 2 über die besonders schutzwürdigen Daten. Was ja nach Novelle auf Basis DSGVO 2016 ganz anders ausschaut, weil das in Art 9 DSGVO anders aufgebaut ist. Zum Beispiel sind die Ausnahmen für die Gesundheitsverwaltung, aber auch für andere Interessen, spezifisch formuliert.  § 1 Abs 3 neu verweist daher einfach auf diese Ausnahmetatbestände, aber auch Kautelen (Art 9 Abs 3 DSGVO) der Grund­verordnung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 26

Mit dem neuen § 1 Abs 3 muss § 39 DSG entfernt werden, um eine sich teilweise überlagernde und verwirrende Duplizität zu vermeiden.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist soeben in seinen Kernpunkten erläutert worden, wurde schriftlich überreicht, ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.


9.36.34

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich ebenso auf diesen gemeinsamen An­trag, der schon mehrfach angesprochen worden ist, beziehen. In diesem Antrag des Kollegen Herbert von der FPÖ – eigentlich auch des Kollegen Wittmann von der SPÖ – und meiner Wenigkeit von der ÖVP wäre es darum gegangen, hinsichtlich des Daten­schutzes in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, die mit 25. Mai Geltung bekommt, Anpassungen zu treffen, um Rechtssicherheit für all jene herzustellen, die in diesen Tagen in ihren Unternehmen, in ihren Vereinen, in den sozialen Einrichtungen et cetera Anpassungen treffen, um datenschutzkonform zu sein. Das heißt, es geht darum, Rechtsunklarheiten zu beseitigen.

Wir dachten vor ein paar Wochen noch, dass wir gemeinsam mit der SPÖ einen guten Weg eingeschlagen hatten, mit einem Antrag, der nicht unbedingt etwas Neues ge­wesen wäre. Letztes Jahr gab es schon eine Anpassung zum Datenschutzrecht, eine Regierungsvorlage, die nicht zur Gänze umgesetzt worden ist. Es waren damals auch Verfassungsbestimmungen enthalten, die aufgrund einer fehlenden Zweidrit­tel­mehrheit nicht beschlossen wurden. Ein fast identer Antrag, der damals vonseiten des BKA kam, einem Ressort der SPÖ, wurde nun gemeinsam eingebracht, und es ist für mich unverständlich (Abg. Wittmann: Da hat sich mit Facebook einiges geändert!), wieso dieser Antrag auf einmal ein schlechter geworden sein sollte. (Abg. Wittmann: Mit dem Facebook-Skandal hat sich alles geändert!)

Ich finde das auch schade, denn ich muss dazusagen (Abg. Wittmann: Warum wollt ihr kein modernes Gesetz?), dass ich mit der Prämisse in dieses Haus gekommen bin, immer offen für Gespräche zu sein, mit allen Parteien reden zu wollen. (Abg. Wittmann: Du lebst in der Vergangenheit! Die Zukunft ...!) Im Gegenzug erwarte ich aber auch eine gewisse Handschlagqualität, Herr Abgeordneter! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Diese Handschlagqualität war am Ende des Tages nicht mehr gegeben. (Abg. Wittmann: Über die Zukunft müssen wir reden!) Wir hatten einen gemeinsamen Antrag, und da auch Ihr Name, Ihre Unterschrift drunter war, bin ich davon ausgegangen, dass wir diesen gemeinsamen Weg auch gehen können. Leider Gottes war das nicht so, dementsprechend kommt es heute zu einer Änderung.

Ich darf einen Abänderungsantrag einbringen – Herr Präsident, ich bitte, den Antrag im Haus zu verteilen, ich werde ihn in den Kernpunkten erläutern –:

Zum einen müssen wir mit diesem Abänderungsantrag die Verfassungsbestimmungen aus dem ursprünglichen Antrag herausstreichen. Zum anderen werden wir eine Be­stim­mung, eine Erklärung in § 4 einführen, dass natürlich alle Datenschutzbe­stimmun­gen, die jetzt auch im Datenschutzgesetz festgeschrieben werden und ab 25. Mai Gültigkeit bekommen, sich immer nur auf natürliche Personen beziehen. Das soll zumindest ein Stück weit auch Rechtssicherheit bringen. (Abg. Noll: Da steht „jeder­mann“ drinnen!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 27

Zum anderen gibt es auch eine Erläuterung, was das Auskunftsbegehren betrifft, damit da auch Rechtssicherheit darüber herrscht, dass nicht zwangsweise auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssen.

Wir widmen uns auch der Pressefreiheit beziehungsweise Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit. Das betrifft eine Öffnungsklausel der Datenschutz-Grundver­ord­nung, die notwendig wird – es gab schon eine Bestimmung, die jetzt auch erweitert wird –, um das Redaktionsgeheimnis zu schützen, um auch den investigativen Jour­nalis­mus zu fördern.

Zu guter Letzt zur Einführung der Möglichkeit einer Verwarnung durch die Daten­schutz­behörde: Das ist notwendig, glaube ich, da so viele neue Bestimmungen – nicht alles ist neu, das gebe ich auch zu, aber es gibt viele Neuerungen – auf unsere Unternehmen, die Vereine et cetera zukommen, wobei natürlich eine Unterstützung, eine Hilfestellung der Datenschutzbehörde auch wünschenswert ist. Darüber hinaus definieren wir die Behörden und die öffentlichen Stellen, damit auch diesbezüglich Klarheit herrscht, die von der Verordnung an sich so nicht gegeben wäre.

Zu guter Letzt darf ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, den ich verlesen werde:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (97 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (65 d. B.) betreffend ein Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (97 d. B.) betreffend ein Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Es entfallen

a) im Titel die Wendung »das Sicherheitspolizeigesetz,«,

b) im Inhaltsverzeichnis der Eintrag »88 Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes« und

c) Art. 88.

2. Die Art. 89 bis 128 erhalten die Bezeichnungen »Artikel 88« bis »Artikel 127«; im Inhaltsverzeichnis werden die Artikelbezeichnungen entsprechend geändert.

3. In Art. 109 Z 3 (§ 23 RAO) wird

a) in der Novellierungsanordnung das Zitat »§ 23 Abs. 2« durch das Zitat »§ 23 Abs. 4« und der Ausdruck »Abs. 2a« durch den Ausdruck »Abs. 4a« sowie

b) im Gesetzestext die Absatzbezeichnung »(2a)« durch »(4a)«

ersetzt.

4. In Art. 109 Z 9 (§ 60 RAO) wird das Zitat »§ 23 Abs. 2a« durch das Zitat »§ 23 Abs. 4a« ersetzt.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

9.42


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 28

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten  Eva-Maria Himmelbaue, BSc, Werner Herbert

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer BSc, Dr. Peter Wittmann, Wer­ner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018) (189/A) in der Fassung des Ausschussberichts (98 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht (98 der Beilagen) angeschlossene Gesetzestext betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutz­gesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018) wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (Datenschutz-Dere­gulierungs-Gesetz 2018)“

2. Das Inhaltsverzeichnis entfällt.

3. Art. 1 entfällt.

4. Die Artikelbezeichnung und die Artikelüberschrift zu Art. 2 entfallen.

5. Z 1 lautet:

„1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 11:

„§ 11. Verwarnung durch die Datenschutzbehörde““

6. Z 2 lautet:

„2. § 4 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Per­sonen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, (im Folgenden: DSGVO) und dieses Bundesgesetzes gelten für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, soweit nicht die spezifischeren Bestimmungen des 3. Hauptstücks die­ses Bundesgesetzes vorgehen.““

7. Z 3 entfällt.

8. Z 5 erhält die Bezeichnung „3.“.

9. Z 4 lautet:

„4. Dem § 4 werden folgende Abs. 6 und 7 angefügt:

„(6) Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 29

(7) Soweit manuell, dh. nichtautomatisiert geführte Dateisysteme für Zwecke solcher Angelegenheiten bestehen, in denen die Zuständigkeit zur Gesetzgebung Bundes­sache ist, gelten sie als Datenverarbeitungen im Sinne der DSGVO und dieses Bun­des­gesetzes.““

10. Die Z 6 und 7 erhalten die Bezeichnungen „5.“ und „6.“ und die Z 15 bis 24 erhalten die Bezeichnungen „17.“ bis „26.“.

11. Z 7 lautet:

„7. § 9 samt Überschrift lautet:

„Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

§ 9. (1) Auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Medieninhaber, Herausgeber, Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes im Sinne des Mediengesetzes – MedienG, BGBl. Nr. 314/1981, zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Mediendienstes finden die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie von der DSGVO die Kapitel II (Grundsätze), III (Rechte der betroffenen Person), IV (Verantwortlicher und Auftrags­verarbeiter), V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an inter­nationale Organisationen), VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) keine Anwendung. Die Datenschutzbehörde hat bei Ausübung ihrer Befugnisse gegenüber den im ersten Satz genannten Personen den Schutz des Redaktionsgeheimnisses (§ 31 MedienG) zu beachten.

(2) Soweit dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen, finden von der DSGVO die Kapitel II (Grundsätze), mit Ausnahme des Art. 5, Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auf­tragsverarbeiter), mit Ausnahme der Art. 28, 29 und 32, Kapitel V (Übermittlung perso­nenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) auf die Verarbeitung, die zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, keine Anwendung. Von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist in solchen Fällen § 6 (Datengeheimnis) anzuwenden.““

12. Z 8 lautet:

„8. § 11 samt Überschrift lautet:

„Verwarnung durch die Datenschutzbehörde

§ 11. Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen.““

13. Nach Z 14 werden folgende Z 15 und 16 eingefügt:

„15. In § 28 wird der Beistrich nach dem Wort „einzureichen“ durch ein „und“ ersetzt und entfällt die Wortfolge „und das Recht auf Schadenersatz gemäß § 29 in Anspruch zu nehmen“.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 30

16. In § 30 Abs. 3 entfällt die Wortfolge „und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem Absehen von der Bestrafung entgegen stehen““

14. In der neuen Ziffer 17 lautet § 30 Abs. 5:

„(5) Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffent­lichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden.“

15. Die bisherigen Z 25 und 31 entfallen, die bisherigen Z 26 bis 30 erhalten die Bezeichnungen „27“ bis „31“.

16. Die Z 30 lautet:

„30. In § 70 erhalten die Abs. 1 und 2 die Absatzbezeichnungen „(7)“ und „(8)“.“

17. Z 33 lautet:

„33. Dem § 70 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Das Inhaltsverzeichnis, § 4 Abs. 1, 5 bis 7, § 5 Abs. 3 erster Satz und Abs. 5, § 9 samt Überschrift, § 11 samt Überschrift, § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 Z 3, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Z 5, Abs. 3, Abs. 5 Z 1 und 2, Abs. 6, 7 und 8, § 16 Abs. 3 Z 2 und Abs. 5, § 19 Abs. 2 und 3, § 23 Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 28, § 30 Abs. 3 und 5, § 32 Abs. 1 Z 1, § 36 Abs. 1 und 2 Z 7, § 44 Abs. 2, § 49 Abs. 1 und 3, § 56 Abs. 1, § 64 Abs. 2, § 68 sowie § 69 Abs. 5 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 45 Abs. 7 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. xxx/2018 außer Kraft. § 70 Abs. 1 bis 8 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Soweit sich die im Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2018 getroffenen Anordnungen auf durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, BGBl. I Nr. 120/2017, geschaf­fene Vorschriften beziehen, gehen die Regelungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 jenen des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 120/2017, vor.““

18. Z 34 entfällt.

Begründung:

Zu den Z 1 bis 4:

Die in der Ausschussvorlage zum Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 ent­haltenen Änderungen im B VG sowie zum Grundrecht auf Datenschutz sollen entfallen. Dennoch ist im Sinne des Ausschussberichtes zu § 1 DSG nochmals festzuhalten, dass Datenverarbeitungen im Bereich der Gesetzgebung weiterhin vom Grundrecht auf Datenschutz erfasst sind, dass aber weder die DSGVO noch die übrigen Bestim­mungen des DSG auf Datenverarbeitungen im Bereich der (nationalen) Gesetzgebung Anwendung finden.

Dies gilt auch für die Tätigkeit der parlamentarischen Mitarbeiter/innen und parla­mentarischen Klubs und deren Mitarbeiter/innen, wenn diese die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.

Zu Z 6 (§ 4 Abs. 1):

Klargestellt wird, dass sowohl die Bestimmungen der DSGVO als auch die Bestim­mungen des neu geregelten Rechtsfolgenbereichs im DSG nur für natürliche Personen gelten (insb. auch das Strafregime).


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 31

Das Grundrecht auf Datenschutz wurde bisher im Sinne der Begriffsbestimmungen des § 4 DSG 2000 ausgelegt (vgl. zB. Eberhard, zu § 1 DSG 2000, in Korinek/Holoubek u.a., Kommentar zum österreichischen Bundesverfassungsrecht). Nunmehr muss es im Sinne der Begriffsbestimmungen der DSGVO ausgelegt werden, d.h. „Betroffene“ bzw. „betroffene Personen“ sind gem. Art. 4 Z 1 DSGVO nur natürliche Personen.

Zu Z 9 (§ 4 Abs. 6 und 7):

Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen stellt ein Recht gemäß Art. 23 Abs. 1 lit. i DSGVO dar, das gemäß Art. 23 Abs. 1 DSGVO eine Beschränkung des Auskunftsrechts gemäß Art. 15 DSGVO erlaubt. Mit der Formulierung wird klargestellt, dass sowohl Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse selbst als auch andere Daten, wenn eine Auskunft über diese Daten ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gefährden würde, vom Auskunftsrecht ausgenommen sind.

Nachdem keine Kompetenzänderung vorgenommen werden soll, bedarf es einer Regelung hinsichtlich der manuellen Dateisysteme im DSG. Im Zuge dessen soll iSd Terminologie der DSGVO der Ausdruck „Dateisystem“ verwendet werden.

Zu Z 11 (§ 9):

Art. 85 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, (im Folgenden: DSGVO) ermöglicht den Mitgliedstaaten, besondere Verarbei­tungs­situationen im Hinblick auf die Freiheit der Meinungsäußerung und Informations­freiheit zu regeln. Entsprechend dem Erwägungsgrund 153 der DSGVO sollten im Recht der Mitgliedstaaten die Vorschriften über die freie Meinungsäußerung und Infor­mationsfreiheit, auch von Journalisten, Wissenschaftlern, Künstlern und/oder Schrift­stellern, mit dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten gemäß dieser Ver­ordnung in Einklang gebracht werden.

Die neue Formulierung des § 9 Abs. 1 soll in diesem Sinne der Konkretisierung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Medieninhaber, Herausgeber, Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes im Sinne des Mediengesetzes – MedienG, BGBl. Nr. 314/1981, zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Mediendienstes dienen. § 9 Abs. 2 soll die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken ermöglichen, soweit dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.

Zu Z 12 (§ 11):

Auch im Vollzugsbereich des Datenschutzregimes soll im Einklang mit Art. 58 der DSGVO eine Beratung und eine Verwarnung möglich sein. Eine Bestrafung erfolgt unter den Abwägungsgründen des Art. 83 DSGVO.

Zu Z 13 (§ 28 und § 30 Abs. 3):

Die Wahrnehmung des Rechts auf Schadenersatz gemäß Art. 82 DSGVO durch eine Einrichtung, Organisationen oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist in Art. 80 Abs. 1 DSGVO nur optional vorgesehen und soll daher in § 28 entfallen. Damit soll „gold plating“ vermieden werden.

Gemäß § 30 Abs. 3 DSG hat die Datenschutzbehörde „von der Bestrafung eines Verantwortlichen gemäß § 9 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. I Nr. 52/1991, abzusehen, wenn für denselben Verstoß bereits eine Verwaltungsstrafe


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gegen die juristische Person verhängt wird und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem Absehen von der Bestrafung entgegenstehen“.

Damit es in keinem Fall zu einer Doppelbestrafung der juristischen Person und einer natürlichen Person kommen kann, soll der letzte Halbsatz dieser Bestimmung „und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem Absehen von der Bestrafung ent­gegen stehen“ entfallen.

Zu Z 14 (§30 Abs. 5):

Im Sinne einer Klarstellung soll in § 30 Abs. 5 geregelt werden, dass gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts keine Geldbußen verhängt werden können. Damit wird Art. 83 Abs. 7 DSGVO konkretisiert.

Für die Definition des Begriffes der „öffentlichen Stelle“ ist auf bereits bestehende inner­staatliche Rechtsgrundlagen zurückzugreifen. Dabei gelten in Anlehnung an die Definition des § 4 Z 1 Informationsweiterverwendungsgesetz folgende Stellen als öffentliche Stellen:

Gebietskörperschaften, gesetzlich eingerichtete Selbstverwaltungskörperschaften, Ein­rich­tungen auf gesetzlicher Grundlage wie Stiftungen, Privatstiftungen, Fonds und Anstalten sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zu einem be­sonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind und zumindest teilrechtsfähig sind und über­wie­gend von Gebietskörperschaften finanziert werden sowie derartige Unterneh­mungen im Sinne des Art. 126b Abs. 2 B-VG, Art. 127 Abs. 3 B-VG und Art. 127a Abs. 3 B-VG.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (97 der Beilagen)

über die Regierungsvorlage (65 d. B.) betreffend ein Materien-Datenschutz-Anpas­sungs­gesetz 2018

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (97 d. B.) betreffend ein Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Es entfallen

a) im Titel die Wendung »das Sicherheitspolizeigesetz,«,

b) im Inhaltsverzeichnis der Eintrag »88 Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes« und

c) Art. 88.

2. Die Art. 89 bis 128 erhalten die Bezeichnungen »Artikel 88« bis »Artikel 127«; im Inhaltsverzeichnis werden die Artikelbezeichnungen entsprechend geändert.

3. In Art. 109 Z 3 (§ 23 RAO) wird


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a) in der Novellierungsanordnung das Zitat »§ 23 Abs. 2« durch das Zitat »§ 23 Abs. 4« und der Ausdruck »Abs. 2a« durch den Ausdruck »Abs. 4a« sowie

b) im Gesetzestext die Absatzbezeichnung »(2a)« durch »(4a)«

ersetzt.

4. In Art. 109 Z 9 (§ 60 RAO) wird das Zitat »§ 23 Abs. 2a« durch das Zitat »§ 23 Abs. 4a« ersetzt.

Begründung

Zu Z 1 und 2 (Art. 88 – Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes):

Die als Artikel 88 vorgesehene Änderung des Sicherheitspolizeigesetzeses soll in das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (65 und 88 d. B.), übernommen und dementsprechend hier ausgeschieden werden.

Zu Z 3 und 4 (Art. 109 – Änderung der Rechtsanwaltsordnung):

Die Änderungen dienen der Beseitigung eines Redaktionsversehens.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Betreffend den erläuterten Antrag darf ich bekannt geben, dass er auch schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist und damit mit in Verhandlung steht. Betreffend den zweiten, eben verlesenen Antrag gilt das Gleiche, dieser wurde ordnungsgemäß eingebracht und genügend unterstützt und steht daher ebenfalls mit in Verhandlung.

Ich darf die nächste Rednerin ans Pult bitten: Frau Nationalrätin Rendi-Wagner. – Bitte.

9.42.48

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Während meiner Zeit in der medizinisch-epidemiologischen Forschung habe ich Analysen gemacht, und es waren nicht wenige, die hauptsächlich auf anonymisierten Patientendaten beruhten. Deswegen werde ich mich auch genau aus dieser Perspektive dem heutigen Thema nähern. Warum erzähle ich das? – Weil ich gerade auch aus dieser eigenen und per­sönlichen Erfahrung heraus weiß, wie wichtig systematische Gesundheitsdaten für die Forschung und natürlich auch wie essenziell sie für den medizinischen Fortschritt sind, aber auch essenziell für evidenzbasierte gesundheitspolitische Entscheidungen.

Gleichzeitig weiß ich aus dieser Erfahrung heraus aber auch, dass genau bei dieser Art der Daten immer ein Höchstmaß, und es ist wirklich ein Höchstmaß, an Sensibilität und Vorsicht geboten ist und immer auf die richtige Ausgewogenheit in dem Dreieck Patientenrechte, Datenschutz und schließlich auch Recht der Wissenschaft zu achten ist.

Wie stellt sich gerade bei dem Spezifikum Elga die Situation dar, die ja jetzt in den letzten Tagen sehr heftig diskutiert wurde? – Elgadaten sind definitiv nicht vergleichbar mit allen anderen klassischen Registerdaten und dürfen daher auch nicht gleich be­handelt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Was Elga aber definitiv ist, ist das größte Digitalisierungsprojekt der Sozialver­siche­rung, des Bundes und der Länder, ein gemeinsames Projekt, das vor vielen Jahren gestartet und entwickelt wurde. Elga wurde aber in erster Linie – und das müssen wir


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uns hier in dieser Diskussion immer vor Augen führen! – nicht für die Forschung entwickelt, sondern um die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land und nicht zuletzt die Patientensicherheit, das Wichtigste in der Gesundheitsversorgung, zu verbessern.

Genau darum geht es, und wir erinnern uns auch, dass es nicht ganz einfach war: Der Anfang von Elga war von einer gewissen Skepsis in der Bevölkerung, bei den Patien­tinnen und Patienten, in der Ärzteschaft überschattet, und wir alle wissen auch, welch große und mühevolle – würde ich fast sagen – Überzeugungsarbeit es gebraucht hat und immer noch braucht, um sowohl die Patienten als auch die Ärzteschaft für Elga laufend weiter zu gewinnen.

Ich sage Ihnen: Technisch ist Elga noch nicht fertig. Elga ist noch nicht bei den Patientinnen und Patienten angekommen, die spüren Elga noch nicht. Das heißt, wir haben die Gesundheitsversorgung, die Patientensicherheit noch nicht verbessert, sodass die Menschen davon wirklich einen eigenen Nutzen haben.

Elga ist im technischen Aufbau, und was macht die Regierung in genau dieser sen­siblen Aufbauphase? – Sie wissen es alle, sie verunsichert die Ärzteschaft, sie verunsichert die Patientinnen und Patienten, indem sie Folgendes diskutiert und sogar weiter geht, sie schreibt es jetzt in ein Gesetz: Sie gibt Elgadaten für die Forschung frei, vergleicht sie mit allen klassischen Registerdaten, die wir in Österreich zur Ver­fügung haben, mit einem Gießkannengesetz wie dem Forschungsorganisationsgesetz.

Sie öffnet damit diese höchst sensiblen Daten nicht nur für Medizinische Univer­sitäten – das wäre ja nicht das große Übel –, nein, sie öffnet diese Daten für alle Unternehmen dieses Landes, die mit diesen Daten Forschung betreiben wollen, For­schung jeglicher Art. Damit wird ein historisch wichtiges Elgaprinzip verlassen, zu dem es immer einen überfraktionellen Konsens gab, von Beginn der Elgaentwicklung an, nämlich das der parlamentarischen Kontrolle – und das darf nicht sein. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Was ist da passiert? Das frage nicht nur ich mich. Das fragen viele, die mir Zuschriften und Postings zukommen lassen. Die FPÖ-Gesundheitsministerin, die ja quasi als Hüterin dieser Gesundheitsdaten und als Verantwortliche für Elga zeichnet, schreibt noch vor ein paar Wochen eine öffentliche Stellungnahme zum geplanten FOG, in der sie sich ganz klar gegen die Elgaöffnung für Forschungszwecke ausspricht, weil ihr dieses gefährliche Momentum bewusst und von ihren Expertinnen und Experten natürlich vermittelt wurde.

Was macht sie aber ein paar Tage später? – Sie stimmt im Ministerrat der Öffnung von Elgadaten zu. Das ist ein Zickzackkurs, wie wir ihn in den letzten Monaten schon öfter erleben mussten.

Und nun? – Das selbst gelegte Feuer will man heute, wohl hastig, mit einem fast kuschelig anmutenden Entschließungsantrag, den wir, glaube ich, jetzt demnächst zu Gesicht bekommen oder vorgetragen bekommen werden, löschen. Aus meiner Sicht ist diese Vorgangsweise mehr als problematisch.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der wahre Schaden ist schon angerichtet. Die Men­schen melden sich – und Sie können das zahlreichen Medien entnehmen – bereits jetzt von Elga ab, das Ausmaß ist nicht absehbar. Die Menschen fühlen sich verraten, und das zu Recht, wie ich meine. Wir haben den Menschen von Anfang an über­fraktionell und über die Systempartnergrenzen hinweg immer versprochen, sorgsam mit ihren Elgadaten umzugehen – und es sind auch Ihre Daten, sehr geehrte Damen und Herren, um die es hier geht. Wir alle sind Teil von Elga. Die Menschen fühlen sich verraten. Ja, sie haben uns vertraut – bis vor wenigen Tagen.


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Sehr geehrte Regierung! Sie haben dieses Vertrauen mit Füßen getreten. Vergessen wir in dieser Diskussion niemals: Hier geht es nicht nur um Datenschutz, hier geht es um Menschenschutz. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

9.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Povysil ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


9.49.07

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie, via Medien! Es gibt von unserer Seite aus keinen Verrat, es gibt keinen Schaden, es gibt Sicherheit, nur Sicherheit für die Gesundheitsdaten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Einzigen, die ununterbrochen, unaufhörlich Patienten verunsichern, sei es bei Elga, sei es beim UKH, bei der Versicherungsthematik, sind die Sozialdemokraten (Beifall bei der FPÖ – Zwischenruf des Abg. Drozda), die diese Dinge in ihrer Regierungs­periode nicht fertiggebracht haben und jetzt zu einer massiven Verunsicherung der Patienten beitragen (Abg. Höbart: Richtig! – neuerlicher Beifall bei der FPÖ) – zu einer Verunsicherung der Patienten, die nicht mehr wissen, ob sie sicher sind, ob die - - (Abg. Rendi-Wagner: Ihre Ministerin ist gegen die Elgaöffnung! – Abg. Rosenkranz: Ganz ruhig! Alles gut!) Frau Abgeordnete Rendi-Wagner, diese Verunsicherung ist Ihnen zuzuordnen und sonst niemandem. (Beifall bei der FPÖ. – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Rendi-Wagner und Kuntzl.)

Wir müssen in der Medizin in neuen Maßstäben denken, das ist überhaupt keine Frage. Ich schließe an meine Gesundheitsrede von gestern an, in der ich sagte, wir leben im Zeitalter des E-, der elektronischen Datenverarbeitung. (Abg. Wittmann: Die Frau Bundesministerin ist auch in dieser Frage nicht auf der Höhe der Zeit! – Abg. Rosenkranz: Geh geben S’ doch eine Ruh! – Abg. Wittmann: Sie ist nicht auf der Höhe der Zeit, die Frau Bundesministerin! Wie in allen anderen Fragen auch! – Gegen­rufe bei der FPÖ.) Das heißt, diese elektronische Datenverarbeitung ermöglicht uns einerseits riesige Chancen, aber sie birgt natürlich auch Gefahren.

Auch die Chancen wollen die Sozialdemokraten offensichtlich nicht einmal hören oder wahrnehmen. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt ja nicht! – Abg. Wittmann: Das muss Ihnen ja schon auffallen, dass die Frau Gesundheitsministerin ...!) Auf der Grundlage anonymisierter Gesundheitsdaten, meine Damen und Herren, lässt sich die Medizin revolutionieren. Künstliche Intelligenzen, also große Datenansammlungen, können rich­tig eingesetzt Millionen Daten von Patientenakten, Behandlungsformen, For­schungs­aufsätzen abgleichen und sehr präzise Diagnosen erstellen.

Ich sage Ihnen ein Beispiel: Ich konnte und durfte in New York die künstliche Intelli­genz Watson kennenlernen, den Watson-Computer. (Abg. Rendi-Wagner: Watson braucht Elga nicht!) Ein Beispiel, was dieser Watson-Computer kann: An der Uni­versität von Tokio wurde bei einer Patientin eine Leukämie festgestellt, also eine Leukämieform, die wir alle aus den Schulbüchern kennen, die wir alle lernen und die behandelbar ist. Sie war aber behandlungsresistent, sie konnte an der Tokio’schen Universität nicht behandelt werden. Daraufhin hat man diese Gesundheitsdaten der künstlichen Intelligenz Watson zur Verfügung gestellt, und es wurde die DNA der Patientin mit 20 Millionen Krebsstudien verglichen. Innerhalb von 10 Minuten wurde die Diagnose erstellt, dass es sich um eine seltene Leukämieform handelt, und die Patientin konnte geheilt werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Das wollen Sie verhindern!)


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Das wollen Sie verhindern, meine Damen und Herren! Da verunsichern Sie die Patienten, hier können wir dies den Patienten aufgrund Ihrer Verunsicherung nicht zur Verfügung stellen. (Abg. Rendi-Wagner: Watson und Elga sind verschiedene Sachen!) Das ist unglaublich, das ist rückschrittlich, das ist unmodern, das ist wieder einmal nicht den neuen Maßstäben entsprechend. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Die Abgeordneten Gudenus und Rosenkranz: SPÖ halt!)

Um den Patienten genau diese Sicherheit zu geben, die bei diesen ganz sensiblen Daten notwendig ist, haben wir als Gesetzgeber uns zu einer weiteren Initiative ent­schlossen. Natürlich haben beide Minister schon bekannt gegeben, dass sie die Sicherheit der Gesundheitsdaten, der Elgadaten garantieren und dass diese nur für wissenschaftliche Zwecke und nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Aber: Ich glaube, es ist wichtig, in diesem sensiblen Bereich von der Gesetzgebung her auch ein ganz klares Zeichen zu setzen, und das setzen wir heute mit einem Ent­schließungsantrag, den in der Folge meine Kollegin Frau Dr. Niss einbringen wird.

Was steht in diesem Entschließungsantrag, was stellen wir damit sicher? – Wir stellen sicher, dass Patientendaten anonymisiert und ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden können. Wir stellen sicher, dass es keine Rückschlüsse auf einzelne Personen geben können wird. Wir stellen sicher, dass die Standesvertretung der Ärzteschaft das wissenschaftliche Interesse bestätigen muss. Wir stellen sicher, dass eine Ethikkommission, die beim Gesundheitsministerium, bei den Universitäten angesiedelt ist, das jeweilige Forschungsprojekt freigibt, und wir stellen sicher, dass Gesundheitsdaten nicht zu kommerziellen Zwecken genützt werden dürfen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das stellen nun die Frau Bundesministerin für Gesundheit, der Herr Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und die Gesetzgebung in Österreich sicher, meine Damen und Herren! (Ruf bei der SPÖ: Wie stellen Sie das sicher? – Zwischenruf des Abg. Deimek.) Damit können wir dem Patienten beides garantieren: den notwendigen medizinischen Fortschritt und die Sicherheit, die er für seine Daten, für seine Persönlichkeit, für seine Individualität haben muss. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Da bleibt intellektuell für Kritik kein Platz mehr!)

9.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.


9.55.05

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Kollege Rosenkranz, intel­lektuell bleibt grundsätzlich immer Platz für Kritik. (Abg. Rosenkranz: Da nicht mehr!)

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es geht ja im Wesentlichen bei diesen ganzen Materiengesetzen darum, dass wir die DSGVO europarechtskonform in Österreich umsetzen. Dabei gibt es zwei Dinge, die aus meiner Sicht wichtig sind: einerseits, dass wir es europarechtskonform machen, und andererseits, dass wir das Datenschutz­niveau, das wir jetzt haben, nicht unterschreiten.

Wenn wir diese Schutzstandards unterschreiten, dann sehe ich dabei ein grund­legen­des Problem. Frau Kollegin Gamon hat schon angesprochen, wo da die Problematik im Bereich von Wissenschaft und Forschung liegt. Es gibt noch einen anderen Teil, wo es aus meiner Sicht sehr problematisch ist, das ist der Bereich des Inneren, das heißt das, was das Innenministerium zu verantworten hat, denn auch dort wird pauschal das Widerspruchsrecht ausgeschlossen. Das wird jetzt mit einem Abänderungsantrag zum


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Sicherheitspaket dazu gebracht, es ist aber irrelevant, wo es beschlossen wird. Fakt ist: Auch dort wird pauschal das Widerspruchsrecht ausgeschlossen.

Worum geht es bei diesem Widerspruchsrecht nach der DSGVO? – Es geht darum, dass eine Person bei an und für sich rechtmäßig verarbeiteten Daten im Nachhinein, wenn sie ein besonderes Interesse vorbringt, widersprechen kann, sie diese Verar­beitung auch stoppen kann. Das ist etwas, was die Europäische Union, das Euro­päische Parlament zum Glück mit der DSGVO beschlossen hat, und das wollen Sie hier pauschal ausschließen. Das halte ich für grundsätzlich problematisch.

Vor allem wird genau das passieren, was Frau Kollegin Gamon vorher schon ange­sprochen hat, nämlich dass der Europäische Gerichtshof irgendwann einmal sagen wird, wir sind nicht auf dem Level, das die DSGVO vorsieht, und wir verhalten uns nicht europarechtskonform! Das ist ein grundlegendes Problem. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Antrag der FPÖ, ganz kurz zu Elga: Frau Kollegin Povysil, ich verstehe Ihre Inten­tion. Das Problem ist, was Sie damit zugeben, nämlich dass das Gesetz, das Sie hier vorschlagen, nicht dem Datenschutzniveau genügt, das wir eigentlich brauchen wür­den, und deswegen tun wir uns auch einigermaßen schwer, dem zuzustimmen. (Zwi­schenruf des Abg. Deimek.)

Vielleicht noch ein paar Worte zum Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz. Kollege Noll hat vorher mit „Pallawatsch“ den richtigen Begriff verwendet. Wir stehen aufgrund dieser eigentümlichen Situation, die hier am Schluss zwischen ÖVP, FPÖ und SPÖ zustande gekommen ist, vor einem ziemlichen Scherbenhaufen. Wir werden einerseits dieses skurrile Spezifikum in Österreich weiter haben, dass juristische Personen ein Grundrecht auf Datenschutz haben, was aber umgekehrt der DSGVO widerspricht, und kein Mensch wird wissen, wie man es entsprechend anwendet.

Wir haben die Diskussion, die ja die SPÖ und auch wir als NEOS eingebracht haben, betreffend die mandatsunabhängige Verbandsklage. Man kann das Ganze auch weniger klassenkämpferisch als der Kollege Wittmann argumentieren, denn es geht weniger darum, den bösen internationalen Konzernen etwas Böses zu tun (Abg. Wittmann: Aber auch!), sondern es geht darum, das Grundrecht auf Datenschutz für den Einzelnen leichter durchsetzbar zu machen.

Liebe ÖVP, ich kann Ihnen sagen, ich verstehe, wenn Sie aus Sicht der Wirtschaft sagen, Sie hätten Sorgen. – Das Problem ist, dass die österreichische Wirtschaft, die öster­reichischen Unternehmen sich hier gar keine Sorgen machen müssen, denn es geht nicht darum, dass irgendwie Schadenersatz eingeklagt wird, es geht im Übrigen auch kaum darum, dass österreichische Unternehmen davon betroffen sind, denn es richtet sich gegen Facebook und andere Unternehmungen, sondern es geht aus­nahmslos darum, dass objektive Rechtsverletzungen im Datenschutz auch abstrakt von Datenschutz-NGOs entsprechend verfolgt und festgestellt werden können. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eine der absurdesten Ausformungen, die wir am Schluss jetzt hier haben, ist, dass wir auch die Kompetenzverteilung im Datenschutz nicht regeln können, was mir persönlich sehr wehtut. Man muss sich vorstellen, das kleine Österreich hat neun unterschiedliche Datenschutzgesetze! Sie heißen teilweise anders, aber offensichtlich ist der Daten­schutz in Niederösterreich anders gewertet als der in der Steiermark oder der in Vorarlberg. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Das wissen wir eh!) Das ist etwas völlig Absurdes. Das hätten wir regeln können, Sie haben es gemeinsam nicht geschafft.

Besonders problematisch wird es jetzt für die Bundesländer, nämlich die, die noch nichts vorbereitet haben, denn die werden sich ab dem Zeitpunkt, ab dem die DSGVO


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gilt, anschauen, und wir werden nicht ganz wissen, wie wir das machen sollen. Was dabei am Schluss unter die Räder kommt, und das finde ich besonders bedauerlich, sind der Datenschutz und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Niss. – Bitte.


9.59.10

Abgeordnete Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Kollegin Gamon, Sie wissen, der Forscher hat das bereichsspezifische Kennzeichen für einen gewissen Forschungszweck, und wenn er eine Rückführung auf den Namen macht, ist das nicht Zweck des Forschungsorganisationsgesetzes, und somit kann es nach der Daten­schutz-Grundverordnung sanktioniert werden, mit Strafen in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro. Ich glaube aber, das passt zur Panikmache der letzten zwei Wochen – Facebook-Skandal, Datenverkauf –, und ich möchte jetzt wieder ein bisschen auf den Boden der Tatsachen zurückkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

„Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit ste­hen.“ – Das steht in der Datenschutz-Grundverordnung, und darauf baut auch das Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung auf.

Ich weiß, ich wiederhole mich, aber ich kann es nicht oft genug sagen: Wissenschaft und Forschung sind wichtige Treiber für das wirtschaftliche Wachstum in Österreich. Und mit diesem Gesetz, mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz, schaffen wir, glaube ich, einen zweifellos guten Ausgleich zwischen dem wichtigen Datenschutz und der Forcierung Österreichs als Innovationsstandort.

Das Wichtigste aber, was wir mit diesem Gesetz schaffen, sind Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen. Und genau das braucht die Forschung. Die Forscher wollen sich nämlich nicht mit der Bürokratie und mit der Auslegung des Gesetzes beschäftigen, und das sollen sie auch nicht, sondern sie sollen das tun, was sie am besten können, und das ist Forschen (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ): Forschen, um Lösungen für gesellschaftspolitische Probleme zu finden und um den österreichischen Innovationsstandort weiterzubringen. Das sollen sie auch tun können, ohne dass sie ständig mit einem Fuß im Kriminal stehen und Strafen von 20 Millionen Euro befürchten müssen.

Rechtlich sind in § 2d des Forschungsorganisationsgesetzes hinreichend Maßnahmen getroffen, um den Datenschutz weiterhin zu gewährleisten. Wir haben da die größt­mögliche Wahrung der Betroffenenrechte, die Durchführung von 28 Datenschutz-Folgenabschätzungen und das Vorsehen einer Ex-ante-Prüfung durch den Daten­schutzbeauftragten in den wissenschaftlichen Einrichtungen verankert.

Meine Damen und Herren! Dem Krebs ist die Datenschutz-Grundverordnung wirklich egal. Um da in der Forschung weiterzukommen, muss die Wissenschaft mit pseudo­nymi­sierten, teilweise auch personalisierten Daten arbeiten. Die Verwendung von Bio­ban­ken kann entscheidende Fortschritte bringen, beispielsweise in der Erforschung von Impfschäden. Gerade in Zeiten der Impfgegnerschaft, glaube ich, tun wir gut daran, die Vor- und Nachteile von Impfungen und anderen Arzneimitteln genau erfor­schen zu können.


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Trotzdem sind uns aber die Ängste in diesem Zusammenhang natürlich bewusst. Wir möchten auch darauf eingehen, und deswegen möchte ich folgenden Antrag einbrin­gen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ELGA-Datenschutzbestimmungen/Forschungsorganisations­ge­setz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz werden ersucht sicherzustellen, dass ELGA-Gesundheitsdaten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken und nur anonymisiert zur Verfügung gestellt werden;

- keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden dürfen;

- die Standesvertretung der Ärzteschaft (oder Fachgesellschaften) das wissen­schaft­liche Interesse bestätigt;

- eine Ethikkommission, die beim Gesundheitsministerium oder an den Medizinischen Universitäten oder an jenen Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät einge­richtet ist, angesiedelt ist, das jeweilige Forschungsprojekt freigibt;

Weiters ersucht der Nationalrat sicherzustellen, dass die Verwendung von ELGA-Daten für kommerzielle Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen ist.“

*****

(Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Mein Dank gilt dem Herrn Minister und dem Ministerium für die Erarbeitung dieses Gesetzes, das war ein langer, steiniger Weg. Und meine Bitte geht an Sie: Stimmen Sie für dieses Gesetz! Es ist durchdacht, es ist ausgewogen, und wir schaffen damit einen sicheren Innovationsvorsprung für dieses Land! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.03

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Dr. Brigitte Povysil,

und weiterer Abgeordneter

betreffend ELGA-Datenschutzbestimmungen/Forschungsorganisationsgesetz

eingebracht in der 21. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 20. April 2018 im Zuge der Behandlung von TOP 5, Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (68 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs-


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und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Er­rich­tungsgesetz, das Privatuniversitätengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Daten­schutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018) (105 d.B.)

Der Sprecher der Patientenanwälte in Österreich, Gerald Bachinger sieht unter be­stimmten Voraussetzungen kein Problem, die Daten der Elektronischen Gesund­heitsakte ELGA für wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. Voraussetzung dafür sollen laut Bachinger eine wirkliche Anonymisierung sein, damit keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind und ein Ausschluss der Geschäftemacherei mit den Daten. Eine Beschränkung müsse es laut Bachinger auch auf die Bereiche Forschung und Entwicklung geben, und dies soll streng kontrolliert werden. Die Verwendung von ELGA-Daten für kommerzielle Zwecke soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Um dies sicherzustellen, ist eine Anonymisierung der Daten zu wissenschaftlichen Zwecken umzusetzen und Rückschlüsse auf einzelne Personen dürfen nicht gezogen werden. Das wissenschaftliche Interesse an den Daten muss durch die Standes­ver­tretung der Ärzte bzw. der Fachgesellschaften bestätigt werden. Eine bei der Gesund­heitsministerin oder an den medizinischen Universitäten angesiedelte Ethikkommission muss die einschlägigen Forschungsprojekte freigeben und eine Verwendung von ELGA Daten zu kommerziellen Zwecken muss ausgeschlossen werden.

Gerade Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Dennoch wäre eine effektive medizinische Forschung ohne die Verwendung von Registerdaten eine große Ein­schränkung. Gerade bei chronischen Krankheiten und Krebserkrankungen, kann durch die Verwendung von Registerdaten ein wichtiger Rückschluss auf die Entwicklung der Krankheit gezogen werden und damit die Forschung effizienter gestaltet werden.

Um die Balance zwischen umfassendem Datenschutz und Forschung herzustellen, erachten die unterfertigen Abgeordneten noch folgende Klarstellungen für notwendig und stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Kon­sumentenschutz werden ersucht sicherzustellen, dass ELGA-Gesundheitsdaten aus­schließlich zu wissenschaftlichen Zwecken und nur anonymisiert zur Verfügung gestellt werden;

- keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden dürfen;

- die Standesvertretung der Ärzteschaft (oder Fachgesellschaften) das wissenschaft­liche Interesse bestätigt;

- eine Ethikkommission, die beim Gesundheitsministerium oder an den Medizinischen Universitäten oder an jenen Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, angesiedelt ist, das jeweilige Forschungsprojekt freigibt;


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Weiters ersucht der Nationalrat sicherzustellen, dass die Verwendung von ELGA-Daten für kommerzielle Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen ist.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und verlesen worden, er steht damit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt nun Herr Kollege Bacher. – Bitte.


10.03.59

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein Satz zu TOP 5: Die Forschung ist immens wichtig, und auch das öffentliche Interesse ist zu berücksichtigen, aber trotzdem, denke ich, sollten die Rechte der Menschen an oberster Stelle stehen. Im vorliegenden Gesetz werden die Rechte der Menschen eingeschränkt, während der Zugang zu sensiblen Daten für die Unternehmen erleichtert wird. Das finde ich sehr schade. Wir haben es heute schon einmal gehört: Die Unternehmen haben Rechte, während die Menschen leider nur Pflichten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum mehrfach schon angesprochenen Antrag 189/A. Kollege Gerstl hat an Kollegen Wittmann die Frage gestellt, ob er Landeshauptmann Kaiser in Bezug auf die Kom­petenzverteilung, die wir schon angesprochen haben, schon informiert hat. (Abg. Jarolim: Der hat das verwechselt!) Ich könnte auch Sie fragen: Sind die ÖVP-Landes­hauptmänner auch schon darüber informiert worden, dass es da jetzt möglicherweise ein Problem gibt? Aber es ist ja noch nicht ganz so weit. (Abg. Rosenkranz: Mit einer Gegenfrage kann man selten eine Frage beantworten!)

Datenschutz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet nicht, dass man die Daten an und für sich schützen soll, sondern bedeutet, dass man an erster Stelle die Menschen, deren Daten verarbeitet werden, schützen muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit unserem Abänderungsantrag hätten wir jetzt die Möglichkeit gehabt, wenn wir den Art. 80 Abs. 2 der DSGVO anwenden, den größtmöglichen Schutz für die Menschen, deren Daten verarbeitet werden, umzusetzen. Was bedeutet dieser Art. 80 Abs. 2 der DSGVO? – Es wurde schon mehrfach angesprochen, aber nie ganz konkret fest­gehalten: Es geht um die Möglichkeit, gegen Großkonzerne wie Google, Facebook und Co vorgehen zu können, ohne dass es einen konkreten Auftrag einer betroffenen Person gibt. Das hat auch Kollege Herbert schon angesprochen. Aber was nicht gestimmt hat: dass ich dazu meinen Namen herzugeben brauche. Das Ganze bleibt abstrakt, es ist anonym. Deshalb sehe ich da nicht die ganz große Gefahr.

Der wesentliche Unterschied zwischen Verbandsklage und Sammelklage ist jener, dass es bei der Verbandsklage nur um die Feststellung des Rechts geht, während es bei der Sammelklage tatsächlich um Schadenersatz geht.

Ich denke, da kann man nicht von einer Übererfüllung des Gesetzes reden, da kann man nicht von Gold Plating sprechen, es ist nur die konsequente Umsetzung des größt­möglichen Schutzes der Menschen, und dieser sollte immer über den Interessen der Großkonzerne stehen. (Beifall bei der SPÖ.) Womöglich ist man hier aber auch Spendengebern verpflichtet – und vielleicht deshalb diese Vorgangsweise. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Himmelbauer: Entschuldigung!? – Abg. Wöginger: Androsch!)

Die Angst der Wirtschaft, denke ich, ist unbegründet. Es geht um ausländische Kon­zerne und nicht um die einheimische Wirtschaft. Da würde ich in die einheimische Wirtschaft mehr Vertrauen voraussetzen, dass da eh nichts passiert. Aber gerade die


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ausländischen Großkonzerne machen uns Sorgen. Und noch einmal: Es geht nur bei der Sammelklage um Schadenersatz, nicht bei der Verbandsklage. Was also passiert bei uns? Die Verbandsklage ist sozusagen das gelindere Mittel, da das Recht umzusetzen.

Fehlt die Möglichkeit der Verbandsklage, wird es zwangsläufig zu mehr Sammelklagen kommen. Ich denke, das ist auch nicht in unserem Sinne.

Zusammenfassend kann man davon ausgehen, dass relevante Datenschutzverlet­zun­gen in Österreich primär von internationalen Unternehmen gesetzt werden und nicht von der heimischen Wirtschaft. Dass bei österreichischen Unternehmen natürlich eine Sammelklage oder eine Massenmandatierung zu Problemen führt, das ist uns auch bewusst. Aber es ist auch wichtig, zu bemerken, dass durch die Nichtumsetzung von Art. 80 Abs. 2 der DSGVO wegen der Zuständigkeitsregel eine Rechtsschutzlücke gegen­über globalen Konzernen weiter besteht, und das ist weder für die österreichi­schen Verbraucher noch für die österreichische Wirtschaft gut.

Auf den Punkt gebracht: Eine Nichtumsetzung von Art. 80 Abs. 2 der DSGVO, sprich der Verbandsklage, bringt primär Google, Facebook und Co etwas, nicht aber dem österreichischen Wirtschaftsstandort und schon gar nicht den betroffenen Menschen in Österreich. Und das kann nicht in Ihrem Sinne sein – in unserem ist es nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

10.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.


10.08.52

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist jetzt leider Gottes ein bisschen eine Kraut-und-Rüben-Diskussion geworden, obwohl das Thema an sich - - (Abg. Noll: Das liegt aber an der Regierungsvorlage, Herr Kollege!) – Danke schön für Ihre Wort­meldung aus der letzten Reihe. Es ist immer wieder erheiternd, wenn man aus der letzten Reihe reinquakt. Vielleicht sollten Sie sich einmal Gedanken darüber machen, warum Sie in der letzten Reihe und nicht weiter vorne sitzen. Das hängt möglicher­weise auch damit zusammen, dass das, was Sie bisher beigetragen haben, vielleicht nicht unbedingt dem Niveau entspricht, das eigentlich für das Hohe Haus angebracht wäre. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei SPÖ und Liste Pilz.)

Nachdem ich jetzt auf den Zwischenruf eingegangen bin, möchte ich auch inhaltlich etwas zur Sache sagen; und zwar geht es mir vor allem auch um den § 9 des Abänderungsantrages, den dankenswerterweise Frau Abgeordnete Himmelbauer hier eingebracht hat. Das ist nämlich insofern problematisch, als die bisherige Regelung, die vor einem Jahr in diesem Haus beschlossen wurde, relativ schwammig formuliert war, ein ziemlicher Gummiparagraf war, der dazu führen könnte, dass investigativer Journalismus in diesem Land wirklich unter die Räder kommen kann.

Bisher war es nämlich so geregelt, dass die Verarbeitung zu redaktionellen Zwecken in dieser Öffnungsklausel nur tangiert wurde, „soweit dies erforderlich ist“. Und „soweit dies erforderlich ist“ ist dann halt immer auch eine Abwägungsfrage des zuständigen Gerichts. Das ist etwas, was wir künftig ändern wollen.

Es gibt durchaus Beispiele der jüngsten Zeit, die zeigen, dass Medien mit Klagen konfrontiert würden beziehungsweise dass Medien in der Ausübung ihrer Tätigkeit massiv eingeschränkt würden, wenn wir in dieser Frage nicht nachschärfen und diese Öffnungsklausel gerade für den Journalismus, für die freien Medien nützen.


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Ein Beispiel: Nehmen wir die letzte Ausgabe der Wochenzeitung „Falter“ her, in der Bilder aus einer Moschee in Wien veröffentlicht wurden, auf denen zu sehen ist, wie Kinder zu Kriegsspielen animiert wurden. Bei dem einfachen Beschluss, wie er letztes Jahr im Sommer hier gefasst wurde, hätte vonseiten des Vereins Atib diese Veröf­fentlichung verhindert werden können. Das sind Dinge, die für uns inakzeptabel sind. Darum finde ich es ein bissel schade, dass sich die SPÖ da so einmauert und sagt: Nein, da sind wir nicht dabei, das belassen wir so, wie es ist.

Ein weiterer Punkt, den Sie nicht bedacht haben, als letztes Jahr dieses Gesetz verändert wurde, ist, dass das natürlich nur individuell für den jeweiligen Redakteur gegolten hätte. Was passiert aber mit den Redaktionsräumlichkeiten? – Wenn er seine Fotos, die er hat, dann auf einen Server in der Redaktion aufspielt, dann fällt das näm­lich nicht darunter. Dann könnte es durchaus sein, dass es eben zu den Löschungs­ansprüchen der jeweiligen Betroffenen kommt, dass es unter Umständen auch zu Verbandsklagen kommen könnte.

Mit dem eingebrachten Abänderungsantrag ist es jetzt möglich, dem entgegen­zuwir­ken. Darum bin ich sehr froh, dass das gemacht wurde.

Wenn mein Vorredner gesagt hat, es gehe ja nicht nur darum, die Daten zu schützen, sondern darum, die Menschen, denen diese Daten gehören, zu schützen, dann ist das leider auch nur halb richtig, denn wenn ein Journalist in den Besitz eines Fotos kommt und aufgrund dieses Fotos, egal, was da drauf ist, zu recherchieren beginnt, dann bestünde die Möglichkeit, dass er nach vier Wochen denjenigen, der auf dem Foto abgebildet ist, davon in Kenntnis setzen müsste, dass er jetzt über ihn zu recherchie­ren hat. Das macht investigativen Journalismus unmöglich, das macht Journalismus kaputt. Dagegen verwahren wir uns.

Wenn Sie da heute nicht mitstimmen, dann sind Sie eigentlich auf jener Seite behei­matet, die den freien Journalismus und die freie Ausübung des Journalismus – und das ist ein wesentlicher Punkt unserer Demokratie – verunmöglicht beziehungsweise ver­hin­dert. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Taschner.) Das ist schade, das ist nicht gut und zeigt eigentlich nur – und damit bin ich wieder am Beginn der Rede ange­langt –, dass durch diese Kraut-und-Rüben-Debatte manche so ein Brett vorm Kopf haben, dass sie nicht mehr wissen, was eigentlich nur mehr Parteitaktik ist und was wirklich eine Weiterentwicklung ist, die eine gute Entwicklung in diesem Land bringt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. Ich darf ihr das Wort erteilen.


10.13.44

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Noch einmal kurz zurück zu Elga. Ich hätte schon eine Frage. Gestern ist die FPÖ-Ministerin Hartinger bei der Budgetdebatte hier ge­sessen und hat gesagt – ich zitiere –: Ich kann Ihnen mitteilen, dass es definitiv keine Freigabe für Elga gibt. Wie die Justizdaten müssten auch „Elga-Daten im Forschungs­organisationsgesetz ausgeschlossen werden. [...] Diese sind zu schützen, und dafür stehe ich.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren der ÖVP und der FPÖ! Was heißt das jetzt? Nehmen Sie Ihre Ministerin nicht ernst? Ist es egal, was sie sagt, oder tritt sie zurück? Das müssen Sie jetzt einmal erklären. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Die kann die Verordnung unterschreiben! Das ist die Einzige, die eine Verordnung unter-


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schreiben kann! Sie müssten einmal den Stufenbau der Rechtsordnung kennen! Neh­men Sie zur Kenntnis, dass wir eine Rechtsordnung und keine Linksordnung haben!)

Jetzt komme ich noch zum Antrag 188/A. Diesen haben die drei Präsidenten ergän­zend zum Datenschutzgesetz in eigener Sache vorgelegt. Da geht es um eine verfas­sungsgesetzliche Ermächtigung, wonach die Datenschutzbehörde als Aufsichtsbe­hörde mit der Kontrolle von Parlamentsverwaltung, Rechnungshof, Volksanwaltschaft und VwGH in Datenschutzangelegenheiten betraut wird.

Weiters wird klargestellt, dass für die Staatsfunktion der Gesetzgebung die Daten­schutz-Grundverordnung nicht anzuwenden ist. Diese Vorgehensweise ist analog jener im Deutschen Bundestag, dass die Anwendung der DSGVO im Geltungsbereich der Gesetzgebung nicht vorgesehen ist. Das gilt einerseits für die Parlamentsklubs, für die Abgeordneten, für die Bundesräte, aber auch für die parlamentarischen Mitarbeiter. Es ist gut, dass dieser Antrag seitens der Präsidenten noch gekommen ist, bevor dieses Gesetz in Kraft getreten ist.

Klar ist jedoch, dass natürlich für die Gesetzgebung auch das Grundrecht des Daten­schutzes gemäß § 1 des Datenschutzgesetzes, gemäß Artikel 8 EMRK und gemäß Artikel 8 der Grundrechtecharta in Zukunft gilt. Daher werden wir diesem Antrag auch zustimmen.

Noch eine kurze Bemerkung zu TOP 4. In dem Antrag wird das Rechtsmittelverfahren in Datenschutzangelegenheiten vor dem Bundesverwaltungsgericht, dem Verwal­tungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof geregelt. In erster Instanz ent­scheidet die Datenschutzbehörde, in zweiter Instanz das Bundesverwaltungsgericht. Der VfGH entscheidet in erster und letzter Instanz und durch ein nicht öffentliches Kollegial. Der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht entscheiden in zweiter Instanz durch Senate. Somit ist der Rechtsschutz gewährleistet. Zur Fest­stellung etwaiger Rechtsverletzungen der DSGVO durch den Verwaltungsgerichtshof im Rahmen der Ausübung seiner gerichtlichen Funktion ist ein Senat des Verwal­tungsgerichtshofes zuständig. Das ist gut so, und daher werden wir auch diesem An­trag zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Nationalrat Smolle. – Bitte.


10.17.08

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte auf einen speziellen Aspekt aus der Medizin eingehen, und zwar auf die sogenannte personalisierte Medizin und deren Zusammenhang mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz.

Was versteht man unter personalisierter Medizin? – Traditionell war es in vergangenen Jahrzehnten üblich, dass die Therapieauswahl für eine bestimmte Patientin, einen bestimmten Patienten aufgrund der Diagnose, gegebenenfalls des Stadiums getroffen worden ist. Man hat dabei oft in Kauf nehmen müssen, dass eine Therapie bei vielleicht 20, 30 Prozent der Patienten, Patientinnen wirkt, bei den anderen nicht. Mitt­lerweile ist man aber in der Forschung weitergekommen, kennt Krankheitsmecha­nismen, beurteilt das Gesamtbild eines Patienten, einer Patientin und kann dadurch oft eine maßgeschneiderte Therapie anbieten, die wirksamer und auch nebenwir­kungs­ärmer ist.

Um solche Gruppen von Patientinnen und Patienten zu identifizieren, da in der For­schung weiterzukommen, muss man auf große Kollektive zurückgreifen, und solch


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große Kollektive stellen sogenannte Biobanken bereit. Biobanken sind Sammlungen, große Sammlungen von großteils Gewebeproben, die zum Beispiel durch Operationen gewonnen worden sind und bei welchen die Patientinnen und Patienten eingewilligt haben, dass diese Proben der Wissenschaft zur Verfügung stehen dürfen. Nur dadurch ist es möglich, kleine Gruppen, Spezialsituationen von Patientinnen und Patienten zu entdecken und damit den Weg zu einer individualisierten Betreuung freizumachen.

Im neuen Datenschutz-Anpassungsgesetz für Wissenschaft und Forschung ist nun auch die Möglichkeit des sogenannten Broad Consent eingeräumt. Das heißt, die Patientinnen und Patienten können zustimmen, dass auch zukünftige Untersuchungen mit dem Gewebeprobenmaterial gemacht werden dürfen, weil man ja heute noch nicht weiß, welche Moleküle zum Beispiel in fünf oder zehn Jahren im Fokus der Forschung stehen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier eine doppelte politische Ver­antwortung. Das eine ist der Schutz der Daten, der Schutz der einzelnen Persön­lichkeit. Das andere ist, dass wir auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft haben, dass dieser ungeheure Wissensschatz, der in den verschiedenen Registern, Daten- und Probensammlungen gelagert ist, auch zum Erkenntnisgewinn im Interesse der Gesellschaft, im Interesse der Patientinnen und Patienten genutzt werden kann.

Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz einen guten Schritt in diese Richtung machen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jarolim. Ich erteile es ihm.


10.20.21

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Kollegen Smolle hinsichtlich seiner Bedenken und hinsichtlich seiner Wünsche und seiner Zielsetzungen nur recht geben.

Umso mehr wundert es mich aber – und ich finde das wirklich bedauerlich! –, dass Sie mit einer Halsstarrigkeit, die ihresgleichen sucht, dieses Projekt komplett vermasseln! Es wäre nämlich bei einer sensiblen Gestaltung natürlich möglich gewesen, ein gemeinsames Vorgehen zu erwirken und die Zustimmung der gesamten Opposition zu bekommen. Dazu wäre es aber notwendig gewesen, dass Sie nicht rückwärtsgewandt in der Vergangenheit leben, sondern einfach nach vorne schauen, um sich herum schau­en, was in der Welt insgesamt in den letzten Monaten abgegangen ist, und darauf ganz einfach sensibel mit uns gemeinsam reagieren. Das war aber überhaupt nicht der Fall, und ich muss Ihnen sagen: Ich bin entsetzt über diese Art und Weise, völlig mit Scheuklappen zu agieren! Das ist eine Entwicklung, die für jeden von uns erkennbar ist. Wenn Sie schon für sich selbst nicht entsprechend vorgehen, dann zumindest für die Menschen draußen, die es sich verdient hätten, dass sie eine wirklich anspruchsvolle Vorlage bekommen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich frage mich allen Ernstes, ob Sie die Diskussion im amerikanischen Parlament um Cambridge Analytica und Zuckerberg nicht verfolgt haben. Wir haben erfahren, dass in diesem unsäglichen Trump’schen Wahlkampf Daten von Menschen in einer aben­teuer­licher Art und Weise missbraucht wurden, um die Wahl zu gewinnen. Das ist über Facebook gegangen, und Herr Zuckerberg, der ja der Präsident, Chef und Eigentümer von Facebook ist, hat sich vor den Senat hingesetzt und hat die Leute dort in einer Art und Weise – unter Anführungszeichen – „belehrt“, nämlich an der Nase herumgeführt, die man sich einfach nicht gefallen lässt. (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Deshalb hat das


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Europäische Parlament in der Zwischenzeit beschlossen, Zuckerberg einzuladen, und ich bin schon gespannt, was dieser dort sagen wird.

Wir tun aber so, als wäre all das überhaupt nichts. Das Einzige, was hier wirklich hilft, ist natürlich die Verbandsklage, weil damit in allen Fällen sichergestellt wird, dass man sich dagegen wehren kann, und zwar als Einzelperson, in Gruppen oder alle miteinan­der. Wenn dieses Gesetz, das sehr sensible Punkte beinhaltet, keinen entsprechenden Rechtsschutz ermöglicht – und diesen haben Sie ja jetzt gerade abgedreht, indem Sie diese Verbandsklage nicht haben wollen –, dann kann man dem schlicht und einfach nicht zustimmen.

Ich bin erstaunt über die Vorgangsweise im Zusammenhang mit Elga. Ich war bis jetzt immer ein fanatischer Anhänger von Elga, weil auch ich der Meinung bin, dass man die Gesundheitsdaten für Einzelpersonen, aber natürlich auch zur Weiterentwicklung für die Menschheit insgesamt braucht. Sie wählen aber jetzt eine unsensible Vorgangs­weise – wobei die Ministerin ja eigentlich noch versucht hat, zu retten, was zu retten ist –, indem Sie hergehen und sagen, dass nicht nur öffentliche Institutionen, sondern auch Private und wer auch immer in der Forschung die Daten haben sollen. Das erinnert mich an den Wahlkampf, als 450 000 Euro gezahlt worden sind, und jetzt fließt das Geld mehr oder weniger in die Großindustrie.

Sie haben diesbezüglich also überhaupt kein Sensorium und sagen: Das macht ja nichts, geben wir den Privaten die Gesundheitsdaten! – Wir erleben ohnedies bei jeder Gelegenheit Datenmissbrauch. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Wir werden heute am Abend noch die Möglichkeit haben, darüber zu reden, was mit dem BVT stattfindet, wo alle möglichen Daten hinausgehen.

Ich muss Ihnen als fanatischer Anhänger von Elga ganz ehrlich sagen: Ich stelle mir jetzt die Frage, ob ich mich nicht auch abmelde. Ich hätte mir nie gedacht, dass Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, eine derartige Entwicklung zustande bringen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Ich war immer ein Elgaskeptiker und bleibe es auch!)

10.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass aufgrund der umfangreichen Abänderungs- und Zusatzanträge sowie des Verlangens auf getrennte Abstimmung die dementsprechenden Vorbereitungen noch nicht zur Gänze getroffen werden konnten und daher die Abstimmungen bis nach den Punkten 8 bis 11 verlegt werden.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.


10.24.34

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident (Zwischenruf des Abg. Kopf), nur um zu verdeutlichen, wie ernst die Debatte ist: Was Sie gestern Abend kurz vor Mitternacht gemacht haben, was Sie abseits der Politik treiben, welche erotischen Vorlieben Sie haben, was Ihre Hobbys sind, welche Reisen Sie gerne unternehmen, all das ist Ihre Privatsache. Das geht mich nichts an, wir kennen uns nicht so gut. Ob Sie mir das erzählen möchten oder nicht, ist Ihre persönliche Ent­scheidung.

Damit möchte ich verdeutlichen, dass das kein aus der Luft gegriffenes Beispiel, sondern eine Debatte ist, die der Deutsche Bundestag auch geführt hat: Der NDR hat Daten gekauft und konnte übers Internetverhalten sehr genau nachvollziehen, was Abgeordnete recherchieren und für welche Bereiche sie sich stark machen. Deswegen ist Datenschutz eben nicht etwas Abstraktes, bei dem es um Daten geht, sondern


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dabei geht es um den Schutz der Privatsphäre von Menschen und Personen, der Bevölkerung, der Politik, der Wissenschaft, aller Menschen, die hier in Österreich leben. Es ist dies ein hochsensibler Bereich, über den wir heute diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Zusammenhang stehen wir heute in einem Spannungsfeld, und wir müssen zwischen dem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit und dieser Privatsphäre abwägen. Wir alle werden uns dazu bekennen und uns die Frage stellen: Wie können wir im Hinblick auf die ganz großen, zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen, vom Klima­wandel bis zum Umgang mit einer älter werdenden Gesellschaft, wirklich die bestmögliche Gesundheitsversorgung auch in Zukunft garantieren? Wie können wir besser werden, etwa im Hinblick auf neue Medikamente und auch in der Krebs­for­schung?

Selbstverständlich muss die Wissenschaft auf Basis von Daten forschen können, und deswegen gibt es auch Ausnahmen im Datenschutzgesetz für die Wissenschaft. Es ist also grundsätzlich unser Zugang, dass wir hier nichts verbauen wollen, aber wir brauchen eine saubere, klare, rechtssichere Lösung, und das ist jetzt leider in diesem Bereich nicht der Fall.

Nicht nur Expertinnen und Experten der Datenschutzbehörde warnen alle und sagen, dass das teilweise nicht grundrechtskonform ist, sogar die Mitglieder der eigenen Bun­desregierung streiten untereinander und sind sich nicht sicher; die Gesundheitsminis­terin sagt, dass das Ganze in dieser Form nicht passt, der Herr Wissenschaftsminister hingegen sagt, dass es sehr wohl passt. Es gibt also einen Zickzackkurs, bei dem quasi jeder gegen jeden agiert, auch unter den Expertinnen und Experten. Jedenfalls aber warnen alle, und diese Debatte wurde auch im Ausschuss geführt. Daher muss man sich für diesen sensiblen Bereich wirklich Zeit nehmen. Man muss sich Zeit nehmen, um Probleme zu beheben, und darf nicht, wie uns mitgeteilt wurde, sagen: Wir werden schon irgendwann in der Praxis draufkommen, wo die Probleme sind, und dann muss man nachjustieren. – Das kann man in einem so sensiblen Bereich einfach nicht machen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte, um auch zu unterstreichen, wie ernst und wichtig uns dieses Thema ist, sowohl gegenüber Kollegin Cox als auch gegenüber Kollegin Gamon herausstreichen: Wir alle haben uns diese Entscheidung, glaube ich, nicht leicht gemacht. Es hat im Ausschuss wirklich das Angebot gegeben, die Budgetwoche noch zu nutzen, uns gemeinsam mit Expertinnen und Experten zusammenzusetzen und zu versuchen, gemeinsam die ärgsten Schnitzer, die es noch gibt, zu reparieren und gemeinsam an der Lösung zu arbeiten. – Dieses Angebot ist dann leider nicht aufgegriffen worden. Seitens ÖVP und FPÖ hat man uns gesagt, dass alles super ist, und heute kommt dann fünf vor zwölf ein kleiner Abänderungsantrag oder ein Entschließungsantrag auf den Tisch, mit dem man versucht, im Husch-Pfusch-Verfahren Dinge zu reparieren. So kann man nicht arbeiten! Unser Angebot war da, wir hätten wirklich gemeinsam ver­sucht, dieses wichtige Gesetz zu verbessern. (Abg. Höbart: Das war ein kurzfristiger Antrag!)

Ich nenne noch den aus meiner Sicht grundsätzlich heftigsten Kritikpunkt: Herr Bun­desminister, ich weiß gar nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass das Grundproblem in Zukunft abseits der diversen Bereiche in der Frage bestehen wird, welche Register für wen aufgemacht werden. Laut Gesetz gibt es natürlich einerseits wissenschaftliche Institutionen, die sozusagen in Zukunft den Zentralschlüssel und Zugang zu wissen­schaftlichen Daten beziehungsweise Registerdaten haben werden und damit forschen können. Das Gefährliche in Zukunft wird aber sein, dass dieser Zentralschlüssel ja nicht nur an die wissenschaftlichen Einrichtungen, die aufgezählt worden sind, geht, sondern theoretisch an jedes Unternehmen in Österreich oder außerhalb Österreichs,


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denn jedes Unternehmen kann nach der Definition, die im Gesetz steht, sagen: Wir sind eine Forschungseinrichtung.

Herr Bundesminister, bitte unterscheiden wir sehr wohl zwischen Facebook oder Amazon und der Medizinischen Universität Wien! Diesbezüglich muss man eine Unterscheidung treffen und entsprechende Graubereiche schließen. Dieses Gesetz gestattet genau das aber nicht.

Das heißt, es muss definiert werden, was eine wissenschaftliche Einrichtung ist. Wem obliegt diese Definition in Zukunft? Dem Wissenschaftsminister? – Nein! Dem Wissen­schaftsfonds? – Nein! Einem Expertenkomitee? – Nein! Wer wird denn in Zukunft entscheiden, was eine wissenschaftliche Einrichtung ist? – Das macht Norbert Hofer, der Verkehrsminister! Ich wünsche ihm viel Vergnügen, denn das ist ein sehr ernstes Thema! Norbert Hofer wird dann milliardenschweren Konzernen gegen­über­stehen, und ein zentraler Passus ist gar nicht im Gesetz enthalten, nämlich betreffend öffentliches Interesse, denn es macht schon einen Unterschied, ob es um Krebsforschung geht oder um Unternehmen, die sagen: Wir brauchen Daten von Menschen in Österreich für Marktforschungszwecke. In dieser Hinsicht muss eine Unterscheidung getroffen wer­den.

Deswegen ist es für uns so wichtig, das auseinanderzuhalten. Ja, wir bekennen uns klar zur Forschung, zu unserem Forschungsstandort und zur Wissenschaft, aber wir können in Österreich jetzt mit diesem Gesetz nicht kommerzielle Interessen durch die Hintertüre durchwinken.

Herr Bundesminister, Sie werden das in Zukunft nicht mehr in der Hand haben, son­dern das wird der Verkehrsminister entscheiden. Das ist ein ganz schlimmer Schnitzer in diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf daher, um die ärgsten Schnitzer auszubessern, folgenden unselbständigen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Korrekturen des Datenschutz-Anpassungsgesetzes – Wissenschaft und Forschung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, das Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung (WFDSAG 2018) nach folgenden Gesichtspunkten zu überarbeiten:

1. Sämtliche für die Forschung geöffneten Datenregister sind im Gesetz taxativ zu normieren. Die Register des elektronischen Gesundheitsaktes (ELGA) sind nicht zu öffnen, da diese in erster Linie den Patientinnen und Patienten dienen sollen.

2. Feststellungsbescheide gemäß § 2c Abs. 2 WFDSAG 2018 sind auch durch ein Gutachten der Datenschutzbehörde hinsichtlich des Überwiegens eines öffentlichen Interesses zu begründen.

3. Eine Pseudonymisierung von besonders sensiblen Daten ist nur in daten­schutz­rechtlich begründeten Ausnahmefällen und bei Glaubhaftmachung deren Notwendig­keit durch die wissenschaftliche Einrichtung zu gestatten. Im Zweifel ist eine Anonymi­sierung der Daten durchzuführen.

4. Ein Widerspruchsrecht der Betroffenen in Form einer Opt Out-Regelung ist (wieder) in die gesetzliche Regelung aufzunehmen.


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5. Die Anwendung des WFDSAG 2018 ist im 2-Jahresabstand durch eine externe Stelle hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Konformität zu evaluieren, erstmalig bis 31.12.2019.“

*****

Das heißt, es gibt hier Graubereiche. Das ist nicht nur die Position der SPÖ, das ist die Position zahlreicher Expertinnen und Experten, und das bringen wir hier ein. Ich bitte alle Parteien, diese ärgsten Schnitzer in diesem sehr ernsten Gesetz auch zu korrigie­ren und diesen Entschließungsantrag zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.31

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Philip Kucher

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Korrekturen des Datenschutz-Anpassungsgesetzes – Wissenschaft und Forschung

eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirt­schaftsservice-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Tech­nology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das FTE-National­stiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errich­tungs­gesetz, das Privatuniversitätengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Daten­schutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018) (TOP 5)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und tritt am 25. Mai 2018 in Geltung.

Eine im Art. 89 DSGVO geschaffene Öffnungsklausel wird dazu herangezogen (im For­schungsorganisationsgesetz), sämtliche Betroffenenrechte pauschal abzubedingen, eine gesetzliche Ermächtigung zur zeitlich unbegrenzten Speicherung von perso­nenbezogenen Daten vorzusehen und Forschungsaktivitäten unabhängig vom Nach­weis eines öffentlichen Interesses zu privilegieren.

Die Definition von „wissenschaftlichen Einrichtungen“ ist nicht genau determiniert. Da­durch kann auch eine Nutzung der Privilegierungen und Ausnahmen des Forschungs­organisations-gesetzes für rein kommerzielle Tätigkeiten verwendet werden.

Eine unmittelbare Weiterverarbeitung personenbezogener Daten über den Ursprungs­zweck hinaus für Forschungszwecke ist zwar möglich – Art. 5 DSGVO – verlangt aber ein öffentliches Interesse. Auch Art. 89 DSGVO lässt datenschutzrechtliche Begüns­tigungen des Forschungs- und Wissenschaftsbereiches nur zu, wenn die Verarbeitung öffentlichen Interessen dient. Diese wichtige Voraussetzung greift der Entwurf nicht auf, sodass Zweifel an der DSGVO-Konformität besteht.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 50

Das unbeschränkte Zugriffsrecht auf behördliche Register (Implantat-Register, Ge­sundheitsberufe-Register, Studierenden-Verzeichnisse, ELGA, Bildungsstand-Register; erforderlichenfalls unter Einbeziehung von Namen) erscheint unverhältnismäßig. Es fehlen diesbezüglich entsprechende Rechtsschutzgarantien (z.B. eine Genehmigung durch die Datenschutzbehörde).

Die „Opt Out“-Möglichkeit wurde generell gestrichen. Damit entzieht man den Betrof­fenen die Kontrolle über ihre eigenen Daten.

Hinsichtlich der Einbeziehung des elektronischen Gesundheitsaktes in die Register gemäß § 38b Z 1 Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung wurde bisher kein Einvernehmen zwischen dem Wissenschaftsminister und der Ge­sundheitsministerin herbei-geführt, obwohl es sich hierbei um die sensibelsten Daten der Österreicherinnen und Österreicher handelt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, das Datenschutz-Anpassungsgesetz - Wissenschaft und Forschung (WFDSAG 2018) nach folgenden Gesichtspunkten zu überarbeiten:

1. Sämtliche für die Forschung geöffneten Datenregister sind im Gesetz taxativ zu normieren. Die Register des elektronischen Gesundheitsaktes (ELGA) sind nicht zu öffnen, da diese in erster Linie den Patientinnen und Patienten dienen sollen.

2. Feststellungsbescheide gemäß § 2c Abs. 2 WFDSAG 2018 sind auch durch ein Gutachten der Datenschutzbehörde hinsichtlich des Überwiegens eines öffentlichen Interesses zu begründen.

3. Eine Pseudonymisierung von besonders sensiblen Daten ist nur in daten­schutz­rechtlich begründeten Ausnahmefällen und bei Glaubhaftmachung deren Notwendig­keit durch die wissenschaftliche Einrichtung zu gestatten. Im Zweifel ist eine Anony­misie­rung der Daten durchzuführen.

4. Ein Widerspruchsrecht der Betroffenen in Form einer Opt Out-Regelung ist (wieder) in die gesetzliche Regelung aufzunehmen.

5. Die Anwendung des WFDSAG 2018 ist im 2-Jahresabstand durch eine externe Stelle hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Konformität zu evaluieren, erstmalig bis 31.12.2019.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit auch in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Faßmann. – Bitte.


10.31.58

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf drei Punkte zum Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung nachreichen, obwohl ich glaube, dass schon sehr viel inhaltlich Tragfähiges und Gehaltvolles gesagt worden ist.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 51

Mein erster Punkt ist ein Punkt, der sich aus der eigenen Erfahrung, auch der eigenen Forschungserfahrung, nährt: Personenbezogene Daten sind aggregierten Daten immer überlegen. Wir dürfen keine Fehlschlüsse riskieren, wenn wir Aggregatdaten verwen­den. Das Schließen von aufsummierten Daten auf das Verhalten von Individuen geht nur dann, wenn man wirklich auch Individualdaten hat, denn sonst kommen Fehl­schlüsse zustande, die gerade dann, wenn sie im Zusammenhang mit Politikberatung stehen, auch sehr folgenschwer sein können.

Individualdaten, die wir aus Stichproben ermitteln, sind aber in der Regel gleichfalls immer fehlerbehaftet. Die Stichproben sind klein, die Konfidenzintervalle groß, und die Stichproben sind sehr häufig keine zufallsgesteuerten Stichproben, sondern oft auch irgendwie gesteuerte Stichproben.

Es sind also personenbezogene Daten jene Daten, die man wirklich für die Wis­senschaft und die Forschung nutzen möchte, und mein erster Punkt steht auch nicht im Gegensatz zu dem, was die Abgeordneten Rendi-Wagner, Niss und Gamon gesagt haben.

Mein zweiter Punkt, den ich gerne nachreichen möchte, ist: Das Gesetz ist, denke ich, ein guter Kompromiss zwischen Datenschutzinteressen und Datennutzungsinteressen. Insbesondere dann, wenn ich mir § 2d ansehe, stelle ich fest, dass jeder Forscher und jede Forscherin hohe Verpflichtungen eingeht, wenn er oder sie auf solche personen­bezogenen Daten zugreift.

Frau Gamon, zu Ihrem Bespiel mit Herrn Hubert, der durch einen Forscher, eine For­scherin deanonymisiert wird, sage ich: Das ist ja bereits eine Rechtsverletzung, denn der Forscher oder die Forscherin sollte das nicht tun und sollte dann die Daten auch auf keinen Fall veröffentlichen. Das ist ja auch in § 2d geregelt. Es ist auch geregelt, wie die Daten im Computer zu speichern sind, wer Zutritt zu den Räumen hat, wo Datenverarbeitung geschieht. Es muss protokolliert werden, es muss veröffentlicht werden, dass es in einem Fall Forschung mit personenbezogenen Daten gibt. § 2d ist für Forscher und Forscherinnen zu beachten. Ich spreche hier wirklich aus eigener Erfahrung. Wenn man in diesem Bereich arbeitet, geht man eine ordentliche Verpflich­tung ein.

Das führt mich zu meinem dritten und letzten Punkt: Das Gesetz ist komplex. Ich denke, es ist streng. Damit personenbezogene Daten überhaupt der Forschung zuge­führt werden – ich sehe nämlich hohe Barrieren –, müssen wir vom Ministerium, auch zusammen mit den Universitäten, etwas tun, um Aufklärung zu betreiben und zu sagen, wie man mit solchen personenbezogenen Daten umzugehen hat.

Mein Haus wird im Zusammenspiel mit den in § 2c Abs. 1 genannten Forschungs­institutionen, im Wesentlichen sind das die Universitäten und die außeruniversitären Einrichtungen, etwas tun müssen, um dieses Gesetz überhaupt zum Leben zu bringen, denn meines Erachtens sind die Barrieren, wie gesagt, sehr hoch.

Die Universitäten müssen Datenschutzbeauftragte benennen. Wir vom Bundes­minis­terium müssen mit den Datenschutzbeauftragten von Haus aus zusammenarbeiten. Wir denken, dass wir im Ministerium so etwas wie eine zentrale Anlaufstelle errichten werden, um Beratungstätigkeit und Informationstätigkeit durchzuführen. Wir werden so etwas wie ein Handbuch herausgeben müssen, wie man mit personenbezogenen Daten umgeht, und wir müssen das auch in die Leistungsvereinbarungen einbringen, denn ich sehe eher die Gefahr, dass es aufgrund der hohen Barrieren dann zu wenig an Forschung geben wird.

Ich empfinde dieses Gesetz, wie gesagt, als einen vernünftigen Vorschlag, der zwi­schen Datenschutzinteressen und Datennutzungsinteressen abwiegt, und ich kann


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 52

Ihnen, Hohes Haus, eigentlich auch nur die Annahme dieses Gesetzes empfehlen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Hammerschmid ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


10.36.42

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Manche werden es vielleicht nicht wissen: Ich bin eigentlich promovierte Molekularbiologin und habe auch acht Jahre in der medizinischen Forschung gear­beitet. Das ist der Grund, warum auch ich mir eine Einschätzung zum Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 zutraue.

Kollege Smolle, ich glaube, dein Plädoyer für die personalisierte Medizin und alles, was damit verbunden ist, können wir von der SPÖ natürlich mittragen, denn auch wir wollen, dass die Banken zur Verfügung stehen, um medizinische Forschung und Ent­wicklung voranzubringen. So ist nämlich gerade eure Bank, die Biobank der Universität Graz, ein echter Schatz, denn sie umfasst 7,5 Millionen biologische Proben mensch­lichen und tierischen Ursprungs, verknüpft mit den dazugehörigen klinischen und perso­nenbezogenen Daten und Informationen, also Gewebeproben, Blutproben, Speichel, andere Körperflüssigkeiten, Zellen und genetisches Material und DNA-Pro­ben. Das ist ein echter Schatz!

Das ist ein Schatz für die Biomarkerforschung, notwendig für den treffsichereren und wirksameren Einsatz von Therapien, denn jeder Mensch – du hast es auch gesagt – soll jene Medikamente bekommen, die aufgrund seiner genetischen Beschaffenheit und der Rahmenbedingungen, unter denen die Person lebt, auch wirklich wirken, und zwar nur diese, und das geht mit dieser Biomarkerforschung auf Basis der Biobanken ganz gut.

Wir alle wissen: Das rettet Leben. In meiner Zeit an der Veterinärmedizinischen Uni­versität haben wir uns auch mit den Gewebeproben und der Gewebebank der Vetmed angeschlossen, denn dasselbe, was für Menschen gilt, gilt natürlich für Tiere.

Klar ist auch, dass diese Gewebebanken Basis und Quelle für völlig neue Therapie­ansätze und diagnostische Methoden sein können. Was aber unweigerlich damit verknüpft ist und absolut verknüpft sein muss, ist die Voraussetzung, dass wir wirklich sorgfältig mit den Patientendaten umgehen, und zwar stets natürlich im Einverständnis mit den Patienten. Das ist ganz, ganz klar.

Als ehemalige Bildungsministerin hätte auch ich mir damals oft – wirklich oft! – ge­wünscht, dass wir auf die Vielzahl an Daten zugreifen können, die wir haben, auf Pisa genauso wie auf die Bildungsstandarddaten, auf die vielen Daten von Statistik Austria oder auch des Bifie. Längsschnittstudien hätten uns wahrlich helfen können, um im Bil­dungssystem viel treffsicherer zu agieren, und die Nutzung dieser Daten wäre natürlich auch in der Schulentwicklung von immenser Wichtigkeit und von immensem Wert.

Die Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, die ermöglichen, dass die Wissenschaft zum Wohle des Menschen forschen und Neues entstehen kann. Die Politik hat aber auch die Aufgabe, die Rahmen­bedingungen so zu setzen, dass die Menschen und ihre Daten optimal und bestmög­lich geschützt werden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 53

In dieser ganzen Causa unterstütze ich natürlich die Stoßrichtung, die dem Gesetz zugrunde liegt, aber eines ist schon klar, und wir haben es heute in vielfacher Aus­führung schon gehört: Es sind einige Dinge im Gesetz nicht zufriedenstellend geregelt.

Ich nehme jetzt noch einmal Philip Kuchers Anmerkungen auf, denn für uns ist es auch ganz klar, dass den Zugriff auf die Daten insbesondere Universitäten, öffentliche Ein­richtungen, Forschungseinrichtungen haben sollen, aber wie das mit den unterneh­merischen Zugriffen geregelt ist, ist wirklich eine Schwachstelle. Ich sage es noch einmal: Die Unternehmen bekommen Zugriff auf diese Daten durch einen Bescheid des Verkehrsministers – vom Verkehrsminister, nicht vom Wissenschaftsfonds, vom Verkehrsminister! –, und die Frascati-Kriterien sind zugrunde gelegt, die da heißen: neuartig, schöpferisch, ungewiss in Bezug auf das Endergebnis, systematisch, über­trag­bar und reproduzierbar.

Cambridge Analytica? Frascati? – Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert: Ein ganz klares Nein war da nicht im Raum; von Ihren VertreterInnen (in Richtung Bun­desminister Faßmann) ja, aber wir haben mit Expertinnen und Experten aus dem Datenschutzbereich diskutiert, die das nicht so gesehen haben. Das heißt, da gilt es schon noch einmal hinzuschauen und an genau dieser Stellschraube noch ein Stück weit zu drehen.

Unlogisch erscheint mir auch, warum jene Register, die man öffnen will, per Verord­nung geregelt werden sollen. Warum gehen wir da so intransparent vor? Warum diese Heimlichtuerei abseits des Parlaments? Sagen wir doch klar, welche Register wir geöffnet haben wollen, schreiben wir es ins Gesetz!

Der letzte Punkt – sonst rede ich zu lange – betrifft das Draufschauen auf die gelebte Praxis auf Basis dieses Gesetzes in einer Arbeitsgruppe, die mit ministeriellen Ver­tretern besetzt ist: Was ist das denn? – Es geht da um ganz, ganz, ganz heikle Daten, umso wichtiger ist, dass wir eine wirklich unabhängige Evaluierung installieren, mit nationalen und internationalen Experten, die das wirklich unabhängig untersuchen können – auf Praktikabilität, auf Treffsicherheit und insbesondere auf ausreichenden Datenschutz.

Ich bitte wirklich, noch einmal darüber nachzudenken, auch im Sinne des einge­brach­ten Entschließungsantrages. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Nehammer.)

10.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich noch einmal wiederholen, dass wir zur Abstimmung über Ergänzungs-, Abänderungs- und Zusatzanträge nach den Tagesordnungspunkten 8 bis 11 gelangen werden. (Abg. Schieder: Das Gesetz auch! Nicht nur die Anträge!) – Ja, natürlich, und auch über den Grundantrag.

10.42.586. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (48 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungs­gesetz 2012 geändert werden (101 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich setze mit der Tagesordnung mit Tagesord­nungs­punkt 6 fort.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 54

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.


10.43.21

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Kollege Nehammer ist direkt nach mir auf der Rednerliste, und ich kann seine Rede jetzt schon vorwegnehmen: Er wird sich hier herausstellen und wird sagen, wir sparen im System, nicht bei den Menschen, wir sparen im System, nicht bei den Menschen, und wahrscheinlich auch noch, dass Sie im System sparen. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Jarolim.)

Das Problem dabei ist nur, dass ÖVP und FPÖ gar nicht im System sparen, sondern hier einen billigen Showeffekt erzeugen wollen. Die Parteienförderung in Österreich ist die höchste Europas, die zweithöchste weltweit, nur Japan ist noch vor uns. Wir haben eine Parteienförderung (Zwischenruf des Abg. Rädler) von 142 Millionen Euro jährlich – 142 Millionen Euro, Herr Kollege Rädler; Sie wissen, was man mit dem gan­zen Geld machen könnte. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler. – Ruf: Der Rädler weiß gar nichts!) Es gibt auch noch eine üppige Förderung, natürlich auch für Parlaments- und Landtagsklubs, was sehr positiv ist, weil dort die parlamentarische Arbeit passiert, und es gibt eine Förderung für die politischen Akademien. Insgesamt erhalten die österreichischen Parteien und Klubs mehr als 200 Millionen Euro jährlich, und das ist, wie gesagt, die höchste Parteienförderung Europas.

Wenn wir unsere Parteienförderung um 50 Prozent senken würden, dann wären wir immer noch über dem Niveau, das Deutschland jetzt pro Kopf hat, und ich bin eigentlich davon überzeugt, dass Deutschland auch eine funktionierende Demokratie ist und dass wir ernsthaft im System sparen können. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

Was ÖVP und FPÖ jetzt machen, ist, sie sparen nicht im System, sie wollen die Valo­risierung der Parteienförderung einmalig aussetzen. Es ist dieser schwerwiegende Widerspruch, der bei Ihnen vorherrscht: Sie verzichten auf eine Erhöhung und sagen, dass Sie im System sparen. – Das ist halt leider kein Sparen im System, das ist ein billiger Showeffekt und nichts anderes. (Beifall bei den NEOS.)

Wenn Sie nämlich im System sparen wollen, dann müssen Sie das System verän­dern – das ist irgendwie ganz logisch – und dürfen nicht nur einmal auf eine Valo­risierung verzichten. Um ernsthaft Geld einzusparen, müssten Sie die Valorisierung generell abschaffen. Sie müssten die Valorisierung nicht nur auf Bundesebene ab­schaffen, sondern auch den Korridor für die Bundesländer, denn die Bundesländer können im Rahmen eines Korridors Parteienförderungen ausgeben; auch diese Valo­risierung müsste man entsprechend abschaffen. (Beifall bei den NEOS.)

Ich gebe Ihnen jetzt eine kleine Hilfestellung, dann können Sie wirklich im System sparen, Sie brauchen nur unserem Abänderungsantrag zuzustimmen, den ich jetzt ein­bringe. (Abg. Wöginger: Wir können uns auch selbst abschaffen!) – Herr Kollege Wöginger, Sie brauchen sich nicht selbst abzuschaffen, Sie sollen nur ernsthaft im Sys­tem sparen und sich nicht hier herausstellen, sagen, wir sparen im System, und in Wirk­­lichkeit einen billigen Showeffekt bringen. (Beifall des Abg. Jarolim. – Abg. Wöginger: Ja, ja!)

Insofern bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 55

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (101 d.B.) über die Regierungsvorlage (48 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. Dem Art. 1 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

„3. Dem § 16 wird folgender Abs. 7 angefügt:“

„(7) (Verfassungsbestimmung) § 14 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes vom xxx/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 außer Kraft.“

II. Dem Art. 2 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

„3. Dem § 7 wird folgender Abs. 4 angefügt:“

„(4) § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes vom xxx/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 außer Kraft.““

*****

Wenn Sie ernsthaft im System sparen wollen, dann schaffen Sie diese unerträgliche Valorisierung der Parteienförderung im Bund und in den Bundesländern in Bezug auf den Korridor ab, dann könnten Sie das wirklich machen, Herr Kollege Nehammer. Ich bin gespannt, was Sie uns jetzt wieder erzählen werden, wo Sie noch im System sparen und wieso Sie diesem Antrag nicht zustimmen werden. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz. – Abg. Wöginger: Aber reden darf man noch selber?!)

10.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (101 d.B.) über die Regierungsvorlage (48 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (101 d.B.) über die Regierungsvorlage (48 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I.  Dem Art. 1 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

    „3. Dem §16 wird folgender Abs. 7 angefügt:"

"(7) (Verfassungsbestimmung) § 14 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes vom xxx/2018 tritt mit 1.Jänner 2019 außer Kraft."

II.  Dem Art. 2 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 56

    „3. Dem § 7 wird folgender Abs. 4 angefügt:"

"(4) § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes vom xxx/2018 tritt mit 1.Jänner 2019 außer Kraft."

Begründung

Ad I.

Österreich leistet sich die höchste Parteienförderung in Europa. § 3 des Parteien­gesetzes legt dabei die Korridore fest, innerhalb welcher Bund, Länder und Gemeinden den politischen Parteien für ihre Tätigkeiten jährliche Fördermittel zukommen lassen können. Diese ohnehin bereits großzügigen Korridore werden gemäß der Verfassungs­bestimmung des § 14 Abs. 1 laufend anhand der Steigungen des Verbraucherpreis­indexes erhöht. Durch den vorliegenden Änderungsantrag tritt diese automatische Erhöhung mit 1. Jänner 2019 außer Kraft.

Ad II.

Ebenso erhöht die Valorisierungsregel des § 5 Parteien-Förderungsgesetz die Förder­mittel des Bundes für politische Parteien im Nationalrat sowie die Sonderförderung für politische Parteien im Europaparlament automatisch. Auch diese Regelung würde mit dem vorliegenden Änderungsantrag mit 1. Jänner 2019 außer Kraft treten.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nehammer. – Bitte.


10.47.09

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Wir haben jetzt wirklich intensive Tage einer inhaltsreichen und auch – wie Herr Minister Faßmann schon vorhin angesprochen hat – gehaltvollen Debatte erlebt. Das ist meine erste Budgetdebatte in dieser Form, in dieser Ausprägung, und ich hätte nicht gedacht, dass so viele Besonderheiten in dieser Debatte sichtbar sind. (Abg. Rosenkranz: Wenn die NEOS nicht mehr da wären im Parlament, würde es auch billiger werden!) – Ich brauche jetzt kurz Kollegen Scherak, ganz kurz nur, für die Aufmerksamkeit. (Abg. Rosenkranz: Ich hätte einen anderen Vorschlag noch: Wenn die NEOS nicht mehr da wären im Parlament, würde es auch billiger werden!)

Ich weiß nicht, ob dir das auch aufgefallen ist, aber gestern war es ein interessanter Tag, am Abend bei den Abstimmungen. Den sehr geehrten Damen und Herren, die unsere Plenarsitzungen – auch vor den Fernsehgeräten – verfolgt haben, ist vielleicht aufgefallen, dass Klubobmann Kern bei den Anträgen seiner eigenen Fraktion gar nicht anwesend war, kein einziges Mal mitabgestimmt hat, bei solch einer wichtigen Frage wie der Frage des Budgets. (Ruf: Er hat ein Vorstellungsgespräch gehabt! – Zwi­schenruf des Abg. Drozda. – Abg. Schieder: Im Gegensatz zum Kurz!)

Wenn wir – und das ist für mich spannend – die Debatte jetzt noch einmal Revue pas­sieren lassen, dann stelle ich fest, dass etwas passiert ist, das ich nicht für möglich gehalten hätte, nämlich dass der politische Mitbewerber – und das spricht für dieses Haus und auch für die Fraktionen (Abg. Schieder: Geh, sagen Sie das einmal zum Kurz!) – bereit ist, unsere Argumente anzunehmen, dass Kollege Scherak hier steht


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 57

und NEOS sagen: Sparen im System ist richtig und sparen im System ist wichtig! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Heiterkeit bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Das ist für mich ein schöner Beweis dafür, dass die parlamentarische Demokratie, dass die Wertschätzung im Umgang miteinander tatsächlich gelebt wird. Dass das keine leeren Worthülsen sind, hat ja unser Budget gezeigt, weil wir sagen: Entlastung muss ernst gemeint sein, Entlastung muss spürbar sein. Wir wollen die Familien mit dem Familienbonus echt entlasten. Wir entlasten die Menschen mit kleinen Ein­kom­men durch die Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. Das sind wichtige und spürbare Maßnahmen. Wie wollen wir das erreichen? – Mit sparen im System, Sie haben völlig recht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Heiterkeit bei den NEOS.)

Ich finde, es ist ein wichtiger Vertrauensbeweis der NEOS uns gegenüber, gegenüber der Bundesregierung, dass sie hergehen und sagen: Wir müssen diese alte Form der Politik verändern, wir nehmen nicht den Leuten aus der einen Tasche und stecken es dann in die andere Tasche, sondern spürbare Veränderung geht ja tatsächlich nur, wenn man daran arbeitet. Und wir haben viel vor: 2,5 Milliarden Euro wollen wir im System einsparen, da brauchen wir alle Unterstützung, das wird auch ein harter Weg (Abg. Jarolim: Ins Körberl stecken Sie’s!), und dafür brauchen wir auch eure Unter­stützung, das stimmt. (Abg. Jarolim: Ins Körberl! – Abg. Drozda: In das Körberl!)

Der Bundeskanzler hat schon in der Diskussion einen wichtigen Beitrag geleistet. Bun­deskanzler Kurz hat gesagt: Wenn wir im System sparen, dann müssen wir bei uns be­ginnen. (Abg. Lueger: Genau! – Zwischenrufe der Abgeordneten Drozda, Wittmann und Doppelbauer.)

Alle Fraktionen hier im Haus – auch dafür ein Danke, und auch ein Danke für die Unterstützung vonseiten der SPÖ – haben den Beschluss der Nulllohnrunde für uns mitgetragen. (Abg. Jarolim: Körberlgeld!)

Jetzt geht es wieder um einen Mosaikstein, um im System zu sparen. Mit diesem Beschluss erhöhen wir dieses Jahr die Parteienförderung nicht. Wir erhöhen auch die Wahlkampfkostenobergrenze nicht (Abg. Drozda: Toll!), die Meldeverpflichtungen erhöhen wir nicht. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Das heißt, das ist ein wichtiges Zeichen, und es ist zugegebenermaßen nur ein Mosaikstein; aber dieser gemeinsame Weg der Einsparung wird zu einem Ziel führen, das uns so wichtig ist. Das wird tatsächlich vielleicht auch noch ein ideologischer Wettstreit mit der Sozialdemokratie, denn ich lade Sie ein, den Weg der guten Um­verteilung mitzugehen. Was heißt gute Umverteilung? – Gute Umverteilung heißt: vom Staat zu den Menschen. Wenn ihr von den NEOS uns dabei unterstützt, dann freue ich mich noch mehr, und wenn die Sozialdemokratie bereit ist, diesen Paradigmenwechsel in ihrer Politik nachzuvollziehen, um zu sagen, Umverteilung heißt, weg vom Staat, hin zu den Menschen, dann war das für mich tatsächlich eine gute Woche. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

10.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.


10.51.48

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regie­rungsbank! Also entweder bin ich wirklich so leicht zu erheitern, oder das, was Kollege Nehammer gesagt hat, war wirklich witzig; ein durchaus sympathisches rhetorisches Nachwuchstalent, nur kein politischer Kopf, mit Verlaub, denn dazu hätte es ein bisschen mehr Evidenzbasiertheit gebraucht. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abge­ordneten von SPÖ und NEOS.)


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Die Parteienförderung in Österreich ist zu hoch, das weiß in diesem Haus jeder. (Abg. Wöginger: Für die Liste Pilz ...!) Um da ein bisschen Kosmetik zu betreiben, verzichtet man für ein Jahr auf die Valorisierung.

Kollege Scherak hat ein bisschen Angst vor der eigenen Courage bekommen, sonst hätte er unserem Antrag, die Parteienförderung auf die Hälfte herabzusetzen, wie er ja selber wohlbegründet sagt, zugestimmt. (Abg. Scherak: Ihr habt ja keinen Antrag eingebracht!) – Im Ausschuss haben wir vorgeschlagen, dass wir das gemeinsam machen, und es gibt da klarerweise auch einen Initiativantrag von uns.

Die Valorisierung überhaupt auszusetzen, ist das Bessere gegenüber dem, was hier schamhaft und kosmetikhaft gemacht wird. Wir haben im Wahlkampf gefordert, die Parteienförderung auf die Hälfte herabzusetzen. Das hat uns den Einzug in dieses Haus auf niedrigem Niveau gebracht. Wir stehen nach wie vor hinter dieser Forderung, und alles andere ist angesichts der Sparsamkeitsrhetorik der Mehrheitsfraktionen in Wirklichkeit eine – wie sagen die Deutschen so schön? – Veräppelung, um nicht das adäquate österreichische Wort zu verwenden. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der NEOS.)

10.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schieder ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.53.37

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich tue mir ein bisschen schwer, den vorvergangenen Redebeitrag hundertprozentig ernst zu nehmen, denn ich habe in dieser Budgetwoche auch gelernt, dass vollmundig ange­kündigt wurde, man spare nicht bei den Menschen, sondern im System. Im Endeffekt haben wir dann festgestellt: Im System hat man ordentlich Körberlgeld in Millionenhöhe für seine eigenen Propagandawünsche versteckt, und gleichzeitig hat man die soziale Sicherheit für die Menschen in unserem Land reduziert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Also der Propagandaspezialist ist Kern, der nicht mal da ist! Meine Herren! Hat Faymann noch getoppt bei den Inseraten! Wahnsinn!)

Ähnlich verhält es sich ja auch bei diesem sehr ernsten Thema. Wenn das Demokra­tiezentrum zum Beispiel sagt, ohne Parteien gibt es politisch keine Demokratie, dann bekenne ich mich zu diesem typischen europäisch-österreichischen Modell, wo Partei­enplattformen existieren, wo Bürgerinnen und Bürger ein Mitspracherecht und ein Mitwirkungsrecht bei der großen Politik bekommen.

Das ist nicht das Einzige, was es ausmacht, dass Demokratie funktioniert, aber es braucht Parteien. Es braucht auch andere Lösungen, aber es braucht wesentlich auch funktionierende Parteien. Es braucht auch klare Regeln, streng kontrolliert, Trans­parenz, Spenden, die nicht nur offengelegt, sondern möglichst eingeschränkt werden. Die Amerikanisierung oder, wie man auch im österreichischen Diskurs sagen könnte, der türkise Weg des Sebastian Kurz macht mir Sorge hinsichtlich des Parteiensystems, weil das heißt: Populistisch kürze ich auf der einen Seite die Parteienförderung, hole mir das Geld aber auf der anderen Seite durch Sponsoren- und Spendengelder herein und verspreche gleichzeitig auch, dass ich hier im Parlament das freie Mandat so beschränke, dass ich die Erfüllung dessen, was ich den Spendern vorher versprochen habe, auch umsetze. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist ein Weg, den ich für Österreich nicht will. Ich bin auch nicht so blauäugig oder türkisäugig, dass ich glaube, dass Sie da jetzt ehrlich geredet haben. In Wahrheit ist es genau das, was Sie wollen: Runter mit den Parteien unter populistischen Schlag­wör-


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tern und gleichzeitig die Kabinette auffetten! 166 Planstellen mehr für Herrn Kurz und für Herrn Strache, gleichzeitig Millionen für Inserate ins Körberl stecken, damit man sich dann schön die Meinung herstellen kann. (Zwischenrufe der Abgeordneten Nehammer und Schnöll. – Abg. Rosenkranz: Fragen Sie mal bei Kern nach! – Abg. Gudenus: Da kennen Sie sich aus!) Gleichzeitig werden Spenden von Herrn Pierer genommen und wird ihm versprochen, dass man die Gesetze macht, die er sich bestellt hat. – Das will ich nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Demokratie in diesem Land ist kein Take-away und Drive-through, wo ich mir bestelle, was ich will, wie bei McDonald’s. Das ist der Unterschied! (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Nehammer.) Demokratie ist wesentlich mehr als das, was Sie den ganzen Tag bei Ihren Reden hier am Pult herumplärren. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kolba. – Abg. Gudenus: Unfassbar! Frau Wehsely und Frau Frauenberger! Herr Häupl!)

Frau Linsinger hat am 14. April im „Profil“ einen sehr weisen Leitartikel geschrieben. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Sie hat geschrieben: „Politik ist kein Kochrezept und auch kein Ponyhof, sondern funktioniert nach komplizierteren Mechanismen – zumindest auf Dauer. [...] Manch Quereinsteiger“ – das hat sich auf die mäßige Per­formance der Regierungsmannschaft bezogen – „entpuppt sich als veritable Enttäu­schung“. – Ach, wie wahr!

So, kommen wir noch zum Gesetz im Konkreten: 2014 hat der Rechnungshof be­haup­tet, es bräuchte eine Valorisierung. Das war im Grunde ein kleiner Rechenfehler des Rechnungshofes – wir müssen ihn deswegen nicht gleich in Verrechnungshof umbe­nennen –, denn die Inflation hat kumuliert ja nur 4,7 Prozent ausgemacht, die Hürde gilt aber erst ab 5 Prozent. Das hat damit zu tun, dass der Rechnungshof beim fal­schen Jahr zu rechnen begonnen hat. So gesehen beschließen wir heuer eine Aus­setzung der Valorisierung, die nach strenger Betrachtung des Gesetzes gar nicht gekommen wäre – macht nichts. Damit das klar ist: Auch wir sind für ein Einfrieren der Parteienförderung im heurigen Jahr.

Noch viel notwendiger sind aber verbesserte Regeln für Transparenz. Da sind Sie uns noch einiges schuldig geblieben: verbesserte Regeln für Spenden und verbesserte und strengere Regeln für Wahlkampfkosten, -ausgaben genauso wie -spendeneinnahmen. Da sind Sie säumig und da sollten Sie nicht nur vollmundig reden, sondern endlich etwas tun, denn das ist die wirkliche Gefahr für die parlamentarische Demokratie. (Beifall bei der SPÖ.)

10.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf vor dem nächsten Redner noch einmal informieren: Da die zu den Punkten 1 bis 5 eingebrachten Abänderungs- und Zu­satzanträge noch immer unsere ganze Mannschaft beschäftigen, müssen wir die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt auf nach die Punkte 8 bis 11 verlegen. Daher haben wir auch noch nicht eingeläutet. (Abg. Schieder: Wird schon kritisch!) – Ja, es ist so viel an Arbeit, und ich glaube, unsere Parlamentsdirektion arbeitet wirklich mit Hochdruck daran, um letzten Endes auch sehr sorgsam ein Croquis erstellen zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Schon wieder! Das ist nicht das erste Mal! Peinlich! – Abg. Rosenkranz: Aber es ist eh egal, wann man abstimmt, der Herr Kern ist eh nie da!)

Nächster Redner ist Herr Kollege Loacker. – Bitte.


10.59.28

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Jetzt muss ich Kollegen Nehammer einmal erklären, wie das mit


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dem Sparen ist: Sparen im System würde heißen, dass man weniger Geld ins System pumpt. Nur weil man die Valorisierung einmal aussetzt und die Beträge in den anderen Jahren wieder in die Höhe schießen, ist nichts gespart.

Wenn Sie das so machen würden wie beim Pflegegeld, das in den letzten Jahren mehr als ein Viertel seines Wertes verloren hat, dann könnte man vielleicht übers Sparen bei der Parteienförderung reden. Das aber macht diese Regierung natürlich nicht. Im Ge­genteil! Sie bläht den Apparat auf, indem sie zum Beispiel überall Generalsekretäre in die Ministerien hineingesetzt hat, die alle einen eigenen Stab haben, denn Leute müssen versorgt werden. Die gesamte junge ÖVP-Clique muss irgendwo versorgt werden. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Die Freiheitlichen haben schon lange darauf gewartet, dass sie endlich an den Futtertrog der Macht kommen. – Das ist Ihr Sparen, es wird Geld in die eigene Tasche geschubst! (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Man muss sich auch einmal anschauen, dass wir in Österreich nicht nur die Parteien­förderung haben, sondern dass Parteiabgaben gezahlt werden, die automatisch einbehalten werden. Das Schmutzige daran ist, dass diese Beträge dann auch noch steuerlich geltend gemacht werden können. Da haben wir also noch eine indirekte Parteienförderung über die Steuergesetze.

Bei dieser Selbstbedienung des Parteiapparats wird nicht mitgerechnet, dass die Kam­mern auch noch Parteienförderung betreiben und dass jedes Jahr Millionen aus der Wirtschaftskammer in den Wirtschaftsbund und aus der Arbeiterkammer in die SPÖ fließen – das ist auch Parteienstaat. (Abg. Gudenus: Es gibt halt nur mehr eine Oligarchenpartei in Österreich!) Österreich ist ein fetter Parteienstaat, und Sie bedie­nen sich daran! (Beifall bei den NEOS.)

11.01


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.


11.01.32

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Es ist interessant, was man herausholen kann, wenn die Regierungsparteien einen Antrag stellen, dass schlicht und einfach in diesem Jahr die Höhe der Parteienförderung nicht angehoben wird. – Das ist das Thema. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Zustande gekommen ist eine Debatte, bei der auf der einen Seite die Demokratie mit Parteien, wie wir sie sehen, offenbar infrage gestellt wird und auf der anderen Seite eine riesige Polemik gefahren wird. Kurz habe ich geglaubt, Herr Kollege Schieder sagt etwas, dem ich zustimmen kann, aber das war nur für einen kurzen Moment (Zwi­schenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger), dann hat er plötzlich losgelegt, dass die Demokratie eigentlich in Gefahr sei.

Ich frage mich wirklich, wie Sie dazu kommen, hier so eine Polemik abzuliefern, wenn man weiß, wie die SPÖ in den letzten Jahren agiert hat. Die Inseratenaffäre war nicht woanders, sondern die war genau bei Ihnen – Faymann, Kern –, ich kann mich sehr gut erinnern. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Wir wissen, wie es in Wien abläuft. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Ich weiß nicht, warum Sie eine solche Debatte anzetteln wollen, wenn man weiß, wie über Umwege Parteien finanziert werden können. (Abg. Rosenkranz: Das praktizieren die ja! – Abg. Gudenus: SPÖ Wien!) Der geringste Teil ist die offizielle Parteienförderung, die ist nämlich transparent. Über diese können wir hier diskutieren, dass sie nicht valorisiert wird. Ob aber die Inserate valorisiert werden, ob der Druck erhöht wird, dass noch mehr Inserate kommen, das


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wissen wir nicht, und das ist viel heikler. Da ist mir viel lieber, wir debattieren in Österreich darüber, dass der Staat Parteien fördert. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir haben uns in Österreich darauf festgelegt, zu sagen: Wir wollen nicht, dass die Parteien in eine unmittelbare Abhängigkeit von zum Beispiel Industrieunternehmen kommen. Gerade vorher wurde die Debatte zum Thema Datenschutz darüber geführt, wie heikel das sein kann, wenn Industrieunternehmen auftreten und sagen: Pass auf, ich zahle dir etwas, aber ich habe dafür diese und jene Interessen!

Das ist ein ähnliches Thema. Daher haben wir uns darauf geeinigt und gesagt: Ja, die Parteienförderung ist in Österreich in Relation relativ hoch, aber dafür haben wir eben dieses System. Es ist transparent, man weiß, wo das Geld herkommt. Es werden auch die Ausgaben überprüft, daher kann man das überblicken. Ein anderes System, in dem eben die Industrie, oder welche Interessengruppen auch immer, dahinter stehen, ist viel weniger transparent und wir wissen viel weniger darüber, wie was gesteuert wird.

Darauf haben wir uns bisher geeinigt – die NEOS sind da auf einer anderen Linie, das ist mir mittlerweile klar. Darüber kann man jetzt auch polemisieren, warum sie die Parteienförderung vom Staat nicht brauchen, wenn das Geld von woanders kommt (Zwischenruf des Abg. Scherak), aber ich will mich jetzt gar nicht darauf einlassen. Wir können hier ruhig eine Diskussion darüber führen, wie transparent das System sein muss, von wo überall Geld herkommt – über Vorfeldorganisationen, sicherlich auch über die Kammern –, wie Parteien wirklich finanziert werden.

Darüber können wir gerne diskutieren, aber was heute hier feststeht, ist, dass wir schlicht und einfach gesagt haben – natürlich ist es auch ein Symbol –: Wir zeigen klar auf, dass in diesem Jahr, in dem wir ein Budget vorlegen, mit dem erstmals weniger ausgegeben als eingenommen wird – das muss man immer betonen, denn das scheint auch der Grund für die Nervosität bei dieser ganzen Diskussion zu sein, dass man dagegen nicht ankommt (Beifall bei FPÖ und ÖVP) –, die Parteienförderung nicht angehoben wird. Das ist das ganze Thema dabei.

Natürlich ist das jetzt kein Systemwechsel oder sonst etwas, das wollen wir auch gar nicht. Wir wollen damit demonstrieren, dass wir unseren Beitrag leisten. Man kann sich jetzt darüber lustig machen, man kann sich über alles lustig machen, man kann über alles polemisieren, aber es ist ein klar positiver Beitrag. Das muss man anerkennen, und deswegen ersuche ich alle, doch zuzustimmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Ich fahre somit in der Tagesordnung fort.

11.05.347. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (69 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundes­vergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessions­verträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlas­sen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018) (96 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.


11.06.03

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Das Bundesvergabegesetz, so wie es jetzt als Entwurf vorliegt, ist ein großer Schritt, es stellt insgesamt einen großen Wurf dar. Wäre ich in der Regierung, würde ich mir nicht den Luxus leisten können, den wir uns heute leisten, nämlich dass wir trotzdem dagegen stimmen. Ich kann Ihnen auch ganz kurz begründen, warum wir dagegenstimmen werden.

Eines der schönen Vokabeln der neuen Regierungspolitik, die ich kaum mehr hören kann, ist das sogenannte Gold Plating. Schaut man sich das Vergabegesetz in der vorliegenden Form durch, dann kommt man verschiedentlich darauf, was da gemacht wird: Da wird ganz und gar uninspiriert, ohne jede Eigenständigkeit genau das ge­macht, was unsere Beamtinnen und Beamten seit Jahrzehnten machen, es wird die EU-Richtlinie einfach abgeschrieben und ins österreichische Gesetz hineingeschrie­ben, womit man auf alle Eigenständigkeit verzichtet, die Ihnen, meine Damen und Herren, doch so wahnsinnig wichtig ist.

Die schönen, in den Wolken hängenden Vokabeln von der Subsidiarität, von der natio­nalen Eigenständigkeit werden immer im Mund geführt, und wenn es dann bei der konkreten Gesetzesarbeit darauf ankommt, fällt einem mitunter nichts Besseres ein, als eine lediglich zur Umsetzung verpflichtende europäische Richtlinie einfach ins öster­reichische Gesetz hinein abzuschreiben oder durch die Worte des österreichi­schen Gesetzgebers ziemlich planlos auf die europäische Richtlinie zu verweisen, als ob dort verbindlicher Gesetzesinhalt stünde. – Das ist einfach schlecht!

Zu Recht wehrt sich die österreichische Rechtswissenschaft, wehren sich auch die österreichischen Gerichte dagegen, denn durch diese Art der Gesetzgebung wird nicht einmal mehr das, was es an eigenständiger österreichischer Legistik geben könnte, in dem Ausmaß umgesetzt, in dem uns das möglich wäre.

Besonders verweise ich da auf § 9: Was da nämlich von der Ausschreibungspflicht ausgenommen wird, sind sämtliche rechtsanwaltliche Dienstleistungen. Sie alle wissen wahrscheinlich ganz genau – da Sie sich alle kundig gemacht haben –, wie in Brüssel der entsprechende Artikel 10 in die Richtlinie hineingekommen ist: Es war die Lobby­arbeit britischer und französischer Großkanzleien, die dafür gesorgt haben, dass in Brüssel die großen Kanzleien, die großen Law Firms und auch die amerikanischen Ableger der Law Firms in Europa von der Ausschreibungspflicht ausgenommen wer­den.

Und was machen Sie? – Anstatt die österreichische Eigenständigkeit zu nützen, schreiben Sie einfach das Produkt der Lobbyarbeit, wie es in der Richtlinie steht, ab, ohne dass es dazu auch nur irgendeine Notwendigkeit gäbe. – Das ist einfach schlechte Arbeit.

Wir haben dazu eine getrennte Abstimmung verlangt. Schauen wir einmal, was Sie hier an Intellekt und Integrität zusammenbringen! (Beifall bei der Liste Pilz.)

11.09


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger ist der nächste Redner. – Bitte.


11.09.41

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Herren Minister! Es fällt mir gerade ein bisschen schwer, nach einem Anwaltskollegen zu


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sprechen, der sich darüber beklagt, dass Anwaltsleistungen nicht von der Aus­schrei­bung umfasst sein sollen, insbesondere im Hinblick darauf, dass uns doch einige freie Berufsstände in den letzten Wochen ausdrücklich darum gebeten haben, klarzustellen, was wo hineinzurechnen und was wo auszuschreiben ist.

Herr Kollege, Sie haben Abgeordnetem Nehammer die Evidenzbasiertheit empfohlen. Ich habe jetzt das Privileg, nach Ihnen zu reden und Ihnen auch ein bisschen die Evidenzbasiertheit und die Tatsächlichkeit ans Herz legen zu können. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Dies mache ich aus dem Grund, da Sie dieses Gesetz gerade mit schlechten Attributen bedacht haben, es aber weder schludrig noch schleißig noch sonst irgendetwas ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir müssen uns selbstverständlich im Klaren darüber sein, dass das Vergaberecht eine unheimlich komplexe Materie ist. Auf der einen Seite sollen alle Unternehmer die gleichen Chancen haben, indem sie aufgrund einer ordentlichen Ausschreibung wis­sen, was sie anzubieten haben, was sie zu tun haben, auf der anderen Seite ist es extrem wichtig, die öffentliche Hand in diesem Fall zu unterstützen, insbesondere die Gemeinden, um sie nicht an der Bürokratie ersticken zu lassen.

Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, meine Damen und Herren, der sich der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verschrieben hat, der den Grund­satz der Bedachtnahme auf unsere kleinen und mittleren Unternehmen enthält – das ist etwas ganz Besonderes, vor allem in der regionalen Wertschöpfung.

Zentrales Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, das Bestbieterprinzip auszuweiten und den rechtlichen Rahmen für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand zu vereinfachen, aber auch zu modernisieren.

Lassen Sie mich nur wenige Beispiele nennen: Ausnahmebestimmungen wurden aus­ge­dehnt, die Ausdehnung des Verhandlungsverfahrens selber, erhöhte Schwellen­werte für Direktvergaben – das ist im kleineren Bereich absolut notwendig –, ein erleichtertes Regime für besondere Dienstleistungen, vor allem im Sozial- und Gesund­heitsbereich, die freie elektronische Verfügbarkeit von Ausschreibungsunterlagen.

Letztendlich haben wir auch noch eine Ausschussfeststellung gemacht. Wir waren zwar der tiefen Überzeugung, dass sich die Bedenken mancher, insbesondere der Architekten und der technischen Planer, im Gesetzestext ohnehin widergespiegelt haben, haben aber trotzdem noch einmal festgehalten, dass eben nur gleichartige Dienstleistungen desselben Fachgebietes zusammenzurechnen sind.

Wir nützen diese Spielräume. Ich tue Ihnen einen Gefallen, Herr Kollege Noll, ich ver­wende nicht den Begriff der goldenen Platten, sondern ich rede ausdrücklich davon, dass wir nicht übererfüllt haben, um es auf den Punkt zu bringen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dieses Gesetz ist kein einfaches, ich glaube, das liegt auf der Hand, wir haben das im Ausschuss miterlebt. An dieser Stelle sollten wir auch einmal dem legistischen Dienst die Ehre erweisen: Was Dr. Michael Fruhmann vom Verfassungsdienst des Bundes­ministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz an Umsetzung und mit großem legistischem Fachwissen geleistet hat, wovon wir uns auch im Ausschuss überzeugen konnten, das verdient bei dieser parlamentarischen Debatte eine Sonder­erwähnung. Wir danken ihm für seine Arbeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abgeordneten Scherak und Noll.)

11.13


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte.



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11.13.31

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich halte das für ein gutes Gesetz. Es ist ja auch unser Entwurf, der seit acht Monaten vorliegt und jetzt eins zu eins umgesetzt wird.

Es ist immer an den Einwänden des Kollegen Ottenschläger gescheitert, und ich bin froh, dass er gescheiter geworden ist und jetzt feststellt, dass dieser Entwurf, den wir vor acht Monaten vorgelegt haben, auch für ihn gut ist. Wir wollten ihn immer davon überzeugen, dass das ein guter Entwurf ist. Er hat es nicht verstanden, aber ich bin froh – auch späte Einsicht ist eine gute Einsicht –, dass er draufkommt, dass der SPÖ-Vorschlag das Richtige ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich finde es ein bisschen schade, dass genau dieses Bundesvergabegesetz eine jener Regelungen war, aufgrund derer die ÖVP die Zusammenarbeit mit der SPÖ scheitern ließ. Dies mit absurden Forderungen, die ins Gesetz hineinreklamiert wurden, welche die Freiheitlichen nun auch nicht akzeptiert haben. – Gratuliere! Sie haben sich durch­gesetzt. Die Regelungen, dass die Bundesbahnen direkt ausgeschrieben werden könn­ten, die Herr Ottenschläger immer wieder gebetsmühlenartig in Verhandlungen einge­bracht hat, kommen nicht, darüber bin ich froh.

Ich halte dieses Gesetz an sich für ein gutes Gesetz, für einen großen Wurf. Ich glaube, dass es zu einer Erleichterung der Ausschreibungen, zu einer Flexibilisierung im Unterschwellenbereich beiträgt. Wir sind zu einer Erweiterung der Ausschreibung der Qualitätskriterien gekommen, wir haben im Wesentlichen das Bestbieterprinzip ausgeweitet, was auch den österreichischen Firmen, da sie viele soziale Anforde­rungen erfüllen, die bei diesen Ausschreibungen gefordert werden, zugutekommt. Alles in allem ist das ein gutes Gesetz, und wir werden natürlich zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.15


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Markus Tschank ist der nächste Redner. – Bitte.


11.15.59

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Ein sehr großes Kompliment an die neue Bundesregierung, Sie hat es geschafft, die EU-Vergaberichtlinien innerhalb von nur wenigen Monaten des Regierens in einem neuen Vergaberechtsreformgesetz umzusetzen. (Heiterkeit des Abg. Noll. – Abg. Plessl: Aufgrund der SPÖ-Vorarbeit! Das finde ich sehr klug!) Das ist natürlich jener Arbeitsstil, den wir als dynamisch und kompetent bezeichnen. – Danke an dieser Stelle an die österreichische Bundesregierung für diesen wirklich großen Wurf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Bei dieser Gelegenheit frage ich mich natürlich, was die Kern-SPÖ in den letzten zwei Jahren gemacht hat. Die Gesetzesvorlage lag zur Bearbeitung im Bundeskanzleramt, dort gab es einen zuständigen Kanzleramtsminister. Die Umsetzungsfrist für die Richt­linie ist bereits am 18. April 2016 abgelaufen und der EuGH hat auch schon Klage gegen die Republik Österreich erhoben. (Abg. Wittmann: Fragen Sie den Otten­schläger!)

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Eindruck ist, dass Herr Altkanzler Kern offenbar ganze zwei Jahre im Dornröschenschlaf verbracht hat, bevor er diese Richtlinie zur Umsetzung bringen hätte sollen. Es gibt bei Ihnen offenbar niemanden, der ihn wachgeküsst hätte. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


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Hätte die österreichische Bundesregierung jetzt nicht schnell reagiert, wären Bußzah­lungen in Millionenhöhe auf die Republik zugekommen. Das sind wirklich riesige Sum­men, sehr geehrte Damen und Herren, und es ist ziemlich enttäuschend, dass die SPÖ-Fraktion das heute auf keine Art und Weise thematisiert hat. (Abg. Plessl: Sie haben vorhin nicht zugehört! – Abg. Wittmann: Sie haben nichts dazugelernt!)

Gehen wir vielleicht ein bisschen in medias res: Das Vergaberecht ist eine der wich­tigsten Gesetzesmaterien und es geht um sparsame und nachhaltige Verwendung öffentlicher Mittel. 2010 betrug der Anteil des öffentlichen Auftragswesens am öster­reichischen Bruttoinlandsprodukt rund 15 Prozent. Das sind mehr als 60 Milliarden Euro jährlich beziehungsweise entspricht das einem Anteil von 18 Prozent am euro­päischen Bruttoinlandsprodukt.

Die volkswirtschaftliche Dimension des Vergaberechts ist eine gewaltige, sehr geehrte Damen und Herren, umso mehr – noch einmal! – wundert es mich, dass die SPÖ da so lange geschlafen hat. (Heiterkeit der Abgeordneten Plessl und Vogl.) Man sieht, kaum sind die Freiheitlichen in der Regierung – das muss man sagen –, werden die Dinge umgesetzt und es wird nicht mehr gefaulenzt, sehr geehrte Damen und Herren. – Das ist ja das Schöne. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Plessl: Aber die ÖVP klatscht eh nicht!)

Mit diesem österreichischen Vergaberechtsreformgesetz, das jetzt zur Abstimmung gelangt, wird das österreichische Vergaberecht für das 21. Jahrhundert fit gemacht.

Kurz einmal zu den Eckpfeilern, denn die österreichische Bevölkerung soll erfahren, worum es in diesem Gesetzentwurf geht: Es kommt zu einer Vereinfachung, zu einer Flexibilisierung der Vergabeverfahren, der Zugang zum Verhandlungsverfahren wird vereinfacht, es gibt mehr Flexibilität und auch große Vereinfachungen im Unterschwel­lenbereich – das ist wichtig für kleinere Auftragsvergaben und vor allen Dingen für die kleine und mittelständische Unternehmerstruktur –, es kommt zur Qualitätssicherung – ein zentraler Punkt – durch eine weitere Verstärkung des Bestbieterprinzips. Der Bil­ligstbieter ist eben nicht immer der Bestbieter. Gerade bei der Gewichtung von Ver­gabekriterien gibt es ein Punktesystem – jene, die in der Praxis damit zu tun haben, kennen das –, das man dann oft nach Belieben gewichten kann und das natürlich missbrauchsanfällig ist. Kommt man da zum Bestbieterprinzip, dann kann man das ein bisschen besser unter Kontrolle halten.

Zu guter Letzt kommen elektronische Vergabeverfahren ab 2018 – das ist sozusagen das 21. Jahrhundert. Dabei geht es um harmonisierte Softwarelösungen, auch um eine enge Abstimmung zwischen Unternehmern, Bund und Land, damit das eben auch entsprechend elektronisch abgewickelt werden kann.

Ein ganz besonderer Punkt ist eine verstärkte Berücksichtigung der Barrierefreiheit, was positive Effekte für Menschen mit Behinderung bringt. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Ich möchte abschließend noch kurz zu Kollegen Noll etwas sagen. Den Vorwurf des Abschreibens der Richtlinie möchte ich nicht so stehen lassen. (Abg. Noll: Das glaube ich!) Sie wissen, die EuGH-Judikatur ist für Österreich natürlich relevant. Der EuGH trifft bestimmte Interpretationsfragen, klärt das, und es wäre dann so, dass es auf der zweiten Ebene, wenn wir andere Begriffsbestimmungen verwenden, ganz einfach zu ständigen Lücken beziehungsweise Abgrenzungsproblemen käme, unter Umständen zu zig Novellierungen. Ihr Vorschlag würde also zu einem ziemlichen Rechtschaos führen, wenn wir das zu Ende denken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Noll: The­menverfehlung!)

In diesem Sinne ist das alles in allem ein großer Wurf. – Danke an die österreichische Bundesregierung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.21



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 66

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.21.34

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Herr Kollege Tschank, ich glaube, dass nicht zwingend die SPÖ schuld an der Situation war. Es gab unterschiedliche Meinungen in den beiden Parteien, und ich finde es schade, dass sich jetzt, in dieser Koalition, nicht die ÖVP mit dem Kollegen Ottenschläger durchgesetzt hat, weil ich natürlich eine Liberalisierung im Zusam­menhang mit der Schiene auch spannender gefunden hätte. Der Kollege Hoyos wird nachher noch genauer darauf eingehen.

Was tun wir? – Im Wesentlichen setzen wir viel zu spät eine europäische Richtlinie im Zusammenhang mit dem Vergaberecht um. Wir machen das jetzt endlich und gehen mit dieser am Schluss sehr schnellen Umsetzung, weil es zuvor so lange gedauert hat und sich SPÖ und ÖVP so lange blockiert haben, zum Glück dem Vertragsverlet­zungs­verfahren aus dem Weg.

Es geht hauptsächlich um die Forcierung des Bestbieterprinzips; in vielen Bereichen in Österreich gibt es das schon. Ich halte das für sehr, sehr sinnvoll, weil wir von diesem, man muss fast sagen, elendigen Billigstbieterprinzip, das ausnahmslos auf den Preis abgestellt hat und nicht darauf geschaut hat, welche Kosten ein Produkt nachhaltig nach sich zieht, welche Wartungskosten es gibt, wie die Lebenszykluskosten sind, endlich weggehen und in weiteren Teilen das Bestbieterprinzip ausbauen, dass wir mehr auf Qualität schauen, dass auch bei der Ausschreibung die Qualität der Produkte viel eher in die Ausschreibung miteinbezogen werden kann und am Schluss dem ge­dient ist – Kollege Tschank hat schon angesprochen, worauf das Vergaberecht eigent­lich abzielt –, dass wir die Steuermittel so effizient wie möglich einsetzen, und das nicht nur auf den ersten Blick, sondern auch langfristig, und dass wir nicht später Kosten haben, die wir uns eigentlich im Vorfeld hätten ersparen können. (Beifall bei den NEOS.)

11.23


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer zu Wort. – Bitte.


11.23.14

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zu­seher! Wir debattieren gerade das Vergaberechtsreformgesetz, dessen Ziel ganz klar ist: Es soll faire und transparente Vergaben gewährleisten und diese Verfahren ein­facher und flexibler gestalten.

Das ist wichtig, wenn man sich vor Augen führt, dass in Österreich jährlich mehr als 60 Milliarden Euro durch öffentliche Auftraggeber investiert werden und dazu vor allem auch unsere knapp 2 100 Gemeinden zählen, die damit ein sehr wichtiger Wirtschafts­faktor sind. Gemeinden haben dabei natürlich mehrere Interessen: zum einen einfache und flexible Verfahren, zum anderen wollen sie ihre Projekte mit hoher Qualität, aber auch kostengünstig abwickeln, damit auch die regionale Wirtschaft fördern und damit wiederum Arbeitsplätze in der Region absichern, denn damit werden die Ausgaben für Projekte auf der einen Seite wieder zu Einnahmen durch Kommunalsteuern auf der anderen Seite. All das gewährleisten unsere regionalen Unternehmen, denn sie ken­nen das Projektgebiet, sind bei Problemen leicht greifbar, und vor allem kennt man ihre Arbeitsweise.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 67

Ganz wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass das Bestbieterprinzip verbessert werden soll, indem die Vergabe nach Qualitätskriterien und nicht rein nach dem Preis durch­geführt wird. Es wird möglich sein, die bestmögliche Qualität um einen günstigen Preis zu bekommen, aber nicht nur auf den Preis zu schauen. Wenn nicht nur auf den Preis geschaut wird, sondern vor allem auch soziale, ökologische, innovative Aspekte berücksichtigt werden, bringt uns das auch etwas bei der Verhinderung des Sozial- und Lohndumpings. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wichtig ist mir – da ja unsere Debatten und unsere Redebeiträge auch zur Interpre­tation der Absicht des Gesetzgebers dienen –, auch darauf hinzuweisen, was unter der Zusammenrechnung von Dienstleistungen zu verstehen ist. Bei der Vergabe von Dienst­leistungsaufträgen sollen nämlich nur dann Aufträge zusammengerechnet werden, wenn es sich um Dienstleistungen desselben Fachgebietes handelt. Ein kon­kre­tes Beispiel: Wenn eine Gemeinde ein Feuerwehrhaus oder ein Gemeindeamt er­richten möchte, aber noch nicht genau weiß, wie das ausschauen soll, dann kann sie zuerst einen Architektenwettbewerb ausschreiben, Vorentwürfe einholen und erst dann, nach der Auswahl eines solchen Vorentwurfes, die Planungsleistungen beauf­tragen. Dieser Vorentwurf und die Planungsleistungen sind dann nicht zusammenzu­rechnen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesem Vergaberechtsreformgesetz einen großen Schritt in die richtige Richtung machen, weil die öffentliche Hand natürlich auch Vorbildwirkung hat. Wir lenken die Wirtschaft in die richtige Richtung, weg von einer Billig-billig-billig-Mentalität hin zu einem wirtschaftlich nachhaltigen, innovativen und vor allem auch qualitätsvollen Ansatz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.26


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Melanie Erasim zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


11.26.26

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, denn es sichert das Überleben vieler öster­reichischer Unternehmen. Mit 300 Seiten ist es ein sehr langes Gesetz, das aber sehr viele von uns als Sozialdemokratie geforderte Dinge beinhaltet. Es enthält unter ande­rem das verpflichtende Bestbieterprinzip im Busbereich, es ermöglicht weiterhin die Direkt­vergabe im Eisenbahnbereich, auch nach EU-rechtlichen Vorgaben, es bietet aber auch Rechtsschutz für Eisenbahnunternehmen – vor allem für jene, die bei der Vergabe das Nachsehen hatten.

Dieses Gesetz bildet jedoch lediglich die Grundlage. Es muss mit Leben befüllt werden, unter anderem in Bezug auf das Best-, statt Billigstbieterprinzip im Sinne der Buslenkerinnen und Buslenker. Gegen Sozial- und Lohndumping!, ist hier die Devise. Diesbezüglich sind aber auch alle Bundesländer aufgefordert, in der Umsetzung bei den Busverkehrsbestellungen jene Unternehmen zu würdigen, die gut ausgebildetes Personal und faire Beschäftigungsbedingungen haben und jungen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Perspektiven bieten. Sozialdumping mit Steuergeldern muss ein Ende haben, denn Ausschreibungen über Lohndumping zu gewinnen, ist wahrlich keine Kunst. (Beifall bei der SPÖ.)

Das setzt aber auch voraus, dass die Ausschreibungen so gestaltet sind, dass diese Qualität eingefordert wird. Mit diesem von der SPÖ lange geforderten Passus besteht nun die Möglichkeit dazu.


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Nun möchte ich noch kurz auf die im Gesetz enthaltene Möglichkeit zur Direktvergabe im Eisenbahnbereich eingehen, und da muss ich schon sagen, es ist schon allerhand! Ich kann Kollegen Ottenschläger leider nicht persönlich ansprechen, er befindet sich schon seit Längerem nicht im Saal (Abg. Gudenus: Wie der Herr Kern! – Abg. Rädler: Kern, Schieder ...! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), denn es hat einer sehr groß angelegten Sozialpartnerkampagne zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft Vida „Sag Ja zur Bahn in Rot Weiß Rot“ bedurft, dass das jetzt endlich auch umgesetzt werden konnte. – Ich freue mich ja, wenn Sie klüger werden, wenn Sie gescheiter wer­den, wenn Sie auf unsere Vorschläge eingehen und im Sinne der österreichischen Unternehmen Ihre Meinung zum Besseren ändern.

Nun sind die Länder, nun ist die Regierung dran, die Direktvergabe an unsere rot-weiß-roten Bahnen umzusetzen, ein besseres Angebot für Fahrgäste und qualitativ hoch­wertige Arbeitsplätze müssen dabei das Ziel sein.

Wir fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern bis Herbst im Rah­men der sogenannten Vorankündigungen konkrete Ergebnisse zu präsentieren, um den Unternehmen und den Beschäftigten auch Rechtssicherheit zu geben. Unsere Position war und ist klar: Wir wollen nicht, dass mit österreichischen Steuergeldern ausländische Verkehrsgroßkonzerne finanziert werden und damit das Erfolgsprojekt ÖBB gefährdet wird.

Die Österreichischen Bundesbahnen sind EU-weit am erfolgreichsten, und ich schlage Ihnen vor, dass wir gemeinsam weiterhin so agieren, dass diese Wirtschaftslokomotive auch in Zukunft eine österreichische sein wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.30


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.


11.30.23

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das ist schon eine seltsame Situation, dass ich jetzt hier stehe und traurig bin, dass Kollegen Ottenschläger nicht im Saal ist, weil ich es sehr schade finde, dass er sich in diesem Gesetzwerdungsprozess nicht durchgesetzt hat.

Wir haben die Situation, dass wir jährlich bei den Schienenunternehmen, insbesondere bei den ÖBB, bestellen – so nennen wir das auch –, wie viele Personenkilometer wir haben wollen, damit die Leute weiter befördert werden. Wenn man sich das bezüglich der letzten Jahre anschaut, dann ist spannend, dass diese Kilometerzahl insbesondere beim Fernverkehr massiv gestiegen ist, allerdings der Fernverkehr generell, und das sagt auch immer wieder die SPÖ, ja wettbewerbsfähig wäre.

Das heißt, wir haben die Situation, dass der wettbewerbsfähige Fernverkehr weiter gefördert wird, im Gegensatz dazu aber der Nahverkehr, von dem es immer heißt, er ist nicht wettbewerbsfähig, stagniert – und auch teurer wird, wenn wir uns das genauer anschauen. Der stagniert also und wird teurer. Eine seltsame Situation, und es stellt sich die Frage, warum wir dann nicht zumindest im Fernverkehr – ich würde ja auch den Nahverkehr ausschreiben, aber zumindest im Fernverkehr – Ausschreibungen beginnen.

Wir haben schon Anträge zu diesem Thema eingebracht – wir haben beispielsweise schon einen Antrag zum Ende der Direktvergabe eingebracht; der liegt gerade in irgend­einem Ausschuss, und da wird er leider noch sehr lange liegen, habe ich das Gefühl –, ich glaube aber trotzdem, dass es wichtig ist, dass wir bald beginnen, kom­petitive Ausschreibungen zu starten und nicht bis 2023 warten – bis dahin haben wir nämlich laut der Europäischen Union Zeit.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 69

Was macht die Regierung aktuell? – Die Regierung führt aktuell in einigen Bundes­ländern, nämlich in Kärnten, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg, noch schnell Aus­schrei­bungen mit möglichst langen Fristen durch – das ist ja auch ein absurdes Sys­tem, dass Bundesländer, Verkehrsverband und der Bund eigens diese Bestellungen aufgeben und wir das nicht gemeinsam machen –, damit es auch 2023 noch keine Direktvergabe gibt.

Ich halte das für zutiefst verantwortungslos und deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Erstellung einer Studie zur Direktvergabe im Verkehr“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu geben, mit dem Ziel zu eruieren:

•             ob und in welchem Umfang öffentliche Ausschreibungen von gemeinwirtschaft­lichen Leistungen zu effizienteren Ergebnissen kommen, wobei gleiche Leistung und Qualität Voraussetzung ist,

•             unter welchen Umständen Direktvergaben aufgrund der Annahme, dass der neue Anbieter besser sei als der alte, wirtschaftlich sinnvoll sind.

Diese Studie ist sodann dem Nationalrat vorzulegen.

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

11.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie zur Direktvergabe im Verkehr

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (69 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundes-gesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018) und ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabe-gesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018) erlassen werden sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert wird (Vergaberechtsreformgesetz 2018) (96 d.B.) – TOP 7

Bezüglich der Vergabe von Leistungen des öffentlichen Verkehrs herrscht zwischen dem Verkehrsministerium und relevanten EU Institutionen nicht immer Einigkeit. Kon­kreter heißt das: Die EU Kommission hat in der Konferenz zur Präsentation ihrer Auslegungsleitlinien für die Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträgen im öffentlichen Verkehr (1370/2007) am 18.06.2014 Klartext gesprochen. Nach den europäischen Richtlinien müssen Direktvergaben seit Inkrafttreten der Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnahme bleiben. In den Richtlinien steht jetzt dezidiert,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 70

dass die EU Kommission fordert, dass die Ausnahme regelkonform, also ’restriktiv’ zu nutzen ist. Somit steht das aktuelle österreichische Regierungsprogramm diesbezüg­lich im Gegensatz zum EU-Recht. Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundes­regierung heißt es im Passus über die Bevorzugung der Direktvergabe bei gemein­wirtschaftlichen Leistungsbestellungen zum Thema Verkehrsdienstvertrag (VDV): "VDV-Bestellungen: Die Anwendung wettbewerblicher Verfahren wird weiter verfolgt. Dabei ist nach Maßgabe fairer und transparenter Wettbewerbsbedingungen und nach den Kriterien des Kundennutzens und der gesamtwirtschaftlichen Vorteils-haftigkeit vorzugehen. Priorität bleibt die Nutzung der Direktvergabe; (...)" (Quelle: Arbeits­programm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S. 36.).

Aktuell wird auch darüber diskutiert, wie der öffentliche Nahverkehr im Bundesland Vorarl­berg vergeben wird. Wenn der Nahverkehr 2019 in Vorarlberg neu ausgeschrie­ben wird, umfasst das 3,1 bis 3,2 Millionen Kilometer und hat ein Auftragsvolumen von rund 400 Millionen Euro. Wenn das vierte Eisenbahnpaket in Kraft tritt – wobei dieser Zeitpunkt erst nach der Vorarlberger Vergabe sein wird – wäre eine Ausschreibung in jedem Fall verpflichtend. Das Bahnpaket sieht nämlich vor, dass von Direktvergaben abzusehen ist, wenn es um weniger als 500.000 Zugkilometer und um weniger als 3,5 Millionen Euro Auftragsvolumen geht. Allerdings unterstreicht das Verkehrsministerium, dass auch dann direkt vergeben werden kann, wenn gesichert sei, dass der neue Anbieter besser sei als der alte Anbieter.

Bei all den rechtlichen Differenzen bleiben die Interessen der Steuerzahler_innen auf der Strecke. Daher ist es wichtig zu eruieren, was bei einer Ausschreibung für gemein­schaftliche Leistungen gespart werden kann. Voraussetzung ist natürlich eine gleich­bleibende Qualität. Erfahrungen aus anderen Ländern sind dabei genauso wichtig wie Beispiele aus Österreich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert eine Studie in Auftrag zu geben, mit dem Ziel zu eruieren:

•             Ob und in welchem Umfang öffentliche Ausschreibungen von gemeinwirtschaft­lichen Leistungen zu effizienteren Ergebnissen kommen, wobei gleiche Leistung und Qualität Voraussetzung ist.

•             Unter welchen Umständen Direktvergaben, auf Grund der Annahme, dass der neue Anbieter besser sei als der alte, wirtschaftlich sinnvoll sind.

Diese Studie ist sodann dem Nationalrat vorzulegen."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich zu Wort. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 71

11.33.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vor zwei Tagen hier im Hohen Haus das Landwirtschaftsbudget diskutiert, und dabei ist es um die Frage gegangen, wie man denn der bäuerlichen Land­wirtschaft in Österreich helfen kann. Ein wichtiger Bereich ist der Lebensmittel­handel: Durch den Kauf heimischer, österreichischer Lebensmittel können Sie, können die Konsumentinnen und Konsumenten unsere bäuerliche Landwirtschaft unter­stüt­zen – und das tun sie auch, und dafür sage ich Ihnen und auch den Konsumentinnen und Konsumenten ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Ein weiterer Bereich ist der Export heimischer Lebensmittel. Die Exporte der hochqua­litativen, sicheren österreichischen Lebensmittel steigen, das heißt, unsere Lebensmit­tel sind in Europa, aber auch in Übersee gefragt, und auch das hilft unserer bäuer­lichen Landwirtschaft.

Ein wichtiger Aspekt ist aber auch die Ernährung, die Zubereitung von Speisen in Kan­tinen und in öffentlichen Küchen. In Österreich werden täglich rund zwei bis zwei­einhalb Millionen Essen außer Haus konsumiert, das heißt in Wirtshäusern, in Res­taurants, aber auch in Spitälern, in Kindergärten, in Kasernen, und da ist es so, dass es oft vorkommt, dass eben nicht heimische Lebensmittel verwendet werden.

Es gab beispielsweise die Situation, dass man während der Milchkrise, als wir in Österreich zu viel Milch hatten, in Kasernen Milch aus dem Ausland gefunden hat oder dass in Spitälern bei hochwertiger Nahrung plötzlich ebenfalls Gemüse aus dem Ausland verkocht wurde. Ich will ja diese Waren nicht schlechtmachen, aber Faktum ist: Wenn wir auch in den Küchen heimische Lebensmittel verwenden, hilft das einer bäuerlich orientierten kleinstrukturierten Landwirtschaft.

Daher war es wichtig, dass wir vor rund zwei Jahren hier im Hohen Haus beim Bun­des­vergabegesetz erstmals das Billigstbieterprinzip abgeschafft und das Bestbieterprinzip eingeführt haben. Das heißt, dass nicht der niedrige Preis das entscheidende Kriterium ist, sondern dass es auch um Qualität geht, wenn es von der öffentlichen Hand Aus­schreibungen gibt, zum Beispiel in Spitälern, in Altersheimen, in Kindergärten, in Kaser­nen.

Damals wurde für eine gewisse Anzahl von Lebensmitteln eingeführt, dass man zu­sätzlich ein Qualitätskriterium verwenden kann. – Ich kürze die Diskussion ab: Die Praxis hat gezeigt, dass bei diesen öffentlichen Ausschreibungen der niedrige Preis oft überbewertet wurde und dass das nicht richtig gewirkt hat.

Jetzt wird dieses Bestbieterprinzip ausgebaut, und zwar wird ein sogenanntes horizon­tales Bestbieterprinzip eingeführt. Das heißt, wenn der Auftraggeber, die öffentliche Hand, ausschreibt, kann man ein Qualitätskriterium einführen, das ein Ausschluss­kriterium ist. Wenn etwa im Lebensmittelbereich das AMA-Gütesiegel als Bedingung angeführt wird – also das einzige behördlich anerkannte Gütesiegel für ein Lebens­mittel – und der Auftragnehmer erfüllt das nicht, so bekommt er den Auftrag nicht. Das heißt, der niedrige Preis ist nicht entscheidend, und das ist ganz wichtig für die heimi­sche Land- und Forstwirtschaft.

Wenn wir das hier einführen, dann nützt das der bäuerlichen Landwirtschaft, denn es gibt eine Studie der Universität Linz, die sagt, wenn wir 10 Prozent mehr heimische Lebensmittel konsumieren, dann entstehen rund 20 000 Arbeitsplätze, und diese


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 72

Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Klaus Lindinger zu Wort. – Bitte.


11.37.02

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Hoyos-Trauttmansdorff, er ist gerade nicht an­wesend, hat die überregionalen Schienenverbindungen angesprochen. Ich möchte eines festhalten: Die Vorbereitung auf den Wettbewerb bezüglich überregionaler Schienen­verbindungen steht auch im Regierungsprogramm. Doch eines ist klar: Das muss auch dementsprechend gut vorbereitet sein, und das bedarf auch einer gewissen Zeit.

Jetzt zum Reformpaket betreffend die Bundesvergabe 2018: Wenn wir das heute be­schließen, dann bringt das wesentliche Erleichterungen bei der Vergabe für die Auf­trag­geber, für die Unternehmer, für die Klein- und Mittelunternehmen und stärkt damit auch unsere Wirtschaft. Ich möchte aber auch, wie Kollege Berlakovich, kurz auf einen Teilaspekt eingehen, und zwar auf die Vergabe beziehungsweise die Vergabekriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln. Täglich werden ja über 2 Millionen Portionen Essen in Werksküchen, Schulen, Kindergärten und auch in Spitälern, Pflege- und Altersheimen ausgegeben. Damit werden in der Gemeinschaftsverpflegung jährlich Essen im Wert von 1,5 Milliarden Euro konsumiert.

Was bedeutet dieses Gesetz in der Praxis? – Der Kollege hat es angesprochen: Bei der Ermittlung des Zuschlagsempfängers gibt es neben dem Preis zumindest ein weiteres Qualitätskriterium. Damit wird natürlich nach objektiv nachvollziehbaren Krite­rien, wie zum Beispiel Umweltkriterien, Energieeffizienz oder die Abfallvermeidung, ent­schieden. Zum Zweiten geht es um die Erweiterung auf alle Lebensmittel, nicht nur Fleisch, Milch, Butter, Obst und Gemüse, sondern alle Lebensmittel, auch die ver­ar­beiteten Lebensmittel, wie zum Beispiel Käse oder Joghurt.

In den letzten Jahren ist es bei den Ausschreibungen manchmal zu Ergebnissen ge­kommen, die wir alle nicht nachvollziehen konnten. Mit extrem niedrigen Preisen wurde das alte Gesetz ausgehebelt. Ein Beispiel: Vor einigen Jahren hat der Sozialhilfe­verband in meinem Bezirk die Ausschreibung der Lebensmittel für ein Alters- und Pflegeheim vorgenommen. Den Zuschlag dafür hat eine Molkerei aus dem Ausland bekommen – anstelle des Milchbauern im eigenen Ort. Daran sieht man doch, dass etwas falsch läuft. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Mit diesem heutigen Gesetz schaffen wir aber Veränderung! Worum geht es? – Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren Lebensmittel höchster Qualität. Genau deshalb muss es dafür auch entsprechende Kriterien geben, dass man also, wie bereits an­gesprochen, zum Beispiel das AMA-Gütesiegel als Qualitätskriterium heranziehen kann.

Letztendlich ist es eine Win-win-Situation für alle Beteiligten: Die Wertschöpfung bleibt im Land, unsere Landwirte können ihre Produkte absetzen, die Arbeitsplätze werden gesichert, und alle Verköstigten bekommen ihr Essen aus den besten Produkten zubereitet.

Eines ist klar: nicht der Preis, sondern die Qualität soll entscheidend dafür sein, was auf dem Teller der Konsumentinnen und Konsumenten landet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

11.40

11.40.27



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 73

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 69 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Noll vor.

Ich lasse zunächst über den vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 9 Abs. 1 Z 9 in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stim­mung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in der dritten Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstellung einer Studie zur Direktvergabe im Verkehr“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Abg. Wöginger: Für was haben wir jetzt getrennt abgestimmt? – Abg. Kassegger: Ich habe es auch nicht verstanden!)

11.42.248. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (17 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechts­änderungsgesetz 2018) (92 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (66 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafprozeß­ordnung 1975 und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanz­strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden (93 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 74

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vor­lage (15 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßen­verkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wer­den (88 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 116/A(E) der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum ÖVP/FPÖ-Überwachungspaket! (89 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 8 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster in der Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim. – Bitte.


11.43.45

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Kolleginnen und Kollegen! Vor Eingang in die Tagesordnung soll ich im Auftrag des Kollegen Wittmann noch die Frage stellen, warum Kollege Ottenschläger beim voran­gegangenen Tagesordnungspunkt nicht gesprochen hat. Ich komme dem gerne nach, weil ich es selbst auch gerne wissen will. Sie können die Frage dann auch draußen beantworten, es muss nicht im Rahmen dieser Debatte sein.

Meine Damen und Herren, wir reden über das – von uns so genannte – Unsicher­heits­paket. Wir reden über den Bundestrojaner. Wir reden über viele Dinge, die die Welt in Österreich in einer Art und Weise verändern könnten, die, so glaube ich, vielen noch nicht wirklich bewusst ist. Meiner Ansicht nach sollen die Maßnahmen offen­sichtlich darüber hinwegtäuschen, welch katastrophale Situation innerhalb des Sicher­heits­apparats derzeit herrscht. Unsere Polizei ist nicht entsprechend ausgestattet. Es gibt viel zu wenig Polizisten, wir haben einen Unterbestand von circa 15 Prozent. Ich gratu­liere dem Herrn Minister zu dem, was zumindest auf dem Papier einmal in Aussicht gestellt wurde. Ich kann nur hoffen, dass das dann auch wirklich umgesetzt wird. Ihr Vorgänger hat das auch immer angekündigt, aber es hat nicht geklappt. (Bun­desminister Kickl – mit kreisenden Bewegungen der Schultern und der abgewinkelten Arme –: Wir werden schon ...!)

Wir haben einen der am schlechtesten ausgestatteten Polizeikörper in ganz Europa, das muss man auch einmal sehen. Daher soll diese Debatte über den Bundestrojaner den Leuten, den Menschen draußen im Lande vermitteln, dass wir mit dieser einzigen Maßnahme, nämlich dem Bundestrojaner, der einige Millionen Euro pro Jahr kostet, die Sicherheitsfrage ein für alle Mal gelöst haben. Das ist einfach nicht der Fall. Sie haben den Leuten nicht gesagt, wie sich die aktuelle Situation darstellt. Darüber wird hinweggetäuscht.

Meiner Ansicht nach ist das eine Augenauswischerei; nicht zuletzt auch, wenn man sich die Justizdebatte anschaut, die wir zum Budget geführt haben. Wie ist dort die Situation mit der Sicherheit? Was haben Sie dazu beigetragen? – Dort ist es so, dass Sie 40 Prozent bei der Technik, bei der EDV und bei der Digitalisierung eingespart haben, obwohl das eigentlich das Um und Auf für die Kriminalitätsbekämpfung, für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist. Dort haben Sie eingespart.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 75

Schaut man sich das jetzt alles an, passt das einerseits hinten und vorne nicht zusam­men, und es zeigt andererseits auf, dass das, was Sie machen, eine reine Augenaus­wischerei ist, nämlich etwas vorzugaukeln, was gar nicht kommt: eine Sicherheit durch den Bundestrojaner – der in Wirklichkeit aber Unsicherheit für die Menschen im Land bringt. Das ist das, was ich Ihnen hier vorwerfen möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir alle wissen, wenn man die Terroranschläge der letzten Jahre hernimmt und ana­lysiert, dann zeigt sich – und das bestätigen Ihnen alle Geheimdienste und eigentlich jeder, der sich mit der Materie befasst –, dass diese in erster Linie von jenen Personen verübt worden sind, die der Polizei ohnehin schon bekannt waren. Mit einer sorgsamen Nachforschung, mit einer sorgsamen Kontrolle hätte das alles verhindert werden können, da diese Personen bereits bekannt sind. Sie erklären uns, dass wir den Bundestrojaner zum Erkennbarmachen der Personen brauchen, es gibt aber keinen einzigen solchen Fall.

Es ist aber auch so, dass der Bundestrojaner an sich ein unheimliches Gefähr­dungs­potenzial für die Menschen draußen darstellt. Er funktioniert nämlich so, dass man ihn auf den Systemen, auf dem Handy selbst verankert. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Dies führt dazu, dass, wenn jemand verdächtig ist – und verdächtig ist bald einmal jemand –, mehr oder weniger der Zugriff auf alle anderen Handys, die jemals mit dem der Person Kontakt hatten, automatisch übergeht, das ist die Weiterentwicklung dieses Bundestrojaners. Experten rechnen damit, dass das circa zwischen 200 und 400 Per­sonen pro Zugriff sein werden. Jetzt muss man sich das einmal vorstellen: Diese 200 bis 400 Personen haben mit der Tat überhaupt nichts zu tun, werden aber jetzt automatisch über das Handy quasi so angepeilt, dass man alles auslesen kann, was auf dem Handy gespeichert ist!

Es gibt amerikanische Professoren, die sagen – und wir wissen auch, dass es tat­sächlich so ist –, dass das Handy im Grunde genommen mittlerweile nichts anderes mehr ist als eine Verlängerung des Gehirns. Das heißt, darauf speichert sich alles ab, wie etwa was man möchte, was man nicht möchte, und das gelangt dann alles an die Öffentlichkeit.

Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen nicht verbieten, das heute hier zu be­schließen, aber ich glaube, dass man die erforderliche Sorgsamkeit beim Umgang mit dieser Maßnahme und auch die Möglichkeit, das anders zu erreichen, nicht wirklich bedacht hat. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Wir haben seinerzeit Innenminister Sobotka immer wieder gebeten, er soll evaluieren, welche Maßnahmen es gibt, wo die Schwächen dieser Maßnahmen sind und wie man diese auf die klassische, traditionelle Art und Weise beseitigen kann. Er hat es leider nicht gemacht, also haben wir es dann selbst gemacht. Es ist dabei rausgekommen, dass es reicht, wenn wir 15 Prozent mehr Polizisten haben – eh das, was das Regie­rungsprogramm jetzt vorsieht – und die auch entsprechend ausgestattet sind, aber nicht mit einer Ausstattung, die ein Hohn ist, sondern mit einer wirklich entsprechenden Ausstattung. Damit hätten wir all das klären können.

Ich weiß nicht, wie das jetzt weitergehen wird, wenn die ersten Einsätze kommen. Wir können damit rechnen, dass das Verhalten ein anderes wird, denn jeder, der jetzt im Land ein Handy besitzt, muss damit rechnen, dass er aufgrund irgendeiner Fahndung mit in diese Fahndung rutscht und sein Innenleben – wie seine Sehnsüchte oder seine Ängste – dann mehr oder weniger plötzlich von jemandem auslesbar ist. Wir wissen auch – das hat die BVT-Affäre  ja gezeigt –, dass Datenmissbrauch kein Einzelfall ist.

Ich wünsche Ihnen für diese schöne neue Welt wirklich alles Gute. Wir werden in Zukunft sicherlich nichts unterlassen, um gegen diesen Schwachsinn weiterzukämpfen und zu sagen: Es gibt Alternativen dazu. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amon und


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 76

Deimek.) Warum Sie sie nicht angewandt haben, verstehen wir nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Scherak.)

11.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.


11.50.01

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zu einem Teil des Sicherheitspakets, das sich auf das Strafprozessrechtsänderungsgesetz bezieht. Da gibt es im Wesentlichen vier Punkte.

Der erste Punkt ist der sogenannte Imsi-Catcher – das könnte man sicherlich auch englisch aussprechen –, mit dem man Mobiltelefone lokalisieren kann. Das gibt es bereits, und das wird jetzt ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Der zweite Punkt ist die neue Regelung bei der Beschlagnahme von Briefen. Da gibt es klare Anordnungen, dass dies bei einer Strafdrohung von mehr als einem Jahr und gerichtlicher Anordnung möglich sein soll. Das ist natürlich ein Grundrechtseingriff, keine Frage.

Der dritte Punkt ist die sogenannte Anlassdatenspeicherung, manchmal auch als Quick Freeze bezeichnet.

Der vierte Punkt ist die Überwachung von verschlüsselten Nachrichten, manchmal auch als Bundestrojaner bezeichnet.

Man muss dazu vorausschicken, dass dieses Sicherheitspaket an sich schon in der letzten Legislaturperiode vorgelegt wurde, damals noch von ÖVP und SPÖ, und wir als FPÖ haben das aus den verschiedensten Gründen sehr stark kritisiert. Wir haben das, als es vorgelegt wurde, abgelehnt. Es gab dann ein Begutachtungsverfahren mit sehr vielen Stellungnahmen und jetzt in dieser Legislaturperiode ein zweites Begutach­tungs­verfahren. Ich muss mich auch ausdrücklich dafür bedanken, dass die Stellung­nahmen aus dem Begutachtungsverfahren und auch die der Experten, die zu einer Expertengruppe eingeladen wurden, in dieses Strafprozessrechtsänderungsgesetz ganz eindeutig eingeflossen sind beziehungsweise berücksichtigt wurden. Dafür bin ich sehr dankbar, und das muss man auch dem Legislativdienst zugutehalten, dass das so ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Wer jetzt hier rausruft, der hat es sich nicht an­ge­schaut, denn das Gesetz ist so eindeutig verbessert, nämlich im Sinne des Grund­rechtsschutzes, dass wir heute guten Gewissens zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man muss ganz klar sagen: Es bedarf immer einer Abwägung zwischen dem Sicher­heitsbedürfnis und den Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden auf der einen Seite und den Grundrechten auf der anderen Seite. Es ist völlig klar, es wird ohne Grundrechtseingriffe nicht funktionieren, aber wenn man solche vornimmt, dann muss dies immer so erfolgen, dass der Rechtsschutz gewährleistet ist, dass eine gerichtliche Anordnung erforderlich ist, dass eine Überwachung der Überwachung gegeben ist, dass Protokollierungen erfolgen, dass die betreffenden Personen im Nachhinein davon informiert werden und so weiter. – All diese Dinge sind ganz klar berücksichtigt.

Ich will jetzt insbesondere auf zwei Punkte eingehen:

Der erste Punkt ist die sogenannte Anlassdatenspeicherung. Wir hatten vor Jahren eine große Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung, das heißt, dass wirklich alle Kommunikationsdaten über einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden. Das haben wir Freiheitliche ganz massiv abgelehnt, und es ist dann auch Gott sei Dank


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vom Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht worden, weil es eine Speicherung, eine Massenüberwachung ohne Anlassfall gewesen wäre. Das haben wir immer abgelehnt.

Wir haben gesagt: Wenn, dann muss es eine Überwachung nicht in die Breite, sondern in die Tiefe geben, also keine Massenüberwachung, sondern nur bei einem konkreten Anlass. Das bietet jetzt diese sogenannte Anlassdatenspeicherung. Das heißt, bei einem konkreten Verdacht darf man die Kommunikationsdaten einer Person für eine bestimmte Zeit speichern, und dann braucht man wiederum eine gerichtliche Geneh­migung, damit man die gespeicherten Daten verwenden darf. Das ist ein komplett anderer Vorgang – keine Massenüberwachung, sondern eine Überwachung aufgrund eines konkreten Verdachts. Das ist das, was wir wollten, und daher sind wir mit dieser Maßnahme zufrieden.

Der zweite – und sicherlich auch sehr heikle – Punkt ist die Überwachung ver­schlüs­selter Nachrichten, auch Bundestrojaner genannt. Ich gebe dem Kollegen Jarolim recht, sehr viele der Maßnahmen sind mit der normalen Polizeiarbeit zu gewährleisten, sehr vieles hat mit der Ausrüstung zu tun, hat mit dem Personalstand zu tun. Darüber sind wir uns einig, und das ist ja auch ein Thema beim Budget gewesen. Darüber haben wir lange diskutiert, und Gott sei Dank gibt es da einen ganz großen Fortschritt, und es wird sehr viel gemacht.

Es gibt aber gewisse Lücken, die man einfach nicht akzeptieren kann, wenn man die Strafverfolgung ernst nimmt. Die sogenannten verschlüsselten Nachrichten sind eine dieser Lücken. Das ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die man tatsächlich so unmittelbar nicht knacken kann. Die klassischen Beispiele sind da WhatsApp, das sehr viele Menschen verwenden, oder Skype, bei denen man tatsächlich diese Ver­schlüs­selung mit technischen Mitteln nicht aufknacken kann. Aus diesem Grunde muss man da einen Umweg wählen, denn man kann ja nicht einfach sagen: Na ja, es gibt ohne­dies die Möglichkeit der Telefonüberwachung! – Kollege Jarolim hat vorher gemeint, es kann bereits jeder überwacht werden. Es wäre grundsätzlich auch jetzt schon zulässig, diese WhatsApp-Nachrichten nach entsprechender Telefonüberwachung zu lesen, aber man kann es nicht.

Daher muss man sagen: Es darf nicht sein, dass Verbrecher ganz einfach auf WhatsApp wechseln. – Das kommt offenbar auch in den Abhörprotokollen schon vor: Na, wechseln wir auf WhatsApp oder auf Skype, dann kann man uns nicht mehr zu­hören! – Das wäre viel zu einfach, daher muss man – natürlich unter Abwägung des Grundrechtsschutzes auf der einen Seite und der Notwendigkeit einer Strafverfolgung auf der anderen Seite – eine Lösung finden.

Da gibt es jetzt diese Möglichkeit, den sogenannten Bundestrojaner einzusetzen. Das ist eine Schadsoftware, das stimmt. Das ist ein Programm, das ganz konkret auf ein Mobiltelefon eingespielt wird, damit man dort – vielleicht einfach formuliert – die Ober­fläche ablesen kann. Das heißt, man kann dann ablesen, was sich auf diesem Telefon abspielt, und braucht daher nicht in die Verschlüsselung hineinzugehen, sondern liest, welche Nachrichten verschickt und empfangen werden. (Abg. Wittmann: Und alles andere auch!) – Das ist völlig richtig, man überwacht das Mobiltelefon vollständig. Es ist daher auch diese Maßnahme, wenn man sie sich durchliest, sehr heikel formuliert. (Zwischenrufe der Abgeordneten Wittmann und Plessl.) Diesen Bundestrojaner darf man nur bei einer Strafdrohung von mehr als zehn Jahren, bei Terrorismusstraftaten und bei gewissen anderen Delikten, wie bei Sexualdelikten, mit über fünf Jahren Straf­drohung einsetzen, es ist also wirklich streng eingeschränkt. Es ist nicht so, wie es in der Vergangenheit der Fall war, dass manchmal gesagt wurde, das sei zur Terroris­mus­bekämpfung, und dann hat man es bei kleinen Straftaten eingesetzt. Das ist ein-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 78

deutig ganz eng eingegrenzt. (Abg. Wittmann: Es waren auch die Tierschützer wegen Terrorismus angeklagt!)

Das ist so etwas wie der große Lauschangriff. Bei gewissen Strafdrohungen kann man Menschen in ihrem gesamten Leben überwachen. Das ist auch jetzt bereits zulässig, aber eben mit sehr großen Hürden.

Mit denselben Maßnahmen, mit denselben Hürden gehen wir auch da vor, denn es ist uns bewusst, wie heikel es ist, in ein Mobiltelefon einzudringen, weil ja dort – wie schon gesagt wurde – das ganze Leben gespeichert ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Jetzt muss man aber noch einen Schritt weiter gehen. Es gibt im Gesetz jetzt einen ganz eindeutigen Nachrichtenbegriff, auch das ist ein Fortschritt. Man darf nur Nach­richten ablesen. Und ja, die entsprechenden Programme, die nur die Nachrichten able­sen können, gibt es noch nicht. Das ist richtig, deshalb haben wir auch eine Vorlaufzeit  für dieses Gesetz. In Wirklichkeit wird es das erst in zwei Jahren geben, und erst in zwei Jahren wird es diese Programme geben. Ich hoffe auch, dass es dann eine österreichische Wertschöpfung geben wird, wenn man diese Programme ent­sprechend - - (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Na, bitte!) Ja, es gibt die Leute in Österreich, die das können, man muss sie nur machen lassen, und die machen das dann ganz konkret, und somit kaufen wir nicht irgendwelche Programme. Ich finde das nicht in Ordnung, dass Sie darüber lachen, denn es ist tatsächlich so. Wir können das sehr wohl, genau in diesem speziellen Bereich haben wir Gott sei Dank Fachleute in Österreich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Plessl.) Und es gibt nicht nur die Fachleute, die das kritisieren, sondern auch die Fachleute, die etwas umsetzen können.

Ein Thema, das sicherlich heute noch zur Sprache kommt, will ich trotzdem nicht außer Acht lassen: Es gibt ein gewichtiges Gegenargument gegen diesen Bundestrojaner, und zwar, dass der Staat Interesse daran hat, dass es Sicherheitslücken gibt. Man muss sich das so vorstellen: Der Bundestrojaner ist kein Programm, das weitverbreitet eingesetzt werden kann, sondern man braucht für jedes Betriebssystem, für jedes Update ein eigenes Programm, deswegen wird es tatsächlich auch eine teure Maß­nahme. Das heißt, wenn jemand ein Update auf seinem Mobiltelefon macht, dann braucht man unter Umständen wieder ein neues Programm, das man dort installieren muss. Daher ist es keinesfalls eine Massenüberwachung, sondern eine ganz konkrete, sogar sehr aufwendige Maßnahme. (Zwischenruf des Abg. Wittmann. Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... dieses Programm ist dann ... Wertschöpfung in Österreich! Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das Programm ist natürlich eine Wertschöpfung, wenn man dieses Know-how hat, kann man das sogar international verkaufen. Das wäre ja toll, wenn die Österreicher vorzeigen, wie man nur die Nachrichten abfängt und keine totale Kommunikationsüberwachung durchführt, weil wir das nicht wollen.

Jetzt hat der Staat Interesse daran, das anzukaufen, das ist völlig richtig. Das ist tech­nisch möglich. (Abg. Wittmann: Nein, das ist genau falsch!) Nein, das ist technisch sehr wohl möglich. Man muss zwar in das gesamte System eingreifen, aber es ist technisch möglich, nur die Nachrichten auszulesen. (Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und FPÖ.) Und das ist unser Ansatz: Wir gehen da in die Tiefe – mit allen Rechts­schutzmaßnahmen, die notwendig sind, mit all dem Vorlauf, der notwendig ist, ent­sprechend dem großen Lauschangriff. Und es ist eine Notwendigkeit, wir müssen uns dieser Diskussion stellen, und das mit allen Rechtsschutzmaßnahmen.

Deswegen bin ich sehr froh, dass wir hier all diese Dinge austariert haben, dass wir gesagt haben, ja, es muss sein, wir brauchen diese Maßnahme, denn alles andere – zu sagen, WhatsApp kann ich mir einfach nicht anschauen und die Leute sollen skypen, wie sie wollen, und ich kann dort einfach nicht zuhören – ist einfach keine


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Alternative. Das würden wir tatsächlich nicht akzeptieren können, dass es so einfach ist, das zu umgehen. Daher kommt diese Maßnahme, die klar austariert ist und für die umfassender Rechtsschutz gewährleistet ist.

Daher bin ich sehr froh, dass es diese große, lange Diskussion und den Vorlauf ge­geben hat und dass wir heute ein derartig gutes Gesetz vorlegen können, dem wir Freiheitliche, wie gesagt, bei aller Kritik, die wir vorher gehabt haben, jetzt guten Ge­wissens zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.00


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak ist der nächste Redner. – Bitte.


12.00.52

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Wenn man Kollegen Stefan zuhört, hat man das Gefühl, mit diesem Überwachungspaket sei alles eitel Wonne. Es ist aber leider immer noch ein tätlicher Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in diesem Staat und es ist ein weiterer Schritt hin zum umfassenden Überwachungsstaat. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Herr Bundesminister Kickl hat im Ausschuss darum gebeten, dass wir uns im Ton mäßigen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Kickl.) Ich fand das lustig – das haben wir ja schon geklärt –, da Sie als Oppositionspolitiker ja auch nicht so gemäßigt im Ton waren. Das Problem ist aber eigentlich ein anderes: Herr Bundesminister, ich glaube, Sie kennen den Ententest. Wenn etwas daherkommt wie eine Ente, wenn etwas quakt wie eine Ente und wenn etwas aussieht wie eine Ente, dann ist es eine Ente. (Bundesminister Kickl: Oder jemand, der als Ente verkleidet ist!)

Das Gleiche gilt für das Überwachungspaket: Wenn Sie uns ein Überwachungspaket herlegen, dann können Sie uns nicht zum Vorwurf machen, dass wir es auch als das titulieren, was es ist, nämlich ein umfassendes Überwachungspaket. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Herr Kollege Stefan, Sie haben recht, das Ganze wäre noch schlimmer gewesen, wenn die ÖVP sich komplett alleine durchgesetzt hätte. Trotzdem ist das Zitat des Herrn Bundesministers zum Bundestrojaner, als er gesagt hat, das sei ein weit über das Ziel hinausschießender Bundestrojaner, weiterhin richtig, aber heute stimmen Sie diesem über das Ziel hinausschießenden Bundestrojaner schlichtweg zu. Der Herr Bundes­minister hat auch gesagt, dass dieses Sicherheitspaket das autoritäre Denkmuster der ÖVP widerspiegelt. Mit dem heutigen Tag passt sich die FPÖ dem autoritären Denk­muster der ÖVP an und stimmt diesem Überwachungspaket schlichtweg zu. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Kollege Stefan hat vorhin gemeint, einen Bundestrojaner, so wie Sie ihn sich vorstel­len – dass er nur auf Nachrichten zugreifen kann – gibt es noch nicht. Das ist richtig, den gibt es noch nicht, und wenn Sie mit Expertinnen und Experten reden, dann sagen Ihnen alle – also alle, mit denen ich geredet habe, und ich habe mit sehr vielen ge­redet –, dass die Hoffnung auf diesen Bundestrojaner, der nur auf diese Nachrichten zugreifen kann, wie der Wunsch nach warmen Eislutschern ist. Es ist denkunmöglich, es funktioniert nicht, er muss immer auf das gesamte Gerät zugreifen und hat damit automatisch immer auch die Möglichkeit, auf alle Daten, die auf diesem Gerät sind, zuzugreifen (Abg. Plessl: Und zu verändern!), und das ist die große Gefahr an dem Ganzen. (Abg. Amon: Das wissen Sie überhaupt nicht!)

Das Problem ist, dass die Bundesregierung sich mit dem heutigen Tag von Internet­sicher­heit verabschiedet, dass wir bewusst Sicherheitslücken offenhalten wollen, dass


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wir genau das machen, worauf sich Kriminelle und Hacker freuen, nämlich offene Sicherheitslücken zu finden und über diese dann auch in die entsprechenden End­geräte einsteigen zu können.

Kollege Amon wird nachher sicher sagen, wenn die Sicherheitslücken da sind, sollten wir sie auch nützen. – Herr Kollege Amon, dann haben Sie erstens Ihr eigenes Regie­rungsprogramm nicht gelesen, denn da steht groß und fett drinnen (Abg. Amon: Sie werden es nicht glauben, ich habe es gelesen!): „Ziel ist die Schließung digitaler Sicherheitslücken“, und zweitens einen Denkfehler, denn wenn diese Sicherheitslücken da sind, muss unser ureigenstes Interesse sein, sie zu schließen und nicht offen­zuhalten, damit sie dann auch noch verwendet werden können. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

Kollege Stefan hat angesprochen, dass man den Bundestrojaner nur bei Straftaten verwenden darf, die mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Das ist richtig, das steht im momentanen Gesetzentwurf. Sie haben aber auch Ihre Erläuterun­gen gelesen, in denen drinnen steht, wenn es dann irgendwann einmal billiger und einfacher ist, dann evaluieren wir das und schauen, dass wir die Zulässigkeitsvor­aus­setzungen hinunterschrauben. Da haben Sie jetzt schon die Ankündigung, dass das für ganz andere Dinge verwendet werden wird, und das finde ich problematisch.

Momentan kann man diese Sicherheitslücken, diesen Trojaner nur am Schwarzmarkt kaufen. Ich finde das grundsätzlich einigermaßen schwierig, mitzudenken, dass die österreichische Bundesregierung sich jetzt auf den Schwarzmarkt begibt und dort versucht, Bundestrojaner zu kaufen. (Abg. Amon: Sie haben keine Ahnung! – Abg. Steinacker: Das ist ja wirklich nicht wahr!) Die kosten auch sehr viel, und es ist, wie Kollege Stefan richtig angesprochen hat, eine Schadsoftware.

Eine solche Schadsoftware, die ursprünglich dafür gedacht war, als Bundestrojaner eingesetzt zu werden, ist die berühmte Schadsoftware WannaCry. Sie wissen, was damit passiert ist; sie hat sich quasi verselbständigt und über den gesamten Erdball hinweg Krankenhäuser lahmgelegt. (Abg. Stefan: Wie machen Sie es? Wie ist Ihre Lösung für WhatsApp?) Das sind die Mittel, mit denen Sie in Zukunft arbeiten wollen, und das ist verdammt gefährlich. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Stefan: Ja, schon, aber wie wollen Sie es lösen?)

Sie wollen darüber hinaus eine großflächige Videoüberwachung. (Abg. Stefan: Wie wollen Sie es lösen?) – Es gibt keine Lösung, Kollege Stefan, weil es technisch fak­tisch nicht möglich ist. (Abg. Stefan: Das heißt, da darf man nicht hineinschauen? – Abg. Gudenus: Freie Fahrt für Kriminelle!) Schauen Sie, Sie sind technisch wahr­scheinlich genauso unwissend wie ich – ich gebe das ja zu –, aber jeder Techniker sagt Ihnen, es ist schlichtweg nicht lösbar, und damit müssen Sie akzeptieren, dass es nicht lösbar ist. (Abg. Steinacker: Aber die Prüfungen kennst du schon?) Das, was Sie machen, ist, dass Sie auf das gesamte Gerät zugreifen und damit die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in Gefahr bringen. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Steinacker: Selektive Wahrnehmung!)

Sie wollen darüber hinaus die großflächige Videoüberwachung von Autobahnen, den Zugriff auf die Asfinag-Kameras – da weiß ich, dass Sie das auch nicht so eng sehen –, damit können Sie Bewegungsprofile herstellen. Das ist natürlich eine unterschiedslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung, die schwerlich mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschen­rechte in Einklang zu bringen sein wird. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.)

Sie hebeln mit Ihren Regelungen hier und heute das Briefgeheimnis, eines der ältesten Grundrechte in Österreich, aus. Das, was Sie Quick Freeze nennen, nämlich anlass­bezogene Datenabfragen – das ist richtig, das ist besser als die Vorratsdaten­speiche-


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rung –, ist deswegen auch so problematisch, und das wissen Sie natürlich, weil Sie das bei Straftaten einsetzen wollen, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht sind. Sie wissen auch, dass der Europäische Gerichtshof ganz klar gesagt hat, dass es bei Straftaten mit so geringer Strafdrohung nicht möglich sein soll, so eine Daten­abfrage durchzuführen, sondern nur bei schwerwiegenden Straftaten. Sie beschließen hier bewusst und wider besseres Wissen ein klar europarechtswidriges Gesetz.

Sie haben weiter die Lokalisierung durch die Imsi-Catcher vorgesehen; auch da wissen Sie, dass die viel, viel mehr können als das, was Sie eigentlich wollen. Man kann näm­lich in Zukunft mit diesen Imsi-Catchern (Abg. Stefan: Das kann man jetzt schon!) – ja, man kann es jetzt schon, aber nur weil man es jetzt schon kann, macht es das nicht besser – ohne richterlichen Beschluss Telefongespräche abhören. (Abg. Stefan: Jetzt regeln wir es wenigstens gesetzlich!)

Sie haben weiterhin die Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten vorgesehen und sagen, damit wollen Sie die Straftäter erwischen. Was Sie machen, ist: Sie stellen 5,1 Mil­lionen Österreicher, die so eine Prepaid-SIM haben, unter Generalverdacht und vergessen gleichzeitig, dass, wenn ein Straftäter sich eine SIM-Karte kaufen will, er ganz einfach nach Bratislava fahren und sich dort eine Prepaid-SIM-Karte kaufen kann. – Das ist Ihre Lösung, um Straftäter von Straftaten abzuhalten; das ist natürlich absurd.

Bei der ÖVP gab es ja selten Abgeordnete, die sich dafür eingesetzt haben, dass Grund- und Freiheitsrechte geschützt werden. (Abg. Amon: Genau!) Wir wissen das, Sie haben die Vorratsdatenspeicherung gerne gehabt, Sie wollen die Fluggast­daten­speicherung, Sie wollten den Zugriff aufs Kontenregister ohne richterlichen Beschluss, Sie mögen Überwachungskameras, Sie mögen den Bundestrojaner.

Es gab aber bei der ÖVP einmal liberale Einsprengsel. Sie alle kennen den ehema­ligen Justizsprecher der ÖVP Michael Ikrath. Er hat in einer Aussendung vor diesem Überwachungspaket gewarnt, er hat davon gesprochen, dass das „tiefgreifende, nicht rechtfertigbare“ Einschnitte in die Grundrechte der Bevölkerung sind, die nicht mit der Grundrechtsjudikatur von VfGH, EGMR und EuGH in Einklang stehen, und er warnt vor diesem „dramatischen Schritt vom liberalen Rechtsstaat zu einem polizeilichen Über­wachungsstaat“. – Das sagt der ehemalige Justizsprecher der ÖVP. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der ÖVP, Sie waren einmal so etwas wie eine Wirt­schaftspartei, Sie waren angeblich auch einmal eine Europapartei. Jetzt sind Sie die Überwachungspartei Österreichs und haben mit der FPÖ einen willfährigen Erfüllungs­gehilfen gefunden. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Hörl: Hallo, hallo! – Abg. Haider: Weder willfährig noch Gehilfe, mein Lieber!)

Herr Bundesminister, abschließend darf ich Ihnen noch einmal ein Zitat einer Ihrer Aussagen vorlesen – Sie werden wissen, was jetzt kommt, aber es ist in der Debatte auch einigermaßen wichtig –; Sie haben über dieses Überwachungspaket gesagt: „Alles in allem erinnert dieses Paket mit seinen Überwachungsmöglichkeiten an die Phantasien von Erich Mielke, der als Minister für Staatssicherheit einer der Hauptver­antwortlichen für den Ausbau des flächendeckenden Kontroll- und Überwachungs­systems der DDR war.“ (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Ruf bei der FPÖ: Was kümmert uns das Geschwätz von gestern, hat schon Adenauer gesagt!)

Herr Bundesminister, Sie sind jetzt dafür verantwortlich, dass in Österreich diese flächendeckenden Überwachungsmöglichkeiten eingeführt werden. (Abg. Wittmann: Was der Kurz aus euch macht!) Ich sage Ihnen: Mit Erich Mielke haben Sie sich


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wirklich ein schlechtes Vorbild genommen. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Amon. – Bitte.


12.09.10

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Geschätzter Kollege Scherak, Sie haben hier eine ganze Latte an Verunsicherungen dargeboten, und ich muss wirklich sagen, dass das für die NEOS eigentlich eine fast unübliche Art ist. Sie bemühen sich ja üblicherweise durchaus um große Sachlichkeit (Abg. Scherak: Ja, das habe ich auch gemacht!), hier haben Sie aber wirklich in einem Ausmaß verunsichert, wie man das eigentlich nur bedauern kann; das möchte ich wirklich sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dass Sie sich hier für die organisierte Kriminalität starkmachen (Abg. Jarolim: Bitte hör auf! – Abg. Kolba: Das ist Unsinn! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) – Sie wollen es den österreichischen Behörden im Einzelfall, bei schwerer Kriminalität nicht ermög­lichen, Messengerdienste überwachen zu können; Sie wissen, das ist auf organisierte Kriminalität eingeschränkt, auf organisierte Kriminalität und Terrorismus –, das, muss ich ehrlich sagen, spricht nicht für die NEOS. Das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: Das ist ja ein Witz!)

Es ist auch bemerkenswert, dass Sie auf der einen Seite sagen, die ÖVP hätte sich überhaupt nie für Grundrechte eingesetzt, und dann unseren ehemaligen Justiz­sprecher zitieren. (Abg. Scherak: Ich habe gesagt selten!) Wie hat er, wenn er im Grundrechtsschutz so großartig war, seinerzeit überhaupt Justizsprecher der Volks­partei sein können? (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Seinerzeit ist das richtige Wort! – Abg. Scherak: Das fragt er sich jetzt auch! Deswegen sitzt er nicht mehr da!) Irgend­wie geht das nicht zusammen, Herr Kollege.

Wer mich aber heute wirklich überrascht hat, war Herr Kollege Jarolim. Er ist jetzt leider nicht mehr da (Abg. Noll: Der hat sich in Sicherheit gebracht!), ich wäre sehr gerne auf seinen Redebeitrag eingegangen, denn er hat heute den Zustand der öster­reichischen Polizei – wie schlecht sie ausgestattet sei, dass alles einfach fürchterlich sei und sie aus dem letzten Loch pfeife – auf unglaubliche Weise dargestellt.

Es ist schon bemerkenswert, wie man innerhalb von wenigen Wochen jede Mitverant­wortung für Jahrzehnte des Mitregierens ad acta legt. Das ist wirklich bemerkenswert. Das tut ja offensichtlich auch Ihr Parteivorsitzender, der nur mehr für den Kärnten Marathon trainiert und es seit zwei Tagen nicht mehr für notwendig hält, der Debatte beizuwohnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte Kollegen Jarolim eines ins Stammbuch schreiben – ich hoffe, Frau Kollegin Lueger sieht das als Sicherheitssprecherin etwas anders, vielleicht hat der Justiz­sprecher gar keine Ahnung von der Polizei, das mag ja sein; es würde mich zwar über­raschen, denn dann sagt er das nämlich wider besseres Wissen –: Es gibt eine ganze Reihe internationaler Untersuchungen (Abg. Noll: Die sind ja allesamt beruhigend!), die das objektive und das subjektive Sicherheitsgefühl der Österreicherinnen und Öster­reicher alljährlich überprüfen. Ich kann Ihnen sagen, in diesen Untersuchungen zählt Österreich immer zu den fünf sichersten Ländern der Welt. Das war an sich auch Ihre Mitverantwortung, die Sie nicht mehr wahrhaben wollen, denn Sie sagen, es ist alles in einem fürchterlichen Zustand.


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Die Cobra, unsere Antiterroreinheit, ist wieder einmal regierender Weltmeister der Antiterroreinheiten der Welt. Das war sie übrigens schon oftmals und viele Jahre hin­durch. Auch das sollten Sie eigentlich zur Kenntnis nehmen, das sollte uns alle gemeinsam stolz machen, aber für Sie ist ja die Polizei in einem fürchterlichen, in einem jämmerlichen Zustand, wie das Kollege Jarolim schildert. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Nicht schlimmer als der Zustand der ÖVP!)

Wir haben eine der besten Polizeiausbildungen der Welt. (Abg. Wittmann: Was hat das mit dem Trojaner zu tun?) Im Übrigen gehören wir auch zu den Ländern, die eine der längsten Polizeiausbildungen haben. Unsere Polizeioffiziere und -unteroffiziere wer­den immer wieder international angefordert und sind weltweit unterwegs, um andere in gutem Policing auszubilden, und sie sind ein weltweit gesuchter Gesprächs­partner. (Abg. Duzdar: Was hat das mit dem Bundestrojaner zu tun?) All das hat Kollege Jarolim heute schlechtgeredet. Ich finde, es ist wirklich sehr enttäuschend, das von einer an sich einmal großen, staatstragenden Regierungspartei zu hören; das möchte ich Ihnen sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Wollen Sie nicht zum Thema reden, Herr Kollege? Kollege Stefan hat sich wenigstens intellektuell damit auseinandergesetzt!)

Wir haben das Staatsschutzgesetz gemeinsam zwei Jahre hindurch verhandelt, und, wie ich meine, ein sehr gutes, ausgewogenes Gesetz auf den Weg gebracht, das eine gute Balance zwischen Sicherheit auf der einen Seite und der nötigen Freiheit auf der anderen Seite findet. Es waren Oppositionsparteien – übrigens waren da die NEOS auch dabei, wenn mich nicht alles täuscht (Abg. Scherak: Nein!), nein, sie waren nicht dabei –, die das in den Debatten immer wieder als verfassungswidrig bezeichnet haben. Der Verfassungsgerichtshof war anderer Meinung: Der Verfassungsgerichtshof hat uns recht gegeben, er hat dieses Staatsschutzgesetz als verfassungskonform angesehen, und das ist ein Mitgrund dafür, dass es uns gelungen ist, rechtzeitig mögliche Anschläge in Österreich zu vereiteln. Seien wir froh darüber, dass wir durch den Einsatz der Behörden und durch gute legistische Maßnahmen bisher von derartigen Anschlägen verschont geblieben sind, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Noch ein paar Sätze zum Sicherheitspaket (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Na endlich!), das Sie bewusst als Überwachungspaket bezeichnen. (Abg. Wittmann: Ist es auch!) Ich möchte dem massiv entgegentreten, denn es ist kein Überwachungspaket. Wir ermög­lichen den Sicherheitsbehörden mit diesen legistischen Maßnahmen, auf Bildmaterial von Flughäfen, U-Bahnen und Autobahnen zuzugreifen (Abg. Plessl: Das können sie jetzt schon!), das es ohnehin schon gibt. Diese Daten gibt es heute schon. (Abg. Plessl: Genau so ist es!) Wir setzen es jetzt in einen rechtlich einwandfreien Rahmen, dass die Sicherheitsbehörden im Anlassfall auf diese vorhandenen Daten zugreifen dürfen.

Das hat nichts mit Massenüberwachung – wie Sie das bezeichnen, Herr Kollege Scherak – zu tun – anlassbezogen, im Anlassfall, bei offener Überwachung, mit dem Rechtsschutz nachgeordnet, und im Individualfall, im verdeckten Fall, wie bei Messengerdiensten, erfolgt im Vorhinein eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, eine Genehmigung durch den Richter. Kollege Stefan hat das hier ausführlich dargestellt. Das hat mit Massenüberwachung nichts zu tun. Was Sie machen, ist Massen­ver­unsicherung, Herr Kollege Scherak! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das Begriffspaar Freiheit und Sicherheit wird so gerne gegenübergestellt, wird als zueinander in Opposition stehend dargestellt. Ich sage Ihnen aber: Es gibt keine Freiheit, wenn es nicht auch entsprechende Maßnahmen für die Sicherheit gibt. Dass unser Land eines der sichersten Länder der Welt ist, spricht für das Regelwerk, das wir in diesem Land haben, und dabei bleibt es, denn Datenschutz darf niemals dem


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Schutz der Kriminellen dienen. Das möchte ich Ihnen gesagt haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.16


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.


12.16.58

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Ministerbank! Abgeordnete dieses Hauses! Warum Kollegen Amon die Fähigkeit zur Lektüre so gänzlich abhandengekommen ist, ist mir schleierhaft. Warum soll das, was im Gesetz als Überwachung beschrieben ist, kein Überwachungspaket sein? Lesen Sie Ihre eigene Regierungsvorlage! Da steht in § 134: „Überwachung von Nachrichten, [...] Überwachung verschlüsselter Nachrichten“. – Selbstverständlich ist das ein Überwachungspaket! (Abg. Rosenkranz: Mit Ihrer Logik macht man in einem Krankenhaus keine Menschen gesund!)

Herr Kollege Rosenkranz, wir kämpfen in unterschiedlichen intellektuellen Gewichts­klassen. (Heiterkeit und Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Abg. Höbart: Da haben Sie recht! In welcher Klasse Sie sich befinden, kann ich Ihnen auch sagen!) Wenn Sie Ihren triebhaften Verbalaktivismus ein bisschen einschränken oder zähmen könnten, würden Sie nicht so verhärmt dasitzen müssen und wir hätten im Haus ein bisschen mehr Reinheit von bestimmten Dingen. (Beifall bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Ruf bei der FPÖ: Tragen Sie Ihr Naserl nicht so hoch! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich gebe Kollegen Stefan recht: Das, was wir hier haben, ist besser als das, was es vorher gegeben hat, und das kann man auch sagen. Ich glaube trotzdem nicht, dass es gut ist. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Herr Rosenkranz, Sie sind ein bekannter Rechts­ausleger, das kann man mit links ganz leicht abdecken. (Abg. Haider: Sie sind ein bekannter Linksausleger!) Täuschen Sie sich nicht, wenn es darauf ankommt, bin ich so rücksichtslos wie Sie. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Das, was wir als Malware kaufen müssen, wird regelmäßig Gegenstand von Rechts­geschäften sein, die nach § 879 ABGB sittenwidrig sind, das wird regelmäßig Tat­werkzeug sein müssen, weil es immer das Produkt von Hackingangriffen ist. In dem Moment, in dem eine derartige Sicherheitslücke aufgedeckt wird – und zwar geht es nicht nur um Sicherheitslücken in Windows, sondern in Betriebssystemen generell –, wird sie von den großen Firmen geschlossen und es wird eine neue Sicherheitslücke gesucht und am Schwarzmarkt angekauft werden.

Mein Gelächter hat sich nicht auf Sie, Herr Kollege Stefan, bezogen, sondern auf die Vorstellung, dass wir in Österreich möglichst schnell die entsprechenden Kapazitäten entwickeln könnten, aus eigenem so eine Malware zu produzieren. Das ist in Kon­kurrenz zu Microsoft, Apple, Linux oder was weiß ich weit und breit nicht zu sehen – nur darauf hat sich dieses Gelächter bezogen.

Wenn wir diese Malware ankaufen – richtigerweise wurde auch gesagt, dass sich das objektbezogen, gerätebezogen immer neu darstellt, jedes Update die bisher ange­kaufte Malware vernichtet –, dann gehen die Experten momentan davon aus, dass das pro Objekt und Überwachung zwischen 700 000 Euro und 1 Million Euro kosten wird.

Was aber haben wir budgetiert? – Wir haben jetzt zwei, drei Tage lang über das Budget, auch im Sicherheitsbereich, geredet. Dort sind rund 5 oder 6 Millionen Euro budgetiert. Das heißt, wir können zwischen fünf und zehn Fälle irgendwann einmal überwachen. – Das ist alles vollkommen illusorisch.


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Kollege Scherak hat hier mit großer Berechtigung gesagt – und auch im Regie­rungsprogramm von ÖVP und FPÖ steht das mit großer Berechtigung drin –, dass wir uns zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger insgesamt darum zu kümmern haben, dass bestehende Sicherheitslücken geschlossen werden und wir nicht beständig das Ziel von Phishingangriffen, von Hackerangriffen und Ähnlichem sind – aber die Republik Österreich hält diese hier bewusst offen!

Wenn Kollege Amon den NEOS vorgeworfen hat, sie hätten sich hier nicht zum Han­deln zum Wohl des Staates und nicht zur Abwehr von entsprechenden Bedrohungen und Angriffen veranlasst gesehen, dann sage ich Ihnen – und ich sage das wohl­bedacht –: Dieser Bundestrojaner ist ein Instrument des Staatsdatenterrorismus. Er vernichtet all das, was wir im elektronischen Verkehr an Sicherheit brauchen, und die Vorstellung, dass wir bei Endgeräten eine Malware entwickeln könnten, die bei der Codierung 0 und 1 für sämtliche Daten zwischen Nachrichten, Bildern und anderen Inhalten unterscheidet, ist schlicht illusorisch. So viel hat mir mein Lehrberuf als Radio- und Fernsehtechniker und Fernmeldetechniker beigebracht. Das ist einfach Unsinn, und es ist in diesem Zusammenhang ideologischer Unsinn.

Wenn Sie das machen, dann betreiben Sie das, was ich mit großer Berechtigung, glaube ich, und auch mit großem Nachdruck und sehr warnend in den Raum werfe: Das ist Staatsdatenterrorismus. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der NEOS.)

12.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl. – Bitte.


12.22.17

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Herren Minister! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher zu Hause und im Saal! Hohes Haus! Ich glaube, dass es mit diesem Sicher­heitspaket gelungen ist, eine sehr gute Balance zwischen den Erfordernissen, die die Sicherheitsbehörden haben, um die mittlerweile eklatanten Sicherheitslücken in der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des extremistischen Terrors zu schließen, und auf der anderen Seite der Wahrung der berechtigten Interes­sen der Bürger betreffend ihre Grund- und Freiheitsrechte zu finden.

Es ist uns vor allem gelungen, die in den ersten Ankündigungen vorgesehene Umge­hung der Rechtsschutzbeauftragten zu verhindern und die modernen Rechtsschutz­methoden weiterhin zu implementieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da die Unabhängigkeit dieser Rechtsschutzbeauftragten im Zuge der Ausschuss­ver­hand­lungen in Zweifel gezogen und ein Abhängigkeitsverhältnis zum Bundesminister in den Raum gestellt wurde, möchte ich mich an dieser Stelle nochmals – ich habe das im Ausschuss bereits getan – ganz herzlich bei den Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums und des Justizministeriums bedanken, die ihre Arbeit sozusagen ehrenamtlich nach Pensionsantritt im Dienste der Gemeinschaft erledigen. Dafür möchte ich mich bedanken! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Diese Rechtsschutzbeauftragten sind ein emeritierter Universitätsprofessor für Straf­recht der Universität Wien, ein ehemaliger Generalprokurator und ein ehemaliger Generalanwalt der Generalprokuratur, die in dieser Funktion mit der Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes über 20 Jahre lang das Mittel in der Hand halten, die Rechts-


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prechung zu kontrollieren, und eine ehemalige Universitätsassistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Salzburg.

Diese Persönlichkeiten und die Darstellung ihres Werdegangs, glaube ich, zeigen die fachliche Qualifikation und auch die Unabhängigkeit, mit der die Rechtsschutz­beauf­tragten ihre Arbeit getan haben, und dafür gebühren ihnen keine Anfeindungen, sondern größter Dank. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn ihnen etwas nicht gesetzeskonform erscheint, haben sie gemäß Sicherheits­polizeigesetz sogar die Möglichkeit, alle Daten rückstandslos löschen zu lassen. Damit, denke ich, ist dem Rechtsschutzbedürfnis im höchsten Maße Rechnung getragen. (Ruf bei der SPÖ: Das hat man beim BVT gesehen!)

Von uns im Vorfeld kritisierte Punkte haben wir verändert: Es wird keine Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitsforen geben, und auch alle neu eingeführten Maßnahmen werden nach drei Jahren einer Evaluierung unterzogen. Dieses Sicherheitspaket ist quasi eine Firewall zum Schutz der österreichischen Be­völkerung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir überwachen nicht die Masse der Österreicher, sondern wir gehen in die Tiefe. Wir dringen in die bisherige Komfortzone der organisierten schweren Kriminalität ein und in jene des Terrorismus vor. Ich habe mir die Mühe gemacht und habe mir angesehen, welche Reden zur Einführung der besonderen Ermittlungsmaßnahmen Lauschangriff und Rasterfahndung 1997 gehalten wurden, und die Aussage des damaligen sozial­demokratischen Innenministers Karl Schlögl möchte ich den Abgeordneten der heu­tigen SPÖ ins Stammbuch schreiben, die nur deshalb, weil die SPÖ jetzt in Opposition ist, justament dagegen sind. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt ja nicht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Benehmen Sie sich endlich wieder wie eine staatstragende Partei und nicht wie eine beleidigte Leberwurst und lauschen Sie dem Zitat! Der damalige sozialdemokratische Innenminister Karl Schlögl sagte am 10. Juli 1997 – ich zitiere –: 

„Für mich ist es wichtig, dass es da keinesfalls um die Beeinträchtigung von bür­gerlichen Grundwerten oder um das Herumstöbern in Datenbeständen oder gar im Privatleben von Österreicherinnen und Österreichern geht.“ Und weiter: „All jene Maß­nahmen, die wir gesetzt haben, dienen ausschließlich der Bekämpfung von Kriminalität im Bereich des Terrorismus, des Suchtgifthandels und des Menschenhandels.“

Diese Aussagen gelten heute noch genauso wie damals, nur die Möglichkeiten haben wir an die Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts angepasst. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Alles in allem ist zusammenfassend zu sagen: Diese Woche ist eine gute Woche für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher. Zuallererst hat sie das Budget gebracht, das nun endlich zwischen den Ausgaben für Sicherheit und den Ausgaben für Asyl und Migration unterscheidet – denn die Ausgaben für Migration sind in der Ver­gangenheit leider allzu oft zulasten der Sicherheit gegangen –, und es werden 122 Mil­lionen Euro mehr für die Sicherheit bereitgestellt. Ich glaube, das ist ein toller Erfolg für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nicht zu vergessen ist auch die gute Zusammenarbeit als Ausdruck des neuen Stils dieser türkis-blauen Bundesregierung, in deren Rahmen Infrastrukturminister Hofer auf 9 Millionen Euro Strafgelder zugunsten der österreichischen Polizei verzichtet hat. Herzlichen Dank, Herr Infrastrukturminister! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Zur Durchsetzung dieses Sicherheitspakets, das vorausschauend der Polizei dieje­nigen Ermittlungsmaßnahmen in die Hand gibt, die sie braucht, um diejenigen zu schützen, die sich rechtskonform verhalten, und das auch die Freiheit der Österreiche­rinnen und Österreicher schützt: Wir dringen damit in die Komfortzone der organisier­ten Kriminalität und des Terrors – in der man sich bisher bewegen zu können glaubte – ein. Dafür, lieber Bundesminister Herbert Kickl, ist dir im Namen aller Wählerinnen und Wähler und auch, glaube ich, im Namen aller Österreicherinnen und Österreicher größter Dank auszusprechen. Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.28


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Herbert Kickl zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


12.28.36

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben ja vor ein paar Tagen hier in annähernd gleichem Rahmen und gleicher Zusam­men­setzung über das größte Sicherheitsbudget der Zweiten Republik diskutiert, und gestern hat es dann auch den entsprechenden Beschluss gegeben. Ich darf mich bei allen, die dem ihre Zustimmung gegeben haben, ganz herzlich bedanken, denn sie haben damit einen ganz wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Menschen in der Republik Österreich geleistet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir brauchen dieses Sicherheitsbudget! Wir brauchen dieses größte Sicherheitsbudget der Zweiten Republik schlicht und ergreifend dafür, dass wir den Polizistinnen und Polizisten das Rüstzeug und die Ausrüstung und auch das technische Equipment an die Hand geben, das sie brauchen, um in den verschiedensten Bereichen der Krimi­nalitätsprävention und der Kriminalitätsbekämpfung auf der Höhe der Zeit aktiv sein zu können und nicht, um Jahre oder gar Jahrzehnte im Rückstand, den Kriminellen hinter­herhecheln zu müssen.

In diesem Fall erfüllen wir damit zwei Dinge: Wir erhöhen den Schutz der Beamtinnen und Beamten in ihrem Einsatz – viele Teile des Pakets, das heute auf den Weg ge­bracht wird, haben auch diese Funktion –, und wir erhöhen den Schutz der öster­reichischen Bevölkerung. Beides miteinander kombiniert ist, glaube ich, etwas, was wir beide – auch Sie aufseiten der Opposition, genauso wie wir aufseiten der Regierung – haben wollen müssten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe natürlich mitbekommen, dass der eine oder andere Oppositionspolitiker dann halt auch über dem Sicherheitsbudget den Kopf so lange gebeutelt hat, bis auch das eine oder andere Haar in die Budgetsuppe gefallen ist. Ich habe aber das Gefühl gehabt, dass diese Tätigkeit nicht aus einer inneren Überzeugung heraus gekommen ist, sondern dass das viel, viel mehr oppositionelles Ritual gewesen ist als inhaltliche Überzeugung. (Abg. Jarolim: Man soll nicht so viel auf Gefühle setzen!)

Das Schöne, Herr Kollege Jarolim, ist heute, dass ein neuer Tag eine neue Chance und möglicherweise für Sie auch ein neues Glück bringt, denn heute haben Sie die Chance, dass Sie unter Beweis stellen können, dass Sie es auch tatsächlich ernst meinen, wenn Sie immer wieder betonen, dass Ihnen die Sicherheit der öster­reichi­schen Bevölkerung gar so wichtig ist. Dann geben wir den Beamtinnen und Beamten doch auch in technischer Hinsicht das Rüstzeug an die Hand, das man braucht, um auf der Höhe der Zeit zu sein! Nichts anderes tun wir ja, wie gesagt, mit diesem Sicherheitspaket, das wir auf den Weg bringen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Jarolim: ... den Bundestrojaner ...!)


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Es ist modern, es ist adäquat, und der Begriff des Sicherheitspakets ist der einzige Name, den diese Zusammenstellung von Maßnahmen und technischen Einrichtungen, die wir damit implementieren, auch verdient.

Ich habe nicht gesagt, Herr Kollege Scherak, dass Sie sich im Ton mäßigen sollen – ich habe es eh ganz gern, wenn Sie durchaus etwas emotional agieren –, sondern ich habe gesagt, Sie sollen nicht die falschen Vokabeln verwenden – das ist etwas ganz anderes. (Abg. Scherak: Ich hab’ eh das richtige verwendet!) Und wenn Sie dann von Enten reden und meinen, wenn etwas ausschaut wie Enten und alles quakt und watschelt wie Enten, dann hat das nichts mit dem Sicherheitspaket zu tun, sondern dann sind wir in Entenhausen, Herr Kollege Scherak. Das hat aber nichts mit dem zu tun, was wir hier diskutieren.

Mich ärgert es nämlich wirklich schon seit Beginn dieser Debatte, dass seit Wochen das Bild eines Überwachungspakets gezeichnet wird, wobei Sie nicht dazusagen, wer denn überwacht wird. Wer wird überwacht? Die Masse? – Das ist das, was Sie behaupten. – Oder werden nicht genau diejenigen überwacht, denen es an den Kragen gehen soll, weil sie diejenigen sind, die die Sicherheit der Masse gefährden? – Das ist nämlich die Wahrheit. (Abg. Höbart: Richtig!) Das ist die Wahrheit! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das ist etwas völlig anderes! Deswegen stört mich das und deswegen habe ich Sie im Ausschuss auch darauf hingewiesen, dass Sie hier auch sehr, sehr viel Verantwortung tragen im Hinblick auf die Bilder, die Sie mit Ihrer Sprache zeichnen. (Abg. Scherak: ... von Ihnen abgeschaut! Das waren ja Ihre Worte!) Da haben auch Sie eine Verant­wortung gegenüber der Öffentlichkeit, und auf die habe ich Sie hingewiesen. Sie malen ja regelrechte Untergangsszenarien – der Weltuntergang steht bevor, und, und, und.

Da entblöden sich manche auch nicht, dann Begriffe wie etwa den des Polizeistaats in den Mund zu nehmen (Zwischenrufe bei der SPÖ), meine sehr geehrten Damen und Herren, wodurch zwei Dinge zum Vorschein kommen: Sie haben ein Problem mit dem Staat und sie haben ein Problem mit der Polizei, und sie haben erst recht ein Problem mit beiden miteinander. Bei den NEOS weiß ich das, bei manchem Linken überrascht mich das auch nicht, aber ich glaube nicht, dass es der Erwartungshaltung der österreichischen Bevölkerung entspricht, sowohl der Polizei als auch dem Staat das Misstrauen auszusprechen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der Begriff des Schutzschilds, der Begriff einer Firewall ist schon gefallen, und ich finde, dass das sehr, sehr passend ist, denn letzten Endes wird die Masse geschützt. Die Masse besteht ja auch aus lauter Individuen, aus lauter Einzelnen; und Gott sei Dank besteht diese Masse aus viel, viel mehr Einzelnen – aus Millionen Einzelnen nämlich in Österreich –, als die Kriminellen Einzelne sind. Da gibt es dann ein paar einzelne Kriminelle, die sich in ein paar einzelnen Organisationen miteinander orga­nisieren – sie tun das teilweise international, sie tun das polykriminell, sie tun das auf den verschiedensten Feldern –, und diese wenigen Einzelnen gefährden alle anderen, die Masse und die Allgemeinheit.

Glauben wirklich manche hier herinnen, dass wir diese Einzelnen gewähren lassen sollen, indem wir auf technische Instrumente verzichten, und die Masse nicht schützen sollen? – Ich habe da eine andere Vorstellung, meine sehr geehrten Damen und Herren, von dem, was effiziente Sicherheitspolitik ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir reden da nicht vom Hendldieb – von dem reden wir nicht –, wir reden von Schwer­kriminellen, wir reden von organisierter Kriminalität, Schlepperei, Drogenhandel. Und wer sich ein bisschen auskennt, weiß, dass alle Dinge sich mehr und mehr ineinander verzahnen und dass leider allzu oft dann auch eine Verbindung zu terroristischen Aktivitäten gegeben ist.


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Um diese Leute geht es, wenn wir darüber sprechen, dass ganz gezielt selbst­verständlich Maßnahmen gesetzt werden, die einen Eingriff auch in bestimmte Grund- und Freiheitsrechte darstellen – das bestreite ich ja gar nicht, aber tun Sie nicht so, als ob das irgendwie für jeden gelten könnte, als ob sich jeder in diesem Land fürchten müsste, dass ihm da irgendetwas auf sein Handy installiert wird, als ob überall auf dieser Welt und in Österreich jetzt hinter Bildschirmen Leute sitzen würden, die nichts Besseres zu tun haben, als nachzuschauen, wo Sie über die Straße gehen, Herr Scherak, oder vielleicht auch Kollege Noll! Das ist doch unverantwortlich, solche Bilder in die Welt zu setzen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

Weil man sich Sorgen macht, dass vielleicht das eine oder andere, die Ängste und Nöte des Herrn Jarolim, dann auch Gegenstand solcher Erkundungen sein könnten: Na, Herr Jarolim, ich hoffe, dass Sie Ihre Ängste und Nöte nie telefonisch zum Aus­druck bringen, dass Sie das nicht in Form von SMS tun, und ich hoffe, dass Sie nicht zu der Gruppe gehören, von der ich vorher gesprochen habe, nämlich zu Straftätern, die mit einer Strafdrohung von über zehn Jahren bedroht sind. (Abg. Jarolim: Meine Sorge ist eher der Herr Kickl! Meine Sorge ist eher der Minister Kickl! – Abg. Rosenkranz: Fürchte dich nicht, Jarolim! Fürchte dich nicht!)

Ich hoffe, dass das so ist – denn ansonsten brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Ansonsten brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn die Ängste und Nöte, die hört man auch jetzt schon mit, wenn man eine Telefonüberwachung vornimmt, nur hat das nichts mit dem Ermittlungsgegenstand zu tun und wird aus diesem Grund auf die Seite gelegt. Also tun Sie nicht so, als ob das etwas Neues wäre! Das gibt es alles schon jetzt, und es funktioniert ausgezeichnet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Dann ist mir noch etwas wichtig, weil auch sehr, sehr viel Schindluder damit getrieben wird, weil man nämlich irgendwie so tut, als ob das alles nicht kontrolliert wäre: Es gibt ein engmaschiges Netz von Genehmigung und Kontrolle. Sie wissen ganz genau, dass diese Maßnahmen nur in Gang gesetzt werden, wenn es einen begründeten Verdacht, einen Anlassfall gibt. Sie sind auf den Einzelfall gerichtet – und das ist das Gegenteil von dem, was Sie permanent in der Bevölkerung zu verbreiten versuchen. (Abg. Neubauer – auf den seit einiger Zeit vor der ersten Bankreihe stehenden Abg. Jarolim weisend –: Warum steht der Jarolim eigentlich immer? – Ruf bei der FPÖ: Weil er zustimmt! – Abg. Neubauer: Das ist ja unfassbar! In der ersten Reihe stehen!)

Jetzt frage ich mich schon, wer da jetzt die Partei der Verängstiger in diesem Land ist. (Ruf bei der FPÖ: Die SPÖ!) Wer ist die Partei der Verängstiger im Zusammenhang mit dem Sicherheitspaket? – Es sind Menschen wie Sie, die unter dem Vorwand, damit einen Beitrag zu mehr Sicherheit zu leisten, in Wahrheit einen reinen Unsicherheitskurs fahren, und das seit vielen, vielen Monaten.

Sie haben mich vorhin mit einer Aussage konfrontiert, die ich einmal getätigt habe, und dazu sage ich Ihnen auch etwas, weil es mich ja nicht überrascht: Ich glaube, es ist etwas Vernünftiges, wenn man gescheiter wird und wenn man dazulernt. Blöder wer­den, das ist das Problem! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jetzt muss ich wirklich auch ein Dankeschön an die Expertinnen und Experten sagen und vor allem auch an die Praktiker, die mir die Gelegenheit gegeben haben, auch einmal hineinzuschauen, was da wirklich dahintersteckt und vor welchen Schwierig­keiten dann auch ermittelnde Beamte stehen, wenn man zum Beispiel kurz vor einem Zugriff ist oder wenn man eine sehr, sehr dichte Indizienkette hat und das letzte Euzerl fehlt – und dann entflutschen diese Kriminellen genau in den Bereich der Anonymität, und wir kommen nicht mehr hinten nach.


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Sie müssen sich einmal anhören, was dort an Ermittlungsarbeit de facto verloren gehen kann, nur weil diese Lücke besteht! Ich glaube daher, dass es unverantwortlich wäre, nicht alle Maßnahmen zu setzen, um diese Lücke zu schließen, die zuvor schon zu Recht auch als eine Komfortzone für Schwerstkriminelle bezeichnet wurde. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich bin auch überzeugt davon, dass es mit diesem Sicherheitspaket gelungen ist, die notwendige und richtige Balance zwischen der Hochhaltung und der Verteidigung der Grund- und Freiheitsrechte auf der einen Seite und den berechtigten Schutzinteressen der Masse der Bevölkerung – die sich ja nichts zuschulden kommen hat lassen, sondern die man schützen muss – auf der anderen Seite zu finden, das notwendige Maß zu finden. Ich bin davon überzeugt, dass das gelungen ist.

Ich frage wirklich, ob Sie, die Kritiker dieses Pakets, umgekehrt der Meinung sind, dass man die Grund- und die Freiheitsrechte, die Demokratie, die Menschenrechte, alles das, was uns wichtig und was uns heilig ist, dadurch verteidigt, dass man den Schwerstkriminellen diese Lücken lässt. Ich glaube, es ist ein relativ naiver Ansatz, zu glauben, dass sich die dadurch bedanken, dass sie dann anfangen werden, unsere Grund- und Freiheitsrechte hochzuhalten. Ich denke, es wird eher das Gegenteil der Fall sein – Kollege Amon hat in seinem Redebeitrag zu Recht darauf hingewiesen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Als Innenminister, meine sehr geehrten Damen und Herren (Abg. Plessl: Der zu­ständig dafür ist, die Lücken zu schließen!), bin ich schlicht und ergreifend verant­wortlich dafür, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den größtmöglichen Schutz der österreichischen Bevölkerung vor krimineller und terroristischer Bedrohung auf den Weg zu bringen. Das ist meine Verantwortung! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Plessl sowie Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Ich sehe das so wie ein guter Arzt. Ein guter Arzt würde auch versuchen, bei der Behandlung seines Patienten von der Prävention beginnend (Zwischenruf des Abg. Plessl) bis hin zu einer gegebenenfalls notwendigen Operation die besten Mittel einzu­setzen, Medizin auf Höhe der Zeit zur Anwendung zu bringen, um den ent­sprechenden Erfolg zu erzielen. Genau so sehe ich das, und diese Analogie gilt für mich als Innenminister. Wir tun das. (Abg. Jarolim: Eine tragische Rede ist das!)

Herr Kollege Jarolim, Sie können ja zum Rednerpult kommen und sagen (Abg. Noll: Treten Sie zurück!), Sie übernehmen die Verantwortung dafür, dass auch nur ein ein­ziger Mensch in Österreich Opfer einer kriminellen Attacke, eines terroristischen An­schlags oder etwas Ähnlichem wird, wo wir dann wissen und draufkommen (Zwi­schenrufe bei der SPÖ), dass wir das durch Anwendung dieser Überwachungs­kontroll­maßnahmen verhindern hätten können. Stellen Sie sich hierher und sagen Sie das! Übernehmen Sie die Verantwortung! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich übernehme diese Verantwortung nicht und ich gehöre auch nicht zu den Politikern, die dann erst munter werden, wenn etwas passiert ist (Zwischenruf des Abg. Plessl), um dann nachher zu reagieren. Das haben wir in einem anderen Bereich schon 2015 in Österreich erlebt (Zwischenruf der Abg. Duzdar) und an diesen Problemen haben wir bis heute ordentlich zu kauen. Meine Verantwortung schaut anders aus und in meiner Interpretation für dieses Amt gilt es vorausschauend zu handeln, in die Zukunft zu blicken und in Wahrheit die Dinge schon in die richtige Richtung zu bewegen, bevor die Probleme auftauchen.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt noch zu ein paar Maßnahmen, die bis­her noch nicht angesprochen wurden: Ein Aspekt in der Debatte, über den alle reden, ist die Überwachung am Handy. (Abg. Noll: Sie haben ja keine Redezeitbeschränkung, Herr Minister, das ist der Unterschied!) Die kommt nur in den wenigsten Fällen zur Anwendung, das ist nur die letzte Möglichkeit, wenn wir gar nicht mehr weiterkommen, und alle tun so, als wäre das der einzige Inhalt dieses Pakets. Dabei geht es ja noch um viel, viel mehr, es geht noch um viel, viel mehr Sicherheit, Herr Kollege Noll!

Sicherheitsforen zum Beispiel: Ja, das ist eine Plattform, wo die Polizei gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern an der Aufarbeitung von Sicherheitsproblemen arbeitet. Das ist Polizei auf Augenhöhe, das ist eine völlig neue Form der Polizeikultur und des Miteinander, und ich halte das für gescheit, ich halte das für vorbildhaft, und andere Länder beneiden uns darum, dass wir diese Möglichkeit jetzt schaffen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Auch das ist Teil dieses Sicherheitspakets, nur Sie erwähnen es nicht, weil es Ihnen nicht in Ihr Konzept passt.

Dann habe ich die Kritik an den Maßnahmen betreffend Prepaidwertkarten gehört. Da redet man dann unverantwortlicherweise von einer Pauschalverdächtigung, von einer Generalverdächtigung gegenüber jedweder Person, die ein solches Handy besitzt. Nun sammeln ja nicht wir die Daten und nicht wir schreiben auf, wer der- oder diejenige ist, die eine solche Prepaidwertkarte bezieht, sondern das macht der Telekomanbieter. Ich habe noch von niemandem gehört, der auf die Idee kommt, zu sagen, dass es, nur weil wir von jedem Österreicher eine Meldeadresse haben und es dafür ein entsprechendes Register gibt, einen Generalverdacht gegen jeden Österreicher gibt. Es ist aber schon ganz gut, dann im Anlassfall zu wissen, wo ich auf jemanden zugreifen kann oder wer sich hinter einer anonymen Nummer verbirgt. Ich glaube schon, dass wir unseren Ermittlern diese Gelegenheit geben sollten, dann bei einem entsprechenden Ermitt­lungsansatz nicht in einer Sackgasse zu landen, sondern zumindest Möglichkeiten im Hinblick auf diese Prepaidwertkarten zu haben. Das ist doch eine vernünftige Ge­schichte. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es wird auch niemand auf die Idee kommen, dass wir einen Generalverdacht gegen Autofahrer aussprechen, nur weil jedes Auto eine Nummerntafel hat. Das ist aber eine ähnliche Argumentation. (Zwischenrufe der Abgeordneten Scherak und Loacker.) – Ja, so argumentieren Sie. Die Existenz einer Nummerntafel heißt nicht, dass wir alle Autofahrer generalverdächtigen, aber wenn wir einen bestimmten Autofahrer aufgrund eines gefährlichen Verhaltens abzustrafen haben, dann ist es ganz gut, wenn wir die Nummerntafel haben. Oder sehen Sie das anders?

Wenn wir bei jemandem aufgrund einer schweren Straftat beziehungsweise einer ent­sprechenden Anordnung eines Richters eine Hausdurchsuchung vornehmen möchten, dann ist es ganz gut, wenn wir wissen, wo er wohnt. Oder sehen Sie das vielleicht anders? Um genau diese Dinge geht es. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Das ist alles ganz normal und hat überhaupt nicht diese Dramatisierungen verdient, mit denen Sie da dauernd hausieren gehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Nächste ist diese angebliche – und jetzt bin ich wieder bei diesen Vokabeln – Videoüberwachung. Das ist keine Videoüberwachung, die es jetzt nicht schon gäbe, sondern es ist der Zugriff auf bestimmtes Material, wenn der Anlassfall dazu gegeben ist. (Abg. Plessl: Da kann die Polizei jetzt auch schon zugreifen!) Wollen Sie jetzt viel­leicht sagen, dass wir nicht zuschauen sollten, etwa über Kameras, wenn irgend­je­mand ein Attentat in der Wiener U-Bahn begeht? Gott behüte uns davor! Wenn das aber der Fall ist, sollten wir dann nicht den Fluchtweg rekonstruieren können, sollten wir nicht zusehen können, um dieses Individuum dann aus dem Verkehr ziehen zu


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kön­­nen? Wollen Sie sagen, wir sollen auf diese Möglichkeit verzichten? (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von NEOS und FPÖ). Ich hoffe doch, nicht!

Gerade wenn Sie sich bestimmte Ereignisse und Terrorattacken der Vergangenheit ansehen – in London oder beim Boston-Marathon –, dann wissen Sie, dass zur Aus­forschung dieser Attentäter genau solche Aufzeichnungen nötig gewesen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Frage der Änderung im Zusammen­hang mit den Kennzeichenerkennungsgeräten sind wir draufgekommen, dass das Erfassen von bestimmten Kennzeichen über Kennzeichenerfassungssysteme – und da können Sie auch die Section Control dazunehmen – nur auf das Kennzeichen reduziert ist und dass es im Falle eines Treffers, wenn wir also eine Fahndung machen – es wird ja immer die Nummer, die aufgenommen wird, mit einer Fahndungsdatenbank abge­glichen, das ist ja der entscheidende Punkt, der in der Argumentation immer weg­ge­lassen wird –, dann für die Polizistinnen und Polizisten im Einsatzfall durchaus hilfreich sein kann, wenn man auch weiß, welche Farbe das Fahrzeug hat, was das für ein Fahrzeugtyp ist und wer am Steuer dieses Fahrzeugs sitzt, denn wir sind ja dann auch genötigt, in weiterer Folge einen Beweis dahin gehend zu führen, dass diese Person auch tatsächlich am Steuer gesessen ist.

Dabei geht es nicht um irgendjemanden, der dort aus Jux und Tollerei herausgeklopft wird – das ist das, was Sie immer versuchen zu suggerieren –, sondern da geht es um Übereinstimmungen mit Nummern, die in einer Fahndungsdatenbank drinnen sind. Da muss man sich dann irgendwann einmal entscheiden, das ist doch der Punkt, auf welcher Seite man steht: Steht man auf der Seite derer, die Autoschieber sind, die organisierte Kriminalität betreiben, die ansonsten ihren kriminellen Machenschaften nachgehen, oder steht man aufseiten derer, die davor geschützt werden wollen, auf­seiten derer, die als Polizistinnen und Polizisten dann auch ihren Kopf hinhalten und diese ganze Ermittlungstätigkeit durchführen?

Für mich ist die Antwort auf diese Frage klar, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf welcher Seite ich stehe, und ich kann an Sie nur noch appellieren, sich auch auf die richtige Seite zu stellen und hier nicht denjenigen Vorschub zu leisten, die sich darüber freuen, dass Sie über Grund- und Freiheitsrechte diskutieren. Die reiben sich die Hände und sagen: Schön, da gibt es noch welche, die uns diese Komfortzonen erhalten wollen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie also abschließend noch einmal einladen, sich auch von Ihren Vorurteilen zu verabschieden. Der eine oder andere wird solche haben, und es hat offenbar auch nichts genützt, dass man jetzt über Wochen dieses Paket in die und jene Richtung gedreht und auf den Kopf gestellt und durch­leuchtet und gescannt und jedes Wenn und Aber ausgeleuchtet und in Wahrheit jeden Einwand entkräftet hat. Ich darf Sie trotzdem noch einmal einladen, sich jetzt, am Ende der Debatte und am Ende eines langwierigen Prozesses, vom einen oder anderen Vorurteil zu befreien (Abg. Plessl: Das ist der falsche Zugang!) und sich in die Allianz derer einzureihen, denen es um die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung geht. (Beifall bei der FPÖ.) Ich glaube, heute ist eine gute Gelegenheit, das, was Sie uns sonst immer wissen lassen, auch unter Beweis zu stellen: Stimmen Sie dem Sicher­heitspaket zu! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.48


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte. (Abg. Neubauer: Oh je!)



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12.48.38

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat vorhin mitgeteilt, die Sozialdemokratie hätte ein Problem mit der Polizei.

Ich berichtige tatsächlich: Wir haben kein Problem mit der Polizei. Wir wollen eine starke Polizei, eine gut ausgerüstete, auch hinsichtlich der Personen, wir wollen keine Gefähr­dung der Öffentlichkeit, wie das auch aufgrund des emotionalen Grenzgangs des Innenministers heute erkennbar geworden ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schrangl: Zehn Jahre zu spät! – Abg. Neubauer: Das war ja peinlich!)

12.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte.


12.49.00

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich glaube, es geht bei dieser Diskussion viel zu wenig um die Kernfrage (Abg. Martin Graf: Der ist ja nicht da, der Kern! – Abg. Rosenkranz: Die Kernfrage ist, wo der Herr Kern ist!), wo der liberale Rechtsstaat aufhört und wo der Überwachungs- und Polizeistaat beginnt.

Ich glaube, diese Schwarz-Weiß-Argumentation kann nicht funktionieren. Wir müssen ganz einfach aufpassen, was die Terroristen wollen, mit denen immer gedroht wird, um alles zu rechtfertigen, was nur an Überwachungsmaßnahmen möglich ist. Diese Terroristen wollen genau diesen liberalen Rechtsstaat kippen, wollen die Freiheits­rechte in diesem liberalen Rechtsstaat kippen. Darauf wollen sie hinaus. Jetzt gelingt es ihnen nicht durch terroristische Maßnahmen, es gelingt ihnen aber dadurch, dass wir in der Diskussion nur mehr von Angst vor dem Terrorismus geleitet sind und diese Freiheitsrechte selbst auflösen. Wir lösen unsere eigenen Freiheitsrechte selbst auf, weil wir nur mehr angstgetrieben durch Terrormaßnahmen glauben, wir müssen alles überwachen, jeden überwachen, weil grundsätzlich jeder verdächtig ist. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Ich halte das für den falschen Weg. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Maßnahmen der Überwachung, wir sind nicht grundsätzlich gegen Maßnahmen, um Verdächtige zu überwachen und anderes. (Zwischenruf des Abg. Mölzer.) Es ist die Frage zu stellen, wo die Grenze ist.

Eine der Maßnahmen, die Sie in dieses Paket verpackt haben, nämlich der Bundes­trojaner, geht bei Weitem darüber hinaus, weil er ganz einfach einen derartigen Eingriff in jene Menschenrechte bedeutet, die die Terroristen bekämpfen, sodass die Ter­roristen damit Erfolg hatten, weil sie uns so in Angst und Schrecken versetzen, dass wir unsere Freiheitsrechte aufgeben. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist dieser Bundestrojaner. Wissen Sie, was Sie da überhaupt beschließen? – Es ist folgende Maßnahme: Wir müssen diesen Bundestrojaner bei Privatfirmen kaufen. Da das Innenministerium selbständig nicht in der Lage ist, einen Bundestrojaner herzustellen, müssen wir ihn bei privaten Firmen kaufen. Was kaufen wir bei diesen privaten Firmen? – Wir kaufen jene Sicherheitslücken, die vorher durch Hackerangriffe, das heißt, durch kriminelle Angriffe auf bestimmte Programme, ausgemacht werden. (Abg. Rauch: Wer sagt denn das?) Sie werden durch professionelle Hackerangriffe ausgemacht, und diese Hacker verkaufen dann an private Firmen jene Sicherheits­lücken; oder Mitarbeiter der IT-Firmen, die diese Programme entwickeln, die selbst wissen, dass darin Sicherheitslücken sind, verkaufen diese Sicherheitslücken an diese


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privaten Firmen. Das heißt, in Wirklichkeit machen wir uns zum Staatshehler krimineller Machenschaften.

Aus lauter Angst vor einer imaginären Gefahr beschreiten wir einen Weg, der weit über das hinausgeht, was notwendig ist, um diesen Rechtsstaat abzusichern und auch um Terroristen zu bekämpfen. Ich gebe Ihnen nur zu bedenken, dass alle terroristischen Anschläge in den letzten Jahren von Leuten verübt wurden, die der Polizei und den Sicherheitsbehörden bekannt waren – alle! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Sie konnten trotzdem nicht verhindert werden.

Das heißt, man hat nicht diese Sicherheit, die Sie jetzt vorgaukeln, sondern man schränkt einfach nur Menschenrechte und persönliche Freiheitsrechte ein. Ich halte das für falsch, für den falschen Weg, für die falsche Entwicklung dieser Gesellschaft! Sie bauen eine Gesellschaft auf Angst auf, und das wird nicht funktionieren. Sie können nicht jeden überwachen.

Jetzt kaufen wir aber diese Sicherheitslücken von privaten Firmen, und diese privaten Firmen verkaufen das auch an andere Länder – Saudi-Arabien, Nordkorea –, und es besteht auch die Gefahr, dass diese Sicherheitslücken an Terroristen verkauft werden. Wer sagt uns, dass das nicht passiert? Dann haben wir genau das perfektioniert, was wir mit diesem Gesetz verhindern wollten, weil diese dann genau die Lücken nützen, die wir offenlassen, um selbst hineinzukommen. Ich halte das für Wahnsinn, was da passiert, für Wahnsinn, weil auch von genau jenen Verbrechern, die wir zu bekämpfen versuchen, diese Lücken ausgenützt werden können. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Jetzt gibt es bei uns in Österreich eine Besonderheit: Das Innenministerium ist für Cybersicherheit zuständig, das heißt, es wäre verpflichtet, diese Lücken zu schließen. Dasselbe Ministerium sagt aber: Nein, wir lassen diese Lücken offen, wir kennen sie zwar, aber wir lassen sie offen, damit wir hineinkönnen. – Das heißt aber auch, dass andere hineinkönnen, und die haben es dann wirklich viel leichter als vorher.

Das heißt, diese Maßnahme des Bundestrojaners ist ausschließlich gegen die durch die Menschenrechte gewährleisteten Persönlichkeitsrechte gerichtet, und nicht gegen den Terrorismus, den Sie vorgeben zu bekämpfen. Sie stellen unsere freiheitliche Ordnung infrage, indem Sie Angst produzieren und glauben, mit dieser Angst alles rechtfertigen zu können. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Schade, dass Sie eine gesellschaftliche Entwicklung unterstützen, die sich vom freien, liberalen Rechtsstaat weg und hin zum Überwachungsstaat bewegt. Ich halte das für eine falsche Entwicklung. Denken Sie darüber nach, ob Sie so einen Staat wollen! Denken Sie darüber nach, ob wir nicht jene Freiheitsrechte aufgeben, die wir eigentlich verteidigen sollten! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

12.55


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag.a Michaela Steinacker. – Bitte.


12.55.25

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mit­bürger! Ich möchte Kollegen Stefan herzlich gratulieren, denn er hat heute in seiner Rede erstens einmal gezeigt, dass er sehr gut argumentieren und erklären kann, und zweitens, wie er sich als ehemaliger Oppositionspolitiker – als dieses Sicherheitspaket das erste Mal in Begutachtung war, hat er damals sachliche Kritik geübt – weiter­entwickelt und mit uns letztendlich mit Bedacht und Achtsamkeit alle Dinge so for­muliert hat, dass wir heute ein gutes Sicherheitspaket beschließen können. Insbeson­dere hinsichtlich des justiziellen Bereichs bedanke ich mich bei dir sehr, denn da waren


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noch viele gute Anregungen, von Mal zu Mal, Stück für Stück, bei jeder Begut­ach­tung – im Jahr 2016, im Sommer 2017 und jetzt, bei unserer Ausschussbegutachtung – dabei; da sind konstruktive Anregungen ganz besonders von dir gekommen. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

Man kann ja auch etwas lernen, das ist ja keine Frage. Kollege Scherak ist ja auch einer, der normalerweise gerne lernt, und ihm möchte ich nur sagen – ich habe mich nicht zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet –: Bitte schau genau in unseren Abänderungsantrag, den wir gemeinsam noch formuliert haben, um weitere Verschärfungen und sinnvolle Regelungen vorzunehmen! Dort ist in der Ziffer 7 ge­regelt, dass der Imsi-Catcher ausschließlich mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden kann.

Wir haben eine Ausschussfeststellung gemacht, in der wir festgelegt haben – und das ist uns auch wichtig –, dass nicht wer auch immer in der Justiz oder im BMI die Über­wachung der verschlüsselten Nachrichten durchführen darf, sondern ausschließlich die erfahrene Sondereinheit Observation.

Kollegen Jarolim, aber natürlich auch – das ist mir besonders wichtig – unseren Mitbür­gerinnen und Mitbürgern sei gesagt: Die Überwachung verschlüsselter Nachrichten war ja bisher auch schon erlaubt. Sie war erlaubt, wir konnten sie nur nicht über die Netzbetreiber machen. Ich glaube, ich bin der achte oder neunte Redner, es haben auch schon sehr viele vor mir gesagt: Es ist eben nur mit diesem technischen System, mit dieser Software möglich, dass wir diese Überwachung von verschlüsselten Nach­richten bei Skype oder WhatsApp durchführen können. Auch das haben wir uns sehr genau und mit Bedacht überlegt.

Sie kennen alle die verschärften Voraussetzungen, die sich nach fast zwei Jahren jetzt in diesem Gesetz abbilden: Terrordelikte oder andere Straftaten mit einem Strafrahmen von zehn Jahren Mindestfreiheitstrafe oder Gewalttaten mit einer Mindeststrafdrohung von fünf Jahren. Das ist – nur damit man weiß, wovon wir sprechen – zum Beispiel Mord, absichtliche schwere Körperverletzung oder schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen. Meine Damen und Herren! Ja, wir stehen dazu, dass in diesen Fällen auch die verschlüsselten Nachrichten überprüft werden können sollen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Jetzt zu Kollegen Wittmann: Lieber Kollege Wittmann, alle werden überwacht, hast du gerade vorhin gesagt. – Ich habe mir die Zahlen geben lassen: Im Jahr 2017 hätten solche Ermittlungsmaßnahmen von Richtern und Staatsanwälten für nur 1,5 Prozent aller Straftaten in Österreich angeordnet werden können, die nämlich unter die Vor­aussetzungen dieses Gesetzes fallen. Ich darf Sie jetzt vielleicht noch mit einer weite­ren Zahl belästigen: Würde ich jetzt hypothetisch annehmen, dass Richter und Staats­anwälte bei diesen 1,5 Prozent der Straftaten in allen Fällen Maßnahmen zur Über­wachung der verschlüsselten Nachrichten anordnen würden – mit richterlicher Geneh­migung, in diesem geordneten Prozess, den wir vorsehen –, dann wären 99 Prozent der Menschen in Österreich davon nicht betroffen, sondern nur das 1 Prozent, das solche schweren Delikte verübt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wissen, dass bei diesem sorgsamen Einsatz dieser Überwachungsmaßnahmen natürlich auch ein jährlicher Bericht unseres Rechtsschutzbeauftragten zu legen ist. Das ist dann der Punkt, an dem wir uns überlegen werden und evaluieren müssen, ob der Strafrahmen richtig ist oder nicht.

Noch ganz kurz ein letzter Satz: Zum Quick-Freeze-Modell möchte ich nur kurz anmer­ken, dass das – und das wissen Sie – keine Vorratsdatenspeicherung ist, sondern dass es sich um ganz konkrete Maßnahmen im Anlassfall handelt.


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Daher darf ich zum Schluss kommen und sagen: Unser Sicherheitspaket schützt die österreichischen Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttätern, Kriminellen und Ter­roris­ten. Und ja, es geht darum, die Lücken zu schließen. Wenn die Opposition sagt, dass hier die Grundrechte Einzelner eingeschränkt werden, dann sage ich: Ja, aber die von Kriminellen, in Abwägung der Grundrechte, zum Wohle der Allgemeinheit. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Irm­gard Griss. – Bitte.


13.00.50

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Es gibt keine Freiheit, wenn es nicht auch Sicherheit gibt – das hat Herr Abgeordneter Amon vorher gesagt, und ich kann dem nur zustimmen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.) Das Schwierige ist aber – da bin ich bei Herrn Kollegen Wittmann –, ein aus­ge­wogenes Maß zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden.

Dazu darf ich aus einem Artikel in der „Zeit“ der vergangenen Woche zitieren – also der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“, nicht aus „Zur Zeit“ –, den ein überzeugter amerikanischer Konservativer verfasst hat. Er fragt: Was ist die Aufgabe eines wahren Konservativen? – Und er sagt: Ein kluger Konservativer setzt sich für eine Politik liberaler Zwecke und konservativer Mittel ein. Und Zweck dieser klugen konservativen Politik ist das Recht des Einzelnen auf größtmögliche persönliche Freiheit, ohne die Rechte seines Nachbarn einzuschränken. Mittel dazu sind unter anderen Polizei und Militär, die für Sicherheit und Ordnung sorgen. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Wie wirken sich nun aber diese Überwachungsmaßnahmen, die jetzt vorgesehen sind und die noch ausgebaut werden, auf dieses Gefühl persönlicher Freiheit, auf die Entfaltung des Einzelnen aus? Werden wir noch sagen, schreiben und tun können, was wir sagen, schreiben und tun wollen, wenn wir wissen, dass all das aufgezeichnet und gespeichert wird und dass im Bedarfsfall darauf zugegriffen werden kann? Natürlich hat auch das seine Vorteile, und da möchte ich Eric Schmidt, den früheren CEO von Google, zitieren, der gesagt hat: Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass andere davon erfahren, dann ist es vielleicht besser, wenn Sie das nicht tun.

In China werden für jeden Bürger und jede Bürgerin Sozialkonten eingerichtet, worauf genau verzeichnet ist, was jemand tut, mit wem er Kontakt hat, wie er sich benimmt. Man kann nun sicher sein, dass dadurch Regelverstöße verhindert werden, dass die zurückgedrängt werden. (Abg. Rädler: Das müssen Sie in Peking sagen, aber da waren Sie ja nicht mit!) Ist es aber das, was wir wollen? Ist das unsere Vorstellung von einer Gesellschaft, in der man sich überlegen muss: Darf ich das noch tun oder ist es vielleicht besser, wenn ich das unterlasse? (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Für mich ist das in einem gewissen Sinn ein konservatives Paradoxon. Einerseits sage ich den Frauen: Bei uns ist es so sicher, du kannst in der Nacht alleine nach Hause gehen, aber Vater Staat beobachtet, ob du vielleicht nicht doch zu zweit bist und ob dein Schritt noch ganz sicher ist. (Abg. Rosenkranz: Nein!) Das ist mit einer klugen konservativen Politik nicht vereinbar. – Danke. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rädler: Sie können sich sicher fühlen!)

13.05



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 97

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Herbert. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.05.15

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Frau Staats­sekre­tärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon etwas befremdlich, was uns hier vonseiten der Opposition geboten wird (Abg. Loacker: Dass der Polizei­ge­werk­schafter alles überwachen will, verblüfft nicht!); dieses Misstrauen in den Rechts­staat, das Sie hier in Zusammenhang mit diesem Gesetz zelebrieren, insbesondere diese Vorbehalte und auch das Misstrauen gegenüber unserer Polizei, als wäre das eine Ansammlung lauter Krimineller, lauter Rechtsbrecher, die die Daten der Staats­bürger jeden Tag aufs Neue ausspionieren und die jedenfalls Tag und Nacht den Miss­brauch mit diesen Daten begehen würden – das ist ja eigentlich unverschämt. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.) Das ist unverschämt gegenüber unserer Exekutive, die hat sich das wahrlich nicht verdient. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Noll.)

Tatsächlich geht es da ja darum, genau das Gegenteil zu bewirken, nämlich unserer Polizei, unserer Exekutive jenes Handwerkszeug mit auf den Weg zu geben, um genau das zu verhindern, was Sie da im Umkehrschluss der Polizei, dem Innenministerium, aber auch dem Rechtsstaat unterstellen. Es geht nämlich um den Schutz der Staats­bürger vor kriminellen Organisationen, organisierter Kriminalität oder internationalem Terrorismus. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Noll.) Das ist die Intention des Gesetzes. All Ihre Vergleiche, die Sie hier heute schon zum Besten gegeben haben, sind ja eigentlich absurd, um nicht zu sagen etwas hanebüchen.

Besonders hat mir übrigens die Ausführung des Kollegen Wittmann gefallen, dessen Darstellung seiner Angst vor der Angst eigentlich sehr skurril war. Natürlich ist das nie auszuschließen, wenn ich private Dienstleister in Anspruch nehme. Wenn ich heute mit meinem Auto zu einer Fachwerkstätte zum Service fahre, kann es – Gott bewahre, dass es passiert – durchaus sein, dass durch einen manuellen Fehlgriff nachher die Bremsen schlecht funktionieren. Besonders krass wäre es allerdings, wenn ich dann draufkomme, dass das so ist, und nichts dagegen tue, so wie es uns Kollege Wittmann ungefähr dargestellt hat. Es könnte durchaus sein, aber aus Angst davor, dass es vielleicht so sein könnte, macht man sicherheitshalber das, was Sie von der SPÖ am besten können, nämlich nichts. Das ist ein Umkehrschluss, den ich hier ablehne.

Jetzt komme ich zu meinem Beispiel zurück: Wenn ich draufkomme, dass bei meinem Auto die Bremsen nicht funktionieren, dann werde ich schauen, dass ich sie umgehend richten lasse. Alles andere wäre fahrlässig, nicht nur mir gegenüber, weil ich durchaus gerne noch weiterlebe, sondern beispielsweise auch meiner Familie, die neben mir im Fahrzeug Platz nimmt. Und diese Familie, die Sie in diesem Fall auf der Straße im Stich lassen, ist die österreichische Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Wir nehmen diese Familie mit diesen gesetzlichen Bestimmungen mit, wir tun etwas für die österreichische Bevölkerung, weil wir draufgekommen sind, dass es da Ände­rungsbedarf gibt, dass es Reparaturbedarf gibt und dass wir hier die gesetzlichen Bestimmungen anpassen müssen, um einerseits die Polizei, die Exekutive – ich sage einmal – konkurrenzfähig zu machen. Die Polizei hat ja den Nachteil, dass sie den kriminellen Entwicklungen ohnedies immer etwas nachhinkt, weil die anderen in ihren strafbaren Handlungen immer Erster sind und die Polizei in der Regel ja nur darauf reagieren kann. Prävention ist gut, Prävention ist wichtig, aber sie deckt nicht den gesamten Bereich ab. Zum anderen ist dieses Gesetz auch wichtig, um den Staats­bürgern und der Republik Österreich auch in Zukunft die Sicherheit zu gewährleisten


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und sicherzustellen, dass die Sicherheit in unserem Lande auch für nächste Gene­ra­tionen gesichert ist.

In diesem Sinn darf ich abschließend einen gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Herbert und Amon betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Sicher­heitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommuni­kationsgesetz 2003 geändert werden“ einbringen.

Der Antrag wurde an Sie verteilt, ich darf mich daher auf den wesentlichen Inhalt dieses Abänderungsantrages beschränken und ihn in Kernpunkten erläutern. Er sieht vor, dass jener Teil des SPG, nämlich der Artikel 88 des Materien-Datenschutz-Anpas­sungsgesetzes, in das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßen­­verkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz geändert werden, gleich miteingefügt wird, um das SPG nicht ein zweites Mal abändern zu müssen.

Weiters sieht dieser Antrag eine Änderung der Textierung im Sinne der Regie­rungs­vorlage vor, es wird nämlich die Begrifflichkeit „Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte“ durch den Begriff „Bildaufnahmegeräte“ nach dem Vorbild des Datenschutz-Anpas­sungs­gesetzes ersetzt, aufgrund der Zusammenführung die Inkraftsetzungsdaten angeglichen und der Artikel 3 des Telekommunikationsgesetzes geändert.

Ich darf Sie einladen, diesen Antrag für eine Sicherheitspolizei, die tagtäglich und unter Einsatz ihrer körperlichen Unversehrtheit für die Sicherheit unserer Bevölkerung da ist, zu unterstützen und Sie darüber hinaus ersuchen, unserer Exekutive jene Wert­schät­zung entgegenzubringen, die ihr auch zusteht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.11

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Herbert, Amon, MBA

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßen­verkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art.

Gegenstand / Bezeichnung

1

Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

2

Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960

3

Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003


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Artikel 1

Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

Das Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2017, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird im Eintrag zur Überschrift des 4. Teils das Wort „Verwenden“ durch das Wort „Verarbeiten“ ersetzt.

2. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 53a:

              „§ 53a. Datenverarbeitungen der Sicherheitsbehörden“

3. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 58e:

              „§ 58e. Zentrale Datenverarbeitung zur Einsatzunterstützung“

4. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 59:

              „§ 59.   Richtigstellung, Aktualisierung und Protokollierung bei Datenver­arbeitun­gen gemeinsam Verantwortlicher

5. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 63:

              „§ 63.   Pflicht zur Richtigstellung, Löschung und Protokollierung“

6. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 68:

              „§ 68.   Erkennungsdienstliche Maßnahmen auf Antrag oder mit Einwilligung des Betroffenen“

7. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 70:

              „§ 70.   Spurenausscheidungsevidenz“

8. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 93 folgender Eintrag eingefügt:

              „§ 93a. Informationspflicht bei Bildaufnahmen an öffentlichen Orten“

9. § 7 Abs. 4 lautet:

„(4) Soweit ein ärztlicher Dienst eingerichtet ist, hat dieser an der Feststellung der geistigen und körperlichen Eignung von Aufnahmewerbern in den Exekutivdienst und von Bewerbern für bestimmte Verwendungen, unbeschadet der Mitwirkungsbefugnisse des Bundeskanzleramtes nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, mitzuwirken. Zu diesem Zweck dürfen unter Einbindung von Polizeiärzten als medizinische Sachverständige zur Feststellung der geistigen und körperlichen Eignung auch Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 4 Z 15 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personen­bezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, (im Folgenden: DSGVO) nach Maßgabe des Art. 9 Abs. 2 lit. h in Verbindung mit Abs. 3 DSGVO ver­arbeitet werden, soweit diese zur Beurteilung der Eignung für den Exekutivdienst erforderlich sind. Die näheren Bestimmungen über die Durchführung der Eignungs­prüfung und die Erstellung und Auswertung der Tests sind durch Verordnung des Bundesministers für Inneres festzusetzen.“

10. In § 13a wird in Abs. 2 und 3 jeweils das Wort „Verwendung“ durch das Wort „Verarbeitung“ ersetzt; in Abs. 3 wird das Zitat „§ 14 DSG 2000“ durch das Zitat „§ 54 des Datenschutzgesetzes – DSG, BGBl. I Nr. 165/1999,“ ersetzt und nach der


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Wortfolge „Daten, zu sichern“ ein Beistrich und die Wortfolge „sofern nicht Art. 32 DSGVO unmittelbar zur Anwendung kommt“ eingefügt.

11. Dem § 13a wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Protokollaufzeichnungen gemäß § 50 DSG für Datenverarbeitungen nach Abs. 1 und 2 sind drei Jahre aufzubewahren und danach zu löschen.“

12. Dem § 25 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Zu diesem Zweck können die Sicherheitsbehörden Plattformen auf regionaler Ebene unter Beiziehung von Menschen, die an der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse mitwirken, einrichten, in deren Rahmen erforderliche Maßnahmen erarbeitet und koordiniert werden (Sicherheitsforen).

13. In § 35a Abs. 5 wird das Wort „Dienstleister“ durch das Wort „Auftragsverarbeiter“ ersetzt.

14. In der Überschrift des 4. Teils wird das Wort „Verwenden“ durch das Wort „Ver­arbeiten“ ersetzt.

15. § 51 lautet:

„§ 51. (1) Die Sicherheitsbehörden haben beim Verarbeiten (§ 36 Abs. 2 Z 2 DSG) personenbezogener Daten die Verhältnismäßigkeit (§ 29) zu beachten. Die Verarbei­tung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß § 39 DSG ist zulässig, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Sicherheitspolizei unbedingt erforderlich ist; dabei sind angemessene Vorkehrungen zur Wahrung der Geheim­haltungsinteressen der Betroffenen zu treffen.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird, finden auf das Verarbeiten personenbezogener Daten die Bestimmungen des DSG Anwendung.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird, übt der Bundesminister für Inneres die Funktion des Auftragsverarbeiters gemäß § 36 Abs. 2 Z 9 in Verbindung mit § 48 DSG aus. Abweichend von § 48 Abs. 2 DSG kann der Auftragsverarbeiter nach Erteilung einer allgemeinen schriftlichen Genehmigung des Verantwortlichen weitere Auftragsverarbeiter hinzuziehen. In diesem Fall obliegt es dem Auftrags­ver­arbeiter, den Verantwortlichen über jede beabsichtigte wesentliche Änderung zu unterrichten.

(4) Bei Datenverarbeitungen von gemeinsam Verantwortlichen (§ 47 DSG) obliegt jedem Verantwortlichen die Erfüllung von Pflichten nach den §§ 42 bis 45 DSG nur hinsichtlich der von ihm ursprünglich verarbeiteten Daten. Nimmt ein Betroffener unter Nachweis seiner Identität ein Recht nach den §§ 43 bis 45 DSG gegenüber einem unzuständigen gemeinsam Verantwortlichen wahr, ist er an den zuständigen gemein­sam Verantwortlichen zu verweisen, sofern nicht ein Fall des § 43 Abs. 4 DSG vorliegt.“

16. In § 52 wird das Wort „verwendet“ durch das Wort „verarbeitet“ ersetzt.

17. In § 53 wird in Abs. 1 und 2 jeweils die Wortfolge „ermitteln und weiterverarbeiten“ durch das Wort „verarbeiten“ ersetzt; in Abs. 3a wird das Zitat „BGBl. I Nr. 70“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 70/2003“ ersetzt; in Abs. 4 wird die Wortfolge „ermitteln und weiterzuverarbeiten“ durch das Wort „verarbeiten“ ersetzt.

18. § 53 Abs. 5 lautet:

„(5) Die Sicherheitsbehörden sind im Einzelfall berechtigt, für die Zwecke des Abs. 1 personenbezogene Bild- und Tondaten zu verarbeiten, die Rechtsträger des öffent­lichen oder privaten Bereichs mittels Einsatz von Bildaufnahmegeräten  rechtmäßig


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verarbeitet und der Sicherheitsbehörde freiwillig übermittelt haben. Nicht zulässig ist die Verarbeitung von personenbezogenen Bilddaten über nichtöffentliches Verhalten. Die Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereichs, sofern letzteren ein öffent­licher Versorgungsauftrag zukommt, die zulässigerweise einen öffentlichen Ort mit Bildaufnahmegeräten überwachen, sind im Einzelfall für die Zwecke der Vor­beugung wahrscheinlicher oder Abwehr gefährlicher Angriffe, der Abwehr krimineller Verbin­dungen sowie der Fahndung verpflichtet, die auf diese Weise erlangten Bild- und Tondaten auf Verlangen unverzüglich der Sicherheitsbehörde in einem üblichen tech­nischen Format weiterzugeben oder Zugang zur Bildaufnahme zu gewähren, um sie für die genannten Zwecke zu verarbeiten. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von einem solchen Verlangen darf der verpflichtete Rechtsträger die verlangten Bild- und Ton­daten nicht löschen. Bei jeder Verarbeitung von Bild- und Tondaten ist besonders darauf zu achten, dass Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen die Verhält­nismäßigkeit (§ 29) zum Anlass wahren.“

19. In der Überschrift des § 53a wird das Wort „Datenanwendungen“ durch das Wort „Datenverarbeitungen“ ersetzt.

20. Im Schlussteil des § 53a Abs. 2 entfällt der Beistrich und die Wortfolge „auch wenn es sich um besonders schutzwürdige Daten im Sinne des § 4 Z 2 DSG 2000 handelt“.

21. § 53a Abs. 5 erster Satz lautet:

„Datenverarbeitungen gemäß Abs. 1 dürfen durch mehrere Sicherheitsbehörden als gemeinsam Verantwortliche geführt werden, soweit dies wegen eines sprengelüber­greifenden Einsatzes erforderlich ist.“

22. § 53a Abs. 5a erster Satz lautet:

„Datenverarbeitungen gemäß Abs. 1a zum Schutz von verfassungsmäßigen Einrich­tun­gen und ihrer Handlungsfähigkeit (§ 22 Abs. 1 Z 2), der Vertreter ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte (§ 22 Abs. 1 Z 3) sowie von kritischen Infrastrukturen (§ 22 Abs. 1 Z 6) dürfen durch den Bundes­minister für Inneres und die Landespolizeidirektionen als gemeinsam Verantwortliche geführt werden.“

23. § 53a Abs. 6 erster Satz lautet:

„Datenverarbeitungen gemäß Abs. 2 dürfen durch mehrere Sicherheitsbehörden als gemeinsam Verantwortliche geführt werden, soweit eine solche gemeinsame Verarbei­tung für den Zweck des Abs. 2 erforderlich ist.“

24. In § 53a Abs. 6 zweiter Satz wird die Wortfolge „Abs. 2 Z 1 sind längstens nach drei Jahren,“ durch die Wortfolge „Abs. 2 Z 1 sind längstens nach fünf Jahren,“ ersetzt.

25. In § 53b wird die Wortfolge „ermitteln und weiterzuverarbeiten“ durch das Wort „verarbeiten“ ersetzt.

26. § 54 Abs. 4b lautet:

„(4b) Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, verdeckt mittels Einsatz von bildver­arbeitenden technischen Einrichtungen Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen, ins­besondere das Kennzeichen, die Type, Marke sowie Farbe des Fahrzeuges, und Fahrzeuglenkern für Zwecke der Fahndung zu verarbeiten. Ein Abgleich mit Fahn­dungsevidenzen ist nur anhand des Kennzeichens zulässig. Die verarbeiteten Daten dürfen auch zur Abwehr und Aufklärung gefährlicher Angriffe sowie zur Abwehr krimi­neller Verbindungen verarbeitet werden. Soweit sie nicht zur weiteren Verfolgung auf­grund eines Verdachts gerichtlich strafbarer Handlungen erforderlich sind, sind sie nach längstens zwei Wochen zu löschen.“


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27. In § 54 wird in den Abs. 5, 6 und 7 jeweils das Wort „verwendet“ durch das Wort „verarbeitet“ ersetzt.

28. In § 54b wird in Abs. 1 die Wortfolge „sensible und strafrechtsbezogene Daten“ durch die Wortfolge „besondere Kategorien personenbezogener Daten (§ 39 DSG)“ ersetzt und entfällt in Abs. 3 der erste Satz.

29. In § 55 Abs. 4 wird jeweils das Wort „ermittelt“ durch das Wort „verarbeitet“ ersetzt.

30. In § 55a Abs. 4 wird das Wort „Zustimmung“ durch das Wort „Einwilligung“ ersetzt.

31. In § 55b Abs. 1 wird jeweils das Wort „Zustimmung“ durch das Wort „Einwilligung“ sowie das Wort „Zustimmungserklärung“ durch das Wort „Einwilligungserklärung“ ersetzt.

32. § 56 Abs. 1 Z 1 lautet:

              „1.         wenn der Betroffene in die Übermittlung ‑ bei besonderen Kategorien personen­bezogener Daten (§ 39 DSG) ausdrücklich ‑ eingewilligt hat, wobei ein Wider­ruf jederzeit möglich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verarbeitung der Daten bewirkt;“

33. § 56 Abs. 1 Z 5 lautet:

              „5.         wenn lebenswichtige Interessen eines Menschen die Übermittlung erfor­dern;“

34. § 56 Abs. 1 Z 7 lautet:

              „7.         für Zwecke wissenschaftlicher Forschung und Statistik;“

35. In § 56 Abs. 1 lautet der Schlussteil:

„Für die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der internationalen poli­zeilichen Amtshilfe sind die Bestimmungen des Polizeikooperationsgesetzes – PolKG, BGBl. I Nr. 104/1997, anzuwenden.“

36. § 56 Abs. 2 entfällt.

37. § 56 Abs. 3 lautet:

„(3) Erweisen sich übermittelte personenbezogene Daten im Nachhinein als unvoll­ständig oder unrichtig, so ist unverzüglich gemäß § 37 Abs. 8 und 9 DSG vorzugehen.“

38. § 56 Abs. 5 erster Satz lautet:

„Die Übermittlung personenbezogener Daten nach Abs. 1 Z 3a ist erst zulässig, wenn sich der Österreichische Fußballbund und die Österreichische Fußball-Bundesliga ver­traglich gegenüber dem Bundesminister für Inneres verpflichtet haben,

              1.          die Daten nur zum festgelegten Zweck, in ihrem Wirkungsbereich und im Ein­klang mit den Bestimmungen der DSGVO zu verarbeiten,

              2.          die Daten vor unberechtigter Verarbeitung zu sichern, insbesondere durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Zutritt zu Räumen, in denen sich eine Zugriffsmöglichkeit auf die übermittelten Daten befindet, nur von in ihrem Auftrag Tätigen möglich ist,

              3.          ihren Löschungsverpflichtungen nachzukommen,

              4.          jede Verarbeitung der Daten in ihrem Wirkungsbereich zu protokollieren und

              5.          den Sicherheitsbehörden Zutritt zu Räumen und Zugriff auf Datenver­arbeitungs­geräte zu gewähren und ihnen auf Verlangen die notwendigen Auskünfte zu


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erteilen, soweit dies zur Überprüfung der Einhaltung der in Z 1 bis 4 normierten Pflichten erforderlich ist.“

39. In § 57 Abs. 1 wird im Einleitungssatz das Wort „Datenanwendung“ durch das Wort „Datenverarbeitung“ ersetzt sowie nach der Wortfolge „dürfen die Sicherheitsbehörden“ die Wortfolge „als gemeinsam Verantwortliche“ und nach der Wortfolge „Auskünfte auch an andere Behörden“ das Wort „gemeinsam“ eingefügt; in Z 10a wird das Wort „zugestimmt“ durch das Wort „eingewilligt“ ersetzt.

40. In § 57 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „dürfen die Sicherheitsbehörden“ die Wort­folge „als gemeinsam Verantwortliche“ eingefügt sowie das Wort „speichern“ durch die Wortfolge „gemeinsam verarbeiten“ und die Wortfolge „zu vergleichen“ durch das Wort „abzugleichen“ ersetzt.

41. In § 57 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, nach Abs. 1 und Abs. 2 ver­arbeitete Daten mit den gemäß § 98a Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, übermittelten Daten für Zwecke des § 54 Abs. 4b zu vergleichen.“

42. In § 57 Abs. 3 wird im ersten Satz die Wortfolge „zu benützen und zu vergleichen“ durch die Wortfolge „zu verarbeiten“ sowie im zweiten Satz das Zitat „Abs. 1 und Abs. 2“ durch das Zitat „Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 2a“ ersetzt.

43. In § 58 Abs. 1 wird im Einleitungsteil die Wortfolge „evident gehalten“ durch das Wort „verarbeitet“ und das Wort „Auftraggeber“ durch das Wort „Verantwortliche“ ersetzt.

44. In § 58 Abs. 2 entfällt im ersten Satz die Wortfolge „als Auftraggeber“ und wird im letzten Satz das Wort „Auftraggeber“ durch das Wort „Verantwortliche“ ersetzt.

45. Dem § 58 wird folgender Abs. 3 angefügt:

(3) Personenbezogene Daten, die gemäß § 57 Abs. 2a übermittelt wurden, sind spätestens zwei Wochen nach der Übermittlung zu löschen.“

46. § 58a lautet:

„§ 58a. Die Sicherheitsbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche ermächtigt, für die Organisation des Streifen- und Überwachungsdienstes (§ 5 Abs. 3), für Zwecke der Gefahrenabwehr (§ 21 Abs. 1 und 2) und der Vorbeugung vor gefährlichen Angriffen (§ 22 Abs. 2 und 3) auch mittels Kriminalitätsanalyse hinsichtlich sämtlicher ange­zeigter, von Amts wegen zu verfolgender und vorsätzlich begangener gerichtlich straf­barer Handlungen folgende Informationen gemeinsam zu verarbeiten: strafbare Hand­lung samt näherer Umstände und Sachverhaltsbeschreibung, Tatort und Zeit, betrof­fenes Gut (Markenname) oder Firmenbezeichnung und hinsichtlich allfälliger Verdäch­tiger Anzahl, Nationalität, Geschlecht und Alter sowie Geschäftszahl, Dienststelle und Sachbearbeiter. Die Abfrageberechtigungen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten nach dem 10. Abschnitt des Strafgesetzbuches sind auf jenen Personenkreis einzu­schränken, der mit der Bearbeitung dieser strafbaren Handlungen befasst ist. Die Daten sind nach 18 Monaten zu löschen.“

47. § 58b Abs. 1 lautet:

„(1) Die Sicherheitsbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche ermächtigt, für die Administration des Vollzugs und die Evidenthaltung der in Hafträumen der Landes­polizeidirektionen oder Bezirksverwaltungsbehörden angehaltenen Menschen eine Datenverarbeitung gemeinsam zu führen. Zu diesen Zwecken dürfen sie perso­nenbezogene Daten über angehaltene Menschen einschließlich eines anlässlich der Aufnahme anzufertigenden Lichtbildes verarbeiten, soweit sie sich auf strafbare Hand-


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lungen oder auch für den Vollzug relevante Lebensumstände einschließlich ihres Gesundheitszustandes und ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit beziehen.“

48. § 58c lautet:

„§ 58c. (1) Die Sicherheitsbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche ermächtigt, für den Vollzug von § 38a hinsichtlich Personen, gegen die sich eine Maßnahme nach § 38a richtet, Identifikationsdaten einschließlich der Erreichbarkeitsdaten und Vormer­kungen wegen Gewaltdelikten, Angaben zu Grund und Umfang (räumlich und zeitlich) der verhängten Maßnahme einschließlich früherer Maßnahmen gemäß § 38a und Ver­fahrensdaten, sowie hinsichtlich zu schützender Menschen ausschließlich Alter, Ge­schlecht, Staatsangehörigkeit sowie Angehörigkeitsverhältnis zum Gefährder gemein­sam zu verarbeiten.

(2) Übermittlungen von Daten gemäß Abs. 1 sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke des Vollzugs der §§ 8 und 12 Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, sowie an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Strafrechtspflege zulässig. Sofern besondere gesetzliche Regelungen dies vorsehen, ist darüber hinaus eine Übermittlung dieser Daten auch an Kinder- und Jugendhilfeträger in Angelegen­heiten der Kinder- und Jugendhilfe zulässig.

(3) Die Daten sind zu löschen, wenn ein Betretungsverbot gemäß § 38a Abs. 6 auf­gehoben wurde. Sonst sind die Daten von Personen, gegen die sich eine Maßnahme nach § 38a richtet, und der jeweils Gefährdeten ein Jahr nach Aufnahme in die zentrale Gewaltschutzdatei zu löschen, im Falle mehrerer Speicherungen ein Jahr nach der letzten.“

49. In § 58d Abs. 1 lautet der Einleitungsteil:

„Die Sicherheitsbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche ermächtigt, zur Vor­beugung und Verhinderung von mit Strafe bedrohten Handlungen gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung unter Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie zur frühzeitigen Erkennung von diesbezüglichen Serienzusammenhängen mittels Analyse personenbezogene Daten gemeinsam zu verarbeiten. Es dürfen Informationen zu Tötungsdelikten, Sexualstraftaten unter An­wendung von Gewalt, Vermisstenfällen, wenn die Gesamtumstände auf ein Ver­brechen hindeuten, und zu verdächtigem Ansprechen von Personen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine mit sexuellem Motiv geplante mit Strafe bedrohte Handlung vorliegen, verarbeitet werden. Nachstehende Datenarten dürfen zu den ausgewie­se­nen Betroffenenkreisen verarbeitet werden:“

50. § 58e samt Überschrift lautet:

„Zentrale Datenverarbeitung zur Einsatzunterstützung

§ 58e. (1) Der Bundesminister für Inneres und die Landespolizeidirektionen sind als gemeinsam Verantwortliche ermächtigt, für die Administration von Notrufen (§§ 5 Abs. 7, 92a) sowie für die Unterstützung bei der Koordination von Einsätzen Daten über Personen sowie Sachen und Gebäude gemeinsam zu verarbeiten. Es dürfen zu Personen, die von einem Notruf oder Einsatz betroffen sind, die erforderlichen Identi­fikations- und Erreichbarkeitsdaten einschließlich Daten gemäß § 98 TKG 2003 und soweit erforderlich besondere Kategorien personenbezogener Daten (§ 39 DSG) verarbeitet werden. Darüber hinaus dürfen die erforderlichen Sachdaten einschließlich KFZ-Kennzeichen, der Mindestdatensatz eines eCalls, Daten zu Zeit, Ort, Grund und Art des Einsatzes, Erreichbarkeitsdaten von sonstigen zu verständigenden Stellen (Abs. 3) sowie Verwaltungsdaten verarbeitet werden.


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(2) Die gemäß § 93 Abs. 3 TKG 2003 im Rahmen der Entgegennahme von Notrufen aufgezeichneten Gespräche sind nach drei Monaten, die übrigen Daten nach Be­endigung und Evaluierung des Einsatzes, längstens jedoch nach 18 Monaten zu löschen.

(3) Übermittlungen der gemäß Abs. 1 und 2 verarbeiteten Daten sind an Sicher­heits­behörden für Zwecke der Sicherheitsverwaltung und Strafrechtspflege, an Staats­anwalt­schaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Strafrechtspflege, an sonstige Notrufdienste sowie an sonstige Stellen zulässig, soweit dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Hilfeleistung oder für die Verrechnung erforderlich ist.“

51. Die Überschrift zu § 59 lautet:

„Richtigstellung, Aktualisierung und Protokollierung bei Datenverarbeitungen gemeinsam Verantwortlicher“

52. § 59 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Sicherheitsbehörden haben als gemeinsam Verantwortliche die von ihnen in Datenverarbeitungen gemeinsam verarbeiteten Daten unter den Voraussetzungen der §§ 61 und 63 Abs. 1 und 3 zu aktualisieren oder richtig zu stellen und zu protokollieren. Eine Aktualisierung oder Richtigstellung von Namen, Geschlecht, früheren Namen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift, Namen der Eltern und Aliasdaten darf auch jede andere Sicherheitsbehörde vornehmen. Hievon ist jene Sicherheitsbehörde, die die Daten ursprünglich verarbeitet hat, zu informieren. Bei Einstellung von Ermittlungen oder Beendigung eines Verfahrens einer Staats­an­waltschaft oder eines Strafgerichtes hat die Sicherheitsbehörde die Daten, die sie verarbeitet hat, durch Anmerkung der Einstellung oder Verfahrensbeendigung und des bekannt gewordenen Grundes zu aktualisieren.“

53. In § 59 entfällt Abs. 2; Abs. 3 lautet:

„(3) Erweisen sich aus Datenverarbeitungen gemäß Abs. 1 übermittelte personen­bezogene Daten im Nachhinein als unvollständig oder unrichtig, so ist die Rich­tig­stellung oder Aktualisierung in allen Auskünften, die nach der Richtigstellung oder Aktualisierung erfolgen, zu kennzeichnen.“

54. In § 60 Abs. 2 wird das Wort „ermitteln“ durch das Wort „verarbeiten“ und das Wort „Verarbeitung“ durch das Wort „Datenverarbeitung“ ersetzt.

55. In § 61 wird das Wort „verwendeten“ durch das Wort „verarbeiteten“ ersetzt.

56. § 63 samt Überschrift lautet:

„Pflicht zur Richtigstellung, Löschung und Protokollierung

§ 63. (1) Wird festgestellt, dass unrichtige oder entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verarbeitete personenbezogene Daten verarbeitet werden, so ist unverzüglich eine Richtigstellung oder Löschung vorzunehmen. Desgleichen sind per­sonenbezogene Daten zu löschen, sobald sie für die Erfüllung der Aufgabe, für die sie verwendet worden sind, nicht mehr benötigt werden, es sei denn, für ihre Löschung wäre eine besondere Regelung getroffen worden.

(2) Die Sicherheitsbehörden haben automationsunterstützt verarbeitete personen­bezogene Daten, die sechs Jahre unverändert geblieben sind, daraufhin zu über­prüfen, ob diese nicht gemäß Abs. 1 richtig zu stellen oder zu löschen sind. Für Daten,


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die in der Zentralen Informationssammlung verarbeitet werden, gelten die §§ 58 und 59.

(3) § 50 DSG gilt mit der Maßgabe, dass die Zuordnung zu einem bestimmten Organwalter bei ausschließlich programmgesteuerten Abfragen nicht erforderlich ist. Die Protokollaufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren und danach zu löschen. Von der Protokollierung ausgenommen sind ausschließlich programmgesteuerte Abfragen gemäß § 54 Abs. 4b und § 57 Abs. 2a, es sei denn, es handelt sich um einen Trefferfall.“

57. § 64 Abs. 2 lautet:

„(2) Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind technische Verfahren zur Feststellung von biometrischen oder genetischen Daten (§ 36 Abs. 2 Z 12 und 13 DSG), wie insbe­sondere die Abnahme von Papillarlinienabdrücken, die Vornahme von Mundhöhlen­abstrichen, die Herstellung von Abbildungen, die Vornahme von Messungen oder die Erhebung von Stimmproben, sowie die Feststellung äußerlicher körperlicher Merkmale und die Erhebung von Schriftproben eines Menschen zum Zweck der Wiederer­kennung.“

58. In § 65 wird in Abs. 2 die Wortfolge „eines bestimmten gefährlichen Angriffes“ durch die Wortfolge „einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten vorsätzlichen Handlung“ und die Wortfolge „den gefährlichen Angriff“ durch die Wortfolge „diese Handlung“ ersetzt; in Abs. 6 wird die Wortfolge „sensibler Daten, soweit deren Verwendung zur Wahrung lebenswichtiger Interessen anderer notwendig ist“ durch die Wortfolge „be­sonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit deren Verarbeitung zur Wah­rung lebenswichtiger Interessen erforderlich ist,“ ersetzt.

59. § 65 Abs. 5 entfällt.

60. In § 67 wird in Abs. 1 das Wort „Information“ durch die Wortfolge „Daten im Sinne des § 36 Abs. 2 Z 12 DSG“ und der Ausdruck „iSd“ durch die Wortfolge „im Sinne des“ er­setzt; in Abs. 2 wird das Wort „Information“ durch das Wort „Daten“ und die Wortfolge „ermit­telt wurde, darf“ durch die Wortfolge „ermittelt wurden, dürfen“ ersetzt; in Abs. 2 und 3 wird jeweils das Wort „Dienstleister“ durch das Wort „Auftragsverarbeiter“ ersetzt.

61. § 68 samt Überschrift lautet:

„Erkennungsdienstliche Maßnahmen auf Antrag oder mit Einwilligung des Betroffenen

§ 68. (1) Sofern jemand dies beantragt und einen Bedarf glaubhaft macht, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, von ihm Abbildungen oder Papillarlinienabdrücke herzustellen, diese mit dessen Einwilligung gemäß § 75 Abs. 1 zu verarbeiten und ihm diese mit der Bestätigung auszufolgen, dass sie von ihm stammen.

(2) Der Antrag ist abzuweisen, wenn sich der Antragsteller über seine Person nicht genügend auszuweisen vermag.

(3) Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, zum Zwecke der Vorbeugung gefährlicher Angriffe gegen Leben oder Gesundheit erkennungsdienstliche Daten eines Menschen, der befürchtet, Opfer eines Verbrechens zu werden, mit seiner Einwilligung zu ermitteln und gemäß § 75 Abs. 1 zu verarbeiten.

(4) Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, für Zwecke des § 66 Abs. 1 erken­nungs­dienstliche Daten eines Menschen, der befürchtet, Opfer eines Unfalles zu werden, mit seiner Einwilligung zu ermitteln und gemäß § 75 Abs. 1 zu verarbeiten.

(5) Die Ermittlung erkennungsdienstlicher Daten gemäß Abs. 3 und 4 hat zu unter­bleiben, wenn sich der Betroffene über seine Person nicht genügend auszuweisen ver­mag.“


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62. In § 69 Abs. 2 wird das Wort „Zustimmung“ durch das Wort „Einwilligung“ und die Wortfolge „ermittelt und benützt“ durch das Wort „verarbeitet“ ersetzt.

63. § 70 samt Überschrift lautet:

„Spurenausscheidungsevidenz

§ 70. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, erkennungsdienstliche Daten, die von Organen der Sicherheitsbehörden gemäß § 65 Abs. 2 und § 67 Abs. 1 zweiter Satz ermittelt wurden, samt erkennungsdienstlichen Identitätsdaten (§ 65 Abs. 6) in einer Spurenausscheidungsevidenz zu verarbeiten, wenn diese durch ihre berufliche Tätigkeit regelmäßig Gelegenheit haben, im Zusammenhang mit der Klärung der Um­stände einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten vorsätzlichen Handlung solche Spuren zu hinterlassen. Eine Verarbeitung dieser Daten zu anderen Zwecken als jenen der Ermittlung ist unzulässig.“

64. In § 71 Abs. 5 wird das Wort „notwendig“ durch das Wort „erforderlich“ ersetzt.

65. § 73 Abs. 1 Z 5 lautet:

              „5.         im Fall des § 65 Abs. 2, sobald sie ihre Funktion für den Anlassfall erfüllt haben, im Falle einer Verarbeitung der Daten in der Spurenausscheidungsevidenz nach § 70, sobald das Organ der Sicherheitsbehörde die berufliche Tätigkeit nicht mehr regelmäßig ausübt;“

66. § 75 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Sicherheitsbehörden sind als gemeinsam Verantwortliche ermächtigt, die von ihnen gemäß den §§ 65 Abs. 1, 65a, 66 Abs. 1, 67 Abs. 1 erster Satz und Abs. 1a so­wie § 68 ermittelten erkennungsdienstlichen Daten, die allenfalls vorhandenen erken­nungsdienstlichen Identitätsdaten (§ 65 Abs. 6) und den für die Ermittlung maßgeb­lichen Grund im Rahmen einer Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz gemeinsam zu verarbeiten. Personenbezogene Daten, die Sicherheitsbehörden nach anderen Be­stimmungen rechtmäßig ermittelt haben, dürfen sie in der zentralen erkennungs­dienstlichen Evidenz weiterverarbeiten, wenn diese Verarbeitung für sicherheits­polizeiliche Zwecke in diesem Zeitpunkt zulässig wäre.“

67. In § 75 Abs. 2 wird die Wortfolge „zu benützen und zu vergleichen“ durch die Wortfolge „zu verarbeiten“ ersetzt.

68. § 76 lautet:

„§ 76. (1) Erkennungsdienstliche Maßnahmen über Antrag (§ 68 Abs. 1) sind von der Bezirksverwaltungsbehörde, innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches von der Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8) vorzunehmen, an die sich der Antragsteller wendet.

(2) Erkennungsdienstliche Maßnahmen mit Einwilligung des Betroffenen (§ 68 Abs. 3 und 4) sind von der Bezirksverwaltungsbehörde, innerhalb ihres örtlichen Wirkungs­bereiches von der Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8) vorzunehmen, in deren Sprengel der Betroffene seinen Hauptwohnsitz hat oder der für seine Gefährdung maßgeblichen Tätigkeit nachgeht.

(3) Die Übermittlung erkennungsdienstlicher Daten obliegt im Falle des § 72 dem Bun­desminister für Inneres, in den Fällen des § 71 Abs. 3 und 4 jener Sicherheitsbehörde, von der die maßgebliche Amtshandlung geführt wird.

(4) Die Verständigung von der Löschung der gemäß § 70 verarbeiteten erkennungs­dienstlichen Daten aus der Spurenausscheidungsevidenz obliegt dem Bundesminister


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für Inneres. Die Verständigung gemäß § 73 Abs. 3 von der Löschung der Daten aus der Zentralen Erkennungsdienstlichen Evidenz obliegt jener Behörde, die sie ursprüng­lich verarbeitet hat.

(6) Die Löschung erkennungsdienstlicher Daten über Antrag des Betroffenen ist von der Landespolizeidirektion zu veranlassen, in deren Wirkungsbereich die Daten verarbeitet werden. Dieser obliegt die Information nach § 42 in Verbindung mit § 45 DSG. Erfolgt die Verarbeitung durch den Bundesminister für Inneres als Verantwort­lichen, so obliegt diesem die Behandlung des Antrags und die Information nach § 42 in Verbindung mit § 45 DSG.“

69. § 80 lautet:

„§ 80. (1) Sofern Auskunft über die gemäß § 75 Abs. 1a verarbeiteten Daten begehrt wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, vom Auskunftswerber Abbildungen oder Papillarlinienabdrücke herzustellen oder seine genetischen Daten zu ermitteln und auszuwerten, und diese Daten mit den gemäß § 75 Abs. 1a verarbeiteten Daten zu vergleichen. Von der Erteilung der Auskunft ist abzusehen, wenn der Auskunftswerber an der Ermittlung dieser Daten nicht mitgewirkt hat. Die aus Anlass des Auskunfts­verlangens ermittelten Daten über den Auskunftswerber sind gesondert zu verwahren und dürfen innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, im Falle der Erhebung einer Beschwerde gemäß § 32 Abs. 1 Z 4 DSG an die Datenschutzbehörde bis zum rechts­kräftigen Abschluss des Verfahrens, nicht vernichtet werden.

(2) Die Auskunft über erkennungsdienstliche Daten gemäß §§ 42 und 44 DSG ist von jener Landespolizeidirektion zu erteilen, in deren Wirkungsbereich die erkennungs­dienst­lichen Daten verarbeitet werden, wurden die Daten vom Bundesminister für Inneres verarbeitet, von diesem.“

70. In § 84 Abs. 1 wird in Z 6 der Beistrich durch das Wort „oder“ ersetzt und folgende Z 7 eingefügt:

              „7.         einer Verpflichtung nach § 53 Abs. 5 nicht unverzüglich nachkommt“

71. In § 84 Abs. 1 wird im Schlussteil nach dem Zitat „500 Euro,“ die Wortfolge „im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2 300 Euro,“ eingefügt.

72. § 90 lautet:

„§ 90. Die Datenschutzbehörde entscheidet gemäß § 32 Abs. 1 Z 4 DSG über Be­schwerden wegen Verletzung von Rechten durch Verarbeiten personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung entgegen den Bestimmungen des DSG. Davon ausgenommen ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermittlung von Daten durch die Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt.“

73. In § 91c Abs. 1 werden das Zitat „§ 53 Abs. 5“ durch das Zitat „§ 53 Abs. 5 erster Satz“ und das Wort „Kennzeichenerkennungsgeräten“ durch die Wortfolge „bildver­arbeitenden technischen Einrichtungen“ ersetzt.

74. In § 91c Abs. 2 wird jeweils das Wort „Datenanwendung“ durch das Wort „Daten­verarbeitung“ ersetzt.

75. § 91d Abs. 3 lautet:

„(3) Nimmt der Rechtsschutzbeauftragte wahr, dass durch Verarbeiten personen­bezogener Daten Rechte von Betroffenen verletzt worden sind, die von dieser Ver­arbeitung keine Kenntnis haben, so ist er zu deren Information oder, sofern eine solche aus den Gründen des § 43 Abs. 4 des DSG nicht erfolgen kann, zur Erhebung einer


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Beschwerde an die Datenschutzbehörde nach § 90 verpflichtet. In einem solchen Ver­fahren vor der Datenschutzbehörde ist auf § 43 Abs. 4 DSG über die Beschränkung des Auskunftsrechtes Bedacht zu nehmen.“

76. § 92a Abs. 1 lautet:

„(1) Wird durch eine technische Alarmeinrichtung das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursacht, ohne dass zum Zeitpunkt der Alarm­aus­lösung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen, Eigentum oder Vermögen bestanden hat, so gebührt als Ersatz der Aufwendungen des Bundes ein Pauschalbetrag, der nach Maßgabe der durchschnittlichen Aufwendungen mit Ver­ord­nung des Bundesministers für Inneres festgesetzt wird. Die Verpflichtung zu seiner Entrichtung trifft denjenigen, zu dessen Schutz die technische Alarmeinrichtung eingerichtet ist.“

77. In § 92a wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Wer ein Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes verur­sacht, weil er

              1.          vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder

              2.          sich zumindest grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3 StGB) einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat,

hat als Ersatz der Aufwendungen des Bundes einen Pauschalbetrag, der nach Maß­gabe der durchschnittlichen Aufwendungen, abhängig von den eingesetzten Mitteln, mit Verordnung des Bundesministers für Inneres festgesetzt wird, zu leisten. Die Verpflichtung zur Leistung trifft im Fall der Z 1 denjenigen, der die falsche Notmeldung ausgelöst hat, und im Fall der Z 2 denjenigen, dessen Leben oder Gesundheit ge­schützt wird.“

78. Nach § 93 wird folgender § 93a samt Überschrift eingefügt:

„Informationspflicht bei Bildaufnahmen an öffentlichen Orten

§ 93a. (1) Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereichs, soweit letzteren ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt, die zulässigerweise einen öffentlichen Ort überwachen, sind verpflichtet, die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde über die Ver­wendung von Bildaufnahmegeräten an solchen Orten zu informieren.

(2) Soweit dies auf Grundlage einer ortsbezogenen Risikoanalyse aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder der Strafver­folgung erforderlich ist, hat die Sicherheitsbehörde mit Bescheid eine vier Wochen nicht überschreitende Aufbewahrungsverpflichtung festzulegen.

(3) Der Verpflichtete gemäß Abs. 2 hat die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde zu informieren, sobald die Bildaufnahme an öffentlichen Orten dauerhaft beendet wird.“

79. Dem § 94 werden folgende Abs. 43 und 44 angefügt:

„(43) Die §§ 7 Abs. 4, 13a Abs. 2 bis 4, 25 Abs. 1, 35a Abs. 5, die Überschrift des 4. Teils, die §§ 51, 52, 53 Abs. 1, 2, 3a, 4 und 5, 53a Abs. 2, 5, 5a und 6 samt Überschrift, 53b, 54 Abs. 4b, 5, 6 und 7, 54b Abs. 1 und 3, 55 Abs. 4, 55a Abs. 4, 55b Abs. 1, 56 Abs. 1, 3 und 5, 57, 58, 58a, 58b Abs. 1, 58c, 58d Abs. 1, 58e samt Überschrift, 59 Abs. 1 und 3 samt Überschrift, 60 Abs. 2, 61, 63 samt Überschrift, 64 Abs. 2, 65 Abs. 2 und 6, 67, 68 samt Überschrift, 69 Abs. 2, 70 samt Überschrift, 71 Abs. 5, 73 Abs. 1 Z 5, 75 Abs. 1 und 2, 76, 80, 90, 91c Abs. 1 und 2, 91d Abs. 3, 92a Abs. 1 und 1a sowie die Einträge im Inhaltsverzeichnis zum 4. Teil und zu den §§ 53a,


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58e, 59, 63, 68 und 70 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 56 Abs. 2, 59 Abs. 2 und 65 Abs. 5 außer Kraft.“

(44) Die §§ 53 Abs. 5, 84 Abs. 1 und 93a samt Überschrift sowie der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 93a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 treten mit 1. März 2019 in Kraft.“

Artikel 2

Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960

Die Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2017, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 98a Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Der Einsatz dieser technischen Einrichtungen ist der Landespolizeidirektion, in deren örtlichem Wirkungsbereich die festgelegte Messstrecke endet, sieben Tage vor seinem Beginn für Zwecke des Abs. 2 erster Satz mitzuteilen.“

2. § 98a Abs. 2 lautet:

„(2) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich die festgelegte Messstrecke endet, hat die nach Abs. 1 ermittelten Daten der Landespolizeidirektion gemäß Abs. 1 auf Ersuchen für Zwecke des § 54 Abs. 4b Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991, und der Strafrechtspflege zu übermitteln. Im Übrigen dürfen diese Daten über den Zeitpunkt der Feststellung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit auf einer festgelegten Wegstrecke hinaus nur im Überschreitungsfall und nur insoweit ver­wendet werden, als dies zur Identifizierung eines Fahrzeuges oder eines Fahrzeug­lenkers erforderlich ist, und zwar ausschließlich für Zwecke eines Verwaltungs­straf­verfahrens wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Daten, die keine Überschreitungsfälle betreffen, sind unverzüglich und in nicht rückführbarer Weise zu löschen.“

3. Dem § 103 wird folgender Abs. 19 angefügt:

„(19) § 98a Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.“

Artikel 3

Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003

Das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geän­dert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 92 Abs. 3 Z 3 wird der Strichpunkt am Ende der lit. f durch einen Beistrich ersetzt und folgende lit. g angefügt:

              „g)         Geburtsdatum;“

2. Nach § 97 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Vor Durchführung des Vertrages sowie vor der erstmaligen Wiederaufladung nach dem 1. September 2019 ist durch oder für den Anbieter die Identität des Teil­nehmers zu erheben und sind die zur Identifizierung des Teilnehmers erforderlichen


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Stamm­daten (§ 92 Abs. 3 Z 3 lit. a, b und g) anhand geeigneter Identifizie­rungs­ver­fahren zu registrieren. Die Festlegung geeigneter Identifizierungsverfahren erfolgt durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres.“

3. Dem § 109 Abs. 3 wird folgende Z 22 angefügt:

              „22.       entgegen § 97 Abs. 1a die erforderlichen Stammdaten nicht, nicht voll­stän­dig oder nicht im Rahmen eines geeigneten Identifizierungsverfahrens registriert.“

4. Dem § 137 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 92 Abs. 3 Z 3, § 97 Abs. 1a sowie § 109 Abs. 3 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“

Erläuterungen

Allgemeiner Teil

1. Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Mit dieser Novelle sollen das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die Straßenver­kehrs­ordnung 1960 (StVO 1960) und das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert werden.

Im Rahmen der Änderung des SPG in Artikel 1 sollen zum einen wesentliche Maß­nahmen zur Stärkung der Sicherheit – sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht – implementiert werden.

Außerdem hat der Bundesminister für Inneres mit der Initiative GEMEINSAM.SICHER in Österreich ein Projekt ins Leben gerufen, welches durch eine Intensivierung der Bür­gerbeteiligung bei der Problem- und Lösungsfindung in sicherheitsrelevanten, regio­nalen Belangen zur Optimierung sowohl der objektiven als auch der subjektiven Sicherheit führen soll. Die ersten für notwendig erachteten Maßnahmen sollen nun­mehr implementiert werden.

Schließlich soll die Regelung hinsichtlich der Kostenersatzpflicht bei sicherheitspoli­zeilichen Einsätzen adaptiert werden.

Die in Artikel 2 (StVO 1960) vorgesehene Ergänzung schafft die notwendigen Vor­aus­setzungen für die Umsetzung von geplanten Änderungen im SPG.

Ergänzend soll durch Artikel 3 (TKG 2003) dem sicherheits- und kriminalpolizeilichen Bedürfnis der Registrierung von Prepaid-Handywertkarten zum Zwecke der Gefahren­abwehr und Strafverfolgung nachgekommen werden.

Außerdem sollen durch die Änderungen des SPG (Artikel 1) die notwendigen Adaptie­rungen aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung; im Folgen­den: DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, vorgenommen werden. Für den Bereich des SPG sind überwiegend die Vorgaben aufgrund der Richt­linie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Daten­verkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (im Folgenden: DS-RL), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 89, sowie deren inner­staat­lichen Umsetzung durch das 3. Hauptstück des Datenschutz-Anpassungsge­setzes 2018 (im


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Folgenden DSG) maßgebend. Das DSG wurde mit 31. Juli 2017 kundgemacht und tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Während die DSGVO allgemeine Bestimmungen für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr mit solchen Daten in der Union enthält, trägt die DS-RL den Besonderheiten bei der Ver­arbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvoll­streckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Rechnung.

Aufgrund dieser neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben haben die gesetzlich ge­regelten Datenverarbeitungen ab dem 25. Mai 2018 den durch die DSGVO und die DS-RL geänderten Anforderungen zu genügen, weshalb nahezu sämtliche Materien­gesetze, die in den legistischen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für In­ne­res fallen, anzupassen sind. Da gemäß § 69 Abs. 8 DSG – im Rahmen der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben – vom DSG abweichende Regelungen in Bun­des- und Landesgesetzen zulässig sind, sollen die einschlägigen materienspezifischen Regelungen im Bereich des Datenschutzes als leges speciales den allgemeinen Regelungen des neuen DSG vorgehen.

Im Hinblick auf die Verbote der speziellen Transformation, der inhaltlichen Präzisierung sowie der inhaltlichen Wiederholung einer EU-Verordnung ist – im Falle der unmittel­baren Anwendbarkeit der DSGVO – beabsichtigt, nur die unbedingt erforderlichen Regelungen der Verordnung durchzuführen bzw. sollen Abweichungen nur im Falle materienspezifischer Notwendigkeit erfolgen. Das bisher vorgesehene Datenschutz­niveau soll dabei jedoch keinesfalls unterschritten werden.

Überdies sollen die materienspezifischen Datenschutzregelungen mit der neuen daten­schutzrechtlichen Terminologie der DS-RL sowie deren innerstaatliche Umsetzung durch das 3. Hauptstück des Datenschutzgesetzes in Einklang gebracht werden sowie eine Adaptierung der bisherigen Verweise erfolgen:

Der Begriff der „Verarbeitung“ personenbezogener Daten bedeutet gemäß § 36 Abs. 2 Z 2 DSG (bzw. Art. 3 Z 1 DS-RL) jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit perso­nen­bezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. Indem die „Verarbeitung“ auch die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung beinhaltet, ent­spricht sie damit dem bisher in § 4 Z 8 DSG 2000 definierten Begriff der „Verwendung“ personenbezogener Daten. Zum anderen soll von diesem Begriff auch das „Ermitteln“ personenbezogener Daten als Unterfall des „Verarbeitens von Daten“ iSd § 4 Z 9 DSG 2000 erfasst sein, sodass der Begriff des „Verarbeitens“ nunmehr auch das Ermitteln und Weiterverarbeiten einbezieht, soweit die Erwähnung des Ermittelns im Sinne des Ermittlungsdienstes nicht explizit erforderlich erscheint.

Dem Begriff der „Datenanwendung“ (§ 4 Z 7 DSG 2000) entspricht nunmehr der Ter­minus der „Datenverarbeitung“.

Dem „Auftraggeber“ einer Datenanwendung (§ 4 Z 4 DSG 2000) entspricht im An­wendungsbereich des DSG gemäß § 36 Abs. 2 Z 8 und § 47 DSG (bzw. der DS-RL gemäß Art. 3 Z 8 und Art. 21 Abs. 1 DS-RL) der „Verantwortliche“ bzw. „gemeinsam Verantwortliche“ einer Datenverarbeitung.


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Dem „Dienstleister“ (§ 4 Z 5 DSG 2000) entspricht im Anwendungsbereich des DSG gemäß § 36 Abs. 2 Z 9 iVm § 48 DSG (bzw. der DS-RL gemäß Art. 3 Z 9 iVm Art. 22 DS-RL) der „Auftragsverarbeiter“. Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Ver­antwortlichen, so arbeitet dieser gemäß § 48 DSG nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anfor­derungen des Datenschutzgesetzes erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Der „Auftragsverarbeiter“ im Sinne des DSG entspricht im Wesentlichen dem „Dienstleister“ gemäß § 4 Z 5 DSG 2000 und – soweit es sich bei der Datenanwendung um ein Informationsverbundsystem handelt – dem Betreiber gemäß § 50 Abs. 1 DSG 2000.

Dem DSG sowie der DS-RL sind der Begriff des „Informationsverbundsystems“ (bisher § 4 Z 13 DSG 2000) nicht mehr bekannt; dieser wird nunmehr durch die Datenverarbeitung durch „gemeinsam Verantwortliche“ (§ 47 DSG bzw. Art. 21 Abs. 1 DS-RL) ersetzt. Diese erfasst den Fall, dass mehrere Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel einer Datenverarbeitung festlegen. Materielle Änderungen gegen­über der bisherigen Rechtslage, insbesondere eine Einschränkung des Grund­satzes, dass jedem Verantwortlichen der Zugriff auf den Gesamtbestand der in der gemeinsamen Datenverarbeitung verarbeiteten Daten – unabhängig davon, welcher Verantwortliche sie im Einzelfall ursprünglich zur Verfügung gestellt hat – offensteht, ist damit nicht verbunden.

Diese Änderungen sollen mit 25. Mai 2018 in Kraft treten.

2. Kompetenzgrundlage:

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines diesem Entwurf entsprechenden Bun­desgesetzes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 7 („Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit“) und Z 9 („Angelegenheiten der wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz als Bundesstraßen erklärten Straßen­züge“) sowie auf Art. 11 Abs. 1 Z 4 („Straßenpolizei“) des Bundes-Verfassungs­ge­setzes – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930.

Besonderer Teil

Zu Artikel 1 (Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes)

Zu Z 1 bis 8 (Inhaltsverzeichnis):

Es handelt sich um die erforderlichen Ergänzungen des Inhaltsverzeichnisses.

Zu Z 9 (§ 7 Abs. 4):

Die vorgeschlagenen Änderungen dienen im Wesentlichen der Anpassung an die Vorgaben der unmittelbar anwendbaren DSGVO. Um die geistige und körperliche Eig­nung von Aufnahmewerbern in den Exekutivdienst und von Bewerbern für bestimmte Verwendungen beurteilen zu können, durften schon bislang – unter Einbindung von Polizeiärzten als medizinische Sachverständige – auch Gesundheitsdaten verarbeitet werden, soweit diese zur Beurteilung der Eignung für den Exekutivdienst erforderlich sind. Da es sich hierbei nicht um die Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Straf­vollstreckung gemäß DS-RL handelt, unterfallen diese dem Rechtsschutzsystem der DSGVO.

Gesundheitsdaten sind nach der Definition des Art. 4 Z 15 DSGVO personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person,


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einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus de­nen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist im gegenständlichen Fall in Erfüllung des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO für die Wahrnehmung der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch körperlich und geistig geeignete Organe erforderlich. Da Gesundheitsdaten jedoch auch besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO dar­stellen, ist deren Verarbeitung nur bei Vorliegen bestimmter Fälle entsprechend Art. 9 Abs. 2 DSGVO zulässig. Die Verarbeitung der Gesundheitsdaten ist im gegebenen Zusammenhang für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten erforderlich (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO). Die Verarbeitung zu diesem Zweck ist zulässig, da diese Daten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO von Fachpersonal (oder unter dessen Ver­antwortung) verarbeitet werden, welches Berufsgeheimnispflichten unterliegt. Künftig ist deren Verarbeitung somit nach Maßgabe des Art. 9 Abs. 2 lit. h in Verbindung mit Abs. 3 DSGVO zulässig.

Im Übrigen handelt es sich um eine redaktionelle Bereinigung.

Zu 10 und 11 (§ 13a):

Die vorgeschlagenen Änderungen dienen hauptsächlich der terminologischen Anpas­sung an die DS-RL sowie deren innerstaatliche Umsetzung durch das 3. Hauptstück des Datenschutzgesetzes.

Zu Abs. 3: Die Datensicherheit von Aufzeichnungen, die nach Abs. 3 zum Zwecke der Dokumentation von Amtshandlungen vorgenommen werden, erfolgte bislang nach den Bestimmungen des § 14 DSG 2000, welchem nunmehr im Wesentlichen § 54 DSG entspricht. Dieser verpflichtet den Verantwortlichen sowie den Auftragsverarbeiter dazu, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maß­nahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Da im Rahmen von Aufzeichnungen von Amtshandlungen jedoch auch personen­bezo­gene Daten verarbeitet werden können, die nicht vom Zwecke der DS-RL und damit des 3. Hauptstücks des DSG erfasst sind – etwa bei Aufzeichnungen im Rahmen von Demonstrationen oder der Dokumentation von Handlungen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht –, unterliegen die Datensicherheitsmaßnahmen in solchen Fällen den Bestimmungen der unmittelbar zur Anwendung kommenden DSGVO.

Zu Abs. 4: Bislang erfolgte die Protokollierung von Dokumentationen iSd § 13a – insbesondere die Speicherdauer – nach den Vorgaben des § 14 DSG 2000. Dieser sah in Abs. 5 eine generelle Aufbewahrungsfrist für Protokolldaten vor, sofern gesetzlich nicht ausdrücklich anderes angeordnet war. Eine solche Bestimmung findet sich jedoch nicht mehr im DSG, sodass mit dem vorgeschlagenen Abs. 4 eine solche Aufbewah­rungsfrist von drei Jahren normiert wird.

Zu Z 12 (§ 25):

Mit der Änderung des Abs. 1 soll das Regierungsprogramm umgesetzt und ein wesent­licher Schritt in Richtung bürgernahe Polizeiarbeit unternommen werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, auf regionaler Ebene Plattformen zu bilden, in deren Rahmen (situationsbezogen) erforderliche Maßnahmen angeregt und koordiniert wer­den sollen. Zur Teilnahme an diesen Sicherheitsforen sind Menschen und Einrichtun­gen aufgefordert, die an der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse mitwir­ken, um gemeinsam mit der Sicherheitsbehörde Problemlösungen in Sicherheitsfragen


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zu erarbeiten (Sicherheitspartner). Darunter können je nach konkretem Anlassfall private Vereine, wie etwa Jugend- oder Elternvereine, NGOs, Wohnpartner oder auch Menschen, die im Rahmen von „Community Policing“-Projekten freiwillig an der Prä­ventionsarbeit teilnehmen, fallen. Die Einbeziehung von Sicherheitspartnern trägt dem Umstand Rechnung, dass Prävention auf sicherheitspolizeilichem Gebiet nicht eine ausschließliche Angelegenheit der Sicherheitsbehörde ist; vielmehr hat sich die gesamte Gesellschaft dieser Aufgabe anzunehmen. Es hat sich gezeigt, dass eine (ausschließlich) einseitige sicherheitspolizeiliche Beratung sowohl zur Förderung des Bewusstseins für Sicherheitsrisiken als auch der Bereitschaft, solchen Risiken ent­sprechend vorzubeugen, oftmals nicht hinreichend ist. Manche risikoerhöhenden Situationen bedürfen zu ihrer zufriedenstellenden Auflösung eines gemeinsamen Vor­gehens aller betroffenen Akteure. So können etwa mangelhaft beleuchtete Parkanla­gen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen, insbesondere wenn es in weiterer Folge in solchen Bereichen zu vermehrten gefährlichen Angriffen gegen Gesundheit oder Eigentum (zB. Vandalismus) kommt. Zur raschen und umfassenden Beseitigung solcher Umstände durch entsprechende Maßnahmen bedarf es der gezielten Zusam­menarbeit zwischen dem für Stadtgärten zuständigen Amt, der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung sowie den Sicherheitsbehörden. Eine solche Form der gemein­schaftlichen Lösungsfindung soll durch die Möglichkeit zur Bildung von Sicherheits­foren institutionalisiert werden.

Zu Z 13, 14, 16, 17, 19, , 25, 27, 29, 30, 31, 39, 40, 42, 43, 44, 54, 55, 60, 62, 64, 67, 74, 75 (§ 35a Abs. 5, Überschrift des 4. Teils, § 52, § 53, Überschrift des § 53a, § 53b, § 54 Abs. 5, 6 und 7, § 55 Abs. 4, § 55a Abs. 4, § 55b Abs. 1, § 57 Abs. 1, 2 und 3 erster Satz, § 58 Abs. 1 und 2, § 60 Abs. 2, § 61, § 67, § 69 Abs. 2, § 71 Abs. 5, § 75 Abs. 2, § 91c Abs. 2 und § 91d Abs. 3):

Es handelt sich um die Anpassung an die Terminologie des DSG, ohne eine materielle Änderung der bestehenden Rechtslage herbeizuführen.

Der Begriff des „Ermittelns“ soll nunmehr vom Terminus des „Verarbeitens“ erfasst sein, sodass es keiner getrennten Erwähnung von „Ermitteln“ und „(Weiter-)Ver­arbeiten“ bedarf und dennoch die materielle Rechtslage beibehalten wird.

Zu Z 15 (§ 51):

Die Änderungen dienen der Anpassung an die §§ 39 und 48 DSG.

Zu Abs. 1: Der Begriff der „sensiblen Daten“ gemäß § 4 Z 2 DSG 2000 wurde nunmehr durch den Begriff der „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ gemäß § 39 DSG (Art. 10 DS-RL) ersetzt. Hiervon erfasst sind personenbezogene Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder welt­anschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexu­ellen Orientierung einer natürlichen Person. Die Verarbeitung solcher Kategorien von Daten für die Zwecke des 3. Hauptstücks des DSG – und damit für Zwecke der Sicherheitspolizei – ist dann zulässig, wenn die Verarbeitung unbedingt erforderlich ist, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Per­sonen getroffen werden und – sofern der Betroffene die Daten nicht offensichtlich selbst öffentlich gemacht hat – die Verarbeitung gesetzlich vorgesehen ist. Durch die Änderung des zweiten Satz des Abs. 1 soll das Erfordernis der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei erfüllt werden. Eine solche ist – entsprechend der datenschutz­rechtlichen Vorgaben – zulässig, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Sicherheitspolizei unbedingt erforderlich ist; wie bislang sind angemessene Vorkeh-


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rungen zur Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen zu treffen. Einer ausdrücklichen Anordnung, dass bei der Verarbeitung strafrechtlich relevanter Daten angemessene Vorkehrungen zur Wahrung ebendieser Interessen getroffen werden müssen, bedarf es künftig nicht. Handelt es sich um strafrechtlich relevante Daten, so geschieht die Verarbeitung im Rahmen des SPG regelmäßig auf Grundlage des 3. Haupt­stücks des DSG bzw. der DS-RL, wodurch bereits besondere Maßnahmen bei der Datenverarbeitung vorgesehen sind.

Mit der Regelung des Abs. 1 zweiter Satz soll klargestellt sein, dass die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Sicherheitspolizei bei unbedingter Erforderlichkeit zulässig ist; es bedarf grund­sätzlich keiner zusätzlichen ausdrücklichen Ermächtigungen. Soll die Verarbeitung solcher besonderen Daten jedoch nicht in jedem Fall – etwa nur zu bestimmten Zwecken oder nur bei bestimmten Kategorien – zulässig sein, wird dies durch aus­drückliche Erwähnung der besonderen Fälle deutlich gemacht. So ist etwa im Rahmen der Vertrauenspersonenevidenz gemäß § 54b die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ausdrücklich nur zu den Zwecken zur Verhinderung von Gefährdungen der Betroffenen und zur Bewertung der Vertrauenswürdigkeit der Infor­mationen zulässig. Demgegenüber sieht etwa § 53a Abs. 2 den Fall der Einschränkung auf bestimmte Kategorien vor, indem die Daten, die verarbeitet werden dürfen, taxativ genannt werden. Soweit bestimmte besondere Kategorien von den aufgezählten Daten­arten erfasst sind, können diese auch im Rahmen des § 53a Abs. 2 verarbeitet werden – andere, nicht von der Aufzählung erfasste, besondere Kategorien hingegen nicht. Durch § 51 Abs. 1 zweiter Satz soll diese abschließende Aufzählung keine Erwei­terung erfahren.

Sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird, finden auf das Verarbeiten per­sonenbezogener Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Anwendung. Die Anforderungen des § 43 Abs. 1 DSG werden insbesondere durch die gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitungen im SPG erfüllt.

Zu Abs. 3: Durch den neu vorgeschlagenen Abs. 3 soll im Allgemeinen normiert wer­den, dass die Rolle des Auftragsverarbeiters für alle Datenverarbeitungen nach dem SPG dem Bundesminister für Inneres zukommen soll; es ist jedoch möglich, geson­derte Regelungen vorzusehen. Der Auftragsverarbeiter im Sinne des DSG entspricht im Wesentlichen dem „Dienstleister“ gemäß § 4 Z 5 DSG 2000 und – soweit es sich bei der Datenanwendung um ein Informationsverbundsystem handelt – dem „Betreiber“ gemäß § 50 Abs. 1 DSG 2000. Damit kommt gemäß Abs. 3 die Funktion des Betreibers nunmehr ausdrücklich dem Bundesminister für Inneres in seiner Funktion als Auftragsverarbeiter zu, sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird.

§ 48 Abs. 2 DSG sieht vor, dass ein Auftragsverarbeiter keinen weiteren Auf­trags­verarbeiter in Anspruch nehmen kann, ohne eine vorherige gesonderte schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen eingeholt zu haben. Diese Vorschrift ist jedoch enger als die unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 22 Abs. 2 DS-RL, welcher es dem Verantwortlichen ermöglicht, eine allgemeine schriftliche Genehmigung für die Inan­spruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter zu erteilen. In diesem Fall hat der Auf­tragsverarbeiter den Verantwortlichen nur über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter zu unterrichten. Den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend soll abweichend von § 48 Abs. 2 DSG auch die Erteilung einer allgemeinen schriftlichen Genehmigung des Verantwortlichen ermöglicht werden. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Weisungsbefugnis des Bun­des­ministers für Inneres als oberste Sicherheitsbehörde ist es ausreichend, bei ge­meinsamen Datenverarbeitungen mit dem Bundesminister für Inneres als gemeinsam


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Verantwortlichen diesen von beabsichtigten Änderungen iSd Abs. 3 letzter Satz zu unterrichten.

Zu Abs. 4: Die vorgeschlagene Neueinführung eines Abs. 4 dient der Umsetzung des § 47 DSG.

Bislang sah § 50 DSG 2000 die Möglichkeit vor, dass mehrere Auftraggeber gemein­sam ein Informationsverbundsystem betreiben und damit Daten gemeinsam verar­beiten können. Nunmehr normiert § 47 DSG die gemeinsame Verarbeitung, wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel zur Verarbeitung festlegen. Hierbei fungieren die Verantwortlichen als gemeinsam Verantwortliche, die ihre jeweiligen Aufgaben nach dem Datenschutzgesetz, insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte Betroffener und wer welchen Informationspflichten gemäß § 43 DSG nachkommt, festzulegen haben. Nur sofern und soweit die jeweiligen Aufgaben der Verantwortlichen nicht gesetzlich normiert sind, hat dies mittels Vereinbarung zu geschehen.

In diesem Sinne soll der vorgeschlagene Abs. 4 gesetzlich die Zuständigkeiten zwi­schen den gemeinsam Verantwortlichen von Datenverarbeitungen auf Grundlage des SPG dahingehend aufteilen, dass Auskunfts-, Informations-, Berichtigungs-, Löschungs- und sonstige Pflichten nach dem Datenschutzgesetz von jedem Verantwortlichen nur in Bezug auf jene personenbezogenen Daten zu erfüllen sind, die im Zusammenhang mit den von ihm selbst ursprünglich verarbeiteten Daten stehen. Dies erscheint zweck­mäßig, weil der in diesem Sinne (ausschließlich) zuständige gemeinsam Verant­wort­liche am ehesten in der Lage ist, zu beurteilen, ob dem Betroffenen bezüglich der in Rede stehenden Daten tatsächlich ein Auskunfts-, Berichtigungs- oder sonstiger Anspruch nach dem Datenschutzgesetz zukommt. Möchte ein Betroffener ein Recht nach dem Datenschutzgesetz wahrnehmen, hat er hierfür seine Identität nachzu­weisen, um missbräuchliche oder unberechtigte Geltendmachung angeblicher Rechte hintanhalten zu können.

Nimmt ein Betroffener ein Recht gegenüber einem unzuständigen gemeinsam Verant­wortlichen wahr – somit nicht gegenüber demjenigen, der seine Daten ursprünglich verarbeitet und damit in die gemeinsame Datenverarbeitung eingespeichert hat –, hat dieser durch Konsultation des zuständigen gemeinsam Verantwortlichen zu prüfen, ob die Unterrichtung des Betroffenen womöglich gemäß § 43 Abs. 4 DSG aufgeschoben, eingeschränkt oder unterlassen werden soll. Liegt kein solcher Fall vor, ist der Betroffene gemäß dem letzten Satz des neuen Abs. 4 an den zuständigen gemeinsam Verantwortlichen zu verweisen.

Begehrt der Betroffene jedoch die Aktualisierung oder Richtigstellung von Namen, Geschlecht, früheren Namen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohn­anschrift, Namen der Eltern oder Aliasdaten gemäß § 59 Abs. 1 zweiter Satz, kann dies von jedem gemeinsam Verantwortlichen vorgenommen werden. Eine Verweisung auf denjenigen gemeinsam Verantwortlichen, der die Daten ursprünglich einge­speichert hat, ist in diesem Fall nicht erforderlich. Eine vorgenommene Berichtigung iSd § 59 Abs. 1 zweiter Satz bewirkt jedoch keine Änderung der Zuständigkeit des ur­sprünglichen gemeinsam Verantwortlichen. Werden in Folge weitere Ansprüche iSd DSG geltend gemacht, obliegt deren Wahrnehmung weiterhin dem ursprünglich gemeinsam Verantwortlichen, auch wenn zwischenzeitlich eine Berichtigung der Daten iSd § 59 Abs. 1 zweiter Satz von einer anderen Sicherheitsbehörde vorgenommen wurde.

Zu Z 18 und 70 (§ 53 Abs. 5 und § 84 Abs. 1 Z 7):

Künftig soll es für sämtliche der in § 53 Abs. 1 genannten Zwecke zulässig sein, im Einzelfall freiwillig von privaten oder öffentlichen Rechtsträgern übergebene Bild- und


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Tondaten zur sicherheitspolizeilichen Aufgabenerfüllung zu verarbeiten. Wie schon bisher ist die Verarbeitung von Daten über nichtöffentliches Verhalten unzulässig. Durch das Abstellen auf Bildaufnahmegeräte im Sinne des § 12 DSG sind künftig auch Tonaufnahmen erfasst, da gemäß § 12 Abs. 1 DSG die mit einer Bildaufnahme mitverarbeiteten akustischen Informationen auch vom Begriff „Bildaufnahme“ umfasst sind. Dadurch wird verhindert, dass die Sicherheitsbehörden Daten deshalb nicht nach Abs. 5 verwenden können, weil auch Tondaten enthalten sind. Soll die Übergabe von Bild- und Tondaten an die Sicherheitsbehörde der Aufklärung einer Straftat oder der – nicht von der Aufgabe der Fahndung gemäß § 24 SPG – umfassten Fahndung nach einem potentiellen Täter dienen, kommen die Bestimmungen der StPO zur Anwen­dung.

Für bestimmte Rechtsträger wird darüber hinausgehend eine Verpflichtung geschaffen, unverzüglich Bild- und Tondaten auf Ersuchen der Sicherheitsbehörde zu übermitteln bzw. für den Fall der Notwendigkeit eines Echtzeitstreamings unverzüglich Zugang zu den gerade erst anfallenden Bilddaten zu gewähren, damit die Sicherheitsbehörde diese Daten für die taxativ genannten Zwecke weiterverwenden kann. Die Heraus­gabepflicht ist demnach an das konkrete Vorliegen einer der genannten Aufgaben geknüpft. Umfasst von der Verpflichtung sind Rechtsträger des öffentlichen oder pri­vaten Bereichs, sofern letzteren ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt (etwa öffentliche Verkehrsbetriebe, Bahnhofs- oder Flughafenbetreiber oder auch die ASFINAG), die nach den Bestimmungen des DSG zulässigerweise Bildaufnahme­geräte an öffentlichen Orten (§ 27 SPG) verwenden. Die auf diese Weise erlangten Daten sind der Sicherheitsbehörde bei Vorliegen eines konkreten Anlassfalls („Auf­gabe“) herauszugeben oder es ist Zugang bspw. im Wege des Echtzeitstreamings zu gewähren. Zudem wird ein Löschungsverbot für diese Rechtsträger ab Kenntnisnahme von der Herausgabepflicht statuiert. Zur Durchsetzung der in § 53 Abs. 5 dritter Satz normierten Herausgabepflicht wird in § 84 Abs. 1 Z 7 eine Verwaltungsübertretung eingeführt für den Fall, dass der Zugang zu den verarbeiteten Bilddaten nicht unver­züglich, somit ohne unnötigen Aufschub, gewährt wird. Der Rechtsschutz für diese Maß­nahme richtet sich nach § 91c Abs. 1. Demnach ist der Rechtsschutzbeauftragte von der Sicherheitsbehörde von der Inanspruchnahme dieser Verpflichtung zu ver­ständigen, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.

Zu Z 20 bis 24 (§ 53a Abs. 2, 5 bis 6):

Die Änderungen dienen im Wesentlichen der begrifflichen Anpassung an das DSG.

Zu Abs. 2: Da bereits § 51 Abs. 1 eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beson­derer Kategorien von Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei normiert, bedarf es grundsätzlich keiner weiteren Anführung. Die Verarbeitung ist dabei natürlich an die Grenzen und Erfordernisse des § 39 DSG sowie des § 51 Abs. 1 gebunden, sodass diese nur bei unbedingter Erforderlichkeit zulässig ist. Demgegenüber sieht etwa § 53a Abs. 2 den Fall der Einschränkung auf bestimmte Kategorien vor, indem die Daten, die verarbeitet werden dürfen, taxativ genannt werden. Soweit bestimmte besondere Kategorien von den aufgezählten Datenarten erfasst sind, können diese auch im Rahmen des § 53a Abs. 2 verarbeitet werden – andere, nicht von der Aufzählung erfasste, besondere Kategorien hingegen nicht. Durch § 51 Abs. 1 zweiter Satz soll diese abschließende Aufzählung keine Erweiterung erfahren.

Zu Abs. 5 und 6: In der jüngsten Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die derzeit in § 53a Abs. 6 vorgesehene Speicherfrist für Daten von Verdächtigen für eine ziel­gerichtete und erfolgreiche Ermittlungstätigkeit, insbesondere bei Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität (etwa Schutzgelderpressung, Gewaltdelikte, Erpressung, Schlepperei, Suchtgifthandel), zu kurz greift. Mit ein Grund dafür liegt darin, dass sich Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität über Jahre


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erstrecken, insbesondere, wenn es sich um länderübergreifende Operationen handelt. Oftmals müssen Daten, die noch dringend benötigt würden, aufgrund Fristablaufs aus der Datenanwendung gelöscht werden, was zu Ermittlungsdefiziten führt.

Im Übrigen dienen die sonstigen vorgeschlagenen Änderungen der Abs. 5 und 6 lediglich einer sprachlichen Vereinfachung.

Zu Abs. 5a: Der Auftragsverarbeiter im Sinne des § 36 Abs. 2 Z 9 DSG entspricht im Wesentlichen dem „Dienstleister“ gemäß § 4 Z 5 DSG 2000 und – soweit es sich bei der Datenanwendung um ein Informationsverbundsystem handelt – dem Betreiber gemäß § 50 Abs. 1 DSG 2000. Die Funktion des Betreibers übte in Bezug auf die zentrale Datenverarbeitung nach Abs. 5a bisher ausdrücklich das Bundesamt für Ver­fassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aus. Nunmehr weist § 51 Abs. 3 erster Satz dem Bundesminister für Inneres die Funktion des Auftragsverarbeiters zu, sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird. Da das Bundesamt jedoch eine Organi­sationseinheit der Sicherheitsbehörde Bundesminister für Inneres ist (vgl. § 1 Abs. 3 Polizeiliches Staatsschutzgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 1) und damit im Innen­verhältnis auch weiterhin mit der faktischen Aufgabe der Auftragsverarbeitung betraut werden kann, bedarf es keiner von der Generalklausel des § 51 Abs. 3 erster Satz abweichenden Regelung. Wenngleich nunmehr das Bundesamt nicht mehr ausdrück­lich in Abs. 5a angeführt wird, wird damit keine tatsächliche Änderung des aktuellen Rechtsbestands herbeigeführt.

Zu Z 26 und Z 73 (§ 54 Abs. 4b und § 91c Abs. 1):

Die Erfahrungen seit der Einführung der Kennzeichenerkennungsgeräte im Jahr 2005, BGBl. I Nr. 151/2004, haben gezeigt, dass es für die Anhaltung der Fahrzeuge im Trefferfall unbedingt erforderlich ist, über das Kennzeichen hinausgehende Infor­mationen zum Fahrzeug, insbesondere zur Fahrzeugmarke, Fahrzeugtype und Fahr­zeugfarbe, zu erhalten. Zudem sind im Trefferfall auch Informationen zum Fahrzeug­lenker zum Zweck der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung von wesentlicher Bedeutung (vgl. zur Notwendigkeit einer weitergehenden Erfassung von Daten auch § 19a Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 bzw. § 50 Abs. 2 Eisenbahngesetz 1957). Abfragekriterium in der Fahndungsevidenz bleibt weiterhin ausschließlich das Kenn­zeichen des Fahrzeugs. Andere Daten dürfen nicht für den Abgleich herangezogen werden. Im Trefferfall dürfen die verarbeiteten Daten auch zur Abwehr und Aufklärung gefährlicher Angriffe sowie zur Abwehr krimineller Verbindungen verarbeitet werden.

Darüber hinaus liegt eine Schwäche der derzeitigen Regelung darin, dass nur dann ein Treffer mit der Fahndungsevidenz angezeigt werden kann, wenn im Zeitpunkt der Erfas­sung des Kennzeichens das Fahrzeug bereits zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Gerade bei Fahrzeugdiebstählen während der Abendstunden, nachts oder an Wochenenden erfolgt eine Anzeigeerstattung und damit einhergehend eine Ausschreibung des Fahrzeugs zur Fahndung zeitverzögert, sodass das Fahrzeug ohne Auslösung eines Treffers durch das Kennzeichenerfassungsgerät verbracht werden kann. Insbesondere aus Sicht der Strafverfolgung ist es daher erforderlich, die Daten für bis zu zwei Wochen speichern zu können, um im Anlassfall (neue Fahndung) über einen Abgleich Hinweise über den Verbleib des Fahrzeuges zu generieren. Die Ermittlungsmaßnahme obliegt weiterhin der nachprüfenden Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragen (§ 91c Abs. 1). Um diesem eine sinnvolle Prüfung der ge­setzlichen Voraussetzungen zu ermöglichen, sind in die Meldung an den Rechts­schutzbeauftragten insbesondere Angaben zur Löschung der Daten nach der Maximalfrist von zwei Wochen sowie Angaben zu den verarbeiteten Daten aufzu­nehmen.

Zu Z 28 (§ 54b Abs. 1 und 3):


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Es handelt sich in erster Linie um eine terminologische Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten des DSG. Wie bereits geltend soll auch weiterhin klargestellt sein, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten nur soweit verarbeitet werden dürfen, als dies zur Verhinderung von Gefährdungen der Betroffenen und zur Be­wertung der Vertrauenswürdigkeit der Informationen unbedingt erforderlich ist. § 51 Abs. 1 zweiter Satz soll diese Zweckbeschränkung nicht erweitern.

Da strafrechtsbezogene Daten künftig keinem gesonderten Regime unterliegen und auch nicht vom Begriff der besonderen Kategorien von Daten erfasst sind, sind diese als personenbezogene Daten zu verarbeiten.

Jede Verarbeitung der in der Vertrauenspersonenevidenz verarbeiteten personen­bezogenen Daten ist – auch weiterhin – zu protokollieren. Da die Protokollierung für Datenverarbeitungen im Rahmen der Sicherheitspolizei nach dem 4. Teil des SPG nunmehr generell in § 63 Abs. 3 normiert ist, bedarf es keiner gesonderten Bestim­mung in § 54b Abs. 3, sodass diese zu entfallen hat. Die Protokollierung erfolgt künftig auf Grundlage des § 63 Abs. 3.

Zu Z 32 bis 38 (§ 56):

Die Änderungen des Abs. 1 dienen der Anpassung an das DSG, wobei Z 1 lediglich begrifflicher Natur ist.

Zu Abs. 1: Die Übermittlung personenbezogener Daten – unabhängig davon, ob es sich auch um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt – zur Wahrung lebenswichtiger Interessen einer Person bedarf entsprechend § 38 DSG keiner aus­drücklichen Rechtsgrundlage mehr. Wenngleich eine Übermittlung zu diesem Zweck nunmehr auch ohne gesetzliche Regelung zulässig ist, soll Abs. 1 Z 5 zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten grundsätzlich beibehalten werden. Da die Übermittlung jedoch generell zulässig ist, unabhängig von der Einordnung des zu übermittelnden Datums als besondere Kategorie, hat der Halbsatz zu den vormals sensiblen Daten zu entfallen.

Die Übermittlung gemäß Abs. 1 Z 7 für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Statistik ist im Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 DSG – somit insbesondere für Zwecke der Sicherheitspolizei – nach den Bestimmungen des DSG zulässig, im Anwendungsbereich der DSGVO nach den unmittelbar geltenden Bestimmungen dieser. Der Verweis auf die Regelung des § 46 DSG 2000 hat zu entfallen.

Im Übrigen handelt es sich um eine redaktionelle Ergänzung.

Zu Abs. 2: Die Regelungen zur Protokollierung finden sich nunmehr gebündelt in § 63 Abs. 3, sodass Abs. 2 zu entfallen hat. Auch die Bestimmung hinsichtlich auto­matisierter Abfragen von KFZ-Kennzeichendaten gemäß § 54 Abs. 4b findet sich nunmehr § 63 Abs. 3. Diese sind auch weiterhin nur insoweit zu protokollieren, als es sich um Treffer handelt. Damit bleibt das hohe Niveau des Datenschutzes für Personen, deren KFZ-Kennzeichen zwar durch Kennzeichenerkennungsgeräte erfasst wurden ohne einen Trefferfall zu bewirken, auch weiterhin aufrecht.

Zu Abs. 3: Abs. 3 regelte bislang die Vorgehensweise bei der Übermittlung von unvoll­ständigen oder unrichtigen Daten; dies ist nunmehr insbesondere § 37 DSG zu ent­nehmen. Gemäß § 37 Abs. 6 DSG dürfen unrichtige, unvollständige, nicht mehr aktu­elle oder zu löschende personenbezogene Daten nicht übermittelt werden. Zu diesem Zweck sind die Daten vor einer Übermittlung soweit möglich entsprechend zu überprüfen. Wird festgestellt, dass personenbezogene Daten übermittelt worden sind, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, ist dies dem Empfänger unverzüglich mitzuteilen. Letzterer hat unverzüglich die Löschung unrechtmäßig übermittelter Daten, die Berichtigung unrichtiger Daten, die Ergänzung unvollständiger Daten oder eine


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Einschränkung der Verarbeitung vorzunehmen (§ 37 Abs. 8 DSG). Hat im umge­kehrten Fall der Empfänger Grund zur Annahme, dass übermittelte personenbezogene Daten unrichtig, nicht aktuell oder zu löschen sind, ist dies dem Übermittler mitzuteilen, welcher unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu setzen hat (§ 37 Abs. 9 DSG). Wenngleich diese Bestimmungen des DSG auch unmittelbar im Rahmen des SPG zur Anwendung kommen, wird im Sinne der Rechtssicherheit und Verständlichkeit des Gesetzes ein Verweis auf § 37 Abs. 8 und 9 DSG aufgenommen.

Zu Abs. 5: Insbesondere zum Zweck der Vermeidung zukünftiger Ausschreitungen bei Sportgroßveranstaltung ermöglicht Abs. 1 Z 3a die Übermittlung bestimmter per­sonen­bezogener Daten an den Österreichischen Fußballbund sowie die Österreichische Fußball-Bundesliga zur Prüfung und Veranlassung eines Sportstättenbetretungs­verbotes. Abs. 5 sieht vor, dass eine solche Übermittlung nach Eingehen vertraglicher Verpflichtungen des Österreichischen Fußballbundes und der Österreichischen Fußball-Bundesliga zur Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen zulässig ist. Die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten durch Fußballbund und Bundesliga erfolgt nicht zu einem Zweck des 3. Hauptstücks des DSG, sodass die Bestimmungen der DSGVO unmittelbar zur Anwendung kommen. Die Änderungen des Abs. 5 dienen im Übrigen der terminologischen Anpassung an die Begrifflichkeiten der DSGVO.

Zu Z 41, 42, 45 und 56 (§§ 57 Abs. 2a, 57 Abs. 3 zweiter Satz, 58 Abs. 3 und 63):

Mit der Einfügung eines Abs. 2a in § 57 wird die Rechtsgrundlage geschaffen, um gemäß § 98a StVO 1960 ermittelte und an die Sicherheitsbehörde übermittelte Daten mit den Fahndungsevidenzen für die Zwecke des § 54 Abs. 4b (Fahndung, Abwehr und Aufklärung gefährlicher Angriffe und Abwehr krimineller Verbindungen) abzu­gleichen. Die Speicherdauer dieser Daten (§ 58 Abs. 3) sowie die Protokollierung im Trefferfall (§ 63 Abs. 3) werden wie beim Einsatz von polizeieigenen Kennzeichen­erkennungssystemen gemäß § 54 Abs. 4b festgelegt.

Zu Z 46 bis 50 (§ 58a, § 58b Abs. 1, § 58c, § 58d Abs. 1, § 58e samt Überschrift):

Es handelt sich ausschließlich um Anpassungen an die Terminologie des DSG, ohne eine materielle Änderung der bestehenden Rechtslage herbeizuführen. Gemäß § 51 Abs. 3 kommt die Funktion des Betreibers dem Bundesminister für Inneres in seiner Funktion als Auftragsverarbeiters zu.

Zu Z 48 (§ 58c):

Im Übrigen wurden redaktionelle Bereinigungen vorgenommen.

Zu Z 49 (§ 58d Abs. 1):

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfolgt ent­sprechend § 51 Abs. 1 zweiter Satz.

Zu Z 51 bis 53 (§ 59 samt Überschrift):

Die Änderungen der Überschrift sowie der Abs. 1 und 3 dienen in erster Linie der begrifflichen Anpassung an das DSG.

In Konkretisierung des § 50 DSG finden sich die Regelungen zur Protokollierung nunmehr gebündelt in § 63 Abs. 3 für alle Datenverarbeitungen, unabhängig davon ob sie lokal oder zentral geführt werden, sodass Abs. 2 zu entfallen hat. Die Proto­kollaufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren und danach zu löschen. Die Zuordnung zu einem bestimmten Organwalter ist bei ausschließlich programm­ge­steuerten (vormalige Diktion: automatisierten) Abfragen auch weiterhin nicht erfor­derlich (vgl. Art. 25 Abs. 1 DS-RL, wonach die Identifizierung der Person, welche die


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Daten abgefragt oder offengelegt hat, nur so weit wie möglich zu ermöglichen ist). Von der Protokollierung ausgenommen bleiben ausschließlich programmgesteuerte (vorma­lige Diktion: automatisierte) Abfragen gemäß § 54 Abs. 4b, es sei denn, es handelt sich um einen Trefferfall. Auch die Bestimmung hinsichtlich ausschließlich programmge­steuerter Abfragen von KFZ-Kennzeichendaten gemäß § 54 Abs. 4b findet sich nunmehr in § 63 Abs. 3. Diese sind auch weiterhin nur insoweit zu protokollieren, als es sich um Treffer handelt.

Zu Z 56 (§ 63 samt Überschrift):

Die Änderungen der Überschrift und des Abs. 1 dienen der Anpassung an das DSG.

Die Regelungen zur Protokollierung iSd § 50 DSG finden sich nunmehr gebündelt in einem neuen Abs. 3 für alle Datenverarbeitungen, unabhängig davon ob sie lokal oder zentral geführt werden, wobei festzuhalten ist, dass die Verarbeitung von Daten innerhalb der Organisationsstruktur des Verantwortlichen bzw. durch gemeinsam Verantwortliche keine Übermittlung iSd § 50 DSG darstellt. Die vormalige Regelung des § 59 Abs. 2 wurde übernommen, indem die Zuordnung zu einem bestimmten Organwalter bei ausschließlich programmgesteuerten (vormalige Diktion: auto­ma­tisierten) Abfragen auch weiterhin nicht erforderlich ist (vgl. Art. 25 Abs. 1 DS-RL, wonach die Identifizierung der Person, welche die Daten abgefragt oder offengelegt hat, nur so weit wie möglich erforderlich ist, sowie § 59 Abs. 2 alt). Erfasst von dieser Ausnahmebestimmung sind solche Abfragen, die nicht durch eine Willensbetätigung eines Menschen initiiert werden, sondern ausschließlich durch ein Computersystem aufgrund seiner Programmierung vollautomatisch durchgeführt werden. Hierbei ist die Zuordnung zu einem bestimmten Organwalter nicht möglich, da kein Organ, sondern ausschließlich ein Computersystem, tätig wird. Die Protokollaufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren und danach zu löschen. Auch die Bestimmung hinsichtlich der ausschließlich programmgesteuerten (vormalige Diktion: automatisierter) Abfragen von KFZ-Kennzeichendaten gemäß § 54 Abs. 4b findet sich nunmehr in § 63 Abs. 3. Diese sind auch weiterhin nur insoweit zu protokollieren, als es sich um Treffer handelt.

Zu Z 57 (§ 64 Abs. 2):

Die Änderungen dienen der Anpassung an die Bestimmungen des § 36 Abs. 2 Z 12 und 13 DSG.

§ 36 Abs. 2 Z 12 DSG definiert „genetische Daten“ als personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natür­lichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden; Z 13 beschreibt „biometrische Daten“ als mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natür­lichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten. Von diesen Begriffen erfasst sind etwa erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Papillar­linienabdrücken, die Vornahme von Mundhöhlenabstrichen, die Herstellung von Abbildungen, die Vornahme von Messungen oder die Erhebung von Stimmproben.

Die neue Terminologie des DSG aufgreifend wird die Definition der „erkennungs­dienst­lichen Maßnahmen“ iSd SPG als technische Verfahren zur Feststellung von bio­metrischen oder genetischen Daten (§ 36 Abs. 2 Z 12 und 13 DSG) sowie die Fest­stellung äußerlicher körperlicher Merkmale und die Erhebung von Schriftproben eines Menschen zum Zweck der Wiedererkennung aktualisiert. Eine materielle Änderung der bestehenden Rechtslage erfolgt durch die Neutextierung jedoch nicht.


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Zu Z 58 und 59 (§ 65):

Die Änderung des Abs. 2 erfolgt in Anpassung an die Voraussetzungen des Abs. 1.

Da sich die Informations- und Verständigungspflichten unmittelbar insbesondere aus § 43 DSG ergeben, hat Abs. 5 keinen originären Anwendungsbereich und damit zu entfallen. Der Betroffene ist nunmehr nach den Bestimmungen des DSG (§§ 42 ff DSG) über seine Rechte zu informieren.

Im Übrigen handelt es sich um erforderliche begriffliche Anpassungen an das DSG.

Zu Z 61 (§ 68 samt Überschrift):

Es handelt sich im Wesentlichen um Anpassungen an die Terminologie des DSG, ohne eine materielle Änderung der bestehenden Rechtslage herbeizuführen, sowie um sprachliche Vereinfachungen. Gemäß den Abs. 3 und 4 können Sicherheitsbehörden von Personen, die befürchten, Opfer eines Verbrechens bzw. eines Unfalles zu werden, mit deren Einwilligung erkennungsdienstliche Daten ermitteln, um gefährlichen Angriffen gegen Leben oder Gesundheit vorzubeugen bzw. die Identifizierung eines Leichnams zu erleichtern. Bislang konnten diese Daten nur lokal bei der ermittelnden Sicherheitsbehörde gespeichert werden. Um im Anlassfall jedoch tatsächlich die Erfül­lung des Speicherzwecks der Gefahrenvorbeugung bzw. Identifizierung unabhängig vom Ort der Gefahr oder des Unfalls sicherstellen zu können, bedarf es einer zentralen Datenverarbeitung. Daher sollen – wie bereits in Abs. 1 vorgesehen – auch die gemäß § 68 Abs. 3 und 4 ermittelten erkennungsdienstlichen Daten mit Einwilligung des Betroffenen in der Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz (§ 75) verarbeitet werden können.

Zu Z 63 (§ 70 samt Überschrift):

Neben § 75 zur Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz traf § 70 Bestimmungen zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Daten in lokal geführten erkennungsdienstlichen Evidenzen. Damit war es grundsätzlich jeder Sicherheitsbehörde ermöglicht, solche erkennungsdienstlichen Daten, die sie im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung oder Maßnahme ermittelt hat, in einer lokalen Datenbank aufzubewahren. Darüber hinaus konnte der Bundesminister für Inneres durch Verordnung die Grund­lage für regionale oder überregionale Evidenzen spezieller Daten nach Abs. 2 schaf­fen. Da diese Rechtsgrundlagen nach den Abs. 1 bis 3 jedoch über keine praktische Relevanz mehr verfügen, sollen diese bereinigt werden.

Abs. 4 idgF hingegen ermöglicht es, Daten, die von Organen der Sicherheitsbehörden als „Gelegenheitspersonen“ – somit insbesondere von Kriminalbeamten, die regel­mäßig mit der Klärung von Umständen gerichtlich strafbarer Handlungen am Tatort befasst sind – ermittelt wurden, in einer gesonderten Evidenz zu führen. Ziel dieser „Police-Elimination-Datei“ ist die Ausscheidung der von erkennungsdienstlich tätigen Beamten hinterlassenen Spuren bei der Tataufklärung. Diese Bestimmung steht im Zusammenhang mit § 65 Abs. 2 und § 67 Abs. 1 und erlaubt eine solche Datener­mittlung bloß in Einzelfällen. § 70 soll nunmehr ausschließlich die Grundlage zur Führung einer solchen Police-Elimination-Datei, somit einer „Spurenausschei­dungs­evidenz“, sein. Die Führung dieser Evidenz obliegt dem Bundesminister für Inneres als Verantwortlichen. Im Übrigen handelt es sich lediglich um terminologische Anpas­sun­gen, insbesondere auch an das DSG sowie die Begrifflichkeit der §§ 65 und 67, und die Berichtigung eines redaktionellen Versehens.

Zu Z 65 (§ 73 Abs. 1 Z 5):

Die Änderung dient der Anpassung an die Überarbeitung des § 70.

Zu Z 66 (§ 75 Abs. 1):


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Die Adaptierungen des Abs. 1 dienen der Anpassung an die Änderungen des § 68, der terminologischen Aktualisierung im Sinne des DSG sowie der sprachlichen Verein­fachung. Künftig können auch Daten, die gemäß § 68 Abs. 3 und 4 zum Zwecke der Vorbeugung gefährlicher Angriffe gegen Leben oder Gesundheit bzw. der Identifizie­rung von Toten mit Einwilligung des Betroffenen ermittelt wurden, in der Zentralen erken­nungsdienstlichen Evidenz verarbeitet werden.

Zu Z 68 (§ 76):

Die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 6 dienen der Anpassung an die Terminologie und Vorgaben des DSG sowie der redaktionellen Bereinigung. Die Änderungen des Abs. 4 erfolgen in Anpassung an die Überarbeitung des § 70.

Zu Z 69 (§ 80):

Die Änderungen gründen sich auf die Vorgaben des DSG. Indem Informationen gemäß § 43 DSG sowie alle Mitteilungen und Maßnahmen gemäß den §§ 44 und 45 DSG künftig unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind, hat Abs. 1 zu entfallen und ist Abs. 2 anzupassen. Im Übrigen handelt es sich um Anpassung an die Terminologie und die Bestimmungen des DSG.

Zu Z 71 (§ 84 Abs. 1):

Neben der bereits genannten Ergänzung um Z 7 soll § 84 Abs. 1 an § 84 Abs. 1a angepasst und eine Erhöhung der Strafdrohung im Wiederholungsfall vorgesehen werden.

Zu Z 72 (§ 90):

Die Änderung dient der Anpassung an die Vorgaben des DSG, wobei das bisher be­stehende Regime nicht abgeändert werden soll. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten zählt auch das Erheben, weshalb das „Ermitteln“ personenbezogener Daten prinzipiell von § 90 erfasst ist. Dies gilt allerdings auch weiterhin dann nicht, wenn die Ermittlung personenbezogener Daten in Form von verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, etwa im Rahmen einer zwangsweisen Durchsuchung von Räumen, der zwangsunterstützten Anfertigung von Lichtbildern oder durch zwangsweise Erhe­bung anderer erkennungsdienstlicher Daten erfolgt. In diesen Fällen, in denen es um die Rechtmäßigkeit der Befugnisausübung geht, sollen – wie auch bisher – aus­schließlich die Landesverwaltungsgerichte zur Entscheidung nach § 88 Abs. 1 zustän­dig sein.

Zu Z 76 (§ 92a Abs. 1):

Mit der Änderung der Formulierung des Abs. 1 soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass technische Alarmeinrichtungen zwar oftmals primär zum Schutz von Eigentum und/oder Vermögen eingerichtet werden, damit zwangsläufig aber auch ein Schutz von anderen Rechtsgütern, etwa des Lebens oder der Gesundheit, angestrebt wird. Die bisherige Formulierung war hinsichtlich dieser „gemischten“ Verwendungen nicht ganz eindeutig. Mit der neuen Formulierung soll ausdrücklich klargestellt werden, dass auch Alarmeinrichtungen, die nicht nur dem Schutz von Eigentum und/oder Vermögen, sondern dem Schutz anderer Rechtsgüter – wie etwa Leben oder Gesund­heit von Menschen – dienen, von der Regelung im Fall eines Fehlalarms umfasst sind.

Zu Z 77 (§ 92a Abs. 1a):

Angelehnt an Abs. 1 sollen durch die Einführung eines Abs. 1a Personen, die ein Ein­schreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursachen, in zwei ab­schließend genannten Fällen zum Ersatz der Kosten des Polizeieinsatzes ver­pflichtet werden können. Zum einen dann, wenn der Einsatz durch vorsätzlich falsche Notmel-


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dung, etwa durch Notruf oder Notzeichen, ohne Vorliegen einer Gefahrensituation ausgelöst wurde. Davon umfasst ist auch der Fall, dass jemand eine Gefahrensituation etwa mittels täuschend echten „Spielzeugwaffen“ vortäuscht und dadurch eine Not­meldung (durch Dritte) auslöst. Der zweite Fall erfasst jene Fälle, in denen sich der Betroffene grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat und dadurch ein Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursacht wird. Grob fahrlässig handelt derjenige, der sich ungewöhnlich und auffallend sorg­faltswidrig verhält, sodass eine Gefahr für Leben oder Gesundheit geradezu wahr­scheinlich vorhersehbar war. Der Betroffene setzt somit ein Verhalten, das über das gewöhnliche Maß der Sorglosigkeit hinausgeht.

In diesen Fällen soll derjenige, der vorsätzlich die falsche Notmeldung ausgelöst hat (Z 1), bzw. derjenige, der durch sein grob fahrlässiges Verhalten ein Einschreiten ver­ursacht hat (Z 2), zum Ersatz der Kosten nach Maßgabe der konkret eingesetzten Mittel verpflichtet werden. Die Wahl des konkret herangezogenen Einsatzmittels richtet sich nach topographischen und sonstigen einsatzspezifischen Parametern. Die Höhe der zu ersetzenden Pauschalbeträge ist vom Bundesminister für Inneres durch Verordnung festzusetzen.

Zu Z 78 (§ 93a):

Bereits nach derzeitiger Rechtslage hat die Datenschutzbehörde im Registrierungs­verfahren bei entsprechendem Vorbringen zu prüfen, ob eine über die 72 Stunden hinausgehende Speicherdauer für Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Bereichs, die zulässigerweise den öffentlichen Raum überwachen, aus besonderen Gründen zur Zweckerreichung erforderlich ist. Für jene Videoüberwachungen, die in den Anwendungsbereich der vom Bundeskanzler erlassenen Standard- und Muster-Verordnung 2004, BGBl. II Nr. 312/2004, zur Videoüberwachung (Anlage 1 SA032) fallen und daher gemäß § 1 Abs. 1 StMV 2004 von einer Meldepflicht an die Daten­schutzbehörde ausgenommen sind (Trafiken, Banken etc.), wurde in der diesbe­züglichen Anlage festgelegt, dass auch die Strafverfolgung ein legitimer Zweck für eine längere Aufbewahrungsdauer ist. Nunmehr sollen durch Abs. 1 die öffentlichen oder privaten Auftraggeber, soweit letzteren ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt (etwa Verkehrsbetriebe oder Bahnhofs- oder Flughafenbetreiber), die zulässigerweise einen öffentlichen Ort überwachen, verpflichtet werden, die örtlich zuständige Sicher­heitsbehörde über ihre Verwendung von Bildaufnahmegeräten an öffentlichen Orten zu informieren, um dieser die Gelegenheit zu geben, eine auf den jeweiligen Ort der Videoüberwachung abstellende Prüfung vorzunehmen. Dabei hat diese zu prüfen, ob es aus Sicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder der Strafverfolgung erforderlich ist, die Daten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Bei Vorliegen entsprechender Gründe hat die Sicherheitsbehörde mit Be­scheid eine vier Wochen nicht überschreitende Aufbewahrungsverpflichtung festzule­gen (Abs. 2).

Durch die bescheidmäßige Festlegung einer längeren Aufbewahrungsverpflichtung wird der entsprechend Abs. 2 verpflichtete Rechtsträger selbstverständlich nicht daran gehindert, die Videoüberwachung wieder einzustellen. Er hat darüber nur die Sicherheitsbehörde zu informieren (Abs. 3).

Die Notwendigkeit, auch bei Videoüberwachungen außerhalb der Vollziehung hoheit­licher Aufgaben sicherheits- und kriminalpolizeiliche Interessen stärker zu berück­sichtigen, hat auch der deutsche Gesetzgeber erkannt, indem er im Rahmen des „Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes“, BGBl. I S. 968, vorgesehen hat, bei Videoüberwachungen an bestimmten Orten (öffentlich zugängliche großflächige Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufs­zentren oder Parkplätzen, oder Fahrzeuge und öffentlich zugängliche großflächige


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Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs) – demnach in einem zur geplanten österreichischen Regelung weiteren Anwendungsbereich – Sicher­heitsbelange stärker zu berücksichtigen und bei der Abwägungsentscheidung mit größerem Gewicht einzubeziehen. In diesem Zusammenhang wird bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung auch zu berücksichtigen sein, dass der Zugriff im Ein­zelfall auf Aufnahmen des privaten Auftraggebers bei Vorliegen einer sicherheits- oder kriminalpolizeilichen Aufgabe der Vorzug vor einer großflächigeren polizeilichen Video­überwachung zu geben ist.

Zu Z 79 (§ 94 Abs. 43 und 44):

Es handelt sich um die erforderlichen Inkrafttretens- und Außerkrafttretensbestimmung.

Zu Artikel 2 (Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960)

Zu Z 1 und 2 (§ 98a):

Grundvoraussetzung für die effektive Anwendbarkeit des § 54 Abs. 4b SPG ist, dass auch die auf Grundlage des § 98a StVO ermittelten Daten der abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung zulässigerweise an die Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde übermittelt werden dürfen. Der Zweck der Übermittlung ergibt sich aus dem Verweis auf § 54 Abs. 4b SPG (Fahndung, Abwehr und Aufklärung gefähr­licher Angriffe und Abwehr krimineller Verbindungen).

Erforderlich ist hierbei die rechtzeitige Information der Sicherheitsbehörde, wann welche Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen aktiv sind. Die Landespolizeidirektion ist von der für die Verkehrsüberwachung zuständigen Behörde sieben Tage vor Beginn des Ein­satzes für Zwecke des Abs. 2 erster Satz zu informieren. An eine allfällige Unterlas­sung der Informationsverpflichtung sind keine weiteren Konsequenzen ge­knüpft.

Sowohl die Information über die Aktivität der Überwachungsanlage als auch die Übermittlung der im Rahmen der abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung erhobenen Daten zum Zweck des § 54 Abs. 4b SPG hat durch jene die Verkehrs­überwachung anordnende Behörde iSd Abs. 1 zu erfolgen, in deren Wirkungsbereich die mittels Verordnung festgelegte Messstrecke endet. Da eine gebündelte Ver­arbeitung der erhobenen Daten zur Zweckerfüllung erforderlich ist, sollen sowohl die Information als auch die Datenübermittlung wiederum an jene Landespolizeidirektion erfolgen, in deren örtlichem Wirkungsbereich die festgelegte Messstrecke endet. Die Landespolizeidirektion nimmt dabei die Funktion der Landesleitzentrale wahr. Die weitere Verwendung der Daten richtet sich nach dem SPG bzw. der StPO.

Ergeht ein Ersuchen der zuständigen Landespolizeidirektion auf Übermittlung der Daten in diesem Sinne, so sind durch die zuständige Behörde alle im Rahmen der abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung erhobenen Daten – somit noch bevor diese nach Errechnung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit gefiltert werden – zu übermitteln. Davon abgesehen erfolgt die Übermittlung der Daten zum Zweck der Führung eines Verwaltungsstrafverfahrens an die diesbezüglich zuständige Behörde auch weiterhin nur im Überschreitungsfall nach der Feststellung der durch­schnittlichen Fahrgeschwindigkeit.

Zu Z 3 (§ 103 Abs. 19):

Es handelt sich um die Inkrafttretensbestimmung.

Zu Artikel 3 (Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003)

Zu Z 1 (§ 92 Abs. 3 Z 3):


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Um eine eindeutige Identifizierung einer natürlichen Person zu ermöglichen, kommt dem Geburtsdatum wesentliche Bedeutung zu. Daher sind die Stammdaten um dieses Datum zu ergänzen.

Zu Z 2 (§ 97 Abs. 1a):

Sicherheits- und kriminalpolizeiliche Zwecke erfordern es, dass Personen, die mit einem Anbieter einen Vertrag über die Bereitstellung eines Kommunikationsdienstes geschlossen haben, wovon insbesondere auch der Erwerb von Prepaid-SIM-Karten umfasst ist, im Anlassfall identifizierbar sind. Zur Erhebung der Identität dieser Ver­trags­partner (Teilnehmer) ist die Registrierung bestimmter Stammdaten (§ 92 Abs. 3 Z 3) jedenfalls vor Durchführung des Vertrags („Aktivierung“, „Freischaltung“ des Anschlusses) erforderlich. Im Begutachtungsverfahren wurde vorgebracht, dass auch für bestehende Teilnehmer mit Prepaid-SIM-Karten eine Identifizierungspflicht statuiert werden sollte. Diese Anregung wird insofern aufgegriffen, als eine Registrierung bereits bestehender Kunden vorzunehmen sein wird, sobald die erste Wiederaufladung des Wertkartenguthabens nach dem 1. September 2019 erfolgt. Die Registrierung be­stimmter Stammdaten, wie jene des akademischen Grades sowie des Geburtsdatums (§ 92 Abs. 3 Z 3 lit. b und g), kann natürlich nur im Falle eines Vertragsabschlusses mit einer natürlichen Person in Frage kommen. Wie im Begutachtungsverfahren mehrfach vorgebracht, kommt der Richtigkeit der dabei erhobenen Stammdaten wesentliche Bedeutung zu (vgl. dazu auch die Gesetzgebungsvorgänge in Deutschland vom Juli 2016, Gesetz zum besseren Informationstausch bei der Bekämpfung des inter­nationalen Terrorismus vom 26. Juli 2016). Um dem raschen technischen Fortschritt und den unterschiedlichen Administrativvorgängen bei den jeweiligen Anbietern einer­seits und der notwendigen Verlässlichkeit der Identifizierung anderseits entsprechend Rechnung zu tragen, sollen im Rahmen einer Verordnung jene Identifizierungs­ver­fahren geregelt werden, die geeignet sind, die Richtigkeit der Identität des jeweiligen Teilnehmers mit den jeweils zur Verfügung stehenden Mittel zu gewährleisten. In Betracht kommt dabei etwa die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ebenso wie ein in den eingelangten Stellungnahmen von Seiten der Anbieter vorgebrachtes video­unterstütztes, elektronisches Verfahren.

Die Speicherung der nach Abs. 1a ermittelten Daten richtet sich nach den in § 97 Abs. 2 genannten Fristen.

Zu Z 3 (§ 109 Abs. 3 Z 22):

An dieser Stelle wird die durch die Einführung von der Registrierungspflicht für Pre­paid-SIM-Karten erforderliche Strafbestimmung normiert.

Zu Z 4 (§ 137 Abs. 9):

Es handelt sich um die Inkrafttretensbestimmung. Die Verpflichtung zur Erhebung der Identität der Teilnehmer erfordert technische und organisatorische Vorkehrungen durch die Anbieter. Die vorgeschlagene Legisvakanz bis zum 1. Jänner 2019 soll den Anbietern ermöglichen, diese Vorbereitungen zu treffen.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung. In Hinblick auf den Umfang des Antrages wurde der Antrag bereits laut § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigt und ausgeteilt. Im Übrigen wird dieser Antrag auch im Stenographischen Protokoll ersichtlich sein.


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Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


13.12.13

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M (PILZ): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Vertre­terInnen der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren!

Heute werden wir dem Überwachungsstaat wohl ein kleines Stückchen näher kommen. Die vielen Maßnahmen dieses Überwachungspakets, das Sie euphemistisch Sicher­heitspaket nennen, treten unsere Grund- und Freiheitsrechte mit Füßen. Die Mehrheit hier im Parlament wird heute ein Gesetz beschließen, und ich bin nach einigen Rede­beiträgen davon überzeugt, dass Sie sich der Tragweite des Gesetzes in seiner Ge­samtheit nicht bewusst sind. Sie sagen, dass Sie für mehr Sicherheit sorgen wollen. Haben Sie überhaupt bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen evalu­iert? Haben Sie denn evaluiert, was in der Vergangenheit zu mehr Sicherheit geführt hat, welche Maßnahmen zu mehr Sicherheit geführt haben und welche nicht?

Im Innenausschuss haben wir eine umfassende Evaluierung bestehender Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen gefordert, denn wir wollen genau wissen, was in der Vergangenheit funktioniert und was in der Vergangenheit nicht funktioniert hat. Was die gesamte Opposition für vernünftig und für wünschenswert hält, nämlich dass unsere offene Gesellschaft und unsere Grund- und Freiheitsrechte nicht einer scheinbaren Sicherheit zum Opfer fallen, haben Sie abgelehnt.

Daran merkt man, welche Politik hier betrieben wird. Nein, Sie wollen sich nicht damit auseinandersetzen, welche Maßnahmen denn tatsächlich zu mehr Sicherheit führen und welche nicht, sondern Sie wollen einfach immer mehr und immer mehr über­wachen. Sie treten unsere ohnehin schon schwindende Privatsphäre und unsere Grund­­rechte einfach weiter mit Füßen. Ob es zu mehr Sicherheit führen wird, wissen wir nicht, oder besser gesagt: Sie wollen es nicht wissen.

Nehmen wir einmal die Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten: Wir übernehmen Gesetze, die in anderen Staaten schon längst für unbrauchbar erklärt wurden. Groß­britannien, das wahrlich nicht dafür bekannt ist, dass es sich um die Privatsphäre seiner Bürgerinnen und Bürger kümmert, hat die Registrierungspflicht für nicht ziel­führend befunden, aber wir machen es jetzt! Nicht nur, dass es nicht für mehr Auf­klärung sorgen wird, diejenigen, die nicht registrierte SIM-Karten verwenden wollen, können einfach von Wien aus 40 Minuten nach Bratislava fahren und sich eine nicht registrierungspflichtige SIM-Karte kaufen.

Meine Damen und Herren! Es ist für mich unbestritten, dass die Polizei Ermittlungs­maßnahmen gegen bestimmte Personen setzen soll und dafür auch Mittel zur Verfü­gung haben muss. Und ja, gegen jene, die im Verdacht stehen, schwere Straftaten begangen zu haben, oder schwer kriminelle oder terroristische Absichten verfolgen, muss es Maßnahmen geben. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Maßnahmen gehen aber dann zu weit, wenn sie jeden Einzelnen von uns betreffen, wenn sie in die Grundrechte jedes Einzelnen eingreifen. Warum das der Fall ist, möchte ich kurz anhand des Bundestrojaners erläutern. Sie sagen immer: Der Bun­destrojaner wird nur gegen hochkriminelle Personen eingesetzt, um WhatsApp- und Viber-Nachrichten entschlüsseln zu können. Das klingt ja schön und gut – und ja, wir brauchen eine Lösung, um verschlüsselte Nachrichten ablesen zu können –, dieser Bundestrojaner ist aber die falsche Lösung, und das wissen Sie.

Es gibt andere Möglichkeiten – reden Sie mit Expertinnen und Experten. (Abg. Stefan: Was ist die richtige? – Abg. Rosenkranz: Welche? Welche? Ich möchte es jetzt von Ihnen hören!) Warum ist der Bundestrojaner der falsche Weg? – Das möchte ich Ihnen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 129

jetzt hier erklären: Damit dieser bei Bedarf installiert werden kann, muss die Regierung Sicherheitslücken unserer Betriebssysteme kennen und diese ausnutzen. Wie schaut das dann in der Praxis aus? – Apple wird Ihnen diese Sicherheitslücken mit Sicherheit nicht zur Verfügung stellen, sondern Sie werden diese Sicherheitslücken irgendwo zukaufen müssen, sei es am Schwarzmarkt oder sonst irgendwo. (Abg. Rosenkranz: Apple verkauft am Schwarzmarkt an die Bundesregierung?) – Apple verkauft die Sicherheitslücken nicht am Schwarzmarkt, aber wenn man die Sicherheitslücken kennen muss, wird man sie irgendwo zukaufen müssen. Apple wird sie Ihnen nicht zur Verfügung stellen. (Abg. Rosenkranz: Ach so, Sie haben es gesagt!)

Um diese Sicherheitslücken zu kaufen, wird man auch einiges an Geld in die Hand nehmen müssen. Wir haben es ja heute schon gehört, dass so eine Sicherheitslücke bis zu 1 Million Euro kostet. Diese Sicherheitslücke wird von Apple ja in den nächsten zwei, drei Monaten geschlossen werden, das heißt, man wird in Zukunft weitere Sicherheitslücken kaufen müssen.

Herr Abgeordneter Amon meinte auch im Ausschuss, wenn die Sicherheitslücken den kriminellen Organisationen zur Verfügung stehen, dass diese Sicherheitslücken auch der Regierung zur Verfügung stehen müssen. Ja, aber das ist ja genau der Punkt. Wir haben ja einen Rechtsstaat. Wir haben uns für einen Rechtsstaat entschieden, damit eben der Staat nicht alles machen kann, was kriminelle Organisationen machen kön­nen. Dafür gibt es Gesetze, und der Staat kann nur anhand der Gesetze handeln. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Amon, wenn die Regierung Sicherheitslücken weiter fördert - - (Abg. Rosenkranz: Der Polizist darf aber schon die Waffe gebrauchen? – Abg. Noll: Herr Kollege Rosenkranz, lassen Sie die Kollegin ausreden! – Abg. Rosenkranz: Das ist ja nicht wahr! Ich werde mich Ihnen noch widmen!) – Ich würde sagen, dass ich nach wie vor am Wort bin. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wenn die Regierung weiterhin Sicherheitslücken fördert, dann freuen sich einzig und allein die Cyber­krimi­nellen, denn genau diese werden diese Lücken für ihre Machenschaften ausnützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mit meiner Kritik nicht alleine. Nicht nur die gesamte Opposition, auch Sie, liebe FPÖ, waren bis vor einigen Monaten meiner Meinung. Sie sind und Sie waren damals gegen das Überwachungspaket. Auch die Rechtsanwälte, Ihr eigener Verfassungsdienst, Unternehmensverbände und de facto die gesamte Zivilgesellschaft teilen unsere Kritik. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Daher fordere ich Sie auf: Beschließen Sie dieses Überwachungspaket nicht. Entschei­den Sie sich heute im Hohen Haus für die Freiheit und für die offene Gesellschaft, in der wir leben wollen! – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.18


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Mahrer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.19.00

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Versuchen wir, uns einmal eine Situation vorzustellen, die heute noch nicht angesprochen worden ist: Sie werden Opfer eines Raubüberfalls auf einem Bahnhof, dabei werden Sie verletzt und Ihre Geldtasche – in der Ausweise und auch viel Geld drinnen sind – wird Ihnen geraubt. Der Tatverdächtige ist unmittelbar nach diesem


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Raubüberfall geflüchtet. Jetzt beginnen die polizeilichen Ermittlungen – tagelang, es gibt keine Zeugen, es gibt keine Hinweise.

Bislang war man darauf angewiesen, dass es erstens eine Videoüberwachung in die­sem Bereich gibt, dass die Daten aufgezeichnet und gespeichert werden, und dass es zweitens die Bereitschaft gibt, das Material der Polizei zu übergeben. Wenn nur eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben war, konnte der Täter bislang nicht ausge­forscht werden. Es gab auch keine Möglichkeit, Ihnen die geraubten Dinge zurückzu­geben.

Die heute zu beschließenden Bestimmungen machen es nun möglich, dass Sicher­heits­behörden ausschließlich im Einzelfall berechtigt sind, zur Erfüllung ihrer Auf­gaben – nach einer Risikoanalyse des betreffenden Orts –, Videomaterial, das, wie in unserem Fall das Verkehrsunternehmen hat, das also vorhanden ist, zu erhalten und zu verarbeiten. Dabei wird dieses Verkehrsunternehmen nun auch dazu verpflichtet, die Daten für maximal vier Wochen zu speichern.

Meine Damen und Herren, in diesem immer wiederkehrenden Beispiel kann nun der Tatverdächtige mithilfe der Auswertung der ohnehin vorhanden Videodaten ausge­forscht werden. Sie haben auch die Chance, die geraubten Sachen zurückzuerhalten. Das, meine Damen und Herren, ist die polizeiliche Praxis.

Aufgrund der kurzen Redezeit kann ich mich nur auf dieses eine Beispiel beschränken, aber dieses zeigt so deutlich, wie wichtig die Beschlussfassung des heutigen Sicher­heitspakets ist. Wenn man von einem solchen Beispiel hört, dann kann man eigentlich nicht glauben, dass das Sicherheitspaket so lange und so kontrovers diskutiert worden ist.

Nach meiner bisherigen Erfahrung als langjähriger Exekutivbeamter – und die ist ja nicht gerade gering – hat der Gesetzgeber in Bezug auf dieses Beispiel sowie, meine Damen und Herren, zahlreiche weitere Beispiele, über die heute schon berichtet wor­den ist, dringenden Handlungsbedarf, wenn er die Arbeit der Polizei im Dienste der Sicherheit der Menschen ermöglichen will. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die lange Diskussion hat viele Nachteile, das gebe ich schon zu. Manchmal kommt man ins Philosophieren, manchmal schürt man Ängste – teilweise auch bewusst wider besseren Wissens – und manchmal redet man ganz einfach die Polizei schlecht. Die lange Diskussion hat aber auch Vorteile. Ich erinnere mich daran, als Abgeordneter Nikolaus Scherak nach der Diskussion in der Ausschusssitzung ausdrücklich gesagt hat: Ja, nun bin ich zur Einsicht und zur Ansicht gekommen, dass die Einrichtung der Sicherheitsforen im Sinne des § 25 Sicherheitspolizeigesetz vielleicht wirklich ein gutes Mittel sein könnte, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern.

Meine Damen und Herren, es liegt uns nun nach zwei Begutachtungsverfahren und einem langen Weg ein konkreter Gesetzentwurf vor. Ich möchte mich ganz besonders bei den Bundesministern Moser und Kickl, bei unserer Staatssekretärin Edtstadler und auch bei den Expertinnen und Experten der Ministerien bedanken, denn sie haben in Rekordzeit einen Entwurf vorgelegt, der wirklich ganz ausgezeichnete Möglichkeiten für die Arbeit der Polizei vorsieht.

Zum Abschluss, meine Damen und Herren, damit nichts unausgesprochen bleibt: Ja, wir wollen mit diesem Sicherheitspaket Terroristen und Schwerkriminellen die Arbeit erschweren. Und ja, wir wollen mit diesem Gesetz die Arbeit der Polizistinnen und Poli­zisten ermöglichen. Auch wenn es einige nicht glauben, haben wir nun ein Sicher­heits­paket, das sehr ausgewogen den Datenschutz sicherstellt, den Rechtsschutz garantiert und sicher aber auch ein Bekenntnis ist, dass wir nicht für Täterschutz stehen.


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Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren! Wenn Ihnen die Sicherheit und damit die Freiheit der Menschen in Österreich wirklich ein Anliegen ist, dann gehen Sie noch einmal in sich und stimmen Sie diesem Sicherheitspaket zu, das wir heute verab­schieden wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.24


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Lueger zu Wort gemeldet. – Bitte.


13.25.00

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Amon: Ja, wir sind stolz auf unsere Polizei. – Leider ist er nicht da, vielleicht können Sie es ihm ausrichten? (Ruf bei der ÖVP: So wie der Herr Kern!) – Ich rede jetzt aber mit Herrn Kollegen Amon, das hat mit Herrn Kern nichts zu tun.

Weil Kollege Amon gesagt hat, es schaut so aus, als würde bei der Polizei alles im Argen liegen: Schauen Sie sich einmal die Überstundenstatistik der Polizisten an. Wenn man, bei denen liegt nicht alles im Argen, dann lügt man sich selbst in den Sack, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Darum gibt es jetzt mehr Planposten, mehr Polizisten!)

Begründet wird in diesem Paket – ich nenne es auch weiterhin Überwachungspaket – die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten aller in Österreich lebenden Men­schen mit der Notwendigkeit der Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und vor allen Dingen mit dem Schutz vor terroristischen An­griffen.

Herr Kollege Mahrer, Sie haben das Beispiel vorhin brillant heruntergebrochen! Bei dieser Videoüberwachung werden alle überwacht, dabei ist jeder Einzelne zu viel – jeder Einzelne ist zu viel! Mit Ihrem kleinen Handtaschenraub haben Sie bewiesen, dass alles überwacht wird. Sie sagen hier heute, dass wir dieses Gesetz lang und breit diskutiert haben: 9 035 Stellungnahmen – kritische bis ganz negative – gab es zum Erstentwurf. Sie haben uns dann erklärt, dass viel verändert wurde, aber es wurde nichts verändert! Es sind sogar die Aufbewahrungsfristen für Videoaufzeichnungen ver­längert und nicht verbessert worden.

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, in denen die FPÖ im Wahlkampf getrommelt hat: „Macht braucht Kontrolle“. (Ruf bei der FPÖ: Genau!) – Und was ist nun? Nun behauptet genau dieser Minister, der damals auch gesagt hat, dass das Stasi­methoden sind, die in diesem Gesetz angewandt werden, dass es eines seiner besten Gesetze ist. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, noch einmal: Es trifft jeden von uns, jeden von uns, der ein Handy hat, egal, ob es ein Prepaidhandy oder ein angemeldetes Handy ist. Es trifft jeden von uns, der einen Computer hat. Es trifft jeden von uns, der ein Fahrzeug hat. Und es trifft jeden, der sich im öffentlichen Raum bewegt. (Abg. Lausch: Das ist so falsch! – Zwischenruf des Abg. Stefan.) – Das ist nicht falsch, Herr Kollege, das ist absolut nicht falsch! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zur Notwendigkeit dieser Maßnahmen, die uns Herr Bundesminister Kickl und die FPÖ immer wieder vorhalten, und zum Vorwurf, dass wir zu den Tätern helfen würden: Es gibt bislang keinen einzigen Beleg – auch nicht im internationalen Vergleich –, dass es durch diese Maßnahmen tatsächlich zu einer Erhöhung der Sicherheit kommt. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Kassegger: Haben Sie da genaue Daten? Über verhin­derte Terroranschläge?) – Warum? Herr Kollege, wenn Sie jetzt auf die Terror­an­schläge zurückkommen - - (Abg. Kassegger: Über verhinderte! Haben Sie da genaue


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Daten? Über verhinderte ...!) – Wir haben Gott sei Dank in Österreich noch keine Terroranschläge in dieser Art und Weise gehabt. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Eines kann ich Ihnen sagen, Herr Kollege: Bei dieser tragischen Geschichte am Brun­nenmarkt – eine tragische Geschichte – hat man den Täter im Vorfeld gekannt. Da hat die ganze Überwachung nichts genützt, da war das Problem ganz einfach, dass es keinen Austausch zwischen den verschiedensten Organisationen und der Polizei gibt und - - (Abg. Rosenkranz: Und welchen Austausch hat es nicht gegeben? Daten­austausch hat es nicht gegeben!) – Es hat keinen Austausch der Sozialarbeiter mit der Polizei gegeben. Es gab da keinen Austausch. (Abg. Rosenkranz: Der Daten! Das ist der Datenaustausch!) Da hilft Ihnen die Überwachung auch nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Einer der wichtigsten Punkte – das kann man hier noch einmal unterstreichen – wes­wegen wir in der letzten Legislaturperiode dagegen waren und auch jetzt dagegen sind, ist nach wie vor der Bundestrojaner. Sie haben in Ihrem Regierungsprogramm stehen, dass Sie sich dazu verpflichten, Lücken im Datennetz zu schließen. (Abg. Herbert: Rechtslücken!) Sie lassen diese Lücken bewusst offen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Sie zahlen Firmen dafür, dass sie Lücken finden, Sie zahlen Firmen dafür, dass sie in diese Lücken etwas einpflanzen. Es geht also nicht nur um das Aus­lesen dieser Daten, sondern Sie können in diese auch etwas implementieren, wobei Sie dann nachweisen müssen, Herr Kollege, dass Sie das nie geschrieben haben. Das ist für uns eine absolut nicht mögliche Variante. Wir wollen dieses Gesetz in dieser Form nicht.

Ich schließe mich dem Kollegen Ikrath, der Ihnen allen sehr gut bekannt ist, an (Zwi­schenruf des Abg. Plessl): Ziehen Sie dieses Gesetz zurück – selbst der Verfassungs­dienst des Bundesministeriums für Justiz hat sich gewünscht, es noch einmal intensiv zu prüfen, es zurückzuziehen – und dann können wir uns für die Sicherheit der Men­schen entscheiden! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

13.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mahrer zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen, Herr Abgeordneter. – Bitte.


13.30.18

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Zur tatsächlichen Berichtigung der Angaben und Aussagen der Frau Abgeordneten Lueger darf ich – im Gegensatz zu diesen An­merkungen – festhalten, dass es seit - - (Zwischenruf des Abg. Plessl. – Abg. Schieder: Welche Anmerkungen?) – Die Anmerkung der Frau Abgeordneten Lueger war, von der Begutachtung bis heute sei nichts geändert worden.

Ich darf festhalten, dass insbesondere im Bereich des Kostenersatzes, im Bereich der Kennzeichenerkennungssysteme (Abg. Schieder: Kostenersatz, ist das Ihr Ernst?), im Bereich der Aufbewahrungspflicht der Videoüberwachung und des Ausbaus der Video­überwachung (Zwischenruf des Abg. Plessl) entscheidende Änderungen vorgenom­men worden sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Eine Verschärfung!)

Ich glaube, das ist ausreichend. Wenn Sie wollen, können wir das noch erweitern, aber im Sinne der Kürze denke ich, dass es das war. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

13.31


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter.



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13.31.20

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Man kann sich natürlich immer wieder hier heraus­stellen und Angst erzeugen. Kollegin Lueger hat es soeben wieder gut betrieben: Es muss jeder Angst haben, der ein Handy oder einen Computer besitzt. (Abg. Lueger: Hab’ ich nicht gesagt! Es kann jeden betreffen! – Abg. Rosenkranz: Ein Auto!) – Es ist natürlich ein kompletter Unsinn, so etwas zu behaupten.

Der Herr Innenminister sowie die Abgeordneten Stefan, Schrangl, Herbert und Amon haben sich wirklich redlich bemüht, das sachlich und fair zu erklären und heraus­zustreichen, was alles an Misstrauen durch diese Bundesregierung ausgeräumt wor­den ist und was bei diesem Paket eigentlich noch verbessert wurde. Das nützt aber halt alles nichts, wenn man partout den Parteiauftrag hat, dagegen zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ja fast schon eine ganz komische Geschichte, denn die Argumente fehlen, die Argumente sind einfach nicht da. Ich will es noch einmal unterstreichen, obwohl es schon von meinen Vorrednern und auch vom Herrn Innenminister erwähnt worden ist: Sie – vor allem die Sozialdemokraten – stellen sich immer hier her und – was ja in Ordnung ist – bedanken sich für die tolle Arbeit der Polizistinnen und Polizisten. Das tun wir auch, aber wir tun es ehrlich. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

Eines ist aber ganz klar: Sie kommen hier zum schon x-ten Mal heraus und sagen, dass die Polizei in einem argen Zustand ist, stimmen dann aber diesem Gesetz nicht zu. Gehen Sie hinaus zu den Polizistinnen und Polizisten, reden Sie mit ihnen!

Es wird ein Sicherheitspaket in diesem Haus beschlossen – seien Sie sich sicher, dass das beschlossen wird, weil es gut und richtig für die Bevölkerung und auch für die Polizistinnen und Polizisten ist – und Sie reden von einem argen Zustand, sagen, wie wichtig Ihnen die Polizei ist, und stimmen dann aber diesem Gesetz nicht zu und suchen wie nach dem Härchen in der Suppe nach Argumenten, die aber keine Argu­mente sind (Zwischenruf der Abg. Bayr), frei nach dem Motto: Es muss ja nicht stim­men, es muss einfach nur gut klingen. (Zwischenruf der Abg. Lueger.)

Genau so kommt mir das vor, nämlich dass man sich einfach hier herausstellt, ohne Argumente zu haben, und versucht, Argumente an den Haaren herbeizuziehen. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) – Du kommst noch dran, Herr Kollege Plessl, auch du bist so einer! Du müsstest es besser wissen. Wenn du noch Kontakt zu deinen ehe­maligen Kolleginnen und Kollegen hättest, dann würdest du hier auf einige Zwischen­rufe verzichten (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Plessl) und dann würdest du auch genau wissen, dass deine Kolleginnen und Kollegen sowie die Bevölkerung das brauchen und wollen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn man sich hier herausstellt, meine geschätzten Damen und Herren, und sagt, dass man aber diesen und jenen Anschlag – alle sind schrecklich – nicht verhindern konnte, dann möge das so sein. Es kann vielleicht auch mit diesem Sicherheitspaket nicht alles verhindert werden. Klar ist aber, dass diese tragischen Vorfälle in Frankreich und Deutschland relativ schnell aufgeklärt wurden, meine Damen und Herren, und das erwartet sich die Bevölkerung auch von uns und unserer Exekutive. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn solch schreckliche Taten schon stattfinden und stattfinden müssen – man kann nichts dagegen tun –, dann erwartet sich die Bevölkerung wenigstens schnellst­mög­liche Aufklärung; die aber verhindern Sie vonseiten der Opposition mit haarsträu­benden und fast schon lächerlichen Argumenten hier vom Rednerpult aus. Sie sagen:


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Das ist eine Generalüberwachung. Jeder, der ein Handy oder einen Computer hat, muss in Zukunft aufpassen. – Das ist kompletter Unsinn, der muss nicht aufpassen, denn aufpassen müssen nur die speziellen Gruppen.

Sie machen sich schon fast zum Schutzpatron der Schwerstverbrecher und der Ter­roristen. Das muss man schon sagen. (Abg. Schieder: Jetzt reicht es aber schon einmal! – Ruf bei der SPÖ: Frau Präsidentin!) – Es reicht schon! Kommen Sie hier heraus und bringen Sie ein gescheites Argument, dann kann man auf so etwas ver­zichten. (Abg. Schieder: Sie haben nichts gehört!) – Nein, Sie haben noch keines gebracht! (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Lueger: Das ist Zeitraub, was Sie da treiben!)

Sie haben nichts gesagt, das ist Ihr Problem. Wenn man nichts sagt, dann kann der andere auch nichts hören. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.) Sie haben sehr wenig zu sagen – mit sachlichen Argumenten. Das muss man halt einfach einmal hervorstreichen.

In diesem Sinne bedanke ich mich bei der sehr, sehr guten Arbeit unserer Exekutive im Generellen und im Speziellen bei den Polizistinnen und Polizisten für ihren täglichen Einsatz für unser aller Sicherheit, für die Sicherheit von uns und der Bevölkerung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.36


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Duzdar zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Schieder: Na schau, da kommen jetzt gleich die Argumente für den Lausch! – Abg. Rosenkranz: Der Lausch-Angriff?!)


13.36.25

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Liebe Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ, irgendwie kann ich ja ein bisschen nachvollziehen, dass Sie sich permanent verteidigen und rechtfertigen müs­sen (Zwischenruf bei der FPÖ), denn ich sage Ihnen etwas: Sie sind umgefallen! Sie brauchen sich nie wieder hier herzustellen und sich als Verteidiger der Freiheitsrechte darzustellen, denn Sie sind punkto Freiheitsrechte unglaubwürdig geworden! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Was der Herr Innenminister – er ist ja nicht mehr hier – als Sicherheitspaket be­zeich­net, ist in Wirklichkeit ein umfassendes Überwachungspaket. (Abg. Mölzer: Haben Sie Angst?) Es ist unsere Aufgabe, das zu betonen und auch immer wieder zu sagen. Ich sage es auch in seinen Worten, denn vor nicht allzu langer Zeit hat er von einem Über­wachungspaket wie in der DDR gesprochen. Nun ist plötzlich alles ganz anders (Zwischenruf des Abg. Herbert): Seit er in der Regierung ist, kann er sich nicht mehr daran erinnern, was er damals gesagt hat. Heute hat er sogar gesagt, dass er ge­scheiter geworden ist. Vielleicht ist er ja gescheiter geworden, weil er als Innenminister nun überall mitlesen kann. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Nun hält er Plädoyers für genau dieses Überwachungspaket: Das ist wirklich beschämend für die FPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

Mir kommt es so vor, als ob Ihnen wirklich nicht bewusst ist, welche Auswirkungen dieser Bundestrojaner auf unsere Gesellschaft hat. Das ist ein unglaublich unverhält­nismäßiger Eingriff in die Privatsphäre aller. (Abg. Stefan: Wie wäre die verhältnis­mäßige Lösung?) Das ist auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre all jener, die sich nichts zuschulden kommen haben lassen, die nichts getan haben, die nicht verdächtig sind, sondern einfach nur zufällig in ein Umfeld von Leuten geraten sind, die vielleicht verdächtig sind. (Abg. Stefan: Es ist wie bei jeder Telefonüber-


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wachung! Immer dasselbe Problem! Das hat auch nichts mit dem Bundestrojaner zu tun!)

Wissen Sie, was das bedeutet? – Das bedeutet in Wirklichkeit, dass irgendwann in unserer Gesellschaft einmal so etwas wie Selbstzensur in unseren Köpfen entstehen wird (Zwischenruf bei der FPÖ) und man sich dann dreimal überlegen wird, ob man einem Freund einen kritischen Gedanken wirklich schreiben soll. (Abg. Stefan: Unter welchen Voraussetzungen ...?)

Sie setzen also einen Bundestrojaner ein, ein Programm, das auf einem Handy, einem Tablet oder einem Computer installiert werden kann und mit dem dann alles auf­gezeichnet, alles mitgelesen und alles mitgehört wird. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Sobotka: ... Staatsanwälte, Richter ...!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, die wesentliche Frage in diesem Zusam­menhang ist doch (anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ): Was soll das alles bringen? Was haben die Österreicherinnen und Österreicher davon, wenn sie Tag und Nacht überwacht werden? Ihr Argument ist immer die Terrorbekämpfung. (Ruf bei der ÖVP: Immer dieser Terror! Immer der Terror!) Nach jedem Terroranschlag hören wir aber (Abg. Mölzer: Märchenstunde!), dass der Attentäter der Polizei bekannt war.

Das Problem ist daher nicht, dass die Polizei nicht in der Lage wäre, Attentäter aus­zuforschen, vielmehr ist das Problem, dass die Justiz unzureichend ausgestattet ist. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Und was machen Sie? (Ruf bei der ÖVP: Immer dieser Terror!) – Sie sparen weiter bei der Justiz, Sie sparen bei den Rich­terIn­nen, Sie sparen bei den StaatsanwältInnen, Sie sparen bei den AssistentInnen (Ruf: Das ist wie bei den Palästinensern!), aber Hauptsache ist, Sie können jetzt un­sere WhatsApp-Nachrichten abhören und ablesen und glauben, dass Österreich damit sicherer wird. (Abg. Stefan: Wenn Sie verdächtig einer Straftat sind, Frau Kollegin! – Abg. Sobotka: Wie in Deutschland! – Ruf bei der FPÖ: Ihre doch nicht! Ihre inter­essieren ja niemanden, Frau Kollegin!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn der Innenminister Österreich sicherer machen will, dann soll er mit seinen Polizeiponys und seinen Überwachungsfantasien endlich aufhören und gemeinsam mit dem Justizminister dafür sorgen, dass die Justiz die bud­getären Mittel bekommt, die sie braucht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Sobotka: Das ist wie in Deutschland, wie in Deutschland!)

13.40


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Ofenauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.40.46

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Der Beitrag der Kollegin Duzdar reiht sich ja nahtlos in eine Reihe von haltlosen Unterstellungen und Anfeindungen der Op­po­sition zu diesem Thema ein. Ich denke mir, wir sollten wieder zu einer Sach­lichkeit der Debatte zurückkommen, wie es sich dieses Sicherheitspaket tatsächlich auch verdient hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sicherheit ist ein sensibles Thema, Sicherheit ist ein wichtiges Thema, weil sie eine der Grundbedürfnisse der Menschen ist und damit auch eine sehr wichtige Aufgabe dieses Staates. Nicht zuletzt deshalb wurde dieses Sicherheitspaket auch einem umfang­reichen Begutachtungsverfahren unterzogen, in dessen Rahmen dann auch noch etliche Änderungen durchgeführt wurden.


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Meine Damen und Herren, eines vorweg, was dieses Sicherheitspaket sicherlich nicht ist: Es ist sicherlich keine Massenüberwachung, weil der konkrete Verdacht gegenüber einer konkreten Person vorliegen muss, und es ist sicherlich keine Onlinedurch­suchung, weil das Programm, das auf einem Gerät installiert wird, auf den Übertra­gungs­vorgang dieser verschlüsselten Nachricht abzielt. Dieses Sicherheitspaket ist nicht für Vorratsdatenspeicherung gedacht, sondern es soll – so wie es von den NEOS in der letzten Legislaturperiode auch gefordert wurde – mit dem Quick Freeze auf bereits vorhandene Daten bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes zugegriffen werden können, indem diese eingefroren werden und für maximal 12 Monate gespeichert bleiben.

Die technischen Möglichkeiten haben sich durch den technischen Fortschritt geändert und damit auch die Kommunikationsmöglichkeiten von Kriminellen. Es stellt sich schon die Frage, ob man der Polizei nicht endlich wieder die Möglichkeiten geben muss, auch die verschlüsselte Kommunikation von Kriminellen zu überwachen und zu kontrollieren.

Es wurden umfangreiche Maßnahmen, wie Anordnung durch einen Staatsanwalt, ge­richtliche Bewilligung und so weiter, gesetzt, sodass nicht willkürlich gehandelt werden kann, nicht willkürlich gehandelt werden darf.

Meine Damen und Herren, eines ist auch klar: Es kann keine hundertprozentige Sicherheit geben, aber Kollegin Zadić möchte ich doch beipflichten, die selbst gesagt hat, es gibt wahrscheinlich keine andere Möglichkeit als diese, die wir hier einsetzen. Ich denke mir, wenn wir der Polizei diese Möglichkeit nicht geben, stellt das einen Frei­brief für die Kriminellen dar, von einem verschlüsselten Raum aus ungehindert die nächsten Tatorte auszumachen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bösch.)

Wir müssen uns schon auch die Frage stellen, ob wir das wollen, ob das so sein darf, und vor allem, ob es sein soll, dass wir in einem Staat leben, der dabei tatenlos zusieht.  – Ich glaube, das ist nicht der Fall. Datenschutz ist wichtig, Datenschutz ist richtig, Datenschutz kann immer wieder verbessert werden, aber darf kein Tatenschutz sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.44


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ord­nete Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.44.13

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Ich bin in der glücklichen Situation, dass es mir selbst noch nie passiert ist, aber mir haben Leute, bei denen daheim schon einmal eingebrochen wor­den ist, erzählt, dass das wirklich Ungute daran nicht einmal so sehr der materielle Schaden ist, weil irgendetwas entwendet worden ist oder Fenster oder Türen kaputt waren, sondern das wirklich Ungute daran ist, dass man das Gefühl nicht los wird, dass ein Fremder im eigenen innersten Privaten gewesen ist – jemand, der zum Bei­spiel über ein Schlafzimmerfenster eingebrochen und mit den Schuhen über das Bett gestiefelt ist, oder jemand, der in den Sockenschubladen oder den Dokumenten nach irgendwas gesucht hat, der einfach in privatesten Dingen herumgesucht hat. Das geht so weit, dass Leute so etwas über Jahre nicht überwunden und die Wohnung ge­wechselt oder sie zumindest neu möbliert haben, weil sie dieses Gefühl, da war ein Fremder im eigenen innersten Privaten, einfach nicht ausgehalten haben.

Das, was Sie mit dem Bundestrojaner vorhaben, ist einfach noch eine Klasse schlim­mer: Der Staat verschafft sich einfach die Möglichkeit, meine intimsten Gedanken, meine Urlaubsfotos, meine medizinischen Befunde, meine Tagebücher, meine wissen­schaftlichen Arbeiten, alles, was ich in meiner Cloud gespeichert habe, anzuschauen,


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zu überprüfen. (Ruf bei der ÖVP: Sie haben ja nichts zu verbergen!) – Was heißt, es passiert mir nichts, ich habe ja nichts zu verbergen? Bin ich vielleicht eine Kriminelle, die etwas zu verbergen hat? – So ein gescheiter Einwand! Da bin ich jetzt ja wirklich sehr froh über diese unglaubliche Intelligenz, die da zutage tritt – wirklich wahr!

Wissen Sie, das Problem ist einfach Folgendes: Ich habe heute in der Früh nach­ge­rech­net, ich habe seit ungefähr 23 Jahren ein Handy. Ich habe 23 Jahre lang die Daten vom ersten Handy aufs zweite Handy, aufs dritte Handy, aufs vierte Handy und so weiter übertragen und in dieser Zeit, seit ich ein Handy besitze, etwas über 8 000 Kon­takte gespeichert. Das sind meine Familie, enge Freunde, Bekannte, WegbegleiterIn­nen, KollegInnen. (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Das sind Leute aus Favoriten, die einen Rat zum Thema Wohnung, Job, Kindergarten oder sonst irgend­etwas haben wollten, Leute, die ich irgendwo auf dieser Welt getroffen habe, und Leute, die ich heute auf der Straße nicht mehr erkennen würde, zu denen ich jahrzehn­telang keinen Kontakt gehabt habe. Es ist aber möglich, dass auch diese Leute noch meine Kontaktdaten in ihrem Handy haben. Wenn die jetzt Gefährder werden oder die Polizei glaubt, sie wären Gefährder, dann bin ich schon mit dabei, und es gibt die Mög­lichkeit, dass die Sicherheitsbehörden meine intimsten Gedanken, meine Urlaubsfotos, meine medizinischen Befunde, meine Tagebücher, meine wissenschaftlichen Er­kenntnisse, alles, was ich in meiner Cloud gespeichert habe, einsehen können. (Abg. Rosenkranz: Das macht doch das Gericht!) – Das gehört nicht zur Strafverfolgungsbehörde? Das Gericht ist keine Strafverfolgungsbehörde? – So weit zu Ihrem Verständnis!

Dieses Überwachungspaket, sehr geehrte Damen und Herren, bringt nicht mehr Sicherheit, es bringt ein Mehr an Verunsicherung für ganz, ganz viele. Es nimmt uns eine ganze Menge Grund- und Menschenrechte, und – es ist schon gesagt worden – es kann sogar Daten in meinem Handy, Tablet, PC ablegen – Daten, bei denen ich mir dann sehr schwertun werde, je zu beweisen, dass sie nicht von mir sind, auch wenn sie illegal sind, auch wenn sie kriminell sind.

Wissen Sie, ich mag keine Hacker und keine Datenknacker in meinem Handy, in meinem PC, in meinem Tablet, weder kriminelle noch staatliche. Ich mag die alle nicht bei mir daheim haben. Glauben Sie mir: Internationale Drogenkartelle, global tätige Menschenhändlerringe und sonstige Illegale, wie die Mafia, werden kein Problem damit haben – die machen jedes Jahr mit illegalen Geschäften Milliarden an Umsätzen –, sich eine Software und neue Technologien zu beschaffen, bei denen diese Gesetze nicht greifen. Sie werden weiterhin miteinander kommunizieren und das ausmachen können, was sie brauchen, um ihren illegalen Tätigkeiten nachzugehen. Es wird dazu kommen, dass es ein technisches Hochrüsten auf beiden Seiten gibt, beim Staat und bei den Kriminellen, und wir in der Mitte stehen. Wir als Zivilgesellschaft, als Bürge­rin­nen und Bürger, stehen in der Mitte, und unter die Räder kommen unsere Menschen­rechte, unsere Grundrechte, unsere Privatsphäre, unser Telefongeheimnis, unser Brief­geheimnis und vieles, vieles mehr.

Ich halte es für verrückt, nicht zu evaluieren, was wir bislang mit den bisherigen Me­thoden und gesetzlichen Möglichkeiten machen können, bevor wir eine absolut unpro­portionale weitere Maßnahme beschließen, die wir in Zukunft einsetzen können. (Abg. Schieder macht die Rednerin durch eine Geste auf die Redezeit aufmerksam.) – Wir haben eh keine Redezeit beschlossen.

Es erinnert mich sehr an das Bild, mit dem ein Insider diese Vorgangsweise verglichen hat: Wenn ein Polizist eine Dienstpistole hat und bei den Schießübungen nicht trifft, dann gebe ich ihm einfach eine Maschinenpistole in die Hand, dann wird er schon ein­mal treffen. – Aus meiner Sicht ist dieses Überwachungspaket mehr als unver­ant­wortlich. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49



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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Ofenauer zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen. Bitte.


13.49.52

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Kollegin Bayr hat gemeint, man werde im Zuge dieses Programmes, das installiert wird, auf Bilder oder Daten auf dem Telefon zugreifen.

Ich berichtige tatsächlich und zitiere aus dem neuen § 134 Z 3a:

„,Überwachung verschlüsselter Nachrichten‘“ ist „das Überwachen verschlüsselt ge­sen­deter, übermittelter oder empfangener Nachrichten und Informationen im Sinne von Z 3 sowie das Ermitteln damit im Zusammenhang stehender Daten im Sinn des § 76a“ – und so weiter. Es handelt sich also jedenfalls nicht um Bilder. (Beifall bei der ÖVP.)

13.50


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Kumpitsch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.50.36

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Staatsekretärin! Werte Zuhörer! Hohes Haus! Ich möchte nur kurz auf die Rede meiner Vorgängerin replizieren, weil ich mich langsam frage, ob man als Nächstes fordert, dass man die gerichtlich angeordnete Telefonüberwachung abschafft, denn genau dort werden die Intimitäten, die es zwischen Verdächtigen und Zeugen oder Opfern gibt, breitgetreten. Bis jetzt hat sich noch nie jemand daran ge­stoßen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) – Wenn es aber so weitergeht, werden wir das ja bald hören.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass anonyme Wertkarten nicht nur von Eltern, die für ihre Kinder keinen Mobiltelefonvertrag abschließen wollen, sondern in beson­derem Maße auch von Terroristen, kriminellen Organisationen oder auch ganz ge­wöhnlichen Kriminellen verwendet werden. Ich frage Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Wie würden Sie sich fühlen, wenn Ihr Kind, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter auf einmal beginnt, Sie zu belügen, zu bestehlen; wenn Sie versuchen, Kontakt zu dem Kind zu bekommen, aber immer wieder feststellen müssen, es entfernt sich von Ihnen, es verwahrlost, und Sie können nichts tun, weil es von seiner Drogenabhängigkeit nicht wegkommt; wenn, so wie ich es leider viel zu oft erlebt habe, Ihr Kind dann an seinem eigenen Erbrochenen erstickt und irgendwo in einer Sandlerunterkunft aufgefunden wird? – Dann werden Sie sicherlich fragen: Wie konnte das passieren, wer ist schuld, wer trägt die Verantwortung? Sie werden sich sicherlich wünschen, dass man die­jenigen zur Verantwortung zieht, die das zu verantworten haben, und vor allem auch, dass andere Kinder nicht in die gleiche Lage wie Ihr Kind kommen.

Tatsächlich werden illegale Drogen von Dealern – mehr oder weniger – in Stadtparks, Volksgärten, In-Discos an Jugendliche verkauft. Sie werden abhängig gemacht, die Opfer werden schließlich zu Tätern. Dahinter stecken meist kriminelle Organisationen, die illegale Drogen aus ihren Herstellungsländern – Afghanistan oder Südamerika – zu den Abnehmern bringen und für deren Verteilung sorgen. Es sind dies gut organisierte, arbeitsteilig arbeitende kriminelle Netzwerkverbindungen, die nur durch langwierige und schwierige polizeiliche Ermittlungen aufgedeckt und zerschlagen werden können. Gerade in Österreich nimmt die Suchtgiftkriminalität in besorgniserregendem Ausmaß wieder zu. Wir konnten im vergangenen Jahr ein Plus von 16,2 Prozent an Drogen­de-


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lik­ten verzeichnen. Jetzt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, können wir unsere Polizei zum Schutz unserer Kinder im Kampf gegen illegale Drogen unterstützen. Wir können – wie es Deutschland am 1. Juli 2017 gemacht hat und es auch in neun weiteren EU-Staaten üblich ist – dafür sorgen, dass sich Kriminelle eben nicht mehr hinter der Anonymität ihrer Prepaidkarten verstecken können. Im Zuge von polizei­lichen Ermittlungen gegen einen Verdächtigen kann häufig festgestellt werden, dass dieser die anonyme Wertkarte seines Handys immer wieder wechselt und dadurch seine Identität zu verbergen sucht.

Mit einer Registrierungspflicht von Prepaidhandywertkarten würde die Polizei zu­mindest einen Ermittlungsansatz bekommen. Es würde möglich sein, Rückschlüsse auf den Besitzer oder zumindest auf den ehemaligen Käufer dieser Karte zu be­kommen. Im Zuge einer kriminalpolizeilichen Ermittlung, wie es Kollege Stefan bereits sagte, wäre es möglich, im Rahmen einer Rufdatenerfassung und, damit verbunden, einer Durchsicht der Imei-Nummern, also der Seriennummer eines Handys, festzustellen, dass ein- und derselbe Täter immer das gleiche Handy benutzt, aber seine Wertkarten ändert.

Natürlich geben wir mit einer Registrierungspflicht von anonymen Wertkarten eine von manchen lieb gewonnene Möglichkeit auf, sich nicht an einen Netzbetreiber binden zu müssen. Ihre Anonymität, meine Damen und Herren, geht aber in keinem Fall verloren. Es ist auch nicht so, wie es vorhin Kollegin Duzdar zum Bundestrojaner geäußert hat, dass man permanent überwacht wird. Diese Befürchtung kann man Ihnen beruhigt nehmen, denn Überwachung ist nur dann möglich, wenn es sich um schwere Delikte handelt, die gesetzlich genau festgelegt sind, und wenn sie aufgrund staatlicher, rich­ter­licher Anordnung durchgeführt wird. – Diese Befürchtung brauchen Sie also nicht zu haben.

Meine Damen und Herren, um Schwerkriminalität wie illegale Drogen, Drogenhandel, Menschenhandel, Schlepperei, aber auch Terrorismus wirksam bekämpfen zu können, müssen wir der Polizei das Werkzeug in die Hand geben, das sie braucht, um erfolg­reich zu sein. Ich habe vorhin versucht, Ihnen anhand des toten Kindes die tragischen Folgen krimineller Aktivitäten zu schildern und vor Augen zu führen, was es bedeuten würde, wenn wir nicht alles tun, um ein Kind davor zu bewahren. In diesem Sinne appelliere ich an Sie: Stimmen Sie diesem Sicherheitspaket zu! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.56


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Feichtinger gelangt als Nächs­ter zu Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


13.56.57

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen auf der Regierungsbank! Eine Anmerkung zum Überwachungs­paket, Frau Staatssekretärin, ohne Ihnen nahetreten zu wollen: Wenn schon der Herr Bundesminister für Justiz heute nicht anwesend sein kann, weil er erkrankt ist, wäre es schon sehr angezeigt gewesen, dass wenigstens der Herr Bundesminister für Inneres angesichts der Wichtigkeit der Debatte (Rufe bei der FPÖ: Die Staatssekretärin vertritt ihn hier!) heute selbst den Rest der Debatte hier im Haus verfolgen würde – aber wir sind das aus seiner Zeit als Generalsekretär schon gewohnt. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einem – im Gegensatz zum Überwachungs­pa­ket – sinnvollen Gesetz, das wir heute hier auch debattieren. Wir verhandeln heute auch die gesetzliche Regelung im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Straf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Ausbau dieser Zusam-


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menarbeit erfolgt innerhalb der EU nach dem Grundsatz der gegenseitigen Aner­ken­nung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.

Mit dem gegenständlichen EU-JZG wird ein richtlinienkonformer Rechtsrahmen für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung eines anderen Mitgliedstaats im Inland oder die Erlassung einer EEA durch eine nationale Behörde, die in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden soll, beschlossen.

Einen weiteren wesentlichen Inhalt bildet die Weiterentwicklung der internationalen Amts- und Rechtshilfeinstrumente für Zwecke der Finanzstrafrechtspflege. Daneben ist auch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die internationale Zusam­menarbeit in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafsachen vorgesehen. Das Gesetz ist eine vernünftige, brauchbare Weiterentwicklung unseres Rechtsbestandes – im Ge­gen­satz zu dem, was wir vorher debattiert haben –, wir werden ihm daher auch unsere Zustimmung erteilen.

Noch eine Schlussbemerkung zum Thema Überwachungspaket: Unsere grundlegen­den Bedenken haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausführlich und eindringlich dargelegt. Benjamin Franklin, der im Zusammenhang mit dem Thema Sicherheit und Freiheit oft sehr verkürzt zitiert wird, hat dazu im Original Folgendes gesagt: „Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.“

Die Regierungsparteien sind offensichtlich bereit, grundlegende Freiheiten für eine kurz­fristig scheinbare Sicherheit zu opfern, ohne sich der weitreichenden Kon­se­quenzen bewusst zu sein. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prinz zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.00.06

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Feichtinger, zu deiner Eingangsbemerkung darf ich dir vielleicht mitteilen, dass der Herr Präsident zu Beginn der Sitzung mitgeteilt hat, dass ab 13 Uhr Herr Bundesminister Moser durch Frau Bundesminister Köstinger vertreten wird. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Der Herr Innenminister hat, glaube ich, in seinen Ausführungen den In­halt der Vorlagen sehr ausführlich erklärt. Die Frau Staatssekretärin ist anwesend. Wir nehmen das ernst, im Gegensatz zum Oppositionsführer Kern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, lieber Klaus Uwe Feichtinger, der Herr Bundeskanzler außer Dienst Klubobmann Kern hat ja gestern bei der Budgetdebatte schon gefehlt, und bei der Abstimmung heute ist er auch nicht da. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Das ist in Ordnung. Wahrscheinlich hat er gerade Bewerbungsgespräche in der Privatwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sicherheit ist der Bevölkerung ein hohes Gut und hat einen hohen Wert. Mit dem Beschluss des heutigen Sicherheitspakets reagieren wir auf neue Herausforderungen durch Veränderungen in der Gesellschaft. Ich glaube, dass die Balance zwischen Sicher­heit auf der einen Seite und Grund- und Freiheitsrechten auf der anderen Seite sehr gut gegeben ist. Freiheit heißt ja auch Selbstbestimmung, aber wir sollten nicht ver­gessen, dass es auch so etwas wie eine Selbstbegrenzung gibt. Zumindest habe ich persönlich schon als Kind gelernt, dass meine Freiheit dort aufhört, wo ich die Freiheit des anderen eingrenze. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)


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Es ist einfach notwendig, dass wir der Exekutive auch die entsprechenden Möglich­keiten zur Verbrechensbekämpfung geben. Ich glaube, wenn man hineinhört, was die Bevölkerung will, ist es ein ganz wesentliches Element, dass die Exekutive über Mög­lichkeiten auf Augenhöhe zur Bekämpfung von Terrorismus und Verbrechen verfügt. Verbrecherische Netzwerke kommunizieren doch über digitale Netzwerke, über verschlüsselte Netzwerke. Mit dem heutigen Beschluss, mit dem wir die Überwachung verschlüsselter Daten ermöglichen, schließen wir, glaube ich, entsprechende Lücken, eröffnen der Exekutive entsprechende Möglichkeiten, und das ist wichtig. Wer nichts Böses im Schilde führt, braucht sich nicht zu fürchten. Ich glaube, das Schüren von Ängsten ist verantwortungslos.

Zum Datenschutz: Es geht, wie schon hundertmal gesagt worden ist, nur um anlass­bezogene Überwachung, und der Rechtsschutzbeauftragte kontrolliert das unab­hän­gig.

Ich kann mich an Zeiten in diesem Haus erinnern, als es in der SPÖ wirklich gestan­dene Sicherheitspolitiker gegeben hat, die gewusst haben, was die Bevölkerung draußen denkt, was die Leute spüren, was notwendig wäre. (Abg. Wöginger: Pendl! – Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) Allerdings haben sie in der letzten Periode schon die Erfahrung machen müssen, dass es schwierig ist, diese ehrlichen Überzeugungen in der eigenen Fraktion umzusetzen.

Wenn ich mir die heutige Diskussion, die Redebeiträge der Kolleginnen und Kollegen Jarolim, Wittmann, Bayr oder Duzdar vergegenwärtige, dann denke ich, dass Ihr ehe­maliger Sicherheitssprecher Otto Pendl, der ein toller Abgeordneter war, wenn er Ihnen heute übers Fernsehen zusieht, schon ein paar Stamperl Magenbitter hat trinken müs­sen, um auszuhalten, was Sie da verzapfen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Plessl.)

Meine Damen und Herren, mit dem Beschluss des heutigen Sicherheitspakets leisten wir einen Beitrag zu vorausschauender Politik. Dafür steht diese Bundesregierung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Plessl.)

14.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Antoni zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.04.00

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die Tagesordnungspunkte, die jetzt in weni­gen Minuten zur Beschlussfassung gelangen, sollten uns wahrlich große Sorge be­reiten, weil diese Regierung die Meinung vertritt, dass unsere gut ausgebildete und professionell arbeitende Polizei nicht mehr alleine in der Lage ist, die Sicherheit in unserem Land zu gewährleisten. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Darum sollen jetzt sogenannte Sicherheitsforen installiert werden. Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig melden können, sollen Teil der Sicherheitsforen sein. Sie werden dann die Menschen in ihrer Umgebung, ihre Nachbarn, beobachten, ob ihnen etwas nicht geheuer vorkommt, und das alles natürlich unter dem Aspekt der Sicher­heit. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Geschätzte Damen und Herren, im Auftrag der Sicherheit und der Gesellschaft werden dann diese Menschen schauen: Was ist verdächtig? Jetzt stelle ich mir grundsätzlich die Frage: Was ist in Zukunft wirklich verdächtig? Ist es in Zukunft verdächtig, wenn jemand jeden Tag zur gleichen Uhrzeit das Fenster öffnet und das Geschehen auf der Straße beobachtet? Ist das verdächtig? Ist es in Zukunft verdächtig, wenn eine Person, bevor sie frühmorgens zur Arbeit geht, von 4 Uhr bis 6 Uhr die E-Mails am PC


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bearbeitet und das Licht aufdreht? Ist das verdächtig? (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Lugar.)

Wir wissen es nicht; wenn es aber für den Beobachter, die Beobachterin verdächtig ist, dann wird das an das Sicherheitsforum, das im Innenministerium angesiedelt ist, wei­ter­gemeldet. Dann kann ohne Verdachtsmoment eine Maschinerie in Gang gesetzt werden, was für mich eigentlich eine menschliche Katastrophe ist. Somit, meine sehr geschätzten Damen und Herren, ist sich niemand mehr sicher, wer wann und wo vielleicht Teil des Sicherheitsforums ist.

So muss ich die geschätzten Damen und Herren der Regierungsparteien fragen: Wer­den diese Beobachterinnen und Beobachter deklariert? Steht dann in Zukunft am Tür­schild: Achtung, hier wohnt eine Beobachterin, ein Beobachter des Sicherheitsforums? Können Sie das garantieren? (Zwischenrufe der Abgeordneten Höbart und Schimanek.) Wenn Sie das nämlich nicht garantieren können, ist es eine noch viel, viel größere Katastrophe, denn dann würde es an jene Zeit erinnern, von der wir alle schon der Meinung sind, das ist längst Vergangenheit, diese Zeit ist Geschichte. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Höbart: ... Sauerstoffmangel! Das gibt’s ja nicht!)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, erinnert Sie dieses System nicht auch an das sogenannte Blockwartsystem im Dritten Reich? (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, mit dem Vertrauen der Menschen spielt man wirklich nicht! Vertrauen in die Menschen, die um uns leben, ist eigentlich die grund­sätzliche Voraussetzung für sozialen Frieden. Mit diesem Gesetz gefährden Sie den sozialen Frieden in diesem Land. (Abg. Höbart: Das ist ja wirklich unmöglich!) Ich möchte Ihnen nur mitgeben: Alle Menschen in diesem Land haben ein Grundrecht auf Privatsphäre. Daher: Nein zu diesem Überwachungspaket! – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

14.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jachs. – Bitte.


14.07.32

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wann haben Sie die letzte SMS verschickt? Ich habe nachgeschaut – bei mir war es vor mehr als drei Tagen, denn mittlerweile läuft bei mir alles nur mehr über WhatsApp und Ähnliches. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei dem technologischen Fortschritt, den wir beobachten können, ist es nur logisch, dass wir das jetzt auch legistisch umsetzen. Weltweit sinkt die Anzahl von Telefon­minuten und verschickten SMS, daher ist es notwendig und gut, dass wir unseren Ermittlungsbehörden ein gutes Instrument in die Hand geben, damit sie auch in Zukunft Kriminelle verfolgen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Schauen wir der Tatsache einfach ins Auge: Kriminelle haben WhatsApp, es ist ja nicht so schwer, sich das zu installieren, und wir wollen nicht, dass sie sich der Straf­verfolgung entziehen. Deswegen ist das jetzt wichtig. Wir schützen mit dem Sicher­heitspaket unsere Bevölkerung und betreiben keine Massenüberwachung oder sons­tige Fantasien, die uns die Opposition gerne in den Mund legt. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

Im Justizausschuss haben wir uns wirklich redlich darum bemüht, die Grund­rechts­eingriffe adäquat umzusetzen. Ich streiche nur schnell das Quick-Freeze-Modell heraus. Es ist eine Anlassdatenspeicherung und keine Vorratsdatenspeicherung. Wir ent­sprechen somit den Vorgaben des EuGH, deshalb ist das in Ordnung.


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Außerdem, liebe Opposition: Sie tun ja immer so, als wären wir allein auf weiter Flur. Schauen Sie einfach nur über die Grenze ins Nachbarland Deutschland! Deutschland hat auch ähnliche Maßnahmen, und das zeigt nur, dass es wichtig und richtig ist, mit der Technologie Schritt zu halten und jetzt auch dieses Sicherheitspaket zu be­schließen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Herr Kollege Scherak ist jetzt leider nicht da (Abg. Scherak erhebt sich von seinem Platz), aber ich möchte schnell auf zwei Dinge eingehen, die er erwähnt hat: Erstens verabschieden wir uns heute in keinster Weise von der Internetsicherheit, sondern das Gegenteil ist der Fall. (Abg. Plessl: Haben Sie das Gesetz nicht gelesen?) Wir sorgen für Sicherheit, und zwar gegen die Gefahren, die das Internet mit sich bringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zweitens: Herr Kollege Scherak, Sie haben ja behauptet, wir würden jemanden unter Generalverdacht stellen, wenn er sich ein Wertkartenhandy kauft. Ich möchte das entkräften. Aufgrund Ihrer Ausführungen komme ich zu dem Schluss, dass die NEOS den Generalverdacht haben, dass unsere Ermittlungsbehörden nicht sorgsam mit den Daten unserer Bürgerinnen und Bürger umgehen. (Abg. Plessl: ... Abteilung BVT!) Hier trennt sich die Spreu vom Weizen; wir Regierungsparteien vertrauen unserer Exekutive, die NEOS jedoch offensichtlich nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Strafverfolgung endet nicht an der Grenze und sollte auch international und europäisch möglich sein. Darum nur ein ganz kurzes Wort zur europäischen justiziellen Zusam­men­arbeit in Strafsachen, die wir heute auch verhandeln, was in der Diskussion ein bisschen in Vergessenheit geraten ist: Die bisherige Rechtshilfe wird vereinheitlicht, Regelungen werden zusammengeführt, die hohen österreichischen Standards werden keinesfalls ausgehebelt. Es freut mich, dass auch die SPÖ das so sieht.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, uns geht es um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und nicht um Massenüberwachung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.11


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Einwallner gelangt als Nächs­ter zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.11.31

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Vertreterinnen auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Sicherheitspaket beinhaltet eine breite Palette an Maßnahmen, die ein Angriff auf die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger sind, die die Grundrechte einschränken und sie beschneiden. Daher ist es mehr als berechtigt, zu sagen, dass es mehr ein Überwachungspaket ist als ein Sicherheitspaket. (Zwischenruf des Abg. Höbart.) Sie holen sich mit diesem Gesetzentwurf und mit dieser Gesetzesmaterie mehr oder weniger einen Freibrief, auf Smartphones, Tablets und Computer zuzugreifen.

Es gibt eine Reihe von Stellungnahmen, die unsere kritische Haltung dazu teilen, beginnend beim Datenschutzrat bis hin zum Österreichischen Roten Kreuz. Wenn ich schon beim Datenschutzrat bin, muss ich sagen: Herr Kollege Herbert! Da haben Sie heute wieder das bewiesen, was die FPÖ in letzter Zeit am besten kann, nämlich im Liegen umfallen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Herbert: Das ist nicht wahr, Herr Kollege! Sie haben keine Ahnung!) Sie sind Mitglied des Datenschutzrates, geben dort eine kritische Stellungnahme ab, und heute winken Sie hier dieses Gesetz durch. Das ist offenbar das Rückgrat, das die FPÖ in diesem Land noch hat. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)


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Ein weiteres Indiz ist, dass eine öffentliche Ausschussbegutachtung von den Regie­rungsparteien einfach abgelehnt wurde. Das wollten Sie nicht, und Sie wollten es ganz bewusst nicht, weil Sie eine sachliche Auseinandersetzung mit Expertinnen und Exper­ten zu dieser Materie nicht wollten. Darum haben Sie das abgelehnt.

Es gibt viele, viele Argumente und viele Themenbereiche. Der Bundestrojaner ist schon öfter genannt worden. Ein im Verhältnis zum Bundestrojaner kleinerer Aspekt ist die Geschichte mit den Prepaidhandys. Wir haben es auch im Ausschuss besprochen: Jede SIM-Karte muss ab 2019 registriert, angeführt werden. Ja glauben Sie denn tatsächlich, dass ein potenzieller Krimineller, ein potenzieller Gefährder dann eine österreichische SIM-Karte verwendet und nicht nach Bratislava oder sonst irgendwohin fährt? Es gibt eben keine Evaluierungen, die bestätigen, dass diese Registrierung der SIM-Karte zu einer Verminderung der Verbrechen führt, überhaupt nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, Polizeiarbeit muss sich schon den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Wie weit soll und darf es gehen? Was es allerdings braucht, ist eine Ver­hältnismäßigkeit, und diese Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gegeben. Das, was Sie heute hier durchwinken wollen, ist ein Angriff auf unsere Grundrechte und die Grund­rechte der Bevölkerung und geht aus unserer Sicht viel, viel zu weit! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ries zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.14.45

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Mitglieder des Hohen Hauses! Ich erlaube mir jetzt, wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren. Was beraten wir hier? – Es ist die Sicher­stellung der nachhaltigen Bekämpfung der Kriminalität in Österreich. Darum geht es, und um nichts anderes.

Hinter dieser Zielvorgabe verbirgt sich eine Reihe von Maßnahmen unter Zuhilfenahme der modernen Technik und der Kommunikation einerseits, andererseits auch die Über­nahme von Bilddaten der Verkehrsüberwachung für Zwecke der Strafverfolgung. Das sind die Kernpunkte, darum geht es hier.

Warum dies notwendig ist, liegt doch auf der Hand: Wie kann es ein Rechtsstaat wie Österreich, der zum Schutz der Bürger verpflichtet ist und handlungsfähig sein muss, verantworten, dass zur Verbrechensbekämpfung nicht auf die modernsten Mittel der Technik zurückgegriffen wird?

Ich kann Ihnen aus meiner beruflichen Tätigkeit sagen: Das organisierte Verbrechen greift sehr wohl auf die Technik zurück, in allen Nuancen, die sich bieten. Wenn wir das heute als Rechtsstaat nicht tun, eröffnen wir – und wir tun das leider eben zurzeit – ein vor der Strafverfolgung geschütztes Feld und bereiten dem organisierten Verbrechen einen bunten und dicht gedeckten Gabentisch. Wir von FPÖ und ÖVP sind dazu nicht bereit. Wir wollen, dass der Rechtsstaat seine Zähne zeigt und nicht eine abgelutschte Zahnprothese. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Daher sollen im groben Überblick internetbasierte Messengerdienste überwachbar sein, denn auf diesem Auge sind wir blind. Auch das ging eindeutig aus den Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften hervor, in denen uns mitgeteilt wurde: Die Telefonüber­wachungen im herkömmlichen Sinn werden immer wirkungsloser, aber nicht, weil viel­leicht weniger passiert, sondern weil sich das organisierte Verbrechen schon lange auf andere Kanäle verlegt hat, die eben jetzt für uns nicht einsehbar sind.


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Worum geht es noch? – Es soll vorhandenes Videomaterial Privater (Abg. Plessl: Das kann die Polizei derzeit auch schon!) – das kann die Polizei derzeit auch schon – herangezogen werden, damit es im Sinne der Verbrechensbekämpfung genutzt werden kann. Es soll auch archiviert werden können, und zwar an besonders sensiblen Orten (Beifall bei der FPÖ), dort, wo ein öffentlicher Versorgungsauftrag besteht, nämlich, wie schon gesagt wurde, an Flughäfen und Bahnhöfen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, danke.

Was wollen wir noch? – Anonyme SIM-Karten soll es in Zukunft nicht mehr geben. Wir sind auch nicht die Ersten, die das machen, Deutschland praktiziert das seit dem Vorjahr. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich verstehe nicht, wo dabei das Problem liegt. Vor 30 Jahren hatten wir noch jeder ein Telefon, da war jedes einzelne registriert. Waren wir deshalb weniger frei? Ich verstehe es nicht.

Weiters wollen wir Kennzeichenerkennungssysteme, wie wir sie in Gebrauch haben, voll nützen, sodass man nicht nur das Kennzeichen sieht, sondern auch, wer im Fahrzeug sitzt und welches Fahrzeug es ist (Zwischenrufe bei der SPÖ); denn das organisierte Verbrechen reist nicht mit dem eigenen Pkw und dem eigenen Kennzeichen an, so viel kann ich Ihnen auch sagen.

Ich gebe Ihnen aber recht, werte Opposition, wenn Sie sagen, dass damit in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen wird. Das ist so, aber es geschieht ja nicht ohne Grund, es muss ein begründeter Tatverdacht vorliegen. Daher ist es ganz einfach Unfug, den Menschen zu sagen, der Polizei steht es frei, jedes Telefon und jeden Computer zu überwachen. Das ist Unfug! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wer Kriminalität wirkungsvoll bekämpfen will, der muss die moderne Technik nutzen, und der muss schnell, wirkungsvoll und effektiv vorgehen. Es ist klarerweise eine Abwägung zwischen dem Grundrechtseingriff und dieser Maß­nahme vorzunehmen, und wir tun das mit sicherer Hand, weil es im Interesse der Sicherheit in diesem Land geschieht.

Übrigens, liebe SPÖ, die Nutzung von Videoaufnahmen für polizeiliche Zwecke und die Überwachung des Internets, zum Beispiel dieser Messengerdienste, heißt auch ein namhafter Sicherheitsexperte aus den Reihen der SPÖ gut. Das kann man in den Zeitungen des Vorjahres nachlesen, Hans Peter Doskozil hat das gesagt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Gudenus und Rosenkranz.) Daher verstehe ich wirklich nicht, warum Sie der Empfehlung Ihres Sicherheitsexperten in diesem Fall nicht folgen wollen.

Meine Damen und Herren, wir als Abgeordnete des Hohen Hauses dürfen nicht taten­los zusehen, wie Terroristen und Verbrecher die Sicherheitslücken in Österreich schamlos ausnützen. Es ist unsere Pflicht, dagegen aufzutreten und dem Rechtsstaat seine scharfen Zähne zurückzugeben! (Abg. Plessl: ... Bundestrojaner!) Daher: Beißen Sie, liebe Damen und Herren der Opposition, Ihre Zähne zusammen, stimmen Sie für eine effiziente Verbrechensbekämpfung, und stimmen Sie für einen starken Rechts­staat Österreich! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bun­desminister Köstinger. – Bitte. (Abg. Jarolim: Das war eine Rede von Herrn Lausch, seine Rede vom November!)


14.20.20

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Wie Sie sicherlich wissen, kann Herr Bun­des-


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minister Josef Moser heute aus gesundheitlichen Gründen nicht im Plenum sein und somit eben auch nicht das Sicherheitspaket erläutern. Das ist der Grund, warum ich ihn heute vertrete. Ich würde mich sehr freuen, wenn das auch Herr Abgeordneter Feichtinger zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich darf ganz kurz die wichtigsten Aspekte aus seinem Ressort zum für die gesamte Bundesregierung sehr bedeutenden Thema Sicherheit erläutern. Unsere Exekutive und vor allem auch die Justiz leisten hervorragende Arbeit, deshalb ist Österreich, weltweit gesehen, eines der sichersten Länder der Welt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Genauso sind wir führend, wenn es darum geht, Strafverfahren unter Beachtung der Grund- und Persönlichkeitsrechte durchzuführen. Die Rechtsstaatlichkeit ist eines der höchsten Güter im Land. Diese Qualität ist Grundlage für ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen.

Es ist uns wichtig, dass diese gute Sicherheitslage weiterhin erhalten bleibt und sich dort verbessert, wo es Möglichkeiten und vor allem auch Verbesserungsbedarf gibt. Wir stehen dabei vor großen Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Dazu zählen zum Beispiel die wirksame Verfolgung von Terrorismus, der Kampf gegen die zunehmende grenzüberschreitende, organisierte Kriminalität und die Bedrohung der Gesellschaft durch neue Kriminalitätsfelder innerhalb und außerhalb des Cyberspace.

Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Rechtsordnung laufend auch an solche neue Gefahren und Bedrohungen angepasst wird. Unsere Behörden brauchen deswegen Ausstattung und Möglichkeiten, die auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Wenn wir das nicht sicherstellen, werden wir der organisierten Kriminalität gegenüber immer im Nachteil sein.

Diesen Anspruch und diese Zielsetzung erfüllen wir heute mit dem Beschluss des Sicherheitspakets. Dieses Paket garantiert zugleich aber auch größtmögliche Trans­parenz und einen Rechtsschutz, der unseren Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit ent­spricht. Das nun vorliegende Sicherheitspaket beinhaltet Anregungen aus insgesamt drei Begutachtungsverfahren und zusätzlich die Ergebnisse der Arbeit einer hoch­rangigen fächerübergreifenden Expertengruppe.

Im Namen meines Kollegen Josef Moser bedanke ich mich bei allen, die sich konstruk­tiv in diesen Prozess eingebracht haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das Paket steht für ein maßvolles, an den Grundrechten und -prinzipien des Rechts­staates orientiertes Verfahrensgesetz. Im Wesentlichen geht es um folgende vier justizielle Ermittlungsmaßnahmen: erstens die Schaffung einer ausdrücklichen gesetz­lichen Regelung für die seit Jahren eingesetzte Ermittlungsmaßnahme der Lokalisie­rung einer technischen Einrichtung ohne Mitwirkung eines Betreibers, mit staatsanwalt­schaftlicher Anordnung und gerichtlicher Bewilligung; zweitens die Neuregelung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen zur Beschlagnahmung von Briefen; drittens die Einführung eines neuen Ermittlungsverfahrens zur Überwachung verschlüsselter Nach­richten via WhatsApp und Skype. Es ist nicht akzeptabel, dass Kriminelle eine gesetz­liche Lücke ausnützen, indem sie von Telefongesprächen oder SMS-Dialogen zu WhatsApp wechseln, wenn es heikel wird. Wir alle wissen, dass moderne Messen­gerdienste und internetbasierte verschlüsselte Kommunikation mehr und mehr in den Vordergrund rücken.

Es ist daher höchste Zeit, den Strafverfolgungsbehörden im Falle von schwerster Krimi­nalität, Terrorismus sowie schweren Delikten gegen Leib und Leben beziehungs­weise die sexuelle Integrität die Möglichkeit der Überwachung dieser Kommunikation zu geben. Dies kann natürlich nur bei begründetem Verdacht geschehen. Jeder Ein­zelfall wird unter strengsten Voraussetzungen, bestmöglicher Kontrolle und Beachtung


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des Rechtsschutzes geprüft; das beinhaltet auch umfassende nachträgliche Infor­ma­tion der Betroffenen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Maßnahme sind sehr hoch. Es geht dabei nicht um Bagatelldelikte, sondern um schwere Verdachtsmomente: ein mit mehr als zehnjähriger Freiheitsstrafe bedrohtes Verbrechen oder die Aufklärung oder Verhin­derung von Terrordelikten oder ein mit mehr als fünfjähriger Freiheitsstrafe bedrohtes Verbrechen gegen Leib, Leben oder sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Neben einer begründeten Anordnung der Staatsanwaltschaft und einer gerichtlichen Bewilli­gung gibt es umfassende Rechtsschutztransparenz und eine engmaschige Kontrolle. Außerdem wird diese Ermittlungsmaßnahme zunächst befristet für fünf Jahre gelten, mit einer verpflichtenden Evaluierung nach drei Jahren.

Ich halte ausdrücklich fest, dass keine Massenüberwachung und keine Online­durch­suchungen stattfinden und nur im Einzelfall die Mensch-zu-Mensch-Kommunikation betroffen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Einführung einer neuen Ermittlungsmaßnahme, also der Anlassdatenspeicherung, des sogenannten Quick Freeze auf staatsanwaltschaftliche Anordnung ist vergleichbar mit dem Einspruch eines Kunden gegen die Rechnung eines Telekommunikations­betreibers. Das bedeutet, dass Daten eines Anschlusses – wohlgemerkt: keine Inhalte, wie heute schon mehrmals fälschlich erwähnt – beim Betreiber für maximal zwölf Mo­nate nicht gelöscht werden dürfen. Es erfolgt aber noch keine Übermittlung von Daten an die Strafverfolgungsbehörden. Die Voraussetzungen dafür sind eine vorsätzliche Straftat mit einer Strafdrohung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe oder ein dringender Tatverdacht.

Diese ganz neue Regelung des sogenannten Quick Freeze ist wiederum keine Mas­sen­überwachung, sondern eine Einzelfallmaßnahme, die mit der Vorratsdatenspeiche­rung nichts zu tun hat. Sie berücksichtigt die grundrechtlichen Anforderungen im Lichte der jüngsten Judikatur des EuGH.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, als Abgeordnete zum Nationalrat, aber auch als kritische, den Grundrechten verpflichtete Staatsbürgerinnen und Staats­bürger können Sie heute guten Gewissens diesem ausgewogenen und vom Gedanken der Verhältnismäßigkeit getragenen Paket Ihre Zustimmung geben. Gehen wir daher gemeinsam den eingeschlagenen Weg der Vernunft, der Rechtsstaatlichkeit und der Sicherheit! – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Minister.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hochstetter-Lackner. – Bitte.


14.27.40

Abgeordnete Irene Hochstetter-Lackner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsmitglieder! Wenn man der Diskussion aufmerksam folgt – und das habe ich getan –, dann stellt man sich unweigerlich die Frage: Was bringt das Ganze? Warum peitscht man das Überwachungspaket einfach nur so durch? Warum hält man nicht inne und schaut einfach: Was bringt was? – Nein, die Regierungs­parteien zerschlagen und zerstören die Privatsphäre und die Intimsphäre der Öster­reicherinnen und Österreicher. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Uraltpolitik! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist schon erstaunlich, wenn der Staat eine private Firma beauftragt, um Sicherheits­lücken zu finden, damit er diese dann auch verwenden kann. Ich stelle mir die Frage,


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ob unser Staat mit dieser Bundesregierung jetzt in die Machenschaften einer IT-Mafia eindringen möchte, denn für mich sollte es schon so sein, dass der Staat die Sicherheitslücken schließt und nicht öffnet. Der Staat sollte uns Bürgerinnen und Bürgern größtmöglichen Schutz bieten! (Beifall bei der SPÖ.)

Was Sie mit diesem Gesetz tun, Herr Minister – er ist ja wieder einmal nicht da, wenn ich spreche –, ist, Unsicherheit und Ängste zu schüren. Deshalb ist dieses Gesetz, einfach gesagt, ein Unsicherheitsgesetz.

Allein im Bereich der EDV sollten derzeit in Österreich in jedem Bezirk zwei PolizistIn­nen eingesetzt sein, einfach, wie es sich gehört, um den Bereich der Neuen Medien auch zu beobachten. Was spielt sich in diesem Bereich derzeit ab? – Computer fehlen, Planstellen fehlen, Handys fehlen, und so weiter und so fort.

Wie wollen Sie also ein so umfangreiches Gesetz ordentlich umsetzen, wenn Sie schon an diesen Kleinigkeiten scheitern, wenn es im Bereich der EDV schon daran scheitert, eine einfache Volksbefragung ohne Pannen durchzuführen? Ohne auf die weiteren Pannen der Regierung eingehen zu wollen, sage ich nur: BVT-Skandal, die Wanzenstory beim Vizekanzler und, und, und. Ein Skandal hat in den letzten Wochen und Monaten den anderen gejagt. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt nenne ich Ihnen noch einige namhafte Organisationen: Amnesty International, die Österreichische Notariatskammer, das Österreichische Rote Kreuz, die Rechts­wis­senschaftliche Fakultät Innsbruck, die Wirtschaftskammer Österreich. Bekannter­weise – für die Mandatare der Regierungsparteien – sind das ja alles keine SPÖ-Vorfeldorganisationen. Was haben diese Organisationen gemeinsam? – Sie haben alle negative Stellungnahmen zu diesem Gesetz geschrieben und ihre Bedenken geäußert. In jeder Organisation sitzen ganz tolle Juristinnen und Juristen, tolle Experten, die blitzgescheit sind, und die haben schon ihre Bedenken dazu geäußert.

Ich appelliere also an die Nationalrätinnen und Nationalräte der ÖVP und der FPÖ: Überdenken Sie Ihre Entscheidung! Lassen Sie sich vom Klubzwang nicht verein­nah­men und stimmen Sie heute hier gegen dieses Gesetz! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

14.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Lugar ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.


14.30.57

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Weil die SPÖ so aufgeregt ist: Ich kann mich noch gut erinnern, als Frau Merkel von der NSA abge­hört wurde. Da gab es keinen Aufschrei von Ihrer Seite. (Zwischenruf des Abg. Drozda.) Diese Abhörmaßnahmen waren aber ohne richterlichen Befehl. Ich glaube nicht, dass Frau Merkel eine Kriminelle war. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Als das damals Thema war, gab es keinen Aufschrei von der SPÖ. Heute kommen Sie hier heraus und beschweren sich, wenn wir eine Maßnahme setzen, die nur einen einzigen Zweck hat, nämlich, die Menschen davor zu schützen, Opfer eines Verbrechens zu werden, oder ein Verbrechen, das bereits passiert ist, möglichst rasch aufzuklären. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Dazu bringe ich Ihnen jetzt ein Beispiel, und diese Begebenheit ist gar nicht so lange her: der Boston-Marathon. Sie wissen, damals gab es drei Tote und 264 Schwer­ver­letzte. Innerhalb von 100 Tagen wurde dieses Verbrechen aufgeklärt. Hätte man da­mals nicht auf alle Möglichkeiten, die sich geboten haben, zurückgegriffen, auch auf alternative und elektronische Ermittlungsverfahren, dann wären die Terroristen mit dem gepackten Koffer, in dem die Bombe war, nach New York gekommen und hätten dort viele, viele Menschen getötet und noch mehr verletzt!


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Weil man alles genützt hat, was zur Verfügung gestanden ist – ob das Überwachungs­kameras waren, ob das private Videos waren, ob das auch Abhörmaßnahmen waren –, hat man innerhalb von 100 Tagen dieses Verbrechen aufklären und die Attentäter mit den fertig gepackten Bomben aufhalten können.

Das rettet Leben, und genau darum geht es! Es geht darum, dass man Mörder, Verge­waltiger und Terroristen entweder schon im Vorhinein aus dem Verkehr zieht oder verhindert, dass sie zu Serientätern werden. Das kann Menschenleben retten, und das wollen Sie anscheinend nicht.

Da Sie dann immer von Massenüberwachung sprechen: Herr Noll hat ja heute den Beweis geliefert, dass das technisch gar nicht geht, diese Massenüberwachung. Herr Abgeordneter Noll, unser intellektueller Superstar hier im Hohen Haus (demonstrativer Beifall bei der Liste Pilz – Zwischenrufe bei FPÖ und Liste Pilz – Beifall bei der FPÖ) – übrigens nach eigenen Angaben –, hat heute hier gesagt, dass das pro Fall wahr­scheinlich bis zu 1 Million Euro kostet, weil es wahnsinnig aufwendig ist. Rechnen Sie einmal aus, ob eine Massenüberwachung technisch und vor allem von den Kosten her überhaupt möglich ist!

Ja, es stimmt natürlich: Es ist wie beim Sport, wie beim Doping. Im Sport wird gedopt, das wissen wir, und deshalb gibt es Dopingjäger, die jedes Jahr neue Analyse­ver­fahren entwickeln müssen, um auf dem Stand der Zeit zu sein. Natürlich ist das teuer, natürlich ist das aufwendig. Wenn man das aber nicht tut, werden die Ehrlichen zu den Dummen. Das wollen wir verhindern!

Genau das Gleiche sehen wir bei dem, was Sie hier verzapfen. Wenn Sie sich hier gegen eine vernünftige Maßnahme stellen (Zwischenrufe bei der SPÖ), dann werden die Menschen, die unbescholten sind, zu den Dummen, denn sie werden dann Opfer eines Verbrechens, das wir hätten verhindern können (Zwischenruf des Abg. Plessl); wenn Sie sich nicht nur deshalb dagegen stellen, weil Sie halt jetzt Opposition sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Sie haben sich heute ja auch selbst entlarvt. Einer von der SPÖ – ich weiß gar nicht mehr, wer das war – ist heute herausgekommen und hat gesagt: Bei allen Terror­an­schlägen wussten wir im Vorhinein von den Attentätern. Na, was glauben Sie, warum? Glauben Sie, dass irgendjemand von denen, die Sie ins Land gelassen haben, herge­kommen ist und bei der Einreise ausgefüllt hat: ja, ich bin Terrorist?

Man hat es gewusst, weil man Verdächtige überwacht, weil man eben schaut, wer mit wem kommuniziert, überhaupt im terroristischen Milieu, überhaupt im salafistischen Milieu. Da wird überwacht, und das ist gut so! (Abg. Gudenus: ... Freunde der SPÖ! Salafistische Partei Österreichs!) Deshalb wissen wir, wo die Gefährder sitzen, und deshalb ist es auch gut, dass wir diese Gefährder weiter überwachen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir 300 Gefährder, die wir nach Auskunft des letzten Innenministers hier in Öster­reich haben, (in Richtung SPÖ:) die übrigens Sie zum größten Teil hereinge­lassen haben, im Land haben, dann will ich, dass wir diese auf Schritt und Tritt kon­trollieren. Da geht es auch darum, dass wir wissen, mit wem sie sich zusam­menrotten, dass wir wissen, mit wem sie konferieren, dass wir wissen, mit wem sie möglicher­weise Anschläge planen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Allein in Deutschland wurden in den letzten Jahren acht schwere Anschläge vereitelt, genau durch solche Maßnahmen. Das wollen Sie nicht? Das wollen Sie wirklich nicht?

Schauen Sie, natürlich gibt es das Recht auf Privatsphäre. Jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre, jeder Mensch! (Abg. Gudenus: Die Gefährder nicht!) Wenn Sie - - (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Also, was wir wollen, ist, das Recht auf Privatsphäre nur


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jenen abzuerkennen, die Mörder, Vergewaltiger oder Terroristen sind, also Kriminellen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie sagen, dass diese Möglichkeiten – die perfekt kontrolliert werden, die auch von einem Richter genehmigt werden müssen – gegen unbescholtene Bürger, viel­leicht sogar gegen Abgeordnete eingesetzt werden könnten, dann zeigt das doch nur, wie Sie denken. Man sagt: So wie der Schelm denkt, so ist er. Das heißt, dieser Ge­neralverdacht, den Sie hier gegenüber all jenen aussprechen, die das kontrollieren, die das einschränken, ist eindeutig unfair gegenüber jenen, die Tag für Tag dafür sorgen, dass wir in Sicherheit leben können. – Denn genau um das geht es! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Deshalb: Wir brauchen nicht die Rechte von Mördern, Vergewaltigern oder Terroristen zu schützen. Was wir tun müssen – dazu sind wir verpflichtet, und zwar jeder von uns –, ist, die Sicherheit der Menschen in Österreich zu gewährleisten. Das müssen wir tun! (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Diese Sympathie, die Sie für Menschen aufbringen, die kriminell sind, die mit einer Strafe von bis zu zehn Jahren oder sogar darüber rechnen müssen, kann ich nicht nachvollziehen – außer, wenn man sich anschaut, dass Sie mittlerweile zu einer Brachialopposition verkommen sind, die vor wenigen Monaten noch unvorstellbar war.

Deshalb: Werden Sie wieder ein bisschen vernünftiger! Es war ja ganz sympathisch in den letzten Jahren, als Sie versucht haben, sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten den Dingen anzunähern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Machen Sie keine Brachial­oppo­sition, sondern geben Sie zu, dass diese Maßnahme notwendig ist im Interesse der Sicher­heit der Bürger, und stimmen Sie zu! – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.37


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)


14.38.12

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Meine ge­schätzten Kollegen! Als letzter Redner unserer Fraktion muss ich einiges zu den Argumenten klarstellen, die heute von einigen Vorrednern immer wieder vorgebracht worden sind.

Wir sprechen von einem Überwachungspaket, das hier in zwei Teilen, Inneres und Justiz, behandelt wird. Herr Kollege Prinz! Ja, Kollege Pendl weiß, wofür wir stehen, denn sonst hätten wir schon längst dieses Sicherheitspaket, das Sie damals umsetzen wollten. Wir haben es deswegen nicht, weil wir gewisse Dinge eingefordert haben, die die ÖVP nicht wollte. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Ich möchte aber eines festhalten: Der Zugang und die Lösungsansätze sind hier einfach falsch aufgestellt worden. Bild- und Videomaterial verwenden, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, kann die Polizei derzeit auch schon. Sie haben insofern eine Veränderung herbeigeführt, als Sie die Anordnungen von der Staatsanwaltschaft, den Richtern heruntergenommen und das ins Sicherheitspolizeigesetz hineingegeben haben. Der andere Bereich – Imsi-Catcher, die auch schon angesprochen worden sind – wurde vom Sicherheitspolizeigesetz auf richterliche Ebene gesetzt.

Das Problem bei dieser Sache ist jener Umstand, dass die ÖVP nicht bereit war, einen sogenannten Rechtsschutzsenat, eine höhere Kontrolle einzuführen, damit auch gewährleistet ist, dass der Souverän – auch die Abgeordneten hier – die Kontrolle


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durch­führen kann; mit ähnlicher Angliederung, wie sie zum Beispiel im Fall des Rechnungshofs gegeben ist.

Wir haben ja diese Diskussion unter der ehemaligen Regierung geführt; auch die FPÖ – Rosenkranz, Darmann – war sehr ähnlicher Ansicht. Kollege Rosenkranz hat sogar im Ausschuss gesagt, wir müssen den Rechtsschutz erweitern. Das ist jener Punkt, den wir hier auch einfordern, damit auch gewährleistet ist, dass ein Missbrauch hintangehalten werden kann, eine stärkere Kontrolle durchgeführt werden kann. Da ist die FPÖ umgefallen, meine sehr geehrten Damen und Herren, voll umgefallen! (Rufe bei der FPÖ: Nein! Nein!) Das, was sie versprochen hat, hat sie nicht umgesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Warum ist eine Verunsicherung da, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Abg. Lausch: Weil ihr sie schafft!) Die Causa BVT spricht ja für sich selbst. Es wird nicht die zuständige Abteilung im Innenministerium beschäftigt, um diese Angelegenheit be­treffend die angeblich nicht gelöschten Daten zu bearbeiten. (Abg. Neubauer: Sie schaden Ihrem eigenen Berufsstand!) Der zuständige Rechtsschutzbeauftragte ist nicht einmal eingebunden worden – nach dem Sicherheitspolizeigesetz ist er dafür zuständig –, um die Löschung überwachen zu können. Nicht einmal eingebunden ist er gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und dann fragen Sie uns als Oppositionspartei, warum wir kein Vertrauen in diese Regierung haben können?! Wenn solche Vorfälle in diesem Bereich passieren?! (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Liste Pilz. – Abg. Lausch: Du missbrauchst deine eigenen Kolleginnen und Kollegen!)

Justiz: Dieser Bundestrojaner ist die größte Enttäuschung, da wird mir jeder, der sich mit dem Thema nur ein bisschen beschäftigt, beipflichten. – Kollege Lugar, okay, du hast schon viele Heimaten gehabt, ich weiß schon. Gewisse Leute haben das vielleicht nicht intensiv gelesen und nicht mit Fachleuten diskutiert, was wir ja unbedingt wollten, das wäre ja möglich gewesen. Hier geht es um einen Bereich, wo die Grund- und Frei­heitsrechte sehr massiv beeinträchtigt werden. (Abg. Rosenkranz: Welche?)

Wir wollen, dass die Polizei die Möglichkeiten bekommt, damit sie Tätern habhaft werden kann. Wir haben aber einen anderen Zugang, geschätzte Kollegen, betreffend den Bereich, in den jetzt investiert wird. Eine Überwachungsmaßnahme kostet allein 1 Million Euro! 1 Million Euro! (Abg. Stefan: Also was ist die Lösung?) – Der Lösungs­ansatz, Herr Kollege Stefan, ist jener, dass wir beim EU-Vorsitz auch nachdenken, denn dieses Problem, das wir in Österreich haben, hat nicht nur Österreich allein, son­dern das haben viele andere Staaten in dieser Europäischen Union. (Abg. Rosenkranz: Ah so, okay! – Abg. Stefan: Das ist die Lösung?) Wir sollten jene Betriebe, die in diesem Bereich tätig sind, anhalten, gemeinsam auf europäischer Ebene – da wäre der Innenminister gefordert – nach Lösungen zu suchen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Das haben wir 2015 gesehen, was die EU macht! – Abg. Haider: Das hat ja bei der Migration wunderbar geklappt!)

Zum Schluss noch eines: Welche Firmen bieten diese Serviceleistung an, damit wir diesen Bundestrojaner auch umsetzen können? (Abg. Rosenkranz: Schwarzmarkt, da ...!) – Ja, richtig, Herr Kollege Rosenkranz, teilweise auch israelische Firmen. (Abg. Rosenkranz: Und Sie glauben das auch noch!) Und ich muss ganz ehrlich sagen - - (Abg. Sobotka: Deutschland!) – Nein, Deutschland kauft ein, Herr ehemaliger Innen­minister, Herr Nationalratspräsident! Die kaufen auch ein. Sie haben Millionen hinein­gesteckt und haben selbst probiert, das zu erarbeiten – das haben sie nicht geschafft. Der Zugang wäre hier gewesen, nicht ein Loch aufzumachen, in das Millionen von Euro hineingepumpt werden.


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Herr Kollege Lugar, du hast von Gefährdern gesprochen. Zu Gefährdern zählen auch solche bei Familienstreitigkeiten. Ich rede von Terrorverdächtigen (Abg. Rosenkranz: Wir auch!), und das sind ungefähr 200. Kollege Lugar hat die falsche Bezeichnung verwendet, das muss man korrigieren. Es geht um 200 Terrorverdächtige, die auch dementsprechend abgearbeitet werden müssen, aber nicht mit diesem Zugang, meine geschätzten Damen und Herren! (Abg. Gudenus: Im Nachhinein dann, oder was? Wenn schon eine Bombe explodiert ist?)

Hier wird vom Innenministerium bewusst eine Sicherheitslücke offen gelassen, und das Innenministerium wäre zuständig, diese Lücke zu schließen. Das ist sehr schlecht, unverantwortlich und nicht den Grund- und Freiheitsrechten entsprechend. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

14.43


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Noll. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.43.49

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Ich freue mich ja immer schon narrisch über gute Zeugnisse. Das Problem ist nur, dass die Zertifikate, die Herr Kollege Lugar ausstellt, im Geistesleben keine besondere Kaufkraft haben. Das ist das Problem.

Herr Minister Kickl, der zwar ordnungsgemäß hier vertreten ist – das ist alles recht­mäßig –, hat mich persönlich angesprochen, dann aber rasch Fersengeld gegeben. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Ich finde das ziemlich unerzogen. Wer keine Manieren hat, dem kann man auch nicht wirklich zutrauen, dass er dann das Recht einhält. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

Er hat moniert, dass die Opposition hier allzu wenig Themen strapaziert. Das macht er, während er als Minister in der Redezeit nicht beschränkt ist, uns aber natürlich eine Redezeitbeschränkung auferlegt ist. (Abg. Kassegger: Lesen Sie die Geschäfts­ordnung: beschränkt mit 20 Minuten! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich kann Ihnen versprechen, ich habe mindestens 113 Gründe, um gegen dieses Über­wachungspaket zu sein. Zwei will ich Ihnen am Schluss der Debatte noch einmal prä­sentieren.

Wenn hier von der Regierung und von der Mehrheitsfraktion gesagt wird, das Ganze würde sich nur gegen die Komfortzone von Kriminellen, Terroristen, Tatverdächtigen und so weiter richten, dann dürfte ich Sie doch bitten – oder zumindest die Zu­schauerinnen und Zuschauer, die sich das Ganze noch einmal anschauen –, sich § 135a Abs. 1 Z 3 lit. b anzuschauen. Das ist einfach eine Lüge! (Rufe bei ÖVP und FPÖ: Ordnungsruf! Ordnungsruf!) Dieser Bundestrojaner ist auch gerichtet gegen ...

*****


14.45.46Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Noll! Für den Ausdruck „Lüge“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

*****

 


14.45.48

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (fortsetzend): Dann ist es zumindest die Unwahrheit. Es ist die Unwahrheit, denn Sie alle haben in Ihrer Regierungsvorlage etwas formuliert,


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wonach nämlich auch Nichttatverdächtige den Bundestrojaner implementiert erhalten können. Das kann man nachlesen.

Wer tatsachenwidrig und mit Vorsatz etwas Unwahres sagt, Frau Präsidentin, der darf nach der OGH-Judikatur und auch nach der Judikatur des EGMR als Lügner bezeich­net werden.

Ein zweites Beispiel, das Sie unter den Tisch haben fallen lassen: Nach Ende der Ver­dachtslage und nach Ende der Überwachungsmöglichkeit ist die Behörde aufgerufen, den Bundestrojaner von den Geräten wieder zu deinstallieren. Warum darf die Behörde nach Ende des Verdachts und nach dem Ende aller Gründe für die Überwachung nach wie vor in fremde Geräte eindringen, muss dort dafür sorgen, dass das Gerät mani­pulativ weiterbearbeitet wird, um die Funktionsfähigkeit herzustellen, und muss, obwohl keine Gründe mehr für den Verdacht und für die Überwachung vorliegen, neuerlich ein Gerät bearbeiten und manipulieren?

Das ist ein Überwachungspaket, und Sie halten die österreichische Bevölkerung über die Gründe und Ursachen und Auswirkungen dieses Gesetzes im Unklaren – zumin­dest das. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Stefan: Wie ist denn das beim Großen Lauschangriff, wenn der beendet wird?)

14.47


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rosenkranz. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Haider: Jetzt steigt das Niveau wieder!)


14.47.27

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Ich wende mich jetzt am Ende dieser Debatte nicht an die Vertreter der Oppositionsparteien, denn da ist sprichwörtlich Hopfen und Malz verloren (Beifall bei FPÖ und ÖVP), sondern ich wende mich an die Menschen, die in Öster­reich leben; das sind in erster Linie natürlich alle Österreicherinnen und Österreicher und alle anderen Menschen, die sich vor allem legal hier aufhalten und ihren legalen Tätigkeiten nachgehen. Diese Menschen brauchen keine Angst zu haben, dass man sich mit ihren Computern, Laptops, Handys oder sonst irgendetwas auseinandersetzt – das interessiert keinen Menschen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Liebe Menschen, die ihr euch in Österreich aufhaltet, um hier terroristische Anschläge zu verüben, um organisierter Kriminalität nachzugehen, um Drogenkriminalität zu ver­üben, um Delikte zu begehen, die unter Umständen die sexuelle Integrität unserer Kinder gefährden, ja, ihr könnt euch fürchten, und das ist gut so! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wenn hier von der Einschränkung von Grund- und vor allem Freiheitsrechten die Rede ist: Ja, ich bin für die Einschränkung von Freiheitsrechten dort, wo ein österreichisches Gericht das Urteil gesprochen hat und ein österreichischer Justizwachebeamter dann den Zellenschlüssel umdreht, damit der Verurteilte drinnen bleibt. Ja, dafür bin ich – uneingeschränkt! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Liebe Landsleute und alle, die sich legal in Österreich befinden! Es wird hier ein Bild gezeichnet, dass in Zukunft das Büro des Herrn Innenministers Kickl ähnlich aussehen wird, wie wenn Sie in die nächste U-Bahn-Station gehen und dort einen Beamten der Wiener Linien vor acht Schirmen sitzen sehen, dass Herr Minister Kickl ein Büro haben wird mit ungefähr 1 Million Bildschirmen, 500 000 Computerschirmen und 2 000 Lautsprechern, wo er dann alles hören und sehen kann. Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Lassen Sie sich so einen Unsinn von der Opposition nicht weismachen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


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An etwas anderes können Sie aber schon denken. Denken Sie als Autofahrer in Öster­reich daran, dass Sie jeden Tag bei der Section Control und bei der Überwachung, ob Sie eine Vignette geklebt haben, immer gefilmt werden! Nach Meinung der Oppo­sitionsparteien ist das vollkommen in Ordnung. Wenn Sie aber einer sind, der einen terroristischen Anschlag machen möchte, wenn Sie ein Drogenkurier sind oder wenn Sie einer sonstigen organisierten Kriminalität, vielleicht dem Mädchenhandel, Frauen­handel, Menschenhandel, nachgehen wollen, dann ist das für die Opposition ein Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte. (Abg. Rädler: Das ist das Kernproblem!) – Nein, das Kernproblem ist das, dass Herr Kern nie da ist. Das ist eigentlich das Kernproblem; auch gestern bei der Budgetabstimmung: abgemeldet. (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Frau Abgeordnete Griss! Es wird Ihre Freundin in Österreich dank der Politik unseres Innenministers hoffentlich ungehindert und alleine gehen können. Es interessiert in diesem Staat niemanden, ob die allein, zu zweit oder sonst wie geht. Niemanden! Den Staat interessiert das nicht. Sollte Ihre Freundin aber dem Kreis von Drogenhändlern oder sonstigen Kriminellen angehören, dann könnte es sein, dass sich der Staat dafür interessiert. Oder, was noch viel schlimmer wäre für Ihre Freundin: Sollte Ihre Freundin Opfer eines Verbrechens werden (Heiterkeit der Abg. Cox) und die Kamera - -

Sie finden das lustig, Frau Kollegin, gell, wenn wir darüber sprechen, was tagtäglich in Österreich passiert, nämlich Übergriffe auf Frauen! Sie finden das lustig! Schämen Sie sich! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wenn es dazu dient, dass diese Verbrechen aufgeklärt werden, dann interessiert sich der Staat vielleicht für das, was eine Videokamera zufällig aufgenommen hat. So sieht es aus.

Ich komme zum Befund: Es geht darum, dass schwerste Kriminalität in Österreich verhindert, und wenn schon nicht verhindert, dann aufgeklärt wird. Nur zu diesem Zweck gibt es diese Einschränkung, und da brauchen Sie kein Misstrauen in unseren Rechtsstaat zu haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Sie brauchen kein Misstrauen zu haben in unsere Polizei, in unsere Staatsanwaltschaft und in unsere Richterschaft. Da brauchen Sie keinen Verdacht zu haben. (Abg. Kolba: Aber gegen Sie, Herr Rosenkranz!)

Eines ganz zum Schluss, etwas Persönliches: Herr Noll hat gerade von der Unhöf­lichkeit des Bundesministers gesprochen, weil er nicht mehr da ist und nicht mehr zugehört hat – obwohl er Sie gar nicht angesprochen hat. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Herr Noll, Herr Universitätsprofessor Dr. Noll, Kollege hier im Hohen Haus! Ich habe Respekt vor Ihrer Leistung. Sie haben den tertiären Bildungsabschluss gemacht, Sie sind akademischer Lehrer. Das ist eine großartige Leistung. Ich respektiere das.

Allerdings eines, und das ist etwas, wo ich mit Ihrem Menschenbild einfach nicht mitkann - - (Heiterkeit bei der Liste Pilz.) – Ja, Sie finden auch das wieder lustig. – Ich kann mich noch erinnern, es war erst unlängst, da haben Sie von diesem Pult aus dem Innenminister vorgeworfen, dass er eigentlich gar nicht mitreden könne, er ist ja ein Studienabbrecher. (Abg. Noll: Nein, nein!) Diesen Hochmut von Ihnen und dieses Menschenverständnis, das lehne ich ab! Lesen Sie Ihre eigene Rede im Protokoll nach, wenn Sie sich nicht mehr daran erinnern können! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Das ist unredlich, und dieser Hochmut kommt vor dem Fall. Wenn Sie tatsächlich Menschenbildung und Erziehung haben, dann leisten Sie den Akt der Höflichkeit und entschuldigen sich bei Herrn Innenminister Kickl, der nur eines im Sinn hat: die Republik Österreich sicherer zu machen!

Kollege Plessl hat auch gesagt, der Rechtsschutz gehöre besser ausgestaltet. Wenn er das Regierungsprogramm gelesen hätte, dann hätte er gesehen, es steht auch drin-


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nen, dass diese Regierung auch den Rechtsschutz noch verbessern möchte. (Zwi­schenruf des Abg. Plessl.)

Ich verstehe Ihre Ungeduld. Sie glauben ja – und da sind Sie durchaus im Recht, weil die FPÖ halt auch so gestrickt ist –, wir bringen tatsächlich Dinge wesentlich schneller, in ein paar Monaten, über die Bühne, die Sie in zwanzig Jahren nicht zusammen­gebracht haben. Das ist klar. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber trotzdem: Haben Sie mit Ihrer Beurteilung doch die Geduld bis zum Ende dieser Legislaturperiode! Dann werden Sie sehen, was alles umgesetzt ist. Ich glaube es Ihnen schon, Sie wollen es viel schneller haben. Ich sehe das auch bei manchen unserer WählerInnen, die auch ungeduldig mit uns Freiheitlichen in der Regierung sind, aber denen kann ich nur sagen, es geht vieles nicht über Nacht, so wie Sie es anscheinend auch glauben. Bewerten Sie uns vor Ende dieser Legislaturperiode! Ich glaube aber, Sie werden, auch wenn wir das alles umsetzen, trotzdem nicht freiheitlich wählen. Darum mein Appell: Liebe Landsleute, schaut uns zu und lasst euch nicht einlullen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Jarolim. – Bitte. (Oje-Rufe bei der FPÖ.)


14.55.32

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser zutiefst unseriösen Rede ist es mir ein Bedürfnis, hier etwas klarzustellen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Höbart: Wie bitte? Unseriös sind Sie!) Wenn von dem, was Kollege Rosenkranz hier gesagt hat, nur 30 Prozent stimmen, dann wäre es schon sehr schön, Herr Kollege. Aber ich glaube auch nicht, dass die Leute, die uns zuschauen – die hier herinnen sowieso nicht, aber jene an den Bildschirmen –, all das glauben. Deshalb wundere ich mich, dass man das versucht.

Meine Damen und Herren! Worum geht es in Wirklichkeit? – Herr Präsident Sobotka sitzt hier; es geht darum, dass auch unter Ihrer Führung das Innenministerium ein riesiges Problem bekommen hat, weil wir viel zu wenig Polizisten haben, eine der schlechtest ausgerüsteten Polizeien in ganz Europa haben. (Abg. Sobotka: Erzählen Sie nicht so ein Gschichtl: schlechtest ausgerüstet! Wo waren Sie schon in Europa?) Jetzt geht es offensichtlich darum, über all das hinwegzutäuschen, indem man sagt: Es muss irgendetwas her zur Verbesserung, die Situation ist ganz schlecht, wir brauchen etwas! – Und das ist der Bundestrojaner, in den wir Millionen hineinstecken! (Abg. Sobotka: Da müssen Sie ja schon selber lachen, weil Sie es nicht glauben!)

Meine Damen und Herren, das ist so etwas von unseriös. Ich glaube nicht, dass das irgendwer glauben kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Vor ein paar Tagen haben wir es alle hier erlebt: Wir wissen, die Staatsanwaltschaft braucht elektronische Maßnahmen, um Verbrechen aufdecken zu können, aber im Rahmen des Budgets Sicherheit/Justiz sind die Mittel für die elektronischen Maßnah­men um 40 Prozent gekürzt worden, meine Damen und Herren! (Abg. Plessl: Das ist ja unerhört!) Ja wie erklären Sie denn das der Bevölkerung draußen, dass genau die Mittel für die elektronischen Maßnahmen, die notwendig sind, um 40 Prozent gekürzt werden? (Abg. Plessl: Umgefallen sind sie!)

Dann kommt Herr Rosenkranz heraus und sagt, es ist alles so schlecht, die Opposition macht das so schlecht. (Abg. Rosenkranz: Das hat er verstanden! Das haben Sie echt einmal verstanden!) Meine Damen und Herren! Hausgemacht ist diese Unsicherheit, die Sie da fabrizieren, und die Lösung ist einfach eine Frechheit. Da können Sie uns


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mit Unwahrheiten stundenlang etwas erzählen, das macht es auch nicht besser. Ich bin befriedigt, denn die Leute sind sicher nicht so dumm, das zu glauben. – Danke schön. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

14.57


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 8 bis 11 der Tagesordnung, damit das Verlangen auf Behandlung einer Dring­lichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

14.58.37Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Rettung für das Weltkulturerbe?“ (716/J)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 716/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich die Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Es hat schon merkwürdig begonnen. 2008 wurde das Grundstück am Wiener Heu­markt – heftig kritisiert vom Rechnungshof – weit unter seinem Marktwert verkauft.

Dann wurde im Jahr 2012 bekannt, dass der Investor Michael Tojner auf diesem Grundstück im Kerngebiet des Weltkulturerbes ein Hochhaus für Luxuswohnungen bauen will. Das war zu diesem Zeitpunkt unmöglich. Also hat ihm der Wiener Gemein­derat die Fläche einfach umgewidmet. Im Jahr 2020 soll mit dem Bau von zwei Hochhäusern, eines davon 66 Meter hoch, begonnen werden.

Die UNESCO hat von Beginn an das Vorhaben als inakzeptablen Eingriff in die historisch gewachsene Struktur der Altstadt abgelehnt. Vor einem Jahr – im Juli 2017 – hat die UNESCO das historische Zentrum der Stadt Wien deshalb auf die Rote Liste des gefährdeten Weltkulturerbes gesetzt und Österreich eine Frist zur Stellungnahme im Rahmen eines Reports bis 1. Februar 2018 eingeräumt.

Inhaltlich sollte dieser Report auf folgende Kritikpunkte der UNESCO eingehen:

·          Unzureichender Schutz des Welterbes in den Planungsinstrumenten der Stadt Wien

·          Höhe und Volumen des Bauprojekts am Heumarkt in der Kernzone des Welt­erbes

·          Unzureichende Informationen zum Zubau des Wien-Museums / Aufstockung des Winterthur-Gebäudes und deren Welterbeverträglichkeit am Karlsplatz

Aufgrund dieses eingeforderten Reports und der Vorhaben Österreichs bezüglich der Kritikpunkte entscheidet die UNESCO in der nächsten Komiteesitzung Ende Juni 2018 über einen allfälligen Verlust des Weltkulturerbetitels.


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Nun hat sich die neue Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm zum Schutz des UNESCO-Weltkulturerbes bekannt:

"[...] Schutz des UNESCO-Weltkulturerbes in Österreich als wichtigen Anzie­hungs­punkt für Touristen aus dem In- und Ausland [...] Überprüfung der Eingriffsmöglichkeit des Bundes in die Bau- bzw. Raumordnung zur Einhaltung völkerrechtsverbindlicher Staatsverträge."

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Kulturminister Gernot Blümel erklärte Vizekanzler Heinz-Christian Strache: „Die Regierung werde nun alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Welterbestatus zu erhalten“. [...] Die Bundesregierung werde „sämtliche rechtliche Schritte“, etwa den Gang zum Verfassungsgerichtshof, prüfen.1

In seinem Report vom 31.1.2018 beantwortete das Bundeskanzleramt die Kritikpunkte der UNESCO aber leider unzureichend. Ein Workshop im März 2018, eine Welt­erbe­verträglichkeitsprüfung im Sommer 2018 sowie eine Joint Mission im September 2018 werden niemanden in der UNESCO beeindrucken. Solange sich am Status Quo der kritisierten Bauvorhaben nichts ändert, könnte die Weltorganisation bereits im Juli 2018 bei ihrer nächsten Sitzung dem Zentrum Wiens den Welterbestatus entziehen. Für den Herbst 2018 geplante Aktivitäten der Bundesregierung kämen zu spät. Die UNESCO reagierte auf den Report des Bundeskanzleramtes daher verhalten. Ein bloßes Be­kenntnis der Republik Österreich zur Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen gegen­über der UNESCO sei richtig und wichtig, würde aber nicht ausreichen.

Eine von dem mit der Sach- und Rechtslage vertrauten Rechtswissenschafter Helmut Hofmann verfasste Untersuchung geht davon aus, dass die Leitbilder der Stadt Wien (Masterplan Glacis und Hochhauskonzept 2002) völkerrechtliche Verbindlichkeit gegen­über den Vertragsstaaten der Welterbe-Konvention entfalten und damit nicht bloß in­ner­staatliche Absichtserklärungen ohne Verbindlichkeit sind:

„Das erstmals im Jahr 2002 vom Wiener Gemeinderat verabschiedete Hochhaus­konzept ist nämlich nicht nur eine innerstaatlich unverbindliche Absichtserklärung. Es ist ein nicht unwesentlicher Teil jener Berichte, die im Sinne des Art. 29 des Welterbe-Übereinkommens der Generalkonferenz der UNESCO verpflichtend vorzulegen sind.“

Diese Selbstverpflichtung gegenüber den Vertragsstaaten könne später nicht rechts­wirksam durch eine anderslautende Erklärung widerrufen werden. Das bedeutet, dass der im neuen Hochhauskonzept von 2014 einseitig erklärte und grob irreführend darge­stellte Wegfall des Ausschlusses von Hochhausbauten in der Welterbe-Kernzone eine „Vertragsverletzung gegenüber den Vertragspartnern darstellt und mangels Zustim­mung derselben ihnen gegenüber auch keine Rechtskraft erlangen kann."

Darüber hinaus stellt die Untersuchung fest, dass die Welterbe-Konvention durch das am 18. März 1993 in Kraft getretene BGBl. Nr. 60/1993 Teil der nationalen Rechts­ordnung wurde und deshalb sowohl Bund als auch Länder gemäß dem Legalitäts­prinzip nach Art. 18 B-VG an diese gebunden seien. Der zuständige Bundesminister ist im Rahmen seiner Ministerverantwortlichkeit auch für die Durchsetzung völkerrecht­licher Verträge mit verantwortlich.

Darüber hinaus verpflichtet Art. 16 Abs. 4 B-VG die Länder zur Änderung oder Ergän­zung verbindlicher Normen, die der Durchführung des Welterbe-Übereinkommens ent­ge­genstehen können. Art. 16 Abs. 4 B-VG normiert ausdrücklich den Übergang der Zuständigkeit für solche Maßnahmen (einschließlich der Erlassung allenfalls notwen­diger Gesetze) auf den Bund, solange ein Land die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst getroffen hat.


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Zusätzlich verweist Prof. Theo Öhlinger2 auf den Artikel 16 Abs. 5 B-VG, zweiter Satz: „Hiebei stehen dem Bund die gleichen Rechte gegenüber den Ländern zu wie bei den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung (Art. 102).“ Dies inkludiere auch ein Weisungsrecht. „Dem Bund kommt hinsichtlich dieser Verpflichtung der Länder ein Aufsichtsrecht zu, das auch die Erteilung von Weisungen an den Landeshauptmann einschließt.

Die Möglichkeit einer Weisung wäre ein kräftiges und praktikables Instrument, wenn die Bundesregierung ernsthaft ihre Ankündigung verwirklichen wolle, das Weltkultur­erbe zu schützen.

Im Übrigen steht der Bundesregierung auch selbst der Weg zum Verfassungs­gerichts­hof offen, wo sie die Verordnung des Flächenwidmungsplans gem. Art. 139 B-VG aufgrund deren Rechtswidrigkeit bekämpfen könnte und nach Ansicht einiger Experten sogar muss. Die Bundesregierung kann ungeachtet der oben genannten Normen einen Antrag auf Aufhebung einer Verordnung beim VfGH stellen, da der Flächenwid­mungs­plan gegen § 1 Abs. 2, Z. 14 der Wiener Bauordnung verstößt. Das in dieser Geset­zesstelle erforderliche „in seinem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdige Stadt­bild“ ist auf Grundlage des UNESCO Weltkulturerbe-Status zweifellos gegeben.

Daher stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

Anfrage

1)          Was wurde – außer den bereits öffentlich bekannten Gesprächen und geplan¬ten drei Veranstaltungen (ExpertInnenworkshop im März 2018, Welterbe¬ver¬träg¬lich¬keitsprüfung im Sommer 2018 sowie UNESCO/ICOMOS Joint Mission im September 2018) – seitens der neuen Bundesregierung unternommen, um das UNESCO Weltkulturerbe für das historische Zentrum der Stadt Wien zu erhalten?

2)          Welche wirkungsorientierten Aktivitäten zur Rettung des Welterbe-Titels sind über diese (in Frage 1 genannten) Veranstaltungen hinaus bis zur nächsten Sitzung des Welterbe-Komitees Ende Juni 2018 geplant?

3)          Ist es denkmöglich, dass die UNESCO, sollten die Aktivitäten der Bundes¬regierung (ExpertInnen-Workshop im März 2018, Welterbeverträglich¬keits¬prüfung im Frühsommer 2018) bis Ende Juni 2018 keinen für ausreichend erachteten Schutz des Welterbestatus bewirken, der Stadt Wien in der nächs¬ten Komitee-Sitzung den Status „Welterbe“ entzieht?

4)          Wenn ja, warum werden seitens der Bundesregierung bis zur Sitzung des Welterbe-Komitees Ende Juni 2018 keine effektiveren Maßnahmen oder Inter¬ventionen gesetzt?

5)          Wie wird die Bundesregierung reagieren, falls die UNESCO dem historischen Zentrum der Stadt Wien in der nächsten Sitzung des Welterbe-Komitees den Weltkulturerbe-Status aberkennt?

6)          Am 01.02.2018 haben Sie gemeinsam mit dem Vizekanzler einen Antrag auf Verordnungs-Überprüfung des Flächenwidmungsplans am Heumarkt beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. Was wurde aus dieser Ankündigung?

7)          Ist die Rechtsmeinung von Helmut Hofmann für Sie nachvollziehbar, dass die Leitbilder Masterplan Glacis und Hochhauskonzept 2002, soweit sie geeignet sind, den Bestand des kulturellen Welterbes von Wiens Innenstadt zu beein¬flussen, völkerrechtliche Verbindlichkeit entfalten?

8)          Wenn nein, wie begründen Sie ihre Meinung?


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9)          Ist die Rechtsmeinung von Helmut Hofmann für Sie nachvollziehbar, dass das Hochhauskonzept 2014 eine völkerrechtliche Verletzung des Welterbe-Übereinkommens darstellt?

10)        Wenn ja, wie werden Sie auf diese Verletzung reagieren?

11)        Wenn nein, wie begründen Sie ihre Meinung?

12)        Ist die Rechtsmeinung von Helmut Hofmann für Sie nachvollziehbar, dass das Plandokument 7984 eine völkerrechtliche Verletzung des Welterbe-Überein¬kommens darstellt?

13)        Wenn ja, wie werden Sie auf diese Verletzung reagieren?

14)        Wenn nein, wie begründen Sie ihre Meinung?

15)        Ist die Rechtsmeinung von Helmut Hofmann für Sie nachvollziehbar, dass die Welterbe-Konvention durch das am 18. März 1993 in Kraft getretene BGBl. Nr. 60/1993 Teil der nationalen Rechtsordnung wurde und deshalb sowohl Bund als auch Länder gemäß dem Legalitätsprinzip nach Art. 18 B-VG an diese gebunden seien?

16)        Wenn nein, wie begründen Sie ihre Meinung?

17)        Setzen Sie gemäß Art. 16 Abs. 4 B-VG notwendige Maßnahmen an Stelle des Landes Wien, wenn dieses entsprechende Maßnahmen unterlässt, und wenn ja, wann werden Sie das tun und welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen?

18)        Wenn nein, wie begründen Sie den Verzicht auf diese Maßnahmen?

19)        Plant die Bundesregierung, dem Landeshauptmann von Wien eine Weisung gem. Art. 16 Abs. 5 B-VG zur Durchsetzung der nötigen Maßnahmen zum Erhalt des Welterbestatus zu erteilen?

20)        Wenn ja, wann wird die Weisung erteilt und welche Maßnahmen wird sie beinhalten?

21)        Wenn nein, warum nicht?

22)        Da die Stadt Wien den Pressemeldungen zufolge keinerlei Anstrengungen unternimmt, um das Welterbe zu schützen: Wann sehen Sie den Zeitpunkt gekommen, über einen Dialog hinaus rechtliche Schritte zu ergreifen?

23)        Die Bundesregierung kann einen Antrag auf Aufhebung einer gesetzwidrigen Verordnung beim VfGH stellen, da der Flächenwidmungsplan gegen § 1 Abs. 2, Z. 14 der Wiener Bauordnung verstößt. Werden Sie das tun und wenn ja, wann?

24)        Wenn nein, warum nicht?

25)        Sie haben mehrfach angekündigt, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um das Welterbe zu schützen. Haben Sie sämtliche Optionen bereits ausgeschöpft?

26)        Wenn ja, was haben Sie hier konkret unternommen und was hat die Prüfung der Möglichkeiten ergeben?

27)        Welche nationalen Maßnahmen zum Schutz des Welterbes in Österreich pla¬nen Sie für die Zukunft, um es gegenüber allfälligen entgegengesetzten Inter¬essen von Gemeinden und Ländern zu schützen?

28)        Sollten manche der vorliegenden rechtlichen Fragen von Ihnen nicht abschlie¬ßend beantwortet werden können: Sollten Sie dann nicht den Verfassungs¬gerichtshof mit der Klärung dieser Fragen betrauen?

29)        Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu vielen dieser Fragen würde auch für künftige Investitionen in die Stadtentwicklung Rechtssicherheit schaf¬fen. Wollen Sie nicht auch eine ehestmögliche rechtssichere Situation herstel¬len?

30)        Worin unterscheidet sich Ihr Handeln in Bezug auf das Weltkulturerbe des historischen Zentrums der Stadt Wien von dem Ihres Vorgängers als Kultur¬minister?

1 https://kurier.at/chronik/wien/heumarkt-projekt-regierung-kritisiert-wien/309.186.527


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 160

2 Auch in Öhlinger/Eberhard: Verfassungsrecht, Rz 16.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich erteile nun Abgeordnetem Zinggl als Erstfrage­steller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.59.09

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Minister Blümel! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen tut es mir leid, dass ich diese Dringliche Anfrage hier heute stellen muss – aber nur ein bissel, sage ich gleich, damit da kein Irrtum entsteht.

Warum ist dieses Thema möglicher Verlust des Welterbes so dringlich? – Österreich ist drauf und dran, sich international erbärmlich zu blamieren. 

In etwas mehr als zwei Monaten tagt wiederum der Kongress der Delegierten aus vielen Ländern der Welt, der Kongress der Denkmalschützer und der Welterbe­spezi­alisten (Zwischenruf des Abg. Rädler) der Unesco, und Österreich hat seine Haus­auf­gaben nicht gemacht, um deren Erledigung es von der Unesco gebeten wurde. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Wie Sie wissen, steht Österreich seit Jahren auf der Tagesordnung dieses Gremiums, das nur einmal im Jahr tagt, und auf der Tagesordnung stehen die ganz besonders schwierigen Fälle – Fälle, die normalerweise in Krisengebieten, in Kriegsgebieten, in Katastrophengebieten entstehen, wo das Welterbe extrem gefährdet ist, und die Unesco möchte so gut es geht helfen. Wenn Österreich aber immer wieder eines dieser Problemländer darstellt, weil es von sich aus die völkerrechtlichen Verträge nicht erfüllt, weil es von sich aus das ihm Aufgetragene nicht pflichtgemäß erfüllt, dann ist die Unesco, werte Kolleginnen und Kollegen, ziemlich sauer auf Österreich.

Herr Bundesminister, Sie wissen das seit Kurzem, so wie ich es seit Langem weiß: Österreich hat sich selbst in Bedrängnis gebracht und steht damit auf derselben Stufe wie Länder, die von Krieg, Krisen und Katastrophen geschüttelt werden. Dafür, glaube ich, hat die Unesco zu Recht kein Verständnis, und dringlich ist es deswegen, weil in zwei Monaten diese Konferenz, wie gesagt, neuerlich zusammentreten und darüber entscheiden wird (Zwischenruf des Abg. Rädler), ob das Weltkulturerbe Innere Stadt, das Zentrum Wiens, weiterhin ein solches bleiben wird oder ob Wien, ob Österreich diesen Titel definitiv verlieren wird (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler), denn irgendwann einmal wird auch der Unesco der Kragen platzen. Seit sechs Jahren steht Österreich jedes Jahr mit demselben Thema an oberster Stelle der Tagesordnung. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Ich nehme an, dass Sie alle wissen, wovon ich spreche: Im historischen Zentrum von Wien, im Kerngebiet des Weltkulturerbes, sollen zwei Hochhäuser entstehen, Hoch­häuser, die dazu dienen, dass in den obersten Stockwerken ein paar Luxuswohnungen gebaut werden, von denen die Aussicht auf das historische Zentrum Wiens besonders gut ist. Genau das ist etwas, wozu viele Menschen in Österreich sagen: Dieses Projekt kann nicht sein, dieses Projekt muss auf Widerstand stoßen (Abg. Rädler: ... Verant­wortung hat!), dieses Projekt ist so, wie es jetzt in Bezug auf die Flächenwidmung ermöglicht wird, unerträglich und widerspricht diametral den Interessen eines Landes, das sich Kulturnation nennt und das eigentlich vorbildlich darauf achten müsste, dass das, was ihm anvertraut wurde und was Welterbe ist, auch geschützt wird.


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Es gibt eine Legende, die sich seit Jahren hält und noch immer kursiert, und das ist die Legende, man könne mit der Unesco darüber verhandeln, dass sie vielleicht doch ausnahmsweise nachgibt oder dass das Kerngebiet verkleinert wird. Das ist eine Legende, und ich weiß, wovon ich spreche, weil ich selbst jahrelang in der Unesco-Kom­mission war. Die Unesco verhandelt diese Dinge nicht, und schon gar nicht nach sechs Jahren. Die Unesco hat ganz bestimmte Regeln, sie hat ganz bestimmte Richt­linien, die sie mit Österreich, mit jedem anderen Staat, der die Konvention unter­zeichnet hat, vereinbart hat, und die Unesco ist daran interessiert, dass diese Regeln eingehalten werden, und muss auch darauf achten, weil sonst alle Staaten kommen und jeder macht, was er will, und das kann so sicher nicht sein.

Niemand braucht deswegen aber etwas Falsches zu vermuten: Die Unesco ist sicher nicht reaktionär. Da sitzen 150 Leute drinnen, die genau wissen, dass sich Städte auch entwickeln und dass sich Städte und Zentren des Welterbes auch entwickeln müssen, aber mit Maß und angepasst an die jeweilige Umgebung, an die Struktur, an die Morphologie, die sozusagen diesen Erbecharakter erst ausmacht. Wenn in den Verträgen entsprechende Auflagen gemacht wurden, dann, würde ich sagen, sollten diese auch von Österreich eingehalten werden, noch dazu, da das geschützte Kern­gebiet in Wien nur 1 Prozent der Gesamtfläche ausmacht, 1 Prozent des Stadtge­bie­tes – im Unterschied beispielsweise zu Venedig, das 80 Prozent seiner Fläche ge­schützt hat. Die haben es wesentlich schwerer, und trotzdem würde kein Politiker in Venedig dulden, dass neben der Santa Maria della Salute oder neben dem Campanile ein 66 Meter hoher Turm aufgebaut wird.

1 Prozent bedeutet, wenn man etwa auf seine 100-Quadratmeter-Wohnung aufpassen möchte, 1 Quadratmeter, also einen Fleck der Größe eines Sofas. Ich glaube, es ist nicht zu viel verlangt, wenn man auf so etwas aufpasst, noch dazu, wenn man es selbst will. Von Käseglocke oder Musealisierung kann da keine Rede sein, und nie­mand wird behaupten, dass Wien nicht – trotz dieses Gütesiegels – eine pulsierende und lebendige Stadt ist, so wie übrigens auch alle anderen Welterbezentren in Europa, wie beispielsweise Lyon – da wird niemand sagen, das ist eine tote Stadt –, wie Rom oder wie Prag.

Prag ist ein gutes Beispiel, denn in Prag hat es einen ähnlichen Fall gegeben, wo ein Bauherr mit einem renommierten Architekten – Frank Gehry –, mit diesem wirklich weltbekannten, berühmten Architekten, ein Hochhaus bauen wollte, aber letztendlich hat die Stadt den Interventionen der Unesco nachgegeben, und zwar relativ schnell und deutlich, und hat den Architekten gebeten, die Bauhöhen den Richtlinien ent­sprechend einzuhalten, und siehe da, Frank Gehry hat eines der bekanntesten Ge­bäude – Sie werden es wahrscheinlich kennen, die zwei tanzenden Türme Gin­ger & Fred – gebaut, und es war eine Meisterleistung, derentwegen allein es sich lohnt, dort hinzufahren.

Jetzt könnte man fragen: Welche 1 Prozent in Wien sind das, und wer hat diese be­stimmt? – Österreich beziehungsweise Wien hat das selbst festgelegt. Wir sind es gewesen, zuerst Wien und dann Österreich, die zur Unesco gegangen sind und gesagt haben: Kommt bitte einmal mit eurer Kommission her, schaut euch das an, das ist etwas, was für die Welt von Bedeutung ist, das sollte unter Schutz gestellt werden! – Das Komitee war da, sie haben sich alles angesehen, sie haben das genau geprüft, mit entsprechenden Auflagen versehen und haben gesagt, das ist schützenswert, passt bitte darauf auf, und sie haben auch ganz transparent klargemacht, was geht und was nicht geht – und Österreich hat auch einen Sitz in diesem Komitee.

Dann, 2012, gleich mit den ersten Plänen dieses Hochhauses am Heumarkt neben dem Stadtpark, hat die Unesco Österreich gewarnt und hat gesagt: Das geht nicht, das ist zu hoch! – Es hat aber keinen der politisch Verantwortlichen interessiert, nicht im


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zuständigen Ministerium, nicht in der Stadt Wien. Die Stadt hat sogar noch eins drauf­gelegt und hat sämtliche eigenen Schutzmechanismen, die sie hatte, aufgehoben und dann letztendlich, voriges Jahr, auch noch die Flächenwidmung derart geändert, dass Hochhäuser gebaut werden können. Das war für die Unesco, meiner Meinung nach zu Recht, eine Provokation – irgendwie muss sie ja darauf aufpassen, dass nicht andere diesem Beispiel folgen –, und sie hat Wien auch auf die Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt. Das kommt ganz, ganz selten vor.

Was bedeutet das jetzt? – Das bedeutet, Wien beziehungsweise Österreich hat noch einmal die Möglichkeit, den Kurs zu ändern. Österreich sollte der Unesco berichten, inwieweit diese Flächenwidmungen wieder rückgängig gemacht wurden. Was immer Österreich dazu unternommen hat, sollte dazu dienen, die Unesco umzustimmen. Geschehen ist so gut wie gar nichts. Es wurden der Unesco Berichte geliefert, dass wir auch in Diskussionen eintreten und Workshops machen, aber ich glaube, das ist ein wenig zu wenig für die Unesco, um den Status zu halten, und ich glaube, es kann durchaus passieren, dass Wien in zwei Monaten den Welterbestatus endgültig verliert. Endgültig heißt dann wirklich endgültig; wenn man einmal von der Liste weg ist, gibt es kein Zurück. Es gibt auch keine Verkleinerungen oder so etwas Ähnliches, und ein lächerlicheres Szenario für die internationale kulturelle Weltöffentlichkeit kann uns gar nicht passieren.

Interessant ist, welche Folgen das hat: Ist der Weltkulturerbestatus einmal weg, kann jederzeit ein ähnliches Gebäude im Zentrum Wiens gebaut werden, weil es keinen Grund mehr gibt, dies einem Bauwerber zu verweigern. Erstens ist Wien dann nicht mehr kulturelles Welterbe, und zweitens: Wenn man das einem Bauwerber genehmigt hat, mit welcher Begründung lehnt man das beim zweiten ab? – Das sind die schönen Aussichten, werte Kolleginnen und Kollegen, vor denen mir ein bisschen graut. Für die Immobilienhaie, für die Spekulanten, für die Investoren, für die Baubranche, für die Baulöwen mag das lukrativ sein, mag das ein großartiger Ausblick sein: endlich keine lästigen Hürden, keine Barrieren der Höhen mehr, ein Eldorado für die Spekulanten!

Danach, und das ist auch klar, ist diese Stadt aber austauschbar und sieht aus wie viele andere auf der Welt, eine Stadt, in der das historische Erbe zwischen den Schuh­kartons mit Löchern untergeht und verschwindet, und das alles, damit ein Spekulant Millionengewinne machen kann oder damit ein paar wenige eine herrliche Aussicht von einem Wohnturm mitten in der Stadt haben, die Aussicht auf das ehemalige Welterbe genießen können, das sie mit diesem Gebäude zerstört haben. Das heißt, die Besitzer dieser Luxuswohnungen schauen eben auf dieses Welterbe, das sie kaputt gemacht haben. Das erinnert mich an diesen Running Gag der Sechzigerjahre über den Donau­turm. Da hat es Kritik an diesem Bauwerk gegeben, und dann ist die Frage aufgetaucht: An welchem Ort ist Wien am schönsten? – Auf dem Donauturm, denn das ist der einzige Platz in Wien, an dem man den Donauturm nicht sieht. (Abg. Strolz: Ah, schön!)

Genau das trifft auch auf diesen Wohnturm am Heumarkt zu. Es wird da kein Spital gebaut, es wird da kein Museum gebaut, es wird da keine Universität gebaut, nichts, was von öffentlichem Interesse wäre und worüber man sagen könnte, da hat die Stadt, da hat das Land etwas davon. Nein, sie haben gar nichts davon, die Gemeinde Wien hat nicht einmal einen monetären Gewinn, so, wie das andere Länder machen, bei­spielsweise die Schweiz. Die Schweiz macht es so, dass sie sagt: Wenn wir umwid­men, dann muss von dem Gewinn – und zwar nicht ein Mal, sondern immer, von jedem Gewinn – ein Prozentsatz an die Stadt fließen. Das ist zum Beispiel in der Stadt Basel ein relativ hoher Prozentsatz, 70 Prozent des Gewinns gehen an die Stadt Basel. Warum geht das in Wien nicht? – Das kann ich beantworten: weil die Investoren dann angeblich zu wenig verdienen. Das ist tatsächlich die Antwort gewesen, die ich bei


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einer Podiumsdiskussion bekommen habe. Da kann ich nur sagen: Ja und? Was geht das mich an, ob ein Investor genug verdient?

Eines ist bei der ganzen Geschichte allerdings neu und auf wirklich grausliche Weise bemerkenswert: Österreich gibt damit nämlich ein internationales Beispiel, dass auch auf Weltkulturerbestätten spekuliert werden kann. Was heißt das? – Bis jetzt konnte man Grund auf einem welterbegeschützten Fleck zwar erwerben, aber es konnte kaum etwas gebaut werden; gebaut vielleicht, aber nicht großartige, demonstrativ das Gebiet verändernde Bauwerke, und darum sind diese Grundstücke auch gar nicht so teuer, sie sind relativ lukrativ. Wenn es allerdings gelingt, die Widmung zu ändern, dann steigen die Preise natürlich enorm. Wir wissen, dass das landauf, landab, auf der gan­zen Welt immer gemacht wird, allerdings bis jetzt nie im Zusammenhang mit einem geschützten Gebiet, einer geschützten Stelle des Welterbes. Da gibt Österreich nun ein hervorragendes Beispiel, denn ab sofort wird wahrscheinlich international auch auf andere Welterbestätten spekuliert – na ist halt das eine oder andere dann weg! So geht das dann: Privatisierung des gemeinsamen öffentlichen Gutes, Absahnen des Mehrwertes, der dadurch entstanden ist, dass die Gemeinschaft über Generationen aufgepasst hat.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die Investoren, die Spekulanten sind ja gar nicht wirklich das Problem, das wir hier zu behandeln haben. Die tun einfach, was man sie tun lässt und wofür die Gesellschafter eben investieren. Im Zusammenhang mit dem Hochhausprojekt am Heumarkt sind das zum Beispiel Gesellschafter und Spekulanten, die sich auch im Hypo-Alpe-Adria-Skandal in Kärnten einen Namen gemacht haben. Mehr muss ich, glaube ich, nicht dazu sagen.

Kommen wir zurück zu den Dingen, die wir wirklich verändern können, kommen wir zurück zur Politik! Wie kann es zum Beispiel sein, dass die Leute um Tojner und er selbst beim Bieterverfahren zum Heumarktprojekt den Zuschlag bekommen haben, obwohl andere mehr als das Doppelte geboten hätten? Das ist eine Frage, die wird irgendwie so am Rande angemerkt, da kann man sagen: Ja, das ist eigentlich arg gewesen, das hätte nicht sein sollen, aber mein Gott, das ist halt passiert.

Wo war da die Politik? Immerhin war das der Wiener Stadterweiterungsfonds; dieser ist keine Wiener Institution, sondern war in der Verantwortung des Bundesministeriums für Inneres. 2008 wurde eben dieses Grundstück am Wiener Heumarkt wesentlich zu billig verkauft, für 4,2 Millionen Euro, von der öffentlichen Hand, ein Grundstück mitten in Wien – Sie kennen es, Eislaufverein – um 4,2 Millionen Euro! Der Rechnungshof hat diesen Verkauf damals scharf kritisiert und hat gemeint, so etwas hätte niemals statt­finden dürfen, denn für das Grundstück wurde zur selben Zeit ein Betrag von 9 Millio­nen Euro geboten – immer noch zu wenig.

Das Problem ist die verantwortliche Politik, und ich glaube, sie hätte die Pflicht, diese Entwicklung zu stoppen, zu bremsen. Immer öfter diktieren die Investoren, von denen ich glaube, dass sie besser als Spekulanten bezeichnet werden – die Tojners, Haselsteiners, Lenikus’, Soravias, Benkos, wie auch immer sie alle heißen (Abg. Rädler: Die NEOS!) –, was zu genehmigen ist. Sie bestimmen, was zu genehmigen ist, und nicht das Denkmalamt und nicht die Politik. (Abg. Rädler: Läuft wie geschmiert mit den NEOS!) Die Politik schaut zu, hilft sogar und trifft hinter verschlossenen Türen Entscheidungen, die das gemeinsame Gut extrem gefährden.

Da ist es auch nicht erstaunlich, dass ein so auflagenstarkes Medium wie die „Kronen Zeitung“ plötzlich, obwohl sie doch immer aufseiten der Wutbürger ist und gegen bürger­feindliche Vorhaben auftritt, in diesem Fall besonders zurückhaltend, ruhig, ja fast befürwortend ist; keine Kanonen werden aufgefahren. Vielleicht hat das damit zu


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tun, dass der Investor ein guter Freund und Geschäftspartner der Familie Dichand ist. (Abg. Rädler: Wie steht’s bei den Grünen?)

Ich frage Sie jetzt, Herr Minister: Warum werden Sie da nicht tätig? Warum kommen Sie nur mit irgendwelchen Diskussionen, die Sie machen wollen, mit Workshops? – Sie können erstens eine Verfassungsbeschwerde gegen die Flächenwidmung der Stadt Wien einreichen. Sie können zweitens dem Bürgermeister eine Weisung erteilen, er möge sich darum kümmern, dass die Flächenwidmung wieder rückgängig gemacht wird, und Sie können letztendlich – und das haben wir uns ganz genau angesehen – selbst gesetzliche Maßnahmen setzen, die die Stadt Wien überrollen, und damit gewährleisten, dass das Welterbe sichergestellt ist.

Das haben Sie nicht getan, daher sind Sie nicht glaubwürdig (Abg. Rädler: Was haben die Grünen getan?) in Ihren Bemühungen. Ich glaube eher, dass Sie die rot-grüne Stadtregierung vor sich hertreiben wollen, denn wenn das Welterbe fällt, dann können Sie sagen: Ich habe alles getan und die sind schuld! – Sie aber sind mit schuld, wenn Sie nicht unternehmen, was Sie unternehmen könnten. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

15.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich der Bun­desminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, Mag. Gernot Blümel, zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.18.32

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Zinggl! Zunächst einmal ist diese Dringliche Anfrage eine gewisse Besonderheit, weil wir da in der Problemanalyse und in vielen Fakten zu 100 Prozent übereinstimmen, was diese leidige Situation betrifft. Auch ich bin der Meinung, dass es wert sein muss und möglich sein muss, das Weltkulturerbe in Wien, das Prädikat Weltkulturerbe und die Stadtentwicklung unter einen Hut zu bringen.

Ich habe mich persönlich sehr gefreut, als meine Heimatstadt vor circa 20 Jahren den Weltkulturerbestatus beantragt hat, und habe mich dann auch gefreut, als die Unesco den Welterbestatus an die Stadt Wien verliehen hat, nämlich für de facto zwei Be­reiche, einerseits die Innere Stadt und andererseits das Areal um das Schloss Schönbrunn. Insgesamt handelt es sich dabei – Sie haben es auch schon ausgeführt – um lediglich circa 1 Prozent der Bausubstanz der Wiener Stadt, und deswegen kann man wohl nicht sagen, dass Weltkulturerbe nicht mit Stadtentwicklung unter einen Hut zu bringen ist.  In diesem Befund stimmen wir hundertprozentig überein.

Wir stimmen auch hundertprozentig darin überein, dass es eine gewisse Peinlichkeit darstellt, dass Österreich gemeinsam mit Wien nun dieser Situation ausgesetzt ist, dass die Unesco das Weltkulturerbe für die Innere Stadt auf die Rote Liste gesetzt hat. Das heißt de facto: Achtung, wenn das so weitergeht, wird dieses Prädikat aberkannt werden!

Es ist auch deswegen so peinlich für die Politik, vor allem für die rot-grüne Stadtpolitik, weil das in dieser Form de facto weltweit kaum vorkommt. Natürlich passiert es immer wieder, dass Kulturstätten der Status des Weltkulturerbes aberkannt wird, dies vor allem, wenn es Bürgerkriege oder Naturkatastrophen gibt, aber nicht, weil eine rot- grüne Stadtregierung nicht fähig ist, sich an das zu halten, was sie selbst zugestanden hat, worum sie sich selbst beworben hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich habe in meiner vorherigen Tätigkeit als Stadtrat von Wien auch regelmäßig darauf hingewiesen, dass das so nicht sein kann und dass wir die Regeln, die wir uns selbst


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gegeben haben, um die wir uns selbst beworben haben – egal, welche Stadtregierung das war –, einhalten müssen. Ich habe viele Gespräche mit Vertreterinnen und Vertre­tern der Unesco, mit Vertretern von Icomos, auch mit dem Investor selbst geführt, und es wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass das jetzt der Tropfen vonseiten der rot-grünen Stadtregierung war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Schon im Laufe der letzten zehn Jahre hat es ja leider Gottes immer wieder Beschwerden seitens der Unesco darüber gegeben, wie Rot-Grün mit den Bauvorschriften umgeht, vor allem was den 1. Bezirk betrifft.

Als ich dann vor circa drei Monaten die Chance bekommen habe, Bundesminister für Kunst und Kultur zu werden, in dessen Bereich auch die Administration des Staats­vertrages betreffend Unesco beheimatet ist, haben wir uns sofort angesehen, welche Möglichkeiten es da gibt. Das Erste, was wir getan haben, war, eben nicht so fortzu­schreiten, wie es die Jahre davor passiert ist. Immer wenn die Unesco beim Bundes­kanzleramt um einen Statusreport angefragt hat, wurde die Stadt Wien gefragt. Die Stadt Wien hat eine Stellungnahme abgegeben, und das Bundeskanzleramt hat diese eins zu eins an die Unesco weitergeleitet. Dadurch war die Meinung des Bundes­kanzleramtes quasi gleichbedeutend mit jener der Stadt Wien.

Diesen Teufelskreis haben wir durchbrochen, indem wir gesagt haben, auch wir wollen uns da einschalten und schauen, was denn tatsächlich Sache ist und wo wir einen Beitrag zur sachlichen Klärung der Situation leisten könnten. Leider Gottes ist es ein Faktum, dass es die Gesprächskultur aufgrund von vielseitigen Verwerfungen auf beiden Seiten nicht mehr gegeben hat. Salopp formuliert: Die Unesco und die Stadt Wien waren gegenseitig aufeinander angefressen und haben nicht mehr miteinander geredet.

Diesen Teufelskreis müssen wir durchbrechen, um die Möglichkeit zu wahren, dass der Weltkulturerbestatus für Wien erhalten bleibt.

Wir haben uns auch die rechtlichen Möglichkeiten angesehen und ich habe auch versucht, einige Gutachten, die Sie in der Anfrage zitieren, ausfindig zu machen. Ich kann Ihnen sagen, die Verfassungsklage ist die Ultima Ratio, die wir, wenn es nicht anders geht, wenn die Dialoge nicht zum Erfolg führen, natürlich anwenden werden. Aber sie ist der letzte Schritt. Sie ist der letzte Schritt vor allem auch deswegen, weil es unterschiedliche Expertenmeinungen darüber gibt, ob sie von Erfolg gekrönt wäre.

Bevor wir dieses Mittel ergreifen und dann vielleicht zur Entscheidung kommen, dass es nicht möglich ist, per Klage eine Änderung herbeizuführen, möchte ich auf diplo­matischem Wege, im Wege des Dialogs zumindest alles versuchen, um beide Seiten aneinander heranzuführen und so vielleicht sicherzustellen, dass das Weltkulturerbe für Wien erhalten bleibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich komme jetzt zur konkreten Beantwortung der 30 Fragen, die Sie mir heute Morgen übermittelt haben, und möchte mit folgenden Antworten beginnen:

Zu den Fragen 1 und 2 sowie 25 und 26:

Diese Vorgangsweise wurde von der Direktorin des Welterbezentrums in einem Schrei­ben vom 22. Februar 2018 ausdrücklich begrüßt. Es wird wörtlich festgehalten, dass man nach Konsultation des vorgeschlagenen Weges mit Icomos International an der Vorgangsweise einer ernsthaften Auseinandersetzung interessiert ist und dieses Thema auch so sieht.

Das bedeutet eine tiefe inhaltliche Beschäftigung mit allen damit verbundenen Fragen und Aspekten. Dies ist nicht in wenigen Wochen erledigt. Es ist daher das Gesamt­ergebnis abzuwarten, bevor über allfällige rechtliche Schritte nachgedacht wird.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 166

Die Umsetzung ist folgendermaßen geplant: Es gibt drei Schritte, einen Experten­work­shop, ein Heritage Impact Assessment und eine Advisory Mission zum historischen Weltkulturerbe Zentrum Wien. Die Durchführung hat mit einem Workshop am 14. und 15. März begonnen.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Diese Frage wurde im Vorfeld der Übermittlung des State of Conservation Report 2018 von der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Unesco direkt mit den Vertretern des Welterbezentrums diskutiert. Die Antwort war eindeutig: Die Eintragung in die soge­nannte Rote Liste ist ein erster Schritt in Richtung der Aberkennung des Welterbe­status. Es ist der Start eines intensiven Dialogs. Dieser Dialog wurde eingeleitet und wird nun während des gesamten Jahres fortgesetzt.

Zur Frage 6:

Die Frage allfälliger rechtlicher Schritte hängt davon ab, in welcher Weise sich die Stadt Wien im Rahmen des für 2018 vorgesehenen Prozesses einbringt und welche Stellungnahme sie zu den endgültigen Ergebnissen und Schlussfolgerungen abgibt. Es bedarf einer intensiven sachlichen Beschäftigung mit dem Fall. Gefragt sind Fach­experten, die eine entsprechende Bewertung abgeben, und danach soll die Ultima Ratio gebraucht werden, falls es zu keinem Ergebnis kommt.

Zu den Fragen 7 bis 21, 23 und 24, 28 und 29:

In erster Linie braucht es jetzt einmal Maßnahmen und Entscheidungen auf politischer Ebene. Ob rechtliche Schritte überhaupt erforderlich sein werden, hängt von der Teil­nahme am Prozess und den daraus folgenden Schritten der Stadt Wien ab. Allfällige rechtliche Schritte sind aus meiner Sicht die allerletzte Möglichkeit, die man wählen sollte, um einen den Anforderungen des Unesco-Welterbes konformen Umgang mit dem historischen Zentrum zu erzwingen.

Zur Frage 22:

Die für das Weltkulturerbe in der Stadt Wien verantwortlichen Personen waren im Workshop Mitte März sowohl auf Verwaltungsebene als auch durch die politische Ebene vertreten. Dabei wurde das klare Bekenntnis zu einer ernsthaften Teilnahme an den vorgeschlagenen Maßnahmen abgelegt. Ich wiederhole, wir müssen zurück zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik.

Zur Frage 27:

Wesentliche Maßnahmen sind die Etablierung von Managementplänen und eines ope­rativen Welterbemanagements in der österreichischen Welterbestätte, eine Neu­struk­turierung der Zusammenarbeit mit Icomos Österreich, Icomos International und dem Welterbezentrum.

Zur Frage 30:

Im Interesse der Erhaltung des historischen Zentrums Wien soll nicht über Versäum­nisse der Vergangenheit referiert werden, sondern über die künftige Entwicklung. Ich bringe mich daher sehr aktiv ein und werde, wie beschrieben, auch durch die Ermög­lichung des Dialogs Maßnahmen ergreifen, damit das Welterbezentrum erhalten bleibt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 167

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass laut Geschäftsordnung die Redezeit nicht länger als 10 Minuten sein darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minu­ten zukommt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.


15.28.05

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Danke für die Anfragebeantwortung. Sie harmoniert inhaltlich mit unseren Standpunkten zu dieser Frage. Ich begrüße das in Aussicht gestellte Engagement und werde deshalb auch meine 10 Minuten zum Wohl der Allgemeinheit hier im Haus nicht verbrauchen. Ich sage nur zwei Dinge, wenn Sie erlauben.

Meine dreißigjährige Erfahrung als Anwalt ist ein bisschen konträr zu dem, was Sie in Aussicht gestellt haben. Die Beschreitung des Rechtsweges heißt nicht, dass man nicht mehr redet, sondern dass man unter anderen Bedingungen miteinander redet. Wenn Sie von vornherein die Beschreitung des Rechtsweges, das heißt die Be­schwerde an den VfGH, als Ultima Ratio hinstellen, nehmen Sie sich die Möglichkeit, Druck auszuüben, um wirklich ernsthaft zu reden. Das geht vermutlich leichter, wenn die Sache schon anhängig ist – zurückziehen kann man alles.

Das Zweite ist eine generelle Verdächtigung – die Zeit drängt, wir müssen bis Juni zu einer Lösung finden –: Das haben wir auch schon von Minister Drozda immer wieder gehört, wir reden, reden, reden, reden. Eine Möglichkeit, es nicht nur beim Reden zu belassen, sondern das, was Sie uns heute gesagt haben, auch als wirkmächtiges Argument in die Diskussion zu bringen, wäre, dass Sie etwa die Ankündigung, tat­sächlich die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen, auch derart ventilieren würden, dass es bestimmte Damen und Herren glauben. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

15.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


15.30.09

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Noll, die Vorgabe ist, dass ich jetzt nicht viel länger rede als Sie. Ich bemühe mich, da ich durchaus verstehe, dass Kollege Zinggl gesagt hat, es tut ihm schon fast leid, dass er heute diese Dringliche eingebracht hat, da wir in der Analyse einig sind.

Österreich hat viele kulturelle Welterbestätten und wir sind, glaube ich, alle dafür, dass wir unser kulturelles Erbe in Österreich erhalten. Ich glaube, es gibt keinen, der das nicht möchte.

Es gibt nur eine, die das offensichtlich nicht will, und das ist die Wiener Stadtregierung, das ist Rot-Grün. Da gibt es auf der einen Seite einen Heritage Alert von 2015, der Steinhof betroffen hat, wo ein kulturelles Erbe von Otto Wagner, dessen 100. Todestag wir heuer begehen, in Gefahr ist, und auf der anderen Seite gibt es den Brief der Unesco vom Juli des letzten Jahres betreffend den Heumarkt und die Gefahr, dass die Innenstadt von Wien nicht mehr dem Weltkulturerbe entspricht.

Meine Damen und Herren, darum sollten wir uns eigentlich gar nicht annehmen müs­sen. Es wäre eine Selbstverständlichkeit, würde die Stadt Wien ihrer Aufgabe nach­kom­men. Ich finde es daher im Sinne des Rechtsstaates nicht gut, dass man, wie Kollege Noll gemeint hat, sofort mit einer Klage droht, wenn wir einen Rechtsstaat haben, auf


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den man sich eigentlich verlassen können sollte. Wenn es eine Zuständigkeit der Gemeinde Wien gibt, hat sie dieser auch nachzukommen. Wo kommen wir da hin, wenn wir von den Menschen erwarten, dass sie sich an den Rechtsstaat halten, aber eine rot-grüne Stadtregierung tut es nicht? Das kann es ja wohl nicht sein! Das bedarf doch gar keiner Diskussion hier! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Sie (in Richtung SPÖ) haben den Rechtsstaat heute bei der Debatte zu den Polizei­befugnissen mehrmals ins Spiel gebracht und davor gewarnt, dass der Rechtsstaat nicht in Ordnung wäre. Und was machen Sie mit Rot-Grün in Wien? – Sie machen genau das Gegenteil! Sie nehmen den Menschen die Hoffnung, dass die Innenstadt weiterhin Weltkulturerbe sein kann. In Österreich gibt es viele andere Stätten, die sich das genauso verdienen, wo es aber andere Regierungen gibt, die sich auch darum kümmern – das ist der Unterschied. Niemand redet über Hallstatt, niemand redet über die Wachau, niemand redet über die Semmeringbahn. Dort ist es selbstverständlich, dass das Weltkulturerbe erhalten wird, bei Wien aber müssen wir darüber reden. Das kann wohl nur mit dieser Stadtregierung zusammenhängen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dass wir jetzt sogar auf Bundesebene darüber reden, hängt damit zusammen, dass wir erstmals Regierungsmitglieder auf Bundesebene haben, die Stellungnahmen der Stadt Wien nicht durchwinken. – Bis vor Kurzem war das so üblich: Kam eine Anfrage der Unesco, wie es mit dem Weltkulturerbe in Wien ausschaut, ob es eingehalten wird oder nicht, dann hat der zuständige Minister im Bundeskanzleramt eine Stellungnahme der Stadt Wien eingeholt und diese Stellungnahme eins zu eins nach Paris zum Unesco-Hauptquartier weitergeleitet.

Was ist heute? – Heute gibt es erstmals zwei Regierungsmitglieder, den Vizekanzler und Herrn Bundesminister Blümel, die sagen: Wir schauen uns das zuerst an. Wir schauen uns an, was wir tun können, um dieses Weltkulturerbe zu sichern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Meine Damen und Herren, diese beiden Minister schicken keinen Brief einfach weiter, sie spielen nicht Postkasten, sondern sie nehmen sich der Sache an. Sie versuchen zu retten, was zu retten ist. Welche Versprechen Rot-Grün dem Investor bereits gegeben hat, werden wir wahrscheinlich erst in Zukunft erfahren. Welche Rechtsansprüche sich daraus vielleicht ergeben, werden wir auch noch sehen. Und dann geht es vielleicht um den Schadenersatz der Stadt Wien, wenn uns das Weltkulturerbe aberkannt wird.

Meine Damen und Herren, unterstützen wir daher Bundesminister Blümel in seiner Aktivität, das Weltkulturerbe für Österreich und im Besonderen für Wien, für die Innere Stadt, zu sichern, dann kann es Österreich und vor allem Wien nur gut gehen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Herr Kollege Zinggl, Sie haben einen richtigen Schritt gesetzt, als Sie aus der grünen Partei ausgetreten sind, weil Sie sich von Vassilakou in der Frage der Flächenwidmung für das kulturelle Erbe Wiens nicht mehr vertreten gefühlt haben. (Zwischenruf des Abg. Zinggl. – Abg. Scherak: Jetzt könnt’s eine Koalition eingehen!) Jetzt können Sie uns in Ihrem eigenen Kampf gegen die rot-grüne Stadtregierung unterstützen, dann sind Sie am richtigen Weg. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.35


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Drozda ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.35.48

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! (Ruf bei der FPÖ: Jetzt wird’s schwer!) – Nein, es wird gar nicht schwer. Ehrlich gesagt


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hätte ich es gern kurz gemacht, wenn mich Kollege Gerstl jetzt nicht noch einmal aus der Reserve gelockt und mich auf die Idee gebracht hätte, auf diese Pressekonferenz der beiden Regierungsmitglieder zu sprechen zu kommen.

Ich muss sagen, das ist im Grunde genommen ein klassischer Fall von vermeintlicher Dynamik, von vermeintlicher Aktivität. Damit, dass man hergeht und sich hinstellt und sagt, wir werden jetzt das Kulturerbe schützen und sichern, und dann auf die konkreten Journalistenfragen sagt, wir diskutieren das und wir schauen uns das an und wir werden jetzt Gipfel einberufen, ist noch gar nichts geschützt und noch gar nichts gesichert. Am Ende ist es das Vortäuschen von konkreter Aktivität. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Ich lasse mir auch ungern den Vorwurf machen, diese Sache nicht ernsthaft betrieben zu haben, da das nicht stimmt.

Im Übrigen an die Adresse des Kollegen Zinggl: Wir diskutieren heute über Über­wachungsstaat und Sicherheitspakete und waren in einer Diskussion über ganz ele­mentare Fragen. Warum dieses Thema heute diese Dringlichkeit hat, lasse ich einmal dahingestellt. Es ist dir unbenommen, diese Dringlichkeit zu sehen. Ich persönlich sehe sie nicht an einem Tag, an dem es um Datenschutz, Überwachung und so weiter geht. (Abg. Neubauer: Ist euch das nicht recht? Das ist das typische Drüberfahren in Wien!) Aber es macht nichts, du wirst dann sicher zu Wort kommen.

Nichtsdestotrotz stelle ich mich gerne dieser Diskussion, zu jeder Tages- und Nacht­zeit, selbstverständlich auch am vierten Plenartag in Folge, und erörtere auch meine Haltung zu diesem Thema, das Sie jetzt als unbedingt dringlich ansehen.

Erklärt man seine Haltung, so muss man einmal sagen, was der Ausgangspunkt ist und wo man steht. Wir stehen dort, dass wir ein Kulturland repräsentieren, das gern in allen Reden beschworen wird. Wien zählt in Fragen der Lebensart, der Kunst, der Kultur, der Architektur zu den schönsten Städten der Welt. Darum verbietet sich auch jeder Vergleich mit Aleppo und mit Städten in Syrien. Um diese Präzision würde ich im Zusammenhang mit dieser Diskussion wirklich bitten.

Wir wissen um die Bedeutung der Bundesmuseen. Wir wissen um die Bedeutung der Theater, der Philharmoniker, der Symphoniker, aller Traditionskulturinstitutionen in unserem Land. Wir wissen um den Reichtum des kulturellen Erbes. Worüber wir viel weniger Bescheid wissen, ist die Bedeutung junger Künstlerinnen und Künstler und die Bedeutung einer kreativen Szene im Bereich Kunst und Kultur abseits der Weltkultur­erbestätten. Ich muss sagen, ich würde mich ganz gern in der kunst- und kultur­politi­schen Debatte mit dem Blick nach vorne und mit dem Blick in die Zukunft beschäftigen und weniger mit dem Blick in die Vergangenheit, der die letzten drei Tage so intensiv geprägt hat.

Natürlich gibt es beim Denkmalschutz immer eine Abwägung zwischen Konservieren und Modernisieren. Die unmittelbare Gefahr, dass wir den Verlust der Kulturnation proklamieren müssen, besteht meines Erachtens nicht. Ich kann auch den beruhi­genden Hinweis geben, dass die Wiener Kaffeehauskultur immer noch Teil des im­materiellen Kulturerbes ist, genauso wie übrigens der Nachlass von Arnold Schönberg. Keine Frage, beim Denkmalschutz muss jeder Fall ganz genau geprüft werden. Ich halte es auch mit Odo Marquard: ohne Herkunft keine Zukunft.

Gerade deshalb bin ich aber der Meinung, dass wir eine Diskussion über eine qualitätsvolle Entwicklung der Stadt führen müssen, insbesondere vor dem Hintergrund dessen, dass Wien Jahr für Jahr um die Dimension einer Kleinstadt weiterwächst. Auf diese Frage des Wachstums der Stadt wird uns der Canaletto-Blick, wie ich vermute, keine Auskunft geben, und die Diskussion um den Canaletto-Blick wird uns auch nicht


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entscheidend weiterbringen. Ich glaube, da helfen ernsthafte Diskussionen und ein Blick auf die Fakten.

Es würde den Rahmen sprengen, hier die Chronologie der Ereignisse darzustellen, aber vier Dinge möchte ich doch in Erinnerung rufen:

Erstens: Diese Diskussion wird seit Jahren geführt, und der Verhandlungsprozess wurde nach einem jahrelangen transparenten Verfahren in Form eines verbindlichen Flächenwidmungsplans und Bebauungsplans abgeschlossen.

Zweitens: Es wurde erfolgreich versucht, zwischen den Interessen der privaten Inves­titionen und dem öffentlichen Interesse einen Ausgleich zu finden. Dies wurde auch in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Ich habe jedenfalls ein anderes Verständ­nis von der Entwicklung einer Metropole und sehe beim konkreten Projekt durchaus auch den öffentlichen Nutzen für Eislaufverein, Konzerthaus und öffentlichen Raum.

Drittens: Darüber hinaus wissen wir alle, dass im Zuge der mehrjährigen Diskussion ein internationaler Architekturwettbewerb stattgefunden hat, an dem sich das Who’s who der internationalen Architektenschaft beteiligt hat. Diesen Wettbewerb hat der renommierte Architekt Weinfeld mit einem herausragenden Entwurf gewonnen.

Viertens: Am 5. Mai 2017 gab es einen einstimmigen Beschluss des Wiener Ge­mein­derats – und ich zitiere daraus –, „[...] dass in der Inneren Stadt [...] keine zusätzlichen Hochhäuser sowie keine Aufstockungen von bestehenden Hochhäusern geplant und verordnet werden“.

Ich bin daher dafür, dass man sich selbst ernst nimmt, ich bin dafür, dass man Wett­bewerbe ernst nimmt, und ich bin dafür, dass die Politik sich selbst ernst nimmt und geschlossene Vereinbarungen, geschlossene Verabredungen und einstimmig gefasste Beschlüsse ernst nimmt.

Natürlich kann man prinzipiell alles skandalisieren und alles problematisieren. Warum das jetzt passiert, erschließt sich mir nicht, zumal es ja auch einen Diskussionsprozess gibt.

Abschließend möchte ich Sie auf eine Stellungnahme jemandes verweisen, der beim Thema Architektur einen erstklassigen Ruf hat und jahre- und jahrzehntelang in dem Bereich gearbeitet hat, nämlich des langjährigen Leiters des Architekturzentrums Wien Dietmar Steiner. Er sagt Folgendes: „Und ich bin Isay Weinfeld für seinen Entwurf dankbar, der die Typologie und Modernität dieses Ortes ästhetisch und stadträumlich angemessen und perfekt weiterentwickelt.“

Meines Erachtens ist es genau so, und dem ist auch von meiner Seite nichts hinzu­zufügen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Rosenkranz ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


15.43.04

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Diese Anfrage, Kolleginnen und Kollegen der Liste Pilz, ist dringlich – wie vieles andere auch. Sie haben auch schon zum Klima eine Dringliche Anfrage eingebracht – auch das Klima ist dringlich, genauso wie die Kultur. Eine Nationalratssitzung bietet eben auch die Möglichkeit, so viel intellektuelle Flexibilität zu zeigen, dass man von einem wichtigen Thema zum anderen wichtigen Thema kommt. Ich bin schon gespannt, ob es irgendwann einmal auf der Tages­ordnung Dinge geben wird, über die man sagt, das ist jetzt nicht oder weniger wichtig


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oder dringlich. Das ist das Leben des Parlamentarismus, der Geschäftsordnung, der Möglichkeit der einzelnen Mandatare!

Wie oft haben wir denn auch die Diskussion, wenn gefragt wird, warum ein Rech­nungshofbericht so spät behandelt werden soll, wenn gesagt wird, der muss früher diskutiert werden? Warum soll dann der eine, der vorne ist, wieder nach hinten gereiht werden? – Wichtigkeiten, Nichtwichtigkeiten, das ist so!

Jetzt sind wir bei der Frage: Die Dringlichkeit erschließt sich mir schon, weil das Hohe Haus als Kontrollorgan auch der Bundesregierung sehr wohl das Recht haben muss, über das zu diskutieren, was der Herr Bundesminister bei der Beantwortung der Fragen hier aufgezeigt hat, nämlich dass es einen Diskussionsprozess gibt, dass es einen hoffentlich nachhaltigen und hoffentlich erfolgreichen Diskussionsprozess unter den Betroffenen gibt.

Zu den Ausführungen des Kollegen Noll, was den Rechtsweg betrifft, komme ich ein bisschen später.

Kollege Gerstl hat gefragt: Warum spricht man denn nur über Wien und nicht über die Wachau oder den Semmering und so weiter? – Na ja, ganz so ist es nicht! Ich möchte das Problem des Weltkulturerbes und seiner Erhaltung schon auf ganz Österreich ausdehnen. Das, was sich bei mir, in meiner Heimatstadt Krems derzeit tut, dass wir als niederösterreichische Landesgalerie im Altstadtensemble einen zerdellten – die Bevölkerung nennt es so – Flakturm – und es ist tatsächlich so! – bekommen, ist gleichfalls erwähnenswert. Jetzt sieht er noch nach Beton aus, er soll später aber mit Metallplatten verkleidet werden, damit dann auch das Kleinklima bei Sonnenein­strahlung ordentlich ist. Da gab es halt nur ein bisschen andere Rahmenbedingungen, dass man da – unter Anführungszeichen – „drübergefahren“ ist. – Nein, Weltkulturerbe ist in Österreich aufgrund der Rechtslage ohnehin ein kompliziertes Ding.

Wir leben ja in diesem Spannungsfeld, und Herr Bundesminister Drozda (Abg. Kassegger: Außer Dienst!) hat während seiner Amtszeit im Ausschuss auch immer darauf hingewiesen: Ich weiß, ich bin der Bundesminister, wir sind als Republik für den Vollzug des völkerrechtlichen Abkommens verantwortlich, aber Raumordnung, Flächen­widmung, Bauordnung, das ist alles Landessache. – In diesem Spannungsfeld sind wir, und es würde jetzt zu kurz greifen, nur zu sagen: Um alle Probleme, die es vielleicht geben kann, durchzuspielen, schauen wir nur einmal, was jetzt beim Heumarkt heraus­kommt. – Nein! Ich meine, dieses Spannungsfeld, das an diesem Beispiel aufge­zeigt wurde, verdient eine viel stärkere Fokussierung, was die Zukunft des Schut­zes des Weltkulturerbes, des Denkmalschutzes und später die Frage des Erhalts des Welt­kulturerbes im Rahmen von Bauordnungen und Flächenwidmungen und Ähn­lichem betrifft. Da kommt noch mehr auf uns zu als nur dieses – unter Anführungs­zeichen – „kleine“, wenn auch bekannte Ding Heumarkt.

Ja, Stadtentwicklung darf nichts sein, wo man sozusagen diese vielgerühmte Käse­glocke drüberstülpt, aber, Herr Kollege Drozda, es würde allen Investoren freistehen, den – Sie haben es so apostrophiert – Canaletto-Blick in Ruhe zu lassen (Abg. Drozda: Den gibt es gar nicht, das wissen Sie!), ganz und schlicht und ergreifend einmal in Ruhe zu lassen, und man könnte diesen Investoren sagen – weil jetzt die Seestadt gebaut wird und gesagt wurde, da kommen neue Kleinstädte dazu –: Auf dieser flachen Wiese können sich die besten Stararchitekten der ganzen Welt austoben und dort Großartiges errichten, aber doch diesen Bereich in Ruhe lassen. Sie sollen weniger den Mut zur Lücke suchen, sondern die Lücke dort qualitätsvoll befüllen, wo es nichts anderes gibt, dem unter Umständen geschadet wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Das wollen manche aber gar nicht, weil sich die Investition in der Seestadt für diejenigen, die dann dort wohnen sollen, gar nicht auszahlt.


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Jetzt komme ich zum eigentlichen Problem, was speziell den Heumarkt betrifft: Es ist kein Problem der allgemeinen Lage im Stufenbau der Verfassung, des Föderalismus, der verschiedenen Normsetzungsbefugnisse zwischen Bundesgesetzgebung, Landes­gesetzgebung, Beschlüssen von Gemeinderäten – das alles gibt es, da haben wir auch bei anderen Dingen eine Baustelle –; in Wirklichkeit geht es darum, dass es in Wien eine rot-grüne Stadtregierung gibt. Das ist das eigentliche Problem. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Anderenfalls gäbe es das nämlich so überhaupt nicht, dass es unter sehr merk­wür­digen Umständen gelingt, dass einer, der mit roter und grüner Ideologie eigentlich gar nichts zu tun hat, nämlich dieses vielgescholtene Großkapital, das man ja eigentlich ganz wahnsinnig unter die Knute nehmen müsste, derartig schalten kann. Das sind diese Superreichen, von denen Sie immer sagen, das sind die Unterstützer von Herrn Kurz. Dann also auf einmal Rot-Grün?

Ich denke, es hat schon einen Grund, dass Kollege Zinggl, der ja immer ein Verfechter der Beibehaltung dieses Weltkulturerbestatus war, betreffend seine Heimatpartei, die Grünen, so agiert. Es ist eine skandalöse Vorgangsweise, wenn eine Partei ihre Mitglieder befragt und trotz einer negativen Entscheidung der Mitglieder sagt: Das alles ist uns wurscht! – Da muss doch etwas anderes dahinterstecken, dass die Chorherrs, Vassilakous, Häupls und wie sie alle heißen auf einmal bei einem Projekt eines Investors umfallen, wo man dem Vernehmen nach dann hört: Ja, die, die sich Woh­nungen dort drinnen leisten können, das sind ja ohnehin nur die Oligarchen aus Russland, gegen die man sowieso mit Boykott vorgeht.

Das alles passt doch in der Stadtverwaltung nicht zusammen, außer in dieser Stadt Wien mit Rot-Grün gibt es andere Gesetzmäßigkeiten, und zwar solche, die wir in keinem Lehrbuch für Verfassungsrecht oder sonst wo finden. Anders ist das nicht zu erklären. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Herr Bundesminister! Vizekanzler Strache und mit ihm die Freiheitliche Partei – und zwar nicht nur auf Bundesebene, sondern selbstverständlich vor allem auch die Wiener FPÖ mit Johann Gudenus und Ursula Stenzel – sagen, dieses Projekt muss verhindert werden. Da ist diese Bundesregierung auch geeint. Wir begrüßen, dass es einen Prozess gibt, in dem man zuerst an die Vernunft appelliert.

Jetzt zur Frage, wann diese Beschwerde eingebracht wird: Der Herr Minister hat von Ultima Ratio gesprochen, Herr Noll hat gemeint, man sollte sie als Drohszenario bereits gleich einbringen. – Ich denke, beide Möglichkeiten haben etwas für sich. Was wichtig ist: Diese Beschwerde darf nicht aus Jux und Tollerei eingebracht werden, nur damit sie den Titel Beschwerde hat, sondern da gibt es wirklich ein Spannungsfeld, und man sollte sich, wenn man den Weg zu einem Gericht geht, eigentlich schon bis zu einem gewissen Grad sicher sein oder es sollte eine hohe Wahrscheinlichkeit geben, dass man damit auch durchkommt.

Das war ja auch die Frage der Sozialdemokraten bezüglich des BVT-Untersuchungs­ausschusses, ob sie mit ihrem Verlangen zum Verfassungsgerichtshof gehen und abgelehnt werden; da zieht man das lieber nicht vor.

Es gibt gute Gründe, die auch inhaltlich für eine derartige Beschwerde sprechen. Sie ist auch schon bis zu einem gewissen Grad ausgearbeitet worden; ich kenne Entwürfe davon. Kollege Noll, vielleicht werden Sie mit Ihrer Expertise als Kenner des öffent­lichen Rechts uns dann auch noch zur Seite stehen, damit der Sieg der Ultima Ratio dann tatsächlich auch gelingt.

Das werden wir natürlich beobachten und sehr gerne für uns in Anspruch nehmen, denn es bedarf einer Kraftanstrengung, dieses rot-grüne Wien bei diesem Projekt in die


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Schranken zu weisen, und da ist mir jede Hilfe recht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Noll und Bißmann. – Abg. Rädler: ... Vorwurf mit dem Haselsteiner ...!)

15.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.


15.51.20

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht ist es Ihnen noch nicht aufgefallen, aber es gab jetzt auf der einen Seite eine lange Debatte mit Kollegen Zinggl und über seine, wie ich glaube, ehrliche Sorge, was das Weltkulturerbe der Inneren Stadt in Wien betrifft innerhalb der Dringlichen Anfrage, danach gab es ganz viel: Rot-Grün in Wien ist furchtbar!, und auf der anderen Seite gab es eine Verteidigungsrede.

Was anscheinend nicht aufgefallen ist: Bis jetzt sind die Menschen der Stadt überhaupt noch nicht vorgekommen! Kein Mensch hat über die Bürgerinnen und Bürger ge­sprochen und über die Frage, wie sie ordentlich eingebunden werden können. (Ruf bei der FPÖ: Aber jetzt!)

Gerade das Thema Heumarkt ist eines, das sich hervorragend dafür anbieten würde. Den Konflikt, den wir als Republik haben, nämlich sowohl in der Raumordnung als auch in der Stadtentwicklung, ist einer, der aus dem Verständnis des 20. Jahrhunderts herrührt. Wir wollen, und das halte ich für sehr richtig, auch überlegen, welche neuen Formate es in der Gesellschaft geben kann, dass wir gemeinsam den öffentlichen Raum, dass wir gemeinsam unsere Städte und gemeinsam unsere Länder anders entwickeln können.

Die NEOS haben in Wien vorgeschlagen – und das hat, das muss ich in dem Fall leider auch sagen, die rot-grüne Stadtregierung natürlich versucht zu unterbinden, bezie­hungsweise war sie damit auch erfolgreich –, Bürgerräte einzusetzen. Was wäre ein solcher Bürgerrat? – Wenn man Menschen, die im unmittelbaren Umfeld oder auch in einem größeren Abstand, wenn es zum Beispiel um Sichtachsen geht, leben, die betroffen sind, repräsentativ einbindet. Man fasst Menschen der Stadt, ausgewählt nach Alter, nach Herkunft, nach Geschlecht, nach Ausbildung, per Losentscheid mit einer Einladung zusammen und lässt sie sich für ein bis zwei Tage mit einem Thema sehr konkret befassen, wonach sie ihre Sicht, ihren Rat an die Politik und ihren Rat an die Verwaltung artikulieren können. (Abg. Rosenkranz: Und gleichzeitig die Ge­schworenengerichtsbarkeit abschaffen!) Nichts dergleichen ist in Wien passiert.

Was gleichfalls sehr spannend ist, ist, dass der Heumarkt – und da muss man auch sehr klar sein – und andere große Bauprojekte der Stadt Wien in der Inneren Stadt und in allen anderen Bereichen der Stadt in der Vergabe, in der Umwidmung und in allen Teilbereichen der Absprache vollkommen intransparent sind. Diese Intransparenz ist ein großes Problem in der Republik, denn sie ist nicht beschränkt auf die Stadt Wien. Überall dort, wo die ÖVP die Mehrheit stellt, ist eine ähnliche Intransparenz zu finden. Es ist ein Problem, dass wir in allen neun Bundesländern viel zu wenig Kontrolle haben, dass die Bundesländer auf der einen Seite zwar aus dem Vollen schöpfen, das Steuergeld verschleudern können, sich aber jede Form der Kontrolle und Mitsprache verbitten – und zwar sowohl vom Bund, wie wir gerade diskutiert haben, wie auch von den BürgerInnen.

Daher ist der Heumarkt aus meiner Sicht tatsächlich kein ursächliches Problem – natürlich ist es jetzt sehr dringlich wegen des Status als Unesco-Weltkulturerbe –, sondern in Wirklichkeit ist das nur ein Symptom eines fehlgeleiteten Föderalismus, es


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ist ein Symptom einer Parteienherrschaft und es ist ein Symptom dessen, dass Men­schen, Bürgerinnen und Bürger aus unserem Land, nicht mehr zu Wort kommen. Das gilt es aufzulösen, meine Damen und Herren! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

15.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte.


15.54.49

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Nur ein paar Kleinigkeiten zur Korrektur. – Zunächst einmal an die SPÖ: Also ich muss sagen, dieser paternalistische Zugang, den wir vor Kurzem von der ÖVP und jetzt von der SPÖ gehört haben, wir wüssten nicht, ab wann wer welche Dringliche einbringen kann, das geht mir wirklich am Schnorchel, wenn ich das so deutlich sagen darf. (Abg. Drozda: ... der Schnorchel ist, aber das hat niemand gesagt!)

Wir können als kleine Fraktion sehr wohl bestimmen, und wissen, was nottut, und das tut not! (Abg. Drozda: Das ist heute ...!) Es ist wirklich höchste Eisenbahn, im Parla­ment über das zu sprechen, bevor der Zug abgefahren ist. (Beifall bei der Liste Pilz.) Möglicherweise ist der Zug eh schon abgefahren. Mag sein, dass Ihnen das unan­genehm ist, Herr ehemaliger Bundesminister, aber das ist wirklich eine wunde Stelle, die man nicht einfach ignorieren kann.

Und wenn Sie mit den alten Argumenten kommen – Aleppo, Sanaa und Krisen- und Kriegsgebiete kann man nicht in eine Reihe mit den Verfehlungen in Österreich stellen –, dann kann ich dazu nur sagen: Das ist ja genau der Punkt, denn die Unesco muss das gleichzeitig verhandeln. Bei dem einen Teil der Fälle müssen sie überlegen, wie sie retten können, was noch zu retten ist, und Hilfe leisten, und im anderen Fall, nämlich beim österreichischen Fall, beim selbstzerstörerischen Fall, weiß man eigent­lich gar nicht, was man tun soll. Das Einzige, das man machen kann, ist, man kann sagen: Vertrag nicht erfüllt, brauchen wir nicht mehr, lassen wir weg!, und das ist nicht unbedingt das, was ich mir von einer Partei erwarte, die ein Kulturverständnis hat, wie Sie es jetzt gerade gesagt haben.

Zu Dietmar Steiner: Das ist der Einzige auf einer langen, langen Liste von Intellek­tuellen, von Denkmalschützern und -schützerinnen, von Künstlerinnen und Künstlern, von Architekten und Architektinnen, der einmal so und einmal so gesagt hat (Abg. Rosenkranz: Richtig! Richtig! Was der schon alles unterschrieben hat in Nieder­österreich und in Krems! Das sind ja Ruinen!), er hat nämlich auch gegen das Projekt unterschrieben. – So.

Und jetzt noch etwas: Im Gemeinderat bröckelt es! In (in Richtung SPÖ) Ihrer Fraktion und auch bei den Grünen gibt es schon Leute, die einsehen, dass das ein Fehler war, und jetzt können sie den Schritt zurück machen. Reden Sie mit den Kollegen im Wiener Gemeinderat, bevor es zu spät ist!

Eines droht nämlich schon – und jetzt spreche ich Sie an, Herr Minister Blümel –, nämlich dass die ÖVP die SPÖ und die Grünen vor sich hertreibt. Kann sein, dass das Weltkulturerbe jetzt nicht fällt, dann haben wir die Diskussion ein weiteres Jahr und ein weiteres Jahr, in dem Rot-Grün nichts dagegen unternimmt, und ein weiteres Jahr, in dem der Herr Minister sagt: Wir werden uns bemühen und wir werden mit ihnen reden, aber es ist eh schon alles zu spät.

Herr Minister, wenn Sie das retten wollen, und zwar bevor es zu spät ist, müssen Sie diese Schritte setzen! Sie können nicht auf der einen Seite sagen, für sachliche Auseinandersetzungen ist es eh schon zu spät!, und dann sagen: Jetzt machen wir eine sachliche Auseinandersetzung und nützen alle Optionen, Ultima Ratio sind dann


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die rechtlichen Schritte. – Nein! Schaffen Sie Rechtsklarheit! Das ist ganz wichtig in dieser Situation, gerade wenn Sie sagen, die einen Experten sagen so und die ande­ren Expertinnen und Experten sagen vielleicht etwas anderes. Ich kann das nicht, aber Sie können das! (Abg. Rosenkranz: Die Bundesregierung!) Sie können den Ver­fas­sungsgerichtshof damit betrauen und beauftragen, das zu klären und eine Entschei­dungen zu treffen, auch im Interesse von weiteren Spekulanten, Investoren oder wie immer sie heißen, damit die wissen, was geht und was nicht geht. Das muss einmal geklärt sein!

Sie wissen in der Zwischenzeit wahrscheinlich auch, spätestens aufgrund unserer parla­mentarischen Anfrage, dass es auch andere rechtliche Möglichkeiten gibt. Artikel 16 des Bundes-Verfassungsgesetzes: Sowohl Absatz 4 als auch Absatz 5 geben Ihnen die Möglichkeit, Weisungen zu übermitteln, geben Ihnen auch die Mög­lichkeit, dem Parlament Gesetzesvorlagen vorzulegen, wenn ein Land die völkerrecht­lichen Verträge, die Staatsverträge nicht einhält. Da genügt eigentlich ein Gutachten des parlamentarischen Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes oder des Verfassungsdienstes, und dann könnten Sie es schon machen.

Drohen Sie meinetwegen nur die letzten zwei Dinge an, den Schritt zum Verfassungs­gerichtshof sollten Sie sofort machen, denn sonst sind Sie in meinen Augen nicht glaubwürdig. Wie lange wollen Sie warten? Bis es zu spät ist? – Wenn Sie das tun, würde das nämlich auch die Unesco umstimmen. Die Unesco würde sehen, da passiert etwas, da gibt es doch sehr viele, die das nicht wollen.

Alles andere, denke ich, geht in die Richtung: Die rot-grüne Regierung in Wien ist schuld. – Dann verliert man den Welterbestatus, dann ist sie noch mehr schuld; dann gewinnen Sie die Wahlen und Ihre Kollegen in den Bauspekulationsbranchen dürfen bauen. – Dann habt ihr alle recht gehabt, alles ist gelungen, nur eines ist verloren ge­gangen, nämlich der historische Stadtkern Wiens als kulturelles Erbe.

Das will ich vermeiden. Darum mache ich die Dringliche, und Befindlichkeiten partei­politischer Natur sind mir eigentlich ziemlich egal. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

15.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich darf die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Kalksburg recht herzlich begrüßen, bevor wir in die Abstimmung eingehen. (Allgemeiner Beifall.)

16.00.09Fortsetzung der Tagesordnung

16.00.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die Verhandlungen über die Tages­ordnung wieder auf.

Wir kommen nun zu einer Reihe von Abstimmungen.

Die der Verfassung entsprechend notwendige Anwesenheit der Abgeordneten ist für alle Punkte erfüllt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Punkte 8 bis 11, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend Straf­prozessrechtsänderungsgesetz 2018 samt Titel und Eingang in 92 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.


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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer wiederum die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Strafprozeßordnung und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mit­glied­staaten der Europäischen Union geändert werden, samt Titel und Eingang in 66 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Dritte Lesung: Ebenfalls? – Damit ist der Entwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung und das Telekommunikationsgesetz geändert werden, in 15 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Herbert, Amon, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 15 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abän­derungsantrages der Abgeordneten Herbert, Amon, Kolleginnen und Kollegen aus­sprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme sogleich zur dritten Lesung. Zustimmung? – Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Abg. Jarolim hält ein rotes Plakat mit der Aufschrift „Kickl freie Zone“ und einem Bild von Bundesminister Kickl vor sich. – Abg. Wittmann hält ein weißes Plakat mit der Aufschrift „Privatleben ohne Kickl!“ vor sich. – Abg. Laimer hält ein weißes Plakat mit der Aufschrift „Nein zum Trojaner“ in die Höhe, worauf ein Verbotsschild mit trojanischem Pferd abgebildet ist. – Abg. Margreiter hält ein weißes Plakat mit der Aufschrift „Privatleben ohne Kickl!“ in die Höhe.)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 88 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Nutzung der im Rahmen der Section Control vorgesehenen Kameras durch die Sicherheitsbehörden“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 11)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Aus­schusses, seinen Bericht 89 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist auch die Mehrheit. Angenommen. (Abg. Jarolim – auf das Bild von Bundesminister Kickl auf besagtem Plakat weisend –: Da ist was angeklebt, Herr Präsident! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.03.34Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. (Die Abgeordneten Laimer und Margreiter halten neuerlich die besagten Plakate in


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die Höhe. – Ruf bei der ÖVP: Bitte die Plakate entfernen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich bitte Sie, Ruhe zu bewahren!

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 in 97 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Scherak vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Ver­langen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die rest­lichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Änderung des Inhaltsverzeichnisses eingebracht.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme sogleich zur getrennten Abstimmung über Artikel 73 bis 100 in der Fassung des Ausschussberichts unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abge­ord­neten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen.

Wer die Zustimmung erteilt, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend die Artikel 101 bis 128 eingebracht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die damit einverstanden sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichts unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, ein Zeichen der Zustimmung zu erteilen. – Das ist die Mehrheit.

Ich komme sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Damit ist das in dritter Lesung ange­nommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 in 98 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen,

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittmann, Noll, Kolle­ginnen und Kollegen sowie

Zusatzantrag der Abgeordneten Wittmann, Noll, Scherak, Kolleginnen und Kollegen.

Weiters liegt jeweils ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Wittmann sowie des Abgeordneten Noll vor.


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Da sowohl der vorliegende Gesetzentwurf als auch die erwähnten Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsanträge Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest. Das ist bereits erfolgt.

Ich werde zunächst die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­anträgen betroffenen Teile unter Berücksichtigung der Verlangen auf getrennte Abstim­mung zur Abstimmung bringen und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Änderung des Titels, Entfall des Inhaltsverzeichnisses, Entfall des Artikels 1 sowie die sich daraus ergebenden Änderungen zu Artikel 2 und Änderungen betreffend Art. 2 Z 1 und 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand (Abg. Schieder: Mit der Hand?), um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Noll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­­derungsantrag betreffend Art. 2 Z 3 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall des Art. 2 Z 3.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Him­melbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2 Z 4, 5, 6 und 7 des Aus­schussberichts sowie Änderungen nachfolgender Ziffernbezeichnungen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 9 in der neuen Ziffer 7.

Zustimmung? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Noll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend den Entfall des Art. 2 Z 8 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2 Z 8.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Wittmann, Noll, Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 14a in Artikel 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 15 und 16 eingebracht.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Wittmann, Noll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Entfall des § 30 Abs. 5 in Art. 2 Z 15 eingebracht.

Wer ist hiefür? – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 30 Abs. 5 in der neuen Ziffer 17.

Zustimmung? – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (Vizekanzler Strache: Das nennt man bewegtes Parlament!) – Ja, die Übungen tun gut, wenn man so lange sitzt. Ich kann leider nicht aufstehen. (Allgemeine Heiterkeit.)

Die Abgeordneten Wittmann, Noll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 18a eingebracht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben einen Ab­än­derungsantrag betreffend Art. 2 Z 25, 30, 31, 33 und 34 eingebracht, der den Wegfall von Verfassungsbestimmungen des Gesetzentwurfes sowie die sich daraus ergebenden Änderungen der Ziffernbezeichnungen zum Inhalt hat.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichts.

Ich bitte um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Damit ist der Gesetz­entwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 99 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abge­ordneten fest. Das ist erfolgt.

Ich bitte nun die Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich damit fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit auch gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist wiederum die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungsge-


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richts­gesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 100 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes enthält, darf ich zuvor im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten feststellen. Diese ist gegeben.

Ich bitte nun die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem auch in dritter Lesung die Zustimmung ge­ben, um ein Zeichen. – Das ist erfolgt. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend Daten­schutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung samt Titel und Eingang in 68 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Daher ist dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Niss, Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ELGA-Datenschutz­bestimmun­gen/Forschungsorganisationsgesetz“.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 10)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Korrekturen des Datenschutz-Anpassungsgesetzes – Wissenschaft und Forschung“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

16.14.47Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen jetzt zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Gesetzentwurf in 48 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Da der vorliegende Zusatzantrag eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst fest, dass im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten festzustellen ist. Das ist geschehen.

Die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag be­treffend Artikel 1 und Artikel 2 eingebracht.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Die Zweidrittelmehrheit wurde daher auch nicht erreicht. Der Zusatzantrag ist damit abgelehnt.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Auch in dritter Lesung wieder die Mehrheit; somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen. (Abg. Wöginger: Wunder­bar!)

Ich bedanke mich insbesondere bei der Parlamentsdirektion. (Allgemeiner Beifall.)

Sie sehen, dass es notwendig war, diese Abstimmungsverschiebung durchzuführen, damit wir auch, gerade was die Abstimmung anlangt, wirklich sehr, sehr korrekt und für jeden auch sehr klar und transparent vorgehen können.

16.16.3112. Punkt

Bericht des Sportausschusses über den Antrag 190/A(E) der Abgeordneten Petra Steger, Mag. Stefan Schnöll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Sportberichts des zuständigen Bundesministers an den Nationalrat (95 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu Punkt 12 der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steger. Ich darf ihr das Wort erteilen.


16.16.55

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich unserem Präsidenten natürlich recht geben und sagen, dass es ganz guttut, ab und zu auch Abstimmungskniebeugen zu machen. Das hat zumindest dafür gesorgt, dass wir jetzt wieder alle fit für die letzten Tagesordnungspunkte sind, die heute noch kommen.

Vier lange Plenartage neigen sich langsam dem Ende entgegen, und kurz vor dem Ende findet sich noch einmal ein Highlight auf der Tagesordnung; ein Highlight, weil es sich – zumindest für mich – um eine kleine Premiere handelt. Das erste Mal in meinen fast fünf Jahren als Sportsprecherin wird ein Sportantrag nicht nur ins Plenum zuge­lassen, sondern voraussichtlich auch, wie wir im Ausschuss gesehen haben, einstim­mig angenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, an diesem Punkt möchte ich mich auch ganz herz­lich bei allen Fraktionen dafür bedanken, dass es diese Zustimmung geben wird. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Manche Zuseher oder manche der neuen Abgeordneten werden sich jetzt vielleicht ein bissel wundern: Wieso denn das erste Mal? – Ganz einfach, in den vergangenen vier Jahren herrschte nämlich im Sportausschuss ein Prinzip: das Prinzip der Schubladisie­rung. Es wurde vertagt und vertagt. Die Diskussion war anscheinend nicht gewünscht. Diese Vorgangsweise habe ich oft aufs Schärfste kritisiert, denn ein Hochhalten des Parlamentarismus war es mit Sicherheit nicht, und vor allem war es auch kein Aus­druck des Selbstbewusstseins und des Stolzes auf die Sportpolitik der vergangenen


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Jahre. Mit dem heutigen Tag und mit dem heutigen Antrag ändert sich das Gott sei Dank endlich.

Worum geht es in diesem Entschließungsantrag, der von mir und dem Kollegen Schnöll eingebracht wurde? Er betrifft einen regelmäßigen Sportbericht an das Parlament, welcher unter anderem die neue Sportstrategie umfassen soll. Dabei han­delt es sich um ein mehrjähriges Rahmenwerk, das alle Bereiche der Sportförderung, von der Schule bis hin zum Leistungssport, und auch alle Ebenen der Sportverwaltung, von der Gemeinde bis zum Bund, umfassen soll.

Genau dieser Bericht spiegelt diese Strategie wider. Er spiegelt zum Beispiel aber auch strategische Ziele wider, die Förderschwerpunkte und ihre Wirkungsorientierung. Der Sportbericht soll auch die Entwicklungen des Sports aufzeigen, zum Beispiel die Entwicklung im Bereich des Leistungs- und Wettkampfsports, die Heranführung von Sportlern zu sportlichen Höchstleistungen, die Einrichtung und den Betrieb von profes­sionellen Verbandsstrukturen, die Trainerausbildung, den Vereinssport, den Breiten- und Gesundheitssport und natürlich auch die Sportstätteninfrastruktur. Auch da wollen wir in Zukunft mehr investieren und wir wollen in Zukunft auch eine Sportstätten­daten­bank und auch einen Sportstättenmasterplan implementieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieser Sportbericht soll natürlich auch den Frauensport in Österreich mit umfassen. Apro­pos Frauensport, Herr Kollege Krist: Ich bin auf Ihre Homepage – linz-land.spooe.at – gestoßen, wo Sie mir vorgeworfen haben, die Unwahrheit gesagt zu haben, weil ich es gewagt habe, die SPÖ für ihre vergangene Sportpolitik im Bereich der Frauen, die Bundes-Sportförderung im Prinzip, zu kritisieren. Sie haben dort zum Beispiel das Projekt 100% Sport und ein paar Landesförderungen im Frauensport aufgezählt.

Sehr geehrter Herr Kollege Krist! Wenn Sie mir da schon die Unwahrheit und schlechte Recherche vorwerfen, beantworten Sie mir bitte einmal eine Frage: Wie viel Prozent der Bundes-Sportförderung sind in den Frauensport geflossen? Wie viele Kriterien gab es im Bereich der Bundes-Sportförderung, die dafür gesorgt haben, dass die Frauen tatsächlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben? – Sehr geehrter Herr Kollege Krist, ich kann Ihnen das beantworten: Sie wissen es nicht und Sie können es auch nicht sagen. Wissen Sie, warum ich das weiß? – Weil ich genau dieselbe Frage bereits vor einem halben Jahr an Ihren ehemaligen Bundesminister Doskozil gestellt habe und dieser mir im Ausschuss geantwortet hat, dass es keine Erhebungen dazu gibt. Sie wissen nicht, wie viel Geld tatsächlich bei unseren Athletinnen in diesem Land an­kommt – und das ist Ihre verfehlte Sportpolitik im Bereich der Frauen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht soll darüber hinaus natürlich auch viele weitere Punkte umfassen, zum Beispiel die soziale Integration, die Inklusion. Der Bericht soll zum Beispiel die Sportwissenschaft, Medizin, Technik sowie auch den Kampf gegen das Doping und vieles mehr umfassen, und er soll natürlich auch einen Überblick über die Organisationen im Sport geben, zum Beispiel über die Bundes-Sport GmbH, das ÖOC, auch die Sektion Sport soll mit umfasst werden. Also zusam­mengefasst: ein umfassender Bericht, der endlich für volle Information und Trans­parenz im Bereich des Sports sorgen soll.

Jetzt werden sich einige fragen: Warum gab es das in der Vergangenheit noch nicht? Man könnte eigentlich meinen, es sollte eine Selbstverständlichkeit sein. – Sehr geehrte Damen und Herren, das war es leider nicht. 2012 – sechs Jahre ist es her – hat es den letzten Bericht über die Sportförderung in diesem Land gegeben, einen Bericht, der inhaltlich nicht ausreichend war, und er wurde leider auch nicht regelmäßig erstellt. Bereits Anfang 2014 habe ich das erste Mal beantragt, dass es einen Bericht


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geben soll, damals aufgrund des neuen Bundes-Sportförderungsgesetzes 2012, das 2013 in Kraft getreten ist. Damals wurde mit dem Bundes-Sportförderungsfonds auch eine neue Auszahlungsstelle geschaffen. Bis heute gab es keinen Bericht. Mittlerweile gibt es sogar ein neues Bundes-Sportförderungsgesetz 2017; den BSFF gibt es schon längst nicht mehr, und es gibt eine neue Bundes-Sport GmbH mit einer neuen Aus­zahlungsstelle – es gibt aber noch immer keinen Bericht. Das wird mit dem heutigen Tag, mit dem heutigen Antrag geändert, und ich kann nur sagen, es ist höchst an der Zeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Damit wird auch die erste Maßnahme – von vielen weiteren, die noch kommen werden – aus dem schwarz-blauen Regierungsprogramm umgesetzt.

An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz herzlich sowohl beim ÖVP-Kollegen Haubner bedanken, mit dem es sehr gute und konstruktive Regierungsverhandlungen gab, in denen wir uns bereits auf diesen Sportbericht geeinigt haben, und natürlich auch beim ÖVP-Kollegen Schnöll, der den Anstoß für diesen Bericht gegeben hat und damit auch gleich einmal den ersten Antrag ermöglicht hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass mit diesem Antrag – und das zu be­tonen ist mir ganz besonders wichtig – der Parlamentarismus auf mehrere Arten gestärkt wird: Erstens ermöglichen wir heute gleich das zweite Mal in dieser Plenar­woche wieder eine Debatte über den Sport in diesem Parlament, und auch in Zukunft soll dieser Bericht im Parlament behandelt werden, um dem Sport im Parlament eine größere Bühne bieten zu können. Abgesehen von der Bühne, die der Sport bekommt, werden auch die Kontrollrechte des Parlaments, der Abgeordneten gestärkt, indem sie in Zukunft umfassend über den Sport in Österreich informiert werden.

Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist gelebter Parlamentarismus, und ich freue mich, dass wir hiermit die erste Änderung im Bereich des Sports einstimmig gemein­sam beschließen, und hoffe, es werden noch viele weitere folgen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.


16.24.14

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Sportminister! Liebe Frau Kollegin Steger! Danke, ich freue mich, dass Sie auf meiner Homepage vorbeigeschaut haben – das ist schön, das gefällt mir.

In dem Diskurs, den wir führen – den ich gerne führe, und ich glaube, wir sind immer halbwegs sachlich unterwegs –, bitte nicht davon sprechen, dass ich die Unwahrheit gesagt habe – sonst muss ich jetzt jeden einladen, auf meine Homepage zu schauen –, dass ich Ihnen die Unwahrheit vorgeworfen hätte! Ich habe nur geschrieben – und das kann jeder nachlesen –, dass Sie die SPÖ-Minister kritisiert haben, weil sie für den Frauensport zu wenig getan hätten, und ich habe noch dazugeschrieben, das ist schlecht recherchiert. – Ich glaube, das ist jetzt nicht etwas wirklich Dramatisches und das darf man durchaus sagen, und ich würde ersuchen, dass wir es auch dabei belassen, denn ich glaube, wir haben es gerade im Sport nicht nötig, dass wir uns da irgendwie gegenseitig Nettigkeiten ausrichten. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Sportbericht selbst: Ja, ich gebe gerne zu, ich habe nie verstanden, warum der Sportbericht seit vier Jahren nicht mehr erschienen ist. Wir haben ihn oftmals


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eingefordert, aber man kommt ja auch beim eigenen Minister nicht immer durch. (Abg. Rosenkranz: Wir schon!) – Das freut mich irrsinnig.

Ich glaube nämlich, dass dieser Bericht wichtig ist, denn einerseits heißt es ständig, der Sport wird zu wenig wertgeschätzt, es gibt für die Sportlerinnen und Sportler und für die Ehrenamtlichen zu wenig Anerkennung, auf der anderen Seite glaube ich aber, dass viele Menschen in Österreich gar nicht wissen, was die 60 anerkannten Sport­fachverbände, die fünf Dachverbände mit besonderen Aufgabenstellungen jeden Tag in Österreich leisten – die Ehrenamtlichen, die Funktionärinnen und Funktionäre und die Sportlerinnen und Sportler sowieso.

Deswegen halte ich es für gescheit, dass der Minister diesen Bericht herausgibt. Ich glaube, das wird – angesichts dessen, was Frau Kollegin Steger alles in diesen Bericht hineingepackt hat – ein Monsterwerk werden. Ich wünsche gutes Gelingen. Ich halte es auf jeden Fall für gescheit, dass wir es machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

16.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Schnöll. – Bitte.


16.26.12

Abgeordneter Mag. Stefan Schnöll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Ich möchte mich diesem Dank anschließen. Ich glaube, es ist richtig, dass wir diesen Sportbericht ins Parlament bringen, denn ich glaube, der Sport hat auch in der Regierung einen großen Stellenwert. Jeder, der das Regierungsprogramm liest, erkennt das sofort. Es zeigt sich nicht zuletzt auch an der Tatsache, dass der Sport direkt beim Herrn Vizekanzler angesiedelt ist. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen.

Vielleicht nur kurz ergänzend zu dem, was Frau Steger gesagt hat: Warum brauchen wir diesen Bericht? – Der letzte Bericht wurde vor über zehn Jahren vorgelegt. Es gab dazwischen, 2012, einmal einen Sportförderbericht, aber ich glaube, wir brauchen wirklich einen umfassenden Bericht, um einmal eine ordentliche Diskussionsgrundlage in diesem Parlament zu haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Im Groben sind es drei Ziele, die wir damit verfolgen: Das eine ist natürlich eine Darlegung der Subventionen und Förderungen, die es im Sport gibt. Ich glaube, das ist dringend notwendig, damit wir da gemeinsam mit dem Rechnungshof auch dafür ste­hen und sicherstellen, dass wirklich jeder Euro im Sport bei den Sportlern ankommt und nicht in irgendwelchen Strukturen versickert.

Der zweite Punkt ist die Einsicht in die Strukturen des Sports generell. Diese sind mittlerweile sehr komplex geworden. Ich glaube, es ist auch für die Bürger wichtig, dass sie einmal einen Überblick haben, was da alles passiert, nicht zuletzt natürlich auch – wie von Herrn Krist angesprochen, da möchte ich ihm beipflichten –, was die Ehrenamtlichen betrifft. Wir haben 570 000 Ehrenamtliche, die rund 2,2 Millionen ehrenamtliche Stunden leisten. Ich glaube, das ist großartig und verdient unsere Anerkennung, auch in diesem Sportbericht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das dritte Ziel ist die Dokumentation des Sports in der Gesellschaft insgesamt. Der Sport ist eine Querschnittsmaterie, und als solche muss er auch begriffen werden. Man denke etwa an den Zusammenhang zwischen Sport und Gesundheit, aber ich möchte auch den Bereich Sport und Wirtschaft erwähnen: Der Sport trägt bei uns 4,1 Prozent zum BIP bei – das ist wirklich einzigartig, wir haben in Europa damit eine einmalige Stellung –, das ist fast doppelt so viel wie im EU-Schnitt. Daran ist nicht zuletzt auch unser Tourismus beteiligt, weil wir 58 Prozent der Übernachtungen darauf zurück­füh-


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ren können, dass sie sportrelevant sind. Ich glaube, das ist eine großartige Zahl. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Auch mich freut es natürlich, dass dieser Antrag, den Frau Kollegin Steger und ich initiiert haben, im Ausschuss einstimmig angenommen worden ist. Ich freue mich natürlich auch, wenn er im Plenum breite Zustimmung findet. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Bißmann ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.28.46

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus und zu Hause! Geschätzter Herr Bundesminister! Ein regelmäßiger Sportbericht an das Parlament ist eine gute Sache. Wir haben einen solchen ja schon 1980 bis 2007 gehabt, und eine Wiedereinführung ist zu begrüßen. Wir haben diesem Bericht ja auch zugestimmt.

Dieser Antrag war aber nicht das, was mich in der letzten Sitzung des Sportaus­schus­ses, bei der auch Minister Strache anwesend war, bewegt hat. Es war vielmehr der Stopp eines erfolgreichen, wichtigen und auch preisgekrönten Projekts: Kicken ohne Grenzen. „Wenn ich Fußball spiele, fühle ich mich stark“, sagt die junge Frahnaz aus Afghanistan. Sie ist Spielerin beim Team Birkenwiese in Wien.

Herr Bundesminister! Die Sportinitiative Kicken ohne Grenzen kostet jährlich nicht mehr als die läppische Summe von 12 000 Euro. Mit dieser für Sie, Herr Minister, doch wirklich kleinen Summe stärkt die Initiative 120 Jugendliche dabei, zu selbstbewussten, demokratiebewussten, integrierten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern Öster­reichs zu werden (Abg. Martin Graf: Die können ja zu jedem Verein gehen!), die, durch Sport gestärkt, besser lernen, leichter Arbeit finden und dadurch auch später mehr Steuern zahlen werden und länger ins System einzahlen werden. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Sie begründen die Streichung damit, dass Integrationsprojekte wie dieses von Ihrem Ministerium nur anschubfinanziert werden, danach sind sie sich selbst überlassen oder das Integrationsministerium muss sie übernehmen.

Ja, das Integrationsministerium ist zuständig für Integration. Ja, das Sportministerium ist zuständig für Sport. Sie verfolgen mit Ihrem Ministerium aber auch das Ziel, mehr Spitzensportler für Österreich herauszubilden. Dabei bedenken Sie nicht, dass Inte­grationssportprojekte wie Kicken ohne Grenzen genau dazu da sind, um Potenziale für den zukünftigen Spitzensport zu entdecken. Daher muss es doch ganz in Ihrem Sinne sein, dieses Projekt aus Mitteln Ihres Ministeriums zu unterstützen!

Sie konterkarieren mit der Streichung dieses Projekts nicht nur Ihre eigenen Ziele, Sie treten damit auch das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger mit Füßen. Die Ehrenamtlichkeit im Sportbereich ist Ihnen ein wichtiges Thema, Herr Strache, Sie erwähnen es immer wieder. Die Ehrenamtlichkeit im Integrations­sport­be­reich ist dabei nur umso wichtiger.

Schließlich wird hier die große und wichtige Aufgabe der Integration nicht von Ihrem Ministerium übernommen, sondern von der Zivilgesellschaft. Von Ihrem Ministerium braucht es lediglich eine kleine Basisfinanzierung zur Aufrechterhaltung dieses Pro­jekts – 12 000 Euro. Mit welchem Recht lassen Sie Projekte wie Kicken ohne Gren­zen scheitern? Ich rede nicht von den rechtlichen Grundlagen, sondern von Ihrer Selbst­gerechtigkeit, mit der Sie hier auf Ihren 15 Millionen Euro Körberlgeld sitzen und das


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ehrenamtliche Engagement vieler Österreicherinnen und Österreicher verhöhnen. (Beifall bei der Liste Pilz, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Griss.)

Herr Sportminister – (in Richtung Bundesminister Strache blickend) ganz kurz, ich bin schon am Schluss, das ist der letzte Satz (die Abgeordneten Rosenkranz und Kitzmüller: Er hört eh!) –, ich hoffe, dass Sie im Zuge Ihrer Amtsausübung als Sportminister das eine oder andere Integrationssportturnier besuchen und dabei die großartige Stimmung aufsaugen (Abg. Haider: Aber bei jedem Verein! Bei jedem Verein geht das!) und dann hoffentlich verstehen, dass Sie nicht bei jungen Mädchen wie Frahnaz aus Afghanistan den Rotstift ansetzen sollen, denn vielleicht (Abg. Martin Graf: Bei jedem Verein in Wien geht es nur um Integration! Bei jedem Verein in Wien!) – jetzt kommt nur noch ein Halbsatz, bitte Contenance! (Heiterkeit bei Abge­ordneten von Liste Pilz und SPÖ) – sind Sie dann dafür verantwortlich, dass Österreich eine zukünftige Frauenfußballspitzensportlerin entgeht. (Beifall bei der Liste Pilz, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Griss.)

16.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Vizekanzler. – Bitte.


16.33.16

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst einmal danke für diesen heutigen Antrag, denn es wurde ja zu Recht festgehalten, dass der letzte Sportbericht vor zehn Jahren dieses Hohe Haus erreicht hat, was eine sehr, sehr lange Zeit ist, und dass wir gerade in diesem Bereich einfach auch mehr Transparenz leben sollten. Wir sollten vor allen Dingen auch im Rahmen eines Berichts, den wir vorlegen, die Erfolge und Entwicklungen in messbarer Form dargestellt finden und darüber diskutieren können, denn unser Anspruch ist natürlich, besser zu werden und gerade in diesem Bereich über alle politischen Parteigrenzen hinweg als Sportnation erfolgreicher zu sein.

Auch wenn das bewegte Parlament vorhin zumindest vorbildhaft schon eine gute Übung geleistet hat, ist sozusagen auch das entsprechende Bewusstsein in der Be­völkerung notwendig; dort müssen wir ansetzen und natürlich nachschärfen. Im Rahmen der Sportstrategie, die wir in den letzten Wochen auch schon mehrfach diskutiert haben, haben wir genau diesen Ansatz gewählt. Ich habe viele, viele Sportlerinnen und Sportler eingeladen und wir werden auch die Öffentlichkeit einladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Ich sage bewusst: Es ist schön, wenn man erlebt, dass Sportpolitik über alle Partei­grenzen hinweg offenbar gelebt wird und allen ein Anliegen ist, denn das sollte sie auch sein. Wir haben es hier mit einem Bereich zu tun, der gesellschaftspolitisch eine unglaubliche Wertigkeit hat und der leider in den letzten Jahren da oder dort in der politischen Umsetzung nicht ganz diese Wertigkeit erfahren hat.

Die rund 15 000 Vereine des organisierten Sports in Österreich mit den Zigtausenden Freiwilligen, die im Ehrenamt tätig sind, unterstützen wir ja mit den Sportförderungen, die wir sicherstellen.

Und: Sport, Frau Kollegin – das war sehr polemisch, was Sie gemacht haben –, ist generell Integration. Alles, was mit Sport zu tun hat, ist gelebte Integration! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Zigtausenden Vereine, die wir fördern und deren Arbeit wir sicherstellen, und die ehrenamtlichen Mitarbeiter, die sich dort engagieren, leben tagtäglich diese Integration – und Sie tun so, als gäbe es die nicht! Das ist tagtägliche Realität bis in


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den kleinsten Winkel aller Gemeinden und Orte hinein! Genau darum geht es, und deshalb muss man das natürlich viel, viel breiter sehen – und nicht irgendwie ein Projekt herausgreifen, so wie Sie es getan haben. Wir haben ja darüber hinaus einige spezifische Projekte, ob das Mamanet ist, ob das Bewegt im Park ist, und auch das hat mit Integration und Sport zu tun. Das soll aber natürlich immer ein zusätzlicher Anschub – und nicht die Hauptaufgabe eines Sportministeriums – sein. Wenn es dann um Sozialarbeit geht und wenn es um Integrationsarbeit im eigentlichen Sinn geht – darüber hinaus nämlich, abseits des Sports –, dann sollen das bitte auch die zuständigen Ministerien tun. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir im Sport leben Integration in allen Bereichen, und deshalb lasse ich das auch nicht gelten, was Sie hier polemisch zum Besten gegeben haben.

Und ja, da gibt es Zigtausende Freiwillige, die ein unglaubliches Engagement an den Tag legen – und die es auch nicht verdient haben, dass man das dann so falsch darstellt –, die sich für Bewegung und Sport einsetzen.

Vom Breitensport her erkennen wir dann auch rechtzeitig bei den jungen Menschen viele, viele Talente, die vorhanden sind. Sie werden speziell gefördert und in Richtung Spitzensport geführt, sodass heute in Österreich spitzensportliche Leistungen in vielen, vielen Segmenten in einem unglaublichen Ausmaß gegeben sind.

Der neue Sportbericht soll natürlich auch ein wertvolles Nachschlagewerk für sport­affine Menschen sein, mit dem wir, ich sage das ganz bewusst, messbare Kriterien haben und messbar auch für die Zukunft dokumentieren können – das ist unser Anspruch –: Was ist besser geworden? Was haben wir zusätzlich möglich gemacht? – Wir haben da ja viele Ideen, die wir jetzt Schritt für Schritt in Umsetzung bringen wollen.

Das ist ein Leistungsnachweis für den Sport in Österreich, und da geht es natürlich um viele gesellschaftspolitisch relevante Bereiche, Querschnittsmaterien, die sich auch überschneiden.

Wir haben schon gehört, der Sport hat in Österreich eine unglaubliche Kraft: 17 Mil­liarden Euro Wertschöpfung, da sind wir Europameister. Andere Länder in der Euro­päischen Union können da nicht ansatzweise mithalten, was diese Kraft betrifft, die hinter dem Sport steht und die natürlich der Wirtschaft etwas bringt, dem Tourismus etwas bringt, aber auch dem sozialen Bereich, der Integration etwas bringt und vor allen Dingen im Bereich der Prävention, wenn es um Gesundheit geht, wirkt. Jeder Euro, der da investiert wird, spart uns im Gesundheitssystem 5 Euro.

Genau deshalb ist es so wichtig, da erfolgreicher und nachhaltiger zu werden und das auch zu dokumentieren. Deshalb soll dieser Sportbericht natürlich auch einen Ausblick auf künftige Vorhaben enthalten, samt Wirkungsabschätzungen für zukünftige gesell­schaftspolitische Entwicklungen. So gesehen ist der Sportbericht eine geeignete und richtige Grundlage, damit wir uns dann auf Basis der Fakten unterhalten, einen Diskurs führen, da oder dort evaluieren und noch besser werden können.

Deshalb ist es so wichtig und erfreulich, dass es auch hier im Hohen Haus breite Sport­debatten gibt. Das ist etwas, was man leider in der Vergangenheit vermissen musste. Da hat man da und dort schon den Eindruck gehabt, der Sport wurde stiefmütterlich behandelt, und es wurde ihm nicht der Stellenwert zuerkannt, den er in unserer Gesell­schaft hat. Es ist mein Anliegen, das zu ändern, und dafür benötigen wir natürlich die Unterstützung aller sportaffinen Menschen.

Umgekehrt erwarten aber auch die sportaffinen Menschen, dass wir sie stärker unterstützen, bis hin zu den Spitzensportlern, die einfach auch grundsätzlich mehr Wertschätzung verdient haben und die wir auch als Testimonials, nämlich im besten


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Sinn als Vorbilder für unsere Gesellschaft, für unsere Kinder, einsetzen sollten. Dies­bezüglich gibt es da oder dort zu Recht Kritik, dass in manchen Verbänden oder Vereinen vielleicht eine Funktionärspolitik betrieben werden könnte, bei der man leider nicht auf die wirklich erfolgreichen Spitzensportler zurückgreift und bei der man eher den Eindruck hat, es ist dort nicht eine gelebte Sportpolitik, sondern vielleicht doch Parteipolitik gegeben. Das sollte man dort in Zukunft auch hintanstellen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich darf mich daher heute bei Ihnen hier im Hohen Haus für diesen Antrag bedanken. Das ist ja ein Auftrag, der an den Sportminister gerichtet ist, und ich nehme ihn freudig und gerne an, denn das ist der richtige Schritt. So gesehen danke ich allen, die sich auch in den Debatten des Budgetausschusses, aber auch in den vergangenen Debat­ten im Ausschuss sehr positiv eingebracht haben. Ich nehme jede Kritik ernst, wenn sie berechtigt ist, keine Frage; sie ist auch willkommen, aber dort, wo sie halt nicht berechtigt ist, werde ich sie auch aufklärend zurückweisen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Antoni ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.40.46

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Den Sportbericht unterstütze ich, den werden wir geschlossen unter­stüt­zen, keine Frage.

Ich möchte zwei Bereiche aus dem Antrag herausnehmen, da sie doch von besonderer Bedeutung sind. Das ist Punkt 9, bei dem es darum geht, „mehr Menschen zu Bewegung und Sport zur Stärkung der Gesundheit“ zu bringen, und es ist auch der darauffolgende Punkt 10, bei dem es um die „Bereitstellung von sportspezifischen Angeboten“ geht, um nicht so aktiven Menschen den Sport näherzubringen. – Ich denke, gerade da liegt die große Herausforderung, denn jene Menschen, die Leis­tungs­sport betreiben, steigern sich ohnedies Tag für Tag und brauchen nicht extra zum Sport aufgefordert zu werden, aber all jene Menschen, die derzeit noch sportfern sind, dem Sport näherzubringen, wird die große Herausforderung sein.

Wir kennen ja in der heutigen Zeit leider Gottes bereits bei jungen Menschen die Diagnosen Übergewicht, Diabetes, motorische Auffälligkeiten und so weiter. Das sind alles Konsequenzen eines bewegungsarmen Alltags, und daher finde ich diesen Punkt besonders wichtig. Wenn der Sportbericht dahin gehend mitwirkt, das zu verbessern, umso besser.

Eines möchte ich zum Abschluss auch noch erwähnen: Auch wenn es jetzt über einen längeren Zeitraum keinen Sportbericht gegeben hat, so möchte ich doch darauf hin­weisen, dass es in vielen anderen Bereichen, vom Bildungsbereich über den Gesund­heitsbereich bis hin zum touristischen Bereich, immer wieder Maßnahmen gegeben hat, um die Menschen zur Bewegung zu bringen und die Menschen von einer gesun­den Lebensweise zu überzeugen, so auch erst in der jüngsten Vergangenheit, wo es mit dem Nichtraucherschutzgesetz eine Möglichkeit gegeben hätte, bei dem aber die Regierungsparteien noch anderer Meinung gewesen sind.

Abschließend: All jene Menschen, die einmal geraucht haben, aber auch jene Men­schen, die rauchen, wissen von der Gefahr dieser Sucht, wissen aber auch, dass diese Sucht unweigerlich auch zu Bewegungsarmut führt, da einem durch das Rauchen schlichtweg der Atem fehlt. Wenn dieser Bericht jetzt auch eine Möglichkeit bietet, vielleicht schneller als kürzlich von Ihnen beschlossen zu einem rauchfreien Raum zu


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kommen, dann unterstützen wir das umso mehr.  – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesminister Strache: Ich gehe jetzt mit dem Doskozil eine rauchen!)

16.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.


16.43.39

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Österreich ist ein Sportland und wir sind natürlich bestrebt, dass es das auch bleibt, denn mehr als die Hälfte der Österreicherinnen und Österreicher üben zumindest einmal in der Woche Sport aus. Wir haben mehr als 500 000 engagierte Ehrenamtliche im Sport.

Daher sind wir gefordert, gute Weichenstellungen und Rahmenbedingungen für den Sport zu machen, dazu braucht es natürlich die notwendigen Grundlagen. Daher begrüße ich es sehr, dass wir heute diesen Antrag gemeinsam beschließen, sodass es zukünftig wieder einen Bericht zur Lage des Sports in Österreich geben wird.

Sport hat sehr viele gesellschaftliche Aufgaben; wenn ich nur an den Jugendbereich denke: Er ist bewegungsmotivierend und gemeinschaftsfördernd. Wir alle wissen, im Zeitalter der Digitalisierung und der modernen Medien ist es nicht ganz einfach, junge Menschen für Sport zu begeistern; die meisten jungen Menschen machen zu wenig Bewegung, und das beeinträchtigt auch ihre Entwicklung.

Maßnahmen und Investitionen sind daher sehr wichtig, denn das heutige Defizit im Sport bringt später Kosten im Gesundheitssystem. Jeder Euro, der in den Sport inves­tiert wird, erspart uns 5 Euro im Gesundheitssystem. Der Breitensport ist sehr wichtig und da wäre die Einführung der täglichen Turnstunde und der Talentsuche notwendig, einfach um die Jugendlichen wieder zu motivieren, Sport und Bewegung zu machen, denn es ist für ihren späteren Lebensweg sehr wichtig, dass sie eine gesunde Lebens­führung haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Vieles an Grundlagenarbeit, an Motivation, an Integration passiert in unseren Vereinen, daher möchte ich mich wirklich bei allen Sportvereinen für das bedanken, was sie Groß­artiges leisten. Um sie auch gut und effizient zu unterstützen, ist eben eine Infor­mation wirklich wichtig.

Natürlich ist es auch notwendig, für den Spitzensport die richtige Sportstätteninfra­struk­tur zur Verfügung zu stellen, und letztlich ist der Sport auch ein wichtiger Wirtschafts- und Tourismusfaktor in unserem Land – in Milliardenhöhe. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die sportlichen Erfolge unserer Spitzensportler und auch die sportlichen Großereig­nisse haben einfach Strahlkraft und motivieren auch unsere Jugend und alle anderen Menschen, sich sportlich zu betätigen. In zwei Tagen findet hier der Wienmarathon statt, und das ist eines dieser Großereignisse, das sowohl den Breiten- als auch den Spitzensport anspricht.

Ich begrüße es daher, dass wir jetzt wieder regelmäßig einen Sportbericht im Parla­ment vorfinden, denn wir wollen alles daran setzen, dass Österreich weiterhin eine Sportnation bleibt und Erfolge in allen Bereichen erzielen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Grünberg ist zu Wort gemel­det. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 190

16.47.08

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! „Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun“, sagte schon Voltaire. Das trifft auf so vieles in unserem Leben zu, ganz besonders auch darauf, wie wir mit uns selbst umgehen, wie sehr wir auf uns, unser körperliches, geistiges und seelisches Wohlbefinden achten oder eben auch nicht achten.

Sport und Bewegung sind ganz wesentliche Faktoren, um körperlichen und psychi­schen Krankheiten vorzubeugen und im Alter möglichst fit zu bleiben – leichter gesagt als getan. Wir alle haben vermutlich unseren inneren Schweinehund, dem es davonzu­laufen, davonzuschwimmen, davonzuradeln oder davonzuwalken gilt. Einerseits braucht es dazu eine Portion Eigenverantwortung, andererseits aber auch passende Rah­menbedingungen und Angebote, um die Bevölkerung im wahrsten Sinne des Wortes in Bewegung zu halten. Wie schon in der Budgetdebatte der vergangenen Tage aus­geführt und gehört, unternimmt Österreich einiges, beginnend bei den Jüngsten mit fix eingetakteten Bewegungseinheiten in Kindergärten und Schulen, bis hin zum Ver­einssport oder speziellen Bewegungsprogrammen für Seniorinnen und Senioren. Von der Gesunden Gemeinde bis zum Profikader passiert da bereits sehr viel.

Es fehlt meiner Ansicht nach aber ein allumfassender Überblick. Ein regelmäßiger Sportbericht an den Nationalrat würde diesen Überblick sicherstellen, weshalb ich den vorliegenden Antrag als sehr unterstützenswert erachte. Neben Daten und Fakten zur Rechtsgrundlage, zur Forschung, zu den Verbänden, zur Förderlandschaft und zum Spitzensport ist mein besonderes Anliegen, dass man sich auch intensiv damit aus­einan­dersetzt, wie man weniger aktive Menschen zu sportlichen Aktivitäten motiviert und wie man Sportangebote inklusiv gestaltet, sodass Menschen mit Behinderung problemlos daran teilhaben können.

Schließen möchte ich mit einem Zitat von Hippokrates: „Wenn wir jedem Individuum das richtige Maß an Nahrung und Bewegung zukommen lassen könnten, hätten wir den sichersten Weg zur Gesundheit gefunden.“

Ich wünsche allen ein sportliches Wochenende! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.49

16.50.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 95 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Vorlage eines Sportberichts des zuständigen Bundesministers an den Nationalrat“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 12)

16.50.4213. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (6/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zum 13. Punkt der Tagesord­nung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 191

Wir gehen gleich in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller Abgeordneter Josef Muchitsch. – Ich darf Ihnen das Wort erteilen.


16.51.03

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Dieser SPÖ-Antrag der Abgeordneten Kern, Stöger, Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen befasst sich mit der Beschäftigungsgruppe 50 plus – ein Thema, das wir in den letzten Tagen auch schon im Zuge der Budgetdebatte immer wieder diskutiert haben.

Die Gruppe 50 plus – Sie alle wissen das – ist eine Gruppe, die es am Arbeitsmarkt ganz besonders schwer hat, vor allem dann, wenn sie in Arbeitslosigkeit kommt und täglich und wöchentlich negative Zeitungsmeldungen erscheinen, wie zum Beispiel jene über die Firma Roco Modelleisenbahn in Gloggnitz, Niederösterreich, oder über die Porzellanfabrik Frauenthal in der Weststeiermark. In diesen Regionen, wo man nicht mit vielen Arbeitsplätzen gesegnet ist, betrifft es überwiegend Menschen 50 plus, die dann den Weg zum Arbeitsamt gehen müssen.

Wir wissen, dass es gerade die Gruppe 50 plus ganz schwer hat, weil die Hälfte der Menschen über 50, die Arbeit suchend sind, länger als 12 Monate arbeitslos sind.

Dazu kommt jetzt, dass auch Sie diese Gruppe sehr stark verunsichern. Herr Vize­kanzler, es ist gut, dass Sie noch hier sind: Sie verunsichern diese Gruppe, weil Sie Beschäftigungsmaßnahmen streichen, weil Sie sie stoppen, weil Sie gerade diese Gruppe länger arbeiten lassen wollen, Beispiel Altersteilzeit. Sie verunsichern diese Gruppe mit dem ganzen Thema Arbeitslosengeld Neu: Kommt die Notstandshilfe weg, kommt sie nicht weg, kommen sie dann in die Mindestsicherung? Das sind alles Themen, die diese Gruppe betreffen.

Sie verursachen unter diesen Menschen eine ganz große Verunsicherung, ich sage aber: Diese Menschen haben unsere Unterstützung verdient. Aus diesem Grund bringen wir diesen Antrag ein.

Dieser Antrag befasst sich mit einer Beschäftigungsgarantie für genau diese Men­schen, die 30 oder 40 Jahre lang am Arbeitsmarkt waren, die Beiträge bezahlt haben, die Leistungsträger waren und wieder Leistungsträger werden sollen. Deshalb ergeht unser Ersuchen an alle Parteien in diesem Plenum, diesen Antrag zu unterstützen.

Wir als SPÖ wollen mit diesem Antrag diesen Menschen wieder mehr Sicherheit geben, dass sie eine Chance haben, wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen. Gerade in einer Zeit der Hochkonjunktur, gerade in einer Zeit, in der es Fachkräftemangel gibt, ist es wichtig, diesen Menschen eine Perspektive zu geben.

Abschließend: Sie wissen, diese Menschen weisen aufgrund der Arbeitslosenunter­stüt­zung und des Verwaltungsaufwands beim AMS einen Aufwand von 17 000 Euro pro Jahr auf. Dieses Geld wollen wir anders einsetzen, indem wir Förderanreize für die Wirtschaft schaffen, sodass diese Menschen wieder in einen Job kommen. Es ist es unser Ziel, Sie einzuladen, dieses Thema mit uns gemeinsam zu diskutieren, und vielleicht gelingt es auch, gemeinsam etwas zustande zu bringen.

Bevor Sie uns als SPÖ wieder kommunistische Methoden vorwerfen, zwei Botschaften dazu: Sie wissen – und das ist auch ganz klar im Evaluierungsbericht heraus­gekom­men –, mehrheitlich ÖVP-Gemeinden nehmen die Aktion 20 000 in Anspruch und haben sie genutzt, also ist es keine kommunistische Methode. Abgesehen davon, glaube ich, ist es wichtig, dass wir diesen Menschen helfen.


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In diesem Sinne laden wir Sie ein, unseren Antrag zu unterstützen. Wir werden das im Sozialausschuss auch noch ausreichend diskutieren, denn Sie alle kennen die Menschen draußen, Sie alle kennen irgendjemanden der 50, 80,100 Bewerbungen schreibt und keine Chance mehr hat, in den Arbeitsprozess zurückzukehren. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

16.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gödl. – Bitte.


16.55.19

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Verehrte Österreicherinnen und Österreicher! Ja, Beppo Muchitsch, es ist immer wieder der gleiche Vorstoß von eurer Seite, und ich erinnere daran, dass wir in der letzten Zeit genau dieses Gesetz, nämlich das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, geändert haben, nämlich zuletzt am 22. März in diesem Hohen Haus. – Verwunderlich ist: Ihr als SPÖ habt damals keine Zustimmung gege­ben.

Wir haben nämlich – ich rufe es in Erinnerung – das Gesetz derartig abgeändert, dass wir die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die niedrigen Einkommen gesenkt haben (Ruf bei der SPÖ: Für die Arbeitenden! – Abg. Muchitsch: Es geht um die Arbeit­suchen­den!), wovon 450 000 Menschen in Österreich im niedrigen Einkommens­be­reich mit durchschnittlich 311 Euro pro Jahr profitieren werden. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, auch für den Arbeitsmarkt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Wir haben gestern, meine Damen und Herren, das Budget beschlossen. Damit eines klargestellt wird, vielleicht für alle Damen und Herren vor den Fernsehbildschirmen, die nicht immer zuhören konnten: Die Hälfte aller Einnahmen, die wir als Staat generieren, wenden wir im Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege auf. Wir haben auch das AMS-Budget beschlossen: 1,4 Milliarden Euro Gesamtbudget für das AMS. Der Ver­waltungsrat im AMS hat dieses Budget auch mit den Stimmen der SPÖ-Ge­werkschafterinnen und Gewerkschafter für in Ordnung befunden, nämlich einstimmig angenommen. (Die Abgeordneten Keck und Krist: Es geht um die Verteilung! – Ruf bei der SPÖ: Sie sagen die Unwahrheit!)

Damit es auch klar ist: In diesem Jahr, 2018, steht für die Arbeitsmarktpolitik, für jeden Arbeitslosen mehr Geld zur Verfügung, als wir im Jahr 2017 ausgegeben haben. (Beifall bei der ÖVP. – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Sie sagen bewusst die Unwahrheit!)

Natürlich liegen uns alle am Herzen, die keinen Job haben. Natürlich ist es unsere Aufgabe, sie zu unterstützen, dass sie Jobs finden, und zwar in der Form, dass sie so fit gemacht werden, dass sie am Arbeitsmarkt einen Platz finden.

Wenn man heute durch die Lande fährt, in Betriebe oder auch in Sozialeinrichtungen geht, kann man Folgendes bemerken: Der Sozialmedizinische Pflegedienst in der Steiermark etwa – ich selbst bin dort ehrenamtlicher Obmann – beschäftigt über 300 Men­schen, vorwiegend Frauen, im Bereich der Hauskrankenpflege und der gesamten So­zial­betreuung in den Gemeinden. Wissen Sie, wie schwer wir neue Dienstnehmer fin­den, trotz Inseraten in der „Kleinen Zeitung“ und in anderen Medien? Wir be­schäftigen zu über 30 Prozent Menschen, die älter als 50 sind. Es ist nämlich nicht so, dass es keine Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Wir müssen es schaffen, mit dem Arbeits­marktservice genau in diesem Bereich die Leute zu qualifizieren, damit Sie diese Jobs annehmen.


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Das, was Sie mit Ihrem Antrag vorhaben, nämlich gestützte Arbeitsprogramme, mit denen quasi der Staat eine Garantie abgibt, wird nicht funktionieren. Sie erinnern sich sicher noch an das Bonmot eines ehrwürdigen Kanzlers aus den Siebzigerjahren, der damals gesagt hat – wenn ich ihn so richtig zitieren kann –: „Und wenn mich einer fragt, wie denn das mit den Schulden ist, dann sage ich ihm das, was ich immer wieder sage: dass mir ein paar Milliarden“ – Schilling hat er gemeint –„Schulden weniger schlaflose Nächte bereiten, als mir ein paar hunderttausend Arbeitslose mehr bereiten würden.“ – Das ist im Grunde ja richtig gewesen, nur, was war die Folge? – Jahre später waren die Arbeitsämter wieder prall gefüllt und die Staatsschulden waren auch da.

Das zeichnet auch diese Regierung aus, und dafür stehen wir – denn in Ihrem Antrag, das haben Sie nicht erwähnt, steht in den Erläuterungen auch, dass Sie schätzen, dass man für diese staatliche Beschäftigungsgarantie etwa 1 Milliarde Euro mehr in die Hand nehmen müsste –: Das, was wir nicht wollen, ist, Schulden zu machen, denn es ist das Unsozialste für die nächsten Generationen. Ich habe diese Metapher gestern schon bemüht und ich möchte sie heute noch einmal bringen: Zum Zeitpunkt, wenn draußen die Sonne scheint, müssen wir das Dach neu decken. – Dafür sind wir angetreten: Dieses Dach im Hause Österreich neu zu decken und es auch sturmfest zu machen.

Es kommen wieder Zeiten, in denen die Konjunktur nicht so gut laufen wird. Es kom­men Zeiten, in denen wir wahrscheinlich auch wieder einmal zeitweilig mehr ausgeben werden müssen, als wir einnehmen. Jetzt, wenn die Konjunktur gut läuft, müssen wir gezielte Programme machen und vor allem unseren Haushalt in Ordnung bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Wir stimmen nicht zu, wenn Sie immer wieder fordern, ohne Rücksicht auf die nächsten Generationen unseren Bogen zu überspannen, nämlich mehr auszugeben, als wir einnehmen. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Daher, meine lieben Freunde von der SPÖ: Kommen Sie aus dem Keller der Oppo­sition heraus und steigen Sie mit uns hinauf auf das Dach, um es neu einzudecken, um es sturmfest zu machen! Die Dachdeckermeister stehen oben, das sind Kanzler und Vizekanzler. Kommen Sie mit, helfen Sie mit, um dieses Dach sturmfest zu machen! (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir werden diesen Antrag natürlich intensiv diskutieren, aber eines ist klar: Was wir schon beschlossen haben, vor allem diesen Budgetpfad, dass wir sagen, wir hinter­lassen den nächsten Generationen keine neuen Schulden, werden wir auf keinen Fall aufgeben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort. – Bitte.


17.01.07

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Abgeordneter Gödl hat hier verlautbart, dass der AMS-Verwaltungsbeirat das Budget beschlossen hat. Ich berichtige: Der AMS-Beirat kann kein Budget beschließen, sondern nur dieses Hohe Haus. Der AMS-Verwaltungsbeirat hat die Aufgabe, diese Gelder zu verteilen, und das hat er gemacht.

Es gehört zwar nicht zur Berichtigung, aber ich möchte es abgesehen davon trotzdem loswerden: Was uns wirklich unterscheidet, Herr Abgeordneter Gödl, ist: Wir kümmern uns um diese Gruppe, uns sind diese Menschen 50 plus, die keinen Job haben, nicht wurscht, euch schon. Das ist der Unterschied! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des


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Abg. Gödl. – Abg. Rosenkranz: Das mit „wurscht“ schreit auch schon wieder nach einer tatsächlichen Berichtigung!)

17.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.01.57

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Zwischen 2008 und 2016 hat sich die Zahl der Arbeitssuchenden in der Generation 50 plus mehr als verdoppelt und stieg auf rund 100 000 Personen. Das ist kein Pipifax, das sind 100 000 Menschen über 50, die langzeitarbeitslos sind. Wie bereits erwähnt worden ist, sind Menschen dieser Generation immer länger arbeitslos, und die Gründe sind viel­fältig: unterqualifiziert, überqualifiziert, zu teuer, zu unflexibel, nicht gesund genug. Das größte und am meisten erwähnte Argument ist aber: zu alt.

Die Aktion 20 000 und auch der Beschäftigungsbonus hätten da für Abhilfe sorgen können, wenn man es zugelassen hätte. Die aktuelle Bundesregierung unterwirft sich aber eher dem Motto, der vermeintlich freie Markt werde es schon richten. (Abg. Gödl: Wir geben mehr Geld aus als im Vorjahr, Frau Kollegin!) Aktuell wird eine Politik be­trieben, die Kürzungen durchführt, die in keinster Weise den Fokus auf Menschen über 50 legt, sondern ohne adäquaten Ersatz Streichungen durchführt. Diesen Kür­zungen fallen viele äußerst erfolgreiche Projekte zum Opfer, und viele Betroffene verlieren deshalb viel Hoffnung auf eine zukünftige Erwerbstätigkeit. (Präsidentin Bures über­nimmt den Vorsitz.)

Als Oberösterreicherin möchte ich euch einige Beispiele aus meinem Bundesland darbringen, so etwa BIS Mobil im Salzkammergut, über das auch medial bereits viel berichtet worden ist. Dieses Projekt hat älteren Arbeitskräften, nämlich 16 Personen in diesem konkreten Projekt, eine wertvolle Arbeit gegeben. Es hat für den ländlichen Raum eine dringend notwendige Ergänzung zum öffentlichen Verkehr stattgefunden. Es ist ein Verkehrsmodell eingeführt worden, das im letzten Jahr auch mit dem Mobi­litätspreis ausgezeichnet worden ist – und heuer wird dieses Projekt durch die Regierung gestrichen.

Ein weiteres, über Jahre hinweg erfolgreiches Projekt aus meiner Heimatregion ist das Gasthaus Zur Brücke, in welchem in den vergangenen 21 Jahren knapp 700 Mit­arbeiterInnen eine Ausbildung in der Gastronomie erhalten haben, eine Beschäftigung gefunden haben und durch dieses Projekt auch eine gewisse Stabilisierung, Qualifi­zierung und persönliche Stärkung erhalten haben. Ein über 21 Jahre lang erfolgreiches Projekt wird durch die aktuelle Regierung gestrichen.

In Niederösterreich ist nach 27 erfolgreichen Jahren für das Projekt Asinoe ebenfalls das Aus gekommen. Das betrifft ebenfalls Menschen, die lange beschäftigungslos waren oder am Arbeitsmarkt von vornherein einfach weniger Chancen haben, konkret Menschen mit Beeinträchtigung, aber auch mit Alkoholproblemen. Alois Huber, einer der Mitbegründer der Initiative und des Projekts Asinoe, hat mir vorige Woche ge­schildert, wie es diesen Personen jetzt geht und was die Streichung des Projekts für diese Beschäftigten bedeutet.

Es hat einen Mann gegeben, der teilgenommen hat und der trotz Alkoholproblems dank der Arbeit bei Asinoe einen Weg gefunden hat, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, und auch wieder einen Sinn gefunden hat, eine Art Wurzel. Was mir Alois Huber ebenfalls gesagt hat, war, was dieser Mann jetzt tut: Jetzt sitzt er wie­der völlig besoffen daheim, weil genau dieser Sinn weggefallen ist, diese Möglichkeit,


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wieder Fuß fassen zu können, wertgeschätzt zu werden und wieder Wurzeln zu haben. Diese Situation der Beschäftigungslosigkeit im Alter führt zu psychischen aber auch physischen Erkrankungen. Alkoholismus ist nur eine Auswirkung davon, in weiterer Folge natürlich auch Altersarmut.

Wir als Liste Pilz haben uns dem Kampf gegen Armut verschrieben, von der Kinder­armut angefangen bis hin zur Armut im höheren Alter. Ich muss wirklich sagen: Bevor Sie als schwarz-blauer Elefant im Porzellanladen herumtrampeln und solche wichtigen Projekte zerstören (He-Rufe bei der FPÖ), gehen Sie hinaus, reden Sie mit diesen betroffenen Personen und schauen Sie, dass Sie eine Lösung finden, damit ihnen wieder Perspektiven gegeben werden können!

Es ist noch nicht zu spät, wir sind ja heute erst bei der ersten Lesung. Ich bitte wirklich darum, dass wir uns dieser Thematik im zuständigen Sozialausschuss ernsthaft anneh­men, damit so wichtige Projekte wie die gerade erwähnten nicht finanziell eingestampft und zerstört werden. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.06


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 6/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

17.07.1114. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird (11/A)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte.


17.07.40

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag, der ja bereits einmal in dieser oder ähn­licher Form im Ausschuss eingebracht wurde, wurde dort vertagt. Er hätte also nicht noch einmal eingebracht werden müssen. Das war nicht notwendig, es ist aber legitim, dass man ihn nochmals einbringt und darüber diskutiert.

Zum Inhalt ist zu erwähnen, dass er Erhöhungen im Pflegefondsbereich fordert, die aber – und das wurde ja auch schon diskutiert – in der momentanen Form nicht zu finanzieren sind. Das ist ja auch nichts Neues. Man kann immer wieder etwas fordern, das ist ja nicht schwer.

Es ist in dieser Form auch nicht annehmbar, dass mit diesem Antrag auch den Ländern und den Gemeinden ganz einfach eine finanzielle Last aufgebrummt werden soll, die außerhalb des Stabilitätspakts steht. Bisher war es bei uns im Land ja wirklich üblich, dass sich Bund, Länder und Gemeinden zusammengesetzt haben und in diesen heiklen Fragen gemeinsam einen Finanzierungspfad vereinbart und gefunden haben und nicht das Parlament einfach Vorschriften gemacht hat oder Gesetze erlassen hat, wodurch dann die anderen herangezogen wurden, um zu zahlen.

Darüber hinaus gibt es ja bereits einen fixierten Finanzplan und -pfad, wodurch bereits jetzt eine Erhöhung von 366 Millionen auf 400 Millionen Euro durchgeführt wird. Wür-


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den wir diesem Antrag in dieser Form einfach zustimmen, würden wir die Kosten auf die nächsten Generationen umwälzen. Das wäre eine weitere Erhöhung der Verschul­dung dieses Landes, der wir so nicht zustimmen können und daher auch diesen Antrag in der Form einfach wieder im Ausschuss diskutieren werden. Es gibt sicher interes­sante Punkte darin, aber in dieser Form, die jetzt eingebracht ist, denke ich, dass er dann auch im Ausschuss wieder keine Mehrheit finden wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.


17.09.49

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In Österreich haben wir ein sehr, sehr gutes Pflegesystem, und es hat gerade in den letzten Jahren eine große Verbesserung erfahren. Ich erinnere daran: Es war Bundesminister Hesoun, der begonnen hat, das Pflegegeld einzuführen, und wir haben 2011 begonnen, den Pflegefonds zu dotieren.

Sie werden sich erinnern – ich sage das jetzt ganz bewusst auch Abgeordnetem Höfinger –, dass wir 2011 eine Bankenabgabe eingeführt haben, und mit dieser Ban­kenabgabe haben wir die Menschen entlastet, nämlich jene Menschen, die die Pflege der älteren Personen vornehmen. Wir haben es geschafft, 350 Millionen Euro für die pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung zu stellen, und haben daher die Familien und die Betroffenen entlastet. Dieser Pflegefonds wurde zur Unterstützung der Länder, der Gemeinden eingerichtet und hat exzellente Arbeit geleistet. Ich bedanke mich bei den Gemeinden, bei den Bürgermeistern, bei den betroffenen Personen, die in den Pfle­geheimen und auch in der mobilen Hilfe die entsprechenden Tätigkeiten verrichten.

Wir müssen jetzt an die Zukunft denken. Die Finanzierung durch den Pflegefonds ist durch die alte Bundesregierung bis zum Jahr 2022 gesichert. Es geht jetzt darum, dass wir diese Pflege weiterentwickeln. Wir haben eine Erhöhung des Pflegefonds ab 2018 um 4,5 Prozent durchgesetzt, und es geht darum, uns den neuen Herausforderungen zu stellen. Da geht es um die demografische Entwicklung, da geht es um andere Anfor­derungen an die Pflege, da geht es auch darum, dass wir hinsichtlich Finanzierung einen vernünftigen Ausgleich zwischen Bund und Ländern haben, und da geht es auch darum, dass die Pflegekräfte entsprechend unterstützt werden, dass wir den Berufs­stand der Pflegekräfte aktivieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher haben wir vorgeschlagen, den Pflegefonds in folgende Richtung zu verbessern:

Erstens: Die Dotierung soll nicht nur bis zum Jahr 2022, sondern auch darüber hinaus stehen. Das schafft Perspektiven und Sicherheit, und es ist auch für die Bundesre­gierung leicht, die entsprechenden Entscheidungen in diese Richtung zu treffen.

Zweitens: Der Pflegefonds soll jährlich um 6 Prozent valorisiert werden. Das sind wich­tige zusätzliche Mittel, die wir uns leicht leisten können, wenn wir das wollen. Ich denke, dass der Pflegefonds für die Menschen in Österreich gerade nach dem Entfall des Pflegeregresses – was wieder eine Aktion war, mit der wir den Menschen mehr Chancen geben – auch gute Leistungen erbringen kann. Ich würde mich freuen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir das im Sozialausschuss diskutieren könn­ten.

Denken Sie nach: Es geht um die ältere Generation und es geht auch um die jüngere Generation, denn wenn wir da nichts tun, dann tragen die Lasten nur die Jüngeren. Es


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 197

darf die Qualität der Pflege nicht davon abhängig sein, welche Schwiegertochter man bekommt. (Abg. Kitzmüller: Warum soll das die Schwiegertochter machen?) Es darf die Pflege nicht davon abhängig sein, wie das Einkommen ist, sondern wir brauchen ein gutes, organisiertes Pflegesystem. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.14


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Peter Kolba. – Bitte.


17.14.14

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Stöger, der ehemalige Sozialminister, sagt, dass das Pflegesystem ganz ausgezeichnet ist. Wenn er sich heute die Aussendungen der mobilen Pflegedienste angesehen hätte, die über die APA gekommen sind, dann würde er wissen, dass die mobilen Pflegedienste aufschreien und sagen, dass sie unterfinanziert sind.

Wir reden darüber, dass wir den Beruf des Pflegers, der Pflegerin aufwerten wollen. Wenn das nicht nur schöne Worte sein sollen, sondern eine echte Aufwertung statt­finden soll, dann heißt das wohl auch, dass man diese Kräfte besser bezahlen müsste. Genau das findet aber nicht statt.

Wir haben mit dem Entfall des Pflegregresses sicherlich einen Schritt getan, der für sich allein allerdings meines Erachtens insbesondere bei den Verwandten einen Anreiz schafft, dass man die Oma ins Heim schickt. Ich halte das für einen völlig falschen Anreiz. Es wäre daher wichtig, gleichzeitig in die Pflege durch die Angehörigen – das ist immer noch die stärkste Gruppe, und die Unterstützung der Angehörigen sind mobile Pflegedienste von Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe – Geld zu investieren, wenn man davon reden will, dass das ein ordentliches und funktionierendes Pflegesystem ist.

Letztlich haben wir das Problemfeld der 24-Stunden-Betreuung; da – das muss man sagen – hat man sich in der Vergangenheit offensichtlich auf politischer Ebene darauf geeinigt, dass man sagt: Wir schließen alle die Augen, und diese PflegerInnen – ich korrigiere mich –, diese BetreuerInnen, die da aus osteuropäischen Ländern zu uns kommen, sind selbstständig tätig, sollen sich selber versichern, sollen das alles selber organisieren, und die zu Pflegenden sind diejenigen, die sie beauftragen und denen man dann unter Umständen sogar noch Förderungen entzieht, wenn die Betreuerin zum Beispiel die Sozialabgaben nicht abführt. Das ist ein absurdes System.

Pflege ordentlich zu organisieren kostet sehr viel Geld, sehr viel mehr, als nur durch die Anhebung der Valorisierung zur Verfügung steht. Wir werden natürlich dieser Valo­risierung zustimmen, aber eines sage ich dieser Bundesregierung: Sie reden so viel von Sicherheit. Ich habe das gestern schon gesagt und ich wiederhole es heute: Sicher­heit ist mehr als Reiterstaffeln oder Schnüffelpakete, wie sie Sie heute be­schlossen haben. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sicherheit ist für die Menschen, die in diesem Land hart arbeiten, die Aussicht darauf, dass sie in Würde und mit einer guten Betreuung in diesem reichen Land alt werden können. Daher meine ich, dass Sie erheblich mehr werden tun müssen, als da die Valorisierung anzuheben. Wir werden uns darüber im Ausschuss unterhalten. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.17



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 198

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 11/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

17.18.0615. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Ver­fassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsaus­schuss) (3/US/109 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Gemäß § 33 Abs. 9 der Geschäftsordnung stelle ich ausdrücklich die Einsetzung des BVT-Untersuchungsausschusses in der Fassung des Ausschussberichtes 109 der Beilagen mit Freitag, 20. April 2018, 17.18 Uhr, fest.

*****

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Amon. – Bitte.


17.19.20

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren! Im zweiten Anlauf ist es der Sozialdemokratie gelungen, gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien einen verfassungskonformen Antrag einzubringen. (Abg. Jarolim: Na, da habt ihr aber auch etwas damit zu tun!) Sie hatten etwas Unterstützung vom Rechts- und Legislativdienst, der mit uns beim ersten Antrag ja der Meinung war, dass Ihr Antrag nicht verfassungskonform ist. (Abg. Jarolim: Das stimmt ja nicht!) Der jetzige ist das, auch nach den Aussagen des Rechts- und Legis­lativdienstes.

Und ich möchte schon darauf Wert legen, dass wir – allen voran unser Klubobmann August Wöginger – Wort gehalten haben. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Wir haben Ihnen zugesagt, dass wir, wenn Sie einen verfassungskonformen Antrag einbringen (Zwischenruf des Abg. Loacker), diesem ohne Zeitverzögerung selbstverständlich auch insofern die Zustimmung geben, als dass wir einen gemeinsamen Beweisbe­schluss im Geschäftsordnungsausschuss fassen.

Es gab gestern nach Ende der Nationalratssitzung sofort eine Geschäftsordnungs­aus­schusssitzung, in der wir gemeinsam den Beweisbeschluss gefasst haben, und heute haben wir den Untersuchungsausschuss hier im Plenum auf der Tagesordnung. Ich glaube, das ist anständig, das ist eine ordentliche parlamentarische Verhaltensweise, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir setzen einen Untersuchungsausschuss mit 18 Mitgliedern ein, bei dem mir beson­ders wichtig ist, dass die technischen Voraussetzungen – auch was die Abhörsicher­heit des Ausschusslokals anlangt – sichergestellt werden. Wir haben das gestern auch in der Geschäftsordnungsausschusssitzung besprochen, denn es ist zweifelsohne ein heikler Untersuchungsausschuss, der sich mit Fragen der staatlichen Sicherheit und letztlich auch mit der Zusammenarbeit von unterschiedlichen Diensten beschäftigen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 199

wird. Logischerweise ist nicht alles in allen Details für die Öffentlichkeit bestimmt. Des­halb sind diese Rahmenbedingungen auch von ganz besonderer Bedeutung, meine Damen und Herren. Wir sollten das auch dementsprechend ernst nehmen.

Wir haben uns im Beweisbeschluss auf die Verfahrensrichter und die Verfahrens­an­wälte verständigt und geeinigt. So gesehen steht diesem Untersuchungsausschuss auch nichts mehr im Wege. Die Parlamentsdirektion wird die zuständigen Stellen er­suchen, die entsprechenden Akten – eine Fülle von Akten, denn das ist schon ein brei­ter Untersuchungsgegenstand, den sich die Opposition mit uns gemeinsam vorge­nommen hat – zu liefern. Ich hoffe, dass das alles logistisch in diesen acht Wochen zu bewerkstelligen ist, denn so lange haben ja die Behörden Zeit, die heikleren Akten anzuliefern.

Wie gesagt haben wir gestern in der Ausschusssitzung noch einmal ausdrücklich die Parlamentsdirektion ersucht, sicherzustellen, dass wir ein Ausschusslokal bekommen, das die entsprechenden Voraussetzungen bietet. Man muss ja auch bedenken, dass man, würde man ein Ausschusslokal wählen, das permanent auch von anderen Aus­schüssen genutzt wird, nach jeder Sitzung eines anderen Ausschusses wiederum die technischen Voraussetzungen schaffen müsste. Das ist nicht ganz so einfach. Ich glaube aber, dass die Parlamentsdirektion da ohnehin entsprechend vorbereitet ist und das in entsprechender Art und Weise bewerkstelligen wird.

Der Untersuchungsgegenstand ist ein sehr breiter, viele unterschiedliche Behörden und Ministerien werden betroffen sein, natürlich auch die Staatsanwaltschaft als ver­längerter Arm des Justizministeriums.

Wir werden uns thematisch mit einer Reihe von Vorhalten auseinandersetzen. Ich gehe davon aus, dass wir das in einem konstruktiven, vernünftigen und sachbezogenen Klima tun. Meine Fraktion wird das in der guten Tradition machen. Wir werden schau­en, dass die politische Verantwortung bei einer Reihe von Vorhalten entsprechend geklärt wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte. (Abg. Rädler: Hören wir uns gleich die Vorhalte gegen den ...!)


17.23.44

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass die Aufklärung nun beginnen kann, denn die Aufklärung tut auch not.

Die Vorwürfe beziehungsweise die Verdachtsmomente, die im Raum stehen, sind ernst und groß (Zwischenruf des Abg. Rädler): ob ein ÖVP-nahes Netzwerk im Bun­des­ministerium für Inneres das BVT für parteipolitische Zwecke missbraucht hat (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler); dass im BVT mit Daten und Informationen nicht rechtmäßig umgegangen wurde, sondern diese an Dritte weitergegeben wurden; dass Daten trotz gerichtlichen Auftrags nicht gelöscht wurden; die Frage, ob das BVT der wichtigen Aufgabe, den Rechtsextremismus in Österreich zu beobachten, ordent­lich nachgegangen ist und aufgrund der Änderungen an der Spitze des Bundes­minis­teriums für Inneres überhaupt noch nachgehen kann.

Wir haben hier gestern schon die Fouls festgestellt, die es in den letzten Wochen auf dem Weg zu diesem Untersuchungsausschuss von der ÖVP und der FPÖ gab. (Abg. Rädler: Ihre Unfähigkeit!) Ich darf auch ausdrücklich die Läuterung, die es gegeben hat, festhalten. Auch von dieser Stelle aus – und nicht nur im Geschäftsordnungs­aus-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 200

schuss – vielen Dank an den Präsidenten – auch wenn er nicht hier ist –, dass er uns den Rechts- und Legislativdienst zur Verfügung gestellt hat, um dieses neue Verlangen gemeinsam mit den Expertinnen und Experten zu diskutieren. Ein herzliches Danke auch an August Wöginger, dass er sein Versprechen wahr gemacht hat und wir diesen Untersuchungsausschuss sehr zügig einsetzen können.

Allerdings macht mich das, was ich gestern und heute gehört habe, wieder ein bisschen stutzig, nämlich diese Frage, als ob man in diesem Ausschuss alles nur im dritten Kelleruntergeschoß – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – verhandeln könnte. So stellen wir uns das sicher nicht vor. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Wir haben auch in den anderen Ausschüssen immer gesehen, dass es immer möglich war – auch wenn Gerichtsverfahren laufen, auch wenn es um heikle Informationen geht und auch wenn es eine Reihe von Akten der Stufe 2 oder 3 gibt, die es in allen Untersuchungsausschüssen gegeben hat –, 90 bis 95 Prozent aller Fragen in öffentlichen Sitzungen zu stellen. Wir gehen davon aus, dass das auch dieses Mal der Fall sein wird.

Sollte es den Versuch geben, elektronische Schwärzungen durch Geheimeinstufungs­überreaktionen oder dergleichen zu machen, dann werden wir uns zu wehren wissen. Aufklärung kann immer nur in der Öffentlichkeit stattfinden. Missstände können nur aufgeklärt werden, wenn es dafür eine Öffentlichkeit gibt. Ein Untersuchungs­aus­schuss, der im dritten Kelleruntergeschoß stattfindet, ist kein Untersuchungs­ausschuss, sondern ein Vertuschungsausschuss – daran werden wir uns nicht beteiligen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper und Zadić.)

Ich jedenfalls gehe davon aus, dass es eine gute Zusammenarbeit geben wird. Ich darf bereits für meine Fraktion sagen, dass wir uns – und auch ich persönlich – auf die Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionsführerinnen und Fraktionsführern freuen, die, falls ich den Medienberichten glauben darf, Werner Amon von der ÖVP, Hans-Jörg Jenewein von den Freiheitlichen, Stephanie Krisper von den NEOS und Alma Zadić von der Liste Pilz sind.

Ich freue mich jedenfalls auf die Zusammenarbeit. Wir haben viel zu tun. Wir haben viel vor uns. Es ist gut, dass die Aufklärung beginnen kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper und Zadić.)

17.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Klubobmann Dr. Walter Rosenkranz zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Jarolim – in Richtung Abg. Krainer, der sich zu Abg. Amon begeben hat, um ihm die Hand zu schütteln –: Das ist wahre Ritterlichkeit!)


17.27.53

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, der weiße Rauch steigt in einem Rekordtempo auf. Wir hätten vier Wochen nach Ein­bringen des Verlangens Zeit gehabt, eine Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses zu machen. Nun gab es die Ausschusssitzung bereits am selben Tag und einen Tag, nicht einmal 24 Stunden später ist dieser BVT-Untersuchungsausschuss eingesetzt. Es ist der zweite Untersuchungsausschuss in dieser Gesetzgebungsperiode, und wir werden ihn nun parallel zum anderen Untersuchungsausschuss abhalten. Es ist ein wahrhaft spannendes Thema.

Zum Foul (Zwischenruf bei der SPÖ): Na ja, lassen wir es heute wirklich dabei be­wen­den. Sie können aber nicht darüber hinwegtäuschen: Es war halt ganz schlicht und ergreifend ein schlechtes Verlangen, da kann man nicht alle Augen zudrücken. –


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 201

Kollege Jarolim hat ja schon wieder irgendetwas vorbereitet (den Kopf schüttelnd)  ein rotes Taferl. Wie auch immer, ich möchte nun zu dieser Stunde nicht mehr Öl in die brennenden Wunden der SPÖ gießen.

Es wird einen spannenden Ausschuss geben. Eine wichtige Frage wird tatsächlich die Akten betreffen. Kollege Krainer, ein sachlicher Einwand: Trotz anhängiger Gerichts­verfahren haben wir im Bereich Eurofighter bestimmte Unterlagen eben nicht bekom­men. Das waren insbesondere die Unterlagen, die uns wirklich brennend interessiert hätten, nämlich jene Unterlagen der Staatsanwaltschaften im europäischen Feld, in denen es um Kontoeröffnungen ging, die quer über den Kontinent stattgefunden haben. Die haben wir nicht bekommen. Wir haben sie nicht etwa nur geschwärzt oder in Stufe 3 oder Stufe 4 bekommen, sondern wir haben sie gar nicht bekommen, obwohl gerade durch sie die Korruptions-, Bestechungs- und ähnliche Vorwürfe beziehungs­weise manche Dinge, die wir absolut nicht im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle haben, die uns aber trotzdem interessiert hätten, näher geklärt worden wären.

Vom Gegenstand her, glaube ich, wird es sicherlich keine große Problematik sein, dass sehr vieles öffentlich verhandelt wird. Es wird aber auch so manches geben, bei dem wir absolute Vertraulichkeit brauchen, gerade wenn es um Informationen geht, die wir von ausländischen Geheimdiensten oder ähnlichen Stellen bekommen haben – das ist ja auch vom Untersuchungsgegenstand befasst.

Keine Schwierigkeiten werden wir zum Beispiel – und das steht ja bereits im Beweis­beschluss – bei der Präsidentschaftskanzlei bekommen, die auch ein Organ ist, mit dem wir uns befassen. Ich glaube, es wird sicherlich keine große Schwierigkeit sein, den amtierenden Bundespräsidenten und den Altbundespräsidenten in den Ausschuss zu bekommen, um sie zu befragen – der Bundespräsident bestellt ja die hochrangigen Beamten, und das ist auch Untersuchungsgegenstand –, mit welchem politischen Ein­fluss sie im Untersuchungszeitraum ihre Unterschriften unter die diversen Ernennun­gen gesetzt haben. Das wird sicherlich öffentlich funktionieren.

Ich erwarte mir insgesamt – ob öffentlich oder nicht öffentlich – für uns Parlamentarier eine ganz, ganz umfassende Aufklärung darüber, was in diesen zehn Jahren im BVT tatsächlich passiert ist. Falls wir über die Punkte hinaus, die medial bereits in der Öffentlichkeit waren, von denen manche bereits in den nicht öffentlichen Ausschüssen des Parlaments oder hier in der Form von Dringlichen Anfragen erörtert wurden, noch einiges finden – auch da Sie sagen, dass der Verdacht da ist, dass das die Spitze eines Eisbergs ist –, dann müssen wir Parlamentarier uns freuen, auch den Rest dieses Eisbergs, der unter dem Meeresspiegel liegt, zu lüften, zu durchleuchten und zu durchforsten.

Ich habe mich selbst als Ersatzmitglied für diesen Ausschuss gemeldet, weil es mir ein großes Anliegen ist, dort sehr vieles zu sehen und zu erkennen, was passiert ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.31


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr.in Stephanie Krisper ist die nächste Rednerin. – Bitte.


17.32.01

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir – SPÖ, NEOS und Liste Pilz – gemeinsam damit erfolgreich waren, ein Verlangen auf Einsetzung dieses Unter­suchungsausschusses einzubringen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 202

Uns NEOS war von Anfang an ein gemeinsames Vorgehen sehr wichtig, weil wir dies für wichtig erachten, um erfolgreich für Aufklärung zu sorgen. Wichtig war uns nicht nur, die Causa BVT zu beleuchten, sondern auch das Innenministerium, also die Frage, wie von Kabinettsmitarbeitern und von Personen aus den oberen Hierarchien im BMI mit dem BVT und dem Polizeikörper sowie mit Daten umgegangen wurde.

Für uns war es deswegen wichtig, dass der Untersuchungsgegenstand diese Fragen umfasst und wir zehn Jahre, bis 2008, zurückblicken. Das ist natürlich eine große Zeitspanne, sie ist aber wichtig für die Aufklärung.

Es geht also darum, das Bestehen eines schwarzen Netzwerks und parteipolitisches Verwenden von Daten zu untersuchen. Einer der wichtigsten Drahtzieher hat das Netz­werk verlassen, das System erodiert. Wir wollen aber nicht, dass blauer Nepotismus nachrückt, dem wir dann unsere Daten anvertrauen, insbesondere im Hinblick darauf, dass wir – nicht wir NEOS, aber die Mehrheit – heute hier ein Überwachungspaket ab­ge­segnet haben.

Ich freue mich daher, mit der Aufklärung zu beginnen, um den Machtspielchen ein Ende zu bereiten und durch Aufklärung im U-Ausschuss für Sicherheit in diesem Lande zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Zadić.)

17.33


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Alma Zadić. Frau Abgeordnete, Sie haben nur noch 2 Minuten Redezeit, das ist die Restredezeit Ihrer Fraktion. – Bitte.


17.33.33

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich freue mich auch darüber, die Ehre zu haben, hier als letzte Rednerin in dieser langen Ple­narwoche vor Ihnen sprechen zu dürfen. Ich werde es wirklich ganz kurz halten.

Ich freue mich, dass die Abgeordneten der ÖVP und der FPÖ diesem Untersuchungs­ausschuss grünes Licht gegeben haben. Unser Verlangen war juristisch und politisch präzise formuliert. Es war wasserdicht – so haben es manche Verfassungsjuristen bezeichnet. (Abg. Rosenkranz: So ist es!) Daher freue ich mich, dass alle Abge­ord­neten gemeinsam dazu bereit sind, in diesem BVT-Untersuchungsausschuss zu klären, welche politischen Einflussnahmen es in den letzten zehn Jahren gegeben hat.

Uns sind dabei insbesondere drei Punkte wichtig: Es geht darum, die Verstrickungen des ÖVP-Netzwerks genau zu untersuchen, insbesondere in den Fällen der Tier­schützer, im Fall Lansky und im Fall Maurer. Natürlich wird es auch darum gehen, die fragwürdigen Hausdurchsuchungen zu untersuchen und zu klären, was diese mit dem Verfassungsschutz zu tun hatten und warum eine von einem FPÖ-Mann geleitete Polizeieinheit dafür verantwortlich war.

Das ist alles sehr spannend. Die nächsten Wochen und Monate werden sehr intensiv werden. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit. Ich freue mich auch darüber, dass wir den Verfassungsschutz von parteipolitischen Interessen befreien und ihn zu einem Verfassungsschutz der Republik Österreich und aller Österreicherinnen und Österreicher machen werden. – Danke schön. (Beifall bei Liste Pilz, SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.35


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 203

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

17.35.40Einlauf


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 218/A(E) bis 228/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 17.36 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

17.36.07Schluss der Sitzung: 17.36 Uhr

 

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