Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 38

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gilt, anschauen, und wir werden nicht ganz wissen, wie wir das machen sollen. Was dabei am Schluss unter die Räder kommt, und das finde ich besonders bedauerlich, sind der Datenschutz und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Niss. – Bitte.


9.59.10

Abgeordnete Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Kollegin Gamon, Sie wissen, der Forscher hat das bereichsspezifische Kennzeichen für einen gewissen Forschungszweck, und wenn er eine Rückführung auf den Namen macht, ist das nicht Zweck des Forschungsorganisationsgesetzes, und somit kann es nach der Daten­schutz-Grundverordnung sanktioniert werden, mit Strafen in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro. Ich glaube aber, das passt zur Panikmache der letzten zwei Wochen – Facebook-Skandal, Datenverkauf –, und ich möchte jetzt wieder ein bisschen auf den Boden der Tatsachen zurückkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

„Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit ste­hen.“ – Das steht in der Datenschutz-Grundverordnung, und darauf baut auch das Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung auf.

Ich weiß, ich wiederhole mich, aber ich kann es nicht oft genug sagen: Wissenschaft und Forschung sind wichtige Treiber für das wirtschaftliche Wachstum in Österreich. Und mit diesem Gesetz, mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz, schaffen wir, glaube ich, einen zweifellos guten Ausgleich zwischen dem wichtigen Datenschutz und der Forcierung Österreichs als Innovationsstandort.

Das Wichtigste aber, was wir mit diesem Gesetz schaffen, sind Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen. Und genau das braucht die Forschung. Die Forscher wollen sich nämlich nicht mit der Bürokratie und mit der Auslegung des Gesetzes beschäftigen, und das sollen sie auch nicht, sondern sie sollen das tun, was sie am besten können, und das ist Forschen (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ): Forschen, um Lösungen für gesellschaftspolitische Probleme zu finden und um den österreichischen Innovationsstandort weiterzubringen. Das sollen sie auch tun können, ohne dass sie ständig mit einem Fuß im Kriminal stehen und Strafen von 20 Millionen Euro befürchten müssen.

Rechtlich sind in § 2d des Forschungsorganisationsgesetzes hinreichend Maßnahmen getroffen, um den Datenschutz weiterhin zu gewährleisten. Wir haben da die größt­mögliche Wahrung der Betroffenenrechte, die Durchführung von 28 Datenschutz-Folgenabschätzungen und das Vorsehen einer Ex-ante-Prüfung durch den Daten­schutzbeauftragten in den wissenschaftlichen Einrichtungen verankert.

Meine Damen und Herren! Dem Krebs ist die Datenschutz-Grundverordnung wirklich egal. Um da in der Forschung weiterzukommen, muss die Wissenschaft mit pseudo­nymi­sierten, teilweise auch personalisierten Daten arbeiten. Die Verwendung von Bio­ban­ken kann entscheidende Fortschritte bringen, beispielsweise in der Erforschung von Impfschäden. Gerade in Zeiten der Impfgegnerschaft, glaube ich, tun wir gut daran, die Vor- und Nachteile von Impfungen und anderen Arzneimitteln genau erfor­schen zu können.

 


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