Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 65

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Hätte die österreichische Bundesregierung jetzt nicht schnell reagiert, wären Bußzah­lungen in Millionenhöhe auf die Republik zugekommen. Das sind wirklich riesige Sum­men, sehr geehrte Damen und Herren, und es ist ziemlich enttäuschend, dass die SPÖ-Fraktion das heute auf keine Art und Weise thematisiert hat. (Abg. Plessl: Sie haben vorhin nicht zugehört! – Abg. Wittmann: Sie haben nichts dazugelernt!)

Gehen wir vielleicht ein bisschen in medias res: Das Vergaberecht ist eine der wich­tigsten Gesetzesmaterien und es geht um sparsame und nachhaltige Verwendung öffentlicher Mittel. 2010 betrug der Anteil des öffentlichen Auftragswesens am öster­reichischen Bruttoinlandsprodukt rund 15 Prozent. Das sind mehr als 60 Milliarden Euro jährlich beziehungsweise entspricht das einem Anteil von 18 Prozent am euro­päischen Bruttoinlandsprodukt.

Die volkswirtschaftliche Dimension des Vergaberechts ist eine gewaltige, sehr geehrte Damen und Herren, umso mehr – noch einmal! – wundert es mich, dass die SPÖ da so lange geschlafen hat. (Heiterkeit der Abgeordneten Plessl und Vogl.) Man sieht, kaum sind die Freiheitlichen in der Regierung – das muss man sagen –, werden die Dinge umgesetzt und es wird nicht mehr gefaulenzt, sehr geehrte Damen und Herren. – Das ist ja das Schöne. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Plessl: Aber die ÖVP klatscht eh nicht!)

Mit diesem österreichischen Vergaberechtsreformgesetz, das jetzt zur Abstimmung gelangt, wird das österreichische Vergaberecht für das 21. Jahrhundert fit gemacht.

Kurz einmal zu den Eckpfeilern, denn die österreichische Bevölkerung soll erfahren, worum es in diesem Gesetzentwurf geht: Es kommt zu einer Vereinfachung, zu einer Flexibilisierung der Vergabeverfahren, der Zugang zum Verhandlungsverfahren wird vereinfacht, es gibt mehr Flexibilität und auch große Vereinfachungen im Unterschwel­lenbereich – das ist wichtig für kleinere Auftragsvergaben und vor allen Dingen für die kleine und mittelständische Unternehmerstruktur –, es kommt zur Qualitätssicherung – ein zentraler Punkt – durch eine weitere Verstärkung des Bestbieterprinzips. Der Bil­ligstbieter ist eben nicht immer der Bestbieter. Gerade bei der Gewichtung von Ver­gabekriterien gibt es ein Punktesystem – jene, die in der Praxis damit zu tun haben, kennen das –, das man dann oft nach Belieben gewichten kann und das natürlich missbrauchsanfällig ist. Kommt man da zum Bestbieterprinzip, dann kann man das ein bisschen besser unter Kontrolle halten.

Zu guter Letzt kommen elektronische Vergabeverfahren ab 2018 – das ist sozusagen das 21. Jahrhundert. Dabei geht es um harmonisierte Softwarelösungen, auch um eine enge Abstimmung zwischen Unternehmern, Bund und Land, damit das eben auch entsprechend elektronisch abgewickelt werden kann.

Ein ganz besonderer Punkt ist eine verstärkte Berücksichtigung der Barrierefreiheit, was positive Effekte für Menschen mit Behinderung bringt. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Ich möchte abschließend noch kurz zu Kollegen Noll etwas sagen. Den Vorwurf des Abschreibens der Richtlinie möchte ich nicht so stehen lassen. (Abg. Noll: Das glaube ich!) Sie wissen, die EuGH-Judikatur ist für Österreich natürlich relevant. Der EuGH trifft bestimmte Interpretationsfragen, klärt das, und es wäre dann so, dass es auf der zweiten Ebene, wenn wir andere Begriffsbestimmungen verwenden, ganz einfach zu ständigen Lücken beziehungsweise Abgrenzungsproblemen käme, unter Umständen zu zig Novellierungen. Ihr Vorschlag würde also zu einem ziemlichen Rechtschaos führen, wenn wir das zu Ende denken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Noll: The­menverfehlung!)

In diesem Sinne ist das alles in allem ein großer Wurf. – Danke an die österreichische Bundesregierung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.21


 


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