Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 97

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Herbert. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.05.15

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Frau Staats­sekre­tärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon etwas befremdlich, was uns hier vonseiten der Opposition geboten wird (Abg. Loacker: Dass der Polizei­ge­werk­schafter alles überwachen will, verblüfft nicht!); dieses Misstrauen in den Rechts­staat, das Sie hier in Zusammenhang mit diesem Gesetz zelebrieren, insbesondere diese Vorbehalte und auch das Misstrauen gegenüber unserer Polizei, als wäre das eine Ansammlung lauter Krimineller, lauter Rechtsbrecher, die die Daten der Staats­bürger jeden Tag aufs Neue ausspionieren und die jedenfalls Tag und Nacht den Miss­brauch mit diesen Daten begehen würden – das ist ja eigentlich unverschämt. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.) Das ist unverschämt gegenüber unserer Exekutive, die hat sich das wahrlich nicht verdient. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Noll.)

Tatsächlich geht es da ja darum, genau das Gegenteil zu bewirken, nämlich unserer Polizei, unserer Exekutive jenes Handwerkszeug mit auf den Weg zu geben, um genau das zu verhindern, was Sie da im Umkehrschluss der Polizei, dem Innenministerium, aber auch dem Rechtsstaat unterstellen. Es geht nämlich um den Schutz der Staats­bürger vor kriminellen Organisationen, organisierter Kriminalität oder internationalem Terrorismus. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Noll.) Das ist die Intention des Gesetzes. All Ihre Vergleiche, die Sie hier heute schon zum Besten gegeben haben, sind ja eigentlich absurd, um nicht zu sagen etwas hanebüchen.

Besonders hat mir übrigens die Ausführung des Kollegen Wittmann gefallen, dessen Darstellung seiner Angst vor der Angst eigentlich sehr skurril war. Natürlich ist das nie auszuschließen, wenn ich private Dienstleister in Anspruch nehme. Wenn ich heute mit meinem Auto zu einer Fachwerkstätte zum Service fahre, kann es – Gott bewahre, dass es passiert – durchaus sein, dass durch einen manuellen Fehlgriff nachher die Bremsen schlecht funktionieren. Besonders krass wäre es allerdings, wenn ich dann draufkomme, dass das so ist, und nichts dagegen tue, so wie es uns Kollege Wittmann ungefähr dargestellt hat. Es könnte durchaus sein, aber aus Angst davor, dass es vielleicht so sein könnte, macht man sicherheitshalber das, was Sie von der SPÖ am besten können, nämlich nichts. Das ist ein Umkehrschluss, den ich hier ablehne.

Jetzt komme ich zu meinem Beispiel zurück: Wenn ich draufkomme, dass bei meinem Auto die Bremsen nicht funktionieren, dann werde ich schauen, dass ich sie umgehend richten lasse. Alles andere wäre fahrlässig, nicht nur mir gegenüber, weil ich durchaus gerne noch weiterlebe, sondern beispielsweise auch meiner Familie, die neben mir im Fahrzeug Platz nimmt. Und diese Familie, die Sie in diesem Fall auf der Straße im Stich lassen, ist die österreichische Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Wir nehmen diese Familie mit diesen gesetzlichen Bestimmungen mit, wir tun etwas für die österreichische Bevölkerung, weil wir draufgekommen sind, dass es da Ände­rungsbedarf gibt, dass es Reparaturbedarf gibt und dass wir hier die gesetzlichen Bestimmungen anpassen müssen, um einerseits die Polizei, die Exekutive – ich sage einmal – konkurrenzfähig zu machen. Die Polizei hat ja den Nachteil, dass sie den kriminellen Entwicklungen ohnedies immer etwas nachhinkt, weil die anderen in ihren strafbaren Handlungen immer Erster sind und die Polizei in der Regel ja nur darauf reagieren kann. Prävention ist gut, Prävention ist wichtig, aber sie deckt nicht den gesamten Bereich ab. Zum anderen ist dieses Gesetz auch wichtig, um den Staats­bürgern und der Republik Österreich auch in Zukunft die Sicherheit zu gewährleisten


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