und sicherzustellen, dass die Sicherheit in unserem Lande auch für nächste Generationen gesichert ist.
In diesem Sinn darf ich abschließend einen gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Herbert und Amon betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden“ einbringen.
Der Antrag wurde an Sie verteilt, ich darf mich daher auf den wesentlichen Inhalt dieses Abänderungsantrages beschränken und ihn in Kernpunkten erläutern. Er sieht vor, dass jener Teil des SPG, nämlich der Artikel 88 des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, in das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz geändert werden, gleich miteingefügt wird, um das SPG nicht ein zweites Mal abändern zu müssen.
Weiters sieht dieser Antrag eine Änderung der Textierung im Sinne der Regierungsvorlage vor, es wird nämlich die Begrifflichkeit „Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte“ durch den Begriff „Bildaufnahmegeräte“ nach dem Vorbild des Datenschutz-Anpassungsgesetzes ersetzt, aufgrund der Zusammenführung die Inkraftsetzungsdaten angeglichen und der Artikel 3 des Telekommunikationsgesetzes geändert.
Ich darf Sie einladen, diesen Antrag für eine Sicherheitspolizei, die tagtäglich und unter Einsatz ihrer körperlichen Unversehrtheit für die Sicherheit unserer Bevölkerung da ist, zu unterstützen und Sie darüber hinaus ersuchen, unserer Exekutive jene Wertschätzung entgegenzubringen, die ihr auch zusteht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.11
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Herbert, Amon, MBA
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
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Art. |
Gegenstand / Bezeichnung |
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1 |
Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes |
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2 |
Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 |
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3 |
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003 |
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