Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 98

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und sicherzustellen, dass die Sicherheit in unserem Lande auch für nächste Gene­ra­tionen gesichert ist.

In diesem Sinn darf ich abschließend einen gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Herbert und Amon betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Sicher­heitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommuni­kationsgesetz 2003 geändert werden“ einbringen.

Der Antrag wurde an Sie verteilt, ich darf mich daher auf den wesentlichen Inhalt dieses Abänderungsantrages beschränken und ihn in Kernpunkten erläutern. Er sieht vor, dass jener Teil des SPG, nämlich der Artikel 88 des Materien-Datenschutz-Anpas­sungsgesetzes, in das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßen­­verkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz geändert werden, gleich miteingefügt wird, um das SPG nicht ein zweites Mal abändern zu müssen.

Weiters sieht dieser Antrag eine Änderung der Textierung im Sinne der Regie­rungs­vorlage vor, es wird nämlich die Begrifflichkeit „Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte“ durch den Begriff „Bildaufnahmegeräte“ nach dem Vorbild des Datenschutz-Anpas­sungs­gesetzes ersetzt, aufgrund der Zusammenführung die Inkraftsetzungsdaten angeglichen und der Artikel 3 des Telekommunikationsgesetzes geändert.

Ich darf Sie einladen, diesen Antrag für eine Sicherheitspolizei, die tagtäglich und unter Einsatz ihrer körperlichen Unversehrtheit für die Sicherheit unserer Bevölkerung da ist, zu unterstützen und Sie darüber hinaus ersuchen, unserer Exekutive jene Wert­schät­zung entgegenzubringen, die ihr auch zusteht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.11

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Herbert, Amon, MBA

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßen­verkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art.

Gegenstand / Bezeichnung

1

Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes

2

Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960

3

Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003

 


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