Ein weiteres Indiz ist, dass eine öffentliche Ausschussbegutachtung von den Regierungsparteien einfach abgelehnt wurde. Das wollten Sie nicht, und Sie wollten es ganz bewusst nicht, weil Sie eine sachliche Auseinandersetzung mit Expertinnen und Experten zu dieser Materie nicht wollten. Darum haben Sie das abgelehnt.
Es gibt viele, viele Argumente und viele Themenbereiche. Der Bundestrojaner ist schon öfter genannt worden. Ein im Verhältnis zum Bundestrojaner kleinerer Aspekt ist die Geschichte mit den Prepaidhandys. Wir haben es auch im Ausschuss besprochen: Jede SIM-Karte muss ab 2019 registriert, angeführt werden. Ja glauben Sie denn tatsächlich, dass ein potenzieller Krimineller, ein potenzieller Gefährder dann eine österreichische SIM-Karte verwendet und nicht nach Bratislava oder sonst irgendwohin fährt? Es gibt eben keine Evaluierungen, die bestätigen, dass diese Registrierung der SIM-Karte zu einer Verminderung der Verbrechen führt, überhaupt nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, Polizeiarbeit muss sich schon den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Wie weit soll und darf es gehen? Was es allerdings braucht, ist eine Verhältnismäßigkeit, und diese Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gegeben. Das, was Sie heute hier durchwinken wollen, ist ein Angriff auf unsere Grundrechte und die Grundrechte der Bevölkerung und geht aus unserer Sicht viel, viel zu weit! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.14
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ries zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Mitglieder des Hohen Hauses! Ich erlaube mir jetzt, wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren. Was beraten wir hier? – Es ist die Sicherstellung der nachhaltigen Bekämpfung der Kriminalität in Österreich. Darum geht es, und um nichts anderes.
Hinter dieser Zielvorgabe verbirgt sich eine Reihe von Maßnahmen unter Zuhilfenahme der modernen Technik und der Kommunikation einerseits, andererseits auch die Übernahme von Bilddaten der Verkehrsüberwachung für Zwecke der Strafverfolgung. Das sind die Kernpunkte, darum geht es hier.
Warum dies notwendig ist, liegt doch auf der Hand: Wie kann es ein Rechtsstaat wie Österreich, der zum Schutz der Bürger verpflichtet ist und handlungsfähig sein muss, verantworten, dass zur Verbrechensbekämpfung nicht auf die modernsten Mittel der Technik zurückgegriffen wird?
Ich kann Ihnen aus meiner beruflichen Tätigkeit sagen: Das organisierte Verbrechen greift sehr wohl auf die Technik zurück, in allen Nuancen, die sich bieten. Wenn wir das heute als Rechtsstaat nicht tun, eröffnen wir – und wir tun das leider eben zurzeit – ein vor der Strafverfolgung geschütztes Feld und bereiten dem organisierten Verbrechen einen bunten und dicht gedeckten Gabentisch. Wir von FPÖ und ÖVP sind dazu nicht bereit. Wir wollen, dass der Rechtsstaat seine Zähne zeigt und nicht eine abgelutschte Zahnprothese. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Daher sollen im groben Überblick internetbasierte Messengerdienste überwachbar sein, denn auf diesem Auge sind wir blind. Auch das ging eindeutig aus den Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften hervor, in denen uns mitgeteilt wurde: Die Telefonüberwachungen im herkömmlichen Sinn werden immer wirkungsloser, aber nicht, weil vielleicht weniger passiert, sondern weil sich das organisierte Verbrechen schon lange auf andere Kanäle verlegt hat, die eben jetzt für uns nicht einsehbar sind.
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