12.33

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stefan hat es schon angesprochen: Neun Tage sind es noch bis zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung.

Wir beschäftigen uns heute mit dem 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz, mit dem auch in diesen Gesetzen Anpassungen an die Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen werden sollen. Es gibt viele verschiedene Bereiche, die da geregelt werden. Für mich ist vor allem der Sozialbereich ganz wichtig, den ich herausgreifen möchte, das Ressort des BMASGK, gerade jene Bestimmungen, die das Gesund­heitswesen, die Betreuung und die Pflege von älteren Personen, von Menschen mit Behinderungen, aber auch von sterbenskranken Menschen regeln, um für Organi­sa­tionen, Sozialeinrichtungen auch auf diesem Weg in diesen letzten neun Tagen, aber auch darüber hinaus, Rechtssicherheit zu gewährleisten; im Sinne ihrer Tätigkeit, wenn es unter anderem um eine Betreuungs- oder Pflegedokumentation geht, wenn es um die Erfassung sensibler Daten geht, die für die Tätigkeit notwendig sind, um auch da Rechtssicherheit zu schaffen.

Ich möchte aber gleichzeitig auch die Chance hier am Rednerpult nutzen und all jenen, die diese letzten neun Tage noch dafür nutzen, um ihre Prozesse, um ihr Unterneh­men, um ihre Tätigkeit in Vereinen oder Einrichtungen DSGVO-konform, datenschutz­konform zu gestalten, wichtige Hilfestellungen mit auf den Weg geben.

Für Unternehmen bietet die Wirtschaftskammer – gerade für einzelne Sparten – wich­tige Informationen auf ihren Webseiten. Die Vereine werden serviciert, beispielsweise in Niederösterreich durch die NÖ.Regional, darüber hinaus aber auch über ihre Bun­desverbände, beispielsweise im Sportbereich. Für Einrichtungen sind teilweise auch Dach­verbände tätig, um wichtige Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Hilfestel­lungen zu gewährleisten. Die öffentliche Hand darf sich da auch nicht ausnehmen; ge­rade für Gemeinden, die in diesen letzten Tagen auch noch in der Umsetzungsphase sind, bieten die Gemeindeverbände wichtige Hilfestellungen, von Verarbeitungs­tätig­keiten bis hin zum Verzeichnis über Musterdokumente et cetera. Ich kann nur jedem ans Herz legen, diese Hilfestellungen auch zu nutzen, sie in den Einrichtungen zu übernehmen, um somit für den 25.5. gerüstet zu sein.

Wieso ist das eigentlich so wichtig? – Da darf ich auch auf die SPÖ replizieren: Die Datenschutz-Grundverordnung, Sie werden sie hoffentlich gelesen haben, ist keine Schritt-für-Schritt-Anleitung. (Abg. Wittmann: ... gelesen!) Das ist keine Schritt-für-Schritt-Anleitung für jene, die es betrifft, deswegen ist es umso wichtiger, im Rahmen dieser Begleitgesetze, aufgrund dieser Materiengesetze Rechtssicherheit zu schaffen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittmann) und genauso auch entsprechende Hilfe­stellungen zu fördern, weil vieles noch in einem rechtsunsicheren Raum ist. Das werden erst die Prüftätigkeit der Datenschutzbehörde beziehungsweise diverse Recht­sprechungen klären.

Das war auch der Grund dafür, dass wir in der letzten Sitzung das Thema Beraten statt strafen inkludiert haben; nicht, wie Sie meinen, um die Konzerne zu schützen, sondern um gerade die Klein- und Mittelbetriebe in Österreich zu schützen. (Abg. Wittmann: Ihr schützt ja nur die Konzerne!) Das sind nun einmal 98 Prozent unserer heimischen Betriebe in Österreich, die diese Datenschutz-Grundverordnung genauso auf Punkt und Beistrich umzusetzen haben. Aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit müssen sie mittels Beratungstätigkeit eine Hilfestellung von der Datenschutzbehörde bekommen, diese kann nicht gleich mit einer Strafkeule kommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Das ist im Einklang mit dieser Datenschutz-Grundverordnung, das darf ich Ihnen mitgeben; ich zeige Ihnen gerne die Bestimmungen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. Abg. Wittmann: Ich danke Ihnen sehr für solche Ratschläge!)

Datenschutz ist ein Grundrecht, und das soll auch entsprechend geschützt werden. Wir werden heute sicherlich nicht zum letzten Mal über das Thema Datenschutz ge­sprochen haben. Für uns als Gesetzgeber wird es auch in kommenden Gesetzes­materien, in kommenden Gesetzesvorhaben immer ein Thema sein, das mitzube­den­ken ist, das mitumzusetzen ist, und auf diese Themen werde ich mich in Zukunft stür­zen.

Ich darf allen, die sich in diesen letzten neun Tagen noch der Datenschutz-Grund­ver­ord­nung und der Datenschutzkonformität widmen, alles Gute wünschen. Wir werden uns auch in Zukunft mit dem Datenschutz beschäftigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Wittmann: Facebook freut sich schon über die Beratung.)

12.38

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walter Bacher. – Bitte.