18.38
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Frau Präsidentin Bures hat es schon angekündigt, unter diesem Tagesordnungspunkt werden elf Berichte des Rechnungshofes behandelt. Einer davon beschäftigt sich mit der Überprüfung der Erstversorgung in den oberösterreichischen Krankenhäusern Vöcklabruck, Ried und Wels. Als Oberösterreicher möchte ich mich mit diesem Bericht näher beschäftigen.
Ein wichtiges Ziel der Gesundheitsreform 2013 war es, die Anzahl der zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten beziehungsweise der ambulanten Erstversorgungseinheiten zu erhöhen, um nicht erforderliche stationäre Aufenthalte und ambulante Inanspruchnahmen, die natürlich wesentlich teurer sind, zu vermeiden.
In Oberösterreich fehlten allerdings entsprechende integrierte Planungen für das gesamte Bundesland sowie die gesetzlich vorgesehenen Festlegungen für solche Einrichtungen im Landes-Zielsteuerungsvertrag, kritisierte der Rechnungshof. Diese Festlegungen wird das Land Oberösterreich laut einer Stellungnahme der Abteilung Gesundheit in den nächsten Zielsteuerungsvertrag aufnehmen.
Die überprüften Krankenhäuser in Vöcklabruck, Ried und Wels verzeichneten im Überprüfungszeitraum eine deutliche jährliche Steigerung der Patientenfrequenz von bis zu 17 Prozent. Ein großer Teil davon, kritisiert der Rechnungshof, wäre nicht notwendigerweise in einer Spitalsstruktur zu versorgen gewesen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass stationäre Aufenthalte im Überprüfungszeitraum oberösterreichweit rückläufig waren, in Summe um minus 2,5 Prozent. Dies betrifft interessanterweise auch jene Krankenanstalten, die keine Erstversorgungseinrichtungen hatten, wie zum Beispiel das Landeskrankenhaus Steyr, da wurde sogar ein Minus von 6,5 Prozent festgestellt.
Weiters kritisierte der Rechnungshof, dass sich die überprüften Erstaufnahmeeinheiten vor allem hinsichtlich der räumlichen Ausgestaltung, der personellen Ausstattung und Qualifikation sowie der Aufbau- und Ablauforganisation unterschieden. Auch seien die Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit laut Rechnungshof teilweise nicht eingehalten worden.
Hiezu muss man aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis sagen, dass generelle Regelungen, beispielsweise hinsichtlich der Größe von Räumlichkeiten, aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Krankenanstalten – dazu zählt etwa, ob es sich um einen Altbau oder einen Neubau handelt oder wie die Lage der Organisationseinheiten ist – natürlich sehr schwer zu definieren sind.
Für Erstaufnahmeeinheiten fehlten insgesamt laut Rechnungshof wichtige Vorgaben, etwa betreffend die Qualifikation des Pflegepersonals.
Abschließend sei noch gesagt, dass es für die Senkung der Inanspruchnahme des stationären Bereichs grundsätzlich unterschiedliche Bausteine gibt: Neben den vom Rechnungshof angesprochenen strukturellen Änderungen sind das vor allem die Gesundheitsförderung, die suffiziente Primärversorgung, Patientenlenkung und Vermeidung von durch Fehlanreize induzierten stationären Inanspruchnahmen oder auch ambulante und multiprofessionelle Versorgungsformen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Senkung der Inanspruchnahme des stationären Bereichs ist eine wesentliche Herausforderung vor allem auch aufgrund der demografischen Entwicklungen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
18.42
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Preiner. – Ich stelle Ihnen 4 Minuten ein. Bitte, Herr Abgeordneter.