Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 104

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wesenden Bundesminister Löger und Moser weisend –: Welcher Bundesminister? – Bundesminister Moser erhebt sich von der Regierungsbank. – Ruf: Der, der steht! – Bundesminister Moser: Der! – Heiterkeit.)


13.02.35

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung steht, wie bereits erwähnt wurde, das 2. Mate­rien-Datenschutz-Anpassungsgesetz, das 103 Artikel beinhaltet hat – nach der Herausnahme von drei Artikeln sind es 100 Artikel beziehungsweise 110 Seiten Ge­setzestext. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das erste Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz in diesem Zusammenhang 128 Artikel, 142 Seiten und 617 Seiten Materialien umfasst hat, und das ist auch ein Grund dafür, dass ich mich insbesondere beim Verfassungsdienst meines Hauses auf das Herzlichste dafür bedanken möchte, dass dieses Sammelgesetz erstellt wurde und dass man in sehr kurzer Zeit in der Lage war, rechtzeitig noch vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung auch die nötigen Anpassungen auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Angerer.)

Dabei muss ich auch Folgendes anmerken – Herr Abgeordneter Wittmann hat als Aus­schussvorsitzender zu Recht im Ausschuss darauf hingewiesen –: Es waren in diesem Sammelgesetz drei Artikel beinhaltet, die keinen Bezug zum Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz hatten und die auch herausgenommen worden sind. Man soll in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen – das hat auch Abgeordneter Scherak erwähnt –, dass über 200 Artikel in diesen Sammelgesetzen mit aufgenom­men worden sind. Und natürlich soll es nicht so sein, dass eine andere, eine fremde Materie mit aufgenommen wird, aber es ist passiert. Es wurde herausgenommen, und ich kann Ihnen versichern, dass man in Zukunft darauf mehr Bedacht nehmen wird. Ich bin dem Parlament auch dankbar, dass man den Schritt in diese Richtung gegangen ist.

Hinweisen möchte ich aber auch darauf, dass wir, betreffend mein Ressort, sehr wohl alles unternommen haben, um diesbezügliche Ausnahmen, die nicht dazupassen, auch nicht stattfinden zu lassen. Wir haben daher bereits im Rundschreiben zur Vorbe­reitung dieses Materien-Anpassungsgesetzes darauf hingewiesen, dass ausschließlich solche legistischen Vorhaben für die Aufnahme in das allgemeine Datenschutz-Anpas­sungsgesetz 2018 geeignet sind, die eben der Anpassung an das Unionsrecht gemäß der Datenschutz-Grundverordnung dienen. Es ist passiert – das ist, wie gesagt, nicht sehr positiv, aber ich glaube, das ist mittlerweile bereinigt worden.

Was die Anmerkungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung betrifft, so wurde bereits erwähnt, dass sie unmittelbar wirkt und infolgedessen auch die Schutzmaßnahmen der Datenschutz-Grundverordnung in Österreich unmittelbar zur Anwendung kommen, wobei bei diesem Materien-Anpassungsgesetz im Wesent­lichen darauf Bedacht genommen wurde, dass die sogenannten Öffnungsklauseln oder die Regelungsspielräume, die die Datenschutz-Grundverordnung eröffnet, auch ge­nutzt werden, unter anderem auch um die Pressefreiheit in Österreich weiter sichern zu können.

Darüber hinaus wurde darauf Bedacht genommen, dass sehr wohl – weil das auch im Rahmen der Debatte zur Sprache gekommen ist – auch die Anpassung europarechts­konform ist, wobei ich auch darauf hinweisen möchte, dass in Zweifelsfällen, da die Verordnung unmittelbar wirkt, immer ein Vorrang des EU-Rechts vor den nationalen Regelungen besteht. Das heißt, dass diesbezüglich auch keine Einschränkungen des Rechtsschutzes möglich sind.

 


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