Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

23. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 16. Mai 2018

 

 


Stenographisches Protokoll

23. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode                      Mittwoch, 16. Mai 2018

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 16. Mai 2018: 9.06 – 21.27 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bun­desgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Integra­tions­gesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, das Alternative Investment­fonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Devisenge­setz 2004, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädi­gungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sanktionengesetz 2010, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018, das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Mas­seur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahn­ärztekammergesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das IVF-Fonds-Gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, das Musiktherapie­gesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psycho­logengesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Blutsicher­heitsgesetz 1999, das Gewebesicherheitsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenan­stalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Organtransplantationsgesetz, das Apothekengesetz, das Apothekerkammer­gesetz 2001, das Gehaltskassengesetz 2002, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Tiermaterialiengesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Le­bens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Tierschutzgesetz, das Tier­transportgesetz 2007, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwend­barer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Suchtmittelgesetz, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, das Gesundheits­tele­matikgesetz 2012, das Gentechnikgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungs­ge-


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setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsge­setz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversiche­rungs­gesetz 1972, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesge­setz 2007, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Bundesgesetz über die Austro Control GmbH, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, das Amateurfunkgesetz 1998, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das Eisenbahn-Beför­derungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Führerscheingesetz, das Funkanlagen-Markt­überwachungs-Gesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Güterbeförde­rungsgesetz 1995, das Klima- und Energiefondsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kraftfahrliniengesetz, das Postmarktgesetz, das Schifffahrtsgesetz, das Seeschiff­fahrtsgesetz, das Weltraumgesetz, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmuster­ge­setz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Muster­schutzgesetz 1990 geändert werden (2. Materien-Datenschutz­Anpassungs­gesetz 2018)

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfonds­gesetz 2011 geändert werden

4. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Mittelflüsse im Gesundheitswesen – Reihe Bund 2017/10

5. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und AGES Medizinmarktaufsicht – Reihe BUND 2017/59

6. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien – Reihe BUND 2017/32

7. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Invaliditätspension Neu – Reihe BUND 2017/33

8. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/7

9. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend IT-Programm E-Finanz, Verein „Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria“ (A-SIT) und EKZ Tulln Errichtungs GmbH – Reihe Bund 2016/9

10. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Projekt AirPower – Reihe Bund 2016/11

11. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Erstversorgung im Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck, im Klinikum Wels-Grieskirchen sowie im Kran­kenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried sowie Förderungen des BMGF Reihe Bund 2016/12

12. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Qualität der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundes – Reihe Bund 2016/14

13. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Lehrpersonenfort- und ‑weiterbildung – Reihe Bund 2017/2

14. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Transparenz von Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht mit dem Schwerpunkt Gruppenbe­steue­rung; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/3

15. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Personalbe­wirt­schaftung des Bundes mit dem Schwerpunkt Personalplan – Reihe Bund 2017/5


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16. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst (21er Haus); Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/11

17. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Maßnahmen zur Förderung der Personalmobilität im Bundesdienst; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/12

18. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend tech2b Inkubator GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/13

19. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pen­sions­anpassung der Landesbeamtinnen und ‑beamten – Reihe BUND 2017/64

20. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pensionsstand und ‑ausgaben der Landesbeamtinnen und ‑beamten – Reihe BUND 2017/65

21. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Bankenaufsichtsarchitektur – Reihe BUND 2017/20

22. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesdenk­malamt – Reihe BUND 2017/23

23. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Familiengerichts­barkeit – Reihe BUND 2017/24

24. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Risikomanage­ment in der Finanzverwaltung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/27

25. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/28

26. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend ÖBB-Immobilie Gauermanngasse 2-4 – Reihe BUND 2017/31

27. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Hallstatt Was­serkraft GmbH – Reihe Bund 2017/34

28. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Sicherung von Rohstofflagerstätten in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol – Reihe Bund 2017/35

29. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bekleidungs­wirtschaftsfonds der Exekutive – Reihe Bund 2017/36

30. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohnungen des BMLVS – Reihe Bund 2017/37

31. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE); Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/40

32. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesstelle für Sektenfragen – Reihe Bund 2017/47

33. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das


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Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (183/A)

34. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversiche­rungsge­setz 1977 und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (214/A)

35. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenstrans­parenzgesetz geschaffen wird (226/A)

36. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert wird (173/A)

37. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (109/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 35

Geschäftsbehandlung

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung aufgrund der Nichtanwesenheit des Bundeskanzlers Sebastian Kurz:

Dr. Nikolaus Scherak, MA ........................................................................................... 35

August Wöginger ..................................................................................................  36, 37

Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 37

Antrag des Abgeordneten Mag. Andreas Schieder im Sinne des § 18 Abs. 3 GOG auf Anwesenheit des Bundeskanzlers – Ablehnung ..................................................................................  37, 38

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 249/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................................................................................... 83

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 179

RednerInnen:

Stephanie Cox, BA ................................................................................................. ... 179

Vizekanzler Heinz-Christian Strache ................................................................... ... 182

Karl Nehammer, MSc .............................................................................................. ... 183

Eva Maria Holzleitner, BSc .................................................................................... ... 185

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 185

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 187

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ... 188

Antrag der Abgeordneten Stephanie Cox, BA Kolleginnen und Kollegen auf Nichtkenntnisnahme der Anfragebeantwortung 249/AB – Ablehnung ........................................................  181, 189

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG                    86


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Aktuelle Stunde (5.)

Thema: „Ein zukunftsfittes Budget für die EU: visionär, nachhaltig, fair und ohne Märchen, Herr Bundeskanzler!“ .......................................................................................................... 38

RednerInnen:

Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 38

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA .......................................................  40, 59

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 44

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 45

Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. ............................................................................ ..... 47

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ..... 48

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 50

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ..... 51

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 53

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 54

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ..... 56

Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................................................................. ..... 58

Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (6.)

Thema: „Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne, Herr Bundeskanzler!“           ............................................................................................................................... 60

RednerInnen:

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 60

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ........................................................ ..... 62

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ..... 64

Wolfgang Katzian ................................................................................................... ..... 66

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ..... 67

MEP Mag. Dr. Angelika Mlinar, LL.M. ......................................................................... 69

Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 70

MEP Dr. Othmar Karas, MBL-HSG ............................................................................. 72

MEP Mag. Evelyn Regner ............................................................................................ 73

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ..... 74

Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 76

Dr. Peter Kolba ............................................................................................................. 77

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 78

Doris Margreiter ...................................................................................................... ..... 80

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ..... 81

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 35

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................  83, 243, 245, 248, 250, 253

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablehnung von CETA und Konzernklagerechten“ (229/A)(E)  ............................................................................... 139

Begründung: Mag. Christian Kern ............................................................................. 142

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck ....................................................... 144


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Debatte:

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ... 146

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 148

Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. ............................................................................ ... 150

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 152

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 154

Vizekanzler Heinz-Christian Strache ................................................................... ... 156

Cornelia Ecker ......................................................................................................... ... 159

Dr. Maria Theresia Niss, MBA ................................................................................... 161

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 163

Claudia Gamon, MSc (WU) ........................................................................................ 165

Dr. Peter Kolba ........................................................................................................... 167

Robert Laimer ............................................................................................................. 168

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 169

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 171

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck .................................................... ... 172

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ... 173

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ... 174

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 175

Mag. Christian Kern ................................................................................................ ... 176

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 229/A(E) ............................... 178

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (108 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Integrationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, das Alter­native Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börse­ge­setz 2018, das Devisengesetz 2004, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensiche­rungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Natio­nal­bankgesetz 1984, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sanktionengesetz 2010, das Versicherungs­auf­sichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigen­tümer Registergesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018, das Bundeshaus­haltsgesetz 2013, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das IVF-Fonds-Gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Ope­rationen, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psycho­therapiegesetz, das EWR-Psychologengesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Blutsicherheitsgesetz 1999, das Gewebesicher­heitsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Organtrans­plantations­gesetz, das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das Gehalts­kas­sengesetz 2002, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Tier­seuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierarzneimittel­kontrollge­setz, das Tiermaterialiengesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Tierschutz­gesetz,


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das Tiertransportgesetz 2007, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Suchtmittelgesetz, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gen­technikgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Bundesgesetz über die Austro Control GmbH, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, das Amateurfunkgesetz 1998, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das Eisen­bahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Führerscheingesetz, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Klima- und Energiefondsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kraftfahrliniengesetz, das Postmarktgesetz, das Schiff­fahrtsgesetz, das Seeschifffahrtsgesetz, das Weltraumgesetz, das Patent­ge­setz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halb­leiterschutzgesetz und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (2. Mate­rien-Datenschutz­Anpassungsgesetz 2018) (139 d.B.) ......................................................... 86

2. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG geändert wird (140 d.B.)             ............................................................................................................................... 87

RednerInnen:

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 88

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 89

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 92

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 93

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 95

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ..... 96

Walter Bacher .......................................................................................................... ..... 97

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 98

Mag. Thomas Drozda ............................................................................................. ... 100

Mag. Wolfgang Gerstl (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 101

Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. ... 101

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 102

Bundesminister Dr. Josef Moser .......................................................................... ... 104

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 139 und 140 d.B. ......................................... 106

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 139 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Einmeldung und Evaluierung der zu einer weiteren Ver­ankerung des Grundsatzes ,Beraten statt strafen‘ geeigneten verwaltungs­straf­rechtlichen Bestimmungen im Wirkungsbereich sämtlicher Bundesministerien (E 13) ............................................................................................................................ 107

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (106 und Zu 106 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Invest­mentfondsgesetz 2011 geändert werden (136 d.B.)         ............................................................................................................................. 107

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 107

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 108


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Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 109

Hermann Brückl ...................................................................................................... ... 110

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 110

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 111

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 112

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 113

Doris Margreiter ...................................................................................................... ... 113

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 114

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 116

Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 117

Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................... ... 118

Bundesminister Hartwig Löger ............................................................................. ... 118

Annahme des Gesetzentwurfes in 136 d.B. ................................................................. 120

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Mittelflüsse im Gesundheitswesen – Reihe Bund 2017/10 (III-16/73 d.B.) .................. 120

5. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und AGES Medizinmarktaufsicht – Reihe BUND 2017/59 (III-64/76 d.B.) ............................................................................................................... 120

RednerInnen:

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 121

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 121

Dr. Brigitte Povysil ................................................................................................. ... 123

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 124

Dr. Peter Kolba ........................................................................................................ ... 125

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ ... 126

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 126

Alois Kainz .............................................................................................................. ... 127

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 128

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 130

Mag. Verena Nussbaum ......................................................................................... ... 131

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 132

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................... 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Empfehlungen (Bund 2017/10) zu ,Mittelflüsse im Ge­sund­heitswesen‘ umsetzen“ – Ablehnung               129, 135

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-16 und III-64 d.B. ........................................... 134

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien – Reihe BUND 2017/32 (III-32/74 d.B.)                     135

7. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Invaliditätspension Neu – Reihe BUND 2017/33 (III-33/75 d.B.) ................................. 135

RednerInnen:

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 135

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 137


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Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 138

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 190

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 192

Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................. 193

Wolfgang Knes ........................................................................................................... 194

Dr. Irmgard Griss ....................................................................................................... 195

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 197

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................... 198

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend bundesweit einheitlicher Mindestsicherung“ – Ablehnung ..........................................................................  190, 200

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „RH-Empfehlungen (Bund 2017/33) zu ,Invaliditätspensionen Neu‘ umsetzen“ – Ablehnung  195, 200

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-32 und III-33 d.B. ........................................... 199

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/7 (III-5/77 d.B.) ........................................................................................... 200

9. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend IT-Programm E-Finanz, Verein „Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria“ (A-SIT) und EKZ Tulln Errichtungs GmbH – Reihe Bund 2016/9 (III-6/78 d.B.) .............................................. 200

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Projekt AirPower – Reihe Bund 2016/11 (III-7/79 d.B.) ............................................................ 200

11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Erstversorgung im Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck, im Klinikum Wels-Grieskirchen sowie im Krankenhaus der Barmherzigen Schwes­tern Ried sowie Förderungen des BMGF Reihe Bund 2016/12 (III-8/80 d.B.) ...................................................................................................................... 200

12. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Qualität der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bun­des – Reihe Bund 2016/14 (III-9/81 d.B.)                   200

13. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungs­hofes betreffend Lehrpersonenfort- und ‑weiterbildung – Reihe Bund 2017/2 (III-12/82 d.B.) ............... 201

14. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Transparenz von Begünstigungen im Körperschaft­steuer­recht mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/3 (III-13/83 d.B.) ..................................... 201

15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Personalbewirtschaftung des Bundes mit dem Schwer­punkt Personalplan – Reihe Bund 2017/5 (III-14/84 d.B.) .................................................................................................................... 201

16. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst (21er Haus); Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/11 (III-17/85 d.B.) .................................................... 201


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 10

17. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Maßnahmen zur Förderung der Personalmobilität im Bundesdienst; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/12 (III-18/86 d.B.) ....................................................................................... 201

18. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend tech2b Inkubator GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/13 (III-19/87 d.B.) ...... 201

RednerInnen:

Johann Singer ......................................................................................................... ... 201

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 202

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 204

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 205

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 206

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 207

Dr. Brigitte Povysil ................................................................................................. ... 208

Kenntnisnahme der elf Berichte III-5, III-6, III-7, III-8, III-9, III-12, III-13, III-14, III-17, III-18 und III-19 d.B.           ............................................................................................................................. 209

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Pensionsanpassung der Landesbeamtinnen und -beam­ten – Reihe BUND 2017/64 (III-69/122 d.B.)     ............................................................................................................................. 210

20. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Pensionsstand und ‑ausgaben der Landesbeamtinnen und ‑beamten – Reihe BUND 2017/65 (III-70/123 d.B.) ....................................................................................................................................... 210

RednerInnen:

Johann Singer ......................................................................................................... ... 210

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 211

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 212

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 213

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 216

Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................. 218

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 219

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 220

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................... 221

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „RH-Empfehlungen (Bund 2017/64 und 2017/65) zu Beamtenpensionen umsetzen“ – Ablehnung       214, 223

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „erhöhter Pensionssicherungsbeitrag für Bundes­beamtenpensionen“ – Ablehnung  216, 223

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-69 und III-70 d.B. ........................................... 223

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Österreichische Bankenaufsichtsarchitektur – Reihe BUND 2017/20 (III-23/124 d.B.)                    223

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­­hofes betreffend Bundesdenkmalamt – Reihe BUND 2017/23 (III-25/125 d.B.) .................................... 223


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 11

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­26/126 d.B.)                     224

24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Risikomanagement in der Finanzverwaltung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/27 (III-27/127 d.B.) ....................................................................................................................................... 224

25. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprü­fung – Reihe BUND 2017/28 (III-28/128 d.B.)   ............................................................................................................................. 224

26. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend ÖBB-Immobilie Gauermanngasse 2-4 – Reihe BUND 2017/31 (III-31/129 d.B.) ................ 224

27. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Hallstatt Wasserkraft GmbH – Reihe Bund 2017/34 (III-34/130 d.B.) ....................................... 224

28. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Sicherung von Rohstofflagerstätten in den Ländern Nieder­österreich, Oberösterreich und Tirol – Reihe Bund 2017/35 (III-35/131 d.B.) ..................................................................................... 224

29. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive – Reihe Bund 2017/36 (III-36/132 d.B.)                        224

30. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohnungen des BMLVS – Reihe Bund 2017/37 (III-37/133 d.B.) ............................... 224

31. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE); Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/40 (III-40/134 d.B.) ............................... 224

32. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Bundesstelle für Sektenfragen – Reihe Bund 2017/47 (III-47/135 d.B.) ...................... 225

RednerInnen:

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 225

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 226

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 226

Dr. Irmgard Griss .................................................................................................... ... 228

Dr. Peter Kolba ........................................................................................................ ... 231

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker ......................................... ... 233

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 234

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 236

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 236

Alois Kainz .............................................................................................................. ... 238

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes betref­fend die Strukturreform der Bezirksgerichte“ – Ablehnung ............................................................................................................  229, 239

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes im Be­reich der Familiengerichtsbarkeit“ – Ablehnung      229, 239


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 12

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der durch das KindNamRÄG 2013 eingeführten ,Familiengerichtshilfe‘“ – Ablehnung          232, 239

Kenntnisnahme der zwölf Berichte III-23, III-25, III-26, III-27, III-28, III-31, III-34, III-35, III-36, III-37, III-40 und III-47 d.B. ...................................................................................................................... 239

33. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den um­fas­senden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittel­versorgung und die Forschung geändert wird (183/A) ............................ 240

RednerInnen:

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ... 240

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 241

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 242

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ... 243

Zuweisung des Antrages 183/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............ ... 243

34. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­losen­versicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (214/A) ........................... 243

RednerInnen:

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 243

Barbara Krenn ......................................................................................................... ... 244

Zuweisung des Antrages 214/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ................ 245

35. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkom­menstransparenzgesetz geschaffen wird (226/A)    ............................................................................................................................. 245

RednerInnen:

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 245

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 246

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 246

Stephanie Cox, BA ................................................................................................. ... 247

Zuweisung des Antrages 226/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ................ 248

36. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert wird (173/A) ..................................................................................... 248

RednerInnen:

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ... 248

Mag. Peter Weidinger ............................................................................................. ... 249

Mag. Muna Duzdar .................................................................................................. ... 249

Zuweisung des Antrages 173/A an den Verfassungsausschuss ................................. 250

37. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (109/A) .............. 250


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 13

RednerInnen:

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ... 250

Mag. Peter Weidinger ............................................................................................. ... 251

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 251

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 252

Claudia Gamon, MSc (WU) ........................................................................................ 253

Zuweisung des Antrages 109/A an den Wissenschaftsausschuss .............................. 253

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 84

Petition betreffend „Lückenschluss des Lärmschutzes im Bereich der Autobahn sowie im Bereich der Bahngleise im Tiroler Wipptal“ (Ordnungsnummer 3) (über­reicht vom Abgeordneten Hermann Gahr)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 84

110: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstel­lung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird

111: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Ein­kom­mensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden

112: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenz­über­schreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

113: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Übereinkommen über die zivilrecht­lichen Aspekte internationaler Kindesentführung

114: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Ge­bieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports

137: Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastruktur­aufbau für alternative Kraftstoffe

138: Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Pflan­zen­schädlingen (Pflanzenschutzgesetz 2018)

143: Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geän­dert wird

144: Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

145: Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 14

Berichte ......................................................................................................................... 84

Zu III-132: Bericht betreffend Südtirol Autonomieentwicklung 2013-2017; Aus­tausch­seite; BM f. Europa, Integration und Äußeres

Vorlage 13 BA: Monatserfolg März 2018; BM f. Finanzen

Vorlage 14 BA: Bericht gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 1. Quartal 2018 ergriffenen Maßnahmen; BM f. Finanzen

Vorlage 15 BA: Bericht gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Sta­bilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 1. Quartal 2018; BM f. Finanzen

Vorlage 16 BA: Bericht gemäß § 54 Abs. 12 und § 60 Abs. 3 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) sowie über zuge­stimmte Vorbelastungen im 1. Quartal 2018; BM f. Finanzen

III-86: 41. Bericht (1. Jänner bis 31. Dezember 2017); Volksanwaltschaft

III-134: Datenschutzbericht 2017; BM f. Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

III-135: Bericht betreffend Uni.PR – Verein zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Universitäten – Reihe BUND 2018/25; Rechnungshof

III-136: Bericht betreffend Arbeitsbericht der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) für das Jahr 2017; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-137: Bericht betreffend Gewährung von Ausgleichszulagen in der Pensions­versicherung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/26; Rechnungshof

III-138: Bericht betreffend Pensionsrecht der Bediensteten der ÖBB; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/27; Rechnungshof

III-139: Bericht betreffend Technische Universität Wien – Finanzsituation; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/28: Rechnungshof

III-140: Bericht betreffend Auswirkungen des Kollektivvertrags für Arbeitneh­merIn­nen der Universitäten; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/29; Rech­nungshof

III­141: Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen, Nr. 141/E XXV. GP; BM f. Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

III-142: Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2017; BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 86

Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zwischen der Republik Albanien, der Republik Österreich, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bul­garien, Ungarn, der Republik Mazedonien, der Republik Moldau, Montenegro, Rumänien, der Republik Serbien und der Republik Slowenien über den auto­matisierten Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 15

Anträge der Abgeordneten

Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablehnung von CETA und Konzernklagerechten (229/A)(E)

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lohnnebenkostenförderung für Start-Ups: Beraten statt Streichen! (230/A)(E)

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zerschlagung der AUVA führt zum Entfall der Unterstützungsleistung für Unternehmen! (231/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Unter­richtsfachs „Ethik und Religionen“ (232/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freigabe der KV-Beitrags­sätze (233/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichung der KH-Qualitätsindikatoren (A-IQI) auf KH-Standortebene nach Schweizer Vorbild (CH-IQI) (234/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (235/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird (236/A)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufarbeitung des Kärntner HCB-Skandals (237/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (238/A)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Transparenz innerhalb der Bundesregierung erlassen wird (Bundesregierungs-Transparenz-Gesetz) (239/A)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (240/A)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (241/A)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert wird (242/A)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäfts­ord­nungsgesetz 1975) geändert wird (243/A)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert wird (244/A)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungsgesetz 1975) geändert wird (245/A)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 16

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960) geändert wird (246/A)

Ing. Markus Vogl, Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinde­rung einer rechtlichen Lücke im Zusammenhang mit neuen Züchtungstechniken in der Gentechnik (247/A)(E)

Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend konse­quentes Auftreten gegen die Todesstrafe (248/A)(E)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend einer Unterstützung für die Bundesregierung bei der sozial gerechten Ausgestaltung des Familienbonus Plus sowie des Kindermehrbetrages (249/A)(E)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zurückziehung des TTIP-Verhandlungsmandats (250/A)(E)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsstaatlichkeit in Europa (251/A)(E)

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Umgang mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Auf­hebung der Richtlinie 2009/22/EG (252/A)(E)

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der privaten Haltung von Braunbären (253/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freier Eintritt für Studierende in den Bundesmuseen (254/A)(E)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tierversuche (255/A)(E)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (256/A)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend Soziales Fortschrittspro­to­koll in die EU-Verträge (257/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unklarheiten im Rahmen des Budgets (717/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung betreffend Unklarheiten im Rahmen des Budgets (718/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Aufklärung, Aufarbeitung, Opferschutz und Prävention bei Missbrauchsfällen im Sport, in Schulen und Internaten (719/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 17

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (EMIR - Rechtsakte der Stufe 2) (720/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz (721/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1343/2011 über Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der GFCM (Allgemeine Kom­mission für die Fischerei im Mittelmeer) (722/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (723/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forde­rungsübertragungen anzuwendende Recht (724/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­tref­fend den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleis­tun­gen (725/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Par­laments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Fischbe­stände in den westlichen Gewässern und angrenzenden Gewässern und für Fische­reien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 zur Fest­legung eines Mehrjahresplans für die Ostsee und zur Aufhebung der Verord­nungen (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007 und (EG) Nr. 1300/2008 (726/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Sozia­les, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Vorschlag für eine Verord­nung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (727/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbil­dung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (728/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungs­umrech­nun­gen (729/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf die Mindest­deckung notleidender Risikopositionen (730/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss und die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Union und ihrer Mit-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 18

gliedstaaten - und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittel­meer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemein­schaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anläss­lich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (731/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Hinblick auf die Geschäfts­ordnung des mit dem Übereinkommen über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum eingerichteten Gemischten Ausschusses zu vertreten ist (732/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Vorschlag für eine Richt­linie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (733/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Euro­päischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 hinsichtlich der Anwendung der Stufe Euro 5 auf die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (734/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla­ments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 hinsichtlich der Anwendung der Stufe Euro 5 auf die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (735/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend die Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Globalen Pakt für den Umweltschutz (736/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Aufstellung eines Rednerpults bei einer rechtsextremen Kundgebung am Ball­hausplatz in Wien am 14.04 auf dem Denkmal der NS-Deserteure (737/J)

Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Breitspureisenbahnverlängerung von Košice (SK) in den Raum Wien (738/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend die vorläufige Anwendung von CETA (739/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Pläne für den Bahnausbau im Bezirk Korneu­burg (Rahmenplan 2018 bis 2023) (740/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Pläne für den Bahnausbau im Bezirk Holla­brunn (Rahmenplan 2018 bis 2023) (741/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 19

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalentwicklung der Polizei im Bezirk Mistelbach (742/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalentwicklung der Polizei im Bezirk Hollabrunn (743/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Pläne für den Bahnausbau im Bezirk Mistelbach (Rahmenplan 2018 bis 2023) (744/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend geheimer Ministerratsvortrag des Bundesministeriums für Finanzen? (745/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausstattung von Nichtberechtigten mit Polizeikokarden und anderen Dienst­insignien (746/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bundesbeschaffung GmbH (BBG) (747/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Impfkosten und Impfen in Österreich (748/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend vorläufiger Gebarungserfolg 2017 - Ergebnisrechnung (749/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend IT-Kosten in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen der SV-Träger (750/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Vollzug der Registrierkassenpflicht (751/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Mehrfachversicherung Selb­ständiger (752/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tumult im Zuge einer Kundgebung von Rechtsextremen am Linzer Tauben­markt (753/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Phantasieuniform für den BMI-Generalsekretär? (754/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Standortzusam­men­legung Insolvenz-Entgelt-Fonds und IEF-Service GmbH“ (755/J)

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Tiertransporte (756/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Repräsentationsuniform“ am Polizeiball von Generalsekretär Peter Goldgruber (757/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) (758/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Reformverweigerung in Allentsteig (759/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Wirtschaftskammer Update (760/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 20

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bawag Group AG Hausbank der Republik (761/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Antisemitismus auf Staatskosten - Ist das die Polizei, die Sie sich wün­schen, Herr Innenminister?“ (762/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Antisemitismus auf Staatskosten? (763/J)

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend strafrechtliche Ermittlungsverfahren um die Firmen Wienwert AG und die WW Holding AG (764/J)

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Öffnung von PatientInnendaten aus der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) für Forschungs­zwecke (765/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Bestellung von Thomas Arnoldner als CEO der A1 Telekom Austria Group (766/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bestellung von Thomas Arnoldner als CEO der A1 Telekom Austria Group (767/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Personalsituation der Polizei im Bezirk Perg (768/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet (769/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Land der Berge und Funk­tionäre: Funktionärsgremien in der Sozialversicherung (770/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet (771/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet (772/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet (773/J)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugend­lichen im Internet (774/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­minis­terin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Indexierung der Familienbeihilfe & Verwendung der Einsparungen (775/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die Stellungnahmen zu Entwürfen von Bundesgesetzen durch andere Bundesministerien (776/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 21

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Tiertransporte (777/J)

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend strafrechtliche Ermittlungsverfahren zum VW-Diesel-Skandal (778/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungstätigkeit der Staatsan­waltschaft in zahlreichen Causen rund um Beschaffungsvorgänge und Immobilien­trans­aktionen des BMI sowie dem BMI unterstellter Fonds (779/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Umgang von BMI-MitarbeiterInnen mit ZeugInnen in der Causa BVT (780/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aberkennung von Ehrenzeichen der Republik wegen NS Betätigung (781/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Kostenzuschüsse zur Physio­the­rapie, Logopädie und Ergotherapie sowie strukturierter Ausbau der Sachleistungen und transparente Versorgungsplanung (782/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „gesetzliche Überwachungs- und Interventionspflichten beim Ustaša-Treffen in Bleiburg/Pliberk“ (783/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die Geschlechterungleichheiten beim Freigang männlicher und weiblicher Insassen von Justizanstalten (784/J)

Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend geplante Großkaserne in Villach (785/J)

Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Polizeisituation im Zuge des GTI-Treffens“ (786/J)

Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Polizeisituation im Zuge des GTI-Treffens“ (787/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Werbeausgaben der SV-Träger (788/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ver­waltungsstrafbestimmungen in den Materiengesetzen (789/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materiengesetzen (790/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materien­gesetzen (791/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 22

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materiengesetzen (792/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materiengesetzen (793/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Mate­rien­gesetzen (794/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materiengesetzen (795/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materien­gesetzen (796/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materiengesetzen (797/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materiengesetzen (798/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materien­ge­setzen (799/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materiengesetzen (800/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Mate­riengesetzen (801/J)

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Verwaltungsstraf­bestimmun­gen in den Materiengesetzen (802/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Forschungsförderungsdatenbank“ (803/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Forschungsförderungsdatenbank“ (804/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Forschungsförderungsdatenbank“ (805/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend weitere Angaben zu den Budgetanfragen 1398/JBA bis 1402/JBA (806/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 23

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automa­tisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (807/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (808/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (809/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unter­stützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (810/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (811/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (812/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (813/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automatisie­rung von Entscheidungen („automated decision systems“) (814/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Un­ter­stützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (815/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unter­stützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (816/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (817/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unter­stützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (818/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (819/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Anwendung von „Artificial Intelligence“ zur Unterstützung und Automatisierung von Entscheidungen („automated decision systems“) (820/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Besetzung des ÖBIB Vorstandes (821/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 24

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen (317/AB zu 296/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (318/AB zu 282/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (319/AB zu 310/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (320/AB zu 329/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Me­dien auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kolle­gen (321/AB zu 312/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (322/AB zu 325/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Ju­gend auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (323/AB zu 315/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (324/AB zu 324/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (325/AB zu 316/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (326/AB zu 319/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (327/AB zu 322/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (328/AB zu 330/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (329/AB zu 320/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolle­ginnen und Kollegen (330/AB zu 311/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (331/AB zu 327/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (332/AB zu 323/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­fra­ge der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (333/AB zu 321/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 25

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (334/AB zu 308/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (335/AB zu 326/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (336/AB zu 313/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Klaudia Friedl, Kolleginnen und Kollegen (337/AB zu 340/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (338/AB zu 344/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen (339/AB zu 342/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Kolleginnen und Kollegen (340/AB zu 355/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen (341/AB zu 378/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen (342/AB zu 353/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (343/AB zu 345/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (344/AB zu 354/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (345/AB zu 356/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (346/AB zu 358/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen (347/AB zu 362/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (348/AB zu 339/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (349/AB zu 343/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (350/AB zu 341/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 26

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (351/AB zu 337/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (352/AB zu 338/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (353/AB zu 335/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (354/AB zu 334/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (355/AB zu 336/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (356/AB zu 379/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (357/AB zu 361/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (358/AB zu 360/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (359/AB zu 386/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (360/AB zu 364/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (361/AB zu 347/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (362/AB zu 348/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (363/AB zu 372/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (364/AB zu 368/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abge­ordneten Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen (365/AB zu 352/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (366/AB zu 385/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (367/AB zu 375/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 27

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (368/AB zu 370/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (369/AB zu 373/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (370/AB zu 359/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (371/AB zu 369/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen (372/AB zu 351/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (373/AB zu 365/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (374/AB zu 374/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (375/AB zu 346/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (376/AB zu 366/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (377/AB zu 363/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (378/AB zu 357/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (379/AB zu 367/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (380/AB zu 349/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (381/AB zu 371/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (382/AB zu 382/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (383/AB zu 376/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (384/AB zu 384/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen (385/AB zu 377/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (386/AB zu 383/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 28

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (387/AB zu 380/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen (388/AB zu 388/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen (389/AB zu 387/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen (390/AB zu 389/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­ge­ordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (391/AB zu 642/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (392/AB zu 421/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (393/AB zu 504/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (394/AB zu 390/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (395/AB zu 392/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (396/AB zu 414/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (397/AB zu 442/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen (398/AB zu 441/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kolle­gen (399/AB zu 422/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (400/AB zu 391/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kolle­gen (401/AB zu 426/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maxi­milian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (402/AB zu 412/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (403/AB zu 440/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 29

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (404/AB zu 439/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (405/AB zu 420/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (406/AB zu 418/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ord­neten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (407/AB zu 449/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (408/AB zu 399/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (409/AB zu 415/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (410/AB zu 416/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (411/AB zu 395/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (412/AB zu 398/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (413/AB zu 401/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (414/AB zu 405/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (415/AB zu 407/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (416/AB zu 413/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (417/AB zu 428/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (418/AB zu 435/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 30

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (419/AB zu 437/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (420/AB zu 432/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (421/AB zu 459/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (422/AB zu 446/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (423/AB zu 447/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (424/AB zu 451/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (425/AB zu 394/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (426/AB zu 400/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (427/AB zu 404/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (428/AB zu 427/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (429/AB zu 429/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (430/AB zu 433/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (431/AB zu 436/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (432/AB zu 424/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (433/AB zu 438/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (434/AB zu 431/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (435/AB zu 408/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 31

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kolle­gen (436/AB zu 393/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (437/AB zu 423/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (438/AB zu 396/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (439/AB zu 402/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (440/AB zu 403/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (441/AB zu 419/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (442/AB zu 430/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (443/AB zu 406/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (444/AB zu 443/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (445/AB zu 411/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (446/AB zu 410/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (447/AB zu 409/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (448/AB zu 450/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (449/AB zu 458/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (450/AB zu 434/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (451/AB zu 444/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (452/AB zu 452/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (453/AB zu 445/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Me­dien auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (454/AB zu 461/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 32

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (455/AB zu 466/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (456/AB zu 462/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (457/AB zu 457/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kolle­gen (458/AB zu 455/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (459/AB zu 448/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (460/AB zu 453/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (461/AB zu 460/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (462/AB zu 456/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (463/AB zu 464/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (464/AB zu 468/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (465/AB zu 469/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (466/AB zu 467/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (467/AB zu 463/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (468/AB zu 465/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (469/AB zu 473/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (470/AB zu 475/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (471/AB zu 471/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 33

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen (472/AB zu 470/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (473/AB zu 476/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (474/AB zu 477/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (475/AB zu 481/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (476/AB zu 479/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (477/AB zu 494/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (478/AB zu 478/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (479/AB zu 472/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (480/AB zu 485/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolle­ginnen und Kollegen (481/AB zu 480/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (482/AB zu 491/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (483/AB zu 474/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (484/AB zu 493/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (485/AB zu 488/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (486/AB zu 490/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (487/AB zu 492/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (488/AB zu 483/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 34

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (489/AB zu 482/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (490/AB zu 506/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (491/AB zu 486/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (492/AB zu 484/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (493/AB zu 524/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (494/AB zu 505/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (495/AB zu 503/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (496/AB zu 487/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (497/AB zu 498/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (498/AB zu 502/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (499/AB zu 496/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (500/AB zu 489/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (501/AB zu 497/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (502/AB zu 501/J)

 

 


 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 35

09.06.53Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine Damen und Herren, ich darf die Sitzung eröffnen. Ich heiße Sie alle herzlich willkommen: die Damen und Herren Abge­ordneten, die Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernseh­geräten!

Die Amtlichen Protokolle der 19. Sitzung vom 17. bis 19. April 2018, das Amtliche Pro­tokoll der 20. Sitzung vom 19. April 2018 sowie die Amtlichen Protokolle der 21. und der 22. Sitzung vom 20. April 2018 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wur­den nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind für die heutige Sitzung die Abgeordneten Petra Steger und Josef Schellhorn. (Abg. Scherak: Herr Präsident! Ich melde mich jetzt schon zur Geschäftsordnung! – Nach Ihnen!)

 

09.07.40Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundeskanzler Sebastian Kurz wird bis 15 Uhr durch den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel, MBA und ab 15 Uhr durch die Bundes­ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck ver­treten.

*****

Ich darf bekannt geben, dass der ORF diese Sitzung auf ORF 2 bis 13 Uhr live über­trägt. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sit­zung, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

09.08.01*****

Bevor wir mit der Aktuellen Stunde beginnen, gibt es noch eine Wortmeldung zur Ge­schäftsbehandlung. – Bitte, Herr Abgeordneter Scherak.


9.08.40

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Präsident! Es ist heute eine insofern außergewöhnliche Situation, als eine Aktuelle Stunde und eine Aktuelle Europastunde an den Bundeskanzler vorgesehen sind und an und für sich in solchen Aktuellen Stunden nach der Geschäftsordnung das zuständige Regierungsmitglied, an das die Aktuelle Stunde gerichtet ist, anwesend sein soll und auch zu einer Stellungnahme verpflichtet ist; so steht das explizit in der Geschäftsordnung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 36

Wir kennen natürlich auch die Regelungen nach der Bundesverfassung, dass sich Re­gierungsmitglieder vertreten lassen können. Ich glaube aber, eine grundsätzliche Frage, die wir uns stellen müssen, ist, was in Zukunft die Ausnahme ist und was die Regel darstellen soll. Wenn wir uns die Vertretungen des Bundeskanzlers anschauen, so sehen wir, das Ganze hat mit seiner Regierungserklärung begonnen, als wir mit der Ple­nar­sitzung hier damals aufgrund eines Termins des Bundeskanzlers in Brüssel erst später beginnen konnten, nämlich um 13 Uhr. Es gab eine Entschuldigung des Bun­deskanzlers am 28. Februar. Am 1. März war er bei der an ihn gerichteten Fragestunde anwesend. Es gab jedoch eine Entschuldigung des Bundeskanzlers am 21. und am 22. März , und es gibt jetzt eine Entschuldigung des Bundeskanzlers für den 16. und den 17. Mai aufgrund eines Auslandsaufenthaltes in Bulgarien.

Es ist so, dass ich grundsätzlich der Meinung bin, dass die Regelung, dass man sich vertreten lassen kann, nachvollziehbar ist, aber, wie gesagt, die große Frage ist, was in Zukunft die Ausnahme und was die Regel ist. Wenn man sich andere Staatschefs anschaut, wie zum Beispiel Bundeskanzlerin Merkel, die sich heute einer Debatte im Bundestag stellt und erst danach nach Sofia reist, dann muss ich sagen, ich empfinde die Vorgangsweise unseres Bundeskanzlers als einigermaßen problematisch.

Die große Frage ist, wie wir Aktuelle Stunden in Zukunft abhalten sollen, wenn der Herr Bundeskanzler nicht bereit ist, auch im Vorfeld der österreichischen Ratsprä­sident­schaft hier Rede und Antwort zu stehen. Es finden vierteljährlich Aktuelle Europa­stunden statt, wie auch die heutige im Anschluss an die Aktuelle Stunde. Gerade im Vorfeld der österreichischen Ratspräsidentschaft würde ich die Anwesenheit des Bun­deskanzlers als wichtig empfinden. Daher bin ich einigermaßen irritiert und glaube, wir sollten uns ernsthaft darüber Gedanken machen, wie wir das in Zukunft handhaben, denn wenn es in Zukunft die Regel ist, dass sich der Bundeskanzler vertreten lässt, und nur noch die Ausnahme, dass er anwesend ist, dann sollten wir uns als Parlament einigermaßen dagegen wehren. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

9.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Was ist jetzt die Frage zur Geschäftsordnung? Die ist mir noch nicht ganz klar.

Ich darf Kollegen Wöginger das Wort zur Geschäftsbehandlung erteilen. – Bitte.


9.11.00

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist notwendig, diesbezüglich einige Klarstellungen zu treffen: Österreich steht vor der EU-Ratspräsidentschaft, die mit 1. Juli beginnt, daher ist es notwendig, dass der Bundeskanzler auch im EU-Raum all seine Aufgaben wahr­nimmt. Heute Abend findet der informelle Europäische Rat in Sofia statt. Der Bundes­kanzler trifft am Nachmittag den serbischen Premierminister, den bulgarischen Pre­mier­minister und den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Tajani – also wenn das nicht auch die Dringlichkeit erfordert, dass der Bundeskanzler die Republik Öster­reich entsprechend vertritt und mit diesen wichtigen Persönlichkeiten Gespräche führt.

Dass die deutsche Bundeskanzlerin Merkel heute noch im Bundestag in Berlin ist, hängt damit zusammen, dass Deutschland nicht vor einer EU-Ratspräsidentschaft steht, die bei uns aber am 1. Juli beginnt.

Noch dazu wurde vom Bundeskanzleramt bereits zu einem Zeitpunkt, bevor die NEOS diese Aktuelle Stunde mit diesem Thema beantragt und gesagt haben, an welches Regierungsmitglied sie diese richten, bekannt gegeben, dass sich der Bundeskanzler heute und morgen in Sofia befindet. Es ist wichtig, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 37

diese Termine im Sinne der Republik Österreich wahrnimmt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Schieder. – Bitte.


9.12.34

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir scheint das eine sehr wichtige und nicht nur auf den heutigen Tag zu beschränkende, eine grundsätzliche Debatte zu sein, nämlich die Frage des Umgangs des Bundeskanzlers mit dem Parlament (Rufe bei der ÖVP: Geh! Geh!) – die Frage des Umgangs, ob der Bundeskanzler dem prin­zipiellen Recht des Parlaments dahin gehend, dass er im Rahmen von Aktuellen Stunden und Aktuellen Europastunden hier befragt wird und sich der Diskussion stellen muss, Rechnung trägt oder ob er sich davor drückt, hier zu erscheinen.

Ich habe mir das genau angeschaut, sehr geehrter Herr Präsident: Heute um 8 Uhr war Ministerrat, an diesem hat der Bundeskanzler teilgenommen. Heute beginnt hier um 9 Uhr die Sitzung des österreichischen Nationalrates, deren Termin seit mehreren Mo­naten klar ist – klar ist für die Mitglieder der Bundesregierung und auch klar ist für den Herrn Bundeskanzler, der auch weiß, dass heute noch eine Aktuelle Europastunde auf der Tagesordnung steht. Diese stellt genau für die Ratspräsidentschaft Österreichs eine der entscheidenden Debatten des Parlaments im Zusammenhang mit Europa dar.

Ich habe mir das auch weiter angeschaut: Das Treffen, der europäische Gipfel, beginnt heute, wie auch Klubobmann Wöginger richtigerweise gesagt hat, um 19.30 Uhr mit einem Abendessen. Es ist aber jetzt noch nicht Abend, es ist auch nicht aller Tage Abend, sondern es ist in der Früh. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Daher können wir uns schon erwarten, dass der Herr Bundeskanzler seine Reiseplanungen nicht so locker nimmt, dass er hier einfach nicht erscheint, sondern das so plant, dass er am Vormittag dem Parlament Rede und Antwort steht, danach ins Flugzeug steigt und an den EU-Sitzungen teilnimmt, so wie alle anderen Regierungschefs in Europa auch. Und was in Deutschland geht, wird ja hier wohl auch gehen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Es ist an sich nicht üblich – an sich akzeptieren wir die Vertretungsmeldungen –, aber in diesem spezifischen Fall, aufgrund dessen, dass es sich betreffend Herrn Bun­deskanzler Kurz ja auch um einen Wiederholungsfall handelt, nämlich immer wieder bei aktuellen Debatten hier im Parlament nicht zu erscheinen, möchte ich gemäß § 18 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung einen Herbeischaffungsantrag betreffend den Herrn Bundeskanzler stellen und bitte, diesen zu behandeln und darüber abzustimmen. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Rufe bei der ÖVP: Lächerlich!)

9.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist an und für sich dem Inhalt nach eine Debatte für die Präsidiale. Ich würde darum ersuchen, das in Zukunft dort zu behan­deln, aber diesen Geschäftsordnungsantrag werde ich zur Abstimmung bringen.

Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte.


9.15.19

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Meine Damen und Herren, nur eine Replik auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Schieder: Dieser Antrag ist völlig überflüssig und unnötig. Es wurde ordnungsgemäß, der Geschäfts­ordnung entsprechend eingemeldet, dass Kanzleramtsminister Gernot Blümel den


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Bundeskanzler bei der heutigen Aktuellen Stunde und der Aktuellen Europastunde ver­tritt.

Was aber anzumerken ist: Das Parlament ist wieder einmal Kern-los. Wer fehlt, das ist der Oppositionsführer Christian Kern. Das ist bei dieser Debatte festzuhalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Mag. Schieder hat den An­trag zur Geschäftsordnung gestellt, der Nationalrat wolle im Sinne des § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Anwesenheit des Bundeskanzlers verlangen.

Eine Debatte über diesen Antrag wurde nicht verlangt, daher kommen wir sogleich zur Abstimmung.

Die Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher ist der Antrag abgelehnt.

09.16.30Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Ein zukunftsfittes Budget für die EU: visionär, nachhaltig, fair und ohne Märchen, Herr Bundeskanzler!“

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.


9.16.46

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eine EU-Ratspräsidentschaft bedeutet, Verantwortung für ganz Europa zu haben. Sie sieht vor, dass man das tut, was für möglichst alle Unionsbürgerinnen und ‑bürger richtig ist und nicht nur für einen selbst. Das ist auch das, was es bedeutet, proeuropäisch zu sein.

Wir haben die Aktuelle Stunde zu diesem Thema einberufen, weil wir in der Frage, wie der nächste EU-Finanzrahmen aussehen soll, dieses europäische Verantwor­tungs­gefühl bei der österreichischen Bundesregierung stark vermissen. Das fängt natürlich, wie bereits diskutiert, damit an, dass der Herr Bundeskanzler nicht anwesend ist. Gerade jetzt, da Österreich so kurz vor der Ratspräsidentschaft steht und auch das Thema des EU-Budgets so dringlich wird, würde man meinen, dass es sich auch lohnt, hier in eine öffentliche Debatte einzutreten und auch mit dem österreichischen Parlament zu diskutieren.

Es hat ja immer geheißen, man solle diese Bundesregierung an ihren Taten messen, aber das Einzige, was im letzten halben Jahr gemacht worden ist, war: ankündigen, ankündigen, ankündigen! Wir warten aber weiterhin brav, denn man muss sie ja an ihren Taten messen. Wir haben Versprechungen gehört, wir haben von einer effizien­teren EU gehört, von einer EU, die bei den großen Themen stärker werden und da auch mehr Kompetenzen haben soll. Was das konkret ist? – Hm?! Wir warten, denn man soll sie ja an ihren Taten messen.

Man hat sich, womit wir übrigens auch einverstanden sind, einen wirksameren Außen­grenzschutz gewünscht, war dann aber sehr zurückhaltend, als es konkret um die Frage gegangen ist: Soll man dafür auch mehr Geld – brutto für netto – in die Hand


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nehmen und ins EU-Budget geben? – Aber wir warten, denn: an den Taten messen und so weiter. Für diese Taten ist das Messgerät aber noch nicht erfunden worden, denn da ist einfach nichts. Wenn man das an den Worten misst, lässt sich auch kein proeuropäischer Wert feststellen.

Die Europäische Kommission hat jetzt einen sehr umfassenden Vorschlag für den nächsten Finanzrahmen der EU vorgelegt und durchaus auch einen klaren Fokus auf einerseits sehr zukunftsgerichtete Bereiche und anderseits auch auf jene Bereiche gelegt, bei denen auch der Großteil der europäischen Bevölkerung ganz klar die Aufgabenverteilung bei der Europäischen Union sieht. Das ist einerseits ein deutlich erhöhtes Budget für den EU-Außengrenzschutz, aber zum Beispiel auch mehr Geld für das Erasmusprogramm.

Gleichzeitig soll bei den großen Posten, bei denen die Mittelverteilung jetzt – sagen wir es einmal so – nicht optimal läuft, gekürzt werden, auch wenn das allen weh tut. Das mag jetzt nicht das Budget sein, das die Union und ihre Arbeit riesig revolutionieren wird, aber wir sind schon der Meinung, dass das ein mutiger Schritt in die richtige Rich­tung ist. Was machen die Mitgliedstaaten, wir inkludiert, also das offizielle Öster­reich? – Theaterdonner, sterbender Schwan und viele Kampfansagen.

Jetzt hat der Finanzminister gesagt – Zitat –: „Wir müssen überlegen, was sind die wirklich großen Themen und Probleme, die wir gemeinschaftlich angehen.“ Wir hören jetzt bereits ein ganzes halbes Jahr: Wir müssen einmal schauen und wir werden einmal reden! Die Ratspräsidentschaft steht aber direkt vor der Tür, und wir glauben, dass es Zeit wäre, auch einmal konkrete Vorschläge auf den Tisch zu legen. Wenn es schon darum geht, über die wirklich großen Themen und Probleme zu reden, die man gemeinschaftlich angehen kann, muss man fragen: Wäre das nicht der Außen­grenz­schutz? Wäre das nicht auch ein Thema wie Erasmus? Ist das nicht das Forschungs­programm?

Der Außengrenzschutz ist der Nummer-eins-Hit der Bundesregierung und grund­sätz­lich auch der ÖVP, schon in den letzten zwei Jahren. Man bekommt den Eindruck, dass es jetzt schon politisch schwierig geworden ist, selbst jene Vorschläge, die man selbst auch befürwortet, positiv zu kommentieren, wenn sie von jemand anderem kommen; dann wird das schon wieder ein bisschen schwieriger. Das ist eigentlich sehr zynisch und auch bitter für die europäische Debatte und für unsere Position in der europäischen Debatte.

Die Bundesregierung behauptet, sehr klar, völlig klar proeuropäisch zu sein. Was völlig klar ist, möchte ich aber einmal dahingestellt lassen, denn: Welche Messlatte wurde angesetzt, um etwas als völlig klar darzustellen?

Ein paar Beispiele, bei denen es nicht um Klarheit, sondern um Widerspruch geht: Im Bereich Außenpolitik konterkariert der Vizekanzler die österreichische Linie zum Thema Westbalkan.

Thema Agrarförderung: Man sagt, man will eine schlanke EU, beim größten Posten, dem Agrarbereich, soll dann aber bitte nicht gespart werden, und bitte nicht in Nieder­österreich.

Oder zum Budget ganz allgemein hieß es monatelang, man wolle nicht mehr ein­zahlen, und jetzt plötzlich ändert sich die Erzählung: Da war ja kein absoluter Betrag gemeint, sondern nur eine Prozentzahl, ganz klar, das haben wir immer schon so gemeint – zwinker, zwinker.

Das ist alles allerhöchstens so klar wie das Wasser im Donaukanal, und es gibt noch weitere Dinge, die unklar sind, zum Beispiel, wenn es um das Szenario 4 aus dem Weißbuch des Kommissionspräsidenten Juncker geht. Mit diesem „Szenario 4: Weni-


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ger, aber effizienter“ fühlt man sich im offiziellen Österreich scheinbar am wohlsten. – Fair enough, das kann man okay finden, wenn man dann auch konkret sagt, was man weniger will, was man effizienter will.

Sie scheinen das Szenario nicht zu Ende gelesen zu haben, denn da steht zum Bei­spiel: Das EU-Budget soll signifikant redesignt werden, um den neuen Prioritäten der EU-27 gerecht zu werden. – Da steht nicht, es soll den Prioritäten des Österreichi­schen Bauernbunds gerecht werden, und genau das macht den kleinen, aber wichtigen Unterschied aus. (Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS. – Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir kennen auch die alte Erzählung schon lange, dass man bei der Verwaltung der Europäischen Union sparen müsse. Das ist ein Punkt, zu dem man bei den ExpertInnen höchstens Augenrollen erntet, denn die Verwaltung macht, wie wir wissen, nur 6 Prozent des Gesamtbudgets der Union aus. Die Zahl der BeamtInnen ist in den letzten fünf Jahren auch nicht gestiegen, die Aufgaben, die sie meistern müssen, sind aber schon mehr geworden. Es hört sich halt gut an, wenn man bei der Verwaltung, vor allem in Brüssel, sparen möchte. Sie wissen aber, dass diese Aussage unehrlich ist und nicht proeuropäisch.

Wir sind der Meinung, dass man für einen konstruktiven europäischen Dialog andere Ansagen braucht, aber vor allem Konkretes.

Sie tragen Verantwortung dafür, dass ein Budget herauskommt, das visionär ist und mit dem auch die zukünftigen Herausforderungen gemeistert werden können. Dazu zählt ganz viel: der Außengrenzschutz, aber genauso der Klimawandel, die Kosten, Folgen und Möglichkeiten der Digitalisierung, eine gemeinsame Sicherheits- und Ver­teidigungspolitik. Dazu braucht es nicht nur ein bisschen Mut, sondern es braucht vor allem auch den Mut, Ja zu sagen. Es braucht den Mut, sich dazu zu bekennen, wenn man etwas gut findet, es braucht den Mut, darüber hinwegzusehen, wenn man aus einem Punkt gerade kein innenpolitisches Kleingeld schlagen kann.

Die Union ist heute noch nicht zu der Chancengemeinschaft herangewachsen, die wir uns zum Beispiel wünschen würden, die sie sein könnte. Das EU-Budget ist noch nicht effizient genug. Viele Förderungen, die einen großen Teil des Budgets ausmachen, erzielen nicht die gewollte Wirkung. Genau deshalb wäre es umso wichtiger, sich mitten in diese Debatte hineinzuwerfen, und zwar konstruktiv, nicht mit Theaterdonner. Das ist etwas, das wir uns von dieser Bundesregierung erwarten. Ich bin gespannt auf die Vorschläge, die jetzt in der Debatte kommen werden, wenn es einmal konkret darum geht, was geändert werden soll. Wir werden jetzt schon im Auge behalten, in wie vielen Redebeiträgen wir heute noch hören werden: weniger, effizienter, man muss schauen, wir werden schauen, wir werden darüber reden.

Wir wollen konkrete Antworten, und gerade jetzt, da die Ratspräsidentschaft direkt vor der Tür steht, ist es wirklich an der Zeit, diese auch zu liefern. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

9.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Bundesminister für Europäische Union, Kunst, Kultur und Medien zu Wort gemeldet. Ich darf ihm das Wort erteilen.


9.24.45

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Ger­not Blümel, MBA: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht zur einleitenden Debatte ein paar Worte: Es ist kritisiert worden, dass der Herr Bundeskanzler eigentlich genau das tut, was zu verabsäumen ihm vorgeworfen wurde,


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nämlich sich um die Vorbereitung der Präsidentschaft zu kümmern. Gerade wenn die Präsidentschaft vor der Tür steht, mit wichtigen Dossiers und Fragen – wie geht es mit der Erweiterung am Westbalkan weiter, wie wollen wir den Mehrjährigen Finanzrahmen gestalten? –, ist es für ihn wichtig, mit seinen Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu treten, und genau das tut er heute. Er trifft sich mit dem serbischen Premier, er trifft sich mit dem bulgarischen Premier, also eigentlich erfüllt er all das, was Sie gerade von ihm verlangt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das aktuelle Thema ist die Frage, wie wir mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen um­gehen. Ich habe den Titel der Aktuellen Stunde jetzt nicht genau im Kopf, aber es geht in Richtung eines endlich konkreten oder zukunftsgerichteten Budgets.

Vielleicht ein paar Fakten zur Gegenüberstellung und auch zur Erklärung für die Damen und Herren, die auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen zusehen, was das EU-Budget überhaupt ist: Man kann es bis zu einem gewissen Grad natürlich mit einem nationalen Budget vergleichen, das nationale Budget ist nur wesentlich anders gelagert. Wir haben das nationale Budget gerade beschlossen, auch hier im Hohen Haus ist es beschlossen worden. Es ist für zwei Jahre verhandelt worden, insgesamt umfasst es 160 Milliarden Euro. Es ist einige Wochen lang innerhalb der Bundes­regierung verhandelt worden, es ist hier im Parlament ausführlich diskutiert worden. Es ist für circa neun Millionen Einwohner gemacht.

Das EU-Budget wird für sieben Jahre verhandelt. Es wird für 27 Staaten verhandelt. Es wird für 500 Millionen Einwohner verhandelt. Es hat über diese Periode ein Volumen von ungefähr 1 Billion Euro, und die Verhandlungsdauer war bei den vergangenen Malen circa zwei Jahre. Das europäische Budget ist also definitiv ein Mammutprojekt, das wir jetzt angehen wollen.

Es wird auch unter neuen Voraussetzungen mit neuen Herausforderungen verhandelt. Wir alle wissen, Großbritannien hat sich leider dafür entschieden, die Europäische Union zu verlassen. Damit fällt auch ein wesentlicher Einzahler in dieses Budget weg. Wir verhandeln dieses Budget auch vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen, was die Migration in Europa betrifft.

Der erste Schritt war, dass alle Länder versucht haben, auch nach außen hin eine Position zu definieren. Das haben nicht nur wir Österreicher gemacht, sondern auch viele andere Länder. Wir haben gesagt: 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens war es bisher, 1 Prozent soll es in Zukunft sein.

Die Institutionen haben sich deklariert, haben gesagt, was sie gerne hätten. Das Euro­päische Parlament hat gesagt, es hätte gerne 1,3 Prozent. Die Kommission, die den Vorschlag macht, auf dessen Basis verhandelt wird, hat ihren Vorschlag am 2. Mai präsentiert; er lautet: 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der 27 Mitgliedstaaten soll für das künftige Budget zur Verfügung stehen, das wären nach Vorschlägen der Kommission 1 279 Milliarden Euro für diese sieben Jahre.

Der zweite Schritt – um das auch gleich zu konkretisieren – ist, dass die Vorschläge für die 37 Programme, die innerhalb dieses Gesamtbudgets angesiedelt sind, bis etwa Mitte Juni konkretisiert werden. Der dritte Schritt ist dann, dass wir mit den Verhand­lungen, mit den Gesprächen beim Europäischen Rat im Juni beginnen, wo darüber dis­kutiert wird, wie der Zeitplan aussehen soll. Die Kommission ist ja für einen sehr ambitionierten Zeitplan. Viele Länder haben gemeint, das werde man wohl nicht ganz so hinbekommen. Wir als Vorsitzland wollen uns bemühen, die Verhandlungen mög­lichst rasch und ambitioniert zu gestalten.


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Wir haben die österreichische Position, die Position dieser Bundesregierung, was die­sen Mehrjährigen Finanzrahmen betrifft, mit Bedacht gewählt. Wir haben gesagt, 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens muss reichen. Wir sind dafür kritisiert wor­den, auch von der Opposition, wir haben aber letztendlich vorgestern im Rat für Allge­meine Angelegenheiten sehr, sehr viel Zuspruch für diese Position erfahren.

Natürlich gibt es neue Herausforderungen. Natürlich wollen wir auch da mehr Geld haben, wo Europa mehr tun soll, wie beispielsweise beim Außengrenzschutz. Wie in Österreich sind wir aber auch auf europäischer Ebene der Meinung, dass wir im System sparen sollten und nicht bei den Menschen, dass wir den Entfall, den der Austritt Großbritanniens mit sich bringt, nicht durch neues Geld von den Mitglied­staaten, sondern durch Einsparungen im System kompensieren wollen. Genau für diese Position haben wir im Rat für Allgemeine Angelegenheiten sehr, sehr viel Zu­spruch erfahren, lassen Sie sich das sagen! Die Diskussion war öffentlich, viele haben uns unterstützt, die Niederlande, Schweden, Dänemark, Finnland und auch Deutsch­land haben gemeint, 1 Prozent sei wohl eine gute Ausgangslage. Wir haben viel Zu­spruch erfahren, es war die richtige Entscheidung, diese Position zu beziehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es ist auch keine Überraschung für die Kommission gewesen, weil wir eben rechtzeitig klargemacht haben, wofür wir stehen. Der vorgelegte Entwurf der Kommission ist für uns so noch nicht akzeptabel. Herr Kommissar Oettinger hat auch gemeint, er sei über unsere Äußerung nicht überrascht gewesen, er habe erwartet, dass das so sein wird. Natürlich, wie gesagt: Die Kommission hat vorgeschlagen, mehr auszugeben, als wir vorgeschlagen haben. Es gibt einige Bereiche, mit denen wir ein großes Problem haben; ich komme dann gleich zu den konkreten Änderungsvorschlägen, die wir hätten.

Natürlich gibt es auch Gutes; beispielsweise ist im Bereich IV. Migration and Border Management eine Steigerung um fast 200 Prozent vorgesehen. Das ist genau das, was wir auch gesagt haben: Der Außengrenzschutz braucht eine Aufwertung, und 35 Milliarden Euro und die angekündigten circa 10 000 Grenzschützer sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Bei anderen Bereichen sind wir nicht einverstanden, beispielsweise gibt es im Bereich VII. European Public Administration, also öffentliche Verwaltung in Europa, eine Steigerung um über 20 Prozent auf 85 Milliarden Euro. Damit sind wir nicht einver­standen, denn wir sagen, Sparen im System ist auch auf europäischer Ebene not­wen­dig. Wir haben das in Österreich gemacht, wir verlangen das auch von jeder anderen Einheit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Abgeordnete Gamon hat eingefordert, dass wir konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, wofür wir jetzt genau stehen. Ich mache das sehr, sehr gerne. Beispiel Sparen im System, bei der europäischen Administration – ganz konkret –: keine Stei­ge­rung. Das würde einiges an Ersparnissen bringen, das ist ein konkreter Vorschlag. Wir haben in Österreich gesagt, dass nur jede dritte Planstelle nachbesetzt werden soll. Warum nicht Ähnliches auch auf europäischer Ebene umsetzen? (Abg. Plessl: Reden Sie mit ...! ... kann das gar nicht!) Warum nicht auch die Zahl der Kommissare reduzieren? Wir sagen schon lange, es ist nicht mehr notwendig, dass jedes Land einen Kommissar hat. (Abg. Gamon: Verzichten wir als Erste?) Wenn wir das ver­schlanken könnten, könnten wir einiges dazu beitragen, dass in der Administration nicht so viel Geld ausgegeben wird. Das ist ein ganz konkreter Vorschlag, der hier auf den Tisch gelegt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Wir reden ständig davon, dass die Digitalisierung Arbeitsplätze reduziert, denn es gibt repetitive Vorgänge, die künftig von Maschinen, von Software erledigt werden könnten.


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Ich weiß nicht, wer von Ihnen noch regelmäßig in eine Bankfiliale geht; das kommt nicht mehr so oft vor wie früher, wir haben alle E-Banking am Handy. Das reduziert natürlich die Personalkosten der Banken. Dieses Prinzip könnte auch in der europäischen Administration und in der nationalen Administration angewandt werden, da könnte durch die Digitalisierung Einsparungspotenzial gehoben werden.

Oder Kohäsion: Wir sind natürlich dafür, dass die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb der europäischen Union ausgeglichen werden müssen. Das ist vollkommen klar, wir profitieren auch davon, aber man kann auch da effizienter vor­gehen, indem man beispielsweise bei den Eigenmittelbeiträgen, die kofinanziert wer­den müssen, ein wenig in die Höhe geht. Das hätte den Effekt, dass es effizienter wird, dass man sich genauer überlegt, für welche Projekte man sich bewirbt, und das würde natürlich großes Einsparungspotenzial bedeuten. Auch das ist ein ganz konkreter Vorschlag, wie Sie ihn haben wollten.

Der Agrarbereich ist auch angesprochen worden: Da ist es uns ganz wichtig, auch darauf Wert zu legen, was seitens der Europäischen Kommission immer wieder gesagt wird, nämlich dass es um einen konkreten Mehrwert gehen muss. Wir wollen diesen Mehrwert. Dieser Mehrwert besteht aber nicht darin, große internationale Agrarkon­zerne zu fördern. Nehmen wir zum Beispiel RWE mit einem Umsatzvolumen von – ich habe mir das genau herausgesucht – 45 Milliarden Euro. RWE hat 2016 Direktzah­lun­gen in Höhe von einer halben Million Euro bekommen. Das ist nicht das, was wir unter Mehrwert verstehen, der durch die erste Säule, Agrarpolitik entstehen soll! Wenn es aber darum geht, die bäuerlichen Familienbetriebe, vor allem im Bergbauernbereich, im Rahmen der ländlichen Entwicklung zu stärken, ist Mehrwert gegeben. Da gibt es konkrete Beispiele, wo mit wenig Geld viel erreicht werden kann, wo sich bäuerliche Familienbetriebe ein zusätzliches Einkommen erarbeiten können. Dadurch wird die Landschaftspflege erhalten, was wieder großen Mehrwert für den Tourismus bringt. Da sehen wir den Mehrwert und da darf natürlich nicht gekürzt werden, denn das ist genau der Mehrwert, den wir in Europa brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der Außengrenzschutz muss gestärkt werden, dafür sind wir zu 100 Prozent, das habe ich schon gesagt. Da sehen wir auch im Kommissionsvorschlag einen Schritt in die richtige Richtung. Betreffend die Regelung für Migrationsfragen muss auch eine Lösung gefunden werden, auch das darf mehr Geld kosten. Als ehemaliger Erasmus­student freue ich mich auch darüber, dass im Erasmusbereich mehr Geld da ist. Gerade dieser Austausch junger Menschen innerhalb Europas muss gefördert werden. Das sind alles Bereiche, wo wir sagen: Ja, wir sind dafür, da soll auch mehr Geld in die Hand genommen werden!

Die Rolle des österreichischen Vorsitzes wird es sein, dass wir einen Ausgleich zwi­schen den Verhandlungspositionen schaffen und vermitteln wollen. Gerade deswegen war es uns wichtig, rechtzeitig vor der Ratspräsidentschaft klarzumachen, welche Po­sition Österreich betreffend den Mehrjährigen Finanzrahmen einnimmt, nämlich: 1 Pro­zent, nicht mehr, nicht weniger.

Wir wollen einen möglichst raschen Verhandlungsfortschritt. Aufgrund der Diskussion im Rat für Allgemeine Angelegenheiten bin ich mir nicht sicher, wie rasch das gehen wird. Wir stehen zur Verfügung, die Gespräche beginnen. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer 5 Minuten nicht übersteigen darf.


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Ich begrüße recht herzlich die Maturantinnen und Maturanten der HTL Krems. – Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lopatka. – Bitte.


9.37.06

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs etwas Grundsätzliches sagen: Die Europäische Union ist momentan in keiner einfachen Situation: 2008 die Finanz- und Wirtschaftskrise, 2015 die Flüchtlingskrise, 2016 die Brexitentscheidung – das waren natürlich Rückschläge. Das muss man sehen. Umso mehr braucht die Europäische Union jetzt von allen 27 Mitgliedstaaten die Bereitschaft zum Kompromiss und auch von allen 27 Mitgliedstaaten ein prinzipielles Ja zu solidarischem Handeln.

Was meine ich damit? – Die Europäische Union funktioniert nur dann, wenn man zu geduldigem Verhandeln bereit ist, das ist von Minister Blümel schon angesprochen worden. Oft ist es ein schwieriges Verhandeln, es geht dabei um das Austarieren von unterschiedlichsten Interessen, um am Ende zu einem Ergebnis zu kommen, getragen von einem solidarischen Grundgedanken. Österreich war immer dazu bereit.

Ich war das letzte Mal als Finanzstaatssekretär bei diesen Verhandlungen zum Mehr­jährigen Finanzrahmen dabei, der die Grundlage für das jetzige siebenjährige EU-Budget bildet. Am Beginn liegen die Positionen weit auseinander. Minister Blümel hat es angesprochen, einen Vorgeschmack hat ja der Ministerrat am Montag geliefert, wo es die erste Gelegenheit gab, zu diesem Vorschlag der EU-Kommission Stellung zu nehmen. Die ost- und mitteleuropäischen und auch die südeuropäischen Staaten haben dort sehr deutlich gesagt, dass sie Widerstand leisten wollen, weil es Kürzungen für strukturschwache Regionen geben soll. Frankreich hat sich zu Wort gemeldet und darauf gepocht, dass es keine Einsparungen bei den Direktzahlungen an die Landwirte geben darf, und Einsparungen in diesem Bereich eine klare Absage erteilt.

Dann hat es vier Staaten gegeben, nämlich Dänemark, die Niederlande, Schweden und Finnland, die erklärt haben: So, wie die Kommission das vorgeschlagen hat, mit die­ser Steigerung – die Bemessungsgrundlage ist ja das Bruttonationaleinkommen in den Staaten – von 1 Prozent auf 1,1 Prozent, geht das nicht. Zum Beispiel hat Ann Linde, die Europaministerin der Schweden, ganz klar gesagt, dass man dagegen ankämp­fen werde. Die europäische Position gibt es also noch nicht, aber an dieser ist zu arbeiten.

Die Position der österreichischen Bundesregierung ist hundertprozentig richtig, denn diese Bundesregierung, meine Damen und Herren, ist der Anwalt der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das muss man sehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Es ist unser Steuergeld und damit hat man sorgsam und sparsam umzugehen. Dass es dazu andere Standpunkte gibt, wie jenen des Europäischen Parlaments, das ist ohnehin bekannt, und daher, sage ich, müssen wir uns auf das besinnen, was die Bundesregierung im Regierungsprogramm klar festgelegt hat: Wir wollen dort, wo es einen Mehrwert gibt, mehr Europa, aber es gibt viele Bereiche, in denen man effizienter arbeiten kann und wo weniger mehr ist.

Kollegin Gamon, Sie haben gefragt, wo die konkreten Vorschläge sind. Ich habe am 28. März allen Parlamentsfraktionen jene Vorschläge übermittelt, die ich der Task­force – Präsident Jean-Claude Juncker hat auf Europaebene eine Taskforce unter anderem mit drei Vertretern der noch 28 nationalstaatlichen Parlamente und drei Ver­tretern aus dem Ausschuss der Regionen eingerichtet; den Vorsitz führt der Vize­präsident der Europäischen Kommission Timmermans – vorgelegt habe. Ich habe 50 ganz konkrete Vorschläge vorgelegt, Sie kennen sie seit 28. März; also es gibt diese Vorschläge von unserer Seite. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)


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Sie wurden im Übrigen nicht von mir erarbeitet, viel kommt aus den neun Bundes­ländern, viel kommt vom Bundesrat, viel kommt von den Sozialpartnern, vom Städte­bund und vom Gemeindebund. Es gibt diese konkreten Beispiele, die zeigen, wo Europa zurzeit überbordend ist, überschießend ist. Das ist nicht europafeindlich, das ist im Interesse der Europäischen Union, denn die Europäische Union braucht die Akzep­tanz der Bürgerinnen und Bürger. Meine Damen und Herren, wir müssen dafür kämp­fen, dass die Europäische Union bürgernahe bleibt. Das ist unsere Position! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Leider haben sich die Briten von der Europäischen Union verabschiedet, der Brexit ist ein Faktum. Wenn es in der Europäischen Union weniger Bürger, weniger Bürgerinnen gibt, dann kann ich nicht gleichzeitig sagen, das Budget muss steigen. Mit Groß­britannien verlieren wir den zweitgrößten Nettozahler, das müssen wir berücksichtigen, und daher brauchen wir eine schlankere, eine sparsamere, eine effizientere EU. Das ist unser Ziel. Harte und lange Verhandlungen stehen uns bevor. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobmann Mag. Andreas Schieder. – Bitte.


9.42.38

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstens – da das ja ein europapolitisches Thema ist und auch Kollege Lopatka mit einer grundsätzlichen Betrachtung zu Europa angefangen hat – würde ich gerne einen grundsätzlichen Gedanken voranstellen: Wir müssen vorsichtig sein, dass wir nicht in diesen billigen Antieuropa-, Anti-EU-Populismus kippen und es dann heißt, die Europäische Union sei eigentlich nur ein bürokratisches, unnahbares, geldver­schlingendes Monster. – Nein: Die Europäische Union ist die Basis unseres wirt­schaft­lichen Fortschritts, unseres Wohlstands und unserer demokratischen und menschen­rechtlichen Freiheit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Die Euro­päische Union ist die Antwort auf die Gräuel des Zweiten Weltkriegs.

Wenn man das berücksichtigt, muss man auch ganz genau hinhören, was mit der Euro­päischen Union getrieben wird, wenn es um das Geld geht. Ich habe mir das genau angeschaut. ÖVP-Obmann Kurz hat zum Beispiel am 12. März 2017 gesagt: „Das darf es natürlich nicht sein,“ dass es mehr Geld kostet, „es braucht einen Kurs­wechsel“. „[...] keinesfalls [...] höhere Beiträge der Nettozahler“, hat Kurz am 3. Oktober 2017, wenige Tage vor der Nationalratswahl, noch vollmundig versprochen. Er hat weiters am 1. Jänner dieses Jahres gesagt: „keinesfalls weitere finanzielle Belastun­gen“. – Ich verstehe dieses Wort, er redet nicht vom prozentuellen Verhältnis zum Brutto­nationalprodukt, sondern meint, keinen Cent mehr als bisher.

Man braucht aber gar nicht so weit in die Vergangenheit zurückzugehen, noch am 2. Mai hat Sebastian Kurz gesagt: „Es kann nicht zu einseitigen Mehrbelastungen der Nettozahler kommen.“

So, und dann dürfte diese berühmte Message Control, die die neue ÖVP rund um Sebastian Kurz etabliert hat – es ist quasi egal, ob etwas stimmt oder nicht, jeder muss immer wieder dasselbe sagen –, zusammengebrochen sein. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Auf einmal heißt es von Gernot Blümel, dem Europaminister: „Na ja, so genau kann man das noch nicht sagen“. Das ist ein interessanter Sinneswandel. Das war übrigens am selben 2. Mai, an dem Sebastian Kurz noch gesagt hat, es dürfe „nicht zu einseitigen Mehrbelastungen [...] kommen“.


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Kann man das jetzt so genau sagen oder kann man es noch nicht so genau sagen? Da besteht ein großer Widerspruch innerhalb der ÖVP-Mannschaft. Finanzminister Löger, der sich hier als Mann der Zahlen etabliert hat, hat überhaupt gesagt: „Wir wissen, dass es mehr sein wird.“ – Das ist interessant: mehr, weniger, am Anfang kein Cent mehr, dann kein Prozent mehr; auf einmal: Na ja, gut, so genau kann man es nicht sagen, es wird schon irgendwie mehr sein!; dann kommt über Twitter das Zurück­rudern: Nein, es ist doch nicht so viel mehr, wir werden da ganz hart sein! Euro­paminister Blümel stellt irgendwelche Rechnungen auf, dass im Verhältnis zum Brutto­natio­nalprodukt und wenn das BIP wächst und so weiter schon irgendetwas heraus­kommen wird. So, sehr geehrte Damen und Herren, kann man Europapolitik nicht machen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Allein aus diesem Grund wäre es schon gescheit gewesen, der Bundekanzler wäre heute hier gewesen, dann hätte er uns das nicht nur beantworten können, sondern vielleicht auch einmal verstanden, dass ihn seine Terminfolge, die er vorlegt, auch nicht weiterbringt.

Was wollen wir? – Wir Sozialdemokraten wollen auch eine sparsame Union, aber wir wollen eine Union, die die Aufgaben, die sie besser wahrnehmen kann als jeder einzelne Mitgliedstaat, auch wahrnimmt. Das bedeutet: Neben einer sparsamen Union wollen wir auch eine Europäische Union, die endlich ihre Macht einsetzt, um zu sagen: Den hemmungslosen internationalen Märkten, den Steuerschlupflöchern, diesen illegalen und legalen Steuerhinterziehungsmöglichkeiten, die Großkonzerne nutzen, wollen wir einen Riegel vorschieben, dazu sagen wir Nein! Das geht nur, wenn wir das gemeinsam tun, denn dann kann kein europäisches Land von europäischen Groß­konzernen, von internationalen Großkonzernen erpresst werden. Gemeinsam können wir sagen, wir schieben dem einen Riegel vor.

Nur leider, sehr geehrte Damen und Herren, entgehen der Europäischen Union, dem Steuerzahler jährlich 1 000 Milliarden Euro. Da brauchen wir gar nicht über das Budget zu reden – ob es ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger sein darf, ob ich hart bin oder nicht –, diese 1 000 Milliarden Euro könnten wir verwenden, um Europa bes­ser zu machen. Wir könnten sie dafür verwenden, dass Schülerinnen und Schüler in Europa eine bessere Bildung bekommen, dass die soziale Sicherheit gestärkt wird, dass die Infrastruktur ausgebaut wird, dass der Klimaschutz umgesetzt wird. All das könnte man mit 1 000 Milliarden Euro machen.

Was aber macht die österreichische Bundesregierung? – Sie stimmt gleich einmal dafür, dass die ärgsten Steuerhinterziehungsschlupflöcher, Länder wie Panama, von der schwarzen Liste genommen werden. Das ist keine Europapolitik, wie wir sie uns vorstellen. Diese Bundesregierung macht eine Europapolitik für die Großkonzerne und gegen die Österreicherinnen und Österreicher, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist der Punkt, man muss sich in der Politik entscheiden: Steht man für Inhalte? Steht man für Gerechtigkeit? Will man Europa benutzen, um etwas zu verändern? Oder bläst man hier nur billige, antieuropäische Propaganda? Vor dieser Entscheidung stehen wir heute, und ich glaube, man kann es sich aussuchen: Man macht es wie die Regierung – jeder sagt jeden Tag irgendetwas anderes, Hauptsache ist, die Euro­päische Union steigt schlecht aus – oder beginnt endlich einmal die Ärmel hochzu­krem­peln und für ein besseres Europa zu arbeiten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lopatka: Sehr sachlich!)

9.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Gudenus. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 47

9.48.14

Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Die Debatte, die in der Früh stattgefunden hat, ist wiederum ein Beweis dafür, dass die Opposition nicht in die Gänge kommt. (Abg. Loacker: Wann?) Es schreiben ja alle Medien, die Opposition kommt nicht in die Gänge. Herr Strolz verlässt das Parlament – er und nicht Herr Kern ist anscheinend Oppositionsführer. Das ist sehr interessant, wenn man die Größe der Parteien vergleicht.

Die Opposition sucht anscheinend nach jedem Strohhalm, um eine Inszenierung auf­zuführen, eine Schmierenkomödie aufzuführen, so wie heute in der Früh. In völlig sinn­loser Weise wird die Abwesenheit des Herrn Bundeskanzlers Kern, die angekündigt war – er war entschuldigt – und auch gestern im EU-Hauptausschuss besprochen wurde, kritisiert. (Abg. Scherak: Das ist Parlamentarismus, aber da kennst du dich nicht aus! – Abg. Drozda: Der Herr Bundeskanzler Kern ist eh da!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was Sie heute aufgeführt haben, ist einfach nur peinlich, peinlich ist das! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Es ist wirklich peinlich, das ist eine völlig sinnlose Show, die Sie hier inszeniert haben, ein Häkel.

Herr Kern war ja in der Früh auch nicht anwesend, wie auch schon bei der Abstim­mung zum Budget. Er glänzt meistens eher durch Abwesenheit als durch Anwesenheit. (Ruf bei der SPÖ: Tragen Sie ihn ins Klassenbuch ein!) Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, nehmen Sie bitte die Würde des Hauses etwas ernster (Heiterkeit bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz – Ruf bei der SPÖ: Das gibt es ja nicht!), das sind Sie den Wählerinnen und Wählern schuldig, wirklich wahr! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Kollege Schieder kommt mit breiter Brust heraus und redet als Sozialdemokrat – der Begriff Sozialdemokratie würde das ja nahelegen – von sozialer Sicherheit. Die Partei, die die größte Armut in Wien verursacht hat (Zwischenruf der Abg. Kuntzl), die Partei, die die größte Armut in Österreich verursacht hat, und die Bewegung, die die größte Armut in Europa verursacht hat, genau diese Partei ist das, die Sozialdemokratie. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Ihre Partei ist in Wirklichkeit weder sozial noch demokratisch, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das wissen Sie ganz genau. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Sie kommen immer heraus und reden vom sozialen Gedanken (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Zur Sache!), dabei wissen Sie ganz genau, dass Sie in Österreich Armut verursacht und in den letzten Jahren noch mehr Armut importiert haben. Das ist Ihr Konzept, meine sehr geehrten Damen und Herren, so schaut es aus, das ist das Konzept der SPÖ. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Zur Sache, Herr Kollege! – Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Wenn es um die Europäische Union geht – die NEOS haben die heutige Aktuelle Stun­de beantragt –: Sie wissen ganz genau, dass die Europäische Union nicht gleich Europa ist. Ihr Grundsatz ist ja: Wir lieben Europa! – Das ist schön, das ist in Ordnung. Liebe ist etwas Schönes, jemanden oder etwas zu lieben, ist etwas ganz Besonderes, da knistert es, da hat man Schmetterlinge im Bauch. Herr Strolz, wahrscheinlich könnte man meinen, dass es fast so ist, wie Bäume zu umarmen.

Es geht aber um viel, viel mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Re­gierung – und das steht im Regierungsprogramm ganz klar drinnen – steht für Subsidiarität; weniger, aber effizienter, aber vor allem Subsidiarität. (Abg. Loacker: Was heißt denn das?) Die Regierung steht aber natürlich vor allem auch dafür, der Anwalt des Steuerzahlers zu sein und nicht noch mehr nach Brüssel abzuliefern, wenn


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es nicht sein muss. Dafür steht die Bundesregierung, und das ist gut so. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Bitte verwechseln Sie Ihre Liebe zur Europäischen Union oder zu Europa nicht mit Unterwürfigkeit, nicht mit Unterwerfung, das ist nicht gut. (Abg. Scherak: Ich weiß nicht, welche Vorstellungen du von Liebe hast!) Deswegen verstehe ich die Debatte von heute Früh auch nicht sonderlich: Sie kritisieren einerseits, dass Herr Bundes­kanzler Kurz in Brüssel beziehungsweise jetzt in Sofia ist, andererseits sagen Sie aber, wir sollten mehr im EU-Gleichklang gehen, zum Beispiel bei der Debatte um die Aus­weisung von Diplomaten aus den Ländern der Europäischen Union. Da bin ich stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Österreich mit Außenministerin Karin Kneissl der eigenen Linie treu geblieben ist, Brückenkopf zu sein, Dialogplattform zu sein, Diplomaten nicht auszuweisen und keine Gesprächskanäle abzubrechen. Das war eine gute Entscheidung, dazu stehen wir, und diese Politik wollen wir weiterführen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es hilft nicht, wie die SPÖ zu sagen, wir sollten noch mehr im EU-Gleichklang mar­schieren oder gehen. Das brauchen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Uns geht es darum, österreichische Interessen in Brüssel so zu vertreten, dass die Wähler zufrieden sind und dass vor allem die Steuerzahler zufrieden sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

9.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Strolz. – Bitte.


9.53.20

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Herr Gudenus, Sie reden von Strohhalmen; das, was wir tatsächlich suchen, ist der Kanzler. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Gudenus: Der entschuldigt sich! – Abg. Kassegger: Der arbeitet für Europa und für die Republik!)

Die Bundesregierung und die Regierungsparteien verschärfen jetzt den Druck auf die Schü­ler beim Schwänzen, und nach #AnswerLikeKurz kommt jetzt #SchwänzenLikeKurz. Es ist nicht in Ordnung, dass man den Parlamentarismus einfach nicht ernst nimmt. (Abg. Gudenus: Nehmen Sie die EU ernst oder nicht?) Wenn es die deutsche Bun­deskanzlerin – und die findet sich nicht unter ferner liefen, sondern ist durchaus eine relevante Person (Abg. Gudenus: Eigentlich nicht wirklich!) –, die heute im Bundestag ist, schafft, ihre Termine so zu legen, dass sie in aufrechte Debatten mit dem Bundes­tag in Deutschland gehen kann, dann erwarte ich mir das auch vom österreichischen Bundeskanzler – und nicht, dass er hier zum vierten Mal in Folge schwänzt. Das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Wenn es heute zum ersten Mal wäre – gekauft, akzeptiert, aber wenn es zum vierten Mal ist, dann reißt da ein Muster ein, das wir nicht akzeptieren. Wir sind gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter, und gerade im Vorfeld der österreichischen Ratspräsidentschaft hat der Bundeskanzler auch die Bevölkerung zu informieren, auch und insbesondere im Rahmen einer Parlamentsdebatte, wenn er dazu geladen wird.

Zum Inhalt: Herr Minister Blümel, den Schmerz, den ich habe – es kommen ja immer auch gescheite Worte, wenn sie vom Zettel gelesen werden –, verursacht die Ambi­valenz, die diese Bundesregierung ganz bewusst an den Tag legt, also diese Wider­sprüchlichkeiten, wenn es um Europa geht. Das hat mit dem Tag der Verkündigung des Regierungsprogramms angefangen. Während Sie am Kahlenberg gestanden sind und das Regierungsprogramm verkündet haben, sind ein paar Hügel weiter in Prag


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FPÖ-Vertreter bei einem Treffen dieser Rechtsaußenfraktionen gewesen (Abg. Gudenus: Die gehören auch zur EU! Oder nicht?) – ja, sie gehören auch zur EU (Abg. Gudenus: Das nennt sich Demokratie, Herr Strolz!) –, die dort ganz offiziell die Vernichtung der EU als ein politisches Ziel ausstecken. (Abg. Stefan: Vernichten? – Abg. Gudenus: Sie wollen Österreich zerstören durch den Bundesstaat der EU! Bundesstaat heißt Österreich zerstören!)

Dann geht es weiter; Sie sagen: Wir sind proeuropäisch!, aber Sie setzen bewusst Spitzen gegen die Europäische Union. Herr Gudenus, Sie sagen zum Beispiel: Wir wollen kein Geld nach Brüssel abliefern! – Das ist nicht Geld für Brüssel, das ist Geld für eine gemeinsame Budgetierung dieser gemeinsamen Union. Das haben Sie im Herzen nicht begriffen und Sie verweigern auch, das intellektuell zu begreifen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Europäische Union ist die Basis für unseren Frieden, sie ist die Basis für unsere Lebensqualität, für Wohlstand, für unsere Generation – Herr Gudenus, Sie sind gerade Vater geworden –, für die Generation unserer Kinder. Und es ist ganz klar: Entweder kultivieren wir das Miteinander oder wir werden in ein Gegeneinander abdriften. (Abg. Gudenus: Das ist Schwarzweißmalerei, würde ich sagen!) Das ist einfach Geschichte. Sie haben es ja sonst auch mit der Geschichte und der Verklärung und der Folklore. (Abg. Höbart: Maria!)

Schauen Sie sich die Geschichte an: Über Jahrhunderte hat man sich auf diesem Kontinent die Schädel eingeschlagen, und jetzt haben wir seit 70 Jahren Frieden, weil wir einem Einigungsprojekt beigetreten sind. Wir müssen und sollten das weiter vorantreiben!

Sie alle wollen einen besseren Außengrenzschutz. Minister Blümel sagt, endlich kom­men 10 000 Grenzschützerinnen und -schützer an die EU-Außengrenze. Ich glaube, wir brauchen 30 000, das ist eine lange Grenze. Herr Minister, das ist eine lange Grenze. Wir fordern seit Jahren 30 000 Menschen an der Außengrenze, weil wir unsere Grenze auch begreifen und ernst nehmen müssen. Es ist unsere Außengrenze – in Griechenland, in Italien, auch in Ungarn, und das müssen wir gemeinsam kultivieren, bewirtschaften. Jeder, der hereinkommt, muss registriert werden. Wenn wir das nicht schaffen, nehmen wir uns nicht ernst.

In Europa gibt es zum Glück viele junge Leute – ich sehe da oben auf der Galerie junge Leute, großartig –, die großartige Jobs haben, aber auch viele, die arbeitslos sind, in manchen Mitgliedsländern bis zu 45 Prozent. Wir wissen, dass im Jahr 2020 in Europa eine Million Jobs im Bereich der Computerindustrie, im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie nicht besetzt werden können. Wir hätten eine Million Jobs, aber wir können sie nicht besetzen.

Wenn wir einen Europäischen Rat mit Ministern und Regierungschefs hätten, die ein bisschen Fantasie, eine Vision für diesen Kontinent haben, dann würden sie sagen, wir machen Europa zum Vorreiter in Sachen Digitalisierung, wir schaffen innerhalb der nächsten Monate eine Million neue Jobs. Dann könnte man so Dinge schaffen wie zum Beispiel die FH Hagenberg in Oberösterreich, eine großartige Bildungsinstitution. Es ist doch keine Raketenwissenschaft, zu sagen, nehmen wir die FH Hagenberg als Good-Practice-Beispiel her und bauen wir sie einmal in Flandern, einmal in Istrien, einmal in Südböhmen, einmal in Kärnten, und schaffen wir jene Jobs, die auch nachgefragt werden. Das wäre doch eine Aufgabe für Europa, wenn man ein bisschen Fantasie hätte.

Damit komme ich zu meinem Schlusswort: Wir brauchen in diesen Fragen ein ent­schlossenes Europa, und das muss uns auch etwas wert sein, weil es zum Wohle der


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Bevölkerung ist. Deswegen: Auf, entschlossen vorwärts! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte.


9.59.08

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Nicht anwesender Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz! Das Rechnen ist für die ÖVP schwierig, habe ich festgestellt. Heute, Herr Europaminister, ist es Ihnen gelungen, Ihre Position einmal richtig darzustellen. Sie haben sich – und das steht auch in der Regierungserklärung so drinnen – dafür entschieden, dass das EU-Budget nicht mehr als 1 Prozent des Bruttonationalproduktes aller EU-Staaten ausmachen soll.

In den letzten Tagen – (in Richtung Bundesminister Blümel, der mit einem Mitarbeiter spricht) Bitte, hören Sie mir jetzt zu! Jetzt geht es um etwas ganz Wichtiges, Herr Europaminister! (Beifall bei der Liste Pilz) – haben Sie wiederholt davon gesprochen, dass der Anteil der Republik nicht mehr als 1 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen soll – der Anteil der Republik! Schauen Sie mich nicht so an (in Richtung Bundes­minister Blümel, der ihn fragend ansieht), das haben Sie in Brüssel gesagt!

Heute haben Sie offensichtlich Ihr Briefing richtig gelesen und richtig wiedergegeben – ich gratuliere Ihnen. Aber das Rechnen ist trotzdem sehr schwierig. Die Position der ÖVP und auch der FPÖ war immer folgende: Wir wollen weniger ins EU-Budget einzahlen, dafür wollen wir aber mehr Mittel herausziehen. Als Beispiel dafür wurde immer der Schutz der Außengrenzen genannt. Als weiteres Beispiel – da hat sich Frau Elisabeth Köstinger sehr hervorgetan – wurde immer die Landwirtschaft hervorge­hoben. Für die Landwirtschaft darf es in Summe natürlich nicht weniger Mittel geben. Sie hat dann nicht zwischen der großen Agroindustrie und den Direktzahlungen und den vielen Kleinbauern im ländlichen Raum differenziert – nein. Dort, wo es um Exis­tenzen geht, hat sie gesagt, darf schlicht und einfach nicht gekürzt werden. Bei der Min­destsicherung in Österreich, dort darf schon gekürzt werden. – Da geht es aber auch um Existenzen.

Wenn – und jetzt komme ich zum Ausgangspunkt zurück – das EU-Budget unver­ändert gegenüber dem bisherigen EU-Budget bleiben soll und ein potenter Zahler, nämlich Großbritannien, wegfällt, dann passiert Folgendes: Alle anderen Staaten müssen mehr einzahlen – no na, das ist eine ganz einfache Rechenübung. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Der Einzige in Ihrer Partei, der das richtig erkannt hat, Herr Minister Blümel, das war der Abgeordnete des Europaparlaments Othmar Karas, der gemeint hat: Jeder muss mehr einzahlen, auch Österreich! (Abg. Rosenkranz: Bravo! – Abg. Gudenus: Das wäre ja nicht das erste Mal!) Dann, Herr Gudenus, ist Ihr Europaabgeordneter aufge­fahren und hat als Entgegnung zu Karas und Co gemeint: Der Alleingang von Karas und Co gegen österreichische Interessen ist kontraproduktiv! – Geht es beim EU-Budget und beim EU-Finanzrahmen jetzt um österreichische Interessen, oder geht es um europäische Interessen? (Abg. Kassegger: Das ist kein Widerspruch! – Abg. Gudenus: Um österreichische Interessen bei den Beitragszahlungen!) Selbstver­ständlich ist das ein Widerspruch. Es geht beim EU-Budget um Programme, die allen und nicht nur Österreich zugutekommen. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abge­ordneten von SPÖ und NEOS.)

Das, was Sie hier vertreten, ist ein antieuropäischer Standpunkt, und die ÖVP fährt in diesem Fahrwasser mit. Ja, sie spielt halt auf der Klaviatur des Nationalismus. Ich halte


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 51

das für eine äußerst schädliche Haltung. (Abg. Neubauer: Sie haben eine antiöster­reichische Haltung!) Sie setzt damit den europäischen Mehrwert und überhaupt die Zukunft der Europäischen Union aufs Spiel.

Wie sollte man eigentlich vorgehen, wenn man sich der Frage nähern will, wie viel denn Österreich und alle anderen ins EU-Budget einzahlen sollen? Da geht es nicht darum, ein paar Nettozahlerstaaten zu gewinnen. Sie haben einige genannt, Herr Europaminister: Niederlande, Schweden, Dänemark und Finnland. – Das sind mit Österreich fünf, fünf von 27. (Bundesminister Blümel: Deutschland auch!) Das heißt, die Mehrheit hat sich für eine ganz andere Position ausgesprochen, hat sich dafür ausgesprochen, mehr Mittel in die europäische Position einzuzahlen. (Abg. Wöginger: ... für die Minderheit!)

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit Ihrer Haltung, im System einzusparen, die Ausfälle Großbritanniens kompensieren können, so kann ich Ihnen nur entgegnen: Das ist lächerlich, Herr Europaminister! (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.) Angesichts der Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht, brauchen wir mehr Geld für den europäischen Haushaltsrahmen, nicht weniger, son­dern mehr – mittelfristig sowieso, denn eine Währungsunion – das zeigen die USA – kann nicht mit einem Budget leben, das nur 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens aller europäischen Staaten beträgt.

Was sind die Herausforderungen? – Die Herausforderungen sind Forschung und Inno­vation – also ein Zukunftsbereich –, der Klimaschutz, die Digitalisierung. Aber auch im Bereich der Arbeitslosigkeit gibt es viel zu tun, Stichwort Jugendarbeitslosigkeit.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Schlusswort, bitte!


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Ich komme sofort zum Schluss­wort.

Angesichts dieser Herausforderungen halte ich es für verantwortungslos, für einen europäischen Haushalt einzutreten, der auf Kürzungen abgestellt ist. Das ist keine proeuropäische Haltung. (Beifall bei der Liste Pilz.) Besinnen Sie sich auf Alois Mock, der stets eine proeuropäische Haltung hatte, solange er Vizekanzler gewesen ist! (Abg. Gudenus: Das ist das österreichische Parlament hier! Wir vertreten Österreich!) Aber das, was Sie hier machen, entschuldigen Sie, mit Verlaub, das ist erbärmlich. (Beifall bei der Liste Pilz.)

10.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Bevor ich dem Abgeordneten Strasser das Wort erteile, darf ich die Schülerinnen und Schüler der privaten Neuen Mittelschule Linz bei uns im Hohen Haus herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)


10.05.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Einleitend ein Gedanke zum Thema Brexit: Wir hatten 2016 in einer kleinen Runde einen Tory-Abgeordneten aus Großbritannien zu Gast, der uns ein wenig von der Dynamik des Brexits berichtet hat. Er war ein Brexiteer, ein richtiger knorriger Tory, ein gestandener britischer Abgeordneter. Er hat uns berichtet, dass sie eigentlich über­rascht waren, dass diese Abstimmung so ausgegangen ist, wie sie ausgegangen ist. Er hat konstatiert, dass seiner Einschätzung nach eine gewisse Überheblichkeit der Remainers dafür verantwortlich war, dass die Briten gesagt haben: Ja, wir gehen!


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Ich möchte auch feststellen: Das Ergebnis der Verhandlungen zum Brexit ist noch völlig offen. Vor allem ist noch ganz offen, wie sich das Ausscheiden der Briten in der realen Wirtschaft niederschlagen wird.

Was wünschen wir uns von Europa? – Wir wünschen uns ein schlankes Europa. Wir wünschen uns ein starkes Europa. Wir wünschen uns ein Europa, das sich ein bisschen mehr selbst erklärt, denn auch wir kämpfen immer wieder damit, Europa erklären zu müssen. Ich würde davon ausgehen, dass es notwendig ist, dass sich Europa selbst besser erklärt. Wir müssen zusehen – das sind in Wahrheit die Lehren aus dem Brexit –, dass wir die Menschen dort abholen, wo sie in Wirklichkeit stehen.

Zur Ratspräsidentschaft und unseren Grundsätzen sage ich ganz kurz: Wir werden ein neutraler Vermittler sein, ein Gastgeber. Wir werden uns von unserer besten Seite zeigen. Wir werden die Themen Sicherheit und Migration auf der Agenda haben. Wir werden über Wirtschaftskraft und Lebensqualität reden. Wir reden über den Binnen­markt, wir reden über den EU-Außenhandel. Wir werden auch – Kollege Schieder ist leider momentan nicht da (Abg. Schieder steht hinter der Regierungsbank – Rufe bei der SPÖ: Da steht er! – Abg. Schieder: Ich bin eh da! – Abg. Plessl: Sie müssen genauer hinschauen, er ist eh hier!) – über die Steuergerechtigkeit reden, die im euro­päischen Kontext auch wichtig sein wird. Und wir werden in dieser Zeit mit aller Kraft daran arbeiten, dass sich diese Europäische Union gut weiterentwickelt. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun einige Gedanken zum EU-Budget: Ich bin dankbar für einige Hinweise, die von meinen Vorrednern gekommen sind. Wir haben ein paar Grundsätze, mit denen wir in unsere Verhandlungen hineingehen. Das eine ist der Anspruch der Sparsamkeit und der Effizienz. Ja, wir wollen ein schlankes Europa – das ist für uns fix. Wir wollen auch die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sicherstellen, weil diese Zahlungen für die bäuerlichen Betriebe eine wichtige Einkommensquelle sind und weil Bäuerinnen und Bauern in diesem Land Großes leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Rosenkranz.)

Wir werden in diesem Paket das Thema Sicherheit und Migration wiederfinden müs­sen. Wir wollen dort auch die Forschung und die Bildung prominent vertreten sehen. Da bin ich dankbar für den Hinweis von Matthias Strolz betreffend Hagenberg. Hagen­berg liegt im Mühlviertel. Hagenberg ist nicht daraus entstanden, dass ein Komet von der Europäischen Union aus nach Hagenberg geschickt wurde und da etwas von weit, weit weg entstanden ist, sondern Hagenberg ist entstanden, weil dort Kommunal­politikerinnen und -politiker, Landespolitiker, Bundespolitiker gemeinsam mit der Europäischen Union ein Zentrum aufgebaut haben, das wirklich ein Best-Practice-Beispiel der Regionalentwicklung ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

Dieser Zusammenhang, Kollege Strolz, geht mir in der sehr zentralistisch gedachten Welt der NEOS immer ab. Wir brauchen alle Ebenen, die kraftschlüssig zusammen­arbeiten. Hagenberg ist ein sehr, sehr gutes Beispiel dafür.

In Summe: Wie gehen wir in die Verhandlungen hinein? – Was wir nicht brauchen, ist vorauseilender Gehorsam. Sie, Herr Strolz, sind, glaube ich, auch Wirtschafts­treiben­der. Wenn man in Verhandlungen hineingeht, wird man nicht schon von Anfang an sagen, was noch alles möglich ist. Es sind Verhandlungspositionen bekanntgegeben worden. Die Verhandlungen sind noch im Gange und wir werden mit ganzer Kraft daran arbeiten, dass für die österreichische Bevölkerung, aber auch für die Menschen in den Regionen Europas das Beste herauskommt. Dafür kämpfen wir mit voller Ent­schlossenheit. – Danke schön und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

10.10



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 53

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jan Krainer. – Bitte.


10.10.37

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde das heutige Konzept der ÖVP heute schon interessant. Kollege Wöginger hat gesagt, Abgeordneter Kern wäre nicht da. – Er ist hier. Kollege Strasser hat gerade behauptet, Abgeordneter Schieder wäre nicht da. – Er ist auch hier. Der Einzige, der heute schwänzt, ist Bundeskanzler Kurz. Davon können Sie nicht ablen­ken, auch wenn Sie noch so viel mit den Fingern auf andere zeigen, die noch dazu hier sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Ihr habt angefangen, nicht wir! Das musst du schon ausbaden, wenn du damit anfängst!)

Was die Europapolitik betrifft – da hat Kollege Strolz vollkommen recht –, so erlebe ich bei dieser Debatte – und nicht erst heute –, dass vollkommen Widersprüchliches ge­sagt wird. Es gibt halt 28 Länder, die eine Gemeinschaftskasse befüllen und von dort gemeinsame Ausgaben tätigen. Einer zieht aus, wie aus einer WG, aber deswegen fällt ja die Miete nicht weg und Strom- und Gaskosten fallen auch nicht weg. (Abg. Winzig: Aber der Strom wird weniger!)

Was bedeutet das am Ende des Tages? – Na ja, das bedeutet, dass man natürlich schauen kann, dass jeder ein bisschen weniger bekommt, dass man einspart. Aber man muss das auch ein bisschen realistisch betrachten. Es bedeutet auch, dass jeder ein bisschen mehr beitragen muss. Es gibt ja auch einen Minister bei Ihnen, der hier ein bisschen Realitätssinn bewiesen hat, nämlich den Finanzminister. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Der hat nichts anderes gesagt. Er hat gesagt: Natürlich, am Ende des Tages wird Österreich mehr einzahlen müssen und es wird auch weniger herausbekommen als heute, weil das einfach eine Notwendigkeit ist, eine Logik hat, etwas ist, das fast automatisch passieren muss, wenn man einmal kurz darüber nachdenkt, wie und nach welchen Regeln die Europäische Union funktioniert.

Was passiert? – Da wird zurückgepfiffen und es wird weiterhin Realitätsverweigerung betrieben. Es wird in Wahrheit Wählertäuschung betrieben, es werden hier Nebelgra­naten geworfen. Sie sagen: Wir kämpfen! Es wird kein Euro mehr! Wir werden aber gleich viel zurückbekommen! – Das glaubt Ihnen niemand, denn jeder, der nur 10 Se­kunden darüber nachdenkt, weiß, das kann nicht stimmen und am Ende des Tages wird Österreich mehr einzahlen und weniger herausbekommen. Das gilt aber für alle anderen 26 Länder, die in der Europäischen Union verbleiben, natürlich auch. Man braucht ja kein Theater aufzuführen und sich nicht als irgendein besonderer Kämpfer zu gerieren, sondern man kann den Menschen einfach die Wahrheit sagen: Das wird am Ende herauskommen.

Man soll österreichische Interessen vertreten – ja, aber natürlich mit einem gewissen Realitätssinn. Der Realitätssinn ist auch nicht da, wenn Sie sagen, die Europäische Union soll das machen, was wir in Österreich machen, nämlich im System sparen. Wenn die Europäische Union machen würde, was Sie machen, dann würden Sie sich zu Recht aufregen – genauso wenig haben Sie im österreichischen System gespart. Was haben Sie denn gemacht? – Sie haben einmal Politkommissare eingeführt, Sie sorgen dafür, dass die Personalkosten im Bund natürlich massiv steigen – nicht sinken, die werden in den nächsten Jahren höher.

Selber wollen Sie der Europäischen Union sagen, sie soll eine Null-Prozent-Steigerung in ihren Ausgaben, in ihren Verwaltungsausgaben erreichen. Sie sagen: 20 Prozent steigen diese in der Europäischen Union. Haben Sie sich einmal angeschaut, wie die prognostizierte Inflationsentwicklung in den sieben Jahren ist? 18 bis 20 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Das heißt, die Verwaltungsausgaben der Euro-


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päischen Union steigen voraussichtlich genau so stark wie die Inflation. In Österreich steigen sie um mehr. Sie erwarten von der Europäischen Union immer mehr, als Sie selber bereit sind, beizutragen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ein Punkt, der mich wirklich irritiert, ist folgender: Vor circa 24 Jahren gab es eine De­batte über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Wir Sozialdemokraten haben damals gesagt, wenn wir beitreten, können wir unsere höheren Umwelt­stan­dards und unsere höheren Sozialstandards beibehalten. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.) Die ÖVP hat das auch gesagt. Eine Partei, nämlich die FPÖ, hat gesagt: Nein, wenn wir dort beitreten, werden die Umwelt- und Sozialstandards nach unten gehen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Martin Graf. – Abg. Hauser: Ederer-Tausender! ... ungedeckter Scheck!) Jetzt stelle ich fest, nach 24 Jahren: Sie sind nicht nach unten gegangen! Aber jetzt ist die FPÖ in der Regierung, und was beschließen ÖVP und FPÖ? – Sie sagen, wir werden die höheren Umwelt- und Sozialstandards abschaffen. Sie nennen es in der Zwischenzeit Gold Plating. (Abg. Winzig: Geh bitte!) Sie haben ein anderes Wort gefunden. (Abg. Neubauer: Das kostet viel Geld!) Ja, wir haben in Österreich teilweise höhere Umweltstandards und höhere Sozialstandards als die anderen Staaten in der Europäischen Union. (Abg. Wöginger: Höhere Bürokratie­standards haben wir!) Darauf sind wir stolz, das haben wir auch versprochen. Sie sind dabei, das abzuschaffen.

Ich sage Ihnen Folgendes: Da machen Sie nicht Politik für die Menschen in diesem Land, da machen Sie Politik für die Konzerne! – Das lehnen wir ab. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Die SPÖ ist für höhere Bürokratiestandards!)

10.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte.


10.15.48

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Vielen Dank. – Jetzt muss ich doch noch etwas aufklären, weil Herr Krainer ja wieder dieses Narrativ bemüht hat, dass sich der Herr Kanzler dieser Debatte heute hier mutwillig entziehen würde. Schauen wir uns einmal an, wie das genau gelaufen ist! Es ist ja nicht so, dass dieser Tagesord­nungs­punkt schon seit längerer Zeit auf der Agenda steht und der Herr Kanzler mutwillig Gespräche im Ausland führt, um sich der Diskussion zu entziehen. Es ist genau umgekehrt. Sie wussten, bevor Sie diesen Tagesordnungspunkt verlangt haben, dass der Herr Kanzler nicht da sein würde. Trotzdem haben Sie diesen Tagesordnungs­punkt auf die Agenda gesetzt und stellen sich dann heute hier her und behaupten, dass der Kanzler mutwillig nicht da sei. Das ist die Ernsthaftigkeit, die ich Ihnen ab­spreche – die Sie eingefordert haben. (Ruf bei der ÖVP: Sehr gut!) Das heißt: Sie haben gesagt, der Kanzler nimmt das Parlament nicht ernst, aber in Wahrheit ist es genau umgekehrt! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Sie nehmen das Parlament nicht ernst, weil Sie, obwohl Sie wussten, dass der Kanzler nicht da sein würde, hier einen Affenzirkus aufführen und sich beschweren, dass genau das passiert, was in der Verfassung und auch in der Geschäftsordnung geregelt ist, nämlich dass der Minister den Kanzler vertreten kann, wenn der Kanzler aus berechtigten Gründen keine Zeit hat. (Abg. Strolz: Zum vierten Mal! Er schwänzt zum vierten Mal!)

Jetzt erklären Sie mir das einmal! Schauen wir uns erstens einmal den Titel der Aktu­ellen Stunde an, den Sie heute gewählt haben: Zukunftsfittes EU-Budget ohne Märchen. Allein die Ernsthaftigkeit dieses Titels muss man infrage stellen. Dann stellt sich die Frage: Was kann Herr Blümel Ihnen nicht sagen, was Sie vom Herrn Kanzler erwartet


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hätten? Wenn es um das EU-Budget geht – und es geht Ihnen ja nicht darum –, dann stehen wir am Anfang. Wir stehen am Anfang einer langen, langen Diskussion, bei der am Ende ein Ergebnis herauskommen wird, das natürlich ein Kompromiss sein wird. Am Anfang etwas über das Ende und über das Ergebnis zu sagen, ist unmöglich. Deshalb können Sie heute auch nicht erwarten, dass konkrete Zahlen auf den Tisch gelegt werden. Was Sie erwarten können, ist – und das haben Sie auch vom Herrn Minister gehört, aber das wollen Sie anscheinend nicht hören –, dass wir nicht mehr zahlen wollen.

Warum ist das gescheit? – Wenn ich so wie die SPÖ in eine Verhandlung gehe und sage, dass wir natürlich mehr zahlen, dann kommt dabei genau das heraus, was auch damals bei den Beitrittsverhandlungen herausgekommen ist, wo wir gesagt haben, dass wir sowieso kommen, egal, was herauskommt. Deshalb war das Ergebnis auch dementsprechend. Das ist der Punkt. Das heißt, wenn wir sagen, dass wir nicht mehr zahlen, dann haben wir eine gute Verhandlungsposition.

Schauen Sie, Herr Strolz, Sie wissen das ja auch. Ich erzähle Ihnen ja nichts Neues. Aber Sie liefern heute hier eine Show ab und das finde ich schade, denn Sie treten demnächst ab und das soll nicht von Ihnen in Erinnerung bleiben. Das können Sie besser, das weiß ich. (Abg. Strolz schüttelt lachend den Kopf. – Abg. Scherak: Wer weiß, was von Ihnen einmal bleibt?!) Deshalb: Hören Sie auf, hier eine Show abzu­liefern, reden wir einmal ganz ernsthaft darüber!

Wenn wir sagen, dass wir nicht mehr zahlen wollen, dann ist das vernünftig. Warum? – Die Europäische Union muss sich erneuern, sie muss einmal definieren, was sie über­haupt leisten will. (Abg. Strolz: Die Europäische Union sind wir! Wer ist denn die Europäische Union?) Da geht es um Agrarförderungen – da ist einiges in Bewegung. Da geht es um die grundsätzliche Frage, was wir mit der Türkei machen. Da haben wir schon 9 Milliarden Euro Heranführungshilfen bezahlt. Wie geht es da weiter? Da geht es natürlich auch um die Zuwanderungsproblematik, denn diese wird auch viel Geld kosten. Dann müssen wir einmal grundsätzlich darüber reden, was wir überhaupt wollen. Wollen wir das, was Avramopoulos will, nämlich Millionen Zuwanderer in den nächsten Jahren? Wollen wir das, was im UNO-Bestandserhaltungsmigrationsbericht steht, nämlich in den nächsten Jahren über 100 Millionen Menschen zusätzlich in Europa? Wollen wir das? – Wenn, ja dann müssen wir über das Budget reden, aber erst ganz zum Schluss. Über Geld spricht man erst ganz zum Schluss, wenn man ein­mal weiß, was man überhaupt will. Das wissen Sie natürlich auch. (Beifall bei Abgeord­neten von FPÖ und ÖVP.)

Die SPÖ ist überhaupt ganz super. Die SPÖ weiß ja schon, was herauskommt: Wir müssen einfach mehr zahlen! – Das ist die Politik der SPÖ. Wenn man nicht wirt­schaften kann, werden einfach die Steuern erhöht. Das haben wir doch in den letzten Jahrzehnten erlebt. (Abg. Plessl: Es gibt ja schon längst Zusagen!) So macht das die SPÖ. Was wir wollen, ist etwas anderes. Wir wollen zuerst einmal herausfinden: Kann man sparen? – Und man kann sparen. (Abg. Leichtfried: Ja wollt ihr es jetzt herausfinden?)

Dann geht es darum, das Geld dort einzusetzen, wo es tatsächlich auch Mehrwert bringt. Das Schöne an diesem 1 Prozent, das alle erhöhen wollen – die SPÖ will 1,2 Prozent, ich weiß nicht, Sie (in Richtung NEOS) wollen 1,3 Prozent des BIPs –, ist, dass es die EU auch selbst in der Hand hat, mehr Geld zu bekommen (Abg. Leichtfried: Was Sie alles wissen!), denn wenn die Wirtschaftsleistung der Mitgliedsländer steigt, steigt auch der Beitrag. Somit muss man in der Europäischen Union nur eine ordent­liche Wirtschaftspolitik machen und es steigt automatisch jedes Jahr der Beitrag, ohne dass wir im Verhältnis zum BIP mehr zahlen müssen. Das ist eine ganz einfache Sache.


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Zu sagen, wir zahlen mehr und wollen keine Reformen, ist sicher der falsche Weg, denn wir wissen aus Erfahrung, dass nur dann, wenn es ums Geld geht, die Gegen­seite auch bereit ist, Reformen einzuleiten. Diese Reformen wollen wir bei der Euro­päischen Union sehen, und am Ende reden wir dann über Geld. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Doppelbauer ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


10.21.21

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den EU-Haushalt reden, dann reden wir gleichzeitig auch über die Agrarpolitik. Mit 40 Prozent des Budgets und 60 Milliarden Euro pro Jahr ist das ein wichtiger Teil, den man herausnehmen kann.

Gleich zu Beginn ist es mir aber auch besonders wichtig, zu sagen, wie essenziell die GAP, also die Gemeinsame Agrarpolitik, als ältester, einziger und finanziell noch im­mer bedeutendster vergemeinschafteter Politikbereich der EU eigentlich ist, denn gerade durch die zweite Säule, das heißt für die Entwicklung des ländlichen Raums, werden Förderungen für nachhaltige Bewirtschaftungen zur Verfügung gestellt, welche aus meiner Sicht sinnvoll, wertvoll und gut durchdacht sind. Trotzdem muss ich dabei auch auf die mangelnde Transparenz in der zweiten Säule hinweisen; es ist allgemein bekannt, dass beträchtliche Summen in der Verwaltung und letztendlich bei den ÖVP-Bürgermeistern am Land versickern.

Während der österreichischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr werden zur Gemeinsamen Agrarpolitik intensive Verhandlungen auf EU-Ebene anstehen, und das vor allem vor dem Hintergrund des Austritts von Großbritannien. Mit dem Brexit verab­schiedet sich der zweitgrößte Nettozahler aus der Europäischen Union, und die Schätzungen sind, dass wir zwischen 10 und 14 Milliarden Euro kompensieren müssen. Folglich wird das EU-Agrarbudget davon nicht unberührt bleiben können. Budgetkommissar Günther Oettinger hat bereits eine generelle Kürzung angekündigt: 5 bis 6 Prozent, das waren seine Worte.

Da darf und muss man als Regierung schon nachdenken, insbesondere darüber, mit welcher Strategie man sich auf den Brexit und die damit einhergehenden Kürzungen vorbereitet und vor allem, wie sich diese im Agrarbereich auswirken werden, denn das oberste Ziel am Ende des Tages muss sein, dass wir Klarheit und Planbarkeit für die österreichischen Landwirte schaffen. Eine Strategie der Bundesregierung ist im Augenblick aber nicht erkennbar. Ganz im Gegenteil! In den letzten Monaten hat sich unsere Landwirtschaftsministerin in Widersprüche verstrickt. Im Februar 2018 hat sie gesagt, dass im Falle einer Kürzung des EU-Landwirtschaftsbudgets die Republik für die heimischen Landwirte einspringen würde. Die möglichen Kosten hat sie damals mit zwischen 10 und 14 Milliarden Euro, also so, wie auch vorhin besprochen, angekündigt und beziffert. – Das ist okay. (Abg. Leichtfried: Das ist aber auch Gold Plating!)

Oberösterreichischen Medien hat sie dann gesagt – und zwar ganz, ganz wenig spä­ter –, dass große Zahlungen gekürzt werden sollen und kleinere Förderungen gleich­bleiben. Sie sprach sich für eine Deckelung aus, also für das Capping, und dafür, dass kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr als 100 000 Euro pro Jahr aus EU-För­derungen erhalten soll. Bezüglich der Kosten des Brexits war sie sich dann nicht mehr so ganz sicher. Sie hat dann gesagt, es lässt sich im Augenblick irgendwie schwer ermitteln. – Aha!


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In der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses hat sie dann gesagt, dass man durch Effizienzmaßnahmen und weniger Doppelgleisigkeiten das Niveau der Förde­rungen würde beibehalten können, ohne dass die Republik für die Landwirte einsprin­gen muss. – Echt jetzt?

Und auf NEOS-Anfrage kam dann gar die Antwort, man sei zuversichtlich, dass es zu gar keinen Kürzungen des EU-Budgets für den Bereich Landwirtschaft kommen würde; noch einmal: Keine Kürzungen des EU-Budgets für die Landwirtschaft! – Wie jetzt? Das passt nicht zusammen. Unsere Landwirtschaftsministerin hat sich in vier Wort­meldungen zu diesem Thema völlig unterschiedliche Aussagen erlaubt, und das wirkt nicht, als ob die Bundesregierung diesbezüglich einen Plan hätte.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Verteilung der För­dermittel, die in Form von Direktzahlungen rund drei Viertel des Agrarbudgets aus­machen. Als Verteilungskriterium dient dabei generell – in Österreich ist es ein bisschen abgewandelt – die Anzahl der Hektar. Ökonomen sprechen vom Matthäus-Effekt: Wer hat, dem wird gegeben! Das führt dazu, dass finanzielle Mittel vielfach an intensiv produzierende Großbetriebe gehen, mit sämtlichen negativen Auswirkungen auf Klima, Boden, Biodiversität, Qualität der Lebensmittel, während die Kleinbauern zusperren und ums Überleben kämpfen.

Es ist allgemein bekannt – und das wissen alle hier im Saal, die sich mit der Materie be­schäftigen –, dass knapp 20 Prozent der Empfänger circa 80 Prozent der Förde­rungen erhalten. Gerade für kleine Länder wie Österreich ist das fatal, denn Österreich wird nie über Massenproduktion oder über den Preis konkurrieren können, sondern es muss über Innovation, über leistbare Qualität und über Regionalität punkten. Der Euro­päische Rechnungshof fordert in diesem Zusammenhang zu Recht, dass Fördermittel streng an messbare Ziele gebunden werden müssen. Aus meiner Sicht muss das Ziel sein, öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen, auszu­geben, und diese Förderungen müssen messbar sein. Nur so können die Zahlungen der EU an die europäische Landwirtschaft auch weiterhin legitimiert wer­den.

Wir haben klare Forderungen, lassen Sie mich diese kurz zusammenfassen! Erstens: öffentliche Gelder für Leistungen, die zu evaluieren sind, im Interesse des Gemein­wohls. Zweitens: klare Sicht und wirtschaftliche Planbarkeit für die österreichischen Landwirte. Und drittens: Lehnen Sie Ansätze in Richtung Renationalisierung der GAP ab! Sie bringen nichts, fördern nur den Protektionismus und verzerren den Wettbe­werb.

Ich möchte positiv enden, mit dem, was Herr Löger dieser Tage gegenüber den Medien klar gesagt hat, nämlich, dass der Brexit dazu führen wird, dass wir mehr ins EU-Budget einzahlen müssen. Ich finde das wohltuend aufrichtig. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Drozda.)

10.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor der Schlussrednerin darf ich recht herzlich die Lehrlinge der Voest bei uns auf der Galerie willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Zadić. (Abg. Rossmann: Jetzt ist weder der Herr Bundeskanzler noch der Herr Europaminister anwesend! – Ruf bei der SPÖ: Das geht eigentlich nicht! – Zwischenruf der Abg. Bißmann. – Ruf: Der ist gerade aufs Klo gegangen! – Abg. Rossmann: ...der Herr Europaminister! – Ruf bei der FPÖ: Ich glaube, der Rossmann meldet sich zum Chefordner! – Abg. Noll: Herr Rossmann ist der einzige Aufmerksame! – Abg. Lugar – in Richtung des soeben den Saal betre­tenden Bundesministers Blümel –: Na, da ist er! Schauen Sie! – Zwischenrufe bei der FPÖ.)


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Ich darf Frau Abgeordneter Zadić das Wort erteilen. – Bitte.


10.27.16

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Rädler: Der Kern war gerade draußen!) Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Regierung will ja heute eigene Deutschförderklassen einführen. Ich dagegen könnte mir vorstellen, Mathematikförderklassen für die Regierung zu fordern, denn offensichtlich ortet man hier Rechenschwierigkeiten, wenn es um das EU-Budget geht. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

Die Regierung möchte gerne weniger in den EU-Topf einzahlen, aber gleichzeitig mehr herausbekommen. Ja, wie soll denn das gehen, meine Damen und Herren? Können wir zaubern? (Die Abgeordneten Lugar und Neubauer: Ja!) Es wird nicht gehen, weniger zu zahlen und dabei nicht weniger zu bekommen, hat schon Jean-Claude Juncker gesagt. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Mittlerweile ist die Märchenstunde der Regierung aber eh vorbei. Sie ist wieder einigermaßen in der Realität ange­kommen und erkennt zumindest: So ganz ohne Mehrkosten wird es auch nicht gehen!

Unser Finanzminister hat das uns allen vor Kurzem endlich offen und ehrlich einge­standen. Wir wissen, dass wir mehr ins EU-Budget einzahlen werden, und das ist die Realität, die uns in den letzten Monaten schlichtweg verschwiegen wurde. Dass wir durch den Brexit einige Milliarden Euro weniger im EU-Budget haben werden, ist uns ja allen klar, ist bei uns allen mittlerweile schon angekommen. Es werden im EU-Budget um die 12 bis 14 Milliarden Euro im Jahr weniger zur Verfügung stehen.

Natürlich wollen wir aber mehr von der EU. Die Regierung will auch mehr von der EU, und zu Recht: Die EU soll sich um die Sicherheit kümmern. Sie soll den Außengrenz­schutz übernehmen. Sie soll sich um die Asyl- und Migrationspolitik kümmern. Sie soll die Integration von Südosteuropa fördern, bevor andere Länder wie Russland oder die Türkei ihren Einfluss ausbreiten. Wir wollen ein gemeinsames und ein starkes Europa, das außenpolitisch auch eine Rolle spielt, und das erfordert ein gemeinsames und ein starkes europäisches Budget, mit dem man sich auch für diese Ziele einsetzt. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Hauser: Und wem nehmt ihr das Geld weg?)

Bei den Forderungen nach mehr Engagement der EU beim Außengrenzschutz, bei der Sicherheit und bei der Migration hat Kommissar Oettinger schon vor einigen Monaten vorgerechnet, dass ein adäquater und gut ausgestatteter EU-Außengrenzschutz mit 100 000 Beamten und nicht mit lächerlichen 10 000, wie sie jetzt veranschlagt sind, 150 Milliarden Euro kosten würde. Die Kommission hat einen sehr abgespeckten Vorschlag gemacht (Abg. Hauser: Wo wird im österreichischen Budget gespart? Wo kommt das Geld her? Wo nehmt ihr das Geld her?), einen sehr abgespeckten Vorschlag mit 10 000 Beamten; das kostet uns aber immerhin noch 35 Milliarden Euro, die wir zusätzlich brauchen.

Einen effektiven Außengrenzschutz hat, meine Damen und Herren – und das möchte ich an dieser Stelle schon auch festhalten –, die Kommission bereits seit 20 Jahren gefordert, und diese Forderung wurde immer wieder abgeschlagen. Der nationale Grenzschutz ist nicht nur ineffizient, er ist auch wesentlich teurer. Daher müssen wir uns dazu bekennen, das Ganze ernsthaft europäisch anzugehen. Auch eine gemein­same Asyl- und Migrationspolitik wird nun einmal teuer sein, und daher brauchen wir extra budgetäre Mittel dafür.

Wenn man, so wie diese Regierung, mehr von der Europäischen Union fordert, gleich­zeitig aber nicht wirklich viel mehr einzahlen will, dann ist die Rechnung eine ganz einfache: Ich muss, um mir Sachen leisten zu können, irgendwo sparen. Und das ist


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genau der Punkt. Wo will die Regierung den Sparstift ansetzen? – Bei der Verwaltung, sagt sie, man soll ja im System sparen und nicht bei den Menschen. Ihre Rechnung, in der Verwaltung sparen zu wollen, geht sich aber nicht einmal ansatzweise aus. Die Verwaltungsausgaben machen im Jahr 6 Prozent des EU-Haushalts aus, veranschlagt sind pro Jahr 12 Milliarden Euro. Sie haben eine Summe von 85 Milliarden Euro ge­nannt, aber uns verschwiegen, dass es sich hierbei um insgesamt sieben Jahre han­delt, pro Jahr macht das 12 Milliarden Euro aus. Und gestern im EU-Hauptausschuss haben Sie, Herr Minister, noch gesagt, dass man durch die Digitalisierung eventuell auch weiter einsparen könnte. Das macht maximal 1 Prozent der Verwaltungskosten aus, das ist 1 Milliarde Euro im Jahr. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Wenn man 1 Milliarde Euro im Jahr und 12 Milliarden Euro, die uns durch den Brexit ausfallen, gegenüberstellt, dann ist das ein krasses Missverhältnis, und das heißt, wir müssen mehr einzahlen.

Die widersprüchlichen Aussagen, die wir immer wieder von unterschiedlichen Ministern hören, führen dazu, dass sich die Bevölkerung einfach nicht mehr auskennt. Klar ist eines: Wir brauchen ein starkes Europa, um für die Zukunft vorbereitet zu sein. Der proeuropäische Kurs der Regierung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Öster­reich, als eines der wohlhabendsten Länder der EU, soll und muss eine Vorreiterrolle für ein gemeinsames und starkes Europa übernehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz sowie des Abg. Scherak.)

10.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.


10.33.34

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Ger­not Blümel, MBA: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe an sich versucht, recht klarzumachen, was die österreichische Haltung, die Hal­tung der Bundesregierung betreffend die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanz­rahmen ist: 1 Prozent der Wirtschaftsleistung haben wir bisher eingezahlt, 1 Prozent wollen wir auch in Zukunft einzahlen. Das ist, glaube ich, recht klar und eindeutig. Die Schüle­rinnen und Schüler auf der Galerie, glaube ich, können das nachvollziehen. 1 Prozent war es vorher, 1 Prozent wird es nachher sein.

Deswegen möchte ich ein bisschen mit einigen Verwirrungen aufräumen, die da jetzt gestiftet worden sind: Wollen wir mehr einzahlen, weniger einzahlen? Wird es mehr, wird es weniger? Wird durch den Brexit etwas kompensiert oder müssen alle mehr zahlen?

Erstens einmal: Wahr ist, wir wollen 1 Prozent einzahlen. Das war früher so, das wollen wir auch in Zukunft machen. Das heißt, nicht weniger, nicht mehr, sondern 1 Prozent. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zweitens: Natürlich ist 1 Prozent von 100 weniger als 1 Prozent von 120. Dadurch, dass die Wirtschaftsleistung gestiegen ist, dass die Wirtschaft gewachsen ist, sind 1 Prozent heute mehr als 1 Prozent vor sieben Jahren. Deswegen kann es bei 1 Prozent in absoluten Zahlen natürlich ein bisschen mehr werden, das ist auch klar.

Das Dritte ist: Wenn die Briten nicht mehr einzahlen, dann kann man sich dafür ent­scheiden, dass man entweder das, was die Briten eingezahlt hätten, auf die anderen Länder verteilt, oder man kann sagen, das, was die Briten eingezahlt hätten, wollen wir weniger im Budget haben. Wir entscheiden uns für den zweiten Weg. Und trotzdem werden es aufgrund der Steigerung der Wirtschaftsleistung bei 1 Prozent der EU-27


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um 10 Milliarden Euro pro Jahr mehr. Deswegen sagen wir, damit würden wir aus­kommen.

Wie hoch der Nettobeitrag am Ende des Tages ist, können wir jetzt, am Beginn von Verhandlungen, natürlich noch nicht sagen, frühestens am Ende, wenn nicht erst dann, wenn klar ist, welche Rückflüsse da sind. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) – So viel zum Nettobeitrag.

Ganz zum Schluss noch, weil sich Herr Rossmann jetzt als Proeuropäer produziert hat: Das finde ich total super, nur proeuropäisch sein heißt nicht unbedingt mehr einzahlen müssen. Proeuropäisch sein heißt, in den wichtigen Entscheidungen, in den wichtigen Stunden für das europäische Projekt zu sein. Die Grünen waren damals gegen den Beitritt Österreichs zur EU. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.36.13Aktuelle Europastunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:

„Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne, Herr Bundeskanzler!“

Folgende Mitglieder des Europäischen Parlaments wurden für die Teilnahme an der Aktuellen Europastunde nominiert: für den ÖVP-Klub Dr. Karas, für den SPÖ-Klub Mag. Regner und für die NEOS Dr. Mlinar.

Ich darf die Abgeordneten zum Europäischen Parlament recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Leichtfried. Sein Zeitbudget beträgt 10 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.


10.37.02

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, Sie haben es gesagt, der Titel der Aktuellen Europastunde lautet: „Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne, Herr Bundeskanzler!“ – Dass Sie (in Richtung ÖVP) das gut finden – er ignoriert Sie ja genauso wie uns, geschätzte Damen und Herren von den Regie­rungsparteien –, dass Sie als Abgeordnete das gut finden und verteidigen, diesen Zugang verstehe ich überhaupt nicht. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Noch dazu hatte der Herr Bundeskanzler Zeit, um in der Früh beim Ministerrat (Abg. Winzig: Der Flieger ist um 10 Uhr gegangen!) Ceta durchzupeitschen. Für das, was Sie hier mit Ceta vorhaben, geschätzte Damen und Herren, gibt es zwei Wörter: Verrat und Ignoranz (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ), und zwar ein doppelter Verrat, geschätzte Damen und Herren: Verrat an den Wählerinnen und Wählern dieser Koalition (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz), Verrat an den Wählerinnen und Wählern vor allem der FPÖ (Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Stefan – Abg. Kassegger: Wer hat’s unterschrieben?) und Verrat am demokratischen Rechtsstaat, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete; und Ignoranz gegenüber einem Verfahren, das derzeit am Europäischen Gerichtshof läuft und das man eigentlich abwarten müsste, Ignoranz


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gegenüber einem Verfahren, das beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe läuft, und Ignoranz – und das ist mir das Wichtigste – gegenüber der Tatsache, dass der Kern dieses Abkommens (Abg. Rosenkranz: Was ist mit Kern? – Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Rädler – anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), nämlich die Investor-state dispute settlement clauses, die ISDS, die Geheimtribunale, gerade verhandelt wird. Und es war immer der Zugang der SPÖ, solange das nicht weg ist, hätten wir nie zugestimmt, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić. – Abg. Rosenkranz: Seit wann wird Maschek live eingespielt?)

Der Bundeskanzler, Ihr (in Richtung ÖVP) Bundeskanzler, ist mit dem Motto Zeit für Neues angetreten. Das, was Sie jetzt tun, ist nicht nur retro, geschätzte Damen und Herren, das ist Zeit für Uraltes (Abg. Gudenus: Die Retropartei SPÖ!), das sich über­holt hat. So schaut’s aus! Stützen Sie nicht ein altes System (Ruf bei der FPÖ: Die Sozialdemokratie hat sich überholt!), das Rechtsmissbrauch, das das Aushöhlen des demokratischen Prinzips, das Aushöhlen des Rechtsstaates fördert!

Wieso sehe ich das so? (Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abg. Rosenkranz: ... die Brille nicht geputzt haben!) Was war, geschätzte Damen und Herren, der ursprüngliche Sinn dieser ISDS? Jetzt hören Sie einmal zu, dann lernen Sie noch etwas! (Abg. Schimanek: Nein! Nein! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das war ein Institut, das Investoren begünstigt hat, die in rechtsunsicheren Ländern investiert haben. Davon haben beide profitiert: die Investoren, weil sie besser geschützt waren, und die Länder, die Investitionen bekommen haben. (Abg. Rosenkranz: Also Sie halten mir keine Völkerrechtsvorlesung, Sie nicht! Dafür sind Sie zu schwach ...!) – Herr Rosenkranz, reden Sie nicht dauernd drein, Sie kommen ja auch noch irgendwann einmal dran! (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses System hat sich aber zu etwas entwickelt, geschätzte Damen und Herren, das massiv abzulehnen ist. Was ist daraus geworden? – Hoch bezahlte Anwälte ent­scheiden in Geheimtribunalen über Klagen von Konzernen. (Abg. Rosenkranz: Nein! – Abg. Winzig: ... hat sich das geändert!) Und was ist herausgekommen? – Philip Morris klagt beispielsweise gegen Nichtraucherschutz in Australien. Ja, das ist für euch lustig, gegen Nichtraucherschutz klagen, aber für Demokraten nicht, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.) ‎Julius Meinl, die Meinl Bank klagt Österreich, weil Herr Meinl strafverfolgt wird. Was heißt denn das überhaupt? (Abg. Winzig: Wie ist es ausgegangen?) – Sie haben zwar verloren, aber 100 000 Euro an Prozesskosten jeden Monat hat die Republik gezahlt, Frau Kollegin; das ist ja auch nicht nichts, oder? (Abg. Winzig: Schauen Sie sich einmal die Anfrage an! – Zwischenruf des Abg. Haubner.) Das sind die Klauseln.

Diese Tribunale ermöglichen es weltweit agierenden Konzernen (Ruf bei der ÖVP: Das haben Sie in Brüssel ...!), demokratische Gesetzgebung vorzubeeinflussen, diesen Konzernen wird es ermöglicht, bestehende Gesetze (Abg. Winzig: Ist ja gar nicht wahr!) vor Privattribunalen anzufechten, und das ist nicht nur demokratisch bedenklich, das ist auch ungerecht (Zwischenruf des Abg. Rädler), denn der Bürger, die Bürgerin bei uns in Österreich hat diese Möglichkeit nicht.

Was soll ein pflegebedürftiger Pensionist tun, wenn er keine Pflegerin mehr findet, weil durch die Indexierung der Familienbeihilfe weniger Pflegerinnen zu uns kommen? – Er kann nirgends hingehen! Was soll eine junge Familie tun, die nicht jedes Mal, wenn sie ins Gasthaus geht, durch Rauchschwaden gehen will? – Sie kann nichts tun! Was kann der 55-Jährige tun, der durch den Wegfall der Aktion 20 000 keine Arbeit mehr hat und der nicht 12 Stunden täglich, 60 Stunden in der Woche arbeiten will? – Er kann zum Salzamt gehen, geschätzte Damen und Herren, und sonst nirgends hin! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić. – Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abg. Stefan: Zur


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Wahl gehen! Er kann wählen! ... Rechtsstaat! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und darum ist das ungerecht! (Abg. Neubauer: 400 000 Arbeitslose ... hinterlassen! Eine Schande!)

Dass der alte Mann, der Pflege braucht, dass die junge Familie, dass der ältere Arbeitslose der ÖVP egal sind, das wissen wir, geschätzte Damen und Herren (Abg. Stefan: Dass man nicht mehr wählen darf, habe ich nicht gewusst!), aber was ist mit der FPÖ los? Was ist mit der FPÖ los? (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Da, schauen Sie einmal (eine Tafel in die Höhe haltend, auf der Heinz-Christian Strache zu sehen ist und die den im Folgenden zitierten Text enthält): „Weil es um Österreich geht: Verbindliche Volksabstimmung“ – ich meine: „Verbindliche Volksabstimmung“; eine Volksabstimmung ist verbindlich, aber das ist Ihre Sache (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der Liste Pilz) – „zu Ceta und TTIP“.

FPÖ, was ist mit euch?! Sagt mir, was ist mit euch?! Herr Strache, Herr Rosenkranz, Herr Gudenus! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Zwi­schenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Jetzt schauen Sie in den Computer und Ihnen fällt nichts mehr ein, aber schon gar nichts! (Zwischenrufe der Abgeordneten Nehammer und Stefan.) Ich frage Sie von der FPÖ jetzt: Können Sie Ihren Wählern noch mit gutem Gewissen – ich rede jetzt mit der FPÖ – ins Gesicht schauen (Abg. Gudenus: Lach­nummer der Nation!), können Sie demjenigen, der in der Früh aufsteht und hart arbeiten muss, ins Gesicht schauen? (Abg. Rädler: ... Alkohol im Spiel!) Können Sie sich selber in der Früh noch in den Spiegel schauen? – Nein, das können Sie nicht guten Gewissens, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Liste Pilz. – Abg. Haider: Haben sie dir heute die großen Tabletten gegeben? – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Indem - - (Abg. Rädler: Strolz-Kopie! – Abg. Nehammer: Das kann der Strolz besser!) – Ich habe jetzt mit der FPÖ geredet, Herr Kollege! (Abg. Höbart: Das ist eine Show heute!)

Indem Sie diesem Beschluss - - (Ruf: Mach schnell, damit deine Tabletten noch wir­ken ...!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Der Herr Abgeordnete ist am Wort. – Bitte. (Ruf: Bäume umarmen muss er noch lernen! – Zwischenruf der Abg. Schimanek. – Ruf: Der Abgeordnete ist am Urschrei! – Ruf bei der ÖVP: ... Kern schon alles gesagt!)


Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (fortsetzend): Indem Sie diesem Beschluss der Bundesregierung folgen wie die Lämmer auf der Schlachtbank (Ruf: Na, Moment jetzt!), werden Sie, geschätzte Damen und Herren, zum Verräter, zur Verräterin (Abg. Rosenkranz: Sogar das wird gegendert!) an Ihren Wählern, Ihren Wählerinnen und an unserer Demokratie! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

10.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister für Europäische Union, Kunst, Kultur und Medien. – Bitte.


10.44.35

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Ger­not Blümel, MBA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Liebe Zu­seherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Ich glaube, das Thema dieser Aktuellen Europastunde ist zumindest ein Anlass, über eine mögliche Zukunft der


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Europäischen Union nachzudenken und zu diskutieren, und so sollte man es auch verstehen.

Für meine Generation ist das gemeinsame europäische Projekt, die Europäische Union, genauso wie auch für fast alle auf der Galerie, eine Normalität. Wir kennen es kaum anders. Als ich mit der Matura fertig war, ist kurz danach der Euro eingeführt worden, ich bin per Interrail durch ein grenzenloses Europa gefahren, ich habe am Erasmus-Programm teilnehmen dürfen, und für mich ist die Europäischen Union, ist Europa so viel Heimat wie ein Bundesland in Österreich. Ich war wahrscheinlich öfter in Brüssel als in Vorarlberg – nichts gegen Vorarlberg –, auch schon vor meiner Zeit als Bundesminister.

Es ist eine Selbstverständlichkeit für uns alle geworden, und diese Selbstver­ständ­lichkeit ist auf schockierende Art und Weise an dem Tag aufgelöst worden, als sich Großbritannien dafür entschieden hat, die Europäische Union zu verlassen – was unmöglich erschienen ist, weil wir alle gesagt haben, dieses Friedensprojekt, das Wohlstand gebracht hat, an dem wir alle so hängen, ist so gut. Auf einmal hat sich ein Land dafür entschieden, die Europäische Union zu verlassen. Das war ein Schock für mich persönlich, für viele, und sogar jene, die diesem gemeinsamen Europa skeptisch gegenübergestanden sind, haben gesagt: Puh, das wollten wir eigentlich nicht!

Der Brexit hat eindrucksvoll gezeigt, was passiert, wenn Populismus Realität wird, meine sehr geehrten Damen und Herren, und was Populismus ist, das hat uns Herr Leichtfried jetzt gerade eindrucksvoll vor Augen geführt – und daraus sollten wir lernen, in diese Richtung sollten wir nicht gehen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Aktuelle Europastunde ist ein guter Anlass dafür, zu überlegen, wie wir in eine richtige, in eine gute Zukunft für die Europäischen Union gehen, und wir sollten aus diesem Schock des Brexits lernen. Wir sollten nicht einfach nur sagen: Das ist jetzt passiert, machen wir weiter wie bisher! Nein, im Gegenteil: Wir sollten uns genau an­sehen, was die Gründe waren, die zu diesem Austritt Großbritanniens geführt haben. Es ist recht evident: Das waren Ängste der Menschen in Großbritannien betreffend Migration, betreffend Wohlstandsverlust, das subjektive Sicherheitsempfinden war schlecht. Da kann man jetzt einfacherweise sagen, dass die Fakten ja dagegen­sprechen und das doch alles gar nicht so sei, aber es ist der falsche Weg, die Ängste der Bevölkerung nicht ernst zu nehmen; es ist der falsche Weg, so zu tun, als würde das eh alles gar nicht stimmen, als wäre das diffus und subjektiv. Wer die Ängste der Menschen nicht ernst nimmt, der gefährdet dieses Europa wirklich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Genau deswegen müssen wir daraus lernen, und genau deswegen müssen wir das einhalten, was wir auch immer sagen: dass Europa bei den wichtigen Themen größer werden muss, die großen Probleme lösen muss und sich weniger um die kleineren Dinge kümmern soll. Wenn es dann aber ein großes Problem zu lösen gibt, dann müssen wir auch liefern. Das war eines der großen Probleme während der Migra­tions­krise: Es gab ein großes Problem, und die Europäische Union hat es nicht gelöst. Das war so etwas wie ein Sündenfall, und daran müssen wir arbeiten, dass so etwas nie mehr vorkommt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Genau aus diesem Grund hat sich die österreichische Bundesregierung für die Rats­präsidentschaft das Motto „Ein Europa, das schützt“ vorgenommen und drei Schwer­punkte dargelegt, durch die wir die Zukunft der Europäischen Union wesentlich mitge­stalten wollen: Schutz vor illegaler Migration; Schutz des Wohlstands durch eine Ver­tiefung des Binnenmarkts und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit; und Schutz durch Stabilität in der Nachbarschaft. Das sind die drei Schwerpunkte, die unsere Antwort, die die Antwort der Bundesregierung auf Europaskeptizismus sein werden.


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Wir liegen damit goldrichtig, denn der Schutz der Außengrenzen ist jetzt mittlerweile in aller Munde. Wir wollen diesen während unserer Ratspräsidentschaft vorantreiben, wir wollen den Kampf gegen die illegale Schlepperei führen, gemeinsam in einem Europa. So können wir sicherstellen, dass dieser Themenkomplex wirksam angegangen wird.

Der zweite Teil: Schutz des Wohlstands; die Wettbewerbsfähigkeit muss gestärkt werden, das bedeutet auch ein Fair Play für alle Marktteilnehmer. Es kann also nicht sein, dass sich digitale Großkonzerne davor drücken, Steuern zu zahlen. Ganz im Gegenteil! Sie müssen genau dieselben Voraussetzungen haben wie jedes kleine und mittlere Unternehmen, jeder Familienbetrieb, die brav ihre Steuern zahlen; auch Google und Facebook müssen ihre Steuern zahlen. Wir wollen den Binnenmarkt vertiefen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das bringt auch jedem einzelnen Bürger, jeder einzelnen Bürgerin etwas.

Nur ein Beispiel: Wenn Sie Streamingplattformen nutzen – ich weiß nicht, Netflix oder was auch immer –, in Österreich eine Serie schauen, etwa „Game of Thrones“, und in ein anderes europäisches Land fahren und feststellen, es gibt die Serie auf einmal nicht mehr, dann fragen Sie sich: Warum, ich kann mich doch ganz normal ein­loggen? – Das ist halt so, weil es noch keinen gemeinsamen Binnenmarkt gibt. Wenn wir das sicherstellen, werden auch diese Probleme der Vergangenheit angehören.

Wir wollen durch Förderungen aus der Europäischen Union auch den Mehrwert för­dern, deswegen: mehr Geld für bäuerliche Familienbetriebe, und nicht für Großkon­zerne, die es für die Überlebensfähigkeit nicht brauchen. Das ist der Mehrwert, den wir auch meinen, wenn wir sagen, Wohlstand gehört geschützt.

Der dritte Bereich: Schutz durch Stabilität in unserer unmittelbaren Nachbarschaft; das heißt, wir wollen eine Perspektive für den Westbalkan aufrechterhalten. Wir wollen, dass auf Sicht irgendwann einmal alle Staaten in Südosteuropa auch Teil der Euro­päischen Union sind, denn wir können uns entscheiden, ob wir Sicherheit und Stabilität exportieren oder Instabilität importieren wollen. Wir wollen den ersten Weg gehen, und deswegen sagen wir, es braucht eine klare Beitrittsperspektive für alle Staaten am Westbalkan, da wollen wir während unserer Ratspräsidentschaft wesent­liche Schritte vorwärts gehen. Ich bin froh, dass die Berichte der Kommission, was den Fortschritt der Staaten betrifft, sehr, sehr positiv waren. Wir hoffen, dass wir mit Serbien und Montenegro neue Verhandlungskapitel eröffnen können. Wir hoffen, dass wir während unserer Ratspräsidentschaft die Beitrittsgespräche mit Albanien und Mazedonien eröffnen können. Das bedeutet, dass wir Stabilität exportieren, und alles, was für den Balkan gut ist, ist auch für Europa gut.

Schlussendlich: Subsidiarität, ein wesentlicher Aspekt, der sich durch alle österreichi­schen Ratspräsidentschaften durchzieht; auch darauf wollen wir einen eigenen Schwerpunkt legen.

Zusammengefasst: Der österreichische Vorsitz gibt die richtigen Antworten auf die Fragen, die von der Bevölkerung gestellt werden, und genau so werden wir Europa in eine gute Zukunft bringen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Winzig ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


10.52.31

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ja, es freut mich, dass die SPÖ den Titel „Ein Europa für die Menschen“ gewählt hat und somit den Ratschlag ihres Genossen Voves umsetzt, der ihr ja am Wochenende medial ausgerichtet hat, die SPÖ


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sei eine „Wohlfühlpartei der Funktionäre“ und mit den Bedürfnissen der Menschen habe sie nichts am Hut. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Anders ist es bei uns, bei der ÖVP: Wir sind am Boden der Realität, und das zeigt sich auch daran, dass wir mit Abstand die meisten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Österreich stellen.

Uns ist es vor allem wichtig, dass die Menschen in Österreich und in der Europäischen Union eine nachhaltige und würdevolle Arbeit haben, ob das nun in einem KMU oder in einem internationalen Konzern ist. Und man glaubt es kaum, auch in Konzernen arbeiten Menschen und keine Monster. Vielleicht hat Herr Kern schlechte Erfahrungen gemacht, aber ich kenne viele internationale Konzerne – wir haben heute die Voest zu Gast –, in denen auf allen Ebenen sehr verantwortungsvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten; mir geht das pauschale Konzernbashing der SPÖ schon ziemlich auf den Geist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Das diskreditiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Konzernen arbeiten. Jeder in Öster­reich weiß, dass Herr Kern einen Konzernchefsessel sucht; auch die RHI und auch die Strabag sind internationale Konzerne. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Haider.)

Die zentrale Frage ist, wie wir Arbeitsplätze in der Europäischen Union und in Öster­reich sichern und schaffen, wobei sich die Rahmenbedingungen auf der Welt rund um uns ständig ändern. Wer hat vor drei Jahren, unter Präsident Obama, gedacht, dass Handelsmauern aufgezogen werden, wer hat damals gedacht, dass Großbritannien aus der Europäischen Union aussteigen wird?

Wir schaffen es, indem wir Globalisierung aktiv gestalten, und wir haben das Ab­kom­men mit Kanada zum Wohle sehr vieler Menschen gemacht. Ich weiß, die Linken haben es jetzt schwer. Ceta ist seit acht Monaten in der vorläufigen Anwendung, und die ganzen Weltuntergangsprophezeiungen sind nicht eingetreten: Unsere Lebens­mittel- und Umweltstandards sind nicht beeinträchtigt worden, die Regulierungshoheit der Staaten, aber auch die Daseinsvorsorge betreffend öffentliche Dienstleistungen ist nicht gefährdet, und die Arbeitnehmerrechte wurden ebenfalls nicht untergraben. Ganz im Gegenteil: Kanada hat die acht ILO-Kernübereinkommen ratifiziert.

Dank des Engagements unseres ehemaligen Vizekanzlers und Wirtschaftsministers Mitterlehner haben wir auch den Investitionsschutz sehr vernünftig geregelt. In Ceta ist ein Streitbeilegungsmechanismus mit einem Gerichtssystem mit zwei Instanzen und hohen Transparenzkriterien eingerichtet. Grundvoraussetzung für die Einbringung einer Klage ist die Rechtswidrigkeit und der tatsächliche Schaden. Zur Aufhebung staatlicher Maßnahmen wie Urteile, Bescheide, Verordnungen, Gesetze kann es durch ein Urteil des Investitionsgerichtshofes nicht kommen, und die 15 Richter sind unab­hängig, haben hohe Qualifikationsvoraussetzungen und unterliegen strengen Inkompa­tibilitätsbestimmungen.

Ja, Herr Kern, ich muss Ihnen recht geben, denn Sie haben gesagt, Ceta sei das beste Abkommen, das die EU jemals verhandelt hat. Ich muss aber auch dem General­direktor der Voestalpine und anderen Konzernchefs recht geben, die gesagt haben, internationale Konzerne brauchen Ceta nicht unbedingt, sie sehen die große Chance für die mittelständische Wirtschaft – und wir wissen das auch: Magna, Bombardier haben schon vor Ceta 20 000 Arbeitsplätze in Österreich geschaffen.

Es freut mich aber ganz besonders, dass das eingetreten ist, was ich seit Jahren hier predige, nämlich dass die Klein- und Mittelbetriebe profitieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)


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Vom Winzer aus Niederösterreich mit drei Mitarbeitern über den Käseproduzenten aus Tirol mit zehn Mitarbeitern bis hin zum Obst- und Gemüseveredelungsbetrieb im Burgenland haben sehr viele Klein- und Mittelbetriebe die Chance genutzt, erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit Kanada aufzubauen – der Lebensmittelabsatz in Kanada ist um 42 Prozent gestiegen –; aber nicht nur Betriebe in der Lebensmittelbranche, auch Praher Plastics oder Holz Steiner aus Tirol sind erfolgreich am kanadischen Markt unterwegs. Da gibt es sehr, sehr viele Beispiele.

Wir wissen, unser Wohlstand und unsere Sozialsysteme hängen massiv von den Ex­portanstrengungen unserer Unternehmerinnen und Unternehmer ab, und daher verstehe ich den Zickzackkurs von Klubobmann Kern nicht. – Egal, ich muss ihn nicht verstehen, denn unser Erfolgskurs in Kanada wird aufgrund dieses Handelsabkom­mens fortgesetzt, zum Wohle der Klein- und Mittelbetriebe und zum Wohle der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolf­gang Katzian. – Bitte.


10.57.45

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Blümel, Sie haben gesagt, lassen Sie uns über die Zukunft der EU sprechen! – ich denke, das ist eine gute Gelegenheit, das heute zu tun –, und Sie haben aus Ihrer persönlichen Situation heraus geschildert, wie Sie es erlebt haben oder wie Sie praktisch mit der Europäischen Union aufgewachsen sind.

Ich bin im Jahr 1994 im Vorfeld der Volksabstimmung als Gewerkschafter dafür ge­rannt und habe mich sehr dafür eingesetzt, dass der Beitritt Österreichs zur Euro­päischen Union gelingt – zum Ersten, weil ich davon überzeugt war und nach wie vor überzeugt bin, dass die Europäische Union das wichtigste Friedensprojekt auf diesem Kontinent ist; zum Zweiten, weil ich mich dafür starkmachen und einsetzen wollte, dass aus der europäischen Wirtschaftsunion eine Europäische Union wird, die soziale Standards und Sozialpolitik in den Mittelpunkt stellt, und wir immer gesagt haben, wir kämpfen für ein soziales Europa (Beifall bei der SPÖ); und zum Dritten, weil ich nicht wollte, dass mein Sohn – er war damals elf Jahre alt – in einer Umgebung von dump­fem Nationalismus aufwächst, sondern in einem weltoffenen Österreich und in einem Europa der Solidarität. Das war das, was mich getrieben hat, als ich mich seinerzeit für den Beitritt zur Europäischen Union ausgesprochen habe. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie sagen, Sie wollen im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft schwer­punktmäßig ein Europa voranbringen, das schützt; Sie haben das jetzt auch wieder wiederholt. Ich denke, wir werden Sie an Ihren Taten messen, und ich möchte einige Schwerpunkte erwähnen, die aus meiner Sicht für ein Europa, das schützt, relevant sind. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wenn es um Schutz geht, kann man nicht nur über die Außengrenzen und die Frage der Migration sprechen – das ist schon in Ordnung –, sondern wir müssen auch über die Menschen sprechen, darüber, wie es den Menschen geht und welche Rahmen­bedingungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa vorfinden.

Ich bin daher für ein Europa, das sich nicht mit dem Argument der Subsidiarität und der angeblich fehlenden Notwendigkeit von starken Bestimmungen für soziale Sicherheit aus der Sozialpolitik verabschiedet. Zu dem, was da im Moment rund um das Thema Gold Plating aufgeführt wird: Es wird behauptet, dass es ja tolle Sozialstandards in


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Europa gibt und das österreichische Parlament offensichtlich so dumm war, Gesetze zu beschließen, die überbordend und überschießend sind, die weit über diese Vorschriften hinausgehen, die es in Europa gibt.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es denn tatsächlich bei den sogenannten Standards in der Europäischen Union? – Gerade in den letzten zehn Jahren sind sehr viele Bestimmungen in Europa geschaffen worden, die Mindestbestimmungen sind, weil durch den Neubeitritt insbesondere vieler Länder aus Osteuropa Länder dazugekommen sind, in denen es in vielen Bereichen gar keine Standards gegeben hat. Daher hat man auf EU-Ebene gesagt, dass man eine Mindestbasis schafft, die nicht unterschritten werden kann – zugunsten der Menschen dort, aber auch, weil man keinen verzerrten Wettbewerb haben wollte.

Das war der Hintergrund. Daher ist es vollkommen klar, dass es diese Mindest­stan­dards gibt. Das aber nun umzudrehen und zu behaupten, dass diese Mindeststandards das Level sind und alles darüber hinaus eine Vergoldung ist, ist eine Verhöhnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beifall bei der SPÖ), der Konsumentinnen und Konsumenten sowie all jener, denen es darum geht, dass ordentliche Rahmen­bedin­gungen für ihre Tätigkeiten vorhanden sind.

Wir wollen eine schlagkräftige Arbeitsschutzbehörde, die in der Lage ist, Lohn- und Sozialdumping grenzüberschreitend gut zu bekämpfen – auch das ist etwas, bei dem ich erwarte, dass sich die österreichische Bundesregierung dafür einsetzt, dass es umgesetzt wird.

Wir wollen ein Europa, das die Digitalisierung nicht nur technik- und wirtschafts­orien­tiert versteht, sondern eines, in dem ebenso gute Arbeitsbedingungen, gute Einkom­men und der Schutz vor zunehmend prekären Beschäftigungsformen im Mittelpunkt stehen.

Und, Herr Bundesminister Blümel, meine Damen und Herren, wir wollen ein Europa, das den Brexit als Chance versteht, als Chance für einen politischen Kurswechsel in Europa. Wir wollen ein Europa, das darauf achtet, dass kein neuer Dumpingwettlauf mit Großbritannien um niedrigere Sozial- und Steuerstandards stattfindet. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir erwarten Schritte für ein Europa, das seine Bürgerinnen und Bürger vor den ruinösen Auswirkungen von Steuerdumping, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung wirksam schützt. Liebe Frau Kollegin Winzig, wir machen kein Konzernbashing (Abg. Winzig: Nein!), weil wir wissen, wie wichtig die Konzerne sind, weil wir wissen, wie wichtig die Arbeitsplätze sind, die es in den Konzernen gibt.

Eines ist aber klar: Wenn Sie heute Ceta durchwinken und damit Sonderklagsrechte für Konzerne schaffen (Abg. Winzig: Lesen Sie es sich einmal durch!), wenn Sie den Wünschen der Konzerne nachkommen, indem Sie sagen, dass alles, was drüber ist, Gold Plating ist, dann machen Sie sich zu den Vasallen derer, die in Wirklichkeit nichts anderes vorhaben, als Politik auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer zu machen. (Abg. Winzig: Lesen Sie es sich durch!) Das geht mit uns sicher nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

11.03


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Roman Haider gelangt als Nächs­ter zu Wort. – Bitte.


11.04.12

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Schülerinnen und Schüler auf der Galerie, die uns heute sehr


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zahlreich besuchen! Wenn die SPÖ über „Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne“ spricht, dann fällt mir in Wirklichkeit nur ein, dass der ehemalige Kanzler Viktor Klima von der SPÖ nach seinem grandiosen Scheitern in der österreichischen Politik diese verlassen und von Oktober 2000 bis November 2011 die argentinische Niederlassung des VW-Konzerns geleitet hat. Von 2006 bis 2012 war er dann auch noch Mitglied der Konzernleitung für Südamerika sowie Generalbevollmächtigter der Volkswagen AG – aber das ist ja nicht in Europa, das zählt ja für die SPÖ offensichtlich nicht. (Zwischenrufe der Abg. Schimanek.)

Es geht bei der SPÖ beim Thema Konzerne in Wirklichkeit nur um die Frage (Zwischenrufe bei der SPÖ), wie man gescheiterte Funktionäre versorgt. Alles andere nehme ich Ihnen nicht ab! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Leichtfried, zu dieser gespielten Entrüstung zu Ceta (Ruf bei der SPÖ: Was ist jetzt mit Ceta?): Wissen Sie, der selige Robert Hochner hat einmal davon gesprochen, dass die Rache der Journalisten an den Politikern das Archiv ist. (Ruf bei der SPÖ: Genau!) Ich habe mich im Parlamentsarchiv ein wenig umgesehen und lese Ihnen jetzt einmal etwas vor, Kollege Leichtfried. Schade, dass Klubobmann Kern gerade nicht im Saal ist, aber Klubobmann Schieder ist ja hier – beide kommen da auch noch vor.

„Ich muss sagen, es ist natürlich so, dass dieses Abkommen – und da muss man die EU-Kommission tatsächlich loben – wahrscheinlich das beste Handelsabkommen ist, das die EU je abgeschlossen hat“. (Ruf bei der FPÖ: Bravo!) – Wissen Sie, wer das gesagt hat? – Das hat der ehemalige Bundeskanzler Kern gesagt! Das hat Ihr Klub­obmann gesagt: „das beste Handelsabkommen [...], das die EU je abgeschlossen hat“. (Abg. Wittmann: Und was soll das heißen?)

Wissen Sie, wann er das gesagt hat? (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) – Im Okto­ber 2016. Er hat das also zu einem Zeitpunkt gesagt, als noch alle Giftzähne – jeder einzelne Giftzahn, den dieses Abkommen damals hatte – im Abkommen enthalten waren.

Damals ging es wirklich noch um irgendwelche Schiedsgerichte, auf die man keinen Einfluss hat. Da war wirklich noch die Rede von Sonderklagsrechten für Konzerne (Zwischenruf des Abg. Vogl), vom Ausverkauf des Trinkwassers, vom Ende des Sozial- und Gesundheitswesens, vom Ende der Gerichtsbarkeit und unserer Sou­veränität und so weiter. (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Damals, als all das noch drinnen gestanden ist und noch nichts wie jetzt geändert war, war Ihr Bundeskanzler, war die SPÖ für dieses Handelsabkommen. Damals hat Bun­deskanzler Kern dieses Handelsabkommen unterschrieben (Abg. Gudenus: Hört, hört!), damit erst einmal auf den Weg gebracht und in Wirklichkeit schon ratifiziert, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Kollege Schieder hat das dann auch noch in einer Ausschusssitzung hier im Parla­ment – ich will Ihnen auch dieses Zitat aus dem Archiv nicht vorenthalten – verteidigt: „Bundeskanzler Christian Kern wiederholte seine Beweggründe für die letztendliche Zustimmung der SPÖ, CETA zu unterschreiben und wurde darin von SPÖ-Klubob­mann Andreas Schieder [...] uneingeschränkt unterstützt.“ – Protokoll des Hauptaus­schusses vom 19. Oktober 2016.

Damals waren Sie noch ganz entzückt von Ceta (Abg. Schieder: So ein Blödsinn!), damals, als noch alle Giftzähne drinnen waren, Herr Kollege Schieder! Da können Sie sich nicht herausreden. Genau zu dem Zeitpunkt, als all diese Vorwürfe, alle diese Giftzähne noch drinnen waren, wart Ihr uneingeschränkt für Ceta! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


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Und nun, ganz plötzlich und aus heiterem Himmel (Zwischenrufe bei der SPÖ), jetzt, da wirklich alle Giftzähne gezogen sind, sind die gesamte SPÖ und Kollege Kern auf einmal gegen Ceta. (Zwischenruf des Abg. Loacker. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ist das wirklich euer Ernst? Glaubt ihr wirklich, dass das irgendjemand ernst nimmt, dass euch das irgendjemand abnimmt? (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Für wie einfältig haltet ihr denn die Menschen? (Abg. Gudenus: Gargamel-Politik!) Diese Wandlung vom Saulus zum Paulus ist unglaubwürdig (Zwischenrufe bei der SPÖ), die findet vielleicht in der Bibel statt; das aber ist ganz einfach unglaubwürdig und billigste Polemik. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist das Mitglied des Europäischen Parlaments Dr.in Angelika Mlinar zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.09.09

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Dr. Angelika Mlinar, LL.M. (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Spoštovane dame in gospodje! Der Titel der heutigen Europastunde „Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne“ zeichnet ein Bild, das in mehrerer Hinsicht richtiggestellt werden muss.

Konzerne sind global agierende Unternehmen und nicht per se etwas Schlechtes, wie ja auch vom Kollegen Katzian schon richtig bemerkt wurde – das freut mich ganz besonders, dass das aus dieser Ecke gekommen ist. Auf Entwicklungen und Gefahren für liberale Demokratien möchte ich in diesem Zusammenhang aber noch eingehen.

Dem Titel folgend ist die Europäische Union nicht das Problem, sondern vielmehr eine Lösung, wenn wir die Chancen des gemeinsamen Europa dazu nutzen. Auch das möchte ich weiter ausführen. (Beifall bei den NEOS.)

Unser gemeinsames Europa ist auch und vor allem eines der Menschenrechte und des friedlichen Zusammenlebens. Das ist etwas, was für mich außer Frage steht und unter­strichen werden muss. Dies aber gegen wirtschaftliche Integration zu stellen ist einfach nicht richtig.

Wovon sprechen wir also, wenn wir Europa als ein Europa der Konzerne bezeich­nen? – Multinationale Konzerne sind weltweite Akteure. Das führt dazu, dass in einer globalisierten Welt die klassische Rollenzuteilung zwischen Wirtschaft und Politik einfach nicht mehr gilt. Diese Unternehmen unterliegen keiner zentral definierten politi­schen Rahmenordnung (Abg. Neubauer: ... dem Haselsteiner schon einmal gesagt?!), vielmehr können sie unter alternativen Rechtssystemen wählen und nach wirtschaft­lichen Gesichtspunkten entscheiden, womit das Primat der Politik ausgehebelt wird. Zugleich sind internationale Organisationen wie etwa die Vereinten Nationen oder die Internationale Arbeitsorganisation nicht mehr in der Lage, die vereinbarten Regeln durchzusetzen.

Vor diesem Hintergrund muss aber die Frage nach der Verantwortung dieser Unter­nehmen selbst gestellt werden. Konzerne dürfen nicht mehr ausschließlich nur auf ihre wirtschaftliche Rolle beschränkt werden, sondern sie müssen sich als verantwortliche politische Akteure an der Fortentwicklung der rechtlichen Rahmenordnung, in der sie sich bewegen, beteiligen. Dazu müssen sie aber angehalten werden.

Die Europäische Union hat dafür eine einzigartige Stellung in der Welt, denn sie ist der größte Wirtschaftsmarkt und kann damit auch eine globale Vorreiterrolle im Umgang mit diesen multinationalen Unternehmen einnehmen. Europäische Multis und die Euro­päische Union haben die Chance, aufzuzeigen, welche Vorteile global agierende Unternehmen haben können, wenn sie Verantwortung übernehmen und fair spielen.


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Sie können an der Seite der Politik auch als Vermittler der sogenannten westlich-demo­kratischen Standards wirken.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Der US-amerikanische Sportartikelhersteller Nike drohte in den Neunzigerjahren, seine Produktion aus Bangladesch abzuziehen, weil die Ar­beitneh­merinnen und Arbeitnehmer unter furchtbarsten Bedingungen gearbeitet haben. Nike übte so lange Druck auf die Regierung aus, bis diese die Arbeitsgesetze wesent­lich verbessert hat. Natürlich ist eine solche Macht auch äußerst kritisch zu sehen, aber in diesem Fall wurde sie an der Seite der Politik positiv genutzt.

Es ist eine Tatsache, dass globale Konzerne über enorme Macht verfügen – und dies ohne jegliche demokratische Legitimation. Durch ihre Netzwerke und nicht zuletzt mit ihrer monetären Kraft schaffen sie sich einen Zugang zu Regierungen und verfolgen damit – mitunter abseits politischer und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen – ihre Ziele.

Wie das Beispiel aber gezeigt hat lässt sich die Macht der Konzerne auch in einer globalisierten Welt positiv steuern. Genau da kann die Europäische Union – wenn sie sich geeint sieht – als mächtiger politischer Player ansetzen.

Auch wir halten die Digitalsteuer für IT-Giganten für wichtig und richtig, um ein Level Playing Field herzustellen. Das greift allerdings noch zu kurz, darüber hinaus braucht es eine klare internationale Regel für die Gewinnbesteuerung von Konzernen, und zwar am besten auf Ebene der G 20.

Die liberale EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist eine leiden­schaft­liche Kämpferin für den offenen Markt und den Wettbewerb, denn marktfeindliches und monopolistisches Verhalten verzerrt den Markt und schädigt die Konsumenten. Ihre Mission ist es, auch für europäische Konzerne den Boden so aufzubereiten, dass diese im globalen Wettbewerb bestehen können, aber auch eine Rolle finden, die über ihre rein unternehmerische Tätigkeit hinausgeht.

Die Europäische Union hat meines Erachtens die einmalige Chance, Standards zu set­zen, an denen sich die Multis orientieren und damit gleichzeitig gesellschaftspolitische Verantwortung übernehmen. Wir sind als Europäische Union gefordert, eine Balance im Sinne eines demokratischen Miteinanders und Verständnisses zu schaffen, und das geht auch bis tief in den Bereich von Menschenrechten, bis hin zur Gleichstellung von Mann und Frau.

Wie wir alle wissen ist der Binnenmarkt das Herzstück der Europäischen Union. Ge­rade im globalen Wettbewerb muss es der EU ein Anliegen sein, international kon­kurrenzfähig zu bleiben, denn so werden Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen.

Mit Renationalisierungsüberlegungen oder lokalen Autarkiefantasien schaffen wir kein verbindliches Regelwerk für globale Konzerne. Wir müssen das größer und weiter denken: internationale Zusammenarbeit und faire Freihandelsabkommen, um damit einen Raum für Wettbewerb auf der einen Seite und hohe Standards für Konsu­men­tinnen und Konsumenten auf der anderen Seite zu schaffen. Davon bin ich zutiefst überzeugt. – Hvala lepa! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Haubner.)

11.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.15.15

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Löger! Herr Minister Blümel! Herr Minister Blümel, dass die Grünen seit 1995, seit dem EU-Beitritt, eine proeuropäische Haltung einge-


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nommen haben, ist Ihnen entgangen. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Offenbar haben Sie 22 Jahre – das heißt einen Großteil Ihres Lebens – verschlafen. (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Blümel. – Zwischenruf des Abg. Gudenus.)

Sie haben gesagt, Herr Minister Blümel (Abg. Winzig: Das hat er ja nicht gesagt! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP) – na ja, ist wohl so (Abg. Neubauer: Sie sind mit den Grünen aber gescheitert! – Zwischenruf des Abg. Strasser) –, dass Google und Facebook ihre Steuern zahlen sollen. – Ich sage darauf: Sie tun es aber nicht. Das Faktum, das wir beobachten können, ist, dass die Kleinen zahlen, womit sie auch den Wohlfahrtsstaat alimentieren, und die Großen es sich richten. Nehmen wir nur ein einfaches Beispiel her, eine Buchhändlerin in Graz oder Klagenfurt. Diese zahlt natürlich brav ihre Steuern. Zahlt aber Amazon in Österreich Steuern? – Umsatzsteuer ja, aber keine Körperschaftsteuer.

Und Sie von der ÖVP, namentlich die Finanzminister von der ÖVP, beginnend mit Grasser bis hin zu Herrn Minister Schelling – Sie, Herr Löger, lasse ich einmal außen vor, Sie sind noch zu kurz im Amt –, haben eine Willkommenskultur für Steuerflücht­linge betrieben. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Sie können nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ratspräsidentschaft nutzen, um diese Willkommenskultur umzukehren. Sie können die Gunst der Stunde dafür nützen, um in Europa eine Politik einzuleiten, die dazu führt, dass nicht nur die Kleinen, sondern insbesondere die Großen Steuern zahlen. Steuergerechtigkeit ist angesagt! Ihre Aufgabe wäre es also – und das sage ich zum nicht anwesenden Herrn Bundeskanzler –, sich endlich um die Schließung der Steuerfluchtrouten zu kümmern. Das sollte ihm ein großes Anliegen sein.

Nun aber zum Thema Nummer eins des heutigen Tages: Es gibt einen Ministerrats­beschluss, das Ceta-Abkommen in den kommenden Wochen durch dieses Haus zu peit­schen.

Ich beginne vielleicht mit einem Zitat des Herrn Vizekanzlers Strache vom 20.9.2017. Damals hat er im Plenum versprochen, dass Sie „nach dem 15. Oktober selbstver­ständlich vehement für diese verbindliche Volksabstimmung“ – heißt es da wieder (Zwi­schenruf der Abg. Schimanek) – „zu CETA, TTIP, aber auch zu künftigen anderen Freihandelsabkommen [...] eintreten werden!“ Und dann spricht er davon, dass beide Abkommen klassische Produkte des Raubtierkapitalismus sind, wobei er an den damaligen Kanzler Kern gewendet gesagt hat, dass dieser sich ja gerne mit diesen umgebe.

Meine Damen und Herren von der FPÖ, mit diesem heutigen Ministerratsbeschluss und mit dem kommenden Beschluss im Plenum haben Sie einen Umfaller der Son­derklasse an den Tag gelegt. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

Wenn Sie, Herr Rosenkranz – er ist nicht im Saal, er lauscht ja nicht einmal der Debatte (Zwischenruf bei der FPÖ) –, heute im „Morgenjournal“ die Zuhörerinnen und Zuhörer davon überzeugen wollten, dass dieses Abkommen etwas anderes ist und dass diesem Abkommen die Giftzähne gezogen worden sind (Abg. Zanger: Das ist richtig!), dann kann ich Ihnen nur entgegnen: Was für ein Irrtum! (Abg. Haider: Lesen Sie es mal!)

Bei diesem Abkommen, Herr Kollege Haider – da können Sie noch tausendmal mit Anschuldigungen in Richtung SPÖ ablenken –, sind Sie umgefallen! (Abg. Haider: Lesen Sie es!) Sie wollen nun ein Abkommen ratifizieren, das im Wesentlichen diesel­ben Giftzähne wie im vorigen Jahr enthält. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeord­neten der SPÖ.)


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Sie sind diejenigen, die die vielen Unterschriften des Volksbegehrens zu Ceta, TTIP und Tisa ignorieren (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz), obwohl Sie eine Volksab­stimmung gefordert haben. Wenn ich mich richtig erinnere, war es sogar auch Ihr Vizekanzler Strache, der das unterschrieben hat – aber das ist ja heute alles wurscht. (Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Heute geht es einfach darum, dass man gegen die Interessen der Kleinen, die Sie ver­raten haben – im Übrigen nicht das erste Mal –, eine Politik zugunsten der Groß­kon­zerne macht; eine Politik zugunsten der Großkonzerne, obwohl Umfragen zeigen, dass 75 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher gegen die Ratifizierung dieses Abkommens sind.

Meine Damen und Herren von der FPÖ, aber auch meine Damen und Herren von der ÖVP, nehmen Sie die Bedenken der Menschen ernst! Fahren Sie nicht mit der Ratifi­zierung eines Abkommens, das niemand will, über die Menschen drüber! Beachten Sie die Interessen der Menschen und betreiben Sie nicht ausschließlich Politik für Groß­konzerne! – Danke sehr. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist das Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Othmar Karas zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.20.55

Mitglied des Europäischen Parlaments Dr. Othmar Karas, MBL-HSG (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es kommt heute viel zusammen: die globalen Herausforderungen, das Budget, der Kampf gegen Steuerflucht, die Frage der Steuervermeidung auch durch Konzerne. Das alles sind Fragen, die eine ernsthafte Debatte verlangen, Fragen, die dringend politischer Rahmenbedingungen, politischer Entscheidungen bedürfen, Fragen, die Men­schen Sorge bereiten, die wiederum Fragen aufwerfen und die wir ernsthaft dis­kutieren müssen. Zu dieser ernsthaften Diskussion gehört meiner Ansicht nach schon auch, dass wir uns klar dazu bekennen, dass wir die Globalisierung regeln müssen und wollen, dass wir eine Wirtschafts- und Sozialordnung global benötigen, dass wir dem Trump’schen Protektionismus den Kampf ansagen wollen, dass wir aber auch unser Recht, unsere Werte, unsere Standards durchsetzen wollen. Handelsabkommen sind zur Stunde unser einziges Instrument, um unser Recht, unsere Werte, unsere Stan­dards global durchzusetzen. Es geht für mich daher nicht um die Frage, ob wir Handelsabkommen benötigen, sondern darum, wie wir sie gestalten, mit wem wir sie abschließen. (Beifall bei ÖVP und Neos.)

Zu einer aufrichtigen Debatte gehört für mich auch – trotz aller Unterschiede –, dass wir sagen, dass wir erfolgreich waren, denn das Handelsabkommen Ceta ist ein ge­mischtes Abkommen, es ist ein Erfolg der letzten Bundesregierung und auch ein Erfolg dieses Parlaments. Im Handelsabkommen Ceta haben sich unsere Standards durch­gesetzt, es ist deshalb seit acht Monaten in Kraft. Das, was noch offen ist, ist auch nicht mehr das, was vorgeschlagen war. Es gibt keine privaten Schiedsgerichte, es gibt keine Parallelgerichtsbarkeit. Es gibt offizielle Gerichte, keine Parallelstruktur. Richter aus beiden Kontinenten arbeiten zusammen. Es gibt kein internationales Abkommen ohne Investorenschutz und ohne Schiedsgericht, um dringend schnelle Verfahren abzuwickeln, wenn es zu Problemen kommt. Sagen wir doch, dass wir erfolgreich waren, dass auch dieses Parlament erfolgreich war, dass das Europäische Parlament und das nationale Parlament gemeinsam einige Veränderungen durchgesetzt haben, die nur durch das Engagement von NGOs, durch die öffentliche Debatte und durch die Parlamentarisierung erreicht worden sind! (Beifall bei ÖVP und NEOS.)


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Zweitens – in der vorangegangenen Debatte ist es schon gesagt worden, auch bei der Budgetfrage, und das kommt mir auch bei den Konzernen und den Menschen so vor – möchte ich sagen: Es wird so getan, als würden wir mit einer Gegenseite verhandeln. EU und Österreich sind keine Gegenseiten, EU und Österreich bedingen einander. Wir sind mitverantwortlicher Teil der Europäischen Union. Wir verhandeln zwischen den Institutionen der Europäischen Union, es heißt nicht: Österreich gegen die Europäische Union. Wir spielen auch nicht Konzerne und Menschen gegeneinander aus, ebenso wenig spielen wir Österreich und Europa gegeneinander aus. Wir haben aber vieles zu verbessern, das steht außer Streit.

Ich möchte aber schon daran erinnern, dass wir in Österreich durch wettbewerbsfähige Unternehmen, durch eine wettbewerbsfähige Industrie, durch den Binnenmarkt in den letzten Jahren 245 000 neue Arbeitsplätze geschaffen haben. Ich möchte für das Euro­päische Parlament auch sagen: Ja, es ist inakzeptabel, dass multinationale Konzerne weniger als 1 Prozent Steuern zahlen, während kleine heimische Betriebe mindestens 25 Prozent Unternehmenssteuern zahlen. (Beifall der Abg. Yılmaz.) Daher haben wir im Europäischen Parlament zahlreiche Steuertransparenzabkommen mit Drittstaaten geschlossen, eine schwarze Liste für Steueroasen beschlossen, Sonder- und Unter­suchungsausschüsse eingesetzt. Wir haben die Geldwäscherichtlinie auf den Tisch gebracht, und es liegen weitere vier Dinge auf dem Tisch, die während der österreichi­schen Ratspräsidentschaft hoffentlich abgeschlossen werden, und zwar: mehr Fair­ness durch harmonisierte Steuerbemessungsgrundlagen; eine Digitalsteuer, die auch als Eigenmittel ins europäische Budget gehen kann, um die neuen Herausforderungen bewältigen zu können; mehr Transparenz durch öffentliche länderspezifische Berichts­pflicht; stärkerer Binnenmarkt durch die Schaffung eines EU-Mehrwertsteuerrahmens, damit wir die 40 Milliarden Euro an Mehrwertsteuerbetrug reduzieren können. (Prä­sidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben viel zu tun, gemeinsam viel zu tun. Wir haben schon viel erreicht, und was weiter zu tun ist, liegt auf dem Tisch – gehen wir es gemeinsam an! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

11.26


Präsidentin Doris Bures: Nun ist das Mitglied des Europäischen Parlaments Mag.a Eve­lyn Regner zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Jarolim: Es wäre schön, wenn sich die Regierungsparteien an diese Grundsätze halten würden! – Ruf bei der ÖVP: Der Jarolim ist auch da! – Abg. Rosenkranz: Guten Morgen, Herr Jarolim!)


11.26.52

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Evelyn Regner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren Natio­nalräte und Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Ceta steht wieder auf der Tagesordnung, und ja, Ceta ist das beste Handelsabkommen, das jemals abgeschlossen wurde, aber es ist nicht gut genug (Oje-Rufe bei der FPÖ), und das ist auch der Grund dafür, dass wir SPÖ-Mitglieder des Europäischen Parlaments gegen Ceta gestimmt haben.

Die Frage der Konzernklagerechte muss ausreichend behandelt werden. Die Sozial­demokratie hat dazu klare Prinzipien. Wir sind für fairen Handel! Und ob es inhaltlich jetzt um die Stärkung von Arbeitnehmer- oder Umweltstandards geht oder so wie jetzt um Respekt vor dem rechtsstaatlichen Prozess: Ceta heute durch den Ministerrat zu peitschen, ohne Not und während wir noch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes warten, ist verantwortungslos (Beifall bei der SPÖ), ist symptomatisch für das Politikverständnis dieser Regierung.


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Wir in der SPÖ stehen für eine andere Politik, für ein Europa für die Menschen und nicht für die großen Konzerne, für eine Politik im Interesse jener, die ihre Vertreter gewählt haben, für die Menschen, die einen Staat ausmachen, für die Menschen, ohne die keinen Markt und schon gar keinen Binnenmarkt gibt.

Wir in der Politik stellen uns der Wahl, wir können abgewählt werden, Konzerne kön­nen nicht abgewählt werden, dabei ist doch ihr Handeln hochpolitisch. Die Politik, wir alle haben, wie es zu sein scheint, immer weniger mitzureden, und dieser Entwicklung stelle ich mich mit aller Kraft entgegen. Wir müssen das Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass Eigentum nicht nur berech­tigt, sondern dass Eigentum auch verpflichtet. Wir brauchen klare Regeln, deren Durch­setzung und Kontrolle, um Konzerne zu bändigen und gleichzeitig die Schwäche­ren zu schützen und zu stärken. Die Konzerne können es sich ohnehin richten, wie sie wollen, sie suchen sich im Großen und Ganzen die Rechtsordnung aus. Die Ge­schäfts­leitung und die Betriebe sind in Österreich, Briefkästen sind in Panama, die Arbeiter und Arbeiterinnen in diesen Konzernen kommen aus Osteuropa, und die Steuern werden in den Niederlanden oder in Irland gezahlt. Das heißt, Konzerne bedienen sich dieses Flickenteppichs an nationalen Rechtsordnungen, weil es diesbezüglich eben einen Mangel an gemeinsamen europäischen Regeln gibt.

Mir geht es jetzt nicht darum, mit dem Finger auf die Konzerne zu zeigen, sondern mir geht es um Fairness. Es ist nicht fair, wenn Frauen im Handel 10 Prozent Lohnsteuer zahlen, Facebook aber exakt 0 Prozent. Es ist nicht fair, wenn die Voest 25 Prozent Körperschaftsteuer zahlt und Google 0,27 Prozent. Da muss sich etwas ändern, national und europäisch! (Beifall bei der SPÖ.)

Macht man es aber so wie die Kurz/Strache-Regierung, dann macht man Politik, die mit riesigen Wahlspenden gekauft wurde. Dabei gäbe es unendlich viel zu tun. Vor der EU-Fahne zu stehen, sehr geehrter Herr abwesender Bundeskanzler, und zu lächeln, reicht nicht aus! Sobald es um Regeln für Konzerne geht, blockiert diese Kurz/Strache-Regierung. Sie kann sich auch nicht weiter an der bösen EU abputzen, denn es liegt sehr viel auf dem Tisch. Auch die Kommission hat aufgrund von großem Druck, vor allem der Sozialdemokratie, gelernt und Vorschläge vorgelegt. Es liegt jetzt vor der Ratsprä­sidentschaft eine ganze Latte auf dem Tisch: europaweite Sammelklagen; der Schutz der Whistleblower, also jener Hinweisgeber, die so wertvoll sind, um zu erfahren, welche Machenschaften in Konzernen passieren; die Besteuerung der digita­len Konzerne Face­book, Google und Co; die EU-weite Körperschaftsteuer; die öffent­liche Konzernsteuer­erklärung. Ich zähle jetzt schon einmal eine ganze Latte davon auf, was an Vorschlä­gen auf dem Tisch liegt, die europaweit wichtig sind und die jetzt abge­handelt und ab­gearbeitet werden müssen, was ich mir von der österreichischen Ratspräsi­dent­schaft auch erwarte. (Beifall bei der SPÖ. – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Europa – und das ist mir wichtig – wird sozial sein oder es wird nicht sein! – Ich sage das immer wieder, denn das ist keine leere Floskel, das ist ein Auftrag an die Regierung, ein Auftrag an uns alle im Europäischen Parlament, an Sie als Nationalräte. Unser Ziel ist klar: Wir wollen kein Gruseleuropa à la Orbán, keine Schmalspurvariante der Kurz/Strache-Regierung, wir wollen ein soziales Europa, ein Europa, das Menschen auffängt und ein Sicherheitsnetz bietet, ein Europa zum Verlieben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.32


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.


11.32.12

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 75

von der SPÖ, Kollege Roman Haider hat Ihnen klar vorgelegt, welche Haltung die SPÖ noch vor einem halben Jahr zu Ceta hatte. Sie und Ihr Bundeskanzler Kern haben die­sem Abkommen zugestimmt (Abg. Schieder: Das ist falsch!), als noch alle Unge­reimtheiten darin enthalten waren. Wir Freiheitliche geben zu, wir haben vor einem halben Jahr noch Stellung gegen Ceta bezogen, aber mittlerweile hat sich die Lage dramatisch geändert. Mittlerweile sind wir in einer Koalitionsregierung und wir stehen zu den Vereinbarungen, die wir in dieser Koalition getroffen haben, und mittlerweile ist Ceta auch anders geworden. Mittlerweile wurden diesem Handelsabkommen jene Giftzähne gezogen, die Ihnen egal gewesen sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es liegt ganz klar auf dem Tisch, dass im Lebensmittelbereich die Standards europä­ischer Art erhalten bleiben. Es liegt klar auf dem Tisch, dass die Schiedsgerichtsbarkeit ordentlich geregelt worden ist. Es liegt mittlerweile klar auf dem Tisch, dass alle Bereiche der Daseinsvorsorge bis hin zum Trinkwasser nicht von diesem Handels­abkommen betroffen sein werden. Deshalb fällt es uns Freiheitlichen relativ leicht, diesem Abkommen jetzt in dieser Auflage auch zuzustimmen.

Das, meine Damen und Herren, ist genau der Unterschied zu der Politik davor: Diese Bundesregierung macht eine geeinte und geschlossene Europa- und Außenpolitik. Das haben Sie nie zustande gebracht. (Beifall bei der FPÖ.) Ihr Bundeskanzler Faymann fuhr nach Berlin, um zu erfahren, welcher Meinung er sei. Ihr Bundeskanzler Kern (Abg. Schieder: Ihr macht nur Chaos in Wahrheit!) – ich möchte nicht ungerecht sein, er war zu kurz im Amte – hat überhaupt keine erkennbare Außen- und Europapolitik skizzieren können. Das ist jetzt anders, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung fahren dorthin, um österreichi­sche Interessen zu vertreten. Wir sehen das in vielen Bereichen, wir sehen das auch in den Bereichen, die Außenministerin Kneissl, auch Bundesminister Blümel, auch Herr Bundeskanzler Kurz in allen wichtigen Punkten, die die Europäische Union betreffen, vertreten. Dabei geht es nicht nur um das Verhältnis der Europäischen Union zu Russland und zu den USA, um die Bemühungen der Republik, klarzumachen, dass wir einen Beitrag zur friedlichen Lösung der Nahostkonflikte, vor allem im Irak, und all dieser Konflikte, die es gibt, leisten wollen, sondern es geht auch darum, dass die österreichische Ratspräsidentschaft ein Fanal zur Erneuerung der Union setzen wird.

Bundesminister Blümel hat die Schwerpunkte, die wir vertreten werden, schon skizziert. Es wird darum gehen, die Europäische Union mit der Sicherheit in Zusammenhang zu bringen, mit dem Vorgehen gegen die illegale Immigration – dabei geht es um die Sicherung der Außengrenze –, mit der Abwehr von Instabilität in den Nachbarschafts­räumen der Europäischen Union und auch mit der Erhaltung des Wohlstands. Die Erhaltung des Wohlstands – der Minister hat es richtig erklärt – kann nur durch eine Wirtschaftsförderung forciert und erreicht werden, und zwar nicht nur durch eine Förderung der Konzerne, meine Damen und Herren der SPÖ, sondern es geht auch um eine Förderung der klein- und mittelständischen Wirtschaft, die gerade für Österreich so wichtig ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das ist die einzige Möglichkeit, wie wir ein soziales Europa schaffen, meine Damen und Herren der SPÖ, und nicht jene Wolkenkuckucksheime, die Sie hier zeichnen, die nicht realisierbar sind!

Diese Bundesregierung, meine Damen und Herren, ist deshalb in der Europa- und Außenpolitik auf dem richtigen Wege. Innenminister Kickl kümmert sich darum, dass Schengen wieder ein durchführbares Abkommen sein wird. Er kümmert sich nicht nur darum, dass, wenn es notwendig ist, die Grenzen im Inneren Europas gesichert werden, sondern auch darum, dass die Außengrenze klar gesichert werden wird. (Bei-


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fall bei FPÖ und ÖVP.) Mario Kunasek kümmert sich um ein starkes Bundesheer, das zur Verfügung steht, wenn die österreichische Bundesregierung in der Umsetzung all dieser Bereiche, die die Sicherheit der Republik und die Sicherheit der Europäischen Union betreffen, Unterstützung braucht. Und der Herr Bundeskanzler ist heute am rich­tigen Platz, nämlich in Bulgarien, das ein gutes Beispiel dafür ist, wie man die EU-Außengrenzen sichert. Die Erkenntnisse, die er für unsere Ratspräsidentschaft mitbrin­gen wird, sind uns sehr willkommen. – Danke sehr. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.36


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Claudia Gamon. – Bitte.


11.37.08

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kenne mich eigentlich nicht mehr ganz aus. Diese Sache mit der Positionierung der FPÖ in Sachen Frei­handel oder ganz konkret zu Ceta, die Diskussion darüber, das ist etwas, was die FPÖ in den nächsten paar Wochen wird aushalten müssen, wenn ganz klar aufgezeigt wird, dass es nicht hundertprozentig schlüssig ist, wie Sie zu Ihrer neuen Meinung gekom­men sind. (Abg. Gudenus: Das entscheiden unsere Wähler!)

Das, von dem Sie jetzt behaupten, dass es gelöst ist – wo ich Ihnen zustimme, es sind lauter Punkte, die bei Ceta gelöst wurden; das ist das beste Abkommen, das die Euro­päische Union mit irgendeinem Land zustande gebracht hat, das zeigt sich auch in Zusammenhang mit Südkorea und Japan (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP) –, sind aber alles Punkte, die auch schon vor den Nationalratswahlen schwarz auf weiß nachzulesen waren, als Sie noch gesagt haben, das ist absolut - - (Abg. Rosenkranz: Nein! Nein!) – Ja, schon! (Abg. Rosenkranz: Eben nicht!)

Kommen wir aber zu dem Punkt Europa der Konzerne. Das ist ein Satz, eine Phrase, mit der man vortrefflich populistische Politik machen kann. Das ist eine mit Vorurteilen besetzte Phrase, die man so lange wiederholt, bis man den Menschen die Sicht auf die vielen Chancen, die die Europäische Union bietet, verstellt. Das ist im Übrigen genau das, was Herr Klubobmann Schieder, der jetzt leider abwesend ist, vor circa eineinhalb Stunden (Abg. Plessl weist in Richtung des zwischen den Sitzreihen stehenden Abg. Schieder) – okay, dort hinten stehen Sie, Herr Klubobmann Schieder – gesagt hat, nämlich ÖVP und FPÖ würden antieuropäische Propaganda machen. Ich stimme Ihnen sogar zu, aber das ist genau dasselbe – die Formulierung Europa der Konzerne fällt genau in dieselbe Kategorie antieuropäische Propaganda. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Das ist ein Feindbild, das keinen einzigen Fuß in der Realität hat, es ist ein Feindbild, zu dem sich Rechts und Links in der Vergangenheit immer wieder genau in der Mitte getroffen haben und sich plötzlich einig waren. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Das ist falsch! – Abg. Krainer: Falsch!)

Genau das Gegenteil ist der Fall, und ich möchte ein paar Punkte aufzählen, um das zu beweisen.

Der freie Personen- und Warenverkehr bietet vor allem den UnionsbürgerInnen unge­schätzte Vorteile, die Niederlassungsfreiheit ermöglicht vielen neue berufliche und auch private Perspektiven. Die EU setzt den Konzernen sehr wohl Schranken. Das Wettbewerbsrecht liefert der Kommission ein Arsenal an Möglichkeiten, um markt­feindliches und missbräuchliches Verhalten auch zu sanktionieren. Ob globale Unter­nehmen Steuern zahlen müssen, ist vor allem auch eine Frage, die sich die einzelnen Finanzminister zu stellen und zu beantworten haben. Die EU tritt auch als Wettbe­werbshüterin auf. Die EU-Kommission hat Google die mit Abstand höchste Geldbuße,


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die je gegen ein einzelnes Unternehmen ausgesprochen wurde, aufgebrummt, nämlich 2,42 Milliarden Euro Strafe.

Microsoft wurde 2008 ein Bußgeld von knapp 900 Millionen Euro auferlegt, weil es zu hohe Lizenzgebühren für technische Informationen verlangt hat; das US-Unternehmen hat ja auch schon in der Vergangenheit Strafen bekommen, und zwar insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Ich würde sagen, das ist nicht nichts.

Das wäre ohne die EU undenkbar, das würde es ohne die Europäische Union nicht geben, und das ist nicht unbedingt etwas für die Konzerne, sondern für die Menschen. Dass ein größerer Single Market natürlich auch Economies of Scale bietet, ist die eine Sache, aber für die Konsumenten wiederum bedeutet das günstigere Preise, weil Zölle wegfallen, aber natürlich auch weil Produktstandards vereinheitlicht worden sind.

Die EU hat vor allem kleineren und mittleren Unternehmen Chancen für einen Eintritt in einen Markt gegeben, der vorher nicht möglich gewesen ist und der ohne die Europäische Union nie möglich geworden wäre, was gerade auch für österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer positiv ist. Und die EU tritt auch als sehr starker Verhandler bei globalen, multilateralen Handelsabkommen auf. Wir können da Erfolge erzielen, wenn es darum geht, europäische Standards durchzusetzen, etwas, was ein­zelne Staaten so nie gekonnt hätten, wozu sie nie die Möglichkeit gehabt hätten. Wenn man sich anschaut, welche Handelsabkommen Österreich in der Vergangenheit abge­schlossen hat, dann stellt man fest, die neuen Handelsabkommen der Europäischen Union mit Südkorea, mit Japan, mit Kanada sind von einer ganz anderen Qualität. Und das ist etwas Positives, da muss man neuerdings der FPÖ ausnahmsweise recht geben, aber in diesem Fall ist die neue Realität ja nichts Schlechtes.

Auch die Aussagen von Herrn Karas zur schwarzen Liste, zur Geldwäscherichtlinie, zu den Kontrollausschüssen im Europäischen Parlament sind Beweise dafür, dass die Union für die Menschen arbeitet. Und das ist im Kontrast zur vorherigen Debatte genauso ein Punkt, bei dem wirklich antieuropäische Propaganda gemacht wird, die das Bild der Europäischen Union bei den Bürgerinnen und Bürgern wirklich ungerecht­fertigterweise schlechtmacht. Das ist etwas, was brandgefährlich ist, und zumindest vor einer Stunde war sich die SPÖ noch darin einig, dass solche Dinge brandgefährlich sind. Deshalb möchte ich Sie jetzt auch noch einmal darauf hinweisen, dass es in die­sem Punkt genau dasselbe ist; aber wir werden hier um 15 Uhr im Rahmen des Dringlichen Antrages noch einmal über das Thema reden. Ich freue mich, dass wir uns dann genauer mit dem Thema Ceta beschäftigen können, und da würde mich dann die Argumentation der FPÖ noch einmal genauer interessieren. (Beifall bei den NEOS.)

11.42


Präsidentin Doris Bures: Ich möchte die Damen und Herren der Pensionistengruppe aus Matrei auf der Galerie ganz herzlich bei uns hier im Parlament begrüßen. Grüß Gott! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gelangen Sie, Herr Abgeordneter Dr. Kolba. Bitte.


11.42.45

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Bundes­regierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere aber die Besucher und Besucherinnen auf der Galerie und auch diejenigen, die uns vor den Fernsehschirmen zusehen! „Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne“ – ein wunder­schöner Satz, schöner die Glocken nicht klingen, aber ich befürchte, dass diese Bun­desregierung diesen Satz umkehren und auch beim Vorsitz im Rat der Europäischen Union eine Position einnehmen wird, in der sie sich als Regierung für die Konzerne und nicht für die Menschen erweisen wird. Das haben wir bei den ersten Maßnahmen im


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innerstaatlichen Politikbereich gesehen, und die Ankündigungen für die Europapolitik verheißen nichts Gutes.

So wurde heute ganz offensichtlich beschlossen, Ceta durchzupeitschen, und ich möchte Sie warnen, wenn es immer heißt, die Giftzähne seien gezogen worden: Das ist falsch! Es ist so, dass der Investorenschutz natürlich ein wesentlicher Teil dieses Abkommens ist, und um Ihnen das zu erklären, möchte ich ein Beispiel anwenden.

Wenn Sie heute als Mieter in eine Mietwohnung investieren und es durch irgendeine Änderung des Mietrechtsgesetzes dazu kommt, dass sich Ihr Mietzins erhöht, dann können Sie natürlich nicht den Staat Österreich klagen, weil Sie in Ihrer Erwartung ent­täuscht wurden. Genau das ist aber der Investorenschutz für globale Konzerne: Wenn die in ihrer Erwartung in eine Investition enttäuscht sind, dann soll es ihnen – und das ist die Grundlage in diesem Abkommen – möglich sein, sehr wohl den Staat in puncto Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

Ich sage Ihnen auch weiters: Lassen Sie sich nicht durch die vorgeschobene Diskus­sion täuschen, dass man jetzt statt geheimer Schiedsgerichte einen Investitions­gerichtshof einrichten will! Und lassen Sie sich schon gar nicht täuschen, wenn behauptet wird, dass das nicht eine Paralleljustiz wäre! Wenn Sie heute Ansprüche durch­setzen wollen, dann müssen Sie zu den ordentlichen Gerichten in Österreich gehen. Diese ordentlichen Gerichte arbeiten im Grunde auch sehr ordentlich. Sie rufen nach mehr Geld, aber diese Regierung gibt ihnen dieses Geld nicht. Das heißt, diese Justiz, die Ihnen zur Verfügung steht, wird kaputtgespart.

Ceta ermöglicht es den Konzernen, zu einem extra eingerichteten internationalen Gerichtshof zu gehen. Ich frage: Wieso gibt es keinen internationalen Gerichtshof für globale Wirtschaftsverbrechen? Wieso wird der VW-Abgasskandal nicht vor einem internationalen Gerichtshof rasch abgehandelt? – Da ginge es um Verbraucher­interes­sen, und die stehen hier nicht auf der Tagesordnung. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Ich möchte noch auf eine Frage eingehen, die auch damit zusammenhängt, und da erwähne ich wieder den VW-Skandal. Sie wissen – ich habe es auch schon häufig hier gesagt –, in den USA hat VW 25 Milliarden Euro Schadenersatz bezahlt und in Europa ein Softwareupdate durchgeführt, über dessen Güte man sehr streiten kann. Europa hat bei der Verfolgung eines großen und weltweiten Wirtschaftsskandals schlicht und einfach versagt! Die Europäische Kommission hat daraus aber ihre Schlüsse gezogen und hat so etwas wie eine europäische Sammelklage, eine Richtlinie für Verbands­klagen auf den Weg gebracht, und die ist auch ganz ordentlich. Jetzt kommt aber der gefährliche Zeitpunkt: Diese Richtlinie muss oder soll, so die Kommission, bis 1.1.2019 in Kraft treten. Das ist eine Herausforderung für die österreichische Ratspräsident­schaft, die mit 1. Juli beginnt, und da habe ich angesichts des Bewusstseins, das in dieser Bundesregierung zum Konsumentenschutz vorherrscht, große Sorge.

Wir erinnern uns daran, dass Minister Blümel in irgendeinem Ausschuss, glaube ich, auf die dritte Nachfrage, in welchen Bereichen man Gold Plating, das heißt das Über­erfüllen von EU-Normen, bekämpfen sollte, gesagt hat: beim Konsumentenschutz. Das sehe ich kommen, dass diese Regierung diese Richtlinie möglicherweise derartig ver­wässern wird, dass europaweit kein Fortschritt erzielt werden kann, und das sollten wir hier alle gemeinsam verhindern. – Danke schön. (Beifall bei der Liste Pilz.)

11.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.


11.48.24

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen


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und Herren auf der Galerie! Ja, es geht um eine gute Richtung für Europa. Europa muss die großen Lösungen bringen – wir haben es heute schon gehört –, und inter­nationale Handelsabkommen zwischen Europa und anderen Ländern sind solch große Lösungen.

Schauen wir uns das an: Es geht um ein Handelsabkommen zwischen Kanada, einem Land mit 37 Millionen Einwohnern, und Europa mit 550 Millionen Einwohnern. Ich glaube, die Chancen für die Kanadier sind genauso groß wie für uns, und wir haben die gleichen Standards. Wofür also fürchten wir uns? – Wir fürchten uns nicht vor Kanada, meine Damen und Herren (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ), sondern wir wollen die Chancen sehen, die die österreichische Wirtschaft hat.

Herr Leichtfried, Ihre Polemik heute zu Beginn – ich kenne Sie an und für sich ein wenig anders – hat mich schon ein bisschen gestört. Es gibt nämlich eine siebenseitige Vollmacht, die am 25. Oktober 2016 ausgestellt wurde, die unseren Mag. Walter Grahammer, den außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter, den Ständigen Vertreter Österreichs bei der Europäischen Union, beauftragt, das „Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten“ zu unterzeichnen. Diese Vollmacht ist von Frau Doris Bures und von Herrn Christian Kern unterschrieben. Wir haben das damals mitgetra­gen und tragen es jetzt auch mit, wir haben hier immer eine klare Linie gehabt, aber bleiben wir bei den Fakten, meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wenn wir jetzt unter dem Motto: ein Europa, das schützt, in diese Ratspräsidentschaft gehen und wir als einen der Punkte den Schutz des Wohlstandes auf der Agenda haben – und da gehört die Wettbewerbsfähigkeit ganz oben hingestellt, aber auch die fairen Bedingungen und die Vertiefung des Binnenmarktes –, dann muss ich ganz ehrlich sagen – Kollege Katzian ist jetzt leider nicht im Saal –, wir haben uns immer gegen Gold Plating ausgesprochen, aber wir waren immer ganz klar für faire Bedin­gungen. Und wir haben nicht den Arbeitnehmerschutz infrage gestellt, sondern wir haben uns dagegen gewehrt, dass es überbordende Bürokratie gibt und dass es überharte Schikanen für die Unternehmer gibt, und daran, meine Damen und Herren, hat sich nichts geändert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Herr Minister Blümel hat es ja gesagt, man muss bei den Systemen sparen – auf EU-Seite und natürlich auch bei uns zu Hause. Und wir haben es ja bewiesen, gerade am Beginn der Legislaturperiode, dass wir nicht bei den Menschen sparen: Wir haben einen Familienbonus eingeführt, wir haben den Arbeitslosenbeitrag für die Gering­verdiener gesenkt und wir haben gleich wieder die Mehrwertsteuer für die Hotelbe­triebe gesenkt. Das sind doch alles Maßnahmen, die den Menschen in unserem Lande zugutekommen. Also messen Sie uns an den Taten! Wir haben die ersten Schritte gesetzt, und die sind für die Menschen in unserem Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich komme wieder auf die europäische Ebene: Jeder soll seinen fairen Beitrag leisten. Wir wissen alle, die Internationalisierung und die Digitalisierung stellen uns vor ganz große Herausforderungen. Und darauf haben wir auch reagiert. Einerseits wurde seitens der OECD ein Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuervermeidung ausge­arbeitet, und andererseits haben wir hier in Österreich, um das Ausnützen der unter­schiedlichen Steuersysteme zu unterbinden, bereits in der Vergangenheit viele kon­krete Maßnahmen gesetzt, um die Steuerflucht und den Steuerbetrug massiv einzu­dämmen, meine Damen und Herren.

Und worum geht es jetzt? – Es geht eigentlich um eine Betriebsstättenregelung, nämlich die digitale Betriebsstätte betreffend. Grundsätzlich ist ja der Gewinn in jenem


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Land zu versteuern, in dem sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Das ist ja heute im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr so einfach, weil man ja teilweise nicht mehr weiß, wo die Betriebsstätte ist. Daher können wir das nur auf internationaler Ebene regeln. Der Herr Finanzminister ist da ja hart auf Kurs, und wir werden im Rahmen unserer Ratspräsidentschaft versuchen, hier auch eine Lösung zu finden, aber wir brauchen dazu auch die anderen Länder, und daran arbeiten wir. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Doris Margreiter. – Bitte.


11.53.33

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehgeräten und auf der Galerie! Sie kennen sicherlich das alte Sprichwort: Wer zahlt, schafft an. Und man muss dieser Regierung wirklich gratulieren, denn sie lebt diese Maxime in allen Facet­ten ihrer täglichen politischen Arbeit, aber schauen wir uns das einmal ein bisschen genauer an.

Die Europäische Union ist ein einzigartiges Friedensprojekt. Sie eröffnet die Chance, dass wir als Europäerinnen und Europäer Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gemeinsam lösen, dass wir uns gemeinsam Gedanken machen zu Themen wie Klimawandel, zu mehr Wohlstand für alle und zu einer gerechten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

Apropos gerecht, gerecht ist ein wichtiges Stichwort: Gerecht wäre nämlich auch, dass europaweit agierende Konzerne Steuern wie die Körperschaftsteuer dort abführen, wo die Gewinne erwirtschaftet werden. So hat sich das EU-Parlament im März dafür ausgesprochen, dass es ein europaweit einheitliches und faires System dazu braucht. Was wir aber sehen, ist, dass unser Finanzminister und die Regierung Kurz diese Beschlüsse systematisch blockieren und dass schon jetzt, kurz bevor wir im zweiten Halbjahr 2018 die Ratspräsidentschaft übernehmen, abzusehen ist, dass es inhaltlich dann sicherlich nur um Flüchtlinge, Grenzschutz und Terror gehen wird. Darauf stehen die Boulevardzeitungen, und worauf die Boulevardzeitungen stehen, darauf steht auch diese Regierung, wie sich zeigt – so viel zum Thema Populismus.

Die wahren Flüchtlinge, haben wir heute schon gehört, sind nämlich die Steuerflücht­linge. Die kosten uns ein Vielfaches von dem, was die Flüchtlinge kosten, die Sie immer bekritteln. Während etwa Google weiterhin nur 0,27 Prozent seiner Gewinne in der EU tatsächlich versteuert, werden in Österreich weitere Steuergeschenke verteilt, und die Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne wird auf null gesetzt. Da sagen die größten Unternehmen in diesem Land natürlich Danke. Man darf davon ausgehen, dass dieses Steuergeschenk die Menschen bis zu 6 Milliarden Euro kosten wird.

Erzählen Sie mir nicht, dass es da um Investitionen und um das Ankurbeln der Wirt­schaft geht! Ich komme selbst aus der Wirtschaft. (Abg. Höbart: Aus der Planwirtschaft vielleicht!) Sie sind es nämlich gewesen, die uns beim Budget vor einem Monat erzählt haben, dass es in Zeiten der Hochkonjunktur keine Investitionszuwachsprämie mehr braucht. (Abg. Höbart: Wenn man die Arbeiterkammer als Wirtschaft bezeichnet, dann ja!) Die wurde nämlich ausgesetzt wie viele andere Maßnahmen, die den KMUs geholfen hätten, die gute Auftragslage auch in nachhaltiges Wachstum umzusetzen.

Was macht diese blau-schwarze Regierung, anstatt Waffengleichheit am Markt herzu­stellen? – Sie baut Steuerprüfer ab, Hunderte Stellen werden nicht mehr nachbesetzt, und die haben schon jetzt nicht über zu wenig Arbeit zu klagen. Die Folge ist klar: Die


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schwarzen Schafe kommen noch leichter davon. Die haben aber auch recht fleißig in Sie investiert, denn, wir erinnern uns: Wer zahlt, schafft an.

Und jetzt – und das ist wirklich der Gipfel der Dreistigkeit – sitzt auch die FPÖ da und kämpft plötzlich für Ceta. Die FPÖ hat vor der Wahl noch für die Österreicher gekämpft, für das Volk – eh klar –, und genau dieses Volk, das sie gewählt hat, wird sich ganz sicher recht herzlich bedanken, wenn durch die Einführung von Schieds­gerichten künftig die Konzerne in Österreich das Sagen haben werden und nicht mehr die Regierung. (Abg. Winzig: Es werden keine Schiedsgerichte eingeführt!) Da können Sie noch so oft etwas anderes behaupten, das ist ganz klar so und auch anhand der Fakten nachvollziehbar. (Abg. Winzig: Nein, das stimmt nicht!)

Kommen Sie nicht immer mit dieser Leier, mit dieser hängenden Schallplatte, dass die SPÖ diesem zugestimmt hätte! Die SPÖ hat immer ganz klar und deutlich gesagt, dass wir an eine Ratifizierung hier im Parlament Bedingungen knüpfen, das war immer klar. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe auch gehört, wir hätten es beschlossen. Es ist überhaupt nichts beschlossen. Sie haben es heute im Ministerrat beschlossen, und Sie werden es in dieser Legis­laturperiode hier in diesen Räumlichkeiten unter Schwarz-Blau beschließen. Und das ist wirklich ein Wahnsinn, denn Sie, liebe FPÖ, mit Ihrem Vizekanzler Strache haben Ihre Österreicher, wie Sie sie immer bezeichnen, hinters Licht geführt und an Brüssel verkauft. Und genau das haben Sie immer bei allen anderen angeprangert – so viel dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

Wissen Sie, worum es in einem sozialen Europa, in einem Europa, das ein solch gran­dioses Friedensprojekt ist, wirklich geht? – Es geht um fairen Handel – haben wir heute auch schon gehört – und nicht um bedingungslosen freien Handel. Exporte nach und Im­porte aus Kanada hat es auch jetzt schon gegeben, also tun Sie nicht so, als ob es dann, wenn Ceta nicht umgesetzt wird, kein wirtschaftliches Zusammenarbeiten mehr gäbe!

Es geht auch darum, dass wir Lohn- und Sozialdumping bekämpfen, dass wir dafür sorgen, dass es faire Löhne für Leistung gibt, die Sie ja stets fordern, aber an dieser Stelle gehört auch noch einmal gesagt: Sie wollen dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das wir in Österreich 2011 im Zuge der Ostöffnung geschaffen haben, auch wieder zurückfahren, und zwar so, dass wieder die Konzerne davon profitieren und die kleinen Unternehmen auf der Strecke bleiben. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Diese Position vertreten Sie übrigens auch in der EU. Sie wollen sich die Kontrolle unter den Nagel reißen und künftig bestimmen, wer kontrolliert wird und wer nicht.

Wir erinnern uns wieder daran: Wer zahlt, schafft an. Das ist nicht im Sinne der arbei­tenden Menschen in diesem Land, sage ich Ihnen. Natürlich gibt es auch in Konzernen arbeitende Menschen. Das hat keiner so gewollt, aber Sie haben es so gewollt ...


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schlusssatz kommen, bitte!


Abgeordnete Doris Margreiter (fortsetzend): ... und der, der Sie im Wahlkampf unter­stützt hat. Und damit gilt wieder: Wer zahlt, schafft an. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.


11.59.34

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Ich glaube, es


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 82

ist sehr wichtig, dass wir hier zwei Dinge unterscheiden: Wir haben heute um 15 Uhr noch eine Dringliche zum Thema Ceta, und wir reden jetzt ein bisschen allgemeiner über die Europäische Union unter der durchaus populistischen Headline: „Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne“. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das auseinanderhalten.

Milton Friedman hat einmal Folgendes gesagt: „You must distinguish sharply between being pro free enterprise and being pro business.“ – Was meint er damit, was ist seine Intention? – Er meint, dass der größte Feind des freien Marktes teilweise die Ge­schäfts­leute, und zwar die großen Geschäftsleute sind. Warum? – Weil er der Meinung ist, dass das Problem ist, dass all diese Geschäftsleute natürlich nicht auf ihre Privi­legien, die sie bekommen haben, verzichten wollen. Sie wollen sehr wohl den freien Markt, aber nicht auf Privilegien verzichten.

Seien wir ehrlich: Wir alle haben in den letzten Wochen, Monaten und Jahren viele Termine mit Unternehmern gehabt, mit der Wirtschaftskammer, mit weiteren Vertre­tern, mit Lobbyisten, aber keiner von uns wird einen Termin mit der Wirtschaftskammer gehabt haben, bei dem ihm ein Wirtschaftskämmerer gesagt hat: Schaffen wir die Gewerbeordnung ab und machen wir es für neue Unternehmen einfacher, in den Markt einzudringen! – Das ist eine Utopie, das gibt es einfach nicht, und das ist ein Riesen­problem. Wir haben ein System der Privilegien gebaut, das genau dazu führt, dass niemand eben diese Privilegien aufgeben will.

Ich habe schon vorhin gesagt, der Titel der heutigen Aktuellen Europastunde ist: „Ein Europa für die Menschen und nicht für die Konzerne“ – ich darf ergänzen: für die jungen Menschen, denn das System, das wir haben, dieses System der Privilegien, ist etwas Alteingesessenes. Es ist ein alteingesessenes System, das am Ende des Tages an uns jungen Menschen picken bleiben wird, weil wir nicht die Chance haben, mit jungen und neuen, innovativen Ideen etwas zu machen.

Selbst die neuen Konzerne, die jetzt immer wieder in den Medien genannt werden, wie Google, Facebook, Amazon et cetera, haben genau diese alten Privilegien genutzt und sind dadurch Gatekeeper geworden. Sie sind Gatekeeper, was so viel bedeutet wie: Sie verwehren anderen neuen Unternehmen den Zutritt.

An der University of Chicago gab es vor ein, zwei Monaten eine Konferenz mit der amerikanischen Kartellbehörde und Vertretern aus dem Silicon Valley, und eines der Argumente, das einer der Vortragenden dort vorgebracht hat, war: „there is a ,kill zone‘ around Alphabet“ – also Google – „and Facebook, which startups cannot survive“. – Genau das ist das Problem, genau das sollte uns zu denken geben: dass diese Privilegien, die alteingesessene Unternehmen haben, für junge Unternehmen schädlich sind, natürlich genauso für Klein- und Mittelbetriebe.

Wenn wir schon bei der Kartellbehörde sind – Frau Kollegin Mlinar hat es vorhin angesprochen –, es ist eine Kollegin unserer liberalen Partnerorganisation gewesen, Frau Vestager, die auch Apple besteuert hat, die Apple 13 Milliarden Euro hat zahlen lassen, nämlich deswegen, weil es in Irland illegale Subventionen bekommen hat. Genau diese illegalen Subventionen, die es dort bekommen hat, sind dieses alte System, das wir endlich aufbrechen müssen, um jungen, neuen Unternehmern eine Chance zu geben.

Auch in Österreich gibt es einige dieser Unternehmen; diese sind meist staatsnahe und seit Jahrzehnten in ihrer Position fixiert. Warum ist das so? – Weil sie Arbeits­platz­beschaffer sind: Arbeitsplatzbeschaffer teilweise für die Regierung und auf der anderen Seite auch Arbeitsplatzbeschaffer für die mächtigste Generation, die es in den letzten Jahrzehnten gegeben hat, nämlich die Babyboomer-Generation. Deren Vertreter haben sich in diesen staatsnahen Unternehmen ordentlich eingenistet – ich muss das


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 83

leider so sagen – und geben den jungen Menschen dadurch nicht die Chance, irgend­wo innovativ zu werden, irgendwo Chancen zu ergreifen, und mit unseren Gesetzen, mit unseren Regelungen auf europäischer Ebene schützen wir diese Unternehmen immer wieder, um ja nicht neuen Unternehmen, neuen Ideen eine Möglichkeit zu geben.

Die Europäische Union, von der ich träume, ist etwas größer. Die Europäische Union, von der ich träume, hat nicht mehr diese allumfassenden Regulierungen; diese Euro­päische Union hat einen freien Markt, auf den wir stolz sind, einen Wettbewerb, auf den wir stolz sind und der endlich all diese Privilegien beiseiteschiebt. Die Europäische Union, von der ich träume, gibt jungen Menschen Chancen und gibt jungen Unterneh­mern und innovativen Ideen die Möglichkeit, sich voll zu entfalten.

Ich glaube, abschließend ist wichtig, zu sagen – insbesondere in Richtung SPÖ und da wiederum insbesondere in Richtung Kollegen Leichtfried –: Konzerne sind nicht böse, es ist das System – Sie haben das System mehrfach angesprochen. Es ist das alte System, das böse ist, weil dieses System den Konzernen, den großen Unternehmen und einzelnen Gruppen Privilegien gibt, die es unmöglich machen, dass sich neue, junge, innovative Ideen entfalten. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.04


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

12.04.56Ankündigung eines Dringlichen Antrages


Präsidentin Doris Bures: Der Klub der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen An­trag 229/A(E) der Abgeordneten Mag. Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ableh­nung von CETA und Konzernklagerechten“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag frühestens 3 Stunden nach Ein­gang in die Tagesordnung, das wäre in diesem Fall also 15.05 Uhr, behandelt wer­den.

12.05.30Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte
über die Anfragebeantwortung 249/AB


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 249/AB der Anfrage 257/J der Abgeordneten Cox, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen – Besuch des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Landeshauptmannes der Steiermark an der Volksschule Murfeld“ durch den Herrn Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport abzuhalten. (Abg. Höbart: Die Sozialistische Jugend ...!)

Da für die heutige Sitzung, wie soeben besprochen, die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird diese kurze Debatte im Anschluss daran stattfinden.

 

12.06.30Einlauf und Zuweisungen


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.


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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 717/J bis 821/J

2. Anfragebeantwortungen: 317/AB bis 502/AB

3. Regierungsvorlagen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nach­haltig­keit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (110 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Ein­kommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111 d.B.)

Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe (137 d.B.)

Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Pflanzenschädlingen (Pflanzenschutzgesetz 2018) (138 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (143 d.B.)

3. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Südtirol Autonomieentwicklung 2013-2017; Austauschseite (Zu III-132 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg März 2018, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 13 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanz­stabilisierungs­gesetz über die im 1. Quartal 2018 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 14 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Euro­päischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 1. Quartal 2018 (Vorlage 15 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 und § 60 Abs. 3 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) sowie über zugestimmte Vorbelastungen im 1. Quartal 2018 (Vorlage 16 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 3 betreffend "Lückenschluss des Lärmschutzes im Bereich der Autobahn sowie im Bereich der Bahngleise im Tiroler Wipptal", überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:


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Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossen­schaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Siche­rung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (112 d.B.)

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports (114 d.B.)

Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Über­ein­kommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (145 d.B.)

Justizausschuss:

Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (113 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Uni.PR – Verein zur Förderung der Öffentlich­keitsarbeit der österreichischen Universitäten – Reihe BUND 2018/25 (III-135 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Gewährung von Ausgleichszulagen in der Pensionsversicherung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/26 (III-137 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Pensionsrecht der Bediensteten der ÖBB; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/27 (III-138 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Technische Universität Wien – Finanzsituation; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/28 (III-139 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Auswirkungen des Kollektivvertrags für Arbeitneh­­merInnen der Universitäten; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/29 (III-140 d.B.)

Umweltausschuss:

Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die aus­gewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (144 d.B.)

Volksanwaltschaftsausschuss:

41. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2017) (III-86 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Justizausschuss:

Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 28. April 2016 be­tref­­fend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen, Nr. 141/E XXV. GP, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III­141 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Arbeitsbericht der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) für das Jahr 2017 (III-136 d.B.)


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Verfassungsausschuss:

Datenschutzbericht 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III-134 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-142 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zwischen der Republik Alba­nien, der Republik Österreich, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, Ungarn, der Republik Mazedonien, der Republik Moldau, Montenegro, Rumänien, der Republik Serbien und der Republik Slowenien über den automatisierten Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten

*****

Behandlung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 4 und 5, 6 und 7, 8 bis 18, 19 und 20 sowie 21 bis 32 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 120, SPÖ und FPÖ je 107 sowie NEOS und Liste Pilz je 36 Minuten.

Wir kommen gleich zur Abstimmung über diese von mir dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche um Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

12.07.441. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (108 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bun­desgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Inte­grationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Devisengesetz 2004, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanz­markt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbank­gesetz 1984, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Ab­wick­lungsgesetz, das Sanktionengesetz 2010, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018, das Bundeshaushaltsgesetz


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2013, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Gesundheits- und Kranken­pfle­gegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahn­ärztekammergesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das IVF-Fonds-Gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundes­gesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychothe­rapie­gesetz, das EWR-Psychologengesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Arz­nei­mittelgesetz, das Blutsicherheitsgesetz 1999, das Gewebesicherheitsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinpro­duktegesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Organtransplantationsgesetz, das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das Gehaltskassengesetz 2002, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Tiermate­rialien­gesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Tierschutzgesetz, das Tiertransportgesetz 2007, das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Suchtmittelgesetz, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Gentech­nik­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Bundesgesetz über die Austro Control GmbH, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, das Amateurfunkgesetz 1998, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das Eisen­bahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Führerscheingesetz, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Klima- und Energiefondsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kraftfahrliniengesetz, das Postmarktgesetz, das Schifffahrtsgesetz, das Seeschifffahrtsgesetz, das Weltraumgesetz, das Patent­gesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) (139 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespen­sionskasse AG geändert wird (140 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte, Herr Abge­ordneter.



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12.08.34

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Bundesminister! Wir besprechen den dritten Teil der Veränderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung, die Anpassung der Materiengesetze, und ich muss am Beginn meiner Rede festhalten, dass ich eigentlich sehr enttäuscht bin von der Vorgangsweise der Regierung, die sich schon in mehreren Dingen dadurch aus­gezeichnet hat, dass sie das Parlament massiv missachtet, beispielsweise durch die Bestellung eines Nationalratspräsidenten auf drei Wochen. Das heißt, man nimmt das Parlament nicht ernst.

Das hat sich bei diesem Gesetz jetzt weiter fortgesetzt, indem man hier Materien­ge­setze versteckt hat, die nichts, aber schon überhaupt nichts mit der Datenschutz-Grundverordnung zu tun haben, die nicht einmal einen Bezug zu ihr hergestellt haben, sondern letztendlich Materiengesetze waren, die in ganz anderen Ausschüssen, nämlich im Finanzausschuss, zu behandeln gewesen wären. Sogar die Kollegen der Freiheitlichen Partei – ich nehme an, das war keine gespielte Überraschung – waren überrascht davon, dass diese Materiengesetze in diesem Gesetz verpackt waren. Das ist eine Missachtung des Parlaments, wie ich sie hier seit 17 Jahren noch nicht erlebt habe. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich muss auch meinen Unmut kundtun, dass Präsident Sobotka da nicht eingeschritten ist betreffend die Art und Weise, wie man das Parlament behandelt und den Gesetz­werdungsprozess, den sich das Parlament selbst gegeben hat, in verschiedenen Ausschüssen eigentlich missachtet. Ich halte das für ein Versagen des Präsidenten – es tut mir leid, dass er heute nicht hier sitzt, und ich werde das auch in einer schrift­lichen Anfrage noch einmal thematisieren –, und ich halte es insbesondere für ein voll­kommen ungerechtfertigtes und das Parlament missachtendes Verhalten des Finanz­minis­teriums.

In dem Paket waren drei Gesetze verpackt, die nichts mit dem Datenschutz zu tun haben, und in den Materiengesetzen, in denen man einen Bezug zum Datenschutz hergestellt hat, waren dann trotzdem noch einmal Veränderungen enthalten, die nichts mit dem Datenschutz zu tun haben. Wenn man schon eine so schwierige Materie anzupassen versucht, ist das eine Vorgangsweise, die das Vertrauen vollkommen untergräbt, und ich frage mich, wie wir ein Deregulierungsgesetz machen sollen, mit dem wir 5 000 Vorschriften abschaffen und 4 500 davon wieder einführen? Wer sagt uns, dass die nicht verändert wurden, wenn man die Vorgangsweise, die manche Ministerien hier an den Tag legen, zugrunde legt? (Abg. Schieder: Das stimmt!) – Das heißt, das Misstrauen, das Sie jetzt gesät haben, ist wahrscheinlich größer als das, was Sie dadurch erreicht haben.

Ich glaube auch, dass es für den Koalitionspartner sehr schwierig wird, Ihnen dieses Vertrauen entgegenzubringen, dass Sie in den Materiengesetzen nichts verändern, wenn Sie das Deregulierungsgesetz umsetzen wollen. Ich halte diese Vorgangsweise für echt skandalös und in den letzten 20 Jahren nicht dagewesen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

Zum Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz selbst: Bei all diesen drei Materien, die wir besprochen haben, wurde eine Riesenchance versäumt. Wir haben eine Chance versäumt, ein modernes Datenschutzrecht in Österreich einzuführen. Wir haben es nicht gemacht, wir sind vor den Konzernen in die Knie gegangen. Und was da von ÖVP-Seite als „Beraten statt strafen“ gefeiert wird, ja, liebe Freunde, was heißt denn das? – Wenn Facebook 10 000 Datensätze missbräuchlich verwendet und illegal an irgendwelche ausländischen Datenverarbeiter weitergibt, dann geht der Herr Bun­deskanzler zu Facebook und berät Facebook? – Das ist ja an Lächerlichkeit nicht mehr


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zu überbieten, was Sie da abliefern! Das ist doch absurd! Absurd ist das, was Sie hier abliefern! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das heißt, in Wirklichkeit geht es darum, dass Sie die Großen schützen. Ich weiß nicht, warum man Google, Facebook und andere vor Verbandsklagen schützt, denn das ist doch die einzige Möglichkeit, diese Giganten mit rechtlichen Mitteln in die Knie zu zwingen. Sie verweigern den Einzelnen den Rechtsschutz und bieten dafür den Kon­zernen alle rechtlichen Möglichkeiten.

In Wirklichkeit ist das eine versäumte Chance. Sie sind sogar gegen die Absicht der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union unterwegs, weil Sie nämlich die Chance, Widerspruchsrechte ganz selten geltend zu machen, in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit gänzlich abgeschafft haben, ohne irgendeine Möglichkeit zu reagieren. Auch das halte ich für europarechtswidrig.

In Wirklichkeit haben Sie eine Riesenchance verpasst. Sie sind wieder vor den Großen in die Knie gegangen. Die FPÖ behauptet noch immer, der Vertreter des kleinen Man­nes zu sein. Sie unterstützen ausschließlich Großkonzerne! Sie machen das in diesem Gesetz, Sie machen das bei Ceta und Sie machen das bei allen anderen Gelegen­heiten. Darüber hinaus ist die Vorgangsweise, wie Sie mit dem Parlament umgehen, skandalös! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker. – Zwischenruf des Abg. Höbart.)

12.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.14.02

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister auf der Regierungsbank! Ich muss auf Kollegen Wittmann eingehen, weil es wichtig ist, dass die Zuseherinnen und Zuseher wissen, was wirklich passiert ist. (Abg. Plessl: Das haben sie ja soeben erfahren! – Ruf bei der SPÖ: Heraus mit der Wahrheit! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Da bin ich aber gespannt!)

Herr Kollege Wittmann, es ist für Sie und Ihre Fraktion, die Sozialdemokratie, gut, wenn Sie eine gewisse Linie beibehalten. Sie verlieren vollkommen das in Sie gesetzte Vertrauen, wenn Sie Ihre Positionen von der Zeit, als Sie in der Regierung waren, zu der Zeit, in der Sie nicht mehr in der Regierung sind, vollkommen ändern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Es ist zu Ihrem Nachteil und zum Nachteil der Demokratie.

Herr Kollege Wittmann, wofür sind wir hier in diesem Haus denn sonst zuständig? – Dass wir auf etwas draufkommen, was vielleicht nicht hier hereingehört. Insofern sind wir Ihnen auch dankbar, Herr Kollege Wittmann: Sie waren derjenige, dem es aufgefallen ist, dass ein Teil aus dem Finanzressort nichts mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu tun hat. Ich stehe nicht an, hier zu sagen, das war okay, das hätte anders sein sollen. – Wir sind Ihnen dankbar. (Abg. Plessl: Wer hat das hinein­genom­men?)

Aber es ist wichtig, dass dann der parlamentarische Prozess auch starten kann, und den Weg sind wir gegangen – gemeinsam. Alle Fraktionen sind den Weg gegangen, alle gemeinsam haben wir gesagt, wir wollen das herausnehmen, wir geben den Res­sorts auch eine Chance, das zu überprüfen.

Die Ressorts sind unserem Verlangen nachgekommen: Alle Ressorts haben uns gemeldet, was konkret mit der Datenschutz-Grundverordnung etwas zu tun hat, was nichts damit zu tun hat und wo es Mischkompetenzen gibt.


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Weil es in einem Bereich so eine Mischkompetenz gibt, ist heute der Finanzminister hier: weil es auch für den Wirtschaftsstandort ganz wichtig ist, dass unsere Banken im zweiten Halbjahr dieses Jahres nachrangige Anleihen vergeben können, und weil es für unseren Wirtschaftsstandort wichtig ist, dass wir unseren Gläubigerschutz hier durchbringen – da geht es um einen Gläubigerschutz, um eine EU-Richtlinie, die es zum Schutz der Anleger gibt.

All das sollte eigentlich auch in Ihrem Interesse sein als Anwalt und als Vertreter der Österreicherinnen und Österreicher, damit wir einen verstärkten Anlegerschutz auch in Österreich bekommen, Herr Kollege Wittmann! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Um das Thema abzuschließen: Das Parlament hat seine Arbeit getan, das Parlament kommt dieser Arbeit nach, und – wir kontrollieren die Regierung – auch die Regierung ist dem nachgekommen. Daher darf ich jetzt einen Abänderungsantrag einbringen, in dem genau diese Bestimmungen, die Sie zuvor kritisiert haben, aus dieser Vorlage herausgenommen werden, danach extra dem Finanzausschuss zugewiesen werden, dort der Beratung zugeführt werden und dort zur Beschlussfassung kommen. Somit können alle Österreicherinnen und Österreicher sicher sein, dass hier, in diesem Parla­ment, Finanzsachen im Finanzausschuss bleiben und Datenschutz im Verfassungs­bereich bleibt. Das ist somit klargestellt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Jetzt muss ich alle Zuseherinnen und Zuseher um ein bisschen Geduld bitten – das wird dauern. Aus protokollarischen Gründen muss ich den Antrag wörtlich vorlesen, und das dauert etwas. (Abg. Jarolim: Wir können ja einen Imbiss einnehmen!) Ich bringe nun folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht des Verfassungsausschusses (139 der Beilagen) über die Regie­rungs­vorlage (108 der Beilagen) betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpas­sungs­gesetz 2018

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses 139 der Beilagen betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Es entfallen

a) im Titel die Wendungen „das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz,“ und „das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011,“,

b) im Inhaltsverzeichnis die Einträge „6 Änderung des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes“, „15 Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes“ und „16 Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011“ und

c) die Art. 6, 15 und 16.

2. Die bisherigen Artikel 7 bis 14 erhalten die Bezeichnungen „6“ bis „13“; die bis­herigen Artikel 17 bis 103 erhalten die Bezeichnungen „14“ bis „100“. Im Inhaltsver­zeichnis werden die Artikelbezeichnungen entsprechend geändert.

3. In Artikel 22 neu wird in Z 3 in § 104a Abs. 2 folgender Satz angefügt:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 91

„Soweit der Wirkungsbereich der Präsidentin des Nationalrates oder des Präsidenten des Nationalrates oder der Präsidentin des Bundesrates oder des Präsidenten des Bundesrates betroffen ist, sind die Verträge durch die Republik Österreich, vertreten

1. durch die Präsidentin des Nationalrates oder den Präsidenten des Nationalrates oder

2. durch die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Präsidentin des Nationalrates oder mit dem Präsidenten des Nationalrates

abzuschließen.“

*****

Vielen Dank, meine Damen und Herren!

Abschließend darf ich noch die Besuchergruppe aus Bad Erlach ganz herzlich hier willkommen heißen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)

12.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (139 der Beilagen) über die Regierungs­vorlage (108 d. B.) betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (139 d. B.) betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Es entfallen

a) im Titel die Wendungen »das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz,« und »das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011,«,

b) im Inhaltsverzeichnis die Einträge »6 Änderung des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes«, »15 Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes« und »16 Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011« und

c) die Art. 6, 15 und 16.

2. Die bisherigen Artikel 7 bis 14 erhalten die Bezeichnungen »6« bis »13«; die bisherigen Artikel 17 bis 103 erhalten die Bezeichnungen »14« bis »100«. Im Inhalts­verzeichnis werden die Artikelbezeichnungen entsprechend geändert.

3. In Artikel 22 neu wird in Z 3 in § 104a Abs. 2 folgender Satz angefügt:

„Soweit der Wirkungsbereich der Präsidentin des Nationalrates oder des Präsidenten des Nationalrates oder der Präsidentin des Bundesrates oder des Präsidenten des Bundesrates betroffen ist, sind die Verträge durch die Republik Österreich, vertreten


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 92

1. durch die Präsidentin des Nationalrates oder den Präsidenten des Nationalrates oder

2. durch die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Präsidentin des Nationalrates oder mit dem Präsidenten des Nationalrates

abzuschließen.“

Begründung:

Zu Z 1 und 2:

Mit dieser Abänderung sollen drei Materiengesetze, welche nicht Anpassungen an die DSGVO beeinhalten, sondern der Umsetzung der EU-Geldmarktfondsverordnung dienen, aus dem Sammelgesetz 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 herausgenommen und einer separaten Beschlussfassung zugeführt werden.

Zu Z 3:

Entsprechend der bisherigen Praxis im Bereich des Vertragsabschlusses mit der Bundesrechenzentrum GmbH und der Buchhaltungsagentur des Bundes soll auch künftig sichergestellt sein, dass Verträge mit Wirksamkeit für den Bereich des Natio­nalrates und des Bundesrates nur von der Präsidentin des Nationalrates oder dem Präsidenten des Nationalrates bzw. nur im Einvernehmen mit dieser oder diesem abgeschlossen werden dürfen.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist damit ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte.


12.19.35

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, worauf die gerade geäußerte Kritik des Kollegen Gerstl am Kollegen Wittmann gefußt hat.

Ich denke, es sind zwei Dinge, die wir hier unterscheiden müssen: Wir haben einerseits ein Finanzministerium, das versucht hat, Dinge in ein Gesetzespaket zu bringen, die nicht dort hingehören. Das ist, finde ich, alles andere als in Ordnung, und das müssen wir als Parlament auch ganz klar kritisieren. Wir haben andererseits, und das gestehe ich Kollegen Stefan und Kollegen Gerstl zu, ein selbstbewusst auftretendes Parla­ment – zu Recht, ich fordere das noch viel öfter ein –: Wir alle gemeinsam haben klar gesagt, dass wir uns eine solche Vorgehensweise nicht bieten lassen, und dass wir entsprechend auch die Teile, die nicht zum Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz gehören, wieder rausnehmen – zumindest fast alle, denn bei ein paar besteht die Not­wendigkeit aufgrund der Umsetzungsfrist.

Ich glaube, diese Frage, wie mit dem Nationalrat oder wie mit uns als Parlamentariern umgegangen wird, ist etwas, das wir grundsätzlich viel, viel ernster nehmen sollten. Wir hatten die Debatte in der Früh schon, trotz eines Bundeskanzlers, der an und für sich zwar ordnungsgemäß nach der Bundesverfassung vertreten ist. Ich glaube trotzdem – und ich habe das auch sehr klar geäußert –, dass es mir als Parlamentarier auch zusteht, so etwas zu kritisieren.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 93

Genauso ist es auch hier: Wir sollten klar kritisieren, dass die parlamentarischen Ge­pflogenheiten da eben nicht beachtet wurden. Wir können über andere Dinge in diesem Zusammenhang auch noch reden, wie die Frage – wir haben es im Ausschuss schon diskutiert – der Begutachtungsfrist. Zwölf Tage Zeit für die Begutachtung von 200 Materiengesetzen – das ist einigermaßen schwierig. Ich weiß, dass das nicht Sie waren, Herr Bundesminister, sondern dass es die Vorgängerregierung nicht geschafft hat, das Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz rechtzeitig auf den Weg zu bringen, aber wenn wir uns ehrlich sind, ist es zwar nicht unmöglich, so ein so umfassendes Paket in zwölf Tagen abschließend zu beurteilen, aber es ist eine unglaubliche Heraus­forderung. Das alles sind Dinge, die wir uns in Zukunft nicht gefallen lassen sollten.

Auch im Ausschuss gab es etwas, das ich sehr klar kritisiert habe. Eigentlich bestand quasi eine Abmachung, dass aus allen Ministerien Mitarbeiter zur Verfügung stehen, falls es Fragen gibt, da es sich eben um ganz unterschiedliche Materiengesetze han­delt. Aus einigen Ministerien oder zumindest aus einem war niemand da, und ich emp­finde es dann als sehr schwierig, so die Debatte zu führen.

Das alles sind Dinge, wogegen wir uns parlamentarisch einfach wehren sollten, da wir dann natürlich, wenn wir Fragen haben, keine Antworten bekommen Es ist mir klar, Herr Bundesminister Moser, dass Sie die auch nicht alle geben können, das ist gar nicht die Frage, aber genau deswegen verständigen wir uns ja auf entsprechende Vorgangsweisen.

Zum Inhaltlichen: Wir werden dem Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz so nicht zustimmen. Ich halte, wie schon beim ersten Teil, grundlegende Dinge für DSGVO-widrig. Es werden hier pauschal Betroffenenrechte ausgeschlossen, es wird pauschal – insbesondere im Gesundheitsbereich  das Widerspruchsrecht ausgeschlossen, es wird pauschal das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ausgeschlossen, es wird pauschal die Informationspflicht ausgeschlossen. Ich halte das schlichtweg für euro­parechtswidrig und für nicht sonderlich geschickt, dass hier sehenden Auges eine europarechtswidrige Gesetzeslage hergestellt wird.

Das sehe übrigens nicht nur ich so, sondern auch die österreichische Datenschutz­behörde, und wer, wenn nicht die österreichische Datenschutzbehörde, hat ent­sprechende Kompetenz in diesem Zusammenhang. Was wir hier tun, ist, dass wir in vielen Be­reichen sehr großflächig Betroffenenrechte ausschließen; das ist nicht im Sinne des Datenschutzes, das ist nicht im Sinne der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, und damit ist es auch nicht im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher.

Ich verstehe nicht, wieso wir das machen. Gerade bei der Datenschutz-Grundver­ord­nung haben das Europäische Parlament und auch einzelne Abgeordnete über Jahre hinweg für ein umfassendes und hohes Datenschutzniveau – und das europaweit – gekämpft, und was wir jetzt tun, ist, das in Teilbereichen zu untergraben und auszu­höhlen, und das halte ich eindeutig für den falschen Weg. (Beifall bei den NEOS.)

12.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.


12.23.28

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Datenschutz-Grundverordnung ist das Thema, und das bedeutet, dass ein Gesetzeswerk der Europäischen Union unmittelbar in Österreich anwendbar ist, und zwar bereits ab 25. Mai dieses Jahres, also in neun Tagen.


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Leider hat es die vorherige Bundesregierung verabsäumt, die Umsetzung durchzu­führen, weshalb es uns jetzt obliegt, und das in relativ kurzer Zeit, das zu machen. Insofern ist auch der Hinweis des Kollegen Wittmann interessant, dass da eine große Chance vertan wurde; also wenn jemand eine große Chance hatte, hier in Ruhe etwas umzusetzen, dann war es die SPÖ in der Regierung. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Das ist leider nicht passiert, aber darauf werde ich nachher noch eingehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Tatsache ist, dass diese Datenschutz-Grundverordnung eben unmittelbar anwendbar ist, es aufgrund der Rechtssicherheit und Klarheit aber notwendig ist, dass das in den einzelnen Gesetzen in Österreich umgesetzt wird, und wir uns darum bemüht haben, diese Datenschutz-Grundverordnung möglichst wenig einschränkend für die Öster­reicher, die Rechtsanwender umzusetzen. Daher werden diesmal wieder über 100 Ge­setze im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung geändert – also eine riesige Zahl.

Da muss ich jetzt Kollegen Wittmann zustimmen, dem ich auch dankbar dafür bin, dass er im Ausschuss unmittelbar darauf hingewiesen hat, dass man nämlich versucht hat, bei dieser großen Zahl von Gesetzen Materien unterzubringen, die nichts mit der Datenschutz-Grundverordnung zu tun haben. Das ist eine Vorgangsweise, die, mit Verlaub gesagt, leider nicht einmalig ist, daher verstehe ich auch nicht, Herr Kollege Wittmann – ich schätze Sie ja sehr, auch für Ihre Sachlichkeit –, dass man so tut, als wäre das einmalig. Das ist ja leider in den letzten Jahren – zumindest seitdem ich hier bin – immer wieder versucht worden, zumindest bei den Budgetbegleitgesetzen: Immer wenn man eine große Zahl an Gesetzen hatte, wurde gern einmal versucht, Dinge zu verstecken, die man auf diesem Umweg dann leicht durchbringt, weil darüber nicht mehr debattiert werden kann. Dann kommt das in die falschen Ausschüsse, beim Budgetbegleitgesetz ist es dann im Finanzausschuss; das waren zum Beispiel oft Themen, die eigentlich in den Justizbereich gehört hätten, und andere.

Also das ist leider nicht einmalig, aber ich bin froh darüber, dass wir uns hier jetzt einmal verständigt haben, als Parlament, dass wir uns dagegen wehren, denn es war in diesem Fall konkret das Finanzministerium, das zumindest drei Gesetzesvorschläge miteingebracht hat, die nichts mit der Datenschutz-Grundverordnung zu tun haben. Das Problem ist ja, dass wir dann nicht darüber debattieren können, denn der Verfas­sungsausschuss hat schlicht und einfach nicht die Kompetenz, diese Themen zu debattieren; ob denen von uns an sich zuzustimmen wäre oder nicht, ist ein ganz anderes Thema.

Das ist einfach eine falsche Vorgangsweise, und deswegen haben wir uns auch gemeinsam darauf verständigt, dass wir diese Gesetzesmaterien herausnehmen, dem Finanzausschuss zuweisen, dieser dann darüber verhandelt und das dann – wie auch immer – beschlossen wird oder nicht. Jedenfalls war diese Vorgangsweise tatsächlich nicht in Ordnung, und wir werden wirklich darauf achten, dass das in Zukunft nicht mehr passiert. Wir sind auch darüber gestolpert, wir haben das aufgrund dieser großen Zahl an Gesetzen, die hier geändert werden, übersehen, aber die ÖVP hat das ge­mein­sam mit uns kritisiert, und wir haben es eben gemeinsam gelöst. Bitte tun Sie aber nicht so, als wäre das einmalig und jetzt der größte Skandal im Parlamentarismus!

Es ist nicht in Ordnung, und wir stehen nicht an, klarzustellen, dass wir für den Hinweis dankbar sind. Wir werden das in Zukunft noch genauer beachten und werden die Fachministerien – wenn so etwas passiert – jedes Mal wieder ganz gezielt darauf hinweisen und nachfragen, damit sie uns nur das liefern, was wirklich unmittelbar sachlich dazugehört. Das einmal zu diesem Teil.


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Zur Datenschutz-Grundverordnung muss man schon eines sagen: Das ist eben eine Vorgabe der Europäischen Union. Ich beziehungsweise wir in der freiheitlichen Frak­tion sind da mit vielen Dingen nicht sehr glücklich. Man wollte damit in erster Linie die großen Internetkonzerne erreichen und hat in Wahrheit damit aber sehr viele kleine Unternehmen massiv belastet. Den Ansatz Beraten statt strafen haben Sie, Herr Kollege Wittmann, jetzt also auch auf Facebook oder Google bezogen, und das ist natürlich schon sehr polemisch (Zwischenruf des Abg. Wittmann), denn tatsächlich geht es darum, dass diese Datenschutz-Grundverordnung alle kleinen Unternehmen betrifft, und es ist nicht zu verachten, was das bedeutet.

Jedes Reinigungsunternehmen, jeder Tischler, jedes kleine Einmannunternehmen oder Drei-, Fünf- oder Zehnmannunternehmen, das mit derartigen Themen nichts zu tun hat, ist unmittelbar davon betroffen, muss sehr großen Aufwand betreiben und ist durchaus auch von Strafen bedroht. Das ist unglaublich.

Ich möchte dazu ein Beispiel bringen: Ein Anwalt – Kollege Wittmann ist ja auch An­walt –, der einen Kaufvertrag entwerfen soll, darf diesen den Parteien künftig nicht mehr zur Ansicht schicken, sondern muss ihnen zuerst einmal eine Mitteilung schicken, ob er berechtigt ist, die Daten zu verarbeiten – denn in einem Kaufvertrag stehen nun einmal Daten drinnen –, und erst wenn er die Meldung zurückbekommt, dass er die Daten verarbeiten darf, darf er den Kaufvertragsentwurf an die Parteien verschicken. Wenn der Anwalt diese Meldung nicht zurückbekommt, weil diese nicht verstanden wird oder die Parteien ihre E-Mails nicht lesen, dann darf er diesen Entwurf gar nicht verschicken.

Das sind jetzt nur Kleinigkeiten, und die Rechtsanwälte werden es schaffen, damit umzugehen, aber man sieht schon, welchen Aufwand, auch volkswirtschaftlichen Aufwand, der völlig unproduktiv ist, man da geschaffen hat. Grundsätzlich ist diese Datenschutz-Grundverordnung auch für mich ein Thema, aber es ist nun einmal EU-Recht, es ist unmittelbar anwendbar, und daher haben wir aus unserer Sicht das Beste daraus gemacht. Das ist das, was wir heute eben auch wieder tun. In 103 Gesetzen setzen wir das um, und wir bemühen uns, das zumindest mit einer möglichst geringen Belastung für die Österreicher, für die Wirtschaft, aber auch für die Bürger umzusetzen. Aus unserer Sicht steht daher einer Zustimmung nichts im Weg. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.29


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.


12.30.02

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja das Vorrecht des Redners der kleinsten Fraktion, alle zu langweilen, indem man wiederholt, was bisher schon drei‑, vier- und fünffach gesagt wurde. Ich sage einfach, die inhaltlichen Einwände gegen die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, die Kollege Scherak formu­liert hat, sehen wir genauso. Da wurde eine Chance vertan. Größtenteils hält das vermutlich europarechtlich nicht, wir werden es in einigen Jahren sehen, wenn die entsprechenden Beschwerden und Rechtsmittel dazu Erfolg haben werden.

Lassen Sie mich aber die Gelegenheit nutzen und noch einmal auf diese Malaise von Sammelgesetzen und den Versuch, in ein Sammelgesetz, das der Umsetzung des Datenschutzes dienen soll, inhaltliche Dinge hineinzubringen, die damit gar nichts zu tun haben, zurückkommen! Das ist schon eine prinzipielle Frage, mit dem sich das Parlament noch etwas gründlicher beschäftigen sollte. Es ist nicht nur so, dass im Ausschuss nicht Vertreter aller Ministerien anwesend waren, es war leider der Vertreter


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des Finanzministeriums dort, der auf die Frage, warum denn da materienspezifische Änderungen enthalten sind, die mit dem Datenschutz nichts zu tun haben, antwortete: Das kann ich Ihnen nicht sagen! – Das geht nicht! Das darf nicht sein!

Tatsächlich ist es nur der Opposition zu verdanken, dass etwas, was routinemäßig hier im Haus nicht gelesen wird, nämlich 103 Gesetze in Form eines Sammelgesetzes, überhaupt so weit vom Parlament zur Kenntnis genommen wurde, dass die Regie­rungsparteien erfahren haben, was Sie hier vorgelegt haben. Das ist schon ein ganz grundsätzliches Problem des Parlamentarismus; wenn sich nämlich die Mitglieder dieses Hauses nicht darauf verlassen können, dass in Regierungsvorlagen auch das gemacht wird, was zumindest in der Überschrift steht, dann hört sich ein sorgfältiges Arbeiten hier im Parlament auf. Wir alle, nicht nur die Bevölkerung außerhalb dieses Hauses, sondern wir alle wissen, dass das, was uns hier in Form von Regierungs­vor­lagen vorgelegt wird, nicht von uns allen in extenso studiert werden kann, zumal dann nicht, wenn die Begutachtungsfristen immer kürzer werden und der Zeitdruck steigt.

Hier ist also nicht nur das Vertrauen in die Ministerialbürokratie stark beschädigt wor­den, sondern ich denke, wir sollten uns da selbst beim Krawattl nehmen und Wert darauf legen, dass da gründlicher gearbeitet wird. Ich hoffe, dass dieser Anlassfall dazu dient, dass es so etwas in Zukunft nicht mehr geben wird. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der NEOS.)

12.33


Präsidentin Doris Bures: Frau Angeordnete Eva-Maria Himmelbauer ist die nächste Rednerin. – Bitte.


12.33.20

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stefan hat es schon angesprochen: Neun Tage sind es noch bis zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung.

Wir beschäftigen uns heute mit dem 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz, mit dem auch in diesen Gesetzen Anpassungen an die Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen werden sollen. Es gibt viele verschiedene Bereiche, die da geregelt werden. Für mich ist vor allem der Sozialbereich ganz wichtig, den ich herausgreifen möchte, das Ressort des BMASGK, gerade jene Bestimmungen, die das Gesund­heitswesen, die Betreuung und die Pflege von älteren Personen, von Menschen mit Behinderungen, aber auch von sterbenskranken Menschen regeln, um für Organi­sa­tionen, Sozialeinrichtungen auch auf diesem Weg in diesen letzten neun Tagen, aber auch darüber hinaus, Rechtssicherheit zu gewährleisten; im Sinne ihrer Tätigkeit, wenn es unter anderem um eine Betreuungs- oder Pflegedokumentation geht, wenn es um die Erfassung sensibler Daten geht, die für die Tätigkeit notwendig sind, um auch da Rechtssicherheit zu schaffen.

Ich möchte aber gleichzeitig auch die Chance hier am Rednerpult nutzen und all jenen, die diese letzten neun Tage noch dafür nutzen, um ihre Prozesse, um ihr Unterneh­men, um ihre Tätigkeit in Vereinen oder Einrichtungen DSGVO-konform, datenschutz­konform zu gestalten, wichtige Hilfestellungen mit auf den Weg geben.

Für Unternehmen bietet die Wirtschaftskammer – gerade für einzelne Sparten – wich­tige Informationen auf ihren Webseiten. Die Vereine werden serviciert, beispielsweise in Niederösterreich durch die NÖ.Regional, darüber hinaus aber auch über ihre Bun­desverbände, beispielsweise im Sportbereich. Für Einrichtungen sind teilweise auch Dach­verbände tätig, um wichtige Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Hilfestel­lungen zu gewährleisten. Die öffentliche Hand darf sich da auch nicht ausnehmen; ge­rade für Gemeinden, die in diesen letzten Tagen auch noch in der Umsetzungsphase


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sind, bieten die Gemeindeverbände wichtige Hilfestellungen, von Verarbeitungs­tätig­keiten bis hin zum Verzeichnis über Musterdokumente et cetera. Ich kann nur jedem ans Herz legen, diese Hilfestellungen auch zu nutzen, sie in den Einrichtungen zu übernehmen, um somit für den 25.5. gerüstet zu sein.

Wieso ist das eigentlich so wichtig? – Da darf ich auch auf die SPÖ replizieren: Die Datenschutz-Grundverordnung, Sie werden sie hoffentlich gelesen haben, ist keine Schritt-für-Schritt-Anleitung. (Abg. Wittmann: ... gelesen!) Das ist keine Schritt-für-Schritt-Anleitung für jene, die es betrifft, deswegen ist es umso wichtiger, im Rahmen dieser Begleitgesetze, aufgrund dieser Materiengesetze Rechtssicherheit zu schaffen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittmann) und genauso auch entsprechende Hilfe­stellungen zu fördern, weil vieles noch in einem rechtsunsicheren Raum ist. Das werden erst die Prüftätigkeit der Datenschutzbehörde beziehungsweise diverse Recht­sprechungen klären.

Das war auch der Grund dafür, dass wir in der letzten Sitzung das Thema Beraten statt strafen inkludiert haben; nicht, wie Sie meinen, um die Konzerne zu schützen, sondern um gerade die Klein- und Mittelbetriebe in Österreich zu schützen. (Abg. Wittmann: Ihr schützt ja nur die Konzerne!) Das sind nun einmal 98 Prozent unserer heimischen Betriebe in Österreich, die diese Datenschutz-Grundverordnung genauso auf Punkt und Beistrich umzusetzen haben. Aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit müssen sie mittels Beratungstätigkeit eine Hilfestellung von der Datenschutzbehörde bekommen, diese kann nicht gleich mit einer Strafkeule kommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Das ist im Einklang mit dieser Datenschutz-Grundverordnung, das darf ich Ihnen mitgeben; ich zeige Ihnen gerne die Bestimmungen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. Abg. Wittmann: Ich danke Ihnen sehr für solche Ratschläge!)

Datenschutz ist ein Grundrecht, und das soll auch entsprechend geschützt werden. Wir werden heute sicherlich nicht zum letzten Mal über das Thema Datenschutz ge­sprochen haben. Für uns als Gesetzgeber wird es auch in kommenden Gesetzes­materien, in kommenden Gesetzesvorhaben immer ein Thema sein, das mitzube­den­ken ist, das mitumzusetzen ist, und auf diese Themen werde ich mich in Zukunft stür­zen.

Ich darf allen, die sich in diesen letzten neun Tagen noch der Datenschutz-Grund­ver­ord­nung und der Datenschutzkonformität widmen, alles Gute wünschen. Wir werden uns auch in Zukunft mit dem Datenschutz beschäftigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Wittmann: Facebook freut sich schon über die Beratung.)

12.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walter Bacher. – Bitte.


12.38.20

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Liebe Kollegin Himmelbauer, ich gebe Ihnen recht: Wir werden uns sicher noch öfter damit befassen, aber wir hätten wirklich die Chance gehabt, sozusagen in diese Grauzone, die Sie angesprochen haben, einzugreifen und jetzt schon Dinge zu regeln. In der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses hat sich das wie ein roter Faden durchgezogen, wie schon in den letzten Diskussionen hier im Hohen Haus. Die Regierung will einfach eine DSGVO-feindliche Umsetzung der Materiengesetze er­reichen, um damit der DSGVO die Zähne zu ziehen.


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Das halte ich für mehr als bedenklich, und die Vorgangsweise, die auch Kollege Wittmann angesprochen hat, dass so nebenbei Gesetze verpackt werden, die überhaupt nichts mit Datenschutz zu tun haben, ist mehr als bedenklich. Da bin ich froh, dass das auch alle Parteien erkannt haben; insofern bin ich auch Kollegen Gerstl für den Antrag dankbar, dass man da die drei Gesetze, die nichts damit zu tun haben, herausnimmt.

Es waren ja auch die ÖVP und die FPÖ die Ratlosigkeit gezeigt haben, als dieses Thema auf dem Tisch war, genauso wie der Herr Minister. Es war offensichtlich, dass da irgendjemand jemand anderem etwas unterjubeln wollte – ob es das Finanz­minis­terium gegenüber den anderen war oder die ÖVP der FPÖ gegenüber, das sei hier dahingestellt.

Jedenfalls führt die Umsetzung, wie wir sie hinsichtlich DSGVO jetzt machen, zu einer Verunsicherung der Bevölkerung. Das ist eine Verwässerung der Strafbestimmungen. Es gibt kein oder nur ein eingeschränktes Recht auf Widerspruch, es gibt kein oder nur ein eingeschränktes Recht auf Löschung der Daten, keine Möglichkeiten auf Verbandsklagen. Ich denke, damit ist auch die Flucht aus Elga zu erklären.

Es gibt aber noch einen weiteren Abbau von Datenschutzrechten: Im Zuge des 2. Ma­terien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes im Zusammenhang mit der DSGVO wurden plötzlich aus anonymisierten Daten pseudoanonymisierte Daten. (Zwischenruf der Abg. Himmelbauer.) Das ist ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. Mit dem richtigen Schlüssel ist alles und jeder reidentifizierbar, wir können die Daten sozusagen zu einer konkreten Person rückverfolgen. Gerade dieser Teil ist zum Beispiel auch in Gesetzen aus dem Verkehrsbereich aufgetaucht.

Auf meine Frage an den Herrn Minister hat dieser mir gegenüber ein sehr sym­pathi­sches Achselzucken gezeigt und konnte es auch nicht erklären. Wir haben dann – ich denke, Sie alle – vom Verkehrsministerium eine Stellungnahme dazu bekommen. Ich muss festhalten, auch diese Stellungnahme ist nicht sehr nachvollziehbar. (Beifall bei der SPÖ.)

Man müsste auch nachdenken, wo noch überall aus anonymisierten Daten plötzlich pseudoanonymisierte Daten werden. Es haben auch namhafte Datenschützer wie Max Schrems oder NGOs die Umsetzung der DSGVO in Österreich kritisiert. Max Schrems hat alle Parteien kontaktiert, Sie haben alle mit ihm gesprochen, aber er konnte seine Bedenken bei Ihnen nicht unterbringen.

Ich habe es schon einmal von dieser Stelle aus gesagt und sage es heute wieder: Datenschutz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet nicht, die Daten an und für sich zu schützen, sondern den Menschen zu schützen, dessen Daten verar­beitet werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Plessl: Sehr gut!) Dafür sind Sie, meine Damen und Herren, verantwortlich: Schützen Sie den Menschen! Handeln Sie danach! (Beifall bei der SPÖ.)

12.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.


12.42.26

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben mir inhaltlich sehr vieles vorweggenommen. (Abg. Plessl: Was wahr ist!) In diesem 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz ging es, wie schon im ersten Anpassungsgesetz, aber auch bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in heimisches Recht, nämlich ins Da­ten­schutzgesetz, überwiegend darum, das bis dato sehr hohe Datenschutzniveau, das wir in Österreich hatten, zu erhalten und gleichzeitig überschießende Bestimmungen,


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die sich vielleicht aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, die ja EU-Recht ist, direkt in unserer heimischen Rechtsordnung wirkt und umzusetzen ist – darin sind wir uns ja einig, da gibt es ja keine Zweifel –, ein sogenanntes Gold Plating, zu verhin­dern – ein Umstand, der uns, wie ich meine, sehr gut gelungen ist.

Es ist uns auch sehr gut gelungen – Kollege Bacher, da spreche ich Sie an –, den An­satz, den Sie gerade ausgeführt haben, umzusetzen, nämlich die Menschen zu schüt­zen und in Verbindung damit den Schutz ihrer persönlichen Daten sicherzustellen.

Es ist natürlich wie bei allen Gesetzen – da verstehe ich den Ansatz der Opposition, die das natürlich immer sehr kritisch beäugt – nicht immer so, dass man mit allem große Freude hat. Das halte ich durchaus für sehr authentisch. Diese Datenschutz-Grundverordnung hat uns doch einige Neuigkeiten gebracht, wie wir sie vorher in diesem Ausmaß nicht kannten. Es wurde schon der hohe administrative und organi­satorische Aufwand für Firmen, aber auch für Vereine und Institutionen bei der zukünftigen Verarbeitung, Speicherung von und beim Umgang mit Daten ange­sprochen, insbesondere wenn es um die erforderlichen Berechtigungen geht, aber auch, wenn es darum geht, Vereinbarungen betreffend den Umgang und die Weiter­gabe von Daten abzuschließen, wenn es darum geht, dieses rechtliche Spektrum ab­zu­decken.

Das schafft neue Begrifflichkeiten, die wir bis dato nicht hatten und in heimisches Recht übernehmen mussten, wobei wir nicht genau wissen, welche rechtliche Auswir­kungen das haben wird.

Es ist aber – und da kommen wir zum Punkt – nicht der Ansatz dieser Bundes­regierung, da die Dinge zu verändern, denn das ist unmittelbares EU-Recht, das direkt und unmittelbar in die heimische Gesetzgebung einzufließen hat. So gesehen ist der Ansatz der Opposition, dass alles so schlecht, alles so negativ ist, dass pauschal die Rechte von Betroffenen ausgeschlossen werden oder ein zusätzlicher Schaden für die Bevölkerung droht, eigentlich nicht nachvollziehbar. (Abg. Plessl: Die Sammel­klage ...!) Gerade Sie, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, hätten – das wurde heute auch schon einmal angesprochen – zwei Jahre Zeit gehabt, Ihre Wünsche, Ihre Vorstellungen, all die guten Dinge, die Sie uns allen nun hier und heute, neun Tage vor dem Inkrafttreten dieses EU-Rechts mitteilen, ins Positive zu kehren – als Sie noch Regierungsverantwortung hatten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Sich jetzt herzustellen, quasi am Abend, an dem der Faule fleißig wird, die Bundes­regierung zu kritisieren und zu erklären, was denn früher alles besser zu machen gewesen wäre, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, einer Heiterkeit meinerseits (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP) und zeigt auch auf, wie Ihr Rechtsverständnis unter dem Aspekt, nunmehr nicht mehr Regierungsverantwortung zu haben, sondern in der Opposition sitzen zu müssen, in dieser Zeit gelitten hat.

Nichtsdestotrotz, glaube ich, ist es uns mit der Umsetzung dieser Datenschutz-Grund­verordnung, bei der wir einen sehr beschränkten Spielraum hatten, wobei dieser Rahmen aber umzusetzen war, trotzdem gelungen, hohe Datenschutzstandards, wie wir sie gewohnt sind, weiterhin zu erhalten, überschießende Bestimmungen, die mög­lich gewesen wären, zu verhindern und schlussendlich den Schutz der Bevölkerung, wie schon erwähnt, aber natürlich auch den daraus resultierenden Schutz der per­sönlichen Daten der Österreicherinnen und Österreicher sicherzustellen.

Ich glaube, dass sich nach einer kurzen Einspielphase wieder alles derart gestalten wird, dass der durchschnittliche Österreicher sagen wird: Jawohl, das ist ein gutes Gesetz! – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.48



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 100

Präsidentin Doris Bures: Mag. Thomas Drozda ist der nächste Redner: Herr Abge­ord­neter. – Bitte.


12.48.25

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist interessant, dass Sie vom „Ansatz der Opposition“ sprechen, nur ist das heute nicht unser Thema. Es geht nämlich jetzt nicht um die Ansätze der Opposition, sondern es geht um das, was Sie uns hier vorlegen, und um die Qualität dessen, was Sie uns hier vorlegen. Ich würde das gerne anhand von beiden Punkten, die in der letzten Sit­zung des Verfassungsausschusses auf der Tagesordnung standen, kurz beschreiben.

Da hatten wir zunächst als Tagesordnungspunkt 1 die Frage der Rechtsbereinigung, der zufolge mehr als 4 000 Bestimmungen aufgehoben werden sollten. – So weit, so gut; nur überblickt niemand, wie sich herausgestellt hat, wie viele Rechtsnormen am Ende tatsächlich aufgehoben werden oder werden sollen und welche genau in Kraft bleiben. Es ist nämlich dem Journalismus, in diesem Fall einer Plattform, zu verdan­ken, dass sehr penibel Rechtsgebiet für Rechtsgebiet aufgearbeitet wurde, wo Aufhe­bungen stattfinden und wo keine Aufhebungen auffinden.

Ich kann mich den Journalisten nur anschließen, die dann gemeint haben – ich zitie­re –: Es ist zu vermuten, dass diese Rechtsbereinigung „noch die eine oder andere Über­raschung hervorbringen wird“. (Zwischenruf des Abg. Herbert.) Dass am Ende der Gesetzgeber nicht sagen kann, wie viele Rechtsnormen in Geltung sind und wie viele aufgehoben werden sollen, ist eigentlich nahe an der Bankrotterklärung. Ich muss Ihnen das in dieser Deutlichkeit sagen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Der zweite Punkt ist viel wichtiger, denn da war es keine Beratung, sondern da ging es tatsächlich um eine Beschlussfassung. Die Gefahr der Redundanz ist groß, wenn man der vierte oder fünfte Redner ist, aber ich sage es trotzdem noch einmal: Es ist einzig und allein der Kompetenz, der Weitsicht und dem Überblick des Vorsitzenden des Ver­fassungsausschusses zu verdanken, dass wir heute nicht hier sitzen und etwas beschließen, wo Materien unter dem Titel Datenschutz reingeschmuggelt werden, die mit dem Datenschutz genau gar nichts zu tun haben. In diesem Sinne: Vielen Dank, Peter Wittmann! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Umsetzung betreffend muss ich sagen – Sie wissen ja um die Fragwürdigkeit die­ses Unterfangens –, statt die Chancen der Verordnung zu nützen, wurden alle Aus­nah­meregelungen in Anspruch genommen, jene, die sich bieten, und jene, die sich nicht bieten, zum Teil sogar DSGVO-widrig, um ein möglichst geringes Datenschutzniveau zu implementieren.

Sie alle kennen die Beispiele, sie sind zahlreich: die Schaffung von Datensammlungen im Bildungsbereich, die Öffnung von Gesundheitsdaten für zweifelhafte Projekte, womit das Thema Elga auf das Heftigste infrage gestellt wurde. Im Bereich der inneren Sicherheit wurde das Widerspruchsrecht gänzlich beseitigt, im Bereich der Straßen­verkehrsordnung und des Kraftverkehrswesens wurden die anonymisierten Daten durch pseudoanonymisierte Daten ersetzt. Darüber hinaus wurde die Chance, im Zu­sammenhang mit Datenschutzverletzungen eine Verbandsklage einzuführen, nicht genützt. Nun muss wieder jeder einzelne Rechtsuchende seine Ansprüche durch­set­zen, was einen deutlichen Schaden bedeutet.

Vieles wurde in letzter Minute und ohne öffentliche Debatte beschlossen. Wir haben jetzt verschiedene Teile, die schlichtweg europarechtswidrig sind.

In Summe ist es kein Ruhmesblatt für den Parlamentarismus und auch kein Ruhmes­blatt für die Regierung. Ehrlich gesagt, die Wahrheit ist, dass die Regierung relativ we-


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nig vorlegt, und bei dem wenigen, was sie tatsächlich vorlegt, sollte man zumindest er­warten können, dass die Qualität stimmt. In diesem Sinne wäre es schön, wenn der Herr Bundesminister auch noch ein paar Worte finden könnte, um uns zu erklären, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass wir in diese Problemlage geraten sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.52


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Mag. Wolfgang Gerstl zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. Bitte.


12.52.25

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mein Vorredner, Herr Bundesminister außer Dienst Mag. Drozda hat hier erklärt, dass man nach dem Rechtsbereini­gungs­gesetz nicht wüsste, welche Normen noch in Kraft sind und wie viele es wären.

Das stelle ich als unrichtig fest, das Gegenteil ist der Fall (Abg. Drozda: Wie viele sind es genau? Sagen Sie uns die Zahl! Sagen Sie uns präzise genau, wie viele es sind!), weil dasselbe System verwendet wird, Herr Kollege Drozda, wie bei Ihrem Vorvor­vorgänger 1999 – ich weiß nicht genau, der wievielte Vorgänger aus der SPÖ es war –, mit dem genau festgestellt wird, welche Rechtsnormen in Kraft sind und welche noch nicht.

Im Übrigen halte ich dazu fest, dass das Rechtsbereinigungsgesetz in Ausarbeitung und noch nicht fertiggestellt ist; daher können Sie die Details jetzt noch gar nicht wis­sen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.53


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Melanie Erasim, Sie sind als Nächste zu Wort gemeldet. Bitte.


12.53.00

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Meine Fraktionskollegen und Vorredner Peter Wittmann, Walter Bacher und Thomas Drozda haben schon sehr eindringlich ausgeführt, warum dieses Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz nicht den Vorstellungen eines modernen Datenschutzes im Sinne der Sozialdemokratie ent­spricht. Ich möchte das aber gerne in einigen Punkten noch ergänzen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Dieses Gesetz ist nicht nur in seinem Umfang – es umfasst rund hundert Seiten – sehr lange, es ist auch sehr komplex. Deshalb wäre mein Zugang, wenn man solch ein Kon­volut beschließt, dass – wie es schon meine Vorredner gesagt haben – zumindest die Verfassungssprecher der Regierungsparteien diese Inhalte kennen sollten und nicht die Opposition darauf aufmerksam machen muss, was alles hineingeschwindelt wor­den ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Gesetz sollte Datenschutz nach modernen Vorgaben gewährleisten und Ant­worten auf die Fragen der Gegenwart bieten. So, wie es heute aber wahrscheinlich be­schlossen werden wird, wirft es mehr Fragen auf, als es Antworten liefert. Und dass man sich in Zeiten von Skandalen rund um Facebook damit brüstet, keinen Millimeter weiter als die EU-Norm gegangen zu sein, empfinde ich als grob fahrlässig.

Eines fällt bei Ihrer Politik auch in diesem Bereich besonders auf: Es geht Ihnen nicht um den Schutz von Privatpersonen, es geht Ihnen darum, Unternehmer und Großkon-


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zerne zu schützen, und Sie entziehen dem Einzelnen die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Das Gesetz gewährleistet zwar großen bürokratischen Aufwand auf allen Ebenen, schützt jedoch nicht vor den wirklichen Gefahren, die von Großkonzernen wie Face­book und Google ausgehen. Dass Ihnen jedoch Datenschutz kein wirkliches Anliegen ist, wissen wir spätestens seit jener Plenarwoche, in der Sie den Bundestrojaner be­schlossen haben, denn seit dieser Beschlussfassung ist alles andere im Datenschutz ohnehin nur Kosmetik.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bringe auch gerne einen Vergleich dazu: Das wäre so, als würden wir hier beschließen, dass sich jeder Haushalt eine sündteure Sicherheitstür zulegen muss, zeitgleich aber beschlossen wird, dass es für all diese Sicherheitstüren einen Universalschlüssel gibt, der im Innenministerium liegt, wo aber nicht gewährleistet werden kann, dass dieser nicht weitergegeben wird, und bei einem Missbrauch maximal mit einer Abmahnung oder einer Beratung gerechnet werden muss.

Ich komme auch schon zum letzten Punkt meiner Ausführungen, zum Entschließungs­antrag betreffend Beraten statt strafen. Diesen habe ich mit großer Verwunderung ge­lesen, denn anscheinend ist Ihre Direktive, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen – das ist spätestens seit der letzten Sitzung des Unterrichts­aus­schusses offensichtlich –: Unternehmen, die Daten missbräuchlich verwenden, werden beraten; Familien und Schülern in schwierigen Situationen wird die Beratung gestrichen und die Strafen werden so wie beim Schulschwänzen erhöht.

Was ist das für eine Politik, sehr geehrte Damen und Herren? – Ich kann es Ihnen gerne sagen: Türkis-Blau macht eine Politik, bei der Familien- und Schulbera­tungs­stellen mit Millionenkürzungen zu kämpfen haben; dieses Geld aber wird verwendet, um diejenigen zu schützen, die es sich ohnehin leisten können.

Wir Sozialdemokraten machen da nicht mit, deshalb ein klares Nein zu dieser Regie­rungsvorlage und zu diesem Entschließungsantrag. Ich möchte noch einmal mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Sie bei den von uns eingebrachten notwen­digen Verbesserungsvorschlägen nicht eingelenkt haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Höbart: Ojemine!)


12.57.59

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs Herrn Justiz­minister Moser herzlich dafür danken, dass es letztlich in der Ausschusssitzung ge­meinsam mit dem Parlament gelungen ist, dem Bestreben des Herrn Bundeskanzlers – ich muss das leider hier sagen –, so viel wie möglich in ein Gesetz hineinzupacken, das mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun hat, entgegenzutreten und dieses Ansin­nen zurückzuweisen. Somit ist es geglückt, dass mit einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien das Ärgste verhindert wird und die unsachlicherweise hier nicht zu behandelnden Gesetze tatsächlich wegkommen.

Den Herrn Bundeskanzler würde ich ersuchen, in Zukunft damit zu rechnen, dass das Parlament sehr wohl aufpasst, wo die Grenzen des Überschreitbaren sind. Ich stehe nicht an, all jenen Kollegen der ÖVP und der FPÖ und auch Herrn Minister Moser dafür zu danken, dass man da ein kräftiges Signal setzen konnte. Ich würde Ihnen gerne


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einen Applaus widmen (Heiterkeit des Bundesministers Moser und bei Abgeordneten der SPÖ) – er kommt aber nicht, okay.

Was ist das Kennzeichen dieses Gesetzes? Was ist die Ausgangsposition und was ist das, was die Regierungsparteien daraus gemacht haben? – Man kann sagen, es liefert die Menschen in ihrer Intimität den Großkonzernen aus. Was Intimität ausmacht, das sind Daten, sind Informationen, sind Verhaltensweisen, sind all jene Dinge, auf die man eigentlich mit größter Sorgfalt achten soll. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, ich habe es eigentlich nicht für möglich erachtet und war entsetzt, dass tatsächlich die Daten aus Elga – eine der ganz zentralen Maßnahmen, jenes System, in dem die Gesundheitsdaten der Menschen dieses Landes gespeichert werden, damit man weiß, welche Krankheiten sie haben, damit man weiß, welche Medikamente sie bekommen, damit man damit umgehen kann und die Gesund­heits­situation verbessern kann – einfach so, unter dem Titel, man muss, um sie zu bekom­men, ein Forschungsinstitut sein, flugs an die Wirtschaft ausgehändigt werden. Ich habe schon gehört, in Fachkreisen wird in diesem Zusammenhang über Datenschie­bung und Datenhandel gesprochen, und dies zu Recht. Dass man nicht einmal bei den intimsten Daten davor zurückschreckt, sondern diese mehr oder weniger – der Herr Bundeskanzler betont ja immer wieder, dass man für die Wirtschaft etwas tun muss – an die Wirtschaft ausliefert, das halte ich für absolut absurd.

Ich halte das für beschämend, und ich bin selbst zu der Meinung gelangt – obwohl ich immer ein Verfechter der Bestrebungen war, zum Schutz der Menschen Elga zu ent­wickeln –, dass ich mich sicherlich streichen lassen werde, und das werden viele andere auch tun. Damit wird aber natürlich etwas passieren, was nicht passieren sollte: Sie machen einen Rückschritt bei der Gesundheitsversorgung, und Sie machen einen großen Fortschritt dort, wo Sie die Leute mehr oder weniger in ihrer Offenheit den Konzernen ausliefern. Dafür sollten Sie sich eigentlich schämen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Thema Straßenverkehrsordnung – und das ist auch bezeichnend –: Wir hatten bis jetzt in der Straßenverkehrsordnung viele Delikte, kleine, lässliche Delikte, die deshalb anonymisiert behandelt wurden, weil man eben aufgrund der Kleinheit, der Unwesentlichkeit dieser Delikte nicht wollte, dass sie gesammelt werden und dann der Polizei zur Verfügung stehen sollen. Dahinter stand eine sehr ausgewogene Überle­gung. Sie gehen jetzt her und machen aus den Daten eigentlich pseudoanonymisierte Daten, indem Kunstpersonen geschaffen werden, in deren Dateien man alles hinein­schreibt, was diesbezüglich passiert ist, sodass man logischerweise gleich sagen könnte, man anonymisiert es nicht mehr, sondern weist das den einzelnen Betroffenen zu. Ich kann Ihnen sagen, die Damen und Herren, die im Straßenverkehr unterwegs sind und denen das eine oder das andere an kleinen Lässlichkeiten passieren wird, werden es Ihnen sicherlich sehr danken, dass sie in Zukunft da so großartig von Ihnen versorgt werden.

Warum die Verbandsklage nicht kommt, das frage ich mich sowieso, das hat auch Kollege Wittmann schon gesagt hat, das ist ein Bauchfleck vor Google und Facebook, der aber zeigt, was eigentlich hier – wenn Sie mir gestatten, das so zu formulieren – politisch-charakterlich dahintersteckt, nämlich wirklich eine eindeutige Inszenierung zugunsten der Wirtschaft. Die Menschen in diesem Land sind Ihnen völlig wurscht, und das wird Ihnen sicher irgendwann noch auf den Kopf fallen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: Sie haben schon Erfahrung, oder was?)

13.02


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Herr Bundesminister, bitte schön. (Abg. Plessl – auf die beiden an-


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wesenden Bundesminister Löger und Moser weisend –: Welcher Bundesminister? – Bundesminister Moser erhebt sich von der Regierungsbank. – Ruf: Der, der steht! – Bundesminister Moser: Der! – Heiterkeit.)


13.02.35

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung steht, wie bereits erwähnt wurde, das 2. Mate­rien-Datenschutz-Anpassungsgesetz, das 103 Artikel beinhaltet hat – nach der Herausnahme von drei Artikeln sind es 100 Artikel beziehungsweise 110 Seiten Ge­setzestext. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das erste Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz in diesem Zusammenhang 128 Artikel, 142 Seiten und 617 Seiten Materialien umfasst hat, und das ist auch ein Grund dafür, dass ich mich insbesondere beim Verfassungsdienst meines Hauses auf das Herzlichste dafür bedanken möchte, dass dieses Sammelgesetz erstellt wurde und dass man in sehr kurzer Zeit in der Lage war, rechtzeitig noch vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung auch die nötigen Anpassungen auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Angerer.)

Dabei muss ich auch Folgendes anmerken – Herr Abgeordneter Wittmann hat als Aus­schussvorsitzender zu Recht im Ausschuss darauf hingewiesen –: Es waren in diesem Sammelgesetz drei Artikel beinhaltet, die keinen Bezug zum Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz hatten und die auch herausgenommen worden sind. Man soll in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen – das hat auch Abgeordneter Scherak erwähnt –, dass über 200 Artikel in diesen Sammelgesetzen mit aufgenom­men worden sind. Und natürlich soll es nicht so sein, dass eine andere, eine fremde Materie mit aufgenommen wird, aber es ist passiert. Es wurde herausgenommen, und ich kann Ihnen versichern, dass man in Zukunft darauf mehr Bedacht nehmen wird. Ich bin dem Parlament auch dankbar, dass man den Schritt in diese Richtung gegangen ist.

Hinweisen möchte ich aber auch darauf, dass wir, betreffend mein Ressort, sehr wohl alles unternommen haben, um diesbezügliche Ausnahmen, die nicht dazupassen, auch nicht stattfinden zu lassen. Wir haben daher bereits im Rundschreiben zur Vorbe­reitung dieses Materien-Anpassungsgesetzes darauf hingewiesen, dass ausschließlich solche legistischen Vorhaben für die Aufnahme in das allgemeine Datenschutz-Anpas­sungsgesetz 2018 geeignet sind, die eben der Anpassung an das Unionsrecht gemäß der Datenschutz-Grundverordnung dienen. Es ist passiert – das ist, wie gesagt, nicht sehr positiv, aber ich glaube, das ist mittlerweile bereinigt worden.

Was die Anmerkungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung betrifft, so wurde bereits erwähnt, dass sie unmittelbar wirkt und infolgedessen auch die Schutzmaßnahmen der Datenschutz-Grundverordnung in Österreich unmittelbar zur Anwendung kommen, wobei bei diesem Materien-Anpassungsgesetz im Wesent­lichen darauf Bedacht genommen wurde, dass die sogenannten Öffnungsklauseln oder die Regelungsspielräume, die die Datenschutz-Grundverordnung eröffnet, auch ge­nutzt werden, unter anderem auch um die Pressefreiheit in Österreich weiter sichern zu können.

Darüber hinaus wurde darauf Bedacht genommen, dass sehr wohl – weil das auch im Rahmen der Debatte zur Sprache gekommen ist – auch die Anpassung europarechts­konform ist, wobei ich auch darauf hinweisen möchte, dass in Zweifelsfällen, da die Verordnung unmittelbar wirkt, immer ein Vorrang des EU-Rechts vor den nationalen Regelungen besteht. Das heißt, dass diesbezüglich auch keine Einschränkungen des Rechtsschutzes möglich sind.


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Es wurden auch der Rechtsschutz, Facebook beziehungsweise internationale Kon­zerne angesprochen. Da ist auch darauf hinzuweisen, dass Betroffene mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung ab 25.5.2018 die Möglichkeit haben, gegen Firmen auch dann vorzugehen, wenn sie in Österreich keine Niederlassung haben. In diesem Fall ist die österreichische Datenschutzbehörde dazu berufen, eine mit der europä­ischen Aufsichtsbehörde akkordierte Entscheidung herbeizuführen.

Was den Rechtsschutz betrifft, so ist auch darauf hinzuweisen, dass die Datenschutz­behörde von sich aus in solchen Fällen Einsicht in die Unterlagen beziehungsweise auch in die Datenverarbeitungen nehmen kann. Das heißt, dass sie auch selbst Maß­nahmen ergreifen kann und daher nicht nur Schutzbehörde, Aufsichtsbehörde, sondern auch Strafbehörde ist. Dabei ist es in diesem Zusammenhang auch sehr positiv, dass nunmehr auch die Strafbehörde zusammengefasst wurde. Sie wissen ja, dass in der Vergangenheit die Bezirksverwaltungsbehörden tätig gewesen sind – in Zukunft wird nur mehr die Datenschutzbehörde als Strafbehörde tätig sein, was sicherlich zu einer besseren und einheitlichen Umsetzung des Datenschutzes führen wird.

Dabei ist auch zu erwähnen, weil immer wieder der Aspekt Beraten statt strafen ange­sprochen wurde, dass eben die Datenschutzbehörde gemäß der Datenschutz-Grund­verordnung die Aufgabe hat, zu beraten, zu verwarnen und zu strafen. Das heißt, dass dies sehr wohl im Einklang ist, wenn man diese Vorgangsweise wählt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dies, wenn es erstmals zu einer Verfehlung kommt, die nicht absichtlich, nicht mit Vorsatz begangen wurde, daher sicherlich der richtige Weg ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Arbeitsinspektionsgesetz, in dessen Be­reich schon seit vielen Jahren in solchen Fällen der Grundsatz Beraten statt strafen gilt. Genau dieser Grundsatz sollte auch im Bereich des Datenschutzes Anwendung fin­den.

Was die Sammelklage betrifft – auch diese wurde erwähnt –, so haben wir in Öster­reich bereits eine Sammelklage, nämlich die sogenannte mandatierte Sammelklage. Das heißt, wenn ein Betroffener eine Organisation oder einen Verband beauftragt, dann kann diese oder dieser die Beschwerde im Namen des Auftraggebers durchfüh­ren. Diese also haben wir bereits. Was angesprochen worden ist, ist hingegen eine Sammelklage ohne Beauftragung durch den Betroffenen – diese haben wir nicht, sie ist auch in der Datenschutz-Grundverordnung nicht verpflichtend vorgesehen. Die Schaffung einer diesbezüglichen Verpflichtung würde in diesem Fall zu Gold Plating führen, was wir aber vermeiden wollten. (Zwischenruf des Abg. Kolba.)

Hinweisen möchte ich auch darauf, dass in diesem Zusammenhang – Sie wissen das ja, Herr Abgeordneter Kolba – derzeit gerade Bemühungen auf EU-Ebene stattfinden, nämlich im Zusammenhang mit der Unterlassungsklagenrichtlinie, im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz. Wenn man nun den vorliegenden Entwurf näher be­trach­tet, so sieht man auch da, dass eben die Leistungsklage, die Sammelklage, die nun­mehr beabsichtigt oder vorgesehen ist, im Regelfall einer Beauftragung der Betrof­fenen bedarf. Eine Beauftragung ist dann nicht vorgesehen, wenn es sich um die Geltendmachung von Bagatell- oder Streuschäden handelt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kolba.) Sie sehen also, dass wir in diesem Bereich in Einklang mit den Be­mühungen auf EU-Ebene sind, dass wir uns diesbezüglich auch einbringen werden, dass jedoch ein gleichzeitiger Alleingang Österreichs im Rahmen der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sicherlich derzeit nicht opportun beziehungsweise auch nicht zweckmäßig gewesen wäre.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass in diesem Zusammenhang auch die Datenschutzbehörde aufgestockt wurde: Bisher hatte sie ein Personal von 27 Mitar­beitern, nunmehr sind es um fünf Mitarbeiter mehr. Das heißt, dass sie den künftig vermehrten Aufgabenanfall auch bewältigen können wird.


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Nunmehr zu einem Lieblingsthema auch des ehemaligen Herrn Bundesministers Drozda betreffend Rechtsbereinigung: Auch darauf möchte ich hinweisen, dass sehr wohl bekannt ist, dass die Rechtsbereinigung von 5 000 Vorschriften dazu führen wird, dass in letzter Konsequenz nur mehr 2 500 Vorschriften anwendbar sein werden. Der Grund ist der, dass diese Vorschriften bis dato zwar formell gelten, aber keinen Anwen­dungsfall mehr gehabt haben. Es war also zweckmäßig, dass man eine Bereinigung durchführt und den Ballast, den man nicht mehr braucht, das tote Recht, das man nicht mehr braucht, zum Wegfall bringt.

Damit das in eine Richtung geht, wo sichergestellt ist, dass das in einer klaren und übersichtlichen Weise erfolgt, haben wir eine Negativliste – das sind jene Gesetze, die wegfallen – und eine Positivliste – das sind jene Gesetze, die weiterhin in Geltung bleiben. Wir haben da ein gutes Best-Practice-Example aus der Vergangenheit, näm­lich aus dem Jahr 1999, in dem eine erste derartige Rechtsbereinigung stattgefunden hat, die die Zustimmung aller damals im Parlament vertretenen Parteien gefunden hat, unter anderem auch die des Herrn Abgeordneten Jarolim – und ich schätze Herrn Abgeordneten Jarolim über alle Maßen –, der damals auch zu Recht darauf hinge­wiesen hat, dass die damalige Rechtsbereinigung dazu geführt hat, dass der Zugang zum Recht verbessert wurde und dass gleichzeitig mehr Rechtssicherheit geschaffen wurde.

Genau diese Grundsätze gelten natürlich auch für die Zukunft. Daher hoffe ich, dass nach der fünfwöchigen Begutachtungsfrist auch diese Rechtsbereinigung Ihre Zustim­mung finden wird, weil dadurch Österreich übersichtlicher wird, mehr Rechtsklarheit geschaffen wird und insbesondere auch das Rechtsinformationssystem aussage­kräfti­ger sein wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.11

13.11.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Somit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 1: Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Materien-Datenschutz-Anpas­sungs­gesetz 2018 in 139 der Beilagen.

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben hiezu einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der den Entfall der Artikel 6, 15 und 16, die sich daraus ergebenden Änderungen des Titels und des Inhaltsverzeichnisses und die sich daraus ergebende Umnummerierung der Artikelbezeichnungen sowie Änderungen im neuen Artikel 22 zum Inhalt hat.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Somit kommen wir gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, somit ange­nommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 139 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Einmeldung und Evaluierung der zu einer weiteren Verankerung des Grundsatzes ,Beraten statt strafen‘ geeigneten verwaltungs­strafrechtlichen Bestimmungen im Wirkungsbereich sämtlicher Bundesministerien“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 13)

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespen­sionskasse AG geändert wird, samt Titel und Eingang in 140 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit, somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

13.14.163. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (106 und Zu 106 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfonds­ge­setz 2011 geändert werden (136 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte schön, Herr Abge­ordneter.


13.14.44

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im September jährt sich die Lehman-Pleite zum zehnten Mal, und noch immer ziehen wir Lehren aus der Finanzkrise, aus der Bankenkrise. Eine der Lehren, die man gezogen hat, ist, dass das wichtigste Aufsichtsorgan, Kontrollorgan in einer Bank, der Aufsichtsrat, unabhängig vom Vorstand sein sollte. Kontrolle findet meistens nachher statt, und das, was wir zum Beispiel bei der Hypo-Pleite gesehen haben, näm­lich dass der Vorstandsvorsitzende Kulterer, unmittelbar nachdem er Vorstandsvor­sitzender in der Hypo war, in den Aufsichtsrat und dort sogar in die Position des Vorsit­zenden gewechselt ist, war sehr, sehr schlecht, weil auf diese Weise das System Kulterer und damit das System FPÖ, das System Haider in der Bank verlängert wurde, was einen nicht unwesentlichen Anteil daran hatte, dass die Pleite dieser Bank, die die Freiheitlichen in Kärnten zu verantworten haben, derartig groß wurde.

Das heißt, man hat daraus Lehren gezogen hinsichtlich dessen, wie die Zusammen­setzung des Aufsichtsrates, der Kontrollgremien der Bank sein soll. Es wäre heute gar


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nicht mehr möglich, dass ein Vorstandsmitglied einer Bank unmittelbar in den Auf­sichtsrat wechselt. Dafür gibt es sogenannte europäische Leitlinien betreffend Aufsicht.

Diese sind jetzt verändert und in nicht unwichtigen Fragen noch einmal verschärft wor­den. Dabei geht es um die Zusammensetzung des Vergütungsausschusses – das ist ein Teil des Aufsichtsrates, der regelt, wie viel Geld Vorstände bekommen, wie hoch die Grundgehälter sind, wie hoch die Boni sind und dergleichen. In diesen neuen Leitlinien wird jetzt klargelegt, dass dort unabhängige Aufsichtsräte sitzen müssen.

Die Regierungsvorlage hat diese europäischen Leitlinien vorbildlich umgesetzt. Wir wollten im Ausschuss an und für sich zustimmen, waren dann aber überrascht, weil die ÖVP und die FPÖ einen Abänderungsantrag vorgelegt haben, der dazu führt, dass wir das halt nicht ganz umsetzen, sondern es für gewisse Banken, was den Vergütungs­ausschuss betrifft, keine ausreichende Anzahl an unabhängigen Aufsichtsräten geben soll. Deswegen haben wir im Ausschuss dagegen gestimmt, und deswegen werden wir auch heute im Plenum dagegen stimmen.

Das Ergebnis, wenn das jetzt so angenommen wird, ist, dass Österreich gegenüber der europäischen Aufsicht sagen muss, wir erfüllen die Leitlinien nur zum Teil. Das ist etwas, was, glaube ich, Österreich nicht machen sollte. Wir sollten diese Leitlinien, die grundvernünftig sind – es ist grundvernünftig, dass die, die eine Bank kontrollieren, weitestgehende Unabhängigkeit von dieser Bank haben, und diejenigen, die festlegen, wie hoch Boni sind, wie hoch die Vergütung des Vorstandes ist, weitgehend unab­hängig sind –, vollständig umsetzen. Leider wird das aufgrund dieses Abänderungs­antrags in Österreich nicht der Fall sein.

Sie haben ja noch ein bisschen Zeit, sich das zu überlegen und zu dem Schluss zu kom­­men, dass wir das doch wieder zurücknehmen und diese vernünftigen euro­pä­ischen Leitlinien zu 100 Prozent erfüllen und nicht nur zum Teil. Ich fordere Sie dazu auf. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.18.03

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krainer hat zu Beginn seiner Ausführungen völlig richtig die Beweggründe dargelegt, warum in den letzten zehn Jahren eine ganze Reihe von Bestimmungen auf gesamteuropäischer Ebene, die natürlich dann auch national umgesetzt wurden, gemacht werden mussten: um die Lehren, wie Kollege Krainer gesagt hat, aus der Lehman-Pleite, aber leider natürlich auch im nationalen Bereich die Lehren zum Beispiel aus dem Fall Hypo Alpe-Adria zu ziehen, damit solche Dinge sich nicht wiederholen können. Das heißt im Konkreten, dass viele Bestimmungen in Bezug auf Compliance, auf Aufsicht und auf Aufsichtsorgane neu gestaltet wurden. Das sieht auch diese Richtlinie vor.

Bis hierher bin ich mit Kollegen Krainer auch einer Meinung, nämlich dass das not­wendig und richtig war. Allerdings besteht für uns schon die Veranlassung, auch wachsam und aufmerksam zu sein, wenn solche Richtlinien erlassen werden, dass sie nicht überschießend gestaltet werden. Das heißt im konkreten Fall zum Beispiel, dass man natürlich die Eigentümer von Finanzinstituten nicht völlig ihrer Gestaltungsmög­lichkeit berauben und ihnen diese nicht gänzlich entziehen darf.

Das ist einer der Beweggründe, warum wir zum Beispiel noch diesen Abänderungs­an­trag im Finanzausschuss eingebracht und diese eine Bestimmung bezüglich der Ge­staltung beziehungsweise Beschickung des Vergütungsausschusses etwas zurückge-


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nommen haben – in concreto um ein Mitglied, das diese sehr strengen Bestimmungen erfüllen muss –, nämlich um damit den Eigentümern bei der Gestaltung des Aufsichts­rates beziehungsweise dieses Subgremiums des Aufsichtsrates namens Vergütungs­ausschuss etwas mehr Gestaltungsmöglichkeit zu lassen.

Das ändert überhaupt nichts daran, dass die Bestimmungen immer noch streng sind, das ändert überhaupt nichts daran, dass damit ein Höchstmaß an Aufsicht, Kontrolle und damit auch Compliance gegeben ist.

Wenn wir hier tatsächlich – wie ja auch der Geschäftsführer der Finanzmarktaufsicht im Ausschuss gesagt hat – in einem Punkt, in einer Bestimmung den Leitlinien nicht zur Gänze folgen, dann, meine ich, kann man das sachlich sehr gut rechtfertigen. Ich bitte Sie daher, diesem Gesamtpaket, so wie wir es jetzt vorlegen, Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.21


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rossmann. – Herr Abgeordneter, bitte schön.


13.21.15

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, geht es bei dem Bericht des Finanzausschusses über diese Regierungsvorlage um die Umsetzung von Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht.

Grundsätzlich sind diese zu begrüßen, das haben meine Vorredner bereits gesagt. Ich sehe das auch so, weil Lehren aus der Finanzkrise gezogen werden. Es werden sozu­sagen bestimmte Kriterien eingeführt, die es in Kreditinstituten zuvor nicht gegeben hat. Das betrifft beispielsweise den Leiter der internen Kontrollfunktion, das betrifft aber auch Complianceverfahren und insbesondere die formale Unabhängigkeit von Mitglie­dern des Aufsichtsrates.

Was ich aber schon erwähnen muss – und das ist auch der Grund dafür, dass ich dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen kann, und darauf wurde ja vom Kollegen Krainer schon hingewiesen –, ist ein Abänderungsantrag, den wir im Finanzausschuss hatten, der dazu geführt hat, dass im Vergütungsausschuss ein Mitglied das Kriterium der formalen Unabhängigkeit nicht erfüllen muss. Herr Kollege Kopf, ich sehe, ganz ehrlich gesagt, nicht ein, warum man nicht, wie andere Staaten das auch getan haben, diese europäische Leitlinie der Europäischen Bankenaufsicht zur Gänze umsetzt.

Diese Aufweichung ist etwas, dem ich nicht zustimmen kann. Das ist der eine Grund – ich habe aber auch noch einen anderen Grund. Der andere Grund ist, dass wir auch beim Nominierungsausschuss von dieser europäischen Leitlinie abweichen, nämlich dahin gehend, dass ein formal unabhängiger Vorsitzender und eine Mehrheit an formal unabhängigen Mitgliedern in diesem Ausschuss nicht übernommen werden.

Ich sehe auch in diesem Fall nicht ein, dass – und das wurde vom Herrn Finanz­minis­ter im Ausschuss meines Erachtens zu wenig begründet – eine Abweichung von die­sen Leitlinien gemacht wurde. Daher: Von meiner Seite keine Zustimmung zu einer insgesamt aber begrüßenswerten Regierungsvorlage. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

13.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 110

13.24.00

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Mitglieder dieses Hauses! Meine Vorredner haben ja schon sehr detailliert erklärt, worum es geht. Es geht um die Umsetzung von Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden Europäische Banken­aufsicht und Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde. Es geht jetzt in diesem Fall um die Notwendigkeit, den Umfang der in Österreich anzuwendenden Vorgaben zu konkretisieren, und damit auch darum, dass man Rechtssicherheit für die Betroffenen schafft: Rechtssicherheit für die Banken und Kreditinstitute, aber auch für die Aufsichtsbehörden, für die Finanzmarktaufsicht.

Unter anderem wird die Mindestanzahl der unabhängigen Mitglieder in den Aufsichts­räten geregelt. Meine Vorredner haben darauf hingewiesen – insbesondere in Bezug auf den Vergütungsausschuss –, dass man mit dem Abänderungsantrag nicht zufrie­den ist. Ich möchte aber schon entsprechend darauf eingehen, weil es ja nicht nur darum geht, dass man strenge Vorgaben schafft, denn die schaffen wir mit diesem Gesetz und die sind auch notwendig, sondern weil es auch so sein muss, dass das praxisgerecht und für die Banken nachvollziehbar ist und dass in Zukunft auch tatsächlich noch entsprechende Aufsichtsräte gefunden werden können, die den Banken zur Verfügung stehen.

Es geht nicht nur – Kollege Krainer, Sie haben von gewissen Banken gesprochen – um zwei Großbanken in Österreich, sondern um eine Menge von Banken – eine Masse von in Wirklichkeit Hunderten, Tausenden Banken –, die von dieser Regelung betroffen sind.

Mit dieser Regelung, mit diesem Abänderungsantrag, den wir im Ausschuss einge­bracht haben, vermeiden wir einfach auch einen überbordenden Verwaltungsaufwand. Wir vermeiden Bürokratie und damit in Wirklichkeit auch zusätzliche Kosten, die schlussendlich wiederum beim Kunden, beim Konsumenten landen würden. Diese unnötigen Kosten wollen wir ganz einfach nicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass damit, auch wenn es ein sehr techno­kratisches Gesetz ist, tatsächlich Punkte aus dem Regierungsprogramm vollzogen werden, weil wir, ÖVP und Freiheitliche, wie versprochen Gold Plating vermeiden. Wir vermeiden also hiermit, dass wir etwas überbordend, überschießend regeln, weil es ganz einfach nicht notwendig ist. Auch deshalb ist es gut, dass wir das jetzt so machen.

Ich möchte auch noch Folgendes anfügen: Die Umsetzung dieser Leitlinien erfolgt natürlich in Absprache einerseits mit der Finanzmarktaufsicht, mit den Aufsichtsbe­hörden, und andererseits auch mit den Kreditinstituten.

Also: Diese Regelung, die hier jetzt auf dem Tisch liegt, ist eine gute Regelung. Sie ist praxisgerecht, praxisgeeignet und brauchbar auch für die Wirtschaft. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Bayr. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


13.27.12

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Vorlage geht es um die Eignung von Mitgliedern in Leitungs­organen und Inhabern von Schlüsselpositionen in Kreditinstituten. Die Definition der formalen Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird in das  Bankwesengesetz über­nommen, und parallel dazu wird auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 111

so angepasst, dass eine Mindestanzahl der Aufsichtsratsmitglieder auch tatsächlich formal unabhängig ist.

Das gilt bei Kreditinstituten für Mitglieder des Prüfungsausschusses und bei system­relevanten Kreditinstituten auch für Mitglieder des Risikoausschusses. Das ist soweit auch so gut. Wir haben aber auch schon gehört, dass die Regierungskoalition einen Abänderungsantrag eingebracht und ihn im Ausschuss in getrennter Abstimmung angenommen hat, der die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht ziemlich auf­weicht und verwässert. Aus unserer Sicht ist das nicht hinzunehmen – es wurde von uns darauf eingegangen. Ich sehe auch wirklich die Gefahr, dass die Finanzmarkt­aufsicht nach dieser Regelung, die Sie heute hier beschließen werden, gar nicht wirklich die Konformität mit den Leitlinien und, was die Bestimmungen für den Nominie­rungsausschuss betrifft, die Compliance erklären wird können. Also: Dieser Abände­rungsantrag verwässert, und das ist für uns nicht hinzunehmen.

Aus meiner Sicht muss jede Art von Finanzpolitik, die wir betreiben, von gewissen Prin­zipien geleitet sein. Dazu gehören erstens die Transparenz, zweitens die Fairness und zum Dritten auch eine sozial gerechte Umverteilung. Das beginnt bei der Schließung von Steueroasen, geht weiter über das Stoppen eines Steuerwettbewerbs nach unten, den wir leider momentan auch innerhalb der Europäischen Union erleben, geht über das Stopfen von Schlupflöchern für Konzerne zur Steuervermeidung – legal, halblegal, illegal – bis zur Befähigung jedes einzelnen Staates, selbstbestimmt finanziell seinen Aufgaben nachkommen zu können, nämlich für seine Bürgerinnen und Bürger eine gute Daseinsvorsorge, eine gute soziale Infrastruktur und auch einen Lastenausgleich anbieten zu können. Ich möchte dazu anmerken, dass die Agenda 2030, die nach­haltigen Entwicklungsziele, speziell das Ziel 16, dafür eine ganz gute Handlungs­anlei­tung geben. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.29.51

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Durch diese Änderungen im Bankwesengesetz und im Investmentfondsgesetz werden die schon erwähnten Leitlinien der EBA und der ESMA umgesetzt. Unser Hauptaugenmerk lag darauf, dass hier kein Gold Plating stattfindet, und als konstruktive Opposition muss man auch sagen: Wenn keines statt­findet, dann können wir die Umsetzung der Leitlinien auch mittragen.

Im Ausschuss gab es allerdings auch eine Diskussion über die Reformbedürftigkeit der Bankenaufsicht in Österreich und über die Doppelstruktur von Nationalbank und Finanzmarktaufsicht. Erfreulicherweise findet sich dazu im Regierungsprogramm das Vorhaben, diese bankenaufsichtsbehördlichen Agenden in einer Institution zusam­men­zuführen. Das ist dringend notwendig. Ich möchte an dieser Stelle aber schon auch daran erinnern, wie es überhaupt dazu gekommen ist.

Als nämlich damals unter Schwarz-Blau, Schüssel I, Bankenkrisen gerade frisch vorbei und zu verarbeiten waren, ging es darum, einen schwarz-blauen Zugriff auf die Auf­sicht zu bekommen, also wurde die FMA eingerichtet. Eigentlich wollte man das alles konzentrieren, das hat aber der Verfassungsgerichtshof nicht zugelassen. Man musste sich also mit der SPÖ, der es ein Anliegen war, die Privilegienhochburg Nationalbank auch in der Bankenaufsicht zu halten, damit die eigenen Leute weiterhin ein gedeih­liches Auskommen haben, einigen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 112

Damit war das Desaster eigentlich perfekt, als verkündet wurde: Ja, wir haben eine großartige Lösung – einen Meilenstein, hat es damals geheißen, haben Grasser und Edlinger gesagt – für den Finanzmarkt Österreich geschaffen, nämlich eben diese Doppelstruktur.

Jetzt haben wir also Intransparenzen, Doppelgleisigkeiten, einen bürokratischen Mehr­auf­wand. Die Kosten laufen aus dem Ruder, mehr als 700 Prozent Kostensteigerung seit 2000 für das Thema Bankenaufsicht. Hier ist dringend etwas zu tun, aber hof­fentlich nicht wieder mit der parteipolitischen Brille, wie das 2001 der Fall war, sondern vielleicht einmal an der Vernunft und an der Sache orientiert. Das wäre wichtig. (Beifall bei den NEOS.)

13.32


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.32.36

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die nächste Finanzkrise kommt bestimmt, war die Aussage eines Vorstandes der Finanzmarktaufsicht. Ich denke, da spricht auch viel Erfahrung, nicht nur, weil die große Finanzkrise, die unser Wirtschaftssystem ins Wanken gebracht hat, etwas mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Die Gründe für die Finanzkrise waren übermäßige Risiken und mangelnde Kontrolle, und das ist es, worum es hier geht. Finanzgeschäfte, wissen wir, bergen ein Risiko. Als Gesetzgeber haben wir die Verpflichtung, dieses Risiko bestmöglich zu bändigen und so in Wahrheit letztendlich Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen. Dieser Gesetzentwurf sollte ein Beitrag dazu sein. Wir haben jetzt die Chance, mehr Sicher­heit, mehr Kontrolle zu schaffen.

Wie bereits gesagt wurde, war die ursprüngliche Regierungsvorlage sehr gut und ent­sprach auch den Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden. Nur: Mit dem Abände­rungsantrag zu sagen, wir können die Gestaltungsmöglichkeit von Eigentümern/Eigen­tümerinnen nicht so sehr beschneiden, finde ich sehr befremdlich, weil es in ganz Europa, in allen anderen Mitgliedstaaten kein Problem zu sein scheint, gesellschafts­rechtlich keine Konflikte zu sehen, sondern ganz im Gegenteil, da wird erkannt, dass es wichtig ist, den Interessenkonflikt zu vermeiden. Dort sollen in Leitungspositionen, in Kontrollfunktionen Menschen sitzen, die nicht nur fachlich und sogar persönlich qualifiziert sind, sondern sie sollen auch mutig sein, sich gegen ein Gruppenverhalten wehren können, nicht alle im Kollektiv nicken und sich darauf verlassen, dass das, was vorgelegt wurde, schon fundiert und passend genug ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Darum geht es, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht darum, bestmögliche Risiko­absicherung anzubieten. Das wird aber mit dem Abänderungsantrag nicht erfüllt. Das heißt, es geht hier nicht nur um die Rechte der Eigentümer, frei gestalten zu können, wer in diesen Leitungs- und Kontrollorganen sitzt, sondern auch um die Finanzmarkt­stabilität.

Wir sind verantwortlich dafür, zu schauen, dass die Banken und der Finanzsektor Sicher­heit haben und das gesamtgesellschaftliche Gleichgewicht, das gesamtwirt­schaft­liche Gleichgewicht erhalten bleiben. Das tritt nur ein, wenn diese Leitlinien so, wie sie empfohlen wurden, umgesetzt werden. Das wird jedoch nicht erfüllt.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung: Wir haben heute einen EU-Schwerpunkt in diesem Parlament, und umso trauriger finde ich es, dass hier europäische Leitlinien dermaßen ignoriert werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 113

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Winzig. – Bitte schön.


13.35.48

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Herr Finanzminister! Kolleginnen und Kollegen! Die österreichi­sche Finanzmarktstabilität hat sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Wir haben einen guten Finanzstandort, der auch die Voraussetzung für einen wettbewerbs­fähigen Wirtschaftsstandort ist.

Das Problem mit EU-Richtlinien und Leitlinien ist aber häufig, dass wir in der nationalen Umsetzung Kopfstände machen müssen, um sie in unser Rechtssystem zu integrieren. Wir haben es mit der SPÖ als Koalitionspartner immer derart gemacht, dass es in Gold Plating geendet hat – mit den unangenehmen Nebenerscheinungen von mehr Büro­kratie für Bürgerinnen und Bürger, für Betriebe und Institutionen.

Wir haben aber jetzt mit der FPÖ im Regierungsübereinkommen vereinbart, dass wir national die europäischen Bürokratiemonster nicht mehr zusätzlich füttern. Das machen wir auch mit dieser Gesetzesnovelle, indem wir einerseits die geltenden Unab­hängig­keitsbestimmungen für die Mitglieder des Vergütungsausschusses beibehalten und andererseits die Unabhängigkeit des Vorsitzenden und der Mehrheit der Mitglieder des Nominierungsausschusses nicht in den österreichischen Rechtsbestand übernehmen. Diese Anpassung würde nämlich nicht im Einklang mit den Eigentümermitwir­kungs­rechten in unserem österreichischen Gesellschaftsrecht sein.

Summa summarum haben diese beiden Änderungen keine negativen Auswirkungen auf die österreichische Finanzmarktstabilität, auch die FMA hat kein Problem damit, dass wir beim Nominierungsausschuss nicht compliant sind, und darüber hinaus neh­men wir unsere heimischen Banken, die ohnedies stark genug belastet sind, nicht noch mehr in die Pflicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.37


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Margreiter ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


13.37.50

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Es hat schon einen Sinn, warum der Staat Österreich eine Finanzmarktaufsicht hat, gerade im Hinblick auf die letzte und bereits mehrfach angesprochene Finanz- und Bankenkrise. Deshalb ist mir auch nicht klar, warum diese nun gegenüber Banken und Kreditinstitu­ten geschwächt werden soll.

Warum kann ein unabhängiger Aufsichtsrat oder eine unabhängige Aufsichtsrätin nicht durch eine unabhängige, in unserer Verfassung verankerte Kontrollinstitution überprüft beziehungsweise installiert werden? Wovor haben Sie Angst, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien? Dass diese unabhängige Position an Unabhängig­keit verliert, wenn eine unabhängige Instanz noch einmal drüberschaut? – Wohl kaum. Man braucht diesbezüglich keine Angst zu haben, Plus und Plus ergibt nun einmal nicht Minus. Die Unabhängigkeit wird nicht geschwächt, wenn sie noch einmal kon­trolliert wird, zumindest nicht, wenn man nichts zu verbergen hat. Man kann nur gewin­nen, und zwar an Ordnung, Rechtmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit durch den Staat und seine BürgerInnen.

Herr Kollege Brückl von der FPÖ, Sie argumentieren das ja mit angeblicher Verwal­tungsvereinfachung. Ich sehe das ganz klar als Umgehung der Kontrolle, und es ist nicht überbordend, wenn sämtliche EU-Staaten das übernehmen möchten. Ganz klar


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 114

ist das für mich ein weiterer kleiner Beitrag dahin gehend, den Staat und die Bür­gerIn­nen Schritt für Schritt zugunsten der Banken und der Kreditinstitutionen zu schwächen, denn Sie wollen mit Ihrem Abänderungsantrag bewirken – und das ist auch schon ange­sprochen worden –, dass sich die Banken nicht auf die Finger schauen lassen müssen. Das mieft nach erneuter Klientelpolitik dieser Regierung, einer Regierung der Reichen, der Mächtigen und, wie wir jetzt auch zur Kenntnis nehmen müssen, offenbar auch der Banken und Kreditinstitute.

Was würden die Bürgerinnen und Bürger von diesem Vorschlag zur Abänderung haben? – Nichts, genau nichts. Genauso wenig, wie die Bürgerinnen und Bürger von der Gewinnverschiebung der Konzerne und deren Steuervermeidung haben, die diese Regierung bewusst zulässt.

Der Antrag der SPÖ – wir wollten endlich den Kampf gegen den Steuerbetrug auf­nehmen – ist letzte Woche wieder vertagt worden. Die Arbeiterinnen und Arbeiter dieses Landes können sich eben nicht aussuchen, ob sie Steuern zahlen müssen und ob ihnen der Staat auf die Finger schauen darf, ob sie wollen oder nicht. Da fällt mir wieder das alte Sprichwort ein: Wer zahlt, schafft an. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Eßl. – Bitte.


13.40.22

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Durch die Änderungen im Bankwesengesetz und im Investment­fonds­gesetz werden nun entsprechende Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichts­behörde und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde umgesetzt. Ziel dieses Gesetzes ist es, Rechtssicherheit für die Aufsichtsbehörden und auch für die betroffenen Kreditinstitute zu schaffen. Dazu gibt es einige organisatorische Anforde­rungen an die Kreditinstitute, die nunmehr auch entsprechend festgelegt werden, bei­spielsweise hinsichtlich der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses oder des Risikoausschusses oder auch der Compliancebestimmungen. Es ist auch die Definition der formalen Unabhängigkeit für Aufsichtsratsmitglieder entsprechend geregelt, und im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist eine bestimmte Mindest­anzahl an formal unabhängigen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgesehen.

Es gibt allerdings die Möglichkeit des Freibeweises und strengere Kriterien nur bei Banken über 5 Milliarden Euro Bilanzsumme. Ich glaube, das ist wichtig. Letztendlich wollen wir auch im Nominierungsausschuss keine weitere Beschränkung des Eigen­tums­rechtes und der Eigentümer. In dieser Frage unterscheiden wir uns natürlich von der SPÖ und auch von den Restgrünen, die diese Eigentumsrechte entsprechend beschränken wollen. Wir wollen Eigentum stärken und nicht beschränken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Insgesamt schaffen wir mit diesem Gesetz eine Umsetzung der europäischen Vor­gaben, gleichzeitig aber Bestimmungen, die praktikabel sind. Darum bin ich der Mei­nung, dass Sie alle diesem Gesetzentwurf zustimmen sollten. Ich darf allerdings noch folgenden Abänderungsantrag einbringen, der inhaltlich zwar nicht weitreichend ist – es geht um die Richtigstellung eines Redaktionsversehens, um die Korrektur zweier Verweisfehler und um die Reflexion einer Ergänzung auch in der Ausnahmebestim­mung und in der Bestimmung zum Inkrafttreten –, es sind allerdings sehr viele Para­gra­fen davon betroffen.

Ich bitte daher noch um etwas Geduld, wenn ich diesen Antrag jetzt verlese:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 115

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen zur Re­gie­rungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz und das Invest­mentfondsgesetz 2011 geändert werden (106 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (136 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Art. 1 lautet die Novellierungsanordnung zu Z 3:

„3. In § 28a werden nach Abs. 5 die folgenden Abs. 5a bis 5c eingefügt:“

2. In Art. 1, Z 10 lautet § 73 Abs. 1b Z 2:

„2. den Leiter der Compliance-Funktion gemäß § 39 Abs. 6 Z 3 unter Angabe der Erfül­lung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 6 Z 3 sowie jede Änderung in seiner Person und jede Änderung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 6 Z 3 bei bestehenden Leitern der Compliance-Funktion;“

3. In Art. 1, Z 15 lautet § 107 Abs. 99:

„(99) § 3 Abs. 4a Z 1 und Abs. 7 lit. c, § 39 Abs. 5 und 6 Z 1, § 42 Abs. 1, § 63a Abs. 4, § 73 Abs. 1 Z 11 und Abs. 1b, § 73a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 treten mit 1. September 2018 in Kraft. § 28a Abs. 5a bis 5c, § 39 Abs. 6 Z 2 und 3, § 39d Abs. 5, § 98 Abs. 2 Z 7, § 103w sowie § 105 Abs. 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“

4. In Art. 2 lautet Z 1:

„1. § 10 Abs. 6 letzter Satz lautet:

„Die §§ 28a Abs. 5a bis 5c, 39 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 letzter Satz und Abs. 6, 57 Abs. 5 und 74 Abs. 1 in Verbindung mit 74 Abs. 6 Z 3 lit. a sowie 75 BWG finden keine An­wendung.““

*****

Ich hoffe, es ist übersichtlich und Sie stimmen dem Gesetz zu. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen zur Re­gie­rungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden (106 d. B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (136 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Art. 1 lautet die Novellierungsanordnung zu Z 3:

„3. In § 28a werden nach Abs. 5 die folgenden Abs. 5a bis 5c eingefügt:“

2. In Art. 1, Z 10 lautet § 73 Abs. 1b Z 2:

„2. den Leiter der Compliance-Funktion gemäß § 39 Abs. 6 Z 3 unter Angabe der Erfül­lung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 6 Z 3 sowie jede Änderung in seiner Person


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 116

und jede Änderung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 6 Z 3 bei bestehenden Leitern der Compliance-Funktion;“

3. In Art. 1, Z 15 lautet § 107 Abs. 99:

„(99) § 3 Abs. 4a Z 1 und Abs. 7 lit. c, § 39 Abs. 5 und 6 Z 1, § 42 Abs. 1, § 63a Abs. 4, § 73 Abs. 1 Z 11 und Abs. 1b, § 73a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 treten mit 1. September 2018 in Kraft. § 28a Abs. 5a bis 5c, § 39 Abs. 6 Z 2 und 3, § 39d Abs. 5, § 98 Abs. 2 Z 7, § 103w sowie § 105 Abs. 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“

4. In Art. 2 lautet Z 1:

„1. § 10 Abs. 6 letzter Satz lautet:

„Die §§ 28a Abs. 5a bis 5c, 39 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 letzter Satz und Abs. 6, 57 Abs. 5 und 74 Abs. 1 in Verbindung mit 74 Abs. 6 Z 3 lit. a sowie 75 BWG finden keine An­wendung.““

Begründung:

Zu Z 1:

Richtigstellung eines Redaktionsversehens.

Zu Z 2:

Korrektur zweier Verweisfehler, da die Voraussetzungen für den Leiter der Compli­ance-Funktion in § 39 Abs. 6 Z 3 BWG festgelegt werden.

Zu Z 3:

Hiermit wird die Ergänzung des § 28a Abs. 5c BWG auch in der Bestimmung zum Inkrafttreten reflektiert.

Zu Z 4:

Hiermit wird die Ergänzung des § 28a Abs. 5c BWG auch in der Ausnahme­bestim­mung des § 10 Abs. 6 InvFG 2011 reflektiert.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Jarolim gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeord­neter.


13.46.26

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Es ist ja in der heutigen Debatte von den Rednern der Regierungs­parteien schon zugegeben worden, dass die Umsetzung nicht EBA-konform ist, was mich eigentlich eher erstaunt, aber es ist wenigstens nicht der Versuch unternommen worden, herumzureden, sondern wir wissen jetzt, dass die Vorgabe jedenfalls nicht erfüllt wird. (Ruf bei der FPÖ: Das ist gut so!) Der Grund dafür, dass sie nicht erfüllt wird, ist offensichtlich, dass Sie Kontrollen nicht jenen Stellenwert geben, den man ihnen eigentlich geben sollte; das wäre aber, zumal es hier um Banken geht, wichtig,


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weil Banken natürlich sehr viel Kapital verwalten, auch solches von kleineren Sparern. Daher wäre es besonders wichtig, diese Transparenzbestimmungen umzusetzen und die entsprechende Verantwortung wahrzunehmen.

Worum geht es? – Es geht im Wesentlichen um Folgendes: Sie kennen wahrscheinlich alle die Causa Meinl; Kollege Krainer berichtet ja immer wieder davon. Herr Meinl war im Vorstand der Meinl-Bank und hat dort einige Dinge vollbracht, die der Aufsicht über­haupt nicht gefallen haben. Er wurde also aus dieser Position herausgebeten und ist dann flugs in die Funktion des Chefs des Aufsichtsrates gekommen, der in einer Bank, in einer Aktiengesellschaft natürlich eine sehr starke Rolle hat.

Es war also sicherlich absolut nicht die Intention der Aufsichtsbehörde, ihn mehr oder weniger dort zu belassen. Er hat im Übrigen das Gleiche verdient wie zuvor als Vorstand – soll sein, aber das zeigt, wie sehr versucht worden ist, an der Intention der Regelung vorbei einen Zustand zu schaffen, den die Behörde eigentlich nicht haben wollte.

Ähnliches passiert jetzt hier: Wir haben eigentlich vorgehabt, zuzustimmen. Wir hatten ja in der letzten Ausschusssitzung eine breite Diskussion darüber, dass es nunmehr längere Wartezeiten gibt, wenn beispielsweise Geschäftsführer, leitende Angestellte aus Managementfunktionen oder Rechnungsprüfer in Kontrollgremien kommen. – Das alles wurde uns jetzt durch Ihre Änderungen jedenfalls so vermiest, dass wir dem nicht zustimmen können. Ich bedauere das irgendwie, denn letztlich sind die Leute, die auf der Strecke bleiben, unter anderem die kleinen Sparer – und natürlich auch die Groß­investoren, die jetzt ein System haben, das nicht so transparent ist, nicht so gut ist, wie es hätte sein können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Winzig: ... bei einer Sprengelversammlung!)

13.49


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Lindinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.49.20

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Änderungen des Bankwesen­gesetzes und des Investmentfondsgesetzes. Es werden mit dieser Gesetzesnovelle in erster Linie notwendige Anpassungen vorgenommen. Ausschlaggebend dafür sind die neuen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungs­organs und Inhabern von Schlüsselfunktionen.

Meine Vorredner haben die entsprechenden Eckpunkte schon näher erläutert. Mir ist es wichtig, hervorzuheben, dass Gesetze, die wir hier beschließen – in diesem Fall diese Gesetzesnovelle –, auch praktikabel – oder wie wir in Oberösterreich sagen: mit dem entsprechenden Hausverstand – umsetzbar sind. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Genau deshalb haben wir bei der Bestellung von Kontrollorganen kein sogenanntes Gold Plating betrieben, sondern das Gesetz so ausgestaltet, dass alle Kreditinstitute unterschiedlicher Größe es auch realistisch umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mit realistisch umsetzen meine ich auch die notwendige Vorbereitungsphase. (Zwi­schenruf des Abg. Plessl.) So tritt dieses Gesetz nicht mit 1. September 2018 – wie in der Regierungsvorlage vorgesehen –, sondern mit 1. Jänner 2019 – wie im Abände­rungs­antrag meines Kollegen angegeben – in Kraft. Gesetze und vor allem diese Ge­setzesnovelle sichern die strengsten Kontrollen, aber mit dem notwendigen Haus­ver-


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stand. Genau mit diesem Hausverstand sollen und werden in Zukunft Gesetze in Österreich umgesetzt werden. Dafür steht diese Bundesregierung, dafür stehen wir als Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster hat sich der Herr Staatssekretär zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Staatssekretär Fuchs.


13.51.23

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Eine Anmerkung zur Rede der Frau Abgeordneten Margreiter: In Öster­reich kann es sich niemand aussuchen, ob er hier Steuern zahlt oder nicht. (Abg. Plessl: Bei Großkonzernen ist das nicht so!) Wir haben eine funktionierende Finanz­verwaltung und wir haben auch ein entsprechendes Rechtssystem. (Abg. Plessl: Nein, das stimmt nicht! Bei Großkonzernen ist das nicht so! Zwischenruf des Abg. Noll.) Darüber hinaus sei Folgendes gesagt: Wäre es so, dass man es sich in Österreich aussuchen könnte, ob man Steuer zahlt oder nicht, dann wäre die Fraktion der SPÖ daran auch maßgeblich beteiligt, haben Sie doch für viele, viele Jahre den Bundes­kanzler gestellt und hätten dem tatenlos zugesehen. – So viel zur Abgeordneten Margreiter. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, den Umfang der künftig in Österreich anzu­wendenden Vorgaben der Leitlinien im Bankwesengesetz und im Investment­fonds­gesetz verbindlich zu konkretisieren, um so die notwendige Rechtssicherheit für die Aufsichtsbehörden und für die betroffenen Kreditinstitute zu gewährleisten.

Ziel dieser Bundesregierung ist es nicht – und so steht es auch im Regierungs­programm –, dass wir EU-Richtlinien und Leitlinien zu 100 Prozent umsetzen. Dort, wo es Wahlrechte gibt, werden diese selbstverständlich im Sinne einer Entlastung der Unternehmer, im Sinne einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands auch entsprechend ausgeübt, um damit zu verhindern, dass wir hier Gold Plating betreiben.

Vorgaben betreffend die Unabhängigkeit des Vorsitzenden und der Mehrheit der Mit­glieder des Nominierungsausschusses, die sich ebenfalls in diesen Leitlinien befinden, werden ausdrücklich nicht in das österreichische Rechtssystem übernommen und bleiben somit unanwendbar, da es dadurch zu Konflikten mit dem österreichischen Ge­sell­schaftsrecht, insbesondere betreffend die Mitwirkungsrechte der Eigentümer ge­kommen wäre.

Für besonders erwähnenswert und positiv halte ich daher auch den Abänderungs­an­trag des Finanzausschusses, der im § 28a Abs. 5c Bankwesengesetz einen Freibeweis ab dem zweiten unabhängigen Aufsichtsratsmitglied hinsichtlich des formellen Unab­hän­gigkeitserfordernisses ermöglicht. Die Einschränkung, dass dieses Verfahren erst ab dem zweiten unabhängigen Mitglied ausgeübt werden kann, hält den Verwaltungs­aufwand gering und verhindert gleichzeitig Gold Plating. Unter dieser Bundesregierung gehört Gold Plating nämlich der Vergangenheit an. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.54


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Löger. – Bitte, Herr Minister.

 


13.54.23

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Gäste auf der Galerie und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Bevor ich auf das aktuelle Thema eingehe, erlauben Sie mir – ich bin mir nicht hundertprozentig


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sicher, ob die Geschäftsordnung es zulässt –, auch persönlich zu dem zuletzt dis­kutierten Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. Da dieser Tagesordnungspunkt inhaltlich in Josef Mosers Verantwortung fällt, habe ich mir vorgenommen, meine Stel­lung­nahme dazu im Zuge meiner jetzigen Ausführungen einzubauen.

Ich gestehe ein, dass es an der Zeit ist, von meiner Seite her eine Entschuldigung an das Parlament zu formulieren. Ich bin mir bewusst, dass ich als Finanzminister in der Verantwortung dafür stehe, dass es nicht nur einen Eifer, sondern offensichtlich einen Übereifer in meinem Ministerium gegeben hat, als man im Rahmen einer Gesetz­fin­dung zur Datenschutz-Grundverordnung auch Anträge oder Vorschläge eingebracht hat, die nicht dieser Materie entsprochen haben.

Ich erkenne aber auch – und ich glaube, das ist aus der Debatte deutlich geworden –, dass das Parlament funktioniert, auch im Rahmen des Ausschusses. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) Daher glaube ich auch, dass es notwendig sein wird, mit noch mehr Nachdruck unsererseits, meinerseits dafür Sorge zu tragen, dass wir Sie nicht weiter strapazieren. Ich sage daher Entschuldigung an alle Abgeordneten des Hohen Hauses für das, was im Finanzministerium leider passiert ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

Umso kürzer erlaube ich mir jetzt noch auf die aktuelle Debatte einzugehen. Ich glaube, es wurde inhaltlich so weit alles klargestellt. Ja, auch im Finanzausschuss haben wir die Diskussion darüber geführt, inwieweit dieser Gesetzentwurf jetzt dem entspricht, was sich alle erwarten. Ich möchte nur ergänzend Folgendes festhalten: Wenn wir hier auch die rechtlichen, die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um einer europäischen Leitlinie zu folgen, dann tun wir das, so wie wir es uns im Regie­rungs­programm und als Regierung vorgenommen haben: Wir achten darauf, dass wir nicht in überzogener Form über Gold Plating noch zusätzliche Anforderungen formulieren. Das haben wir getan.

Was wir uns auch trauen – auch durchaus in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden in Österreich –, ist, dass wir in diesem Vorschlag einen Schritt weiter gehen. Ja, wir haben auch den Mut, hier sogar eine gesetzliche Regelung zu formulieren, die der öster­reichischen Gesetzgebung im Sinne des Gesellschaftsrechts entspricht, gleichzeitig aber auch die Proportionalität des österreichischen Bankwesens berück­sichtigt. So wie es von einigen Abgeordneten formuliert wurde, können wir damit sicher­stellen, dass das, was Sie hier als gesetzliche Grundlage – hoffentlich alle Vertreter dieses Hauses gemeinsam – beschließen wollen, etwas ist, das nicht nur den Anfor­derungen Europas entspricht, sondern auch der Situation Österreichs gerecht wird. Auch dazu stehen wir, und diesen Mut haben wir auch als neue Regierung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist hier auch angesprochen worden, dass wir möglicherweise ein schlechtes Bei­spiel innerhalb Europas abgeben. Ich darf Ihnen sagen, dass diese Rechtssicherheit, die wir in Österreich mit dieser neuen Gesetzeslage schaffen, nicht in allen Ländern Europas so umgesetzt werden wird. So hat sich zum Beispiel Deutschland entschie­den, die Verantwortung an die Finanzmarktaufsicht, die BaFin, in Deutschland zu delegieren. Damit kann die BaFin durchaus flexibel agieren. In Österreich gibt es Rechtssicherheit. Interessant ist dabei auch die Stellungnahme der BaFin zu diesen Leitlinien im Vorfeld, die ich zitieren möchte. Die BaFin hält fest:

„Sie erachtet insbesondere die neuen Anforderungen an die formelle Unabhängigkeit von Aufsichts- und Verwaltungsräten als zu weitreichend, ohne dass ein aufsichtlicher Mehrwert ersichtlich ist. Die BaFin beabsichtigt, die Leitlinien in diesem Punkt nicht umzusetzen.“


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Dazu sage ich: Österreich ist damit beispielhaft – auch im Vergleich zu Deutschland. Wir schaffen Rechtssicherheit. Wir sind uns einig, nicht über Gold Plating zu über­laden, und wir sind mutig genug, hier für Österreich entsprechende und richtige Ge­setze zu beschließen. Ich lade Sie noch einmal ein, dem auch zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.59

13.59.50


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Minister.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 136 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Brückl, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen.

Die Abgeordneten Kopf, Brückl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 1 und Artikel 2 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Somit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

14.00.324. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Mittelflüsse im Gesundheitswesen – Reihe Bund 2017/10 (III-16/73 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und AGES Medizin­marktaufsicht – Reihe BUND 2017/59 (III-64/76 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.



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14.01.14

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Galerie und liebe Zuseher vor den Fernseh­schirmen! Der im Jahr 1761 von Kaiserin Maria Theresia gegründete Rechnungshof versorgt die öffentliche Hand immer wieder mit Vorschlägen und prüft neben Bundes­einrichtungen auch Länder und Gemeinden.

Ich möchte, bevor ich zum Bericht über die Mittelflüsse im Gesundheitswesen komme, auch einmal ein Danke an die Frau Rechnungshofpräsidentin und an ihre Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter für die verantwortungsvolle Arbeit, die sie immer wieder leisten, richten, auch wenn sie nicht immer zu unser aller Freude – vor allem draußen – erfolgt.

Nun aber zum Thema: Der uns vorliegende Bericht betreffend Überprüfung der Mittel­flüsse im Gesundheitswesen spiegelt das Jahr 2014 wider. Die Prüfung per se fand von Juli 2015 bis Dezember 2015 statt und zielte darauf ab, einen Überblick über die Ver­flechtungen bei der Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen zu geben.

Generell splittet sich das Gesundheitssystem in Österreich in eine Vielzahl von Akteu­ren auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene. Schon in früheren Berichten wurde darauf hingewiesen, dass man die Steuerung des österreichischen Gesundheits­sys­tems verbessern solle. Die unterschiedlichen zeitlichen Abgrenzungen von Bund und Sozialversicherungen, die verschiedenen Kontenpläne, unübersichtliche Untergliede­run­gen und starke Verflechtungen erschwerten die Überprüfung natürlich zusätzlich.

Für die Darstellung aller Mittelflüsse erfasste der Rechnungshof mehr als 60 Akteure, welche nach den Gesundheitsdienstleistungen aufgegliedert wurden. So entfielen nach dieser Aufgliederung rund 17,8 Milliarden Euro auf die Krankenanstalten, rund 4,7 Mil­liarden Euro auf niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, rund 3,5 Milliarden Euro auf Heilmittel und Heilbehelfe und circa 520 Millionen Euro auf das Rettungswesen, das für uns alle ja auch ein sehr wichtiger Punkt ist. Circa 800 Millionen Euro entfielen auf sonstige Gesundheitsdienstleistungen, deren es ja in Österreich sehr, sehr viele gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich ist es unser aller Ziel, auch weiter­hin Menschen, PatientInnen in den Mittelpunkt zu rücken. Davon unabhängig ist aber, dass eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten zu mehr Transparenz führen wird und dass ein harmonisiertes Rechnungswesen – wie vom Rechnungshof gefor­dert – ebenso zu Vereinfachungen beitragen und insgesamt eine Steuerung der Zah­lungs­ströme erleichtern würde. Wir haben diesen Punkt im Ausschuss ausführlich diskutiert, die Expertenmeinungen von Generaldirektor Probst und Vorstandsvorsitzen­dem Biach und die Erläuterungen dazu gehört und einiges diskutiert.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Meinung, dass wir auf einem guten Weg sind, obwohl wir alle wissen, dass in Zukunft noch sehr, sehr viel zu tun ist. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses kann ich auch sagen, dass uns die Thematik auch weiterhin beschäftigen wird. Gemeinsam mit der Frau Gesundheitsministerin wird ein guter Plan im Sinne der österreichischen Bevölkerung ausgearbeitet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.05


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordnetem Plessl das Wort. – Bitte.


14.05.59

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Präsidentin des Nationalrates! Frau Prä­sidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und


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Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Mein Redebeitrag bezieht sich auf TOP 4, den Rechnungshofbericht betreffend Mittelflüsse im Gesundheitswesen – ein sehr komplexes Thema, was auch der Rechnungshof hier festgestellt hat. Es han­delt sich in diesem Zusammenhang um ein Pilotprojekt. Von Juli 2015 bis Dezem­ber 2015 hat für den Zeitraum 2014 eine Überprüfung stattgefunden. Ich hoffe, Frau Präsidentin, dass es eine Fortsetzung geben wird, weil damals gerade die Gesund­heitsreform 2013 umgesetzt worden ist und wir auf die Reformen, die damals gesetzt worden sind, aufbauen sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben auch schon gehört, dass die Auf­teilung der Kompetenzen zwischen Bund, Sozialversicherungsträgern, Ländern und Gemeinden sehr komplex ist. Ich möchte hier eine Zahl in Erinnerung rufen, durch die die Belastung der Kommunen sehr stark herausgearbeitet wird: 3,1 Milliarden Euro sind alleine für Kur- und Krankenanstalten zur Verfügung gestellt worden. Das Interes­sante an dieser Sache ist, dass die Bundesländer einen unterschiedlichen Zugang hatten. Hier wäre es sehr richtig und wichtig, Frau Präsidentin, gemeinsam mit den Lan­desrechnungshöfen verstärkt Überprüfungen durchzuführen, um die Belastung in den Gemeinden zu sehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ziele im Zusammenhang mit den Mittel­flüssen sollen transparent sein, das wurde einstimmig auch im Ausschuss gefordert. Gerade die Aufarbeitung der Mittelflüsse sollte nicht zu einer Zerschlagung der Sozial­ver­sicherungsträger führen, wie sie die Bundesministerin angedacht hat, sondern zu einer Weiterentwicklung. Das ist der Zugang vonseiten der Sozialdemokratie. (Beifall bei der SPÖ.)

Gerade vor Kurzem haben wir wieder gesehen, dass von der zuständigen Gesund­heitsministerin eine Zerschlagung der AUVA angedacht worden ist. Mittlerweile rudert die Bundesregierung zurück, um die angekündigte Reduzierung der Sozialver­siche­rungsträger und Zerschlagung der AUVA nicht durchführen zu müssen.

Wir wollen ein einheitliches Gesundheitssystem, in dem natürlich auch ein ent­sprechen­des Leistungsniveau vorhanden ist. Es geht um das Wohlergehen der Menschen hier in Österreich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss noch eines: Die Gesund­heits­ministerin hat da sehr schwierige Fälle zu behandeln. Beim Nichtraucherschutz war sie nicht sehr überzeugend, bei der Streichung der Notstandshilfe hat sie auch nicht sehr glücklich gehandelt, und jetzt kommt noch das Thema AUVA, bei dem sie auch nicht sehr glücklich agiert. Da stelle ich mir die Frage: Wie lange, Herr Bundeskanzler, Herr Vizekanzler, wollen Sie noch an dieser Gesundheitsministerin festhalten und hoffen, dass sie noch etwas Positives zusammenbringt?

Sie sparen da nicht im System, sondern Sie sparen bei den Menschen – das sieht man gerade bei der AUVA. Sie haben da mit der AUVA ein Problem geschaffen, das noch ungelöst ist; es sind 500 Millionen Euro einzusparen, und die wollen sie den Arbeitge­bern zurückgeben. Das geht einfach nicht, wenn man sich alleine die Verwaltungs­kosten von 85 Millionen Euro ansieht.

Deswegen wäre es sinnvoller, dass die Bundesministerin schaut, dass alle Bezirke ord­nungsgemäß mit einer Erstversorgungseinheit für die Behandlung von Schlaganfällen und Herzinfarkten versorgt sind. Das wäre sehr wichtig, auch für meinen Bezirk Gän­serndorf, wo es bis zum jetzigen Zeitpunkt so etwas noch nicht gibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.09



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 123

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Povysil. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


14.09.31

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie! Meine Damen und Herren, die die Debatte im Internet oder in sonstigen Medien verfolgen! Wir schätzen unsere Gesundheitsministerin, meine Damen und Herren! Sie hat gerade erst begonnen, zu reformieren. (Abg. Plessl: Aber nicht sehr glücklich!) Sie wird uns noch lange und intensiv erhalten bleiben. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Das ist eine Drohung!)

Meine Damen und Herren! Geld regiert die Welt – das ist kein neuer Spruch, kein son­derlich intellektueller Spruch, aber ein sehr treffsicherer. Finanzströme, richtig geleitet, steuern, gestalten und sichern Systeme. Finanzströme, richtig geleitet, verhindern gegenläufig arbeitende Strukturen und am Eigennutzen orientierte Machstrukturen. Effiziente Finanzierung, meine Damen und Herren, ist effiziente Steuerung. Der Bür­ger, der seine Steuergelder für das Gesundheitssystem einsetzt, möchte im Krank­heits­fall umfassend versorgt sein. Wer zahlt, ist letztlich unwesentlich. Wesentlich ist, dass das Steuergeld zur Gänze beim Versicherten ankommt.

Zur Diskussion steht heute der Rechnungshofbericht betreffend Mittelflüsse im Ge­sund­heitswesen; wir haben das schon gehört. Die Prüfung erfolgte 2015 und basiert auf dem Jahr 2014. Das heißt, die Aktualität lässt ein wenig zu wünschen übrig. Das ist aber nicht das Bestürzende. Das Bestürzende ist, dass sich seit der letzten Bundes­ge­sundheitsreform 2013 nichts geändert hat. Die Zielorientierung, die eingeführt wurde, hat nicht wirklich Wesentliches bewirkt. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Nach wie vor besteht ein kompletter Wirrwarr in den Finanzströmen. Sie sind unübersichtlich, sie sind verzweigt, sie sind aufgesplittert. Weiterhin fahren Versicherte und Steuergelder Karussell mit etwa 60 Akteuren. Die grafische Darstellung dieser Geldströme ist Ihnen bekannt. Sie war sogar im Hintergrund in einer „ZIB 2“-Diskussionsrunde präsent. Das heißt, sie ist uns allen bekannt. Sie ist mir seit dem Jahr 2000 – also in der Zwischen­zweit seit 18 Jahren – im Wesentlichen unverändert bekannt.

Was kritisiert der Rechnungshof nun an diesem Kompetenzwirrwarr? – Zum einen auf­ge­splitterte Kompetenzen zwischen Bund, Ländern, Gemeinden, zum anderen nicht nachvollziehbare Geldflüsse – wie gesagt, von 60 Akteuren –, zum anderen Daten, die sich mangels einheitlichen Rechnungswesens nicht nachvollziehen lassen. Außerdem kritisiert er die Sozialversicherungen, die nicht einmal einen einheitlichen Kontenplan vorlegen können, oder die Landesgesundheitsfonds, die ein einheitliches Vorgehen in ihrer Finanzstruktur ebenfalls vermissen lassen. Dabei geht es aber um viel Geld, meine Damen und Herren. Es geht immerhin um über 27 Milliarden Euro, die wir für unser Gesundheitssystem effizient nutzen sollten.

Das sind nun die vom Rechnungshof in der Theorie, aber auch in der Praxis an­gekreideten Missstände. Wichtig ist aber auch immer wieder: Was bedeutet denn das für unser System? Was bedeutet denn das für den Patienten? Wo sehen wir denn das?

Tatsache ist die Spitalslastigkeit in unserem System – also dass viel zu viele Patienten in den Spitälern behandelt werden – und die sich zunehmend verschlechternde Versor­gung im niedergelassenen Bereich. Wir haben zu wenige Ärzte im niedergelassenen Bereich. Eine weitere Tatsache ist das ungelöste Problem der Überfüllung unserer Spitalsambulanzen. Wir warten Stunden in den Spitalsambulanzen. Auch die zuneh­mende Ablehnung der Kassenverträge durch die Ärzte bei den Sozialversicherungen ist eine Tatsache, es gibt schon mehr Wahlärzte als Kassenvertragsärzte, samt der damit zunehmenden Belastung der Patienten. (Abg. Stöger: ... abschaffen!) Genau


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das ist auf die fehlende Finanzierung und Steuerungsfunktion unseres Gesundheits­systems zurückzuführen, so wie es derzeit dasteht.

Wir haben – und das ist ja auch wieder das Schlimme – alle Instrumente, dies zu ändern, aber es fehlten bis jetzt die politische Kraft und der politische Mut. Dieser Rechnungshofbericht ist eine klare, unabhängige, transparente, und schonungslose Offenlegung der Fehlentwicklung unseres Gesundheitssystems. Herzlichen Dank an die Frau Präsidentin für die so detaillierte, gute und genaue Aufarbeitung! Da kann man gar nicht mehr diskutieren, da steht schwarz auf weiß, was Sache ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strasser.) Entwirren wir den Kompetenzwirrwarr, verein­heitlichen wir dort, wo es sinnvoll ist, regulieren wir dort regional, wo Treffsicherheit gefragt ist, setzen wir notwendige Reformen, wo Organisationsstrukturen und Finanz­ströme schon lange nicht mehr unserem modernen Gesundheitssystem entsprechen!

Sie werden mir sicher zustimmen, dass im Zentrum aller dieser Bestrebungen der Patient mit seinen Beschwerden und mit seinen Herausforderungen und Forderungen an unser Gesundheitssystem steht. (Abg. Plessl: Aber nicht mit Selbstbehalten!) Ich hoffe, dass Sie alle mit uns an diesen Neuerungen und an diesen Reformen arbeiten werden. (Beifall bei der FPÖ.)

14.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Griss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.15.54

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Der Rechnungshofausschuss hat in seinen Sitzungen im April und im Mai insgesamt 29 Berichte behandelt. Dieser Bericht, den meine drei Vorredner und Vorrednerinnen gerade erwähnt haben – der Bericht über die Mittelflüsse im Gesundheitswesen –, ist ein Bericht, auf den auch ich einge­hen will.

Das ist kein Zufall, denn der Bericht zeichnet ein Sittenbild österreichischer Verwal­tung – muss man leider sagen –: auf der einen Seite ein Kompetenzwirrwarr – wir haben Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger, die im Gesundheits­system mitreden. Aber damit nicht genug: Auf der anderen Seite ist es nicht gelungen, die Verrechnung zwischen diesen verschiedenen Trägern, zwischen den verschie­denen Financiers auch tatsächlich zu vereinheitlichen. Meine Vorredner und Vorred­nerin­nen haben das schon erwähnt: kein einheitlicher Kontenplan, keine zielführenden Vorschriften, keine Harmonisierung mit dem Rechnungswesen des Bundes.

Jetzt gibt es den Bericht ja schon einige Zeit und eigentlich würde man denken, dass man sofort darangeht, diese Mängel zu beheben. Man wird die Kompetenzverteilung nicht so rasch bereinigen können, aber bei diesen administrativen Hindernissen, die man hier zusätzlich aufgebaut hat – uneinheitliche Kontenpläne, Sie haben das gehört, keine ausreichenden Vorschriften, keine Harmonisierung –, wäre es doch kein Kunst­stück gewesen, das schon wesentlich früher anzugleichen.

Es ist aber überhaupt, wenn sich man die Berichte des Rechnungshofes durchschaut, dieser Punkt mangelnder Transparenz, mangelnder Übersichtlichkeit etwas, was man immer wieder feststellen muss. Man könnte sagen, das geschieht vielleicht nicht ganz zufällig. Im Dunkeln ist gut munkeln – oder wie immer man das ausdrücken will. Jeden­falls besteht ein geringes Interesse daran, solche Verhältnisse und Umstände völlig klar darzustellen.

Ein zweiter Punkt, ein zweiter Mangel, den man auch immer wieder sieht, wenn man sich die Berichte anschaut, ist, dass die Konsequenzen einer gesetzlichen Regelung


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entweder nicht klar bedacht oder nicht aufrichtig dargestellt werden. Ein Beispiel dafür ist der Bericht betreffend Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und Ages Medizinmarktaufsicht, wo man sich offenbar nicht überlegt hat, wie das letztlich finan­ziert werden soll, wer dann diese Medizinprodukteabgabe auch tatsächlich tragen soll.

Das heißt, der Rechnungshof weist in seinen Berichten immer wieder auf grund­legen­de Mängel hin. Eigentlich müsste man daraus ja schließen, dass der Rechnungshof ein natürlicher Verbündeter einer evidenzbasierten Politik ist. Dass die Politik evidenz­basiert sein sollte, dass sie auf Fakten beruht, sollte außer Streit stehen. Eine zweite ganz wichtige Aufgabe erfüllt der Rechnungshof, indem er auf die Auswirkungen einer Maßnahme hinweist und in seinen Berichten offenlegt, wie sich verschiedene gesetz­liche Maßnahmen ausgewirkt haben.

Wir haben ja in der letzten Ausschusssitzung den Vertreter des Europäischen Rech­nungshofes gehört. Es war wirklich eindrucksvoll, zu erfahren, wie der Europäische Rechnungshof in den nächsten Jahren das machen wird, was der österreichische Rechnungshof schon längst macht, sich nämlich genau anzuschauen, wie sich die Mittelverwendung auswirkt. Die Beispiele, die dazu gebracht wurden – Autobahnen, die im Nirgendwo enden, oder der Ausbau von Containerhäfen in der Adria mit euro­päischen Geldern, um um chinesische Containerschiffe zu konkurrieren –, waren ein­drucksvoll. Da sieht man, wie wichtig diese Aufgabe ist.

Der Rechnungshof ist daher ein Verbündeter für eine verantwortungsvolle Politik. Nur eine verantwortungsvolle Politik wird auch das Vertrauen der Menschen erwerben, und ohne Vertrauen in die Politik kann es auch keine Akzeptanz und letztlich auch keine erfolgreiche Staatsführung geben. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Povysil.)

14.21


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kolba. – Bitte.


14.21.29

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen, verbliebene Zuseher auf der Galerie und auch vor den Fernsehschirmen! Ja, ich kann im Grunde zunächst einmal nur meine Vorredner bestätigen und wiederholen: Der vorliegende Rechnungshofbericht zeigt eines klar auf: Die komplizierte und intransparente Finanzierungsstruktur im Gesund­heitswesen aufgrund verschiedener Kompetenzen für Bund, Sozialversicherungs­trä­ger, Länder und Gemeinden führt dazu, dass die Zahlungsströme nicht nachvollzogen werden können. Genau das wäre aber eine wesentliche Voraussetzung dafür, um Reformen setzen zu können.

Ich darf ein anderes Zitat anfügen. Mackie Messer sagt: „Und man siehet die im Lichte / Die im Dunkeln sieht man nicht.“ Das heißt, diese Finanzierungsstruktur und diese Intransparenz verhindern in Wahrheit eine Reform, die dringend notwendig ist.

Bei dieser Reform sind zwei Dinge zu berücksichtigen und ich warne davor, sie nicht zu berücksichtigen: Aus der Perspektive von Patienten ist es wichtig, dass man öster­reichweit, egal, wie der Träger heißt, die gleiche Leistung erwarten kann. Es ist untrag­bar, wenn Krebskranke Medikamente in dem einen Bundesland bewilligt bekommen, im anderen nicht. Das geht nicht, das muss man als Hauptaugenmerk einer Reform sehen. Das Zweite ist, wir von der Liste Pilz wollen keine Privatisierung des Gesund­heits­systems. Wir werden uns auch sehr genau anschauen, wie viel Vermögen in den Sozialversicherungen liegt, und es soll ein Riegel vorgeschoben sein, sich aus dieser


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Selbstverwaltung fürs Budget zu bedienen. Auch da werden wir der Regierung sehr genau auf die Finger schauen. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Kirchbaumer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.23.54

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Der Rechnungshof hat im Jahre 2016 das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen sowie die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit hinsichtlich der Struktur des Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Inspektionswesens und dessen Finanzierung in den Jahren 2010 bis 2015 geprüft. Der Prüfungszeitraum umfasst im Wesentlichen die Jahre 2010 bis 2015.

Der Rechnungshof kritisierte dabei, dass die Aufgabenteilung zwischen dem Bundes­amt für Sicherheit im Gesundheitswesen, BASG, und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Ages, sehr unübersichtlich war. So hat das Personal der Ages die Aufgaben des BASG wahrgenommen, dieses blieb aber weiter­hin der Ansprechpartner für die Antragsteller. Zudem hatte damals das Bundesminis­terium für Gesundheit und Frauen laut Rechnungshof weiterhin einen bedeutenden Einfluss auf die operativen wie wirtschaftlichen Entscheidungen. Des Weiteren war eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Ages Medizinmarktaufsicht durch das BASG nicht gegeben. Vor allem Aufgaben, für die keine Gebühren verrechnet werden konnten, waren im Prüfungszeitraum nicht ausreichend finanziell unterstützt. Dies führte dazu, dass die Ages 2013 einen Verlust von 5,28 Millionen Euro machte. Erst aufgrund dieser alarmierenden Entwicklungen wurden Sanierungsmaßnahmen ange­stoßen.

In insgesamt 18 Empfehlungen betonte der Rechnungshof, dass eine strikte Trennung zwischen der entscheidenden Funktion, also dem BASG, und der kontrollierenden Funk­tion, also dem Gesundheitsministerium, sicherzustellen sei. Zudem soll die Ages strategische Wissensziele für den Bereich der Medizinmarktaufsicht feststellen und eventuelle Synergien mit anderen Ages-Teilbereichen besser nutzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.26


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Einwallner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.26.27

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ich nehme in meinem Redebeitrag auch Bezug auf Tagesordnungspunkt 5, also die Rechnungshofprüfung des Bundesamtes für Sicher­heit im Gesundheitswesen und der Ages Medizinmarktaufsicht. Es stimmt schon, es gibt den einen oder anderen Kritikpunkt in diesem Rechnungshofbericht, aber man sieht auch, dass diese Ausgliederung durchaus Erfolg hatte und auch gut angenom­men wird.

Es ist schon auch eine kleine Erfolgsgeschichte, die durch diese Ausgliederung erfolgt ist. Das sieht man an mehreren Faktoren; ein ganz wesentlicher ist, dass der Rückstau der anstehenden Verfahren deutlich abgebaut wurde. Ein weiterer Faktor ist, man sieht das auch, die wirtschaftliche Entwicklung der Ages, die wir im Ausschuss ausführlich besprochen haben, dass es nämlich einen positiven Turnaround gibt. Und nicht zuletzt


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zeigen die strukturellen Maßnahmen, die organisatorischen, internen Maßnahmen Wir­kung.

Allerdings sollte uns das Jahr 2013 tatsächlich zum Nachdenken anregen, denn das war das Krisenjahr der Ages und muss als solches bezeichnet werden. Daher ist es ganz entscheidend und wichtig, dass eine langfristige Finanzierung der Ages gesichert ist. Derzeit ist es so, dass man von einer Befristung zur anderen springt. Die Ages wird durch einen Zuschlag auf die Kammerumlage für Apotheker finanziert, das war eigent­lich bis 2018 fixiert und ist nun ausgelaufen. Die Frau Ministerin hat uns im Ausschuss zwar erklärt, dass es bis 2022 weitergeht, aber die Apotheker sagen mir, dass es solche Gespräche noch nicht gibt. Das ist also ein Punkt, der offen ist, und das zeigt auch ein bisschen, wie unsere Gesundheitsministerin an diese Thematiken herangeht: indem sie im Ausschuss Ankündigungen macht, die dann in der Realität gar nicht stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es braucht also eine nachhaltige Finanzierung. Und wenn man den Vertretern der Regie­rungsparteien zuhört, wie sie sich massiv und demonstrativ hinter die Frau Minis­terin stellen und das artikulieren, dann erinnert es fast ein bisschen an einen Fuß­balltrainer, der ganz knapp vor der Ablöse steht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.28


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Kainz zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.29.08

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungs­hof­präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Für den vorliegenden Bericht, welcher sich auf das Jahr 2014 bezieht, widmete sich der Rechnungshof von Juli bis Dezember 2015 den Mittelflüssen im Gesundheitswesen. Das Ziel des Berichts war es, einen Überblick über sämtliche Verflechtungen bei der Finanzierung von Gesundheits­leistungen zu geben und die Mittelflüsse darzustellen.

Bezeichnend für die Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems ist nämlich die Verzweigung von Zahlungsströmen über mehrere Institutionen und Einrich­tun­gen. Die Gesetzgebung sieht eine Aufsplitterung der Kompetenzen auf Bund, So­zialver­sicherungsträger, Länder und Gemeinden vor. So geht es im Jahr 2014 trotz der Gesundheitsreform der damaligen Regierung im Jahr 2013, die unter anderem zur Ordnung der zersplitterten Kompetenzlage hätte beitragen sollen, um rund 27,4 Milliar­den Euro, aufgeteilt auf mehr als 60 verschiedene zahlende und empfangende Stellen.

Die Mittelflüsse wurden aufgrund verschiedener Periodenabgrenzungen bei den einzel­nen Institutionen teilweise unterschiedlich verbucht. Bei Verrechnungen zwischen dem Bund und den Sozialversicherungsträgern wurden unterschiedliche zeitliche Abgren­zungen angewendet, sodass Aufwendungen und Erträge unterschiedlicher Höhe be­rücksichtigt wurden. Bei den Sozialversicherungsträgern fehlte außerdem ein einheit­licher Kontenplan, und bei den Untergliederungen fehlten nachvollziehbare Vor­schrif­ten. All das führte dazu, dass es ungleiche Zahlen in verschiedenen Abrech­nungs­systemen der Sozialversicherungsträger, des Bundes, der Länder und der Gemeinden gibt und sich Aufwendungen und Erträge nur schwer abgleichen lassen.

Es zieht sich wie ein roter Faden durch den gesamten Bericht, dass die Finanzierung unseres heimischen Gesundheitssystems schlichtweg unübersichtlich, verzweigt und aufgesplittert ist. Wir müssen daher unser Rechnungswesen reformieren, denn nur dann können wir wirksame Darstellungen sämtlicher Mittelflüsse im Gesundheitswesen gewährleisten und kontrollieren, ob die Sozialversicherungsträger sauber arbeiten.


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Liebe Kollegen und Kolleginnen, lassen Sie uns gemeinsam das Chaos im Bereich der Mittelflüsse im Gesundheitswesen beseitigen und klare Strukturen schaffen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.32


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Loacker. – Bitte.


14.32.15

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Die Zersplitterung des österreichischen Gesundheitswesens und seiner Finanzströme ist ja sattsam bekannt, sage ich einmal, und auch der Rechnungshof listet da 60 Akteure und 400 Finanzströme auf. Daran hat sich seit der Gesundheitsreform 2013 auch nichts geändert, und die zuständige Ministerin hat uns schon erklärt, das große Ziel der Finanzierung aus einer Hand werde jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht in Angriff genommen.

Eine Abstimmung der Rechnungswesenlogiken zwischen Bund, Landesgesundheits­fonds und Sozialversicherungsträgern gibt es nicht. Bei den Sozialversicherungs­trä­gern fehlt schon – das wurde vorhin angemerkt – der einheitliche Kontenplan. Jetzt frage ich mich: Was machen eigentlich die Hundertschaften an Mitarbeitern im Haupt­verband? Wofür sind die gut, wenn sie es nicht einmal zusammenbringen, dass alle Kassen ihre Kosten nach einer einheitlichen Logik abbilden – das kann doch nicht wahr sein! – und das einheitlich transparent machen? Von der Transparenz her muss man ja ausnahmsweise die Wiener Kasse, die sonst wirklich arg ist, einmal loben, denn diese stellt wenigstens Daten ins Internet, die der Versicherte abrufen und mit denen er sich ein ungefähres Bild machen kann.

Man muss natürlich diese Verschleierungstaktik bei der Sozialversicherung anwenden, denn irgendwie will man am Ende niedrige Verwaltungskosten ausweisen. Damit man das tun kann, wird einfach jeder Bleistift, der einmal von einer medizinisch ausge­bildeten Person berührt worden ist, als medizinische Leistung verbucht, und dann sind es nicht mehr Verwaltungskosten. So funktioniert dieses An-der-Nase-Herumführen der Öffentlichkeit hinsichtlich der Versichertengelder, die zwangsweise eingehoben werden. Es ist ein Armutszeugnis, dass diese Bundesregierung an der Reform der Sozial­versicherung jetzt schon scheitert, wo es eigentlich erst losgehen sollte. Vielleicht sollte eine Regierung, die nicht einmal ein standardisiertes Rechnungswesen, nicht einmal eine gemeinsame EDV für die Sozialversicherungsträger zusammen­bringt, nicht gleich mit der Zusammenlegung von Trägern beginnen, sondern es etwas langsamer angehen.

Die Landesgesundheitsfonds sind das nächste Kapitel, sie werden von der Regierung nicht einmal im Zuge der vielen Reformankündigungen erwähnt. Man kann sich also vorstellen, dass da auch nichts passieren wird. Jeder Landesgesundheitsfonds macht, was er will, es fehlen einheitliche Vorschriften betreffend die Form und die Gliederung der Jahresabschlüsse, auch da wird von vornherein verunmöglicht, dass es zu einem sinnvollen Benchmarking und zu einem Vergleich der verschiedenen Daten kommt.

Das Traurige an diesem Chaos in der Gesundheitsfinanzierung ist, dass die Bürger das finanzieren müssen, dass dieses Geld am Ende des Tages in der Versorgung fehlt und dass es daher zu Verknappungen im Medikamentenbereich kommt, dass es zu Verknappungen in der ärztlichen Versorgung kommt und dergleichen.

Damit sich endlich etwas ändert, bringe ich nachstehenden Entschließungsantrag ein:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 129

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Emp­feh­lungen (Bund 2017/10) zu ‚Mittelflüsse im Gesundheitswesen‘ umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch es zu effizienteren, transparenteren und vergleich­bareren Mittelflüssen im Gesundheitswesen kommt. Dabei sollen die RH-Empfehlun­gen aus dem Bericht Bund 2017/10 „Mittelflüsse im Gesundheitswesen“ umgesetzt werden.

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Empfehlungen (Bund 2017/10) zu "Mittelflüsse im Gesundheitswesen" umsetzen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/10 (III-16/73 d.B.) – TOP 4

Finanzierung des Gesundheitssystems in Österreich völlig unübersichtlich, verzweigt und aufgesplittert

Die Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems reicht über mehrere Insti­tutionen und Einrichtungen. Der Rechnungshof präsentiert in einem aktuellen Bericht eine Bestandsaufnahme. Durch die Gesetzgebung war die Aufsplitterung der Kom­petenzen auf Bund, Sozialversicherungsträger sowie Länder und Gemeinden vorge­geben. Auch die Gesundheitsreform 2013 veränderte die zersplitterte Kompetenzlage nicht: Die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung fielen weiterhin auseinander, ein gemeinsamer Finanzierungstopf wurde nicht erreicht und durch das Prinzip der Einstimmigkeit (von Vertreter_innen aus Bund, Ländern und Sozialver­sicherungsträgern) können notwendige Maßnahmen verhindert werden.

Für die Darstellung der gesamten Mittelflüsse im Gesundheitswesen erfasste der Rechnungshof mehr als 60 Akteure.

Bei Verrechnungen zwischen dem Bund und den Sozialversicherungsträgern wurden unterschiedliche zeitliche Abgrenzungen angewendet, so dass Aufwendungen und Erträge unterschiedlicher Höhe berücksichtigt wurden. Bei den Sozialversicherungs­trägern fehlte ein einheitlicher Kontenplan und bei Untergliederungen gab es keine nachvollziehbaren Vorschriften. Der RH empfahl die Harmonisierung mit dem Rech­nungswesen des Bundes.

Landesgesundheitsfonds

Auch für die Landesgesundheitsfonds fehlten einheitliche Vorschriften über Form und Gliederung der Jahresabschlüsse. In den Ländern Burgenland und Salzburg waren, trotz gleicher rechtlicher Grundlage, Unterschiede bei der Finanzierung der Landes-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 130

gesund­heitsfonds festzustellen. Die 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sah vor, dass zwischen den Ländern akkor­dierte und die Vergleichbarkeit gewährleistende Verrechnungsvorschriften angewendet und die Mittel der Landesgesundheitsfonds periodengerecht abgegrenzt werden. Bis­her ohne Erfolg.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch es zu effizienteren, transparenteren und vergleich­bareren Mittelflüssen im Gesundheitswesen kommt. Dabei sollen die RH-Empfehlun­gen aus dem Bericht Bund 2017/10 "Miffelflüsse im Gesundheitswesen" umgesetzt werden."

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Becher. – Bitte, Frau Abgeord­nete.


14.36.09

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Mein Beitrag befasst sich ebenfalls mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Der Prüfungszeitraum war ja von 2010 bis 2015 und vereinzelt wurde auch ab 2006 geprüft, das ist der Zeitpunkt der Aus­gliederung des Arzneimittelwesens, des Medizinproduktewesens und des Inspektions­wesens.

Die Ages Medizinmarktaufsicht baute ab 2012 eine Kostenträgerrechnung auf, die erst 2015 abgebaut werden konnte, obwohl in diesem Zeitraum mit über 5 Millionen Euro auch ein erheblicher Abgang zu verzeichnen war. Die Sanierungsmaßnahmen, die sich sehr positiv ausgewirkt und zum Schluss nur mehr 70 000 Euro ausgemacht haben, wurden ja auch schon erwähnt. Man kann sagen, in wirtschaftlicher Hinsicht hat der Reformprozess sehr gut gewirkt.

Die Ages ist ein hervorragender Betrieb, der in meinem Wahlkreis, der Donaustadt liegt. Er nimmt eine wichtige Funktion bei der Nutzung natürlicher Wirkstoffe ein. So wird hier auch THC, der Wirkstoff des Hanfs, für den medizinischen Bereich angebaut. Es gibt eine eigene gesetzliche Grundlage, die es der Ages ermöglicht, Cannabis für Heilmittel zu produzieren, natürlich im Rahmen von privatwirtschaftlichen Verträgen und auf einer guten betriebswirtschaftlichen Basis, sodass dafür keine Steuermittel anfallen.

Im europäischen Kontext steht die Ages bei der Produktion von Cannabis mit anderen Produzenten und Importeuren sowohl in wirtschaftlicher als auch in qualitativer Hinsicht im Wettbewerb. Das zeigt, dass die Ages in diesem Bereich besonders erfolgreich agiert. Sie wird natürlich vom Gesundheitsministerium und von den Vertretern der


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 131

Vereinten Nationen kontrolliert, die die Prüfungsbehörde darstellen und auch Zugang zur Produktionsstätte haben.

Leider zählt Österreich bei der medizinischen Anwendung von THC international nicht zu den Vorreitern, aber durch die gute Arbeit der Ages wird sichergestellt, dass wir im guten Mittelfeld sind.

In diesem Sinne möchte ich mich bei den hoch qualifizierten Mitarbeitern sehr herzlich bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.39


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.39.05

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Da­men und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Ich möchte auch auf den Bericht betreffend Mittelflüsse im Gesundheitswesen eingehen. Man sieht in diesem Bericht, dass auch dort einmal mehr die umfangreichen Tätigkeiten der Unfallversicherung hervorgehoben werden. Im Jahr 2015 betrugen beispielsweise die Erträge aus den Beitragszahlungen in diesem Bereich knapp über 1,5 Milliarden Euro.

Die Gesundheitsministerin verlangt nunmehr von der AUVA eine Kürzung von 500 Mil­lionen Euro. Eine Kürzung von 500 Millionen Euro bedeutet aber massive Kürzungen auf Kosten der Versicherten. Das bedeutet, dass die PatientInnen in Zukunft zur Kreditkarte statt zur e-card greifen müssen. Unser Weg ist das ganz bestimmt nicht. Wir werden für unser erfolgreiches Sozialversicherungssystem kämpfen. Man hat ja heute angesichts der 200 000 Unterschriften, die übergeben worden sind, schon ge­sehen, dass die Bevölkerung durchaus hinter unserem erfolgreichen Sozialversiche­rungs­system steht. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Bericht des Rechnungshofes stellt richtigerweise fest, dass die Unfallversicherung die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung abgelöst hat und daher die Beiträge aus­schließ­lich von den ArbeitgeberInnen zu entrichten sind. In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um die günstigste Versicherung für Unternehmen, die es gibt. Im Schnitt sind etwa 26 Euro pro Beschäftigtem zu entrichten. Noch dazu muss man darauf hinweisen, dass der Beitrag mit 1. Juli 2014 bereits von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt wurde.

Mir ist schon klar, warum die derzeitige Regierung den Arbeitgebern Geschenke machen muss. Sebastian Kurz steht Herrn Pierer und anderen Großspendern im Wahlkampf in der Schuld und revanchiert sich damit, dass Herr Pierer in etwa neun Monaten seine Spende wieder herinnen hat. (Abg. Haubner: Wo haben Sie denn das her?)

Überhaupt bringen Sie im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen immer wieder Propaganda, es gäbe Ineffizienzen. Die Wahrheit ist, 2017 haben die Krankenkassen einen Überschuss von 48 Millionen Euro erzielt. Der Chef des Hauptverbandes, Alexander Biach, der ja nicht unbedingt ein Sozialdemokrat ist, führt die guten Zahlen übrigens auf die Gesundheitsreform der damaligen SPÖ-Regierung unter Alois Stöger zurück. Er spricht davon, dass die Einsparungen in der Verwaltung alle Erwartungen übertroffen haben. Ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht, wir sprechen hierbei von einem hocheffizienten System. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch die Erträge der Krankenversicherung – auch das streicht der Bericht hervor – kommen fast zu 89 Prozent aus Beitragseinnahmen von den Versicherten selbst. Der Rest, der vom Bund zugeschossen wird, wird für Arbeitslose, für Menschen, die der


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Kriegsopferversorgung unterliegen, sowie für MindestsicherungsbezieherInnen und AsylwerberInnen in der Grundversorgung verwendet. Da wollen Sie sparen, wieder bei den Ärmsten der Gesellschaft? – Sie zerstören ein System, das hervorragend arbeitet. (Abg. Haubner: Ah!) Sie wollen Ihren Großspendern nur wieder ein Geschenk zurück­geben. Das ist ein unwürdiges Schauspiel, beenden Sie es endlich! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.42


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kucher. – Bitte.


14.42.50

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Geschätzte Präsidentinnen! Geschätzte Kolle­gin­nen und Kollegen! Theoretisch könnte die gesamte Finanzierung im Gesundheits­wesen ganz einfach sein: Wenn man krank wird, geht man zum Arzt, zur Ärztin, und die Krankenversicherung, bei der man versichert ist und auch einzahlt, übernimmt die Kosten.

Weil es aber die Ärztinnen und Ärzte nicht nur im Krankenhaus, sondern auch im nieder­gelassenen Bereich gibt, weil es um Krankenhäuser und die Finanzierung von Physiotherapie und Pflege geht, gibt es natürlich mehrere Träger, die sich um die Finanzierung des Gesundheitssystems kümmern. Das sind einerseits die großen Player, das ist die Sozialversicherung, dann gibt es die Länder und die Gemeinden und natürlich auch den Bund.

Jetzt könnte man fragen, ob man das Ganze nicht einfacher machen kann. In Sum­me – und das war, glaube ich, der große Wurf bei der Gesundheitsreform – hat man eben nicht auf das Allheilmittel einer Bundesstaatsreform gewartet, sondern man hat ganz pragmatisch gesagt: Schauen wir bei der Gesundheitsreform, dass sich die Player, die die Finanzierung übernehmen, gemeinsam an einen Tisch setzen und über­legen, wie man die bestmögliche Versorgung planen kann!

Wenn man jetzt eine kurze Bilanz ziehen kann – das zeigt auch der Rechnungshof­bericht –, dann ist es die Bilanz, dass die Bundesländer und die Versicherungspartner, die das erfolgreich machen, Kosten sparen und dadurch die Qualität für die Patientin­nen und Patienten verbessern können, und diejenigen, die das nicht so gut und nicht effizient machen, haben diese Effekte eben nicht. Deswegen ist es, glaube ich, unsere Aufgabe, in dieser Gesundheitsreform gemeinsam dranzubleiben.

Ich darf bei all den Reformdebatten, bei all den Debatten auch über Sozialver­siche­rungs­strukturen, die wir jetzt in Österreich führen, nur einen zentralen Punkt anführen. Die Frage ist immer: Wie nützt das ganz konkret den Patientinnen und Patienten in Österreich? Das ist der zentrale Punkt, den wir immer wieder diskutieren sollten. Nicht die Anzahl der Versicherungsträger ist zentral, sondern es sind die konkreten Auswir­kungen auf die Menschen, die die Versicherungsleistung brauchen. Ja, da gibt es viele Bereiche, wo wir besser werden können, wo wir effektiver und effizienter werden soll­ten, aber in Summe geht es um nachhaltige Reformen, die bei den Menschen ankom­men.

Deswegen sollte man klar sagen: Vom Bodensee bis zum Neusiedler See, egal, in welchem Bundesland man ist, egal, welchen Beruf man hat, ob Elektriker in Klagenfurt oder Landesbeamter irgendwo in Vorarlberg, jeder Mensch in Österreich hat ein Recht auf die gleichen hochwertigen Gesundheitsleistungen. Das ist die zentrale Aufgabe. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir uns jetzt die Debatte über die Sozialversicherungen anschauen: Wird da je­mals über die Leistungen gesprochen? Reden wir jemals konkret darüber, wie sich die


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Situation für die Patientinnen und Patienten verbessert? Das alles kommt in der Debatte gar nicht vor. Es geht um Köpfe, um technische Strukturdebatten, aber nie darum, wie man die Situation der Patientinnen und Patienten konkret verbessern kann.

Ein Musterbeispiel dafür ist die leidige Debatte über die Unfallversicherung. Da geht es um schwer kranke Menschen nach Arbeitsunfällen. Da reden wir nicht darüber, wie wir die Prävention, den Rehabereich und die Versorgung verbessern können; das spielt alles keine Rolle. Nein, man nimmt dort eine halbe Milliarde Euro heraus und gibt das Ganze einigen großen Konzernen. Das wird vielleicht auch den Wirtschaftsbund freuen, aber die Einzigen, die sich wirklich freuen, sind die Großspender von Sebastian Kurz. Die jubeln jetzt alle und sagen: Dieser Kurz ist ein klasser Bursch, auf den ist Verlass, deswegen haben wir vor der Wahl in die Tasche gegriffen! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das ganze Geld kommt jetzt wieder zurück! – Das ist unglaublich, die Konzerne sparen sich auf Kosten der arbeitenden Menschen in diesem Land Geld. (Abg. Haubner: Wer zahlt das Ganze?)

Deswegen kann man sich bei all den Debatten nur eine Sache merken: Immer wenn Kurz und Strache vom Sparen im System sprechen, dann kann man sich in Österreich ganz sicher sein, dass sich an der Versorgung für die Patientinnen und Patienten rein gar nichts verbessert. (Beifall bei der SPÖ.)

14.46


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Rech­nungshofpräsidentin Kraker. – Bitte, Frau Präsidentin.


14.46.32

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eingangs möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie sich heute so ausführlich den Rechnungshofberichten widmen. Es stehen in Summe 38 Berichte hier auf der Tagesordnung. Ich muss sagen, dass ich die Absicht des Nationalrates, die es erklärterweise gibt, dass man sich in Zukunft zeitnäher mit Rechnungshofberichten auseinandersetzt, natürlich sehr begrüße und dass ich das für einen zielführenden Weg halte, denn es geht ja darum, dass man die Empfehlungen, die in unseren Berichten ausgesprochen werden, dann auch ent­sprechend nutzen und in angemessener Zeit nutzen kann, damit sie auch zur Umset­zung gelangen können.

Ich bedanke mich für die anerkennenden Worte, die zu diesem Rechnungshofbericht, der vor allem durch sein Schaubild berühmt wurde, gefunden wurden. Ich glaube, dass es wirklich die Aufgabe des Rechnungshofes ist, zur Versachlichung der Politik beizu­tragen, Ihnen hier die Grundlagen und eine Zusammenschau über Zuständigkeiten und über Finanzierungsströme zu geben, damit Sie daraus dann die richtigen Schluss­folge­rungen für Ihre Reformvorhaben ziehen.

Ich bin davon überzeugt, dass es oft leichter ist, diese Zusammenschau zu machen, wenngleich wir uns ja sehr bemühen, und es oft auch schwierig ist, die richtigen Schlüsse in einem komplexen System zu ziehen. Das kann einen aber nicht daran hindern und darf einen auch nicht davon abhalten, Reformen durchzuführen und sie auch wirklich umsetzen zu wollen.

Was den Bericht zu den Mittelflüssen im Gesundheitswesen betrifft, so ist es der Fall, dass im Berichtsjahr 2016 beispielsweise die Gesundheitsausgaben rund 36 Milliarden Euro betragen haben. Drei Viertel dieser Ausgaben wurden öffentlich getragen und öffentlich finanziert. Diese Finanzierung ist unübersichtlich, verzweigt und aufge­split-


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tert, weil es eben diese vielen Akteure gibt, die Akteure auf Ebene des Bundes, dann natürlich noch die Sozialversicherungen, auf Ebene der Länder und der Gemeinden.

Die Kompetenzen sind aufgeteilt, wie sie nach der Bundesverfassung aufgeteilt sind, dass die Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich des Gesundheitswesens Bundes­sache ist. Im Bereich der Krankenanstalten und Kuranstalten gibt es eine Grundsatz­gesetzgebungskompetenz und dafür noch Ausführungsgesetze, die Vollziehung liegt bei den Ländern. Im Bereich der Sozialversicherung liegt die Gesetzgebungs­kompe­tenz beim Bund, die Vollziehung liegt bei den Trägern der Sozialversicherung. Um das Ganze zu organisieren, gibt es 15a-Vereinbarungen, um die Organisation und Finan­zierung des Gesundheitswesens zu vereinbaren, die Aufgaben richtig zu verteilen und zu schauen, wie man zu einer ordnungsgemäßen Zielsteuerung im Gesundheitswesen beitragen kann. Mittelflüsse auf Landesebene betreffen naturgemäß die Krankenan­stalten.

Wir haben das überprüft, haben die Verflechtungen dargestellt und wollten Ihnen einen Überblick geben. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass trotz der Gesundheitsreform 2013 die Zersplitterung der Zuständigkeiten erhalten und damit natürlich auch die Steuerung dieser Finanzierungsströme im Gesundheitswesen erschwert blieb. Damit bleibt es auf Ihrer Agenda, das zu vereinfachen.

Es gelang uns nicht, einen transparenten Gesamtüberblick über die Mittelflüsse im Gesundheitssystem in Österreich zu geben. Die Hauptkritik des Rechnungshofes be­zieht sich auf mehr oder weniger einfache Dinge, die auch durchzusetzen sind. Das bedeutet, dass die Voraussetzung für eine zusammenführende Darstellung der Mittel­flüsse zunächst die Reformen im Rechnungswesen sind. Das ist im Bereich der Sozialversicherungen die Harmonisierung mit dem Rechnungswesen des Bundes mit einheitlichen Kontenplänen, mit zeitlichen Abgrenzungen. Im Bereich der Landes­gesund­heitsfonds geht es auch darum, dass die Länder das, was sie versprochen haben, machen, nämlich die Verrechnungsvorschriften vereinheitlichen und vergleich­bare Verrechnungsvorschriften durchführbar machen.

Ich kann allen Rednern nur beipflichten. Auch der Rechnungshof achtet in seinem Prüf­schwerpunkt sehr stark darauf, was der Bürgernutzen ist. Wie kann dem Bürgernutzen in der Gesundheitsversorgung optimal entsprochen werden? Sozialversicherungen sind ein Player in diesem Gesundheitssystem. Daneben gibt es natürlich auch noch die Ärztekammern, und es gibt auch die Länder, und alles muss in ein Gesamtkonzept gegossen sein und muss aufeinander abgestimmt sein.

Was den Bericht zur Ages Medizinmarktaufsicht betrifft, so haben wir nach dem schwie­rigen Jahr 2013 Verbesserungen feststellen können. Mittlerweile gibt es eine positive Entwicklung. Es gibt auch EU-weite Anerkennung für die Tätigkeit. Wichtig ist uns aber eine nachhaltige Finanzierung der Aufgaben der Marktüberwachung. Dies­bezüglich gab es im Budgetbegleitgesetz eine befristete Verlängerung dieser Finan­zierung. Man kann sich aber Gedanken darüber machen, wie man diese Aufgabe löst, und da gibt es eine Empfehlung des Rechnungshofes. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz.)

14.52

14.52.22


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


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Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-16 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Empfehlungen (Bund 2017/10) zu ,Mittel­flüsse im Gesundheitswesen‘ umsetzen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist nicht angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Rech­nungshof­ausschusses, den vorliegenden Bericht III-64 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die zur Kenntnisnahme bereit sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

14.53.546. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien – Reihe BUND 2017/32 (III-32/74 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Invaliditätspension Neu – Reihe BUND 2017/33 (III-33/75 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.54.28

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ein besonderer Gruß geht auch an eine Wirtschaftsdelegation aus Gmünd, die hier heute dieser Debatte bei­wohnt. (Allgemeiner Beifall.)

Der Rechnungshof hat die Bedarfsorientierte Mindestsicherung überprüft, und die Frau Präsident hat ja gerade ausgeführt, es gibt Berichte, die hier Eingang in die Gesetz­gebung finden. Dieser Bericht zur Bedarfsorientieren Mindestsicherung in der Stadt Wien ist, glaube ich, ein wichtiger und unverzichtbarer Beitrag, die Mindestsicherung in Österreich zu reformieren, neu aufzustellen sowie transparenter und gerechter zu machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der Rechnungshof hat insgesamt sechs beteiligte Institutionen in den Jahren 2011 bis 2015 geprüft und ist ganz klar zu einem Ergebnis gekommen. Der „Kurier“ hat am


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7.7.2017 geschrieben, es beziehen zu viele Menschen zu lange die finanzielle Not­unterstützung, und außerdem fehlt es an der Kontrolle. Das sind also zwei Punkte, die ganz entscheidend sind, wieso die Kosten für die Mindestsicherung in Wien explodiert sind; in den Jahren 2011 bis 2015 sind sie um 50 Prozent von 364 Millionen auf 544 Mil­lionen Euro gestiegen. Wenn sich das so fortsetzen würde, hat der Rech­nungs­hof prognostiziert, würden die Kosten in Zukunft auf über 1,5 Milliarden Euro explo­dieren.

Der Rechnungshof hat insgesamt 65 Empfehlungen ausgesprochen, und ich glaube, man kann hier nicht alle exorbitant herausstellen. Der Rechnungshof hat aber ganz klar betont, dass die Kontrolle absolut versagt hat, dass viele Akten nicht geprüft wurden, dass die Nachweise gefehlt haben und dass die Mindestsicherung hin und wieder auch 14-mal an Langzeitarbeitslose und Pensionisten zur Auszahlung gekommen ist. Es gibt durchaus Potenzial, das Ganze zu verbessern, auch was die Nachweispflicht betrifft, wenn man daran denkt, dass Menschen bezuschusst oder gefördert wurden, die überhaupt keine Lichtbildausweise und so weiter vorlegen konnten.

Insgesamt hat man eines ganz klar festgestellt, nämlich dass die Stadt Wien durchaus unterschiedlichste Kriterien angewendet hat. Man hat festgestellt, Wohngemein­schaf­ten wurden stärker unterstützt als Lebensgemeinschaften. Es gab keine klaren und nachvollziehbaren Kriterien für die Auszahlung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Dieser Rechnungshofbericht – und da gibt uns der Rechnungshof einen klaren Auftrag – gibt ganz klar vor: Wir müssen die Mindestsicherung in Österreich vereinheitlichen, wir müssen die Mindestsicherung in Österreich reformieren. Wir brauchen ein System, welches Deckelungen möglich macht. Das Wifo hat uns ganz klar empfohlen, dass wir von Geldleistungen zu Sach­leistungen gehen sollten, damit die Mittel gezielt und bedarfsgerecht eingesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

So gab es bei der Mindestsicherung in Wien neben den Leistungen für Lebensunter­halt, Wohnbedarf, Miethilfe und Krankenhilfe eine Reihe von Begünstigungen wie etwa bei Monatskarten für die Wiener Linien, die Befreiung von der Rundfunkgebühr und der Ökostrompauschale und viele andere Kleinigkeiten mehr; das Ganze war nach oben einfach nicht begrenzt. Daher ist es, glaube ich, ganz, ganz wichtig, dass es eine Taskforce gegeben hat, die diesbezüglich einmal die Erstanalyse gemacht hat.

Wir haben im Rechnungshofausschuss – das darf ich hier positiv erwähnen – von der Auskunftsperson Herrn Peter Stanzl wirklich Auskunft bekommen, aber auch fest­stellen müssen, dass es Bedarf gibt, die Mindestsicherung auf neue Beine zu stellen. Es ist zu hoffen, dass die Mindestsicherung auch für die Stadt Wien so abgewickelt wird, dass man sie im Bundesländervergleich, auch wenn da und dort die Vorausset­zun­gen unterschiedlich sind, einordnen kann. (Präsident Sobotka übernimmt den Vor­sitz.)

Ich wünsche mir, dass es möglichst bald eine Follow-up-Prüfung gibt und dass es möglichst bald eine einheitliche Mindestsicherung für Österreich gibt, mit der wir auf spezifische Dinge eingehen, Menschen unterstützen, die Hilfe brauchen, aber nicht mit der Gießkanne Geld verteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­ne­ten der FPÖ.)

14.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Greiner ist zu Wort gemel­det. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 137

14.59.08

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Gahr, es freut mich, dass die ÖVP jetzt auch geschlossen für eine einheitliche Mindestsicherung ist. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Für diesen Bericht wurde die Leistung an sich überprüft, die Abwicklung, die Zieler­reichung. Es wurden auch begleitende Maßnahmen, zum Beispiel arbeitsmarkt­politi­sche Maßnahmen, analysiert.

Ich gehe auf drei Kritikpunkte des Rechnungshofes ein. Er hat die Kontrolle kritisiert, da gäbe es Verbesserungspotenzial und Luft nach oben. Die Empfehlung dahin gehend war, eine systematische und standardisierte Dokumentation einzuführen. Das Zusammenspiel zwischen Mindestsicherung und Arbeitsmarktservice könnte auch bes­ser sein. Ein dritter Punkt ist, dass man bei der Wiedereingliederungsrate höher hinauf­kommen möchte.

Zu den Kontrollen: Wir hatten im Ausschuss den Leiter der Taskforce Mindestsiche­rung der Stadt Wien zu Gast und er hat wie folgt informiert: Ein Drittel der empfohlenen Maßnahmen ist bereits umgesetzt, das heißt im Zusammenhang mit der Kontrolle, dass diese optimiert wurde. Die Kontrollen wurden verschärft, und Mitarbeiter, die ohnehin hoch qualifiziert sind, nachgeschult.

Zum AMS: Ab diesem Sommer wird es einen wöchentlichen Informations- und Daten­abgleich mit dem Arbeitsmarktservice geben; das ist auch wichtig, wenn es um mög­liche Sanktionen geht. Das heißt, man hat auch bei den Sanktionsmechanismen nach­geschärft.

Zur Wiedereingliederung: Da darf ich auf das neue Mindestsicherungsgesetz in Wien verweisen, das seit Februar dieses Jahres in Kraft ist. Es sieht stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme vor und hat einen Fokus auf Jugendliche bis 25 gelegt, weil es da relativ viele Bezieher gab.

Bleiben wir gleich bei der Wiedereingliederung: Was ist eigentlich notwendig, um Men­schen von der Mindestsicherung wegzubekommen, was ist notwendig, damit sie am Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen können? – Experten sind sich durch die Bank einig, dass es Investitionen in folgende Bereiche bedarf: Bildung, Integration, aktive Be­schäfti­gungspolitik.

Wie schaut die aktuelle Regierungsarbeit diesbezüglich aus? – Genau in diesen Be­reichen wird gekürzt. Im Bildungsbereich wurden die sozialen Maßnahmen in Pflicht­schulen drastisch reduziert, die Integrationsmittel um 50 Prozent reduziert. Und bei den beschäftigungspolitischen Anreizen? – Na ja, die Aktion 20 000 ist ersatzlos gestrichen! Es gibt Hunderte Millionen Euro weniger für derartige Maßnahmen, und die Frau Minis­terin sagt im Ausschuss, dass sie 79 Millionen Euro mehr zur Verfügung hat – auf die Frage, wofür, habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Welche Reform ist bei der Mindestsicherung sinnvoll? – Wir haben es gehört: Eine einheitliche österreichweite Regelung macht absolut Sinn. Das sieht der Rechnungshof so, das sehen Experten und viele politische Verantwortliche so, nur ist es bis dato gescheitert.

Was war diesbezüglich zuletzt der Status? – Sämtliche Landessozialreferenten hatten sich geeinigt, wollten an einem Tisch zusammenkommen und gemeinsam eine Lösung


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erarbeiten. Dann kommt die Frau Ministerin und sagt, sie lege im Juni eine Geset­zesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Jetzt können Sie sich vorstellen, dass die Stim­mung unter den Landessozialreferenten und die Gesprächsbasis mit der Frau Minis­terin seither etwas getrübt sind. Ich bezeichne diese Vorgangsweise seitens der Frau Ministerin auch als wenig diplomatisch.

Was passiert aber jetzt? – Jetzt warten wir auf diese Regierungsvorlage. Wie passiert so etwas? – Man greift für gewöhnlich auf Experten im Ministerium zurück. Im Sozial­ministerium gibt es eine Reihe von Rechtsexpertisen, auf die man zurückgreifen könnte. Was macht aber die Frau Ministerin? – Sie zieht zusätzlich externe Experten heran, um eine derartige Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Sie rekrutieren sich durchaus aus FPÖ-Kreisen. Zusätzliche Experten – das ist interessant! Wie war das mit dem Sparen im System?

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine bundesweit einheitliche Regelung für die Min­destsicherung ist absolut begrüßenswert und anzustreben. Es wäre allerdings fein, die Landessozialreferenten miteinzubeziehen. (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Das Ziel von uns allen muss sein, möglichst viele Mindestsicherungsbezieher so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist nunmehr 15.04 Uhr. Da um 15.05 Uhr ein Dringlicher Antrag aufgerufen wird, darf ich Frau Abgeordnete Lintl fragen, ob sie noch eine Minute ihrer Redezeit in Anspruch nehmen möchte. (Abg. Lintl nickt bejahend.) – Bitte.


15.04.07

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frau Minister! Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben ja schon die lange Liste der Kritikpunkte des Rechnungshofes an der Wiener Mindestsicherung dargelegt, daher möchte ich nur eine kurze, grundsätzliche Anmerkung dazu machen. Es steht fest, dass die Mindestsicherung vom österreichi­schen Steuerzahler finanziert wird. Sie war als das unterste soziale Netz für Menschen in unserer Solidargemeinschaft gedacht, für die, die das nötig haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Momentan erhalten sie in Wien mehr als 150 000 Personen. Besonders stark nahm die Zahl der Bezieher im arbeitsfähigen Alter zu. (Abg. Heinisch-Hosek: Ist das nicht bedenklich?) Es ist völlig unverständlich, dass die Mindestsicherung in Wien nicht ge­deckelt ist. Für Kinder gewährt Wien 27 Prozent des Ausgangswerts, das sind bundes­weit die höchsten Standards. (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, weil uns die Kinder etwas wert sind!) Es kann also Mindestsicherung für Erwachsene und zusätzlich für Kinder bezogen werden, obwohl es sowieso Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld auch noch gibt. Kein Arbeitnehmer bekommt wegen seiner Kinder mehr Gehalt, sondern das Gehalt bleibt immer gleich, er bekommt Kinderbeihilfe dazu. Dieses System ist einfach ungerecht.

Die Zahlungen in Wien sind so hoch, dass die Stadt wie ein Magnet für Zuwanderer wirkt, die aus einem ganz anderen Kulturkreis mit einem wesentlich niedrigeren Le­bens­standard kommen. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Vor allem schlecht aus­gebildete Zuwanderer wissen, dass sie mit der Mindestsicherung besser aussteigen. Je mehr Kinder, umso mehr Geld – daraus ist schon eine Art Geschäftsmodell gewor­den. Es gibt nämlich so viel Geld, wie man durch reguläre Arbeit gar nicht verdienen kann. (Abg. Rosenkranz: Genau!) Und wenn das AMS aus triftigen Gründen Zahlun-


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gen kürzt, ist die Stadt Wien so großzügig, dass sie das aberkannte Geld kompensiert. Das ist ja quasi eine Aufforderung zum Nichtstun, aber kein Anreiz zur Erwerbstätig­keit.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Frau Abgeordnete, es ist 15.05 Uhr, ich muss für den Dringlichen Antrag unterbrechen.


Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (fortsetzend): Das System der Mindestsicherung muss dringend reformiert werden; die Regierung reformiert das System der Mindestsiche­rung. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 6 und 7 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages stattfinden kann.

15.06.57Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablehnung von CETA und Konzernklagerechten“ (229/A)(E)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 229/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Das Handelsabkommen CETA ist aktuell noch nicht in Kraft. Erst wenn alle Mitglied­staaten CETA ratifiziert haben, kann das Abkommen endgültig in Kraft treten. Bis dahin werden nur jene Teile vorläufig angewendet, die in die Kompetenz der Europäischen Union fallen, also insbesondere jene Bestimmungen zu Zöllen. Der gesamte Investi­tionsschutz inkl. der Konzernklagerechte gilt jedoch erst, wenn auch Österreich und somit der Nationalrat zugestimmt hat. Denn diese Teile des Abkommens fallen aus­schließlich in die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten. Österreich kann hier autonom entscheiden.

Noch vor der Wahl bekundete die FPÖ vehement ihre Ablehnung von CETA und Kon­zernklagerechten. Einige Beispiele:

•             "Eine Volksabstimmung über CETA ist Koalitionsbedingung." - Heinz-Christian Strache in "Österreich", September 2017.

•             „Sollte die FPÖ in Regierungsverantwortung kommen, wird der Ausbau der direkten Demokratie absolute Koalitionsvoraussetzung sein“, versicherte Hofer, „denn die Österreicher müssen über Inhalte selbst entscheiden können, wenn sie das wollen.“ – Norbert Hofer per OTS, September 2017.

•             Den Teil von CETA, der im Parlament zur Abstimmung kommt, wollen wir un­bedingt einer Volksabstimmung unterziehen, weil es hier um eine starke Ein­schrän­kung der Souveränität Österreichs geht."  - FPÖ-Abg. Harald Stefan im ORF, Novem­ber 2017.

Strache ließ sich mit seiner Ablehnung von CETA sogar plakatieren:


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Für ihre Ablehnung hatte die FPÖ offenbar auch gute Gründe:

•             „Nordamerikanische Konzerne, Großbanken und Fondsgesellschaften können Österreich klagen, nur weil sie argwöhnen, dass neue Mindestlohnregelungen, Arbeits- und Kündigungsschutzgesetze, Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern oder großzügige Transferleistungen der Staaten ihre Profitaussichten schmälern.“ – FPÖ-Broschüre Mai 2015.

•             „Mit CETA fallen nicht nur Zölle, sondern auch Umweltstandards und Arbeitneh­merrechte. Außerdem ist mit In-Kraft-Treten des Handelspaktes der Beschneidung der Daseinsvorsorge – wie der Privatisierung von öffentlichen Versorgungseinrichtungen im Gesundheitsbereich oder der Wasserversorgung – Tür und Tor geöffnet.“ – Norbert Hofer per OTS, Oktober 2016.

•             „Sogenannte ‚unabhängige‘ Schiedsgerichte, vor denen Konzerne ganze Staaten verklagen können, sind in dieser Form nicht zu akzeptieren! Es ist völlig un­klar, wer diese Urteile fällt und wem diese ‚Richter‘ verpflichtet sind. Wir aber wollen unseren österreichischen Rechtsstaat, der ein Pfeiler der Demokratie ist, schützen und bewahren. Daher darf eine Entscheidung darüber nur mit Volksabstimmung erfolgen.“ – HC Strache im Nationalrat, September 2017.

•             „Aber es ist ja auch kein Wunder, dass Sie sich so um CETA und TTIP sorgen. Denn diese beiden Abkommen sind klassische Produkte des Raubtierkapitalismus.“ – ebd.

•             „Internationale Investitionsgerichte bei Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtsystemen werden abgelehnt.“ – Einheit­liche Stellungnahme der Bundesländer, Oktober 2017.

Auch 562.379 ÖsterreicherInnen haben im Zuge des Volksbegehrens „Gegen TTIP/CETA“ ihre Kritik an den Abkommen kundgetan und ein Verfassungsgesetz gefordert, das eine Genehmigung von CETA und TTIP nur auf Grundlage einer eigenen verfassungs­rechtlichen Ermächtigung erfolgen darf.

Nunmehr soll aber alles anders sein. Die FPÖ stimmte bereits im Regierungspro­gramm der Ratifikation von CETA bedingungslos zu und enttäuscht dadurch nicht nur


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die 562.379 UnterstützerInnen des Volksbegehrens. Sie hat geradezu kapituliert. Als Trost erhielt sie scheinbar die vorübergehende Aufhebung des Rauchverbots. Die Bedrohung durch Konzernklagen gilt mit Zustimmung der FPÖ jedoch für alle Zukunft unbefristet.

Welche Bedrohung Konzernklagen bedeuten, zeigte kürzlich die Diskussion um das Staatsziel Wirtschaft: dort warnte sogar das eigene Finanzministerium vor Konzern­klagen. Dieser Effekt wird „regulatory chill“ genannt und bedeutet, dass Konzernklagen vor allem abschreckend auf Staaten wirken sollen, bevor diese „konzernfeindliche“ Gesetzgebung zu erlassen.

Besonders pikant ist, dass im geplanten Regierungsbeschluss zu CETA offen ange­sprochen wird, dass es noch zu Nachverhandlungen bei CETA kommen könnte. Schließlich liegt CETA derzeit sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof als auch vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht. Ergebnis in beiden Fällen völlig offen – im Gegenteil ist auf Grund eines ähnlichen EuGH-Urteils („Achmea“) sogar davon auszugehen, dass der EuGH CETA nur unter Auflagen genehmigen wird.

Mit der voreiligen und überhasteten Ratifikation durch Österreich begibt sich Schwarz-Blau daher vollständig seiner Verhandlungsposition in den bevorstehenden Nachver­handlungen. Es ist wie beim Autokauf: Die bessere Ausstattung gibt es sicher nicht mehr, wenn man den Kaufvertrag schon unterschrieben hat. Kurz und Strache wollen CETA so wie es jetzt ist und verzichten auch auf die Chance von Verbesserungen.

Derzeit liegen noch nicht einmal jene wesentlichen Verbesserungen vor, die die EU-Kommission anlässlich der Unterzeichnung zugesichert hatte: der internationale Han­dels­gerichtshof ist weiterhin in erster Linie eine Idee, bessere Garantien für die Unab­hängigkeit der Entscheidungen von CETA-Tribunalen existieren genauso wenig wie ein objektives Entlohnungsschema für Tribunalmitglieder. Schon gar nicht ist die viel gepriesene Berufungsinstanz bislang eingerichtet (eine solche existiert in anderen Handelsabkommen im Übrigen seit Jahrzehnten als bloßer Papiertiger).

Strache ist jedoch nicht der einzige, der mit dem nun unmittelbar bevorstehenden CETA-Durchwinken sein Wort bricht:

„CETA ist jetzt eh schon teilweise in Kraft getreten und dann gibt es noch den Teil der Schiedsgerichte. Da hat Belgien ja auch Einspruch erhoben beim Europäischen Ge­richts­hof. Da wird es jetzt eine Entscheidung dazu geben, die wir abwarten. Und was natürlich wichtig ist, ist, dass unser Rechtssystem nicht ausgehöhlt wird.“ – Sebastian Kurz im ORF, 28.9.2017.

Der Nationalrat soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor dem Sommer über CETA abstimmen. Der Nationalratspräsident macht diesem Plan in einem Interview bereits die Mauer. Umso dringender ist, dass gleichzeitig mittels eines Bun­des­verfas­sungsgesetzes (Ermächtigungsgesetz) die Möglichkeit geschaffen wird, eine verbind­liche Volksabstimmung über CETA abzuhalten. Oder die Ratifikation zumindest so lange auf Eis gelegt wird, bis Konzerne auf Grundlage von CETA nicht mehr klagen können.

Aus all diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung hat in Nachverhandlungen zu CETA zu erreichen, dass Kon­zernen keine Sonderklagerechte eingeräumt werden, oder sicherzustellen, dass die


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öster­reichische Ratifikation von CETA nur auf Grundlage einer Volksabstimmung vorgenommen werden kann.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem Antragstel­ler/einer Antragstellerin Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich erteile Abgeordnetem Kern als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Ge­schäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. (Ruf bei der FPÖ: Eh schon viel zu lang! – Abg. Schieder: Weil Sie die Geschäftsordnung nicht kennen!) – Bitte, Herr Klubobmann.


15.07.36

Abgeordneter Mag. Christian Kern (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit eine intensive Debatte über das Abkommen Ceta erlebt, und heute im Ministerrat hat die Bundesregierung als eine der ersten innerhalb der Europäischen Union beschlossen, dieses Abkommen zu ratifi­zieren. (Ruf bei der FPÖ: Das Sie unterschrieben haben!)

Wenn Sie jetzt von mir an dieser Stelle eine Rede gegen den Freihandel erwarten, dann muss ich Sie enttäuschen. Die Situation ist relativ klar: Österreich ist eine Export­nation, fast ein Drittel unserer Arbeitsplätze hängen an diesen Exporten. Wir alle mit­einan­der haben Interesse daran, dass Österreich und die österreichische Wirtschaft im globalen Handel gestärkt werden. Dafür brauchen wir eine vernünftige Handelspolitik.

Was Sie hier vorgelegt haben und was Sie heute im Ministerrat beschlossen haben, ist allerdings das Gegenteil einer vernünftigen Handelspolitik. Wir haben uns in Brüssel vehement dafür eingesetzt und haben dafür gekämpft, dass es bei diesem Abkommen mit Kanada Verbesserungen gibt. Das war ein schwieriges Ringen in einem Kreis von 28 Nationen mit völlig unterschiedlichen Ausgangslagen und Interessenlagen. Wir haben dabei einiges erreicht, und das Wichtigste, das wir dabei erreicht haben, war die Trennung dieses Abkommens in einen nationalen Teil und in einen europäischen Teil. Ich stehe nicht an, festzuhalten, dass der europäische Teil, der handelspolitische Teil, der im Europäischen Rat beschlossen worden ist, meine Zustimmung bekommen hat und ich auch heute davon überzeugt bin, dass es richtig ist, die handelspolitischen Ver­einbarungen über die Kontinente hinweg zu verbessern und auf neue Beine zu stellen.

Ich muss allerdings dazusagen, dass der zweite Teil aus meiner Sicht noch wichtiger gewesen ist, da nämlich hier in Österreich die österreichische Bundesregierung und das österreichische Parlament – und niemand anderer – entscheiden können, ob wir Sonderrechte und Privilegien für Großinvestoren und internationale Konzerne haben wollen. Das war der entscheidende Fortschritt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben erreicht, dass man in Österreich entscheiden kann, ob es eine Sonder­be­handlung für einige wenige Konzerne gibt. Wir haben erreicht, dass es ohne Beschluss des Nationalrates und der Bundesregierung keine Zustimmung zu Ceta geben kann. Und wir haben auch gesagt: Solange wir in Verantwortung stehen, wird dieses Abkom­men in der Form, wie es heute vorliegt, in Österreich nicht ratifiziert werden. (Neuer­licher Beifall bei der SPÖ.)

Dafür haben wir gekämpft, dafür haben wir uns die Spielräume und die Möglichkeiten eröffnet. Wir haben dafür gekämpft, Sie schenken diese Möglichkeiten, eine öster­reichi-


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sche Entscheidung zu treffen, heute leichtfertig wieder her. (Abg. Haubner: Wir haben schon vorher dafür gekämpft!)

Herr Vizekanzler, so, wie Sie gesagt haben, haben wir diesem Abkommen tatsächlich wichtige Giftzähne gezogen. Was Sie jetzt allerdings machen, ist, dass Sie dem Abkommen diese Giftzähne wieder implantieren. Sie ermöglichen damit, dass sich internationale Großinvestoren und internationale Konzerne an den österreichischen Gerichten und an den österreichischen Gesetzen vorbei Recht verschaffen können. Sie ermöglichen, dass sich Großkonzerne und internationale Investoren Privilegien und Sonderrechte verschaffen können, die nicht für unsere Klein- und Mittelbetriebe und nicht für unsere Bürgerinnen und Bürger gelten. Und Sie ermöglichen damit, dass unsere Gesetze und unsere Gerichte, die gut genug für alle Österreicherinnen und Österreicher und alle Wirtschaftstreibenden in unserem Land sind, nicht gut genug für internationale Großinvestoren sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben dafür gekämpft, dass wir über diesen entscheidenden Punkt in diesem Ab­kommen hier in Österreich entscheiden können. Sie schenken das leichtfertig wieder her. Die Frage ist, warum Sie das tun und wem das dient, und die Antwort, die auf der Hand liegt, ist ganz klar: Das tun Sie im Interesse der Großsponsoren Ihres Regie­rungs­partners ÖVP. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Winzig: Mein Gott!)

Es gibt keinen vernünftigen Grund, das jetzt durchzuziehen. Wenn Sie sich die Ent­wicklung anschauen, dann muss man sagen, dass das, was wir hier vorgeschlagen haben, nämlich eine Ratifizierung von Ceta zu vermeiden, eine übliche Vorgangsweise bei Handelsabkommen ist. Das Gatt-Abkommen ist seit 1948 wirksam, es ist niemals ratifiziert worden. Wir haben erlebt, dass beim Europäischen Gerichtshof eine Klage darüber anhängig ist, ob diese privaten Sondergerichte für internationale Investoren rechtlich Bestand haben oder nicht. Sie warten diese Entscheidung nicht ab, Sie fahren drüber, Sie ziehen das einfach durch – in wessen Interesse, wenn nicht im Interesse der Großsponsoren der ÖVP? (Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Wenn Sie sich anschauen, was der Europäische Gerichtshof erst kürzlich im Rahmen des Achmea-Verfahrens entschieden hat, dann sehen Sie, dass der Gerichtshof gesagt hat, dass die privaten Schiedsgerichte innerhalb Europas nicht mehr gelten dürfen. Wenn Sie sich anschauen, was die Begründung war, dann werden Sie feststel­len, dass der Gerichtshof gesagt hat: Über europäisches Recht dürfen im Endausbau nicht private Schiedsgerichte entscheiden, sondern einzig und allein der Europäische Gerichtshof ist dazu verpflichtet. Auch das hätte man als Ansatzpunkt nehmen können, um eine Ratifizierung nicht durchzuführen und zu sagen: Wir schauen uns an, wie sich das entwickelt.

Die EU wird mittlerweile selber gescheiter, als Sie hier es sind. Schauen Sie sich das Abkommen mit Japan an, das in den nächsten Wochen über die Bühne gehen wird! Dort hat die Europäische Union bereits aus gutem Grund auf solche Sondergerichte und Sonderrechte für internationale Investoren verzichtet, denn sie weiß, dass sie damit weder juristisch noch politisch weiterkommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Umso mehr ist es unverständlich, dass Sie jetzt versuchen, im letzten Abdruck, auf den letzten Metern dieses Abkommen mit seinen Sondergerichten in Kraft zu setzen, es durchzuziehen. Ihnen kann es offensichtlich gar nicht schnell genug damit gehen, diese Lobbyinteressen zu bedienen.

Ich finde es bedauerlich, dass das Ganze dann auch noch unter neuem Stil firmiert, denn das Einzige, was ich hier sehen kann, ist ein Kuhhandel, den ja die Vertreter der FPÖ ganz offensichtlich zugegeben haben. Sie haben die Aufhebung des Rauch­ver­bots bekommen, die ÖVP bekommt dafür die Zustimmung für die Sonderrechte inter­nationaler Investoren. Ich kann nur sagen: Wenn Sie das nächste Mal einen Kuhhandel


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machen, wäre es mir recht, wenn Sie es wenigstens mit umgekehrten Vorzeichen tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben auch Ihre bemerkenswerten Rechtfertigungsversuche erlebt. Kollege Rosenkranz hat heute in der Früh gesagt: Na ja, wenn man draufkommt, dass das alles vielleicht doch unbrauchbar ist und die Befürchtungen eintreten, dann können wir es ja wieder abschaffen. – Ja, das können Sie abschaffen, aber das hat eine 20 Jahre lange Folgewirkung. (Abg. Winzig: Das ist gar nicht wahr!) Wenn Sie übermorgen draufkommen, dass das, was Sie beschlossen haben, ein Blödsinn war, dann dauert es 20 Jahre, bis die internationalen Großkonzerne und Großinvestoren ihre Rechte wieder verlieren werden, Herr Rosenkranz. Sie haben die Öffentlichkeit falsch infor­miert, Herr Rosenkranz. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Sie haben vom Völkerrecht keine Ahnung! Haben Sie schon die Strafprozessordnung gelesen?)

Auch bemerkenswert ist die Theorie: Wir haben die Giftzähne gezogen! – Der Vertei­digungsminister war heute ehrlich genug, zuzugeben, dass er zwar nicht weiß, welche, aber er glaubt, dass sie gezogen wurden. (Abg. Rosenkranz: Publizistik alleine ist zu wenig!) Die Wahrheit ist: Seit dieses Abkommen in Brüssel unterzeichnet worden ist, hat sich rein gar nichts geändert. Erzählen Sie diesen Lavendel also bitte nicht auch noch der Bevölkerung! (Abg. Gudenus: Holler und Lavendel!) Seien Sie wenigstens Manns genug, sich hinzustellen und zu sagen: Ja, wir wollen das, wir beschließen das, wir haben im Wahlkampf und jahrelang etwas anderes versprochen, aber wir machen es jetzt!, und erzählen Sie nicht permanent, dass Sie nicht anders können, weil irgendjemand anderer das für Sie entschieden hat! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Wir entscheiden das hier in diesem Haus. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich zu einem abschließenden Gedanken kommen: Ich bin davon über­zeugt, dass Europa eine aktive Handelspolitik braucht, dass es um die Durchsetzung unserer politischen Interessen geht. In einer Zeit nationaler Abschottung, in der wir eine Rückwärtsentwicklung sehen, in der es viele gibt, die nicht an die internationale Kooperation glauben, ist es umso wichtiger, eine aktive Handelspolitik zu betreiben. (Abg. Neubauer: Treten Sie zurück!) Da geht es nämlich um die Durchsetzung unserer europäischen und damit österreichischen Interessen.

Wenn wir aber von Interessen reden, dann kann es nicht nur um die Interessen der Profitmaximierung gehen, dann muss es in viel höherem Maße darum gehen, durch­zusetzen, dass sich die europäischen Standards im Bereich der Sozialpolitik auf der ganzen Welt behaupten, durchzusetzen, dass unsere Unternehmen nicht in Billigkon­kurrenz mit Unternehmen stehen, die Umweltdumping betreiben, die sich über die Gesundheitsinteressen unserer Menschen in Österreich leichtfertig hinwegsetzen. Des­halb ist es wichtig, Handelspolitik aktiv zu gestalten, sich hinzustellen und zu sagen, dass das unser Bild von der Zukunft ist, und nicht einfach bloß Lobbys zu bedienen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben gesagt, dass Sie hier in Österreich gar nichts mehr machen können; es ist anders, Sie können alles machen. Ich fordere Sie auf: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bösch: War das alles?)

15.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Schramböck. – Bitte.


15.17.25

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseher! Der EU/Kanada-Pakt Ceta ist „wahrscheinlich das beste Handelsabkommen, das die EU je


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abgeschlossen hat“. Ich zitiere weiter: Am Ende des Tages geht es bei diesem Abkom­men um die Reputation Österreichs und um den Wirtschaftsstandort. – Zitatende.

Ich habe hier Herrn Klubobmann Kern zitiert, und ich stimme ihm vollkommen zu. Es geht um den Wirtschaftsstandort Österreich, es geht um die Schaffung neuer Arbeits­plätze durch dieses Abkommen, das mit Kanada, einem der am höchsten entwickelten Industrieländer der Welt, abgeschlossen wird. Es ist ein qualitativ hochwertiges Abkommen, das zum Nutzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen – und zwar nicht nur der großen Unternehmen, sondern auch der kleinen Unternehmen – ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen hierzu ein paar Zahlen mitgeben: Der Außenhandelsüberschuss Österreichs mit Kanada beträgt 700 Millionen Euro zugunsten der österreichischen Unternehmen und er soll mehr werden. 1 400 österreichische Unternehmen und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer exportieren nach Kanada. Ceta wird circa 15 000 neue Arbeitsplätze in Österreich schaffen und eine Einsparung auf europäischer Ebene bei Zöllen bringen, die immerhin 600 Millionen Euro pro Jahr ausmacht. 125 öster­reichi­sche Unternehmen haben Niederlassungen in Kanada, davon 14 mit Produktions­stätten. Es geht uns darum, diese Investitionen österreichischer Unternehmen in Ka­nada – und es sind immerhin 1,6 Milliarden Euro, die österreichische Unternehmen in Kanada investiert haben – zu schützen und die Unternehmen zu unterstützen.

Werfen wir einen Blick in die andere Richtung: Müssen wir uns vor kanadischen Unter­nehmen fürchten? – Ich sage: Nein. Magna hat viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreich in der Steiermark, Bombardier hat sie in Wien, BRP-Rotax, Teil der Bom­bardier-Gruppe, in Oberösterreich. Es sind insgesamt 20 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser kanadischen Unternehmen in Österreich tätig. Auch sie wollen wir dabei unterstützen, ihre Arbeitsplätze sichern und ihnen eine Basis dafür geben, dass sie hier in Österreich auch weiterhin gut wirtschaften können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Da immer wieder von Großkonzernen gesprochen wird, muss ich etwas dazu ergän­zen. Herr Klubobmann Kern, Sie wissen sehr genau – Sie waren vor nicht so langer Zeit, genauso wie ich, selbst CEO –, dass die amerikanischen Unternehmen, um die es da oft geht, schon sehr lange in Europa sind, ihre Niederlassungen in Europa haben und dabei auch europäisches Recht zur Anwendung kommt. Diese Großkonzerne brauchen nicht den Weg über Kanada zu nehmen, um in Europa tätig zu werden.

Es geht uns in erster Linie um die mittelständischen Unternehmen, und dazu möchte ich Ihnen ein paar Beispiele geben. Es ist das Unternehmen Ölmühle Haindl aus der Steiermark, das Kernöl erzeugt, das sieben Mitarbeiter hat, das sagt, dass die Bestel­lungen in letzter Zeit zugenommen haben, dass die letzten beiden Lieferungen ohne Zölle erfolgt sind und dass das gut für ihr Unternehmen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es ist das Unternehmen Praher Plastics aus Oberösterreich mit 200 Mitarbeitern, und siehe da, das Unternehmen hat auch in Kanada 50 Mitarbeiter in der Produktion. Er­zeugt werden Plastikarmaturen und Rohre, und auch dieses oberösterreichische Unter­nehmen verzeichnet mehr Nachfrage und hat mehr Aufträge.

Das Gleiche gilt für Tirol: Auch Alois Hirschhuber hat mit seiner Bergkäserei Zillertal und seinen zehn Mitarbeitern mehr Geschäft, als er bisher hatte. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Das gilt für das Weingut Nadler in Niederösterreich mit drei Mitarbeitern genauso, wobei ich diese Liste sehr lange fortsetzen könnte.

Ich möchte noch einmal zusammenfassen: In den letzten sechs Monaten war ein Teil dieses Abkommens mit Kanada, wie Sie richtig bemerkt haben, schon in Ausführung.


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Was ist der Nutzen daraus? – Die Exporte Österreichs nach Kanada sind in den letzten sechs Monaten um 24 Prozent gestiegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Im Lebensmittelhandel, bei den Lebensmittelexporten und – da könnte man noch sagen, schützen wir die Lebensmittelproduktion – in der Lebensmittelproduktion war es sogar ein Plus von 42 Prozent. Das ist eine Basis, die Zahlen, Daten und Fakten sprechen für sich.

Was die rechtliche Frage betrifft, so sprechen Sie immer von Schiedsgerichten. Diese Schiedsgerichte sind in diesem Abkommen nicht mehr vorgesehen. Das ist die gute und qualitative Weiterentwicklung dieses Abkommens, und ich bin durchaus dafür, dass Abkommen auf europäischer Ebene in Zukunft nicht zehn Jahre brauchen, bis sie verhandelt werden, sondern ich bin für qualitative, kurze Verhandlungen, bei denen man auf den Punkt kommt. Allerdings hat man aus diesem Fall gelernt, es wird keine privaten Schiedsgerichte, sondern Investitionsgerichte geben. In diesen Investitions­gerichten, an denen jetzt noch gearbeitet wird, werden unabhängige Richter sitzen, die von Europa, Kanada, aber auch von Drittstaaten bestellt werden.

Somit gilt es, die Investitionen unserer österreichischen Unternehmen in Kanada zu schützen und zu unterstützen. Aus diesem Grund haben wir Ceta im Ministerrat be­schlossen und stehen voll dazu, Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen, die Wirtschaft in Österreich zu stärken und so in eine gute Zukunft zu gehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten Redezeit zur Verfügung hat, wobei jedem Klub eine Gesamt­rede­zeit von 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


15.24.20

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Minister! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Vizekanzler, ich bin froh, dass Sie da sind. Ich habe Sie heute in der Früh hochgehalten beziehungsweise ein Bild von Ihnen, aber das hätte ich mir für jetzt aufsparen können. (Allgemeine Heiter­keit. – Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich muss sagen, ich schätze das. Man merkt, Sie sind langjähriger Abgeordneter und haben diesen Respekt vor dem Hohen Haus, dass Sie im Gegensatz zu Kollegen von Ihnen, wenn es um ein heikles Thema geht, auch herkommen, und das finde ich eigentlich sehr gut. Das möchte ich noch einmal anmerken, Herr Strache. (Abg. Wöginger: Sehr witzig!) – Nein, es ist gar nicht witzig. (Abg. Wöginger: Es ist die gleiche Rede wie ...!) Es zeigt, dass manche mehr Respekt vor dem Hohen Haus haben als andere, und das ist, denke ich, nicht witzig, Herr Kollege. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)

Zu dem, was Sie gemeint haben, Frau Wirtschaftsministerin, dass es eh gut läuft mit Kanada, dass es Steigerungen gibt, dass wir exportieren: Es gibt immer unter­schiedliche Studien dazu, wie sich etwas auswirkt. Sie haben gesagt, 15 000 Arbeits­plätze mehr, ich habe vor Kurzem eine Studie gelesen, wonach es um 400 Arbeits­plätze mehr wären, dafür würde es Einschränkungen im Bereich der Minderqualifizier­ten geben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lopatka und Wöginger.)

Es gibt also unterschiedliche Zugänge, aber wir sind uns, meine ich, einig, dass unsere Wirtschaftsbeziehungen zu Kanada gut sind. Was bis jetzt passiert ist, ist vorteilhaft.


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Ich frage mich aber: Wofür tun wir das dann alles noch, Frau Wirtschaftsministerin? Warum müssen wir diesen zweiten Teil jetzt so überhastet unterschreiben, ratifizieren, beschließen? Was ist der Sinn dahinter? Ich verstehe es nicht, das sage ich Ihnen ganz offen. (Abg. Hammer: Das ist ja euer Problem, dass ihr es nicht versteht! – Heiterkeit bei der ÖVP.)

Ich erzähle Ihnen eine Geschichte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eine wahre Geschichte. Es hat einmal zwei rumänische Brüder gegeben, die Micula-Brüder. Ich weiß nicht, ob Sie die kennen, es ist ein ganz berühmter Fall geworden. Die Micula-Brothers haben in Schweden ein Unternehmen gegründet und haben nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in Rumänien, in ihrer Heimat, investiert. Sie haben auch des­halb investiert, weil Rumänien damals sehr hohe Subventionen für derartige Inves­titionen geleistet hat.

Dann ist Rumänien der Europäischen Union beigetreten, und die Beihilferegelungen der Europäischen Union haben logischerweise gegriffen. Die haben dazu geführt, dass Rumänien die Beihilfen an dieses Unternehmen nicht mehr leisten durfte, und im Zuge der Anpassung an europäische Gesetze wurden diese Beihilfen eingestellt. Was ist passiert? – Die Micula-Brothers sind vor ein ISDS-Tribunal (Abg. Rädler: Sagen Sie den Namen ...!) – Micula, Herr Kollege! – gegangen, und dieses Tribunal hat Rumänien zu einer Strafe von 250 Millionen Dollar verurteilt. (Abg. Winzig: Das hat aber nichts mit dem zu tun!) Daraufhin hat die Europäische Kommission, und zwar die DG Com­petition, Rumänien mitgeteilt: Wenn sie das zahlen, wird ein Vertragsverletzungs­ver­fah­ren gegen Rumänien eingeleitet, und Rumänien hat an die Europäische Union dann auch noch Strafe zu zahlen.

Das, geschätzte Damen und Herren, ist das, was diese ISDS-Tribunale tun. Das sind die Auswirkungen. Sie sagen jetzt, wir verhandeln gerade mit dem Ziel, dass alles besser wird. Es ist aber eine EuGH-Entscheidung ausständig, und es ist, wie ich es in der Früh gesagt habe, auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ausständig. Warum muss man das jetzt so schnell beschließen? Warum wartet man diese Dinge nicht ab? Warum wartet man nicht ab, ob es wirklich einen internationalen Schiedsgerichtshof geben wird? Bis jetzt gibt es den nicht. Sie beschließen dieses Abkommen bei alter Rechtslage, geschätzte Damen und Herren. Sie beschließen jetzt die alten ISDS-Gerichte, denn es gibt noch nichts Neues, und Sie tragen die Verantwortung dafür, wenn auch Österreich einmal so verurteilt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Dazu muss man schon eine prinzipielle Frage stellen: Diese Klauseln wurden ent­wickelt, um Investoren vor fragwürdigen Rechtsverhältnissen in anderen Ländern zu schützen. Das hat durchaus Sinn gemacht, denn es hat in der Geschichte mehrerer Kontinente Revolutionen, Enteignungen et cetera gegeben. Investoren vor so etwas zu schützen, macht durchaus Sinn. Nun ist es aber so, dass weder Kanada noch die Euro­­päische Union mit diesen Staaten, für welche diese Instrumente entwickelt wur­den, vergleichbar ist. Kanada und die EU sind entwickelte Demokratien, sind Rechts­staaten, sind demokratische Systeme, da wird es keine Enteignung und keine Revolu­tion geben, geschätzte Damen und Herren. Wofür braucht man dann diese Schieds­ge­richte, seien es Tribunale oder sei es ein internationaler Schiedsgerichtshof? Trauen Sie den österreichischen Gerichten nicht? Glauben Sie, dass die österreichischen Gerichte nicht in der Lage sind, vernünftig über Beschwerden von ausländischen Konzernen zu urteilen? Ich glaube, die können das, geschätzte Damen und Herren, da brauchen wir nichts anderes. (Beifall bei der SPÖ.)

Den Kollegen Haider und Bösch, die am Vormittag das Thema Verbesserungen seit 2017 angesprochen haben, muss ich entgegnen: Sie werden mir keine einzige Verbes­se­rung seit 2017 nennen können, denn seit 2017 ist nichts mehr geschehen. Das


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heißt, es gibt zwischen 2017 und jetzt keinerlei Unterschiede betreffend den Zustand dieses Abkommens. Der einzige große Unterschied ist, dass Sie 2017 absolut dagegen waren und jetzt komplett dafür sind, und das müssen Sie einmal Ihren Wählern und Wählerinnen erklären, geschätzte Damen und Herren. Ich glaube, das können Sie nicht. (Abg. Wöginger: Applaus! – Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: Die tun eh alles, was ...! – Abg. Wöginger: Funktioniert nicht gut!)

Ich frage mich aber auch Folgendes, denn das, was heute hier geschieht, hat natürlich beispielgebende Wirkung: Wir diskutieren ja nicht nur über Ceta, wir diskutieren beispielsweise auch über das Mercosur-Abkommen. Wenn es so beschlossen wird, wie es derzeit zu sein scheint, wird unsere Landwirtschaft große Probleme haben, insbesondere die Rinderbauern. Was wird dann sein? Oder was wird aus TTIP werden, da Frau Merkel wieder versucht, TTIP, dieses untote Wesen, ins Leben zu rufen? Gilt dann auch alles, was Sie vorher gesagt haben, nicht mehr? Sind wir dann auch für TTIP und schauen, dass die Chlorhendln hereinfliegen? (Abg. Winzig: Geh bitte! – Abg. Strasser: Herr Kollege, Sie waren in Brüssel und sagen ...! – Abg. Winzig: Das ist peinlich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist die Frage, die Sie sich stellen müssen, geschätzte Damen und Herren. Das ist die Frage, die in Zukunft anstehen wird. TTIP wird wieder diskutiert werden, Sie werden darüber entscheiden müssen, und ich vermute, wenn Sie heute umfallen, wer­den Sie bei TTIP genauso umfallen, geschätzte Damen und Herren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordneter Haubner. – Bitte.


15.32.23

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzter Herr Minister Faßmann! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße die Mitglieder des Seniorenbundes Ottakring aufs Allerherzlichste im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Herr Kollege Kern, ich muss zu Ihnen kommen. Ich bewundere Ihren Mut für diese Ausführungen, aber leider muss ich Ihnen dafür die Glaubwürdigkeit absprechen, denn wenn wer einen Zickzackkurs bei Ceta gefahren ist, dann waren das Sie mit Ihrer Partei – einmal dafür, einmal dagegen, einmal dafür, dann wieder dagegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Loacker.) 

Ich habe es heute Vormittag schon zitiert: Es hat ja eine Vollmacht gegeben, die am 25. Oktober 2016 an unseren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter, den Ständigen Vertreter Österreichs bei der Europäischen Union, Herrn Mag. Walter Grahammer, ausgestellt worden ist, und diese hat eine Reihe von Punkten enthalten: Regelungsrecht, Regulierungszusammenarbeit, öffentliche Dienstleistungen, Inves­titions­schutz, Handel und nachhaltige Entwicklung, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Über­prüfung und Konsultationen der Interessenträger, Wasser, öffentliches Beschaffungs­wesen. Dieses Dokument hat genau zwei Unterschriften: die von Frau Präsidentin Bures und Ihre.

Jetzt frage ich mich wirklich - - (Abg. Kern: Haben Sie meiner Rede vorher ge­lauscht?) – Ich habe genau aufgepasst, und deshalb muss ich Ihnen ja die Glaubwür­digkeit absprechen. (Abg. Kern: ... absolut! Sie haben mir nicht zugehört!) Ich muss ganz ehrlich sagen, bei einem Handelsabkommen muss man einfach, wenn man A sagt und sich zu etwas bekennt, nachher auch B sagen. Das tun wir, meine Damen


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und Herren (Beifall bei ÖVP und FPÖ), denn halbe Abkommen gibt es einfach nicht, und das wissen Sie auch selber, Herr Kollege, und das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.

Wir haben ja schon heute Vormittag darüber diskutiert, und ich muss ganz ehrlich sagen: Es geht um den Wirtschaftsstandort Österreich und um die gesamte Euro­päische Union, und Sie tun so, als würden wir ein Abkommen mit einem Land ab­schließen, das irgendwelche Standards hat, die unter ferner liefen zu finden sind. Es geht um Kanada! Kanada ist ein Land, in das jeder gern fährt, Kanada ist ein Land mit hohen Standards, Kanada hat eine gute Regierung – das werden Sie mir nicht ab­sprechen, Sie haben sich ja öfter mit kanadischen Politikern getroffen –, so gesehen, glaube ich, ist es ein gutes Abkommen zwischen einem Land, das 37 Millionen Ein­wohner hat, und einer Region wie Europa, die 550 Millionen Einwohner hat. Also wir fürchten uns nicht vor Kanada, meine Damen und Herren. Ich glaube, auch das ist ganz wichtig einmal zu erwähnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich denke, gerade wir haben immer ein klares Bekenntnis zu Handelsabkommen abgegeben. Wenn ich an diese Einteilung von Konzernen und Unternehmen in gute und böse denke, muss ich sagen: Die Wirtschaft ist unteilbar. Gerade Österreich lebt das ja vor. Wir haben 220 Leitbetriebe, tolle Firmen – wir haben heute schon mehrere Namen gehört, von der Voest abwärts –, die kooperieren mit 90 000 Klein­unterneh­men, 90 000! Das ist die Stärke, und dafür brauchen wir diese Handelsabkommen, meine Damen und Herren, und deshalb bekennen wir uns auch ganz klar dazu. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man die Daten der Statistik Austria hernimmt, sieht man ganz deutlich: Es sind nicht die Konzerne, die diese Handelsabkommen brauchen, sondern vor allem die klein- und mittelständischen Unternehmen. 98 Prozent der KMUs nutzen diese Han­dels­abkommen. Ein Drittel der Unternehmen, die diese Handelsabkommen nutzen, haben weniger als neun Mitarbeiter. Genau für diese Unternehmen machen wir diese Handelsabkommen. (Beifall der Abg. Winzig.)

Diese Handelsabkommen sind eine Erfolgsgeschichte. Wenn man sich das genau anschaut, erkennt man, dass wir durch die verstärkte Wirtschaftsintegration und die Handelsabkommen in Österreich seit dem Jahr 1989 über 375 000 Arbeitsplätze geschaffen haben. Das sind Arbeitsplätze, von denen Sie immer sprechen, die Sie hochhalten, und natürlich auch wir in den Unternehmen, denn wir wissen, es geht nur miteinander. Also bitte, bleiben wir dabei! Schauen wir darauf, dass wir diese Handels­abkommen gemeinsam zu einem erfolgreichen Abschluss bringen!

Ich möchte noch eines sagen: Die exportierenden Unternehmer in Österreich, und die Zahl derer ist in den letzten 25 Jahren auch massiv angewachsen, nämlich von 12 000 auf 55 000, brauchen, wie ich schon erwähnt habe, diese Handelsabkommen. Des­halb, meine Damen und Herren, haben wir auch jetzt gesagt, dass wir dieses Han­delsabkommen zum Abschluss bringen. Da das heute so betont wurde: Wir sind auch nicht die Ersten, Österreich ist jetzt das zehnte Land, das dieses Handelsabkommen ratifizieren wird. Die Frau Minister hat schon sehr viele Beispiele aufgeführt. Unter­stützen wir die österreichischen Unternehmer, schauen wir, dass wir Arbeitsplätze schaffen und sichern! Deshalb bekennen wir uns klar zu diesem Handelsabkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Livestream funktioniert derzeit nicht. Es ist nur die Regierungsbank im Bild. (Abg.


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Wöginger: Ganz im Sinne des Parlamentarismus!) An der Lösung des Problems wird gearbeitet.

Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Gudenus zu Wort. – Bitte.


15.38.04

Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen! Werte Zuschauer vor den Bildschirmen, auch wenn der Redner jetzt nicht im Bild ist. Ich möchte in aller Kürze auf das ein­gehen, was von den Vorrednern gesagt wurde. Da war vieles dabei, das wir ernst nehmen, weil es natürlich wichtig ist, die Kritik der Opposition ernst zu nehmen, wenn sie auch ernst gemeint ist. Das ist auch ein Grundsatz. Wir haben nämlich den Eindruck, dass die Kritik in manchen Fällen nicht ernst gemeint ist. Ich versuche, sie ernst zu nehmen, aber ich denke, einer Ihrer Parteigenossen, Herr Kern, den Sie und wir alle kennen, nämlich Herr Gusenbauer, würde auf Ihre kritischen Worte – Sie haben von Großsponsoren gesprochen – wahrscheinlich mit „das übliche Gesudere“ replizieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das ist ein Zitat, das wir alle kennen. Das würde der Herr Gusenbauer wahrscheinlich sagen, unterstelle ich ihm. Ich sage es nicht, ich nehme Ihre Kritik ernst. Ich versuche zumindest, sie ernst zu nehmen, Herr Kern.

Sie haben gesagt, die SPÖ hätte dies und das erreicht. Die Wahrheit ist, das ist die geltende Rechtslage, weil es ein gemischtes Abkommen ist, da haben Sie selbst nichts erreicht. In weiten Teilen hat sich Ihre Rede wie die Märchenstunde eines geschei­terten Bundeskanzlers angehört, der einfach nicht verkraften will, dass diese Bundes­regierung vernünftige Maßnahmen auf den Weg bringt und endlich ein Regierungs­programm umgesetzt wird, das auch wirkt und gut für die Menschen ist (Zwischenruf der Abg. Friedl), von der Sicherheit bis zur Entlastung, bis hin zum Grenzschutz. Das tun wir gemeinsam mit der ÖVP, das ist gut so, und wir lassen uns nicht von diesem Weg abbringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, keinen Millimeter, keinen Millimeter! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Kuntzl: Vor ein paar Wochen waren Sie noch dagegen!) Ich betone es hier heute noch einmal: Wir stehen zu 100 Prozent zu diesem Koalitionsabkommen. Was wir heute hier diskutieren, ist ein Bestandteil dieses Koalitionsabkommens, dazu stehen wir. Pacta sunt servanda, dazu stehen wir. Wir haben mit diesem Koalitionsabkommen das beste Regierungsabkommen, das beste Regierungsprogramm, das die Zweite Republik je hatte, meine sehr geehrten Damen und Herren – je hatte! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir haben allein in den ersten vier Monaten mehr auf den Weg gebracht, als Sie, Herr Kern, in eineinhalb Jahren zustande gebracht haben, wir haben viel, viel mehr auf den Weg gebracht. Da fragt man sich schon: Was tun wir die nächsten vier Jahre? – Keine Sorge, da wird es noch einiges geben. Das Ganze ist gut für Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Was wäre denn die Alternative? Man kann ja offen darüber sprechen. Die Alternative wäre: Die FPÖ hätte das Regierungsabkommen nicht unterschrieben, und wir hätten more of the same und more of the shame, was in den letzten Jahren mit roter Regie­rungsbeteiligung passiert ist. (Beifall bei der FPÖ.) Wir hätten weiter explodierende Staatsschulden. (Ruf bei der FPÖ: Die Kernfrage!) Wir hätten weiter eine große Arbeitslosigkeit, trotz guter Konjunktur. Auch das schaffen Sie, auch das schafft die SPÖ, Sie brauchen sich ja nur Ihre Genossen in Wien anzuschauen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir hätten weiter illegale Migration – more of the shame –, das wäre die Alternative dazu, ganz offen ausgesprochen, wir hätten steigende Armut. Davon haben wir heute


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Früh schon gesprochen: Zuerst Armut produzieren, und dann noch Armut importieren, das ist, bitte, Copyright SPÖ, das schaffen nur Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren. Eine Schande ist das, eine Schande! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Was wäre die Alternative zu diesem wunderbaren Regierungsprogramm, dessen Bestandteil auch der jetzt diskutierte Punkt ist? – Wir hätten weitere Islamisierung! Wir hätten noch mehr Kopftuchdamen in Wien, in Linz, in Wels, in Salzburg, in Innsbruck, in Graz und sonst wo (Zwischenrufe bei der SPÖ), noch mehr Burkas, noch mehr Atib-Vereine, noch mehr Gebetsvereine, noch mehr Imame, die gegen Österreich hetzen, die Menschen aufwiegeln. Das hätten wir unter einer Regierungsbeteiligung der SPÖ. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Drozda: Kommt dann auch was zu Ceta?)

Wir hätten weiter einen Bildungsnotstand, den wir auch entschärfen, damit wir bil­dungspolitisch Österreich wieder auf den Weg bringen, die Nummer eins in Europa zu werden. (Zwischenrufe bei den NEOS.) Das schaffen wir, die FPÖ und die ÖVP, ge­meinsam (Beifall bei FPÖ und ÖVP – Zwischenrufe bei der SPÖ), und noch vieles mehr, aber ich meine, das würde den Rahmen sprengen. (Heiterkeit bei den NEOS.) Das wissen Sie von den NEOS ja auch, nicht wahr?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zu den Punkten, um die es heute geht. Damit wollte ich nur sagen, dass dieses Regierungsübereinkommen mit dem Inhalt, den wir jetzt diskutieren, alternativlos war. Wir haben uns dazu entschie­den, genau diesen Weg zu gehen, der gut für Österreich ist, und dazu stehen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zweiter Punkt – der wurde heute auch schon mehrmals diskutiert (Abg. Duzdar: Was ist jetzt mit der Volksabstimmung?) –: Das Ceta von heute, das heute im Ministerrat beschlossen wurde und das wir hier im Nationalrat weiter auf den Weg bringen, ist nicht das Ceta von damals. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Sie sind auch schon damals mehrmals umgefallen, Herr Kern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist ja sehr interessant, dass Sie sich jetzt besonders aufregen.

Herr Kern, betrachten wir Ihre Zitate, man braucht sie nur durchzugehen! Ex-Bun­deskanzler Kern, 15.9.2016: „wahrscheinlich das beste Handelsabkommen, das die EU je abgeschlossen hat.“ (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Interessant, Herr Kern! Dann geht es weiter mit 14.10.2016, „Der Standard“ schreibt: „Kern gibt grünes Licht für Ceta.“ Dann geht es weiter, 4.10.2017: „Im Parlament gibt es momentan keine Chance, einen positiven Beschluss für dieses Freihandelsabkommen zu erreichen. Ich will verhindern, dass das Abkommen, das für Österreich als starke Exportnation wichtig ist, durch eine Ablehnung im Nationalrat als Ganzes scheitern würde.“

Jetzt frage ich mich Folgendes, Herr Kern: Damals waren Sie für Ceta mit Giftzähnen, und jetzt sind Sie gegen Ceta ohne Giftzähne. Das erklären Sie einmal den Menschen draußen, Herr Kern, das erklären Sie einmal den Menschen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Und noch viel schlimmer: Sie sind ja nicht nur den Wählern in den Rücken gefallen, Sie sind der eigenen Basis in den Rücken gefallen, Herr Kern. (Ruf bei der SPÖ: Volks­abstimmung!) Sie haben damals eine Mitgliederbefragung gemacht, und sage und schreibe 88 Prozent – da muss man aufpassen, das könnte ja wieder ein Code sein, aber es war Ihr Ergebnis – Ihrer Mitglieder haben sich damals gegen Ceta ausge­sprochen. (Abg. Kollross: Alles, was Sie sagen, ist ein Code!) Sie sind Ihren eigenen Mitgliedern in den Rücken gefallen, Herr Kern!

Es ist eigentlich unfassbar, dass Sie sich dann hier herausstellen und eine FPÖ kritisie­ren, die mit der ÖVP gemeinsam das beste Projekt für Österreich für die nächsten fünf


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Jahre zustande bringt. Das ist eine Schande, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Abschließend: Herr Kern, aus Ihren Worten hat auch eine gewisse Ahnungslosigkeit gesprochen. Ich schätze und respektiere Ihr Studium (Zwischenruf des Abg. Kern), aber das alles hat mit Rechtswissenschaft und Völkerrecht überhaupt nichts zu tun. Sie reden immer davon, dass da private Schiedsgerichte am Werk sind, wir konnten aber im Endeffekt durchsetzen, dass völkerrechtlich legitimierte, öffentlich-rechtliche Inves­titionsgerichtsbarkeit mit einer Berufungsmöglichkeit zum Tragen kommt. Da sieht man, Sie haben sich anscheinend mit der Materie nicht ausreichend auseinander­gesetzt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Kern: ... tut Ihnen besonders weh, Herr Gudenus!)

15.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Strolz. – Bitte.


15.46.12

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Regie­rungsmitglieder! Herr Gudenus! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das war amüsant, ja, das war amüsant. (Beifall bei den NEOS und der SPÖ. – Abg. Gudenus: Das sagt der Herr Strolz ...!) Herr Gudenus und die FPÖ haben gerade einen Salto nach hinten gemacht und stehen wieder, und er sagt: Es war nichts, wir sind unseren Wählern in den Rücken gefallen. (Zwischenruf des Abg. Gudenus. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Ruf: Den Kopf hat er sich angehaut!)

Ich fasse zusammen: Die FPÖ ist ihren Wählerinnen und Wählern in den Rücken ge­fallen. Das ist einmal ein Punkt, den müssen wir feststellen. (Abg. Gudenus: Auch die SPÖ!) – Nein, die FPÖ! (Abg. Gudenus: Ah, die FPÖ! Die SPÖ nicht?) Na, die SPÖ ja mehrfach, das ist ein Unterschied. (Beifall bei der FPÖ. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Gudenus.)

Herr Kern, ich schätze Sie ja in vielem, aber Ceta ist nicht Ihr Meisterstück in Ihrer politischen Vita. Das ist sehr verwirrend: einmal dafür, einmal dagegen, dann mit Beipackzettel zurück in Österreich und gut, und heute wieder dagegen. Das kann man also nicht ganz klar fassen; insofern geht die Verwirrung, die Sie hier gestiftet haben, jetzt als Virus nach rechts. Die FPÖ ist auch schon von diesem Virus erfasst worden und ändert ihre Position auch um 180 Grad. Dann stellen Sie sich hier heraus und schwurbeln etwas daher, und das klingt immer sehr überzeugend. (Abg. Gudenus: Ah doch? Dann stimmen Sie zu!) Nein, nur wenn man sich die Ohren zuhält und quasi die Körpersprache anschaut, da sind Sie gut geübt. Aber natürlich, wenn man es dann aufs Faktische abklopft, Herr Gudenus, hält es einfach nicht (Abg. Gudenus: Dann fangen Sie einmal an!) – ja, ich fange an –, so wie die Vorhalte der SPÖ nicht halten.

Wir als Republik Österreich haben 60 Handelsabkommen abgeschlossen. Wir haben über Jahrzehnte Handelsabkommen abgeschlossen, immer. Wir haben in der Euro­pä­ischen Union, in den europäischen Mitgliedstaaten 1 400 Freihandelsabkommen über Jahrzehnte abgeschlossen, immer. Wir haben weltweit 3 000 Freihandelsabkommen über Jahrzehnte abgeschlossen, immer.

Sie wissen, Herr Kern – auch Sie, liebe FPÖ –, da waren immer Investitions­schutzklau­seln drinnen. Das war immer integraler Bestandteil, und das ist Teil des Handwerks­koffers der internationalen Handelsbeziehungen. Sie würden heute nicht in Ihrem Anzug dasitzen, allesamt, wie Sie hier sitzen, hätten wir nicht diesen Freihandel. Sie würden nackt dasitzen, das würden wir uns alle gern ersparen. Alle! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Nein! Das wäre mit der Würde des Hauses nicht verein-


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bar!) Unser Wohlstand basiert natürlich auf diesen Freihandelsverträgen. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Wenn sich zeigt, dass Europa unfähig ist, einen fortschrittlichen Handelspakt mit einem Land wie Kanada abzuschließen: Mit wem glaubt Europa dann in den kommenden Jahren noch Geschäfte machen zu können? – Diese Frage hat der Regierungschef Kanadas Justin Trudeau – ein sozialliberaler Regierungschef – gestellt. Wir haben bei uns viele Fans von Wunderknaben Justin. Er stellt natürlich die richtige Frage: Mit wem sollen wir Handel betreiben, wenn nicht mit dem europäischsten Land außerhalb Euro­pas? Welchen Handelspakt sollen wir abschließen, wenn nicht den modernsten, trans­parentesten unter all den über 60 Handelspakten, die wir bisher abgeschlossen haben?

Das ist der transparenteste, fortschrittlichste Handelspakt, und dann kommen Leute daher und sagen: Das ist ein Blödsinn. Dann müssen Sie, wenn Sie konsequent sind, sich auch hierherstellen und sagen: Wir müssen die anderen 60 auch kündigen, und zwar heute – und auf, zurück nach Nordkorea! Das wäre intellektuelle Redlichkeit. (Beifall bei NEOS und ÖVP.) Dann müssten Sie sich mit einem Kapperl mit der Aufschrift „Make Austria great again!“ hier herausstellen und sagen: Ich bin für den Mauerbau, und wir werden die Italiener selber zahlen lassen. Das wäre konsequent, wenn Sie den Trampelpfad mit Links- und Rechtsaußen gehen wollen.

Wenn Sie hier aber nüchterne, intellektuell redliche Politik machen wollen, dann bitte ich, bei den Fakten zu bleiben. Die Fakten sind: Noch mit keinem anderen Handels­pakt, den Österreich geschlossen hat, haben wir die Schiedsgerichtsbarkeit so modern und transparent weiterentwickelt wie mit diesem. Wir sind weg von ISDS – für die Feinspitze –, wir sind bei ICS angekommen. Davon profitieren zum Beispiel auch KMUs, das ist eine Chance für kleinere und mittlere Unternehmen, damit sie da möglicherweise auch zu einer Rechtsdurchsetzung kommen, schneller als sonst, weil es ihnen ohne mächtige Rechtsabteilungen sonst fast unmöglich wäre.

Wir haben im Rahmen dieses Handelspaktes Schriftsätze, die öffentlich sein werden. Wir haben im Rahmen dieses Handelspaktes Verhandlungen, die öffentlich geführt wer­den. Wir haben keine konzernfreundlichen Anwälte wie in „elenden“ – unter Anfüh­rungszeichen – früheren Handelspakten, die Sie nicht bereit sind aufzulösen. Wir haben zum ersten Mal den Umstand, dass ein fixer Stamm 15 unabhängiger Schieds­richter, die von den Vertragsstaaten nominiert werden, in Dreiersenaten sehr trans­parente Verfahren gewährleistet.

Das sind Riesenfortschritte, das ist ein ganz mächtiger Zwischenschritt für eine Des­tination, wo wir NEOS hinwollen, nämlich zu einem ordentlichen internationalen Han­dels­gerichtshof. Wir haben nie einen größeren Zwischenschritt gemacht als mit diesem Ceta-Pakt. Deswegen verstehe ich die Kritik nicht und deswegen halte ich das auch für intellektuell unredlich.

Es geht ums echte Leben! Niki Scherak war unlängst bei einem niederösterreichischen Unternehmen, beim Weltmarktführer im Bau von Schallplattenabspielgeräten. Schall­platten, falls der Bundeskanzler zuschaut, das waren früher diese schwarzen Scheiben (Abg. Zanger: Wurlitzer!), auf denen Musik gespeichert worden ist. Das wird wieder modern, und deswegen braucht man wieder mehr Abspielgeräte.

Der Weltmarktführer sagt natürlich: Ich tue mir extrem schwer mit Kanada, ich kann diese Geräte dorthin nicht verkaufen, da gibt es allerhand Beschränkungen. Für mich wäre Ceta großartig, das sichert Arbeitsplätze in Niederösterreich – wie großartig ist das denn? –, und der Kanadier hat eine Gaudi beim Schallplattenabspielen; mein Herz


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geht auf für den Kanadier. Mit Grüßen aus Niederösterreich: Alles Gute, danke, Ceta! (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Wöginger: War eine gute Rede!)

15.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Bruno Rossmann. – Bitte.


15.53.01

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja ganz interessant, dieser Debatte zu lauschen. Einmal sitzen sozusagen Umfaller auf dieser Seite, einmal sitzen Umfaller auf der anderen Seite, aber den Bock in der bisherigen Debatte hat wohl Matthias Strolz abgeschossen. (Abg. Strolz: Ich bin kein Jäger!)

Ich bin gegen das Abkommen Ceta, ich sage es Ihnen ganz klar, aber ich habe nicht die Absicht, nach Nordkorea zu gehen, und ich habe auch nicht die Absicht, in Nord­korea eine Mauer zu bauen. Ich werde jetzt versuchen, das ein wenig zu begründen. (Abg. Rädler: Sie sind angestellt bei der Arbeiterkammer ...!) – Ach, Herr Rädler, schweigen Sie bitte, das würde Ihnen besser tun. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Der Erste, der in der Ceta-Debatte umgefallen ist, Herr Bundeskanzler Kern – Bundes­kanzler außer Dienst –, das waren Sie. Sie haben anfänglich den kritischen Kurs Ihres Vorgängers getragen und fortgesetzt, dann aber setzte auf europäischer Ebene Kritik ein, und Ihre Kritik ist immer kleinlauter und kleinlauter geworden, und dann haben Sie sich gedacht, machen wir eine Mitgliederbefragung und lassen wir uns unseren Kurs von den Mitgliedern abstützen.

Es haben sich sehr wenige Mitglieder an dieser Umfrage beteiligt, aber Sie wissen, 88 Prozent jener, die sich beteiligt haben, haben sich gegen Ceta ausgesprochen. Dennoch aber haben Sie im Oktober - - (Abg. Kern: Das stimmt nicht! Nur weil es die FPÖ sagt, ist es nicht wahr!) – Moment, zu den anderen komme ich schon noch, Herr Klubobmann Kern. – Dennoch aber haben Sie sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe für das berühmte „Ja, aber“ ausgesprochen. Also: Zuerst waren Sie dagegen, dann waren Sie mit einem „Ja, aber“ dafür; Sie haben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Schlussfolgerung gezogen, wir sind für eine Ratifizierung, aber – jetzt kommt das Aber – die Frage der strittigen Schiedsgerichte muss geklärt werden. Seither lavieren Sie zwischen diesen Positionen hin und her.

Das spiegelt sich auch in Ihrem Antrag wider. In Ihrem Entschließungsantrag steht nämlich drinnen – und das ist irgendwie schon kurios –: „Die Bundesregierung hat in Nachverhandlungen zu Ceta zu erreichen, dass Konzernen keine Sonderklagerechte eingeräumt werden, oder sicherzustellen“ – oder sicherzustellen! –, „dass die öster­reichi­sche Ratifikation von Ceta nur auf Grundlage einer Volksabstimmung vorge­nommen werden kann.“

Warum wollen Sie Nachverhandlungen zu den Sonderklagerechten? Das Entschei­dende sind doch nicht die Sonderklagerechte, das Entscheidende, das dennoch im Vertrag verbleiben würde, auch wenn nachverhandelt wird, ist doch der Investo­renschutz. Wenn man gegen etwas ist, dann kann man doch nur gegen den Inves­torenschutz, nicht aber gegen die Sonderklagerechte sein, denn die nützen gar nichts. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Wenn man schon das Ganze zum Gegenstand einer Volksabstimmung machen soll – das wollen auch wir, und wir haben ja schon im Dezember einen entsprechenden Antrag eingebracht –, dann muss ich sagen: Ja, bekennen Sie sich zu einer Volks­abstimmung, aber lavieren Sie nicht dauernd hin und her zwischen Nachverhand-


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lungen auf der einen Seite und einer Volksabstimmung auf der anderen Seite! Das wird Ihnen nichts bringen.

Aber den wahren Umfaller, den wahren Bauchfleck hat natürlich heute im Ministerrat die FPÖ gemacht. Herr Vizekanzler Strache, ich muss Sie ja nicht daran erinnern (Abg. Martin Graf: Waren Sie dabei?), was Sie am 20.9. hier in diesem Hohen Haus gesagt haben (Abg. Martin Graf: Sitzen Sie im Ministerrat, Kollege?) und mit welcher Verve Sie sozusagen gegen dieses Abkommen eingetreten sind, nicht nur gegen das Ab­kommen Ceta, sondern auch gegen TTIP. (Abg. Martin Graf: Waren Sie dabei? – Abg. Kassegger: Viel intensiver immer gegen TTIP!) Sie haben von Raubtierkapitalismus gesprochen, Sie haben eine Volksabstimmung gefordert. All das war, wenige Tage nachdem ein Regierungsabkommen ausverhandelt war, vergessen. Im Vorfeld dieses Regierungsabkommens hat es ja nicht wenige in der FPÖ gegeben, die gesagt haben, machen wir das doch zur Koalitionsbedingung – aber nein, es ist nicht zur Koalitions­bedingung geworden.

Heute im „Morgenjournal“ wollte Herr Kollege Rosenkranz uns allen erzählen, dass sich an diesem Abkommen etwas verändert hätte, und Herr Gudenus hat ja auch in diese Richtung argumentiert, hat aber vergessen, uns zu erklären, was sich denn geändert hat. Gar nichts, Herr Kollege Rosenkranz, hat sich geändert, aber gar nichts! (Abg. Rosenkranz: Na geh, wo stehen denn Sie in der Lektüre?) Die Giftzähne, von denen Sie heute Morgen gesprochen haben (Abg. Rosenkranz: Sind gezogen!), wur­den diesem Abkommen nicht gezogen. (Abg. Rosenkranz: Wurden gezogen!) – Nein, die Investorenschutzklauseln sind nach wie vor im Vertrag enthalten. (Abg. Rosenkranz: Das stimmt nicht!) – Ich verstehe schon, was Sie meinen, ja, aber Sie interpretieren die Dinge halt alle falsch. Statt auf private Schiedsgerichte wird halt jetzt (Abg. Rosenkranz: Aber Sie interpretieren ...!) auf internationale Investitionsgerichtshöfe gezählt.

Warten wir doch die Entscheidung des EuGH ab! Warum warten Sie nicht die Ent­scheidung des EuGH ab, der ja in den nächsten Monaten zu klären haben wird, ob diese Schiedsgerichte und Sonderklagerechte überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar sind? Nein, Sie haben es in dieser Frage besonders eilig. Sie haben es insbesondere eilig, Ihre Wählerinnen und Wähler zu verraten, und das nicht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode, sondern schon zum wiederholten Male. (Abg. Neubauer: Seit wann machen Sie sich um unsere Wähler so große Sorgen? Schauen Sie, wo die eigenen bleiben!)

Sie ignorieren auch jene 560 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Volks­begehrens, die gegen TTIP, Ceta und Tisa gestimmt haben. Wenn ich mich nicht irre, Herr Vizekanzler, waren auch Sie einer von jenen, die dieses Volksbegehren unter­zeich­net haben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Warum sind diesem Abkommen auch aus anderen Gründen nicht die Giftzähne gezo­gen worden? – Es ist ja nicht nur die Frage des Investorenschutzes, sondern es geht auch um andere Dinge. Es gibt darin auch andere Klauseln zur Liberalisierung, die sehr starken Druck auf öffentliche Dienstleistungen und damit auf Leistungen der Da­seins­vorsorge ausüben. Sie wissen das ganz genau, Herr Rosenkranz: Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge können jederzeit betroffen sein (Abg. Rosenkranz: Nein!), denn im Abkommen gilt das sogenannte Negativlistenprinzip. Was dort an öffentlichen Dienstleistungen nicht ausgenommen ist, kann jederzeit betroffen sein. So schaut es aus, Herr Klubobmann!

Nächster Punkt: Die im Abkommen verankerte regulatorische Kooperation kann dazu führen, dass zahlreiche Standards unterlaufen werden: Konsumentenschutzstandards, Umweltschutzstandards, Arbeitnehmerschutz. (Abg. Rosenkranz: Nein!)  Na selbst­verständlich! Stellen Sie sich heraus und erklären Sie mir das Gegenteil! Entschärfen


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Sie all diese Argumentationen im Zusammenhang mit der regulatorischen Kooperation! (Abg. Rosenkranz: Haben Sie Ihre DNA schon einmal auf die Brüder Grimm unter­suchen lassen?)

Nun zu Ihnen, Frau Ministerin Schramböck! Sie haben sehr stark für den Wirtschafts­standort votiert und gesagt, wie toll das nicht alles für unsere Klein- und Mittelbetriebe ist. Es gibt eine Studie von einem von mir sehr geschätzten Ökonomen, Herrn Werner Raza. Er hat modellmäßig berechnet, dass sich in den nächsten zehn Jahren die Wirtschaftswachstumseffekte auf ganze 0,023 Prozent belaufen werden. (Abg. Kassegger: Der hat aber genau gerechnet!) Das ist also sehr, sehr wenig, sehr, sehr bescheiden. Und das von Ihnen angesprochene Beschäftigungswachstum wird mit 0,018 Prozent in den nächsten zehn Jahren ebenfalls extrem bescheiden sein.

Ich hatte in dieser Frage der Beschäftigungseffekte schon vor einigen Jahren einmal einen Streit mit Frau Kommissarin Malmström (Ruf bei der ÖVP: Die kennt Sie gar nicht!), sie hat meine Argumente nicht wahrhaben wollen. (Abg. Rosenkranz: Das ist ja unerhört! Wie kann sie nur!) Ich habe ihr gesagt, dass es genau den Klein- und Mittelbetrieben in Österreich wenig helfen wird. (Abg. Winzig: Das stimmt ja überhaupt nicht!) – Aber ja, Frau Kollegin Winzig! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Dieses Abkommen ist ein Abkommen, das in Wirklichkeit den Großkonzernen nützt und nicht den vielen kleinen und mittleren Betrieben in Österreich, die in einem ver­schärften Wettbewerb mit diesen Großkonzernen stehen. (Beifall bei der Liste Pilz. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Ich fordere Sie daher vor dem Hintergrund dieser ernst zu nehmenden Argumente und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass etwa 80 Prozent der Bevölkerung gegen dieses Abkommen sind, auf, Ihren Standpunkt zu überdenken. Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren von der FPÖ und von der ÖVP, dieser Ratifizierung in den kommenden Wochen hier in diesem Haus nicht zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Die NEOS nicht? – Zwischenrufe der Abge­ordneten Winzig und Rädler.)

16.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Strache. Ich darf ihm das Wort erteilen.


16.02.50

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Herr Nationalratspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich stehe heute selbstverständlich hier. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es wurde heute schon festgehalten, gerade mir ist das Parlament – ich habe ja 13 Jahre lang auch die gelebte Oppositionserfahrung durchgemacht – besonders wichtig. Da geht es auch um Wertschätzung, und da geht es natürlich auch darum, zu seiner Position zu stehen, sie zu erklären und entsprechend darzulegen; und ich stehe zu unserer Entscheidung.

Schauen wir uns an, was sachlich heruntergebrochen in den letzten Jahren passiert ist, welche Themen wir behandelt haben und wer warum welche Positionen eingenommen hat!

Grundsätzlich ist, glaube ich, heute eines außer Streit gestellt: Freihandel ist grund­sätzlich für Österreich wichtig und von Interesse. Durch die vielen Freihandelsabkom­men, die wir in Österreich haben, ist für unser Land als Exportnation, die wir sind, natürlich ein Vorteil gegeben – für die Wirtschaft, auch für die Arbeitsplätze in diesem Land und auch für den Wohlstand, den sich dieses Land erarbeitet hat, den die Menschen erarbeitet haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


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Grundsätzlich wird niemand in diesem Haus gegen vernünftige und gut verhandelte Freihandelsabkommen sein. Am Beginn der Diskussion zu Ceta stand dieses noch in Verbindung mit TTIP – TTIP ist zum Glück tot (Abg. Leichtfried: Eher die Angst, dass ...!) –, und es gab vonseiten der SPÖ und der ÖVP gemeinsame Verhandlungs­schritte. Beide Abkommen standen im Raum, und damals gab es natürlich berechtigte Kritik, als es darum gegangen ist, dass gleichzeitig mit Ceta auch ein Freihandels­ab­kom­men mit den USA gekommen wäre, das man in der Form, wie es damals diskutiert wurde, nicht unterstützen konnte.

Die FPÖ hat damals als Oppositionspartei sehr klar Position bezogen und gesagt: Ja, wir wollen, bevor Teile eines Freihandelsabkommens – später war dann Ceta das Thema – in Kraft treten, eine Volksabstimmung oder eine verbindliche Volksbefra­gung! – Die wurde verwehrt, die haben Sie, Herr Kern  damals als Bundeskanzler –, und Ihr Koalitionspartner nicht gewollt. Sie haben sie abgelehnt, Sie haben sie kate­gorisch abgelehnt. Wir haben ja mehrfach auch Anträge in diese Richtung eingebracht.

In der Folge gab es dann auch eine Bundespräsidentschaftswahl, bei der am Ende zwei Präsidentschaftskandidaten in einer Stichwahl zur Wahl gestanden sind, wobei wir wissen, dass der eine ganz klar gesagt hat, wenn er Bundespräsident wird, wird er die Ratifizierung von Ceta in der Form, wie es damals vorlag, nicht unterschreiben. Der zweite Kandidat, der gewonnen hat und heute Bundespräsident ist, hat ganz klar gesagt, er wird Ceta ratifizieren. Diese Wahl war natürlich auch, wenn man so will, eine gewisse Richtungsentscheidung. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Man kann sagen: Die Letztentscheidung trifft nach wie vor der Bundespräsident, der die Möglich­keit hat, nicht zu ratifizieren. – Auch das muss man festhalten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, die beiden Abkommen Ceta und TTIP, die in Diskussion standen, sind in der damaligen Form abgelehnt. TTIP ist nicht mehr Thema. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Was die damalige Form, die massiven Verschlechterungen für die Wirtschaft, aber auch für die Konsumenten betrifft: Ja, da hat sich Wesentliches geändert. Es ist daher fast schon belustigend, wenn ich dann höre, wo das denn passiert sei und wann das passiert sei. – Na, ganz konkret: Mit der rechtlich verbindlichen Auslegungserklärung ist das passiert, die erst im Jahr 2017, nach­dem Sie, Herr Kern, mit der Vorgängerregierung den ersten Teil von Ceta in Kraft gesetzt haben, gekommen ist.

Diese ganz konkrete Auslegungserklärung beinhaltet zusammenfassend Folgendes – nämlich rechtlich verbindlich –: Unsere hohe Lebensmittelqualität bleibt erhalten. Waren, Lebensmittel, dürfen nur nach gültigen strengen österreichischen und euro­pä­ischen Regelungen eingeführt werden. – Das heißt, da gibt es ganz klare Normie­rungen, die auch festgehalten sind. Unsere strengen österreichischen Umwelt- und So­zial­standards bleiben im vollen Umfang erhalten.

Darüber hinaus: Öffentliche Dienstleistungen, die der Daseinsvorsorge dienen, Ge­sund­heit, Bildung, Wohnen, Wasserversorgung“ – das wird auch ausdrücklich zitiert –, bleiben im Entscheidungsbereich der Nationalstaaten. – Also bitte lesen und bitte auch zur Kenntnis nehmen! (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

„Verpflichtende Systeme der sozialen Sicherheit und Sozialversicherung“ sind „von dem Abkommen“ ausdrücklich „ausgenommen“. (Abg. Rossmann: Nein, stimmt nicht! – Zwischenruf der Abg. Schimanek.) – Also nicht etwas anderes behaupten, Herr Rossmann!

CETA darf „nicht dazu führen, dass ausländische gegenüber einheimischen Investoren begünstigt werden“. – Das alles wurde zum Glück in der Auslegungserklärung im Jahr 2017 verbindlich festgelegt, nachdem Herr Kern dieses Ceta-Abkommen zu einem


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Teil hat in Kraft treten lassen. (Abg. Kern: Herr Strache, das habe ich persönlich mit Juncker ausgemacht!) Genau darauf bezieht sich auch der EuGH, und genau das sind die gesetzlichen Definitionen, die letztlich auch in Zukunft greifen werden. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Kassegger und Rossmann.)

Damit Unternehmen vom Abkommen profitieren, muss „eine echte Verbindung zur Wirtschaft Kanadas“ bestehen, das heißt Geschäfte durch dubiose Briefkastenfirmen sind nicht möglich, Herr Kern! (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: He, super! – Abg. Wöginger: Na, gilt es jetzt oder nicht? – Abg. Schieder: Sie wissen aber schon, dass das nicht stimmt!)

Was war ein weiterer Kritikpunkt? – Ein weiterer Kritikpunkt war: Private Schieds­ge­richte sind zu befürchten. Das war ja das Hauptargument, dass private Schiedsgerichte zu befürchten sind. – Ja, Herr Kern, damit wäre aber in Wahrheit die Aushöhlung staatlicher Gerichtsbarkeit erfolgt. Nur: Diese privaten Schiedsgerichte sind endgültig abgewendet und werden nicht kommen. Und genau das nennt man Giftzähne ziehen, Herr Kern! Das sind die sachlichen Bewertungsgrundlagen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Leichtfried und Rossmann.)

Bei der Investitionsgerichtsbarkeit wird es Berufungsmöglichkeiten und auch Verfah­renstransparenz geben. Das ist gewährleistet und das ist der internationale Standard. Da wird vom EuGH mit einem ersten Entscheid, der jetzt auch noch zusätzlich, über die innereuropäische Rechtsdefinition hinaus, von Belgien beantragt wurde, selbstver­ständlich ausdrücklich zu bestätigen sein, dass nationalstaatliches Recht nicht außer Kraft gesetzt werden kann; und genau das ist ja der gute und richtige Weg.

So gesehen ist, wenn man es sachlich bewertet, eine Entwicklung gegeben, durch die man diese deutlichen, verbesserten, klaren Rechtsauslegungen heute vorliegen hat, womit auch eine sachliche Vertretbarkeit gegeben ist.

Ja, ich sage, wir haben unsere Position für eine Volksabstimmung immer gelebt, und wir haben das auch in den Regierungsverhandlungen eingefordert. (Ruf bei der SPÖ: ... ist passiert? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und was haben wir erlebt? – Als es notwendig gewesen wäre, nämlich vor Inkrafttreten von Ceta, war man dazu nicht bereit, Kern und die abgewählte rot-schwarze Regierung waren dazu nicht bereit. Das wäre der richtige Zeitpunkt gewesen. (Ruf bei der SPÖ: Jetzt nicht mehr?!)

Wir haben im Nachhinein, bei den Regierungsverhandlungen versucht, das noch ein­mal einzufordern. Wir haben aber erleben müssen – das ist eben so, wenn man nicht selbst die absolute Mehrheit hat und keine Alleinregierung bilden kann (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP) –, dass der Partner, der mit uns verhandelt hat, in diesem Bereich eine klare rote Linie definiert hat. Das war eine sehr klare Position der ÖVP, dass das für sie eine rote Linie ist. In der Konsequenz bedeutet das, wenn wir auf eine Volksabstimmung bestanden hätten, dann hätten diese Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis geführt, sondern wären abgebrochen worden, und dann gäbe es eine rot-schwarze Fortsetzung (Abg. Rosenkranz: Um Gottes willen!), Ceta wäre geblieben und Sie würden es heute so ratifizieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Also zusammengefasst: Sie sind umge­fallen! – Abg. Rosenkranz: Das kann einer, der am Rücken liegt, gar nicht ...! – Abg. Leichtfried: Ich sitze da ganz gut!)

Seien Sie doch ehrlich, das ist doch genau die Wahrheit, die auch hinter all Ihren Hand­lungsmustern steht! Das ist genau das, was auch Ihre Zitate zeigen, Herr Kern. Sie haben am 15.9.2016 im „Standard“ gesagt, dieses Freihandelsabkommen „sei wahrscheinlich das beste, das die EU je verhandelt habe“.


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Auch im „Standard“: „Kern gibt grünes Licht für Ceta: SPÖ will Handelsabkommen nicht blockieren“. Am 4. Oktober 2017 haben Sie, wie gesagt, ausdrücklich fest­gehalten: „Im Parlament gibt es momentan keine Chance, einen positiven Beschluss für dieses Freihandelsabkommen zu erreichen. Ich will verhindern, dass das Abkom­men, das für Österreich als starke Exportnation wichtig ist, durch eine Ablehnung im Nationalrat als Ganzes scheitern würde“. Da geben Sie zu: Wer A sagt, muss auch B sagen, oder man lehnt es als Ganzes ab.

Genau das zeigt, wie unehrlich Sie in der Frage vorgegangen sind. Ceta ist, wie ge­sagt, am 18.10.2016 von Ihnen bewusst besiegelt worden. Das ist die Realität, und mit der mussten wir uns als Altlast auch in den Regierungsverhandlungen auseinan­dersetzen und diesbezüglich eine Entscheidung treffen. (Zwischenruf der Abg. Ecker.) Wissen Sie, wir sind dann vor einer Entscheidung gestanden: Die Regierungsver­hand­lun­gen könnten platzen, weil die ÖVP nicht bereit ist, gemeinsam mit uns eine Volks­abstimmung sicherzustellen. (Abg. Schieder: Also Posten sind wichtiger! Na bravo! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Haider: Es war wichtiger, Rot zu verhin­dern!) Am Ende hätten wir eine Fortsetzung von Rot-Schwarz erleben müssen, Ceta wäre auch geblieben, aber die Grenzen wären nicht geschützt worden, Asylmissbrauch hätte weiterhin stattgefunden, Fehlentwicklungen in diesem Land hätten weiterhin stattgefunden. – Das ist ein Punkt, bei dem man eine Abwägung zu treffen hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: So seid ihr! Posten! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Lieber blaue Posten als rote Pfosten!)

Diese Abwägung haben wir getroffen. Wir haben Verantwortung für unser Heimatland Österreich übernommen, mit Abstrichen, mit Kompromissen ein Regierungsprogramm zustande gebracht (Ruf bei der SPÖ: Umgefallen! Wann ist die Abstimmung?), durch das die wesentlichen Fragen geklärt und die Fehlentwicklungen der letzten Jahre, die durch Sie entstanden sind, korrigiert werden können. (Ruf bei der SPÖ: Umfaller! – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Rot aus der Regierung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir erreichen konnten, haben wir er­reicht. Wir haben heute Verbesserungen im Vertragswerk zugunsten Österreichs (Ruf bei der SPÖ: Was denn?), die Interessen Österreichs sind gesichert, die Daseinsvor­sorge ist gesichert, der Lebensmittelbereich ist gesichert, private Schiedsgerichte kom­men als Paralleljustiz nicht infrage – und darum geht es.

Schlusssatz: Ja, ich stehe dazu, wir haben Verantwortung übernommen, und diese Ab­wägung war die richtige Entscheidung, damit es in diesem Land endlich mehr Sicher­heit, aber auch eine Entlastung der Bevölkerung im Sinne von sozialer Verantwortung gibt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Schieder: ... umgefallen! – Ruf bei der FPÖ: Das ist aber schon fad! – Abg. Wöginger: Jetzt hat’s die Dringliche zerrissen!)

16.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte.


16.13.59

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder auf der Regierungsbank! Herr Strache, viel deutlicher hätten Sie es nicht formulieren kön­nen, dass Ihnen Regierungsposten wichtiger sind als Wahlversprechen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Höbart: ... Inhalte!)

Ich hoffe, Sie erkennen sich auf diesem Bild (eine Tafel, auf der ein Bild von Vize­kanzler Strache und die Aufschrift: „Verbindliche Volksabstimmung zu Ceta und TTIP“ zu sehen sind, in die Höhe haltend): Zu diesem Zeitpunkt sahen Sie Ceta noch sehr,


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sehr kritisch und waren in vielen Bereichen dagegen. (Abg. Neubauer: Jetzt hat er’s eh gerade erklärt! – Ruf bei der SPÖ: ... vergessen!)

Ich kann meinem Vorredner Bruno Rossmann nur beipflichten, wenn er sagt, ÖVP und FPÖ haben heute mit der Zustimmung zu Ceta im Ministerrat viele ihrer WählerInnen verraten. Eine Zustimmung zu Ceta ist ungefähr so, als ob man unserer österreichi­schen Bevölkerung ein Medikament (eine Medikamentenschachtel in die Höhe haltend) verordnete, von dem man weder die Inhaltsstoffe noch die Wirkstoffe kennt. Ich glaube, werte Zuseher auf der Galerie, keiner von Ihnen möchte ein Medikament, dessen Inhaltsstoffe und Wirkstoffe wir nicht kennen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Ist das mit Kern abgesprochen? – Abg. Rosenkranz: Es steht ja eh drauf, was drinsteckt!)

Doch die Bundesregierung zeigt auch in dieser Debatte kein Verständnis. In der Euro­päischen Union gilt das Vorsorgeprinzip: Wenn man Waren auf den Markt bringt, müssen diese zuerst zugelassen werden, damit sichergestellt ist, dass sie nicht gefähr­lich und nicht schädlich für die Menschen sind. (Abg. Winzig: ... Lissabonvertrag!) Doch die Bundesregierung zeigt auch in dieser Debatte ihre Europafeindlichkeit und legt sich lieber mit den USA und mit Kanada ins Bett. Dort bringt man Waren auf den Markt, und dann erst muss bewiesen werden, dass sie schädlich für die Menschen sind. Das Vorsorgeprinzip, liebe Bundesregierung, ist für Sie ein Fremdwort. Dazu kann ich nur eines sagen: Schämen Sie sich dafür! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neubauer: ... lieber als die Grauen Wölfe!)

Und, Herr Kollege Haubner – ich glaube, er ist gerade nicht im Saal –, nein, wir Sozial­demokratInnen fürchten uns nicht vor internationalem Handel, nein, im Gegenteil – sofern er fair bleibt.

Frau Ministerin Schramböck, ich möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie so akri­bisch aufgelistet haben, wie gut Österreich bereits mit Kanada in Verhandlungen und in wirtschaftlichen Beziehungen steht.

Herrn Gudenus – er ist leider nicht im Saal –, der sich so oft mit der österreichischen Geschichte auseinandersetzt, möchte ich mit auf den Weg geben, er soll auch die Geschichte seiner Partei lernen; Herr Rosenkranz, vielleicht können Sie ihm das aus­richten. (Abg. Rosenkranz: Er kann es auch selbst im Protokoll lesen! – Abg. Schieder: So seid ihr zueinander! – Abg. Rosenkranz: Nein, wir haben intellektuell mehr Mög­lichkeiten als eure roten Buschtrommeln!) Er soll auch die Geschichte dieses Hauses lernen, denn vor Kurzem, in der letzten GP, waren Sie Ceta gegenüber noch sehr kritisch. Enttäuscht bin ich von Ihrer Partei, der FPÖ, weil Sie da umgefallen sind. Mitt­lerweile kann man bei den Umfallern der FPÖ vom x-ten Einzelfall sprechen.

Warum bin ich enttäuscht, auch menschlich sehr enttäuscht? (Abg. Stefan: Ehrliche Enttäuschung!) – Im Oktober 2016 sagte der jetzige Infrastrukturminister Norbert Hofer: „Mit CETA fallen nicht nur Zölle, sondern auch Umweltstandards und Arbeitneh­merrechte.“ Im September 2017, Herr Minister Strache, sagten Sie wortwörtlich: „CETA und TTIP [...] sind [...] Produkte des Raubtierkapitalismus.“ – Herr Strache und Herr Hofer, wieso fallen Sie um? Wieso fällt ständig die ganze FPÖ um? (Beifall bei Abge­ordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Verhaltener Applaus bei der SPÖ!)

Es hat sich nämlich genau null in der Debatte und am Inhalt des Ceta-Abkommens geändert, sondern lediglich das Datum. Das wissen Sie, Herr Rosenkranz, auch wenn Sie jetzt lächeln. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.)

Ich attestiere der FPÖ und vordergründig Ihnen als Klubobmann eine chronische Krankheit, nämlich die des Umfallens. (Abg. Rosenkranz: Wie können Sie das als ein am Rücken liegender Maikäfer überhaupt erkennen? – Weitere Zwischenrufe bei der


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FPÖ.) Mittlerweile hat die FPÖ ihre Versprechen endgültig über Bord geworfen. Ihnen ist es nicht wichtig, an einer Verbesserung dieses Handelsabkommens für Österreich zu arbeiten. Die FPÖ kapituliert vor den Konzerninteressen und vor Sebastian Kurz und seiner neuen ÖVP.

Herr Rosenkranz, ich frage Sie ganz ernst: Möchten Sie nicht einmal über eine Gast­mitgliedschaft bei der ÖVP nachdenken? (Abg. Neubauer: Sie verlieren ja die ... aus dem eigenen Klub!) Ich glaube, das ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

Die ÖVP stellt sich als Vertreterin der Bauern und der Wirtschaftstreibenden dar. (Abg. Rosenkranz: Seit wann wird Maschek schon im Originalton eingespielt?) Herr Abge­ordneter Strasser ist jetzt, glaube ich, auch nicht im Saal. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Entschuldigung, da sitzen Sie! Herr Abgeordneter Strasser, was passiert, wenn große Agrarkonzerne auf unsere kleinen Bergbauern und Biobauern treffen? – Ich glaube nicht, dass diese konkurrenzfähig bleiben können. Sie verraten die österreichischen Bauern und auch ihre Interessen.

Abgeordneter Haubner, als Unternehmerin frage ich mich, wieso Sie ständig die Inter­essen (Abg. Winzig: Der KMUs!) riesengroßer Konzerne vertreten und nicht die Inter­essen jener, die das in diesem Land wirklich brauchen würden, nämlich die vielen, vielen EPUs und KMUs. Der Bäcker und der Metzger ums Eck brauchen Ceta mit Sicherheit nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Mit meinem Ärger bin ich nicht allein, drei von vier ÖsterreicherInnen sehen das genau so. 562 000 ÖsterreicherInnen haben das Volksbegehren gegen Ceta unterschrieben. (Abg. Winzig: Die haben es alle gelesen!) Diese Bundesregierung ignoriert all diese Menschen. Direkte Mitbestimmung, ja, das trommeln Sie immer, aber wenn es so weit ist, wollen Sie davon nichts hören.

Solange noch Prüfverfahren – wir haben es heute schon gehört – beim Europäischen Gerichtshof anhängig sind, die vielleicht zum Ergebnis haben, dass das Abkommen Ceta europarechtswidrig ist, solange nicht geklärt ist, wie sich die Konzernklagerechte und die Geheimgerichte (Abg. Rosenkranz: Nein! – Abg. Haider: Nein, es gibt ja keine Geheimgerichte!) auswirken werden, erübrigt sich für uns Sozialdemokraten die Diskussion über Ceta.

Unser Ziel muss es sein, unsere Ressourcen zu schützen, nachhaltig zu produzieren beziehungsweise zu wirtschaften und nicht die Waren über Weltmeere zu verschiffen; so sieht keine ökologische Zukunft aus.

Wir Sozialdemokraten haben gestern im EU-Hauptausschuss versucht, die Verhand­lungen über TTIP ein für alle Mal zu stoppen, aber da sind die Regierungsparteien zu Erfüllungsgehilfen von Nestlé und Co geworden, und das stimmt mich sehr traurig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das war schwach!)

16.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Theresia Niss. – Bitte.


16.20.22

Abgeordnete Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Damen und Herren, Hand aufs Herz: Wer hat wirklich gemerkt, ob Ceta nun in Anwendung ist oder nicht? Wenn wir eine Umfrage machen, ob Ceta, das nun seit 21.9.2017 in vorläufiger Anwendung ist, irgendetwas verändert hat, würden wahrscheinlich 99 Prozent mit Nein antworten. Genau darum


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geht es. Es gab zwar Veränderungen, aber wenn wir uns ehrlich sind, sind diese eigentlich nur positiv. (Beifall bei der ÖVP.)

Handelserleichterungen haben ihre Gültigkeit erreicht, Zölle und andere Handelshemmnisse wurden und werden schrittweise abgebaut. Jetzt frage ich mich: Ist das für das heimische Unternehmertum, für die heimische Wirtschaft, die 6 von 10 Euro im Export verdient, so schlecht? Jedes Prozent mehr Exportwert produziert Tausende Arbeitsplätze, und da frage ich mich: Ist das so schlecht, wenn wir Arbeitsplätze schaffen und damit unser Sozialsystem stärken?

Was ich wirklich nicht mehr hören kann, ist das Konzernbashing. Diese bösen, bösen Konzerne schaffen nämlich Arbeitsplätze, und stellen Sie sich vor, es bewerben sich sogar Leute dafür! Und stellen Sie sich vor, es gibt Leute, die gerne für sie arbeiten! Und stellen Sie sich vor, diese bösen, bösen Konzerne produzieren Produkte, die von uns gekauft werden – T-Shirts, Nike-Schuhe, iPhones! Wenn die Unternehmen nicht steuerkonform agieren, dann wird das und soll das geahndet werden, dafür setzen wir uns auch ein; aber bitte pauschalieren Sie nicht, ich kann das einfach nicht mehr hören. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Klubobmann Kern, betreffend Großsponsoren und Großkonzerne: Mir war nicht bewusst, dass Facebook, Google und so weiter unseren Bundeskanzler unterstützen, aber das ist wahrscheinlich Teil Ihrer Desinformationspolitik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir hören immer, dass die Konzerne die großen Gewinner von Ceta sind. Ich glaube, da sprechen wir jetzt wieder über die österreichischen Großkonzerne. Es ist ja nicht so einfach, das zu differenzieren, aber die Anzahl von exportierenden Unternehmen hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als vervierfacht, von 12 000 auf 56 000. Ich glaube, so viele Großkonzerne gibt es gar nicht. Das sind vor allem KMUs, die von weniger Bürokratie profitieren. Diese Regierung setzt sich für weniger Bürokratie ein, das ist nämlich in dieser Koalition möglich, aber das nur am Rande. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich verstehe die Aufregung um das ganze Abkommen sowieso nicht, ich habe sie auch nie verstanden. Wir sprechen hier von einem Abkommen, das mit einem Land abge­schlossen wird, das 36 Millionen Einwohner hat; die EU hat 511 Millionen Einwohner. Müssen wir uns da wirklich fürchten oder würde uns da nicht ein bisschen mehr Selbstbewusstsein guttun, frage ich mich. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sprechen von einem Land, in dem die Lebenserwartung höher ist als in Österreich. Glauben Sie wirklich, dass dessen Lebensmittel-, Umwelt- und Sozialstandards so schlecht sein können? Eigentlich müsste es umgekehrt sein, eigentlich müsste sich Kanada vor der EU fürchten, aber das ist nicht der Fall, denn dort läuft die Diskussion etwas ehrlicher und vernünftiger ab.

Gerade dieser letzte Punkt zeigt den Irrsinn der Diskussion und die bewusste Des­information. Woher kommt eigentlich diese Mär, dass die Standards abgesenkt wer­den? Es ist ausdrücklich festgelegt, dass Ceta keine Umwelt-, Sozial- und Lebens­mittel­standards absenkt, dass kein Druck zur weiteren Privatisierung der Daseins­vorsorge geplant ist. So ist es auch in Artikel 191 des Lissabonner Vertrags vorgesehen. Also hören Sie bitte mit dieser Angstmacherei auf! Wir können auch in Zukunft bestimmen, was auf unseren Tellern landet, Sie wissen das ganz genau. Herr Rossmann, es wäre schön, wenn Sie das auch in Zukunft so kommunizieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Herr Klubobmann Kern, wenn ich Sie vorhin richtig verstanden habe, meinten Sie, dass Sie sich dafür eingesetzt haben, dass das österreichische Parlament dem von Ihnen zugestimmten Abkommen nicht zustimmt. Zustimmt? Nicht zustimmt? – Das habe ich


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nicht ganz verstanden. Klar ist aber, wir haben dieses Abkommen acht Jahre lang verhandelt. Es wurde im Ministerrat einstimmig beschlossen. Alle Minister der SPÖ haben damals zugestimmt, wenn ich das richtig vernommen habe. Es gab eine Enquete, es gab unzählige Diskussionen, und diese Diskussionen waren auch gut. Was ist da überhastet? In Österreich geht alles ein bisschen langsamer, aber durch­peitschen kann man das wirklich nicht nennen. Herausgekommen ist meiner Meinung nach ein herzeigbares Abkommen, das Handel erleichtert, den kanadischen Beschaf­fungs­markt für uns öffnet – Export – und dennoch unsere Standards hochhält.

Noch einmal: Wir reden hier von einem höchst entwickelten Land. Wie moralisierend maßen wir uns an, zu sein, wenn wir Kanada zu verstehen geben, dass sein Rechts­system beziehungsweise seine Standards unterentwickelt sind?

Nun zum Investitionsschutz: Österreich hat bisher rund 60 bilaterale Investitions­schutz­abkommen abgeschlossen, und diese haben sich bewährt. Wir wurden einmal geklagt, wir wurden noch nie verurteilt. Unsere Betriebe haben aber schon 17 Mal – damals noch – Schiedsgerichte angerufen, und das waren, wenn man so möchte, die alten Investitionsschutzabkommen. Nun gibt es ein neues System, das eine öffentliche Investitionsgerichtsbarkeit mit einer Berufungsinstanz, mit Transparenz vorsieht und bei dem die Urteile von 15 öffentlich ernannten, qualifizierten Richtern gefällt werden.

Bleiben wir auch da bei der Wahrheit: Durch das jetzt vorgesehene System können Ge­setze nicht geändert werden, aber berechtigter Schadenersatz, aufgrund unrecht­mäßiger Diskriminierung, kann eingefordert werden. Wissen Sie, was das zur Folge hat? – Mit solchen Investitionsschutzabkommen zieht man ich Investitionen an und schafft Arbeitsplätze, und über das Letztere freue ich mich, ehrlich gesagt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wenn wir im Konzert eines globalen Handelssystems und der damit verbundenen Wettbewerbsfähigkeit weiterhin eine Geige spielen möchten, dann seien Sie bitte vernünftig und hören Sie mit dieser Polemik auf! Unsere Zukunft und die unserer Kinder ist global, Abschottung hilft uns nicht. Schon Adam Smith sagte: „Je größer der Markt, desto größer der Wohlstand für alle.“

Wenn es uns als Europa nicht gelingt, durch Abkommen wie Ceta unsere hohen Standards durchzusetzen, dann werden es wohl andere Weltregionen tun, und dann ist aber klar, dass wir, unsere Unternehmen und unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, das Nachsehen haben. Es wäre schade darum. Die Volkspartei wird das definitiv nicht zulassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haider. – Bitte.


16.27.15

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es ist ja in Wahrheit wirklich paradox, wenn gerade die SPÖ hier einen Dringlichen Antrag auf Ablehnung von Ceta einbringt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ausgerechnet die Klubobleute Kern und Schieder lassen sich auch noch namentlich als Einbringer hinschreiben; gerade Kollege Kern, der in seiner Zeit als Kurzzeitkanzler Ceta – ich kann es Ihnen wieder nicht ersparen – als „wahrscheinlich das beste Handelsabkommen [...], das die EU je abgeschlossen hat“, bezeichnet hat. Er hat es mit seiner Unterschrift überhaupt erst in Kraft treten lassen, dabei ist er, wir erinnern uns, über die eigene Parteijugend und die roten Gewerkschafter förmlich drüber­gefah­ren.


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Bei alledem wurde er vom jetzigen Koklubobmann Schieder – das ist wiederum ein Zitat – „uneingeschränkt unterstützt“. Das alles ist in der Aussendung der Parlaments­korrespondenz über den EU-Hauptausschuss vom 19. Oktober 2016 nachzulesen. Genau diese beiden Klubobleute, Kern und Schieder, die Ceta zu einer Zeit unterstützt haben – und überhaupt erst ermöglicht haben –, als dieses Abkommen noch alle Gift­zähne hatte, bringen jetzt diesen Antrag ein. Damals hätten Sie ihn einbringen sollen, damals, als Ceta diese Giftzähne noch hatte, als noch von irgendwelchen Schiedsge­richten die Rede war, von Konzernklagerechten, von einem Ausverkauf des Trinkwas­sers – und was wir uns alles nicht noch haben anhören dürfen –, vom Ende der Sou­veränität und vom Ende unserer Gerichtsbarkeit. Da hätten Sie den Antrag einbringen sollen. Da haben Sie aber vom besten Handelsabkommen aller Zeiten geredet, trotz der Giftzähne.

Herr Kollege Kern, damals hätten Sie diesen Antrag wirklich einbringen sollen und nicht jetzt, da diese Giftzähne alle, und zwar wirklich alle, jeder einzelne, gezogen worden sind, da ein Abkommen vorliegt, dem man guten Gewissens zustimmen kann, jetzt, da uns auch das sogenannte Gemeinsame Auslegungsinstrument vorliegt, in dem jede einzelne problematische Passage entschärft ist. Sie kennen das Papier, ich weiß das, aber wider besseres Wissen stellen Sie diesen Antrag, und weil Sie sich offensichtlich weigern, dieses Auslegungsinstrument zu lesen, werde ich Ihnen jetzt die wesentlichen Inhalte zur Kenntnis bringen.

Ich habe auch für Kollegen Rossmann, der, während der Vizekanzler auch schon darüber gesprochen hat, immer gesagt hat, dass das nicht stimmt, einzelne Passagen aus diesem Auslegungsinstrument herausgesucht, in denen er das nachlesen kann.

Die Lebensmittelqualität bleibt erhalten. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Waren und Lebensmittel dürfen nur nach den gültigen, strengen österreichischen Regelungen eingeführt werden; das können Sie unter Punkt 1 d) nachlesen. Unsere strengen öster­reichischen Umwelt- und Sozialstandards bleiben in vollem Umfang erhalten; Punkte 5 und 9. Öffentliche Dienstleistungen, die der Daseinsvorsorge dienen, bleiben im Ent­scheidungsbereich der Nationalstaaten; das steht unter Punkt 4.

Wiederum unter Punkt 5 steht, dass verpflichtende Systeme der sozialen Sicherheit und Sozialversicherung [...] von dem Abkommen ausgenommen sind“.

Punkt 6 a) regelt, dass Ceta nicht dazu führen darf, „dass ausländische gegenüber einheimischen Investoren begünstigt werden“.

Und der Punkt, auf den es hauptsächlich ankommt, Punkt 6 f): Private Schiedsgerichte, die in der Vergangenheit unser Hauptkritikpunkt waren, und die damit verbundene Aus­höhlung der staatlichen Gerichtsbarkeit sind verhindert worden; sie kommen nicht. Stattdessen kommt eine öffentlich-rechtliche Investitionsgerichtsbarkeit mit Berufungs­möglichkeit und Verfahrenstransparenz. Das ist jetzt gewährleistet.

Punkt 11 dieser Auslegungserklärung betrifft das Wasser, ihn werde ich jetzt wort­wört­lich vorlesen, weil gerade zu diesem Punkt im Rahmen dieser Debatte wirklich der haarsträubendste Unsinn erzählt wird: „Das CETA verpflichtet weder Kanada noch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben, wenn sie dies nicht wünschen. Das CETA wahrt vollständig ihre Fähigkeit, über die Art der Nutzung und des Schutzes der Wasserressourcen zu entscheiden.“

Uns liegt hier ein Abkommen vor, das deutlich entschärft worden ist, ein Abkommen, dem die Giftzähne gezogen worden sind. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Uns Freiheitlichen ist es gelungen, der sozialistischen Politik, für die Ex-Ceta-Liebhaber Kollege Kern steht, ein Ende zu machen. Wir machen


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der unseligen Schuldenpolitik ein Ende, wir machen dem unseligen Zustrom von Migranten aus aller Herren Länder ein Ende, wir machen dem unseligen linken Genderwahn ein Ende, wir machen der unseligen Geldverschwendung ein Ende. (Abg. Lausch: Wir sind die Guten! – Ruf bei der SPÖ: Ihr macht der Faktenpolitik ein Ende! – Zwischenrufe der Abgeordneten Plessl und Vogl.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen aus Österreich wieder das, was es sein sollte, ein lebenswertes Land für seine Bürger. Das ist es, was wir im Gegenzug erreicht haben, indem wir euch aus der Regierung gebracht haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Abschluss habe ich noch eine Frage an die Kollegen Kern und Schieder, weil sie mir gerade so einträchtig gegenübersitzen: Sie wissen schon, dass Ceta ein Abkom­men mit Kanada ist? – Wir schließen kein Abkommen mit irgendeinem Unrechtsstaat, wir schließen hier ein Abkommen mit einem Rechtsstaat, ein deutlich entschärftes Abkommen. Kollege Kern, Kollege Schieder, haben Sie Angst vor Kanada? Ich war schon ein paar Mal dort, ich fürchte die Kanadier nicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Schieder: Ich auch nicht! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

16.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Claudia Gamon. – Bitte.


16.34.03

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Kollege Haider, sehr geehrter Herr Kollege Gudenus, wollen Sie mit diesem Programm nicht gemeinsam auf Tour gehen? Es ist wirklich unterhaltsam, und ich würde sehr gerne Tickets dafür verkaufen, ich glaube, das würde gut rennen. (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben jetzt den Beipackzettel, der vor eineinhalb Jahren auf dem Tisch gelegen ist, als Beweis dafür hergenommen, dass eh alles passt. Wenn ich mich recht erinnere, war das vor eineinhalb Jahren Ihr Beweis dafür, dass uns irgendetwas verheimlicht wird und es eigentlich eine große Verschwörung gibt, dass das alles überhaupt nicht so gemeint ist, wie es da drinnen steht. Man kriegt den Verdacht, dass es vielleicht gar nie so ernst gemeint war.

Ich möchte mich aber doch auf die Dringliche der SPÖ konzentrieren, und zwar hat Kollege Leichtfried in einem Antrag vom Dezember 2017 geschrieben, dass die Gefahr von Sonderklagerechten evident bleibe und diese unser Justizsystem aushöhlen würden.

Liebe SPÖ! Das ist leider purer Populismus, und es ist auch Populismus unabhängig davon, aus welcher Ecke er kommt. Die SPÖ wird sich einfach mit dem Ruf anfreun­den müssen, in ihrem Kampf gegen den Freihandel – und es ist dann doch einer – ein Fähnchen im Wind zu sein, weil der Standort den Standpunkt bestimmt. In der Op­position ist es plötzlich anders als in der Regierung, und es ist eigentlich nicht mehr zynisch und böse, zu behaupten, dass die FPÖ und die SPÖ in diesem Punkt aus­tauschbar sind. Der Begriff Sonderklagerechte ist der, der falsch und populistisch ist. Das ist eine Erfindung, ein populistisches Fantasiebild.

Ich möchte die Frage beantworten und einen Faktencheck machen, ob denn durch Ceta im vorgesehenen Investorenschutz Schiedsgerichte den Großkonzernen Sonder­klagerechte einräumen. Das kann man sich ja ganz genau anschauen, weil man, wie die FPÖ jetzt sagt, den Vertrag schon ernst nehmen und das, was drinnen steht, auch für bare Münze nehmen kann. Deshalb schauen wir uns das einmal genau an.


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Es gibt mit Ceta kein klassisches Schiedsgericht mehr. Die Investorenklagen ISDS wer­den durch den Investorengerichtshof ICS ersetzt, das ist ein transparenter Prozess, das ist ein Gerichtshof, der transparent und nachvollziehbar arbeitet. Und wer weiterhin behauptet, dass es da um ISDS geht, was ja auch viele Kritiker tun, der sagt schlicht­weg die Unwahrheit; das stimmt einfach nicht. Und dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, sich durch Klagen gegen staatliche Willkür zu wehren, ist kein Sonderklagerecht, sondern ist Standard. Das sollte auch so sein, da geht es ja auch um den Schutz österreichischer Unternehmen im Ausland.

Wir sollten uns schon darüber freuen, dass wir Rechtsmittel haben, mit denen Unter­nehmer sich wehren können, wenn Staaten willkürliche Entscheidungen treffen. Das ist ja an sich etwas Gutes, würde man meinen. Die Schiedsgerichte, die in der Vergan­genheit immer kritisiert worden sind, sind aber veraltet und schon lange nicht mehr zeitgemäß. Genau das ist der Grund, warum es Ceta braucht, das ist auch der Grund, warum es den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen ständigen interna­tionalen Handelsgerichtshof braucht. Das ist ein wichtiger Schritt im Prozess zu einem wirklich globalen Handelsgericht, wo alle Verfahren transparent und fair ablaufen. Das wäre ein wahnsinniger Fortschritt für die Unternehmer, die dort hingehen wollen, auch für Klein- und Mittelbetriebe, die sich den bisherigen Prozess vor Schiedsgerichten nicht einmal leisten konnten. Das wäre ganz besonders für österreichische Unter­nehmen in der globalen Welt ein Vorteil.

Reden wir aber einmal grundsätzlich darüber, was sich denn seit 2016 und 2017 geändert hat, weil wir im Hohen Haus – zwar nicht hier, aber am Ring – öfters über das Thema Freihandel diskutieren durften! Damals wurde gerade von der FPÖ immer wieder gefragt, warum wir das überhaupt brauchen, es gibt doch schon Freihandel, warum wir noch zusätzliche Verträge brauchen, das haben wir doch schon alles.

Stellen Sie sich vor, Sie wären damals nach der TTIP-Enquete in einen Winterschlaf gefallen und würden heute aufwachen! Ihr erster Gedanke wäre wohl: Diesen Schnaps bitte nicht mehr!, denn was seitdem passiert ist, ist, dass wir in einer ganz anderen Situation sind. Im Gegensatz zu damals sitzt heute ein brandgefährlicher Narzisst im Weißen Haus, der es in dieser kurzen Zeit geschafft hat, die ganze Welt nahe an einen globalen Handelskrieg zu bringen. Die EU muss nun wirklich ernsthaft und seriös über permanente Ausnahmen von Strafzöllen verhandeln. Dass das noch möglich sein könnte, hat man sich damals überhaupt nicht vorstellen können. Wenn es gerade op­portun ist, hilft der amerikanische Präsident einem chinesischen Unternehmen, das sanktioniert worden ist, weil es wichtige Technologien an die Nordkoreaner verscher­belt hat. Mit einem Tweet kann man den Börsenkurs eines ausländischen Unterneh­mens ins Nichts schicken.

Ich glaube, in Anbetracht dessen würde man gerne wieder in den Winterschlaf oder viel­leicht gleich ins Koma fallen wollen, weil man sich diese Welt nicht wünschen würde. Genau das ist der Beweis dafür, warum proaktive Freihandelspolitik umso wichtiger ist, warum es wichtig ist, solche modernen, progressiven Freihandelsverträge wie auch Ceta zu ratifizieren und weiterzubringen, und warum es damals eigentlich wichtig gewesen wäre, auch über TTIP weiterzuverhandeln. Das merkt man jetzt umso schmerzhafter. Das ist gerade auch für die Europäer schmerzhaft. Wie Donald Tusk heute schon gesagt hat, zeigt uns Donald Trump eigentlich nur, dass wir uns selbst die wichtigsten Freunde sind. Es ist sehr schade, dass sich das so weiterentwickelt hat. Wir haben eben eine Zeit erreicht, in der diese ganzen Gedankenspiele keine Panik­mache mehr sind, sondern leider Realität geworden sind.Wir müssen uns aber schon grundsätzlich, auch in unserer Verantwortung als Abgeordnete, die Frage stellen, in welche Richtung wir bei dieser Entscheidung gehen wollen: Stehen wir für Abschottung


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in der Welt oder für Kooperation und Freihandel? – Ich hoffe doch, dass es Letzteres ist.

Darüber, wie lustig es ist, dass die FPÖ hier ihre Position geändert hat, müssen wir, glaube ich, nicht weiter diskutieren. Ich nehme es jetzt gerne so hin. Wir werden Sie auch in Zukunft, wenn es um solche Fragen geht, daran messen, was Sie heute gesagt haben, und nicht daran, was Sie vor eineinhalb Jahren gesagt haben. (Beifall bei den NEOS.)

16.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Peter Kolba ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.40.42

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Galerie hat sich schon ein wenig gelichtet, aber ich begrüße auch die verbleibenden Zuseher auf der Galerie und bin froh, dass der Livestream inzwischen wieder im Gange ist, denn ich möchte noch einmal versuchen, für die Zuseher zu erklären, was es mit diesem Investorenschutz auf sich hat.

Wenn Sie, liebe Zuseher, für eine Mietwohnung Miete zahlen und der Mietzins sich durch eine Gesetzesänderung erhöht, dann sind Sie in Ihrer Investitionsentscheidung enttäuscht worden, aber Sie haben keine Möglichkeit, Schadenersatz gegen den Staat geltend zu machen. Das ist uns allen geläufig. Bei Ceta ist es so: Wenn ein Konzern aus Kanada eine Europazentrale, sagen wir, in Linz baut und sich die Gesetze und Umfeldbedingungen für ihn ändern, dann kann dieser Konzern im Rahmen von Ceta von Österreich Schadenersatz verlangen. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) Das ist der Investorenschutz, von dem wir sprechen. Das ist ein Kern dieses Abkommens, den gab es vor der Wahl, den gibt es immer noch. Diesen Giftzahn hat die liebe FPÖ nicht gezogen. (Abg. Winzig: Ist ja gar nicht wahr!) Sie hat eigentlich gar keine Giftzähne gezogen, diesen aber jedenfalls sicher nicht.

Dieser Investitionsschutz, das muss man sich vor Augen führen, führt zu einer Bindung der Politik. Das heißt, die Drohung mit Klagen macht Regierungen gefügig. Das ist der Effekt solcher Klauseln.

Und um eines klarzustellen: Gegen diese Grundlegung des Investorenschutzes hat sich die SPÖ nie ausgesprochen, dagegen spricht sie sich auch heute in ihrem Antrag nicht aus. Das akzeptiert die SPÖ. Sie redet nur über die Art und Weise, wie man diesen Investorenschutz dann durchsetzen kann. Wir werden diesem Antrag daher heute mit Sicherheit nicht zustimmen.

Wenn Sie, liebe Zuseher, vom VW-Dieselskandal geschädigt sind – und das war ein Skandal, der weltweit im Grunde darin bestand, dass ein global agierender Konzern, der VW-Konzern, Behörden und Konsumenten über Abgaswerte getäuscht hat –, wenn Sie da Schadenersatz geltend machen wollen, dann müssen Sie diesen in Österreich bei den ordentlichen Gerichten einklagen, und Sie werden erleben: Diese Gerichte sind nicht so ausgestattet, dass das ein schnelles Verfahren würde, sondern wir haben in Österreich zunehmend lange Gerichtsverfahren.

Diesen Weg will man den Konzernen nicht zumuten, und daher sah man zunächst einmal private Schiedsgerichte vor; bei Streitigkeiten zwischen Konzernen sind die im Grunde auch üblich, also wenn ein Konzern mit einem anderen Konzern streitet, gehen diese selten zum Handelsgericht, sondern eher zu solchen Schiedsgerichten. Diese Hinterzimmerjudikatur wurde aber zu Recht kritisiert, und jetzt feiert man, ohne dass das abschließend geregelt wäre, dass es einen internationalen Investitionsgerichtshof


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geben soll, und der ist dann öffentlich und da gibt es eine Berufungsmöglichkeit und dann ist alles okay.

Warum können die Konzerne nicht vor den ordentlichen Gerichten der Republik Österreich klagen? Warum soll das unmöglich sein? Allerdings stellt sich auch die Frage: Wenn man internationale Gerichte einführt, warum gibt es dann keine Initiativen dafür, einen internationalen Gerichtshof für globale Wirtschaftsverbrechen wie den VW-Skandal einzurichten? (Beifall bei der Liste Pilz.) Da müssen sich die Verbraucher überall selber herumstreiten. Da kann man nicht zentral und rasch gegen einen Kon­zern vorgehen, der nicht marktkonform agiert.

Die Regierung will die Ratifizierung dieses Abkommens nun zur Unzeit durchziehen. Es gibt ein Urteil des EuGH, das die Festlegung von Schiedsgerichten zwischen Pri­vaten innerhalb der Europäischen Union infrage stellt, und es ist ein weiteres Verfahren anhängig, von dem man sich Aussagen des EuGH zu der Frage des Rechtsschutzes bei solchen Investorenklauseln erwarten darf. Das wartet man nicht ab, sondern man will jetzt raschest ratifizieren.

Da kann ich nur eine Aufforderung an die Zivilgesellschaft richten, an die NGOs, an Attac, Greenpeace, Global 2000, an all diejenigen Menschen, die das Volksbegehren mit über 560 000 Unterschriften unterschrieben haben, an all jene, die uns Abge­ordnete mit E-Mails bombardieren. Ich kann ihnen allen nur sagen: Weiter so! (Abg. Loacker: ... Verstoß gegen das ... Gesetz!) Wir werden erst in mehreren Wochen hier über Ceta abstimmen, und ich hoffe, dass die Zivilgesellschaft klar zum Ausdruck bringt, dass sie dieses Abkommen ablehnt, dass sie eine Volksabstimmung fordert, für die wir ebenfalls eintreten. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

16.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Laimer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.46.43

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Vizekanzler Strache dürfte schon nach Hause gegangen sein. Meine Damen und Herren, bereits im Jahr 2014 hat die SPÖ Niederösterreich mit Attac, der Gewerk­schaft, der Katholischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer Bewegung, Via Cam­pesina und vielen NGOs eine Plattform gegen TTIP, Ceta und Tisa initiiert.

Christian Kern hat als Bundeskanzler innerhalb der EU gekämpft, sehr couragiert ge­kämpft, aber es war ein Kampf einer gegen alle, denn kein EU-Land hat das Abkom­men so stark hinsichtlich demokratischer Abläufe hinterfragt wie Österreich. Am Ende des Tages war Belgien gespalten, die Wallonie wurde ruhiggestellt. Christian Kern hat viele Bereiche nachverhandelt, seien es die Arbeitnehmerrechte, die kommunale Daseinsvorsorge, die Umweltschutzbestimmungen, die Lebensmittelschutzbestimmun­gen et cetera, et cetera. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde vieles, sehr vieles erreicht, aber nicht alles konnte im Sinne der Menschen in Europa endverhandelt werden. Ein echtes Freihandelsabkommen ist per se nichts Schlechtes, aber es darf nicht zu einem Handelsdiktat werden, und es darf nicht zu einem Handelsdiktat führen.

Die blauen Schutzbehauptungen werden nicht wahrer, je lauter sie getrommelt werden. Heute hat Herr Rosenkranz schon im „Morgenjournal“ erklärt, Ceta im Sinne der Regierung ohne Wenn und Aber zuzustimmen. Erst die forsche und die couragierte Vorgangsweise der Sozialdemokratie schaffte Transparenz innerhalb der EU-Büro­kratie, waren doch die geplanten Abkommen, ich erinnere daran, ursprünglich abseits der nationalen Parlamente zur Umsetzung vorgesehen. Zum Beispiel hat auch die da-


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malige Parlamentspräsidentin Doris Bures darum gekämpft, dass die Abkommen auch in den jeweiligen Parlamenten innerhalb der EU zu behandeln sind.

Meine Damen und Herren, die Klagsbereitschaft von globalen Konzernen mit ihrer unvor­stellbaren Machtfülle ist grundsätzlich hoch. Sie können einzelne Länder mit Klagen zudecken, ja finanziell in den Ruin führen. Die Konzernpolitik führt uns das tag­täglich vor und investiert Millionen und Abermillionen in Topexperten und Spitzen­juristen, um steuerschonend zu handeln – auf Kosten der Menschen in Österreich, auf Kosten der Menschen in Europa und auf Kosten der Menschen auf der ganzen Welt, denn weniger Geld, weniger Steuergeld bedeutet weniger Gemeinwirtschaft, meine Damen und Herren.

Das Beispiel Vattenfall, eines schwedischen Stromkonzerns, der die Bundesrepublik Deutschland klagt, dürfte ja niemandem in diesem Saal verborgen geblieben sein. Die deutsche Atomwende war für Vattenfall wahrlich ein Fanal: Wie kann Deutschland nur aus der Atomkraft aussteigen? Kyoto hin, Tschernobyl her – für Großkonzerne geht es um Geld, es geht um die Kohle. (Abg. Neubauer: Sagen Sie das den Voest-Arbeitern! Sagen Sie das den Voest-Arbeitern!)

Daher, meine Damen und Herren, ist Rechtssicherheit in diesem Zusammenhang so wichtig und richtig. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wollte die Regie­rung nicht abwarten. Warum eigentlich? Wer zwingt die Regierung, Ceta jetzt sinn­befreit ohne Wenn und Aber durchzupeitschen?

Ich hatte während des vierjährigen Bestehens dieser Plattform Gelegenheit, bei Info­veranstaltungen über TTIP und Ceta auch mit vielen Bürgermeistern zu reden, auch mit vielen ÖVP-Bürgermeistern. Ich habe keinen angetroffen, der sich für dieses Abkommen ausgesprochen hat, solange keine glasklare Rechtssicherheit besteht. Eine Ratifizierung von Ceta ist daher für die SPÖ aus den zuvor genannten Gründen unmöglich und vor allem für Österreich unverantwortlich.

So war es auch kein Zufall, dass ein Bürgermeister, nämlich der Bürgermeister von Traisen, Herbert Thumpser, dieses Volksbegehren gegen Ceta initiiert hat. Neben den 562 000 Unterschriften fand sich auch die blaue Tinte von FPÖ-Spitzen wie Strache und Hofer, und noch bevor die Tinte trocken war, haben Strache und Hofer eine Volks­abstimmung garantiert, bevor Ceta im Parlament ratifiziert wird. Das war noch vor einigen Wochen ihr Status. (Abg. Höbart: Was ist das für eine monotone Lese­stunde? – Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Plötzlich wird die direkte Demokratie, die von Ihnen stets beschworen wird, in wenigen Minuten im Ministerrat geopfert. Eigentlich haben wir ja eine Opferregierung: Kurz opfert beim Rauchen, Strache opfert bei Ceta, zurück bleiben Menschen in Österreich als reale Opfer Ihrer Hütchenspiele. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Höbart: Da klatschen nicht einmal 25 Prozent der eigenen Abgeordneten!)

16.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Georg Strasser. – Bitte.


16.52.08

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir hatten am Vormittag schon eine sehr engagierte Europadebatte, und ich möchte diese Debatte, die wir am Vormittag begonnen haben, auch im Zusammenhang mit Ceta ein wenig fortführen, denn ein Wert oder ein Projekt, das wir in Europa haben, ist zweifellos unser gemeinsamer Wirtschaftsraum. In diesem Wirtschaftsraum sind wieder zwei Aspekte zu sehen, das eine ist der Binnenmarkt und


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das andere ist der EU-Außenhandel. Ich sage das ganz offen: Alles, was den Binnen­markt und den Außenhandel stärkt – und das sind zwei kommunizierende Gefäße –, kann für den Wohlstand und für die Arbeitsplätze in Europa nur gut sein.

Ich sehe auch, dass es notwendig ist und dass es auch aus einer österreichischen Sicht historisch Sinn macht, dass wir verschiedenste Handelspartner und Wirtschafts­partner auf der Welt suchen. Wir reden mit Asien, wir reden mit Afrika, wir reden mit Amerika, wir reden mit Australien, und das Ziel ist, Vielfalt in der Wirtschaft zu ermög­lichen und auch einen gewissen Risikoausgleich zu generieren. Ich sage ganz offen: Diese Strategie wird in Österreich und in Europa seit Jahrzehnten angewandt und ist mit großem Erfolg gesegnet.

Ich sehe aber auch eine besondere Stellung, eine besondere Situation der Landwirt­schaft in Österreich und natürlich auch in Europa, weil Landwirtschaftspolitik nie allein national, sondern zumindest in einem europäischen Kontext diskutiert werden muss. Ich sehe, dass wir selbst – und da sind wir durchaus sehr ambitioniert in Österreich – unsere eigenen Standards ganz bewusst immer mehr in die Höhe treiben, und ich sehe das positiv, das ist schon okay so. Das muss aber auch jemand zahlen, die Erhöhung der Standards muss für Bäuerinnen und Bauern auch leistbar sein.

Ich sehe auch die Strategien der Gemeinsamen Agrarpolitik, die auch immer wieder zum Ziel haben, mehr Ökologisierung in unseren Betrieben, in den Regionen zu er­reichen, und auch das wird von der öffentlichen Hand bezahlt und teilweise auch in den Regalen zu erwirtschaften sein. Was aber nicht sein kann, ist, dass wir bäuerlichen Einkommen mit Produkten, die zu anderen Standards, zum Beispiel in Südamerika, produziert wurden, schaden, dass das unsere Märkte schädigt und unsere landwirt­schaftlichen Einkommen gefährdet. (Zwischenruf des Abg. Preiner.)

Aus diesem Grund sehe ich auch Ceta unter dem Aspekt der Landwirtschaft durchaus ambitioniert. Es gibt dort die Definition von sensiblen Produkten, zum Beispiel Rind­fleisch, zum Beispiel Schweinefleisch, bei denen wir über Importkontingente zu euro­päischen Standards sozusagen unsere eigenen Produktionen absichern. Ich sehe das schon als ein Vorzeigeprojekt, und auch andere Handelsabkommen sollten in diese Richtung gehen, rein aus Sicht der Landwirtschaft, mit Blick auf die Nachhaltigkeit. Aus diesem Grund ist Ceta, wie schon oft angesprochen, für uns okay.

Für uns sind aber die Zwischenergebnisse von TTIP nicht okay, für uns ist auch nicht okay, was derzeit aus den Gesprächen rund um die Mercosur-Verhandlungen durch­dringt, weil die österreichische und die europäische Landwirtschaft da eine Sonder­stellung brauchen, und wir wollen keine Bittsteller sein, sondern das muss in Zukunft einfach selbstverständlich sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Preiner. – Abg. Loacker: Selektiver Freihandel bei der ÖVP!)

Ich habe eine spannende Rede gefunden – irgendwie ist Kollege Kern heute der Hauptdarsteller unserer Debatte an diesem Nachmittag –, eine Rede vom Septem­ber 2017, wo wirklich wegweisende Zitate zu finden sind. Wir waren heute schon ein­mal mit Matthias Strolz im Mühlviertel, auch der damalige Vizekanzler Brandstetter und Bundeskanzler Kern waren im Herbst im Mühlviertel bei der Firma Kreisel. Christian Kern erwähnt dort unsere Exportmärkte und die Chancen, die wir nutzen müssen, weil wir einfach innovative Betriebe in unseren Regionen haben. – Das unter­schreibe ich.

Dann sehe ich, dass Sie im September 2017 unsere Rolle in Europa diskutieren, dazu das Zitat: „Ich sage ganz klar, ich bekenne mich zu dieser Aufgabe Europas!“ – Da geht es um den Platz in der Weltwirtschaft und dass wir die Stimme Österreichs in Brüssel einsetzen müssen, damit wir auch weiterhin Wirtschaftskraft und Wohlstand in unserem Land und auf unserem Kontinent haben.


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Ich sehe auch in Ihrer Rede, dass Sie die Erfolge feiern, und da möchte ich Kollegin Ecker widersprechen. Sie sagt, dass die Daseinsvorsorge nicht abgesichert wäre. Christian Kern bestätigt uns letzten September, dass das sehr wohl der Fall ist und auch das Vorsorgeprinzip in diesem Zusatzpapier sozusagen abgebildet ist.

Ich sehe in dieser Rede auch, dass Sie zur sachlichen Diskussion auffordern, die Erfolge soll man nicht zu hoch feiern, Sie sind froh, dass es jetzt schon Zwischen­ergebnisse gibt, die durchaus positiv sind; aber dann sagen Sie: „Genauso falsch ist es aber, Untergangsszenarien zu konstruieren und den Menschen Angst zu machen.“ – Das möchte ich betonen. Ich wünsche mir einfach, wenn es um Handelsabkommen geht, einen sachlichen Diskurs, einen differenzierten Diskurs, dann werden wir die österreichische Wirtschaft und den Zusammenhalt in Europa auch stärken können. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Schluss werde ich noch kurz anführen, was in Ihrer Rede nicht zu finden ist, weil es das zu dieser Zeit noch nicht gab: Das ist die Weiterentwicklung der Investitions­absicherung. Es ist so, dass es jetzt öffentlich legitimierte Investitionsgerichte geben wird, die sich folgenden drei Themen widmen: der Diskriminierung, der Enteignung und der Willkür. Die Beispiele, die wir jetzt im Plenum gehört haben, gehören zumindest im Zusammenhang mit Ceta der Vergangenheit an, und darum möchte ich das noch einmal betonen. Christian Kern meinte, Ceta ist das bestverhandelte Handelsab­kom­men der Europäischen Union, und Georg Strasser meint das auch. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, wir sind auf einem guten Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

16.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bösch. Ich darf ihm das Wort erteilen.


16.59.37

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wer im Glashaus sitzt, der darf nicht mit Steinen werfen. (Abg. Loacker: Die Scheiben zerspringen!) Dieses alten Sprich­worts, meine Damen und Herren der SPÖ, hätten Sie sich erinnern sollen, bevor Sie diesen Dringlichen Antrag gestellt haben. Dieser Dringliche Antrag, Herr Kollege Schieder, beweist nämlich (Abg. Schieder – eine Tafel in die Höhe haltend, auf der Heinz-Christian Strache neben der Aufschrift „Weil es um Österreich geht: Verbindliche Volksabstimmung zu Ceta und TTIP“ zu sehen ist –: Wollen Sie darüber reden?), dass Sie in der Sache vollkommene Kurswechsel vorgenommen haben, die bislang von Ihnen nicht so gesehen worden sind. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Sie haben auch den Versuch gemacht, mit diesem Dringlichen Antrag einen Keil zwischen die beiden jetzigen Regierungsparteien zu treiben. Das wird Ihnen nicht gelingen. (Abg. Schieder: Weil Sie schon liegen!) Sie werden gesehen haben, dass jetzt neu regiert wird – im Gegensatz zu den Zeiten, in denen Sie den Bundeskanzler gestellt haben, Zeiten, in denen es darum gegangen ist, sich als Koalitionspartner gegen­seitig auszubremsen und das Politikmachen des anderen und der gesamten Regierung zu verhindern. Das findet jetzt nicht mehr statt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Wir haben eine Koalition, die aus Partnern besteht, die vertrauensvoll zusammen­arbeiten und die seit einem halben Jahr beweisen, dass diese Republik zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder regiert wird. Zum ersten Mal seit vielen Jahren wird diese Republik wieder regiert! Es geht vorwärts! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das, meine Damen und Herren, beweisen uns die täglichen Meinungsumfragen und die Zustimmung der Bevölkerung zu dieser Regierungskoalition – aber auch die Mei-


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nungsumfragen die SPÖ betreffend: Abwärts geht es mit der alten Tante SPÖ und ihrem Kapitän Christian Kern, dessen müssen Sie sich bewusst sein. Dieser Dringliche Antrag, den Sie heute gestellt haben, ist nicht dazu geeignet, diese Talfahrt zu been­den, geschweige denn sie zu bremsen. Sie haben hier bewiesen, dass Sie für die Repu­blik Österreich und ihre wirklichen Interessen keine Verantwortung übernehmen können.

Herr Kollege Leichtfried, Sie haben in Ihrem Redebeitrag angedeutet, es habe sich in Bezug auf das Ceta-Abkommen nichts geändert. Der Herr Vizekanzler hat Ihnen klar vor Augen geführt, was sich geändert hat, nämlich die authentische Interpretation, und es kam zur Klärung verschiedener vertraglicher Sachverhalte. Sie haben vorhin selbst erklärt, Herr Kollege Kern, dass Sie in diese Richtung verhandelt haben, und das war auch gut. Sie haben in diese Richtung verhandelt, und es ist jetzt klar geworden, dass viele Dinge in diesem Ceta-Vertrag nicht gemeint sind, dass wir unsere Umwelt- und Sozialstandards erhalten können, dass die Lebensmittelqualität nicht angetastet wird – Sie haben das selbst erklärt –, dass die öffentlichen Dienstleistungen in der Daseins­vorsorge gesichert sind, vor allem die Wasserversorgung, dass wir auch die ver­pflich­tenden Systeme der sozialen Sicherheit aus diesem Vertrag ausnehmen, dass im Rah­men dieses Ceta-Vertrags ausländische nicht gegenüber einheimischen Investoren begünstigt werden dürfen, dass es auch hinsichtlich der Gerichtsbarkeit zu einer vernünftigen Lösung kommt.

Sie haben das ja selbst verhandelt, haben Sie vorhin erklärt – und jetzt verabschieden Sie sich von allen diesen Ergebnissen.

Was Kollege Laimer in Bezug auf Ihre Bemühungen, das zu einem gemischten Abkom­men zu machen, gesagt hat, muss ich korrigieren: Die SPÖ hat keine Bemühungen angestellt, um eine Ratifizierung des Ceta-Abkommens auch in den nationalen Parla­menten sicherzustellen; das Gegenteil ist der Fall. Herr Kollege Kern, Sie haben sich bemüht, in einer Phase der Entwicklung der Ratifizierung Cetas, dieses Vertrags­ge­bäude am österreichischen Nationalrat vorbei durchzubringen. Ich zitiere Sie aus der „Krone“ vom 4.10.2017; Sie erklären dort, dass es im Parlament derzeit keine Chance gebe, dieses Freihandelsabkommen durchzubringen, deshalb werden Sie es auch nicht versuchen, weil Sie eine Ablehnung im Nationalrat befürchten.

Sie sollten also auch in der Geschichte der Genese dieses Vertragswerkes die Wahr­heit in den Vordergrund rücken, und Sie sollten sich darüber im Klaren sein, meine Damen und Herren der SPÖ, dass dieser Dringliche Antrag, den Sie heute hier gestellt haben, vollkommen verfehlt ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.04


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Schramböck zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.04.34

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist mir noch wichtig, mit Ihnen zu teilen, dass gerade heute Finnland Ceta ratifiziert hat, und das auch mit Stimmen der Sozialdemokraten. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.)

Wir gehören nicht zu den ersten Ländern, die sich auf den Weg zur Ratifizierung ge­macht haben, sondern wir sind jetzt, da Finnland das heute auch getan hat, das elfte Land, das auf diesem Weg ist – und vielleicht kommt uns noch das eine oder andere Land zuvor. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Zur Rede des Kollegen Rossmann würde ich noch gerne festhalten: Mir ist jeder Arbeitsplatz wichtig, auch in kleinen Unternehmen. Durch das Abkommen Ceta wird es


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gelingen, mittelständische und Kleinstunternehmen zu unterstützen. Jeder Arbeitsplatz, den wir dort schaffen, ist mir wichtig und für jeden einzelnen setze ich mich auch ein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.05


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff ist der nächste Redner. – Bitte.


17.05.41

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Werter Herr Vizekanzler! Werte Ministerin! An dieser Stelle darf man, glaube ich, Finnland von unserer Seite zu diesem Durchdringen gratulieren.

Was wir hier in den letzten Stunden – 2 Stunden sind es jetzt knapp – erleben, finde ich in einer gewissen Art und Weise irgendwie ein bisschen ermüdend, denn es geht eigentlich nicht ums Thema – es wäre aber, glaube ich, sehr wichtig, dass wir über die Inhalte diskutieren –, sondern es geht eigentlich nur noch darum, wer mehr Populist ist, ob das die FPÖ ist oder ob das die SPÖ ist. Sie segeln da am Weltmeer des Handels ein bisschen orientierungslos nach rechts und nach links, und der Wind, der Sie beför­dert, ist der Wind des Populismus. Ich glaube, das Hohe Haus hat sich mehr verdient, hat sich eine sachliche und inhaltlich getriebene Diskussion verdient. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Das war jetzt sachlich, oder?)

Es ist, glaube ich, essenziell – hören Sie mir zu, Herr Kollege Schieder! (Abg. Schieder: Das war auch nicht sachlich!) –, dass wir die Globalisierung nicht fürchten, sondern dass wir sie formen. Es liegt in unserer Hand, und das ist das, was im Vordergrund stehen muss, gerade wenn wir wollen, dass Europa ein Kontinent der Gründer und der Gründerinnen wird. Ich glaube, dass das auch essenziell für die Weiterentwicklung des globalen Handels ist, dass wir hier junge Unternehmen anziehen, dass wir jungen Unternehmen, neuen Unternehmen, Klein- und Mittelbetrieben hier Chancen geben, sich zu entfalten. Diese Unternehmen sind nämlich diejenigen, die momentan am meisten unter der Bürokratie, unter den vielen einzelnen Maßnahmen leiden. Es ist für kleine Unternehmen wesentlich schwieriger, sich anzusiedeln, Fortschritte zu machen, als für die großen Unternehmen, für die bösen, bösen Konzerne, die da immer wieder angesprochen werden.

Es wurde schon gesagt – ich glaube, Kollege Strolz war es –: Es gibt ja bereits 62 bilaterale Handelsabkommen, die Österreich ratifiziert hat, 62 Abkommen, die alle sehr viele positive Dinge bewirkt haben, und jetzt, weil es aus verschiedenen Gründen im öffentlichen Diskurs sehr umstritten ist – inhaltlich aber großteils nicht nachvoll­ziehbar –, haben wir plötzlich diese Debatten, wie schlimm der Freihandel ist. Ich finde das, ganz ehrlich, nicht nachvollziehbar.

Was ich auch nicht nachvollziehbar finde, ist der Reflex, den die FPÖ hat, zumindest bisher hatte, und den auch die SPÖ und die Liste Pilz haben: Die bösen Konzerne sind diejenigen, die vom Freihandel und von solchen Handelsabkommen profitieren. – Das ist einfach nicht wahr, denn ein großer Konzern hat es viel einfacher, sich irgendwo anders anzusiedeln und dort ein Unternehmen zu gründen. Das machen die meisten auch. Die Voest beispielsweise produziert einfach in Nordamerika, um die Handels­hemm­nisse, die es momentan gibt, zu umgehen. Für Klein- und Mittelbetriebe ist das nicht so einfach möglich, sie sitzen in Österreich und haben die Zollbarriere, was für sie wesentlich schwieriger ist. Dementsprechend freuen sich die großen Konzerne teil­weise sogar über Handelshemmnisse, sie sagen: Ja super, dann kommen die nicht zu uns! Das ist das Beste, was ihnen passieren kann, weil die Zölle am Ende eh nicht die


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Unternehmen zahlen, sondern der Konsument; er ist derjenige, der am Ende drauf­zahlt.

Ich weiß schon, das ist mehr als ein Halbsatz und dementsprechend in einer popu­listischen Forderung nicht einfach nachvollziehbar und auf ein Plakat zu schreiben, aber ich glaube, dass es essenziell ist, dass wir über dieses Faktum diskutieren und nicht immer nur sagen, große Konzerne seien die, die profitieren.

Zum Abschluss noch eine Sache, die mir wichtig ist; ich glaube, dass das im parla­men­tarischen Diskurs wirklich im Vordergrund stehen sollte: In den letzten 2 Stunden habe ich manchmal das Gefühl gehabt, wir sind hier im Zirkus. Ich weiß, es gibt das Zir­kussterben, das ist auch so eine Schlagzeile, die in den letzten zehn Jahren immer wieder herumschwirrt. (Abg. Neubauer: ... Artisten beleidigen!) – Ich beleidige keine Artisten, machen Sie sich keine Sorgen! Bei den Debatten, die wir hier heute hatten, ist es nur darum gegangen, wer mehr Rückwärtssaltos gemacht hat, und ganz ehrlich, liebe SPÖ und liebe FPÖ: Wenn es so weitergeht, dann macht gemeinsam einen Zirkus! Ich glaube, dass das sehr erfolgreich sein könnte und dass sehr viele Leute sich freuen würden. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schieder: Das war sachlich!)

17.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Martha Bißmann. – Bitte.


17.10.05

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Frau Präsidentin! Einen wun­der­schönen Nachmittag aus dem Hohen Haus, liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das, was die Regierung mit Ceta vorhat, das ist ein Verrat an der kleinteiligen österreichi­schen Landwirtschaft und an unserer Umwelt. Warum machen Sie das so?

Die Entscheidungen, die die Regierung in den letzten Wochen getroffen hat, die Sie als Abgeordnete mitgetragen haben, ergeben langsam ein klares, aber genauso ver­störendes Bild. Am Beispiel des Schweinedeals: Den Schweinedeal mit China haben Sie groß feiern lassen, den haben Sie in den letzten Tagen groß gefeiert. Warum? – Es ist Ihnen gelungen, mit China eine Abmachung zu treffen, wonach österreichisches Schweinefleisch frei nach China exportiert werden darf, und zwar genau die Teile, die hier in Österreich als Schlachtnebenprodukte gelten (Abg. Wöginger: Ohrwaschl!), also die Rüssel, die Öhrchen und die Schwänzchen. (Abg. Wöginger: Isst ja keiner daheim!) In China gilt das als Delikatesse.

Nun ist es aber so, dass genau diese Schlachtnebenprodukte von diesem Deal nicht betroffen sind, das heißt, es werden die guten Teile des Schweins nach China expor­tiert werden. Ceta verschafft da Abhilfe, denn durch Ceta können wir zukünftig billiges Schweinefleisch aus Kanada importieren, quer über den Erdball: Kanada–Österreich–China, Zehntausende Kilometer! Geht es noch umweltschädlicher, klimafeindlicher, absurder? – Es geht, bei den Investorenschutzklauseln. Diese ermöglichen es Kon­zernen, Staaten auf Schadenersatz zu klagen, wenn die nationale Gesetzgebung in irgendeiner Weise gewinnschädigend ist. (Abg. Winzig: Eben nicht! Eben nicht! Lesen Sie es einmal durch, bitte!) Das heißt, Ceta räumt ausländischen Investoren mehr Rechte als inländischen Investoren und inländischen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein, und daran werden auch öffentliche Gerichte nichts ändern.

Die Umweltpolitik wird durch Ceta in großem Stile konterkariert, Umwelt-, Natur- und Tierschutzstandards können damit unterlaufen werden. Umwelt- und Klimaschutz müssen vor Investorenschutz stehen, bei Ceta aber steht der Investorenschutz vor Umwelt- und Klimaschutz. Herr Abgeordneter Haider, Sie haben vorhin geflissentlich


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aus Dokumenten vorgelesen, die besagen sollen, dass nationale Tierschutzstandards, Naturschutzstandards und so weiter durch Ceta nicht gefährdet werden. Das haben auch Sie gesagt, Herr Strache. (Abg. Winzig: Stimmt auch!) Das Dokument, aus dem Sie vorgelesen haben, ist eine Zusatzerklärung zu dem Vertrag (Abg. Winzig: Das Gleiche steht im Ceta-Abkommen! Lesen Sie den Ceta-Vertrag!), der sich dadurch nicht ändert, das heißt, diese Zusatzerklärung kann nie mehr als ein politisches Be­kenntnis sein – was ja gut wäre (Zwischenruf des Abg. Haider), könnte man es Ihnen glauben, dass Sie es ernst meinen; aber aufgrund Ihres aktuellen Umfallers mag man Ihnen das nicht so glauben.

Ich muss eingestehen, Ihr Verhalten in Bezug auf Ceta, liebe FPÖ, fasziniert mich. Ich habe noch niemanden gesehen, der gleichzeitig Rolle rückwärts, Kopfstand und Purzelbaum machen kann, alles auf einmal, und dieses Kunststück ist Ihnen gelungen. Noch im November 2017, Herr Bundesminister Strache, forderten Sie eine Volksab­stimmung zu Ceta. Heute Morgen ist die FPÖ treu ihren Regierungseheverpflichtungen nachgekommen (Zwischenruf des Abg. Deimek) und hat gemeinsam mit ihrem Regierungsehepartner, der schwarzen Witwe mit den pinken Fingernägeln, für die Ratifizierung des Ceta-Abkommens gestimmt (Beifall bei der Liste Pilz und bei Ab­geordneten der SPÖ) – ein großes turnerisches Kunststück, allerdings: Wer die Rolle rückwärts, Kopfstand und Purzelbaum gleichzeitig zusammenbringt, kann kein Rück­grat haben.

Norbert Hofer von der FPÖ hat am 16. September 2014 noch gesagt, „die österreichi­sche Bevölkerung hat ein Recht auf Selbstbestimmung und will keine Diktatur von Großkonzernen und Lobbyisten“. – Hat sich seine Meinung deshalb geändert, weil Sie eben jetzt diese Regierungsehe eingegangen sind, mit einer Partei der Großkonzerne und Lobbyisten? Gesellen Sie sich nun auch gerne zum Futtertrog dieser Konzerne, über die Sie, die FPÖ, einst gewettert haben? Manche würden das als scheinheilig bezeichnen (Abg. Wurm: Na! Na! – Abg. Loacker: „Scheinheilig“ ist normal ein Ordnungsruf! – Abg. Schimanek: Für „scheinheilig“ habe ich einen Ordnungsruf ge­kriegt!) Ich tue das nicht, denn erstens kauft Ihnen den Schein niemand ab, und heilig werden Sie auch nicht mehr. Ich nenne das Verrat: Verrat an den eigenen Prinzipien, Verrat an Ihren Wählerinnen und Wählern und im Endeffekt Verrat an der österreichi­schen Bevölkerung. (Abg. Winzig: Das täte ich einmal in der eigenen Partei disku­tieren!)

Wir von der Liste Pilz fordern eine Volksabstimmung, der logische nächste Schritt nach 560 000 Unterschriften beim Volksbegehren gegen TTIP, Ceta und Tisa. Lassen wir in dieser Sache den Souverän, das österreichische Volk, entscheiden, es hat sehr oft recht! (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.16


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker ist der nächste Redner. – Bitte.


17.16.07

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Kollegin Bißmann muss eines noch üben, was die SPÖ und die FPÖ schon im kleinen Finger haben: Man muss das Wort Konzerne immer mit einem Unterton sagen, der Verschwörung signalisiert – aber das wird auch noch.

Wir haben uns jetzt oft über die politische Wendigkeit der Sozialdemokraten und der nationaleren Sozialdemokraten ausgelassen, aber darauf will ich jetzt nicht weiter ein­gehen; jemand käme sonst ungeschoren davon, auch die ÖVP hat heute nämlich ihre


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Wendigkeit unter Beweis gestellt. Ich schätze die Offenheit ja hoch, wenn Kollege Strasser herauskommt und zu Mercosur Stellung bezieht; da ist man nämlich auch nicht vor Populismus gefeit. Ministerin Köstinger hat auf der Homepage des Minis­teriums stehen: „Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ansatz weit reichender Konzessionen (Gewährung von höheren Kontingenten oder rascher Zoll­abbau) bei für Österreich sensiblen Produkten insbesondere ‚Quality Beef‘, Getreide, Zucker und Ethanol wird vom BMNT“ – Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus – „jedenfalls nicht befürwortet“ – und das, obwohl es nur um ganz kleine Kontingente geht (Abg. Strasser: Bei Mercosur?) und insgesamt die Europäische Union vom Abkommen mit dem Mercosur wesentlich profitieren würde.

Diese zwei Wirtschaftsräume, die EU und der Mercosur, tauschen pro Jahr Waren im Wert von 90 Milliarden Euro aus, dabei kommen landwirtschaftliche Güter und Roh­stoffe nach Europa, und wir exportieren Maschinen und Chemikalien – also das ist ja offensichtlich, dass wir da die Profiteure des Handels sind. Allein der Abbau von Zöllen würde den europäischen Unternehmen Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe bringen. Und jetzt kommen die Bauernbündler und sagen: Ja, aber dieses Abkommen so dann bitte nicht! (Abg. Strasser: Das ist uns aber ernst, Herr Kollege! Das ist uns aber ganz ernst! ... Frau Doppelbauer!)

Die EU ist im Moment dabei, 20 verschiedene Freihandelsabkommen zu verhandeln, und wenn da die Österreicher jedes Mal glauben, sie müssen einen Sonderzirkus aufführen, und zwar deswegen, weil die EU-Kommission genau das macht, was sie machen soll, nämlich Handelspolitik, dann machen Sie sich lächerlich, dann macht Österreich sich lächerlich, und Sie schaden dem Standort. (Abg. Strasser: Da müssen Sie aber mit Ihrer Agrarsprecherin reden!)

Es ist schön, wenn ich höre, was Ministerin Schramböck sagt, es ist schön, wenn ich höre, was Kollege Haubner sagt, was Kollegin Niss sagt, aber Sie, Herr Kollege Strasser, haben das alles hundertprozentig konterkariert. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strasser: Das müssen Sie aber mit Ihrer Agrarsprecherin ausreden, Herr Kollege!)

17.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Andreas Schieder. (Abg. Schieder deutet auf Abg. Kern. – Ruf: Der kann das nicht mehr rausreißen ...!) – Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Christian Kern. – Bitte. (Ruf: Es wird nimmer besser, Herr Kern!)


17.19.10

Abgeordneter Mag. Christian Kern (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war wirklich eine interessante Debatte mit vielen Facetten (Zwischenruf bei der FPÖ), und eigentlich hätte ich mich ja gar nicht mehr zu Wort melden müssen, Sie haben es ja ausführlich getan; die Kollegen von der FPÖ, die Kollegen von der ÖVP haben mich hier zitiert, das ist wirklich dankenswert.

Ich finde es allerdings besonders bemerkenswert, dass Sie da herkommen und mir die Auslegungsvereinbarung zu Ceta vorlesen, die ich selbst mit Herrn Juncker ausge­macht habe, die mein Kabinettschef mit Herrn Selmayr vereinbart hat, weil es ja genau diese Vereinbarung war, weshalb ich gesagt habe, handelspolitisch ist dieses Abkom­men in Ordnung – es war gestern in Ordnung, es ist heute in Ordnung, es ist morgen in Ordnung. Deshalb haben wir eine Vorgangsweise gewählt, um dieses Abkommen zu trennen, und zwar in jenen Teil, in dem es um die Handelspolitik geht, und in jenen Teil, in dem es um den Investorenschutz geht. Über nichts anderes reden wir heute,


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das ist die Frage, um die es geht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Haider und Rosenkranz.)

Deshalb stehe ich nach wie vor zu der Aussage, dass das ein sehr, sehr gutes Abkom­men ist, das die Europäische Union da verhandelt hat, dass es aber in vielen Teilen noch verbessert werden kann.

Wir können es jetzt verbessern und stehen jetzt an der Stelle, an der wir uns fragen müssen: Was ist die Zukunft der Handelsabkommen in Europa tatsächlich? Diese Trennung, meine Damen und Herren, bietet tatsächlich eine erhebliche Chance, und die entscheidende Frage, die wir heute beantworten müssen – bisher hat sie niemand von Ihnen beantwortet, auch die Kollegen von den NEOS nicht; Sie vergeben sehr gerne Haltungsnoten, das ist mir schon aufgefallen, aber die entscheidende Antwort haben Sie nicht gegeben –, lautet: Warum sind die österreichischen Gerichte für kanadische Unternehmen und Investoren nicht gut genug? Warum ist das so? Warum soll das nur für die österreichischen Unternehmen gelten? (Beifall bei der SPÖ.)

Die Damen und Herren von der ÖVP haben ausgeführt, dass es umgekehrt ja bei Kanada sozusagen um eine berechenbare, zivilisierte, dem Rechtsstaat verpflichtete Nation geht. Das ist völlig richtig. Warum sollen sich dann österreichische Unterneh­men am kanadischen Markt nicht auf die kanadische Gerichtsbarkeit stützen kön­nen? – Die entscheidende Antwort ist: weil diese Regelungen zum Investorenschutz, zu den Schiedsgerichten eben ganz genau Sonderrechte für eine ganz kleine Zahl an Investoren und Unternehmen bieten, und das wollen wir schlicht und einfach nicht! Sie lassen sich von nicht österreichische Interessen Vertretenden über den Tisch ziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Hoyos-Trauttmansdorff von den NEOS, Sie haben uns und den Kollegen von der FPÖ vorgeworfen – in dieser Gemeinschaft fühlen wir uns nicht besonders wohl, deshalb verstehen Sie, dass ich da ein bisschen nachtragend bin –, wir ziehen da eine Zirkusnummer durch. Also wenn wir Ihrer Meinung nach schon wie Zirkusclowns auf Tournee gehen, dann nehmen wir Sie als One-Trick-Pony mit, denn das, was Sie abliefern, ist nur Ideologie, die pure, nackte Ideologie.

Herr Strolz war heute sehr lustig. Er macht das mit Charme, und man kann das durch­aus hinnehmen, was er sagt, nur in der Sache ist es nicht richtig. Wenn Sie sagen, ohne diese privaten Schiedsgerichte, ohne diese Sondergerichte, in welcher Aus­prä­gung auch immer, führt man Österreich und die Europäische Union in Richtung Nordkorea, und dann mit der Preiselbeernummer kommen und sagen: 62 solcher Ab­kommen haben wir abgeschlossen!, dann sage ich Ihnen: Sie haben die letzten Monate und die Rechtsentwicklung verschlafen. Der Europäische Gerichtshof hat in dem Achmea-Urteil gesagt, dass es eine einzige Instanz zur Auslegung des euro­päischen Rechts gibt und das sei der EuGH und bleibe der EuGH. Das heißt, da zeichnet sich eine Tendenz in der Rechtsprechung ab, die sonnenklar ist. Die Euro­päische Kommission ist schlauer als Sie, denn sie ist auch schon draufgekommen, dass sie damit in eine Sackgasse geführt wird. Das ist genau der Grund dafür, dass in dem japanischen Abkommen, das in seiner wirtschaftlichen Bedeutung um ein Viel­faches größer ist als das, worum es bei Ceta geht, die Schiedsgerichte, die Sonder­gerichte für Großinvestoren nicht mehr vorkommen. Die haben es begriffen, Sie aber hinken immer noch der Vergangenheit hinterher. (Beifall bei der SPÖ.)

Die ÖVP stellt seit Jahrzehnten den EU-Kommissar, stellt jetzt den Europaminister; erkundigen Sie sich einmal, wie die Brexit-Verhandlungen mit dem Herrn Barnier laufen, was da einer der entscheidenden Punkte ist! – Eine Red Line für die Euro-


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päische Union, und die lautet: Europäisches Recht wird nur durch den EuGH ausgelegt. Das ist eine entscheidende Bedingung. Die Briten haben jetzt dieselben Ideen wie bei Ceta und Co, und in der Europäischen Kommission und im Europäischen Rat hat man gesagt, man akzeptiert das nicht, man lässt das nicht durchgehen, denn es gibt eine Instanz, die öffentlich-rechtlich ist, die demokratiepolitisch unterlegt und legitimiert ist. Und wir werden alle miteinander gut beraten sein, wenn wir nicht zulas­sen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Darum geht es bei dieser Debatte. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesen Gesprächen, die Sie ausführlich zitiert haben, haben wir wirklich eine Chance für Österreich erarbeitet; die Chance, dass wir in Österreich in Regierung und Natio­nalrat selbständig entscheiden, ob wir Sonderrechte für internationale Investoren in Österreich wollen oder nicht. Meine Antwort ist klar: Ich will diese nicht! Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, ich habe immer gesagt, wir werden dieses Abkommen nicht dem Parlament zur Ratifizierung vorlegen, weil wir uns dann den ganzen Zinnober, die ganze Erpressbarkeit ersparen.

Ich kann Ihnen sagen, Frau Abgeordnete Winzig – ich weiß nicht, in welchem Betrieb Sie waren, ich glaube, auch in einem; ich war schon in ein paar anderen und ich habe Schiedsgerichtserfahrungen ohne Ende gemacht (Abg. Strasser: Sie ist selbstän­dig!) –, das sind Hebel, die Sie da in die Hand bekommen, die weit über politische Entscheidungsmöglichkeiten, über Parlamente, über demokratische Spielregeln hinaus­­gehen. Das will ich schlicht und einfach nicht, denn ich will ein Europa der Menschen, nicht ein Europa der Märkte und, sehr geehrter Herr Loacker, auch nicht ein Europa der Großkonzerne. (Beifall bei der SPÖ.)

Die FPÖ hat die Angewohnheit, in solchen Situationen eine manchmal intellektuell unterkritische Debatte zu führen; sie kommt dann mit Schulden, Asyl oder sonst etwas. Vielleicht haben Sie sich einmal überlegt, warum es jetzt so ist, dass die Asylzahlen in Österreich sinken. (Abg. Höbart: Weil die SPÖ nicht mehr in der Regierung ist!) Vielleicht haben Sie sich auch einmal überlegt, warum die Kriminalität auf einem Zehnjahresniedrigstniveau ist. Vielleicht haben Sie sich einmal überlegt, warum das Wirtschaftswachstum und die Jobangebote auf Rekordniveau sind. – Vielleicht tun Sie das einmal einen Moment, bevor Sie uns das nächste Mal hier wieder mit Ihren vorgefertigten Sprüchen quälen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

Noch ein Punkt: Ich habe ja Verständnis für Ihre Pein, denn wenn man sich die Um­faller der FPÖ anschaut, beim Überwachungspaket, bei Ceta, bei der direkten Demo­kratie, bei den Studiengebühren und so weiter (Abg. Höbart: Das ist schon fast ein parodienhafter Auftritt!), dann kann man sagen, Sie haben tatsächlich allen Grund, abzu­lenken, und in diesem Fall muss ich sagen, auch völlig zu Recht, denn vom größten Umfaller, den Sie bislang gezeigt haben, von der größten Brezn, die Sie bisher ge­rissen haben, sind wir heute alle miteinander Zeugen geworden. – Danke. (Anhalten­der Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

17.26


17.26.02 Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 229/A(E) der Abgeordneten Mag. Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablehnung von CETA und Konzernklagerechten“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.


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17.27.12Kurze Debatte über die schriftliche Anfragebeantwortung 249/AB


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur kurzen Debatte über die Anfra­ge­beantwortung des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport mit der Ord­nungszahl 249/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Ver­lesung erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Sie kennen die geschäftsordnungsmäßigen Redezeitbeschränkungen.

Als Erstunterzeichnerin erteile ich Frau Abgeordneter Cox das Wort; 10 Minuten. – Bitte.


17.27.45

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Herr Vizekanzler Strache! Eigentlich hätte ich ja gerne eine Kurz-Debatte zu dieser Anfragebeantwortung geführt, aber es wird nun eine Strache-Debatte; ich gebe mich zufrieden damit, weil die Anfrage ja auch an ihn ergangen ist.

Bevor ich zu den Details der Anfrage komme, möchte ich noch einmal kurz erläutern, wie es überhaupt zu dieser Anfrage kam. Vor circa drei Monaten, am 23. Jänner 2018, besuchten Kanzler Kurz, Vizekanzler Strache, Bundesminister Faßmann und Landes­haupt­mann Schützenhöfer eine Volksschule in Graz. Schulbesuche von PolitikerInnen sind ja nichts Neues, dagegen gibt es per se auch nicht sofort etwas einzuwenden, denn ab einem gewissen Alter der Kinder können derartige Veranstaltungen der politi­schen Bildung dienen, beispielsweise Podiumsdiskussionen – wenn mehrere Fraktio­nen eingeladen sind –, und natürlich ist der Bildungsminister auch berechtigt, die Qualitätsüberprüfung an Schulen durchzuführen.

Der Schulbesuch im Jänner 2018 zählt für mich nicht zu dieser Kategorie. Er wurde dazu genutzt, vor versammelter Presse parteipolitische Ideen, nämlich zu den Deutsch­förderklassen, zu präsentieren. Beim Durchsehen der Medienberichte bin ich auf die­ses Foto gestoßen (ein Poster in die Höhe haltend) – ich dachte mir ja schon, dass da irgendetwas komisch ist –, das zeigt, wie Sie, Herr Strache, während dieses Besuches Autogramme schreiben; sehr spannend. Dieses Foto hat mich schon einmal stutzig gemacht. Es ist dann dazu gekommen, dass ich eine Anfrage gestellt habe, weil mich nicht nur dieses Foto stutzig gemacht hat.

Wie Sie sicher wissen, sind parlamentarische Anfragen Ausdruck des demokratischen Grundprinzips. Diese Funktion kann jedoch nur dann erfüllt werden, wenn die Antwor­ten der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung Grundlage für eine effiziente Kon­trolle sind.

Wir von der Liste Pilz haben nicht nur im Wahlkampf versprochen, dass wir für Kon­trolle sorgen wollen, dass wir für Transparenz stehen und diese auch ins Parlament bringen möchten (Beifall bei der Liste Pilz), und deswegen ist für uns eben dieses Instrument der Anfragen ein sehr, sehr wichtiges.

Für diejenigen – auch den MitbürgerInnen und den Damen und Herren vor den Bild­schirmen wollen wir Transparenz bieten –, die sich fragen, was eine Anfrage ist: Eine Anfrage ist ein Instrument, mit dem wir Ministerinnen und Ministern zu ihren Tätig­keiten, zu ihren Themenfeldern Fragen stellen können und innerhalb von zwei Monaten eine Antwort bekommen. Darüber hinaus stellen Anfragen sowie deren Beantwortung eine wichtige Informationsquelle für die Öffentlichkeit dar – wieder Stichwort Trans­parenz –, nämlich über die Arbeit der Verwaltung. Deswegen ist das auch ein ganz


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wichtiges Werkzeug für Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bild­schir­men!

Im Februar, um noch einmal zurückzuspulen, habe ich die Anfrage zum Schulbesuch gestellt, und ich habe dann auch zeitgerecht Antwort bekommen. Was mich gewundert und gleichzeitig alarmiert hat, ist, dass Kanzler und Vizekanzler mir einfach keine Ant­worten, fast keine Antworten gegeben haben. Zum großen Teil lauten die Antworten, dass Sie sich dafür nicht zuständig fühlen. Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage: Als was oder wer, in welcher Funktion waren Sie dann an dieser Schule? – Sie waren doch in der Funktion als Vizekanzler oder Herr Sebastian Kurz als Kanzler an der Schule, also warum ich darauf keine Antworten bekommen habe, ist rätselhaft für mich. Insofern werden wichtige parlamentarische Kontrollinstrumente mit Füßen getreten, wenn Anfragen nicht beantwortet werden.

Dankenswerterweise hat sich Herr Nationalratspräsident Sobotka, wie man den Medien entnehmen konnte, diesbezüglich geäußert und vermerkt, dass ein Mitglied der Bundesregierung eine Begründung dafür abgeben muss, weshalb eine Anfragebeant­wortung nicht in seinen oder ihren Zuständigkeitsbereich fällt; eine Begründung, die ich zu dieser meiner Anfrage nicht bekommen habe. Vonseiten des Kanzlers Kurz bezie­hungsweise des Vizekanzlers Strache ist das, wie gesagt, nicht passiert.

Der Herr Nationalratspräsident hat auch darauf hingewiesen, dass dieses Kontroll­instru­ment ernst genommen werden muss, und das will ich an dieser Stelle noch ein­mal unterstreichen. Es muss ernst genommen werden, es ist ein wichtiges Instrument, und wenn es nicht ernst genommen wird, handelt es sich um eine klare Missachtung der parlamentarischen Kontrolle. Gerade bei Anfragen können Sie Ihre Verantwortung und Ihre Rechtfertigungspflichten gegenüber dem Parlament nicht einfach an den Bildungsminister abschieben, wie das aber bei dieser Anfrage passiert ist. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Einzelfall. Wir haben ja des Öfteren solche Diskus­sionen – und ich hoffe, dass wir diese nicht noch öfter haben werden. Wir werden se­hen.

Noch einmal zu diesem speziellen Fall: Zum einen geht es generell um die Beant­wortung, zum anderen möchte ich noch auf etwas anderes hinweisen. Sie haben eine Frage beantwortet, und in dieser Frage ging es um die Einverständniserklärung der Eltern zu Fotos und Videos von ihren Kindern, ob diese gemeinsam mit Regierungs­mitgliedern und VertreterInnen von Parteien abgelichtet werden können, ob dazu die Zustimmung der Eltern vorliegt. – Sie haben mit Ja geantwortet, und das entspricht nicht ganz der Wahrheit. Es hat mich sehr gewundert, dass Sie mit Ja geantwortet haben, und ich habe dann nachgefragt.

Wenn man sich jetzt dieses Foto ansieht (ein weiteres Poster in die Höhe haltend), sieht man die drei genannten Personen, die PolitikerInnen – eigentlich Politiker –, ge­meinsam mit einem Chor, mit einem Kinderchor. Sie können sich sicher erinnern, Herr Strache! Es war anscheinend so, dass die Eltern der Kinder aus der Klasse, die Sie besucht haben, davon gewusst haben. Es ist am Tag davor angefragt worden, man hat es ihnen gesagt. Die Eltern der Kinder aus dem Chor wussten nicht einmal, dass die­ses Event stattfinden wird, geschweige denn, dass nach einer Erlaubnis gefragt wor­den ist, geschweige denn, dass, was in diesem Fall ja so wichtig ist, nach einer Einver­ständniserklärung der Eltern gefragt worden ist. Das heißt, dieses Foto zeigt Kinder, die singen, und die Eltern wussten nicht einmal etwas davon, dass dieser Besuch stattfinden wird. (Ruf bei der FPÖ: Das stimmt ja nicht! Wo haben Sie das her?)

Gerade die Veröffentlichung von Kinderfotos, viele von Ihnen haben ja Kinder, muss mit hoher Sensibilität passieren – mit hoher Sensibilität! Besonders problematisch wird es, wenn Fotos für parteipolitische Zwecke genutzt werden, so wie es in diesem Fall


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passiert ist, beispielsweise im Video von Sebastian Kurz, wo man diesen Chor auch sieht, abgelichtet mit den politischen VertreterInnen.

Ich möchte noch einmal festhalten, es geht jetzt nicht per se darum, dass Schul­be­suche von PolitikerInnen verboten werden müssen, aber Schulbesuche von Regie­rungs­mitgliedern sozusagen im Rahmen einer Pressekonferenz, bei der es um parteipolitische Bildungspolitik geht, stehen, muss man sagen, in einem absoluten Widerspruch zum Schulrecht, wenn man sich das Rundschreiben aus dem Jahr 2008 ansieht, das by the way auch einmal upgedatet werden muss. 2008 wurde Facebook gegründet, das heißt, wir sind jetzt in einem anderen Zeitalter. Es wird darauf hinge­wiesen, dass man darauf achten muss, sachlich, pluralistisch und objektiv über Politik zu informieren, und dass durch Personen und Werbematerial keine Parteipolitik betrie­ben werden sollte. Ich stelle daher schon die Frage: Autogrammkarten? Kein Werbe­material?

Gerade in diesem Rundschreiben wird auch darauf hingewiesen, dass wir eine latente Werbewirkung haben. Das ist ganz wichtig, und das wissen Sie am besten, Herr Strache! Sie werden auf der Straße sicher wiedererkannt, Sie haben eine latente Wer­bewirkung.

Ich möchte jetzt, weil ich sehr wenig Antworten bekommen habe, an dieser Stelle fol­genden Antrag stellen:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

,Die Beantwortung 249/AB der Anfrage 257/J der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen durch den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird nicht zur Kenntnis genommen.‘“

*****

Das ist einmal Punkt eins.

Wissen Sie, ich bin in dieses Haus gekommen, um lösungsorientiert zu arbeiten. Ich habe mir echt erwartet, dass es hier mehr lösungsorientierte Ansätze gibt. Ich habe null Interesse, auf Ihrem Kopf herumzutrampeln, aber ich erwarte mir von Ihnen schon, dass Sie einen lösungsorientierten Zugang zu diesem Thema haben und, wenn wir schon vom neuen Stil sprechen, dass wir einen echten neuen Stil haben. Vor allem im digitalen Zeitalter müssen wir Eltern und Kinder informieren und sie stärken. Ich habe gemerkt, vor allem in den Gesprächen, die ich mit Eltern geführt habe, dass sie total ver­unsichert sind. Sie wissen nicht, wie sie mit solchen Situationen umgehen sollen, denn im digitalen Zeitalter bleiben die Fotos und Videos im Netz. In diesem Bewusst­sein müssen gerade wir in der Politik mit dieser Situation umgehen und die ent­sprechen­den Maßnahmen treffen. Es geht um den Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Kinder. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Den ersten Schritt hat Nationalratspräsident Sobotka schon gemacht, ich hoffe, dass es in Zukunft nicht mehr so einfach sein wird, unangenehmen Fragen von Abgeord­neten aus dem Weg zu gehen. Sollte jemand nicht zuständig sein, so wird eine Be­gründung auf jeden Fall helfen, das zu verstehen.

Zuletzt weise ich Sie darauf hin, dass Parteipolitik in der Schule nichts verloren hat. Eigentlich sollte das durch den entsprechenden Paragrafen im Schulunterrichtsgesetz und das dazugehörige Rundschreiben aus dem Jahr 2008 klar sein, offensichtlich gibt es aber in der Regierung einige Mitglieder, die sich das jetzt nicht so vor Augen geführt


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haben. Also bitte ich Sie, Herr Strache, und Herrn Kurz, Ihre Hausaufgaben sorgfältig zu machen, sonst muss ich Sie - -


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen jetzt zum Schlusssatz kom­men. – Bitte.


Abgeordnete Stephanie Cox, BA (fortsetzend): Mein Schlusssatz, und dieser Schluss­satz ist ganz wichtig: sonst muss ich Sie zur Tafel bitten und Sie als Strafaufgabe hundert Mal schreiben lassen: keine Regierungspropaganda an Schulen! (Beifall bei der Liste Pilz.)

17.38


Präsidentin Doris Bures: Der Antrag auf Nichtkenntnisnahme der schriftlichen Be­antwortung steht mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Vizekanzler Heinz-Christian Strache zu Wort gemeldet. – Herr Vize­kanzler, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. Bitte.


17.39.18

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem auch an die Schülerinnen und Schüler der HTL Steyr, die heute auf der Galerie zu Gast sind, ein recht herzliches Grüß Gott! (Allgemeiner Beifall.)

Frau Abgeordnete Cox, es ist selbstverständlich Ihr unbestrittenes Recht als Abge­ordnete des Hohen Hauses, Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung zu stel­len. Das Interpellationsrecht ist ein ganz wesentliches und wichtiges Recht. Ich habe das in meiner Zeit als Mandatar und Oppositionspolitiker im Hohen Haus auch sehr intensiv gelebt, und das ist auch wichtig. Man sollte aber als Abgeordneter schon auch wissen, an welchen zuständigen Minister man welche Anfrage stellt. Auch das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Da wäre es vielleicht doch gescheit, auf die Erfahrung von Peter Pilz zurückzugreifen und in diesem Punkt vielleicht doch Nachhilfe bei ihm zu nehmen.

Es wäre genauso nicht sinnvoll, wenn man der Landwirtschaftsministerin eine Anfrage zur Landesverteidigung schickt. In ihrer Bezeichnung steht zwar das Land drinnen, aber sonst hat sie mit der Materie wenig zu tun. Diesen Aspekt muss man natürlich schon, wenn es um das Interpellationsrecht geht, entsprechend berücksichtigen. Die­ses Recht erstreckt sich eben auf Vorgänge in der Verwaltung, die unter der Verant­wortung eines obersten Organs stattfinden. Nicht erfasst davon sind Vorgänge, die nicht unter die Verantwortung des obersten Organs fallen. Das ist im Gesetz klar geregelt, und deshalb haben Sie auch diese Antwort auf all die Fragen bekommen, wo ich keine Zuständigkeit habe. Auf die eine Frage konnte ich Ihnen eine Antwort geben, weil der zuständige Bildungsminister Professor Faßmann als der verantwortliche Minister mir und uns gegenüber sehr wohl bestätigt hat, dass es selbstverständlich eine Einverständniserklärung der Direktorin, aber auch der Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler gegeben hat.

Wir waren nicht als Parteipolitiker in dieser Schule, nein, wir waren als Regierungs­ver­treter in dieser Schule. Der Herr Bundeskanzler, der Herr Vizekanzler und der Herr Bildungsminister waren an dieser Schule nicht in parteipolitischer Funktion. Und das muss man halt auch einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Kolba.)

Diese Regierung hat einen wesentlichen bildungspolitischen Schritt im Interesse eines verbesserten Bildungssystems gesetzt, nämlich Deutschkenntnisse vor dem Schulein­tritt endlich sicherzustellen. Das mag Sie vielleicht nicht freuen, und Sie lehnen diese


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wichtige Regierungsentscheidung ab, aber das ist ein wesentlicher Beitrag dazu, dass wir den Schülerinnen und Schülern, bei denen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nicht vorhanden sind, rechtzeitig unter die Arme greifen können, damit sie dem Unter­richt folgen können, damit sie die Schule erfolgreich abschließen können und später dann auch eine Chance im täglichen Leben haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Genau dieser Bereich ist uns wichtig, klar, wie uns auch die Benotung wichtig ist. Die ist Ihnen weniger wichtig, ich weiß schon. Wichtig für uns ist, dass im bildungs­politi­schen Bereich endlich ein neuer Wind weht, das muss ich ganz offen sagen. Da können wir dann trefflich über die Inhalte streiten, aber bitte dann schon auf Basis von Sachinhalten und nicht auf Basis von falschen Unterstellungen.

Ich sage daher noch einmal: Ja, Parteipolitik hat an Schulen und bildungspolitischen Ein­richtungen nichts verloren. Da bin ich voll und ganz bei Ihnen, da unterstütze ich Sie voll und ganz. Aber wie gesagt: Wir waren auch nicht als Parteipolitiker vor Ort, son­dern als Regierungsvertreter.

Wenn man von parteipolitischen Agitationen spricht, dann möchte ich feststellen, es gibt diese an unseren Schulen. Das stimmt. Der ORF hat gestern wieder einmal in einem Beitrag, der sehr interessant war, bestätigt, dass das leider gang und gäbe ist. In der „ZIB 20“ gab es einen Bericht zum Handyverbot an Schulen, in dem auch eine Lehrerin gezeigt wurde, die mit einer Holzkiste Mobiltelefone eingesammelt hat. Und da war sehr deutlich sichtbar zu sehen, dass auf dieser Holzkiste ein Aufkleber der So­zialistischen Jugend angebracht war, grafisch angelehnt an ein Verbotsschild, mit einem durchgestrichenen Foto des Bundeskanzlers und meiner Wenigkeit. Diese Politpropaganda hat im Schulbereich wirklich nichts verloren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Bravo! Das ist unerhört, so etwas!)

Das ist sehr gut gestern in der „ZIB 20“ dokumentiert worden, und da sollten wir wirk­lich schauen, dass solche Sachen nicht stattfinden, keine Frage.

Ansonsten: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Anfragen auch an die zuständigen Ministerinnen und Minister zu richten sind, dann bekommen Sie auch Ihre ge­wünschten Antworten. (Abg. Scherak: Sie sind ja zuständig!) Wenn Sie das nicht tun, dann dürfen Sie diese auch nicht erwarten, das ist einfach so, und das muss man Ihnen halt auch einmal korrekt zurückgeben. So gesehen ist es wichtig, darauf hinzuweisen. Peter Pilz hätte diese Erfahrung, dem wäre das nicht passiert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Karl Nehammer. Ab jetzt beträgt die Redezeit 5 Minuten. – Bitte.


17.44.49

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Liebe Schülerinnen und Schüler und BesucherInnen auf der Galerie! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn man sich die Anfragebeantwortung des Bundesministers Faßmann, des zustän­digen Ressortministers, anschaut, dann stellt man fest, diese ist sehr ausführlich. (Abg. Cox: Um den geht es jetzt aber nicht! Ich habe den Herrn Strache vorgeladen! – Abg. Mölzer: „Vorgeladen“?! Wir sind ja nicht bei Gericht!) Sie ist über acht Seiten stark und gibt auch die notwendigen Antworten auf die Fragen, die ja zu Recht gestellt worden sind. Parlamentarische Anfragen sind wichtig, sind ein wichtiges Gut. Auf die von Ihnen vorgebrachten Vorhalte betreffend Zustimmung der Eltern gibt es auf Seite 5 auch eine klare Antwort, nämlich dass die Zustimmung eingeholt worden ist und sehr wohl erteilt


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war. (Abg. Cox: Das war nicht die Frage! – Abg. Kolba: Das ist falsch! – Abg. Mölzer: Auch von der Schule! Lesen Sie nach!)

Ich glaube vielmehr – das hat der Vizekanzler hier betont –, Schulbesuche sind ganz, ganz wichtig. Sie geben uns als Politikerinnen und Politiker, Verantwortungsträger und Verantwortungsträgerinnen die Chance, Schulprobleme auch rechtzeitig zu erkennen. Wie das der Vizekanzler schon ausgeführt hat, sind die Deutschförderklassen so eine Maßnahme, die aus einem intensiven Dialog mit den Lehrerinnen und Lehrern, auch mit betroffenen Schülerinnen und Schülern entstanden ist.

Ich möchte hier ein Beispiel anführen, weil man ja nicht nur theoretisch davon reden soll, welche Wirkung Deutschförderklassen haben können; deswegen gab es ja auch den Schulbesuch: In Wiener Neustadt haben wir einen Bürgermeister, den Klaus Schneeberger, der eine Stadt unter schwierigsten Umständen übernommen hat, sie war vorher sozialdemokratisch geführt. (Heiterkeit bei NEOS und Liste Pilz.) Da gibt es eine Volksschule mit einer Klasse, die mit über 90 Prozent Kindern besetzt ist, die nicht Deutsch als Umgangssprache sprechen. Und da kommt jetzt der wesentliche Unter­schied zwischen den Vorgängerregierungen und dieser neuen Regierung mit der neuen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei Österreichs zu tragen, nämlich dass man sich diese Probleme anschaut und sich ihrer annimmt.

Was hat Klaus Schneeberger gemacht? – Klaus Schneeberger, der Bürgermeister von Wiener Neustadt, ist hergegangen und hat eine Deutschförderklasse eingerichtet. (Abg. Noll: Bleiben Sie bei der Sache! – Abg. Mölzer: Die Sache ist keine Sache!) Und bereits nach drei Monaten haben die Kinder einen messbaren Fortschritt, nämlich 70 Pro­zent im Erwerb der Sprachkompetenz, vorweisen können. Nach nur drei Monaten! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das gibt diesen Kindern die Chance auf eine faire Bildung, auf echte Integration und Teilhabe am Schulunterricht. (Abg. Heinisch-Hosek: Es geht um Werbung in der Schule!) Und genau das war der Besuch - - (Abg. Kuntzl: Reden Sie zum Thema! Es geht um Werbung in der Schule!) – Frau Kollegin, vielen Dank! Besuche in der Schule sind wichtig. Ich habe hier (Kopien von Zeitungsberichten zeigend) einen vom Herrn Kern in der „Kronen Zeitung“ dokumentiert, oder auch hier in der „Heute“ mit einem vielleicht witzigen Bildtext: „SP-Minister und Schüler im Mathematik-Wettstreit. Bil­dungsministerin Hammerschmid und Infrastrukturminister Leichtfried besuchten ges­tern die 1B der NMS Geblergasse. Leichtfried verlor dort die Mathematik-Duelle am Tablet gegen die elf Jahre alten Schüler.“ – Das ist eine Zeitungsmeldung, nicht von mir. (Beifall und Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.)

Also man sieht – und das ist ja, glaube ich, das Wichtige –, wie wichtig Schulbesuche sind, aber auch, wie wichtig die Vorbereitung und die Nachbereitung der Lehrerinnen und Lehrer ist, wenn solche stattfinden. Und wir sind alle d’accord hier im Hohen Haus: Parteipolitische Werbung hat an Schulen nichts verloren. Aber wenn ich zu den Schülerinnen und Schülern von der HTL blicke – in dem Fall Schüler, soweit ich sehen kann –, die hier auf der Galerie sitzen, dann möchte ich euch von dieser Stelle aus sagen: Der Diskurs mit euch ist auch eine Zukunftsfrage und uns sehr wichtig. Daher: Danke für euren Besuch hier (Beifall bei ÖVP und FPÖ), weil der Parlamentarismus und die Demokratie genau auch von diesem Austausch leben.

Ja, Probleme sehen, Probleme erkennen, Probleme lösen – dafür steht die neue Volks­partei mit den Freiheitlichen, die österreichische Bundesregierung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rosenkranz: Waidmannsheil! Ein schöner Blatt­schuss!)

17.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte.



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17.49.39

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist Auftrag unserer Demokratie, dass Politikerinnen und Politiker auch an Schulen gehen, zum Beispiel im Rahmen von Podiumsdiskussionen und Workshops, um den jungen Men­schen näherzubringen, wie Politik funktioniert, Gesetze entstehen und Diskussionen geführt werden. Es ist unser aller Auftrag, nach außen zu gehen und zu vermitteln: fair, demokratisch, informativ und partizipativ, damit die Bürgerinnen und Bürger, auch künftige Wählerinnen und Wähler in diesem Falle, über die politische Vielfalt in der österreichischen Parteienlandschaft Bescheid wissen. Dabei ist es die persönliche und moralische Verpflichtung, unsere Tätigkeit nicht für eine Autoritätsposition oder zum persönlichen Vorteil zu missbrauchen, sondern zu vermitteln.

Ich glaube, im Zusammenhang mit diesem Schulbesuch ist es sehr problematisch, dass Autogrammkarten und Ähnliches verteilt worden sind. Das ist nicht nur prob­lematisch, es ist sogar verboten. Der Lokalaugenschein ist das eine, aber das Verteilen von Werbematerialien – und nichts anderes sind Autogrammkarten – ist das andere. (Abg. Gudenus: Sie machen nichts anderes seit Jahrzehnten! Das ist ja unfassbar! – Abg. Rosenkranz: Schämen Sie sich!) Anstatt eines medienwirksamen Fotoshootings wäre es vielleicht sinnvoller, sich der angemessenen Ausgestaltung und Finanzierung des österreichischen Schulsystems zu widmen und dieses nicht, wie zum Beispiel im Bereich der Ganztagsschule, auszuhungern. Und dass wir heute hier über eine nicht ausführliche Anfragebeantwortung diskutieren, ist leider auch nicht das erste Mal in der GP. Das muss auch einmal gesagt werden. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Warum ist diese Kurzdebatte wichtig und brisant? – Ich glaube, sie zeigt uns vor allem eines, und zwar die Brisanz und die Dringlichkeit des Themas politische Bildung. Es geht darum, Schülerinnen und Schülern, künftigen Wählerinnen und Wählern das Werkzeug mitzugeben, solche Besuche auch entsprechend reflektieren zu können, die Argumente unabhängig analysieren und sich eine eigene Meinung bilden zu können. Das betrifft aber nicht nur physische Besuche von Politikern, sondern auch die massive Präsenz von Politik und deren Vertreterinnen und Vertretern auf Social-Media-Kanälen, denn diese bieten eindeutig neue Möglichkeiten und Quasiwerbeflächen für Fake News und Co, und das dürfen wir nicht außer Acht lassen. Gerade deshalb ist es wichtig, das Thema politische Bildung vor den Vorhang zu holen, diesem Thema einen noch größe­ren Raum im Schulunterricht zu widmen, beispielsweise als eigenständiges, neutrales Schulfach in allen Schultypen, um Schülerinnen und Schülern, künftigen Wählerinnen und Wählern die bestmögliche Chance zu geben, sich auf ihre demokratische Pflicht vorzubereiten, und dies nicht nur beim ersten Mal, wo sie ihr Kreuzerl am Wahlzettel machen, sondern jedes Mal. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

17.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Wendelin Mölzer. – Bitte.


17.53.03

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Ge­schätz­tes Hohes Haus! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernseh­bild­schirmen! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das gilt, glaube ich, nicht nur im Schul- und Bildungsbereich, sondern das muss offensichtlich auch hier im Hohen Haus erwähnt werden, weil es offensichtlich ein paar Kolleginnen und Kollegen gibt, die das nicht so ganz können.

Frau Kollegin Cox! Sie haben drei Anfragen gestellt, Sie haben es eh schon kurz aus­geführt: eine an den Herrn Bundeskanzler, eine an den Herrn Vizekanzler und eine an


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den Herrn Bundesminister Faßmann. Sie haben dabei zum einen übersehen, dass das nicht in die Zuständigkeit von Bundeskanzler und Vizekanzler fällt. Darauf wird ganz klar verwiesen, darin sehe ich also keine unzulängliche Anfragebeantwortung, sondern vielmehr eine im Rahmen des Interpellationsrechts entsprechende Antwort.

Und Sie haben – das haben Sie ja weitestgehend verschwiegen – von Herrn Professor Faßmann eine fast zehnseitige Anfragebeantwortung bekommen, in der Ihr Gschich­terl­drucken in Ihrer Anfrage sehr ausführlich in alle Einzelteile zerlegt und eindeutig klar­gestellt wird, dass es sich dabei keineswegs um irgendwelche strafrechtliche oder sonst rechtlich relevante Geschichte handelt. Vielmehr handelt es sich – und da sind Sie offensichtlich erfolgreich in die Lehre von Kollegen Pilz gegangen – um reines Storytelling, Gschichterldrucken im Rahmen einer Anfrage, in der man strafbare Hand­lungen unterstellt, wo man sich aber hinter der Immunität versteckt, und das ist einfach nicht in Ordnung. Bundesminister Faßmann hat den Inhalt Ihrer Anfrage ohnehin entsprechend zerlegt.

Dass Sie dann justament eine Kurzdebatte zur Anfragebeantwortung des Vizekanzlers verlangen und nicht zu jener des Bundeskanzlers (Zwischenrufe bei der Liste Pilz – Ruf bei der SPÖ: Da ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass er kommt!), deutet noch mehr darauf hin, dass es Ihnen nicht um Aufklärung geht, sondern dass es Ihnen eigentlich nur um die Show hier herinnen geht, dass Sie da nur ein Gschichtl drucken und aus einer Fliege einen Elefanten machen wollen. Das ist einfach ungeheuerlich und in Wahrheit so offensichtlich, dass es schon wieder lächerlich ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber diese Kurzdebatte ist ein guter Anlass, um uns ein bisschen über Parteipolitik an Schulen zu unterhalten. Keine Frage, da sind wir uns alle einig: Parteipolitik, politische Indoktrinierung darf in Schulen nicht passieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.) Das geht insbesondere an meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Liste Pilz: Ihre Vorgängerpartei, Ihre geistigen Ziehväter, die Grünen, haben immer groß geglänzt, wenn es darum gegangen ist, Werbematerial vor Schulen ungeniert zu verteilen, haben immer geglänzt, wenn es darum gegangen ist, auch Lehrer und dergleichen für sich einzusetzen. Da sind wir bei solchen Beispielen, wie sie der Herr Vizekanzler schon gebracht hat, wo Lehrer – und das ist nicht ein Ein­zelfall, sondern das passiert vielfach – ungeniert parteipolitische Indoktrinierung in den Klassenzimmern vollführen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Da brauchen wir uns keine Gedanken darüber zu machen, wenn der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Bildungsminister dieser Republik eine Schule besuchen, um sich dort Beispiele aus der Praxis zu holen.

Frau Kollegin Cox! Ich kann mich gut an Ihre Antrittsrede erinnern, in der Sie gesagt haben, Sie sind trampend durch Österreich gereist, um sich Praxisbeispiele zu holen. Das ist wichtig, ich bin da völlig bei Ihnen. Ich kann das leider nicht mehr so inoffiziell machen, ich bin jetzt auch Nationalratsabgeordneter, ich muss ein Prozedere durch­laufen, um eine Schule besuchen zu können. Da mache ich mir überhaupt keine Sor­gen, dass irgendwo in irgendeiner Form eine parteipolitische Einflussnahme vonseiten meiner Person stattfindet, aber wenn ich mir Praxisbeispiele holen will, ist das gar nicht so einfach, und das ist auch gut so. Da brauchen wir aber jetzt nicht irgendwelche Gschichteln zu konstruieren, die so nicht stattgefunden haben.

Unterhalten wir uns aber über diese parteipolitische Indoktrinierung, überlegen wir uns, was zum Beispiel in der Lehrerausbildung passiert. Ich kenne aktuell einen Fall von der BH Salzburg, wo eine Lehrerfortbildungsveranstaltung zum Themenbereich politische Bildung stattgefunden hat. Da wird in Wahrheit schon bei den Vortragenden selektiert, um sicherzustellen, dass es gegen die FPÖ geht, aber auch gegen die ÖVP, da wird nur darauf geschaut, wie man ein möglichst negatives Bild vermitteln kann, schon den


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Lehrern, und das geht dann natürlich weiter in die Klassenzimmer. Darüber sollten wir uns unterhalten und nicht über solche konstruierten Geschichten! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Natürlich müssen wir uns auch Gedanken darüber machen, inwieweit die Präsenz von Politikern an Schulen ausgewogen passiert. Ich weiß aus der Vergangenheit, dass der ehemalige Kollege Julian Schmid zu, glaube ich, hunderten Schuldiskussionen einge­laden war, und ich habe mich immer gefragt: Wie geht das, woher hat er all die Ein­ladungen? Dann ist man draufgekommen, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt, wie Schulen damit zu verfahren haben. Auch das müssen wir angehen, dass es da eine Ausgewogenheit gibt und nicht eine Einflussnahme durch – in dem Fall – Lehrkräfte oder unter Umständen auch einzelne Schüler, um in die eine oder andere Richtung zu indoktrinieren. (Abg. Rosenkranz: Eher Lehrschwächlinge!) Das ist ein wichtiger Punkt, den werden wir uns anschauen, lassen Sie uns aber mit solchen Gschichteldruckereien – da sind Sie beim Herrn Kollegen Pilz offensichtlich erfolgreich in die Lehre gegangen – in Ruhe! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte.


17.57.45

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Vize­kanz­ler! Man kann jetzt inhaltlich lange darüber diskutieren, inwiefern Parteipolitik in der Schule etwas zu suchen hat – ich bin eigentlich der Meinung: nichts –, aber man kann auch sehr ernsthaft über die Frage, wie hier mit dem Interpellationsrecht umge­gangen wurde, diskutieren.

Herr Vizekanzler! Ich glaube nicht, dass die Kollegin Cox Nachhilfe von einem erfah­renen Abgeordneten braucht, um richtige Fragen zu stellen. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.) Aber wenn wir schon bei der Belehrungslogik sind, dann würde ich Ihnen vorschlagen, Sie suchen sich jemanden, der länger Minister war und der Ihnen erklärt, was denn Teil Ihrer Vollziehung ist und was nicht. Hier sind nämlich Fragen von Ihnen nicht beantwortet worden, die natürlich in Ihren Vollzugs­bereich fallen, und deswegen ist es auch richtig, dass wir das jetzt hier diskutieren. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt da diese alte Geschichte vom ehemaligen Nationalratspräsidenten Maleta, die mir Altbundespräsident Fischer einmal erzählt hat. Maleta hat gesagt: Es steht zwar in der Verfassung, die Abgeordneten dürfen Anfragen stellen, aber es steht nirgendwo drinnen, dass der Minister auch antworten muss. – So ähnlich ist es bei einigen Fra­gen, die hier an Sie gerichtet wurden. Ja, es sind Fragen enthalten, die nur den Bil­dungs­minister betreffen, das ist ganz eindeutig, aber wenn eine Frage lautet: „War dem Vizekanzler die Unzulässigkeit des Schulbesuches [...] bekannt?“, dann frage ich Sie: In welchen Vollziehungsbereich als den Ihren soll das sonst fallen? – Wir können ja nicht die Landwirtschaftsministerin fragen, ob sie weiß, ob Sie über die Unzulässigkeit Bescheid gewusst haben. (Beifall des Abg. Lindner.) Das können nur Sie sein, alles andere funktioniert denklogisch nicht.

„Hatte der Vizekanzler vor dem Besuch Kenntnis darüber, ob die Zustimmung der Schulleitung [...] eingeholt wurde [...]?“ – Ich kann nur Sie fragen, ob Sie Kenntnis von etwas hatten, das kann nur in Ihren Vollzugsbereich fallen. Ich kann weder den Kollegen Nehammer noch irgendwen anderen fragen, das sind schlichtweg Sie.

Über die Frage, ob anlässlich des Besuches Werbematerial verteilt wurde, kann man diskutieren, das betrifft dann alle, aber wenn Sie – nehmen wir einmal hypothetisch


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an – welches mitgehabt hätten, dann ist das auch Ihr Vollzugsbereich, weil ich annehme, dass Sie Ihr eigenes Werbematerial mitnehmen und nicht der Bundes­kanzler für Sie Ihre Autogrammkarten mitnimmt. Es ist also selbstverständlich Ihr Voll­zugsbereich in dem Zusammenhang. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Das Problem ist das, was wir jetzt schon länger, seitdem es die neue Regierung gibt, diskutiert haben, und zwar der Umgang mit dem Parlament. Wir haben das heute schon diskutiert, dass der Bundeskanzler zum wiederholten Male abwesend ist – wie gesagt, verfassungsrechtlich zulässig, aber es ist ein schlechter Stil. Wir hatten die Diskussion über die Gesetze, die das Finanzministerium irgendwie hinterrücks durch­schummeln wollte. Wir hatten ganz am Anfang der Legislaturperiode die Frage, ob es sinnvoll ist, dass eine Nationalratspräsidentin gar nicht weiß, ob sie Natio­nalrats­präsidentin sein oder dann doch lieber Ministerin werden will. Auch das hatten wir.

Herr Vizekanzler, Sie haben richtigerweise gesagt, Sie waren lange genug hier im Haus und Sie wissen natürlich, wozu solche Anfragen da sind: weil die parlamen­ta­rische Kontrolle wichtig ist. Sie wissen natürlich auch, dass es so, wie Sie hier geant­wortet haben – beziehungsweise wie hier für Sie geantwortet wurde; Sie schreiben ja die Anfragebeantwortungen nicht selbst, was auch gut ist, denn sonst würden Sie aus dem Beantworten von Anfragen wahrscheinlich nicht mehr herauskommen –, dass das so nicht in Ordnung ist.

Sie wissen, dass Teile, die hier nicht beantwortet wurden, natürlich Ihren Vollzie­hungs­bereich betreffen – zumindest Teile! Sie haben, wie gesagt, auf die Fragen, die ich ausgeführt habe, geantwortet, dass Sie das nicht betrifft. Natürlich betrifft Sie das! Da Sie das wissen – und davon bin ich überzeugt –: Reden Sie mit Ihrem Kabinett und sagen Sie den zuständigen Kabinettsmitarbeitern, die hier pauschal auf 20 Fragen, die Sie natürlich betreffen, zumindest in Teilen, geantwortet haben: „Diese Fragen betref­fen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereichs“, dass, wenn Sie sich irgendwohin begeben, das sehr wohl Ihren Zuständigkeitsbereich betrifft, dann könnten wir uns in Zukunft solche Debatten ersparen. (Abg. Neubauer: Nein! Das ist ja Unsinn!) – Kollege Neubauer weiß offensichtlich etwas anderes. Das heißt, wenn der Herr Vizekanzler irgendwohin fährt, frage ich in Zukunft beim Bundeskanzler nach – ich bin gespannt, ob der mir dann die Antwort gibt – oder vielleicht beim Landwirt­schafts­minister, oder ich frage bei Ihnen nach, Herr Kollege Neubauer. (Abg. Neubauer: Sie haben ... Beschluss!)

Ich glaube, das Interpellationsrecht ist klar: Wenn es um die Vollziehung des Vize­kanzlers geht, frage ich beim Herrn Vizekanzler nach – und das wären in diesem Zusammenhang sehr einfache Antworten gewesen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Gudenus: Und in China ist ein Fahrrad umgefallen!)

18.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.01.59

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Normalerweise gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder jemand will nicht oder er kann nicht. Herr Vizekanzler, ich fürchte, Sie sind der einzigartige Fall, der von unver­ständiger Bockigkeit ist. Sie sagen uns hier im Hohen Haus nämlich ganz selbst­verständlich – ich habe mitgeschrieben –, „wir waren als Regierungsvertreter in dieser Schule“.

Sind Sie als Regierungsvertreter privat unterwegs oder in Vollziehung der Gesetze? Da gibt es nichts anderes! – Ja, selbstverständlich ist das Ihr Vollzugsbereich, wenn Sie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 189

selbst von sich annehmen, dass Sie als Regierungsvertreter dort waren. (Beifall bei Liste Pilz, SPÖ und NEOS.)

Sie haben nicht Ihre Entourage, den Chauffeur, den Sicherheitsdienst und die ganze Propagandamaschinerie der Bundesregierung in Gang gesetzt, weil Sie für private Zwecke eine Schule besucht haben. (Abg. Schimanek: Na, na, na!) Natürlich haben Sie das in Vollziehung der Gesetze gemacht. (Abg. Lausch: ...! Das ist ja ein Wahn­sinn!)

Jetzt sagen Sie uns, der Herr Bildungsminister hätte ausführlich geantwortet. Er hat falsch geantwortet, und Sie können das auch wissen. (Ruf bei der FPÖ: Warum haben Sie dann nicht den Bildungsminister gefragt?)

Wenn Sie (in Richtung Vizekanzler Strache) in eine Schule fahren – jetzt zeige ich nochmals dieses schöne Bildchen (ein Bild in die Höhe haltend, das Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache inmitten von jungen Menschen zeigt, während sie Autogramme schreiben), weil es ja wirklich nicht nur illustrativ, sondern tatsächlich ein klassisches Beweismittel ist (Zwischenrufe bei der FPÖ) –, wenn Sie so viele Autogrammkarten in die Hand packen, wie Sie gerade fassen können, und sich den Kiddies als Michael-Jackson-Ersatz an den Hals werfen, was anderes ist das als eine Propagandaveranstaltung im parteipolitischen Sinne? (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Oder sind Ihnen diese Autogrammkarten von der Schule dort zur Verfügung gestellt worden? (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Wöginger.) – Wahrscheinlich.

Der eigentlich kritische Punkt, den Sie alle wohl auch nicht hören wollen, weil Sie da rechtlich einfach wirklich zu unbedarft sind – und das ist wirklich eine ernsthafte Sache –, ist folgender: Vom Herrn Bildungsminister wurde geantwortet, es wäre eine Zustimmung für die Filmaufnahmen vorgelegen – als ob das nach § 78 Urheber­rechtsgesetz von irgendeiner Relevanz gewesen wäre!

Diese (neuerlich zuvor erwähntes Bild in die Höhe haltend) Bilder – Kollegin Cox ist ein freundlicher Mensch, ich bleibe da nicht mehr freundlich – stammen von der BKA-Homepage. Kein Mensch – kein Regierungsvertreter und kein Mitglied Ihres Kabi­netts – hat die zuständigen Eltern gefragt, ob die Bilder auf diese Art genutzt werden dürfen. Das ist ein ganz klarer Verstoß gegen § 78 Urheberrechtsgesetz, und diese Regierung kümmert sich einen feuchten Kehricht darum, und das ist ein Skandal, Herr Vizekanzler! (Beifall bei Liste Pilz, SPÖ und NEOS. – Ruf bei der FPÖ: Skandal­aufdecker Noll! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

18.05

18.05.00


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gelangen nun zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Antrag der Frau Abgeordneten Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen ab, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für die Nichtkenntnisnahme aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt. (Ruf bei der SPÖ: Klarer Rechts­bruch!)

18.05.36Fortsetzung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Damit nehme ich die Verhandlungen zu den Tagesord­nungs­punkten 6 und 7 wieder auf.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 190

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Rädler: Von der Fraktion der Beliebigen und Käuflichen!)


18.05.51

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Prä­sidentin des Rechnungshofes! Vom parteipolitischen gegenseitigen Abwatschen wie­der zurück zu den Rechnungshofberichten: Es ging um den Bericht zur Mindest­sicherung, und da möchte ich ein wenig zurückblenden, was wir zum Thema Mindest­sicherung in den letzten Jahren erlebt haben.

2010 wurde sie eingeführt, und Rudi Hundstorfer hat damals gesagt, man rechnet mit 13 000 dauerhaften Beziehern. Die Geschichte hat sehr schnell gezeigt, dass man mit der Zahl nirgends hinkommt, und bereits 2012 hat die Volkshilfe Konstruktionsfehler bei der Mindestsicherung festgestellt. Sie hat schon damals konstatiert, dass die Har­monisierung der Landesbestimmungen überhaupt nicht funktioniert hat, dass jedes Bundesland seinen eigenen Pflanz pflegt und dass der Wohnort entscheidend dafür ist, welche Lebenssituation man hat.

Das hat sich aber alles über Jahre hinweg so weitergezogen, bis Wifo-Chef Badelt, der nicht gerade dafür bekannt ist, dass er um sich schlägt, im November 2016 „politisches Versagen“ bei der Mindestsicherung festgestellt hat.

Im März 2018 hat dann der Verfassungsgerichtshof die Regelungen des Landes Niederösterreich betreffend die Mindestsicherung aufgehoben.

Im Juli 2017 kam der Bericht, den wir jetzt erst diskutieren, und in dem Bericht steht unter anderem, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Möglichkeit, als Grundsatz­gesetzgeber einheitliche beziehungsweise harmonisierte Vorgaben im Bereich der Min­destsicherung festzulegen, bisher nicht wahrgenommen hat. Der Bund könnte etwas tun und tut es nicht.

Im Regierungsübereinkommen findet sich dieses Vorhaben auf Seite 118, also seien wir einmal optimistisch, dass da etwas kommt, nämlich ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Artikel 12 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz. Mit diesem Grundsatzgesetz hätte der Bund auch die Möglichkeit, bei der Mindestsicherung verstärkt in Richtung Sachleistungen zu gehen, weg von den Geldleistungen. Man hätte die Möglichkeit, die Länder ein bisschen an die Kandare zu nehmen und ein einheitlicheres System zu schaffen.

Das ist auch etwas, das Minister Blümel noch gefordert hat, als er Stadtrat in Wien war, nur hat sich die Regierung bis jetzt dadurch ausgezeichnet, dass viel angekündigt wurde und die meisten Ankündigungen in einer Form erfolgt sind, dass danach die politische Debatte in der Öffentlichkeit alle Vorhaben zerlegt hat, weil es von der Zugangsweise her vielleicht auch nicht immer ganz ideal gelaufen ist.

Alle sind sich einig, dass es diese einheitliche Mindestsicherung in Österreich braucht. Warten wir nicht länger zu! Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend bundesweit einheitlicher Mindest­siche­rung“

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 191

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien (Reihe BUND 2017/32), insbesondere hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen Regelung, dem Ausbau von Sachleistungen und mehr Fokus auf Arbeitsanreize, schnellstmöglich umzusetzen.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend bundesweit einheit­licher Mindestsicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien - Reihe BUND 2017/32 (III-32/74 d.B.) - TOP 6

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde im Jahr 2010 in Österreich eingeführt und ist seither in neun Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der Rechnungshof hat hierzu im vorliegenden Bericht (Reihe Bund 2017/32) zahlreiche Feststellungen und Empfehlungen getroffen, um die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien effizienter zu gestalten, sowie generelle Verbesserungsvorschläge für die Mindestsicherung vor­gebracht. Zentral ist dabei eine grundlegende Vereinheitlichung der derzeit unter­schiedlichen Landesgesetze in Österreich. Konkreter Kritikpunkt ist, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Möglichkeit als Grundsatzgesetzgeber nicht wahrnimmt, einheitliche beziehungsweise harmonisierte Vorgaben im Bereich der Mindestsiche­rung festzulegen. Im Regierungsprogramm der Bundesregierung wird unter anderem eine Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatz­gesetz gefordert, dessen Ziel es ist, Armut zu bekämpfen. Auch ein Umbau der Min­destsicherung hin zu mehr Arbeitsanreizen und ein Ausbau von Sachleistungen ist darin enthalten. Da hinsichtlich der geforderten Maßnahmen offenbar ein breiter Kon­sens besteht, wäre eine rasche Umsetzung der Empfehlung besonders wünschens­wert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien (Reihe BUND 2017/32), insbesondere hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen Regelung, dem Ausbau von Sachleistungen und mehr Fokus auf Arbeitsanreize, schnellstmöglich umzusetzen "

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 192

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber zu Wort. – Bitte.


18.09.34

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Der derzeitige Diskurs über die Mindestsiche­rung wird, wie das bei vielen anderen Themen auch der Fall ist, hauptsächlich dahin gehend geführt, dass sich Landeshauptleute und Mitglieder der Bundesregierung gegenseitig ausrichten, in welche Richtung es gehen soll, und am Ende des Tages natürlich auch ausrichten, wer dafür zahlen muss. Diese Debatte geht aber am eigentlichen Fokus, nämlich am Problem selbst, vorbei. (Abg. Wurm: Dass wir zu viele haben, Frau Kollegin! Wir haben zu viele!) Deshalb diskutieren wir heute den Rech­nungshofbericht, der uns hier ja hoffentlich ein Stück weiterhelfen wird.

In erster Linie muss und soll es nämlich darum gehen, eine soziale, faire und ver­fassungsrechtlich haltbare Lösung zu schaffen, die den Menschen, die in gewissen Lebenslagen und Notlagen Unterstützung brauchen, auch entsprechend helfen kann. Also, werte Regierungsmitglieder – das würde ich sagen, aber es ist niemand hier –, werte Regierungsfraktionen, bitte richten Sie Ihren Mitgliedern in der Bundesregierung aus, sich endlich auf den Hosenboden zu setzen und auch entsprechende Regelungen auszuarbeiten, die Menschen in Notlagen helfen: Bundesweit einheitlich und sozial gerecht sollen sie eine faire Lösung bringen, die wirklich allen zugutekommt, wenn sie Hilfe brauchen. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Es ist der falsche Zeitpunkt, hier Machtspielchen zwischen einzelnen Landeshaupt­leuten und Landesregelungen zu spielen. Wir sehen, dass es in die falsche Richtung geht, was den Jugendschutz betrifft – da steigen wieder einzelne Bundesländer aus. Das darf es bei der Mindestsicherung nicht geben! Das muss eine Mindestgrenze sein, das muss eine Untergrenze sein, wirklich das letzte Netz, das einen am Ende auffängt, wenn es wirklich nicht mehr anders geht.

Es wird sich somit in den nächsten Wochen auch zeigen, wie die Rolle von Sebastian Kurz als Bundeskanzler im Rahmen der Erstellung dieser Mindestsicherung sein wird: Ist er dieser große Führer der neuen türkisen Partei, der es schaffen wird, eine bun­desweite Regelung zu erreichen, oder ist er doch eine Marionette, die an den schwar­zen Seilen der Landesfürsten hängt, die immer straffer gezogen werden? – Na ja, die Flucht ins Ausland möge hier vielleicht ein Indiz sein. (Abg. Hörl: Hallo, hallo!)

Als Hilfestellung gibt es jedoch den aktuellen Rechnungshofbericht, der vorliegt und entsprechende Empfehlungen abgibt. Dieser empfiehlt beispielsweise, ich zitiere, „in die Überlegungen zur Weiterentwicklung und Reform der Mindestsicherung vor allem auch Aspekte der Verwaltungsvereinfachung und Transparenz der Mindestsicherung ein­zubeziehen“. – Wir reden von Verwaltungsvereinfachung und Transparenz, und dafür sind wir auf alle Fälle zu haben. Wir werden uns den Vorschlag natürlich dahin gehend ansehen, ob er für die Betreffenden am Ende des Tages sozial gerecht ge­staffelt und ausgestaltet ist, aber eine harmonisierte bundesweite Mindestsicherung ist genau die richtige Richtung. Es kann nicht sein, dass wir da neun unterschiedliche, teure Länderlösungen und einen Verwaltungsdschungel haben. Es muss hier gespart werden und nicht auf dem Rücken der Menschen!

Verlassen Sie endlich den Weg der unsäglichen Neiddebatten, möchte ich hier eben­falls anfügen, denn jene, die auf die Hilfe des Staates angewiesen sind, sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Bei der Umsetzung muss der Mensch, das heißt die soziale Komponente, im Mittelpunkt stehen, denn ohne Sozialleistungen, und das ist vielleicht für viele eine neue Zahl, würden 38 Prozent aller Kinder in diesem Land von Armut gefährdet sein. Ohne Sozialleistungen würden 38 Prozent aller Kinder an


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der Armutsgrenze leben und damit von Armut gefährdet sein! Das dürfen wir nicht zulassen, und deshalb ist es essenziell, dass die Mindestsicherung bundesweit ein­heitlich und gerecht geregelt wird. Sie ist ein Grundpfeiler, und daher habe ich die Bitte: Es muss in diese Richtung einfach etwas weitergehen!

89 Prozent der BezieherInnen erhalten weniger als 1 000 Euro. Fast 90 Prozent der Leute erhalten weniger als 1 000 Euro, und das nur kurzfristig über gewisse Monate hinweg. 3 Prozent erhalten mehr als 1 500 Euro. Was soll also diese Neiddebatte? Was soll diese Deckelungsdebatte? Was soll diese Obergrenzendebatte? – Die ist hier nicht angebracht! Wir müssen ein soziales Netz schaffen, eben eine mindeste Ab­siche­rung.

Sie lenken mit dieser Neiddebatte ständig von den wirklichen Problemen ab. Sie deuten auf eine Minderheit und lenken davon ab (Abg. Wurm: Falsch! Falsch, Frau Kollegin!), dass Kinder und Alleinerziehende in Österreich an der Armutsgrenze leben. Das machen Sie nachhaltig, darin sind Sie wirklich gut. Niemand bezieht Mindestsiche­rung aus Jux und Tollerei, aber Armut sollte in unserem Land keinen Platz haben. Ich bitte Sie daher: Gehen wir gemeinsam diesen Schritt, vereinheitlichen wir diese Regelung und schaffen wir eine sozial gerechte mindeste Absicherung für Menschen in Notlagen in unserem Land! – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

18.14


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Smodics-Neumann gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.


18.14.39

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin Bures! Sehr geehrte Frau Präsidentin Kraker! Hohes Haus! Liebe Besucher auf der Galerie und liebe Zuseher zu Hause! Ich darf Sie kurz aus der Thematik der Mindest­sicherung in die Thematik der Invaliditätspension entführen. Die Invaliditätspension Neu beziehungsweise das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 löste die befristete Invali­ditätspension ab, mit der Zielsetzung der Anhebung des tatsächlichen Pensions­antrittsalters und einer nachhaltigen Finanzierung unseres Pensionssystems durch die Hebung eines Einsparungspotenzials von knapp 650 Millionen Euro.

2015 bewertete die OECD mittels einer Studie die Reform als vielversprechend, allerdings hänge der Erfolg von der Implementierung ab. Was heißt das? – Das Was ist gut und das Wie bringt sozusagen die Ergebnisse, und jetzt hat der Rechnungshof die ersten Ergebnisse dankenswerterweise einmal evaluiert.

Statt einer Einsparung bis zum Ende dieses Jahres ist ein Mehraufwand von circa 100 bis 200 Millionen Euro zu erwarten. Die Zahlen der beruflichen Rehabilitation, also der Möglichkeit, nachdem man langfristig krank gewesen ist, wieder zu gesunden und in seinen Beruf zurückzukehren oder einen anderen Beruf zu ergreifen, lagen weit unter den Erwartungen, und die Rahmenbedingungen und die Auszahlungsmodalitäten für die Betroffenen wurden seitens des Rechnungshofes als unzweckmäßig und nicht sachgerecht bezeichnet.

Zum Teil wurden die Empfehlungen des Rechnungshofes schon angegangen, zum Beispiel was die besseren Abstimmungen zwischen den betroffenen beziehungsweise zuständigen Stellen betrifft. Eine Problematik ist aber nach wie vor immer noch evident, nämlich dass es eine relativ hohe Anzahl an psychischen Erkrankungen in Kombi­nation mit der Tatsache gibt, dass die Versorgung der Betroffenen zum überwiegenden Teil durch Allgemeinmediziner und nicht durch Fachärzte erfolgte. Da braucht es also tatsächlich eine weitere Überarbeitung im Sinne des Systems und vor allem im Sinne


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 194

der Betroffenen, damit wieder mehr Menschen nach einer Erkrankung ins Berufsleben zurückkommen können – auch das ist eine Frage der Menschenwürde.

Es ist sehr schade, dass das damals zuständige Ministerium unter Ihrer Führung, sehr geehrte Sozialdemokratie, das Was zwar erfüllt, beim Wie aber noch sehr viel Luft nach oben gelassen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.17


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Knes. – Bitte.


18.17.43

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Rechnungshofprä­sidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es jetzt genau gehört, das Wie wird kritisiert. – Wenn man hergeht und einfach den Rechnungshofbericht her­nimmt, dann stimmt diese Aussage – es ist eine politische Aussage –, aber wenn man mit den Menschen spricht und mit den Menschen durch das Arbeitsleben geht, dann stimmt diese Aussage schon überhaupt nicht mehr. Es wird gesagt, man tritt die Pen­sionisten mit Füßen. Wenn man die Invaliditätspension abschafft und ein sogenanntes Rehab-Geld einführt, dann ist das ein richtiger Schritt. Auch wir als Sozialdemokraten sagen, dass eine Rehabilitation, die einen zurück ins Arbeitsleben bringt, zehnmal wertvoller ist, als früher in Pension zu gehen. Da sind wir uns einig. (Beifall bei der SPÖ.)

Wo wir uns auch einig sind, ist, jenen Menschen, die erkrankt sind, Unterstützung zu gewähren, wenn sie im Betrieb wirklich nicht mehr arbeiten können, auch mit der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Und da sieht man von der ÖVP gar nichts mehr. Ich komme aus einem Riesenkonzern, und dort gehen wir diesbezüglich federführend mit einem wirklich tollen Pilotprojekt voran, aber in keinem einzigen Betrieb der ÖVP finde ich eine betriebliche Gesundheitsvorsorge, und zwar genau in diesen Bereichen: der Rehabilitation und vor allem beim Rückkehrrecht für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach einer schweren Krankheit wieder gesund geworden sind. Da hört man von der ÖVP nichts, und dann stellen Sie sich hier heraus und reden vom Wie.

Auch der nächste Punkt ist interessant, auch er wurde von dieser Regierung abge­schafft: das Bonus-Malus-System, das sehr wohl zu einer Verbesserung der Situation beigetragen hat. Und last, but not least: die Abschaffung der Aktion 20 000. Sie treten diesen Personen wirklich in den Hintern, im wahrsten Sinne des Wortes, ohne - -


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich würde Sie bitten, sich in Ihrer Aus­drucksweise zu mäßigen. – Bitte.


Abgeordneter Wolfgang Knes (fortsetzend): Ich nehme den Ausdruck zurück, aber Sie tun das, ohne daran zu denken, dass das mittlerweile über 100 000 Menschen hier in Österreich betrifft.

Liebe ÖVP, wo seid ihr denn? – Die großen Glocken läuten, aber nichts für die Men­schen tun; und von der FPÖ bin ich ohnedies enttäuscht. (Beifall bei der SPÖ.) Jahre­lang sitzen Sie hier, jahrelang vertreten Sie den „kleinen Mann“ – unter Anführungs­zeichen –, und wenn es drauf ankommt, bei den Gesetzen, sind Sie der Steigbügelhalter der ÖVP. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wurm: Na, bitte!)

18.20


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte.



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18.20.14

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. Ein Paradebeispiel dafür ist die Invaliditätspension Neu, meine beiden Vor­redner haben auch gerade darüber gesprochen.

Niemand wird bestreiten, dass es ein absolut begrüßenswertes Ziel ist, wenn Men­schen länger gesund bleiben, länger arbeiten können und erst spät, wenn sie das Alter dazu erreichen, in Pension gehen. Daher war es eine gute Sache, die Invaliditäts­pen­sion Neu zu schaffen. Das war auch mit ganz großen Erwartungen verknüpft – meine Vorrednerin hat es gesagt –: Einsparungen in Höhe von 500 bis 600 Millionen Euro bis 2018, also in vier Jahren; gekostet hat es aber zwischen 100 und 200 Millionen Euro mehr.

Wie ist es dazu gekommen? – Der Rechnungshof listet die Mängel penibel auf. Es liegt ja auch auf der Hand, dass es zu diesen Einsparungen nicht kommen kann, wenn die Leistungen, die jetzt erbracht werden, aufgrund des Rehabilitationsgeldes höher sind und wenn auch während dieser Zeit Pensionsbeiträge gezahlt werden, die letztlich zu einer höheren Pension führen. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Warum hat die gesundheitliche Rehabilitation nicht so geklappt, wie sie hätte klappen sollen? – Es gab weder eine klare Zielvereinbarung noch eine Ge­samtverantwortung.

Und schließlich: Warum hat die berufliche Rehabilitation nicht geklappt? – Weil wir einen sehr strengen Berufsschutz haben, das hat man nicht mitbedacht, und die Aus­bildungszeit regelmäßig zwei oder jedenfalls drei Jahre und nicht nur ein Jahr dauert.

Das sind offenkundige Mängel, die dieses Invaliditätsgesetz Neu hat, und daher wäre es dringend notwendig, diese Mängel zu beheben, denn das Ziel ist nach wie vor absolut begrüßenswert.

Viel sinnvoller – und das müsste noch dazukommen – ist es aber natürlich, vorzu­beu­gen, zu schauen, dass die Menschen länger gesund bleiben, dass Maßnahmen in den Betrieben getroffen werden, dass die Menschen ihre Gesundheit erhalten, denn wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist – bildlich gesprochen –, also jemand schon nicht mehr arbeiten kann, dann ist es wesentlich aufwendiger und wesentlich schwie­riger, ihn wieder zurück in die Beschäftigung zu bringen. Es ist daher absolut notwen­dig, da etwas zu tun, und die Regierung hat das ja auch in ihrem Regierungspro­gramm. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „RH-Empfeh­lungen (Bund 2017/33) zu ,Invaliditätspensionen Neu‘ umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch die ‚Invaliditätspension Neu‘ gemäß den RH-Emp­feh­lungen aus dem Bericht 2017/33 künftig ihre volle Wirkung und einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems leistet.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

18.23


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 196

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend RH-Empfehlungen (Bund 2017/33) zu "Invaliditätspensionen Neu" umsetzen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/33 - TOP 7

Seit 2014 gilt in Österreich die „Invaliditätspension Neu“. Die „Invaliditätspension Neu“ sollte das Budget 2014 bis 2018 um rund 648,62 Mio Euro entlasten, bereits 2015 sollten etwa 4.000 Personen in medizinischer Rehabilitation und rund 2.500 in beruf­licher Rehabilitation betreut werden. Wie der RH-Bericht zur „Invaliditätspension Neu“ nun aber feststellte, waren im Jahr 2015 fast 19.000 Personen im Rehabilitationsgeld und weniger als 200 Personen in beruflicher Rehabilitation. Nach einer Hochrechnung des Rechnungshofs verursachen die etwas höhere Geldleistung und der zusätzliche Betreuungsaufwand statt der erwarteten Einsparungen bis 2018 einen Mehraufwand von rd. 100 Mio bis 200 Mio Euro.

Als wenig sachgerecht erweist sich auch die Methode, wie das Reha-Geld berechnet wird. Anstatt einen längeren Durchrechnungszeitraum zugrunde zu legen, wird das Einkommen des letzten Monats herangezogen. Das kann zu Ereignissen führen, die stark vom Zufall abhängen.

Zudem stellte der Rechnungshof fest, dass es keine klaren Zielvorgaben, keine genaue Zielgruppen-Definition und kein funktionierendes Case-Management gibt. Alles in allem werden dadurch die angestrebten Wirkungen nicht erreicht, und es wird auch kein nachhaltiger Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems geleistet.

Die "neue" Regierung hat die Probleme der Invaliditätspension erkannt und deshalb im Regierungsprogramm folgendes Ziel definiert:

"Reform der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension..."

Das Ziel des Regierungsprogramms muss nur noch umgesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch die "Invaliditätspension Neu" gemäß den RH-Empfehlungen aus dem Bericht 2017/33 künftig ihre volle Wirkung und einen nach­haltigen Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems leistet."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 197

18.24.04

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungs­hofes! Hohes Haus! Werte Kollegen! Wir diskutieren heute den Rechnungshof­bericht zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien. Das ist der zweite Bericht des Rechnungshofes zum Thema Mindestsicherung, der erste hat sich auf die Min­destsicherung in Vorarlberg und Tirol bezogen, den hatten wir vor zwei Jahren zur Diskussion. Bereits damals war klar, dass mit der Mindestsicherung in Österreich seit Jahren sehr vieles schiefläuft. Wir als FPÖ und ich persönlich seit 2013 stehen hier und versuchen, die Kollegen darauf aufmerksam zu machen, dass in diesem Bereich ganz, ganz dringend eine Reform notwendig ist.

Schaut man sich die Zahlen des Rechnungshofberichtes über Wien an – Wien ist ein exemplarisches Beispiel dafür, wie schlecht man Sozialpolitik betreiben kann –, dann geht eines ganz klar daraus hervor: Abgesehen davon, dass vollkommenes Chaos in Wien herrscht, was die Mindestsicherung betrifft, also verschwundene Akten, keine Kon­trollen, hat sich der Finanzbedarf über die letzten fünf Jahre, und der Bericht be­zieht sich auf die Periode 2010 bis 2015, auf knapp 700 Millionen Euro nahezu verdoppelt. Die Prognose des Rechnungshofes geht bereits für 2020/22 in Richtung 1,5 Milliarden Euro. Wir reden hier bitte nur von der Stadt Wien! Das sagt der Rech­nungshofbericht!

Wien ist deshalb ein exemplarisches Beispiel, weil man sich, wenn man bedenkt, dass sich die Hälfte der Mindestsicherungsbezieher von Österreich in Wien aufhält, anhand der Wiener Zahlen auch sehr gut die aktuelle Entwicklung anschauen kann – und die kam natürlich mit Ansage. Es ist seit vielen, vielen Jahren klar, wohin die Reise geht, und es war auch immer klar, wo unsere Hauptkritik ansetzt. Es geht nicht darum, öster­reichischen Staatsbürgern, die in eine Notsituation kommen, die Mindestsicherung zu kürzen, nicht auszuzahlen oder sonst etwas. Wir haben immer gesagt: Für Öster­reicher muss dieses Netz da sein! Die Zahlen zeigen aber in Wien ganz klar: Die Mindest­sicherung ist zu einem Missbrauchsfall für die ganze Welt geworden. (Zwi­schenruf der Abg. Greiner.)

Ich sage Ihnen die aktuellen Zahlen aus Wien: Es gibt mittlerweile – zu meiner Ver­wunderung – erstmalig einen aktuellen Quartalsbericht aus Wien, zum 1. Quartal 2018. In den vergangenen Jahren war es mit den roten Sozialministern kaum möglich, dazu aktuelle Zahlen zu haben, jetzt geht das plötzlich (das besagte Schriftstück mit der Aufschrift „Mindestsicherung in Wien auf einen Blick – 1. Quartalsbericht 2018“ in die Höhe haltend): die aktuellen Zahlen zur Mindestsicherung in Wien. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich sage Ihnen, dass 2017 die Zahl der Mindestsicherungsbezieher in Wien 193 591 Personen betrug – mehr als 193 000 in Wien (Abg. Neubauer: Das ist die gesamte Stadt Linz! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), diese Zahl muss man sich einmal vorstellen! –, und ich sage noch dazu, dass in Wien bereits 2017 54 Prozent der Mindestsicherungsbezieher keine Österreicher waren. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Soll ich Ihnen die aktuelle Zahl der Asylberechtigten in Wien, die Min­destsicherung beziehen, sagen? Wissen Sie, wie viele Asylberechtigte in Wien – aktuell im März 2018 – Mindestsicherung beziehen? Wissen Sie, wie viele? – 54 000 Asyl­berechtigte beziehen in Wien Mindestsicherung, und diese Zahl steigt selbstver­ständlich von Monat zu Monat. (Zwischenrufe der Abgeordneten Duzdar und Greiner.)

Ich sage Ihnen auch noch eine andere Entwicklung: Die Zahl der österreichischen Min­destsicherungsbezieher sinkt sogar in Wien. Und wissen Sie, warum? – Weil sich die Österreicher genau dieser Situation stellen, sich am Arbeitsmarkt einen Job suchen und wieder in die Berufstätigkeit gehen. Alle anderen bleiben in der Hängematte hän­gen, die 54 000, und die müssen wir alle mit Milliardenbeträgen erhalten. (Zwischenruf der Abg. Yılmaz.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 198

Genau aus diesem Grund werden wir als Bundesregierung in diesem Bereich der Mindestsicherung österreichweit ein neues System einführen, und Sie können mir glauben, das wird für Österreicher gerechter werden, und für alle anderen wird und muss es strenger werden. – Das ist unsere Position. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Abschluss noch eine Geschichte, weil es aktuell Thema ist: Wir haben in der Landwirtschaft Probleme, Erntehelfer zu bekommen. Speziell bei mir im Bundesland Tirol ist das ein aktuelles Thema, die ÖVP bemüht sich, eine Regelung zu finden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Jetzt darf ich aber schon einmal fragen: Wir haben in Österreich über 100 000 Asylberechtigte in der Mindestsicherung, und wir schaffen es nicht, zumindest 1 000, 1 Prozent davon, auf die Felder zu bekommen, um in zwei Mo­na­ten die Ernte einzubringen!? (Zwischenruf des Abg. Keck.) Das ist eine Bankrott­erklärung, die wir vor allem der Sozialdemokratie und den Grünen zu verdanken haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

18.29


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Rechnungshofpräsidentin Dr.in Margit Kraker zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.


18.29.42

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Debatte stehen die beiden Berichte Bedarfs­orientierte Mindestsicherung in Wien und Invaliditätspension Neu, die der Rechnungs­hof im Juli 2017 veröffentlicht hat.

Was die Mindestsicherung in Wien betrifft, so war das tatsächlich der zweite Bericht zur Mindestsicherung; der erste betraf die Länder Vorarlberg und Tirol im Jahr 2013 und der zweite die Mindestsicherung in Wien im Jahr 2016.

Wir haben darin festgestellt, dass die Mindestsicherungsausgaben der Stadt Wien auf­grund der Entwicklung der Fallzahlen und der Ausgabenzahlen sehr stark gestiegen sind. Die Ausgaben sind von rund 360 Millionen Euro im Jahr 2011 auf rund 660 Mil­lionen Euro im Jahr 2016 gestiegen. Ursächlich dafür war der rund 71 Prozent starke Anstieg bei den Mindestsicherungsbeziehenden im arbeitsfähigen Alter von 20 bis 59 Jahren, bei nichtösterreichischen MindestsicherungsbezieherInnen, bei mindest­siche­rungsbeziehenden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, bei Bezieherinnen und Beziehern mit ganzjähriger Unterstützung und vor allem bei den unter 25-Jährigen.

Ich halte fest, dass es sehr positiv ist, dass die Stadt Wien unmittelbar auf dieses Prüfungsergebnis reagiert hat. Es gab bereits im März 2017 das Projekt „MA 40 neu“, und es wurde eine Taskforce eingerichtet. Es gab auch eine Novelle zum Wiener Min­destsicherungsgesetz, welche im Februar 2018 in Kraft getreten ist. Darin wurde eine Reihe von Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt. Das betraf das Thema der Ziele der Mindestsicherung, die Empfehlungen für gegensteuernde Maßnahmen in den Bereichen Integration, Bildung, Beschäftigungsanreize sowie die Berücksichtigung ruhender AMS-Ansprüche als Einkommen. Das Thema ist, dass Mindestsicherung an sich ein Symptom ist, aber nicht eine Ursachenbekämpfung, und daran muss man arbeiten. Worauf verzichtet wurde, waren generelle Kürzungen.

Was wir bei der Gesetzesbegutachtung zur Wiener Mindestsicherungsnovelle kritisiert haben, war, dass eine neue Prognose gefehlt hat, neue Schätzungen über die Ent­wicklung der Zahlen, denn die Zahlen, die im Rechnungshofbericht aufgrund der Anga­ben der Stadt Wien angegeben wurden, wurden dann von der Stadt Wien zurückge­nommen, und es gibt keine neue Schätzung. Wir glauben natürlich, dass Prognosen notwendig sind, damit man auch weiß, welcher Finanzierungsbedarf besteht und womit man eigentlich rechnen muss.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 199

Die zentrale Empfehlung in diesem Rechnungshofbericht ist die Harmonisierung der Mindestsicherung durch die Inanspruchnahme der Grundsatzgesetzgebungs­kompe­tenz des Bundes. Das wird derzeit überall diskutiert.

Warum hat das der Rechnungshof so sehr herausgestrichen? – Im Jahr 2010 wurde die Mindestsicherung eingeführt. Es wurde von der Sozialhilfe auf die Mindest­siche­rung umgestellt, und man hat gesagt, dass im Einklang dazu eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemacht wird, um da zu harmonisieren, um da auch mit dem AMS zu harmonisieren und zusammenzuarbeiten. Diese Vereinbarung wurde aber mit der Finanzausgleichsperiode befristet, welche Ende 2016 endete, und auf eine neue Vereinbarung konnten sich die Länder seither nicht einigen. Damit kann oder könnte die Mindestsicherung in länderweise unterschiedliche Unterstützungs­regelun­gen zerfallen. Deshalb haben wir für den Fall, dass es zu keiner Vereinbarung kommt, auf diesen Kompetenztatbestand zum Armenwesen in Artikel 12 der Bundesverfas­sung hingewiesen, wo es eine Zuständigkeit des Bundes gibt, und da könnte man wirklich österreichweite Standards vorgeben. Die zentralen Elemente dabei wären die Festlegung von klaren Zielbegriffen und messbaren Indikatoren für die Zielerreichung. Worum geht es? Um Armutsbekämpfung oder um die Sicherstellung des Existenz­minimums? – Es geht um einheitliche Ansprüche für den Lebensunterhalt, die Über­nahme von nur tatsächlich nachgewiesenen Wohnkosten anstatt eines Fixbe­trages und Sanktionen und Maßnahmen bei der Verweigerung der Arbeitsbereitschaft.

Der zweite Bericht, den wir hier behandeln, betrifft die Invaliditätspension Neu. Ich kann mich da natürlich den Ausführungen, die hier schon von den Rednern vorge­bracht wurden, anschließen. Das, was uns aber wichtig ist, wenn etwas neu gemacht wird, wenn eine Umstellung erfolgt, ist, dass es richtige und zahlen- und faktenbasierte Datengrundlagen gibt, dass die Einschätzungen stimmen, denn die Differenz zwischen der Einschätzung und der Planung lag ja bei 750 Millionen Euro, und das ist schon eklatant. Daher ist es wichtig – und darauf besteht der Rechnungshof auch und wird darauf auch immer achten –, dass es realistische Planungen und Einschätzungen gibt, weil budgetäre Folgekosten sonst nicht einkalkuliert werden können und weil Sie sonst keine wirkliche Basis für Ihre Entscheidungen hier im Nationalrat haben, wenn Sie ein Gesetz machen.

Wir haben das Ziel der Umstellung auf das Rehabilitationsgeld nicht kritisiert. Wir ha­ben nur gesagt, die zugrunde gelegten Fallzahlen von Rehabilitation und Genesungs­quote sind aus der Luft gegriffen. Wir sagen jetzt, dass es notwendig ist, eine grund­legende Überprüfung dieses Konzepts durchzuführen, und zwar hinsichtlich einiger Aspekte, die wir auch detailliert im Bericht aufgezeigt haben, weil wir das genau überprüft haben: hinsichtlich der Zielgruppe für das Rehabilitationsgeld, hinsichtlich der Gestaltung der Geldleistung, hinsichtlich der Definition der Merkmale für ein Case Management – was versteht man darunter und wie ist das definiert? – und hinsichtlich der Einführung einer klaren Gesamtverantwortung.

Das ist das, was ich zu diesen Berichten zu sagen habe, und ich danke, dass Sie das auch zur Kenntnis nehmen. Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

18.36

18.36.15


Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Präsidentin! Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Antrag getrennt vornehmen werde.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-32  zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 200

Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend bundesweit einheitlicher Mindestsicherung“.

Wer spricht sich für den Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Abge­lehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Rech­nungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-33 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr.in Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „RH-Empfehlungen (Bund 2017/33) zu ‚Invaliditätspensionen Neu‘ umsetzen“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

 

18.37.558. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2016/7 (III-5/77 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend IT-Programm E-Finanz, Verein „Zentrum für sichere Informations­technologie – Austria“ (A-SIT) und EKZ Tulln Errichtungs GmbH – Reihe Bund 2016/9 (III-6/78 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Projekt AirPower – Reihe Bund 2016/11 (III-7/79 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Erstversorgung im Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck, im Klini­kum Wels-Grieskirchen sowie im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried sowie Förderungen des BMGF Reihe Bund 2016/12 (III-8/80 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Qualität der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundes  Reihe Bund 2016/14 (III-9/81 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 201

13. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Lehrpersonenfort- und -weiterbildung – Reihe Bund 2017/2 (III-12/82 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Transparenz von Begünstigungen im Körperschaftsteuerrecht mit dem Schwerpunkt Gruppenbesteuerung; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/3 (III-13/83 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Personalbewirtschaftung des Bundes mit dem Schwerpunkt Per­sonalplan – Reihe Bund 2017/5 (III-14/84 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst (21er Haus); Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/11 (III-17/85 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Maßnahmen zur Förderung der Personalmobilität im Bundesdienst; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/12 (III-18/86 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend tech2b Inkubator GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/13 (III-19/87 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 18, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. Es sind dies Berichte des Rechnungshofausschusses.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte.


18.38.17

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Frau Präsidentin Bures hat es schon angekündigt, unter diesem Tagesordnungspunkt werden elf Berichte des Rechnungs­hofes behandelt. Einer davon beschäftigt sich mit der Überprüfung der Erstversorgung in den oberösterreichischen Krankenhäusern Vöcklabruck, Ried und Wels. Als Ober­österreicher möchte ich mich mit diesem Bericht näher beschäftigen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 202

Ein wichtiges Ziel der Gesundheitsreform 2013 war es, die Anzahl der zentralen Auf­nahme- und Erstversorgungseinheiten beziehungsweise der ambulanten Erstversor­gungseinheiten zu erhöhen, um nicht erforderliche stationäre Aufenthalte und ambu­lante Inanspruchnahmen, die natürlich wesentlich teurer sind, zu vermeiden.

In Oberösterreich fehlten allerdings entsprechende integrierte Planungen für das ge­samte Bundesland sowie die gesetzlich vorgesehenen Festlegungen für solche Ein­richtungen im Landes-Zielsteuerungsvertrag, kritisierte der Rechnungshof. Diese Fest­legungen wird das Land Oberösterreich laut einer Stellungnahme der Abteilung Gesundheit in den nächsten Zielsteuerungsvertrag aufnehmen.

Die überprüften Krankenhäuser in Vöcklabruck, Ried und Wels verzeichneten im Über­prüfungszeitraum eine deutliche jährliche Steigerung der Patientenfrequenz von bis zu 17 Prozent. Ein großer Teil davon, kritisiert der Rechnungshof, wäre nicht notwen­diger­weise in einer Spitalsstruktur zu versorgen gewesen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass stationäre Aufenthalte im Überprüfungszeitraum ober­österreichweit rückläufig waren, in Summe um minus 2,5 Prozent. Dies betrifft interes­santerweise auch jene Krankenanstalten, die keine Erstversorgungseinrichtungen hatten, wie zum Beispiel das Landeskrankenhaus Steyr, da wurde sogar ein Minus von 6,5 Prozent festgestellt.

Weiters kritisierte der Rechnungshof, dass sich die überprüften Erstaufnahmeeinheiten vor allem hinsichtlich der räumlichen Ausgestaltung, der personellen Ausstattung und Qualifikation sowie der Aufbau- und Ablauforganisation unterschieden. Auch seien die Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit laut Rechnungshof teilweise nicht eingehalten worden.

Hiezu muss man aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis sagen, dass generelle Rege­lungen, beispielsweise hinsichtlich der Größe von Räumlichkeiten, aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Krankenanstalten – dazu zählt etwa, ob es sich um einen Altbau oder einen Neubau handelt oder wie die Lage der Organi­sationseinheiten ist – natürlich sehr schwer zu definieren sind.

Für Erstaufnahmeeinheiten fehlten insgesamt laut Rechnungshof wichtige Vorgaben, etwa betreffend die Qualifikation des Pflegepersonals.

Abschließend sei noch gesagt, dass es für die Senkung der Inanspruchnahme des stationären Bereichs grundsätzlich unterschiedliche Bausteine gibt: Neben den vom Rechnungshof angesprochenen strukturellen Änderungen sind das vor allem die Gesundheitsförderung, die suffiziente Primärversorgung, Patientenlenkung und Ver­mei­dung von durch Fehlanreize induzierten stationären Inanspruchnahmen oder auch ambulante und multiprofessionelle Versorgungsformen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Senkung der Inanspruchnahme des stationären Bereichs ist eine wesentliche Herausforderung vor allem auch aufgrund der demo­grafischen Entwicklungen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

18.42

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Preiner. – Ich stelle Ihnen 4 Minuten ein. Bitte, Herr Abgeordneter.


18.42.36

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf den Rechnungshofbericht zur Erstellung des Grünen Berichts für den Berichtszeitraum 2010 bis 2014. Ich bedanke mich sehr herzlich bei


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allen Landwirten, die ihre Buchführungsunterlagen diesbezüglich zur Verfügung gestellt haben, bei den Beamten des Ministeriums und vor allem bei den Beamten des Rech­nungshofes für den fundierten Bericht. Viel mehr Positives ist leider nicht zu sagen. Der Rechnungshof hat 21 Empfehlungen an das Ministerium gerichtet – ich denke, bis dato ist kaum eine einzige davon umgesetzt.

Ich möchte mich nun auf einige wesentliche Bereiche des Rechnungshofberichts beziehen: Die Erstellung des Grünen Berichts kostete für den Berichtszeitraum 2010 bis 2014 circa 12,5 Millionen Euro. Des Weiteren ist seit dem Jahr 2010 nur eine ein­geschränkte Betriebspalette für die Erstellung des Grünen Berichts herangezogen worden, nämlich die Betriebe mit einem Umsatz von 8 000 bis 350 000 Euro, das heißt circa 60 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe. Das heißt aber zugleich auch, dass wir keinen hundertprozentigen Überblick über die Entwicklung, auch über die Einkommensverhältnisse der Landwirtschaft in Österreich haben.

Dies auch deshalb nicht, weil die Methodik und die Datenerfassung durch das Minis­terium und durch die LBG nicht der Methodik und Datenerfassung der übrigen EU-Länder gleichen. Das heißt, die Zahlen, Daten und Fakten sind nicht eins zu eins mit den entsprechenden Statistiken der übrigen EU-Staaten vergleichbar.

Auch durch zu viele Zuständigkeiten kam es zu einer starken Kostenerhöhung bei der Erstellung des Grünen Berichts.

Der Rechnungshof hat aber auch klar die Vergabe- und Ausschreibepraxis durch das Landwirtschaftsministerium kritisiert. Es kam zwar zu einer EU-weiten Ausschreibung, aber zu keinem Wettbewerb. Dies auch deshalb, weil vom Ministerium zu spät aus­geschrieben wurde und sich daher keine Mitbewerber an der Ausschreibung beteilig­ten.

Ich erlaube mir, einen Teil des RH-Berichts hier wiederzugeben: Das Ministerium er­zielte trotz der EU-weit ausgeschriebenen Vergaben der Buchführungsarbeiten keinen Wettbewerb, da stets immer nur ein und dasselbe Wirtschaftstreuhandunternehmen, nämlich die LBG, als einziger zugelassener Bieter bei den Vergabeverfahren zum Zuge kam und diesen oder einen ähnlichen Auftrag bereits seit mehr als – das ist kein Freud’scher Versprecher – 55 Jahren erhielt.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob diese Vergabepraxis überhaupt noch gesetzes­konform ist. – Ich denke nicht; diese Vergabepraxis gleicht im Prinzip einem Staat im Staat.

Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass Protokolle der Angebotsöffnung und der Prüfung des Angebots fehlen, einfach nicht vorhanden sind.

Des Weiteren kritisiert der Rechnungshof sehr stark, dass das Ministerium an die LBG Zusatzleistungen vergab, die keine gesetzliche Grundlage haben, beziehungsweise hat die LBG sogar Prämien an Betriebe ausbezahlt, wofür es auch keine gesetzliche Grundlage gibt.

Eines noch zum Schluss: Die Erstellung des Berichts für einen Betrieb kostet pro Jahr in Österreich circa 1 300 Euro. Zwei vergleichbare Zahlen dazu: In Schweden kostet dies zwischen 200 und 300 Euro, in Deutschland 326 Euro. Also auch da gibt es einen sehr eklatanten Unterschied der Kosten im internationalen Vergleich.

Wir wissen, wer die politische Verantwortung trägt: Seit über drei Jahrzehnten besetzt die ÖVP das Landwirtschaftsministerium. Ich denke, da kommt es zu einer Vergeu­dung von Steuergeldern und es ist höchste Zeit, dass diese sauren Sümpfe und Wiesen trockengelegt werden. Ich fordere daher in Zukunft mehr Transparenz und dass sich die Ministerien an die bestehenden Gesetze und Regulative halten.


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Zum Schluss stelle ich das Ersuchen, die Forderung an Sie, Frau Rechnungs­hof­prä­sidentin, eine Follow-up-Überprüfung zu dem vorgelegten Bericht durchzuführen. Ich hoffe, dass wir in einer der nächsten Sitzungen auch noch darüber debattieren können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Plessl: Sehr gut!)

18.47


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte.


18.47.10

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Aus dem Bezirk Murtal in der wunderschönen Steiermark kommend muss ich mich natürlich mit dem Bericht beschäftigen, der auf die dortige Region abstellt; das ist der Bericht zur AirPower 2013. Dieser ist, charmant gesagt, in manchen Bereichen sehr kritisch ausgefallen.

Vielleicht einmal vorweg: Was ist die AirPower? – Das ist im Wesentlichen eine Flug­show, die von den österreichischen Luftstreitkräften, die am Fliegerhorst Hinterstoisser stationiert sind, durchgeführt, abgehalten und organisiert wird und die, das muss ich sagen, absolut beeindruckend ist. Es handelt sich dabei um eine zwei Tage dauernde Veranstaltung, die bis zu 300 000 Menschen in diese Region zieht, bei der einem alles geboten wird, was das Fliegerherz begehrt, angefangen von Fallschirmen bis hin zu den schnellsten Jets. Die internationalen Staffeln, die geladen werden, zaubern wirklich prächtige Kunstwerke in den Himmel. Dank der dortigen landschaftlichen Gege­ben­heiten wird einem ein besonders atemberaubendes Panorama geboten. Es ist wirklich eine ganz tolle Veranstaltung, die in hervorragender Weise von unseren Streitkräften organisiert und durchgeführt wird.

Es gibt natürlich auch Folgewirkungen: Ich habe es schon gesagt, 300 000 Gäste an zwei Tagen bedeuten für die krisengebeutelte oder, sagen wir, nicht so gut dastehende ländliche Region Aichfeld-Murboden einen wichtigen touristischen Faktor. Die AirPower 2016 hat ein Plus von 37 Prozent an Nächtigungen und 11,5 Millionen Euro Wertschöpfung in der Region gebracht. Wirtschaftsforscher haben festgestellt, dass sich die Nachfrage nach Dienstleistungen und Handelsgütern auf rund 13 Millionen Euro belief. Des Weiteren ergeben sich daraus für ein Jahr rund 130 Jobs.

Davon profitiert die Region, das muss man auch sehen, wenn es schon einen kriti­schen Rechnungshofbericht gibt. Ich muss sagen, dass diese Kritik teilweise sicher berechtigt ist, aber nicht alle technischen Empfehlungen bewirken einen Vorteil für eine Wertschöpfung in dieser Form für die Region. Diesbezüglich muss man ein bisschen differenzieren.

Bundesminister Mario Kunasek hat Gott sei Dank schon verkündet, dass im Jahr 2019 wieder eine derart großartige Flugshow bei uns in Zeltweg stattfinden wird, und ich kann Ihnen, Frau Präsidentin, hier auch sagen, dass sich im Gespräch mit ihm heraus­kristallisiert hat, dass diese Empfehlungen, die Sie gegeben haben, sicher teilweise umgesetzt werden. Es wird anhand dieses Berichts sehr wohl evaluiert, wie die Veranstaltung laufen wird, vor allem bei den planerischen und organisatorischen Unzulänglichkeiten, die Sie festgestellt haben.

Eine etwas doch herausragende Kritik betrifft die Frage, ob dieses Sponsoring­überein­kommen, das dort geschlossen wurde, nicht hätte ausgeschrieben werden sollen, da eventuell Gegenleistungen erfolgt seien. Das wird genau geprüft, und diese Emp­fehlungen werden, falls sich herausstellt, dass es so ist, entsprechend umgesetzt wer­den.


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Abschließend kann ich nur an alle eine Einladung aussprechen – die Veranstaltung wird voraussichtlich im nächsten Juni stattfinden –: Kommen Sie in diese wunder­schöne Region, bewundern Sie diese traumhafte Veranstaltung, die nicht nur span­nend und lässig ist, sondern auch höchst informativ, da es auch tolle Ausstellungs­möglichkeiten und Informationen gibt! – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.51


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Zinggl. – Bitte.


18.51.21

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Der Rechnungshof hat unter anderem die Aufgabe, Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen. Wir wissen, dass das ab und an auch Erfolg hat und dass sich etwas zum Guten ändert. Manchmal ist es aber leider auch so, dass in der Öffentlichkeit kaum davon Notiz genommen wird und alles ohne Konsequenzen bleibt, wie es war. Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.

Ich bringe Ihnen dazu eines von vielen Beispielen: Vor zehn Jahren ist das 20er Haus im Wiener Schweizer Garten umgebaut worden, jedenfalls wurde der Umbau begon­nen. Dieses 20er Haus ist ein Ausstellungsraum für Gegenwartskunst und wurde in ein aktuelleres 21er Haus – so heißt es jetzt – umgewandelt. Für den Umbau waren ursprünglich 18 Millionen Euro geplant. Davon hätte die Republik 8 Millionen Euro übernehmen sollen, den Rest wollte die Direktorin – das 20er Haus ist Teil des Belvedere – Agnes Husslein mit Sponsoren begleichen.

Wiewohl kein Finanzierungsplan und keine Deckung vorgelegen sind – Sponsoren sind überhaupt nie aufgetaucht –, wurde mit dem Umbau begonnen. Der Umbau hat schlussendlich 30 Millionen Euro gekostet, und gezahlt hat das zur Gänze die Republik Österreich, denn die Sponsoren sind ausgefallen. Die Kosten sind enorm explodiert, und der Rechnungshof stellte fest, dass von den 72 Detailvergaben keine einzige nach den gesetzlichen Vergabevorschriften durchgeführt worden war.

Man kann jetzt sagen: ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn es keinen Finan­zierungsplan gegeben hat, wenn die Kosten explodieren, wenn es keine Kontrolle gibt und wenn die Republik am Schluss alles zahlt.

Dazu muss man wissen, dass zur gleichen Zeit am Wörthersee das Haus der Direk­torin Agnes Husslein von den gleichen Firmen umgebaut wurde. – Reiner Zufall natür­lich, aber das wirklich Unglaubliche daran ist, dass so etwas überhaupt passieren kann: dass die Ministerien da zusehen, dass die entsprechenden Minister und Ministerinnen das alles bestätigen und dass zuletzt auch noch bis heute – jedenfalls beim Bericht des Rechnungshofes über die Follow-up-Überprüfung war es so – eine Fertigstellung nicht attestiert ist. Das heißt, dass dieses Gebäude eigentlich gar nicht in Betrieb hätte genommen werden dürfen.

Was bleibt, sind nur die Empfehlungen des Rechnungshofes, dass so etwas bitte ja nicht mehr passieren sollte. Das kann auch gar nicht der Fall sein, da die Ge­schäftsführung des Belvedere ausgewechselt wurde. Der Aufsichtsrat ist auch ein komplett anderer und die Minister und Ministerinnen sind auch andere. Also alles in Butter, könnte man sagen. Da ist nur noch diese Kleinigkeit, dass Agnes Husslein jetzt im Aufsichtsrat des Leopold Museums ist – ist aber eh egal. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der Liste Pilz.)

18.55



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 206

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte.


18.55.20

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf kurz auf drei Rechnungshofberichte replizieren, wir haben ja heute eine ganze Flut an Berichten: Kollege Zanger hat schon über das Projekt AirPower berichtet, über die General­sanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst hat Kollege Zinggl berichtet, und auch über die Lehrpersonenfort- und -weiterbildung wurde schon berichtet.

Zum Projekt AirPower hat Kollege Zanger gesagt, dass es durchaus eine wirt­schaft­liche Bedeutung hat, aber ich glaube, der Rechnungshof liegt richtig, wenn er emp­fiehlt, dass zukünftig gerade bei solchen Projekten die Bewilligungen nach dem Ver­anstaltungsgesetz eingeholt werden, damit die Kosten im Lot bleiben – diese wurden um 11 Prozent überschritten. Der Rechnungshof rügte auch, dass zukünftig realis­tische Annahmen hinsichtlich Aufwendungen und Erträgen zu tätigen sind. Der Rech­nungshof stellte insgesamt viele Verfehlungen, auch die Fördervergabe betreffend, fest. Ich glaube, wir sollten da vor allem wieder den wirtschaftlichen Erfolg und den För­derungsaufwand klar gegeneinander abwägen.

Bei der Lehrpersonenfort- und -weiterbildung hat der Rechnungshof das Fortbildungs­system geprüft und die Inhalte und Qualität der Lehrveranstaltungen, die Organisation und die Kosten der Fort- und Weiterbildungen auf den Prüfstand gestellt. Die Anzahl der abgehaltenen Lehrveranstaltungen der Fortbildung sank im Jahr 2014/2015 um 9 Prozent auf österreichweit 13 260. Die Gründe dafür waren die Umstellung auf das neue Dienstrecht für das Lehrpersonal der Pädagogischen Hochschulen und damit einhergehend der geänderte Personaleinsatz. Das hat auch dazu geführt, dass es budgetäre Kürzungen gegeben hat.

Insgesamt hat der Rechnungshof hierzu 46 Empfehlungen ausgesprochen. Es wäre der Wunsch und der Auftrag des Rechnungshofes, dass es bei der Fortbildung zu­künftig eine bessere Organisation und eine Vereinheitlichung geben sollte, auch was die Kosten- und Leistungsrechnung betrifft.

Die Fort- und Weiterbildung sollte in den Schulgebäuden stattfinden und nicht in externen Einrichtungen; dabei geht es vor allem um Saalmieten.

Der Rechnungshof hat auch dazu aufgefordert, dass die Pädagogischen Hochschulen Niederösterreich und Steiermark beim E-Learning die Fort- und Weiterbildung aus­bauen sollten und die Kurse vermehrt in den Sommerferien angeboten werden sollten.

Kollege Zinggl hat zum Museum für zeitgenössische Kunst gesprochen. Ja, ich glaube, da ist wirklich vieles danebengegangen, wenn man eine Baukostenüberschreitung von 18,1 Millionen Euro auf 29,94 Millionen Euro feststellt. Ich glaube, hierzu muss man wirklich sagen, dass zukünftig ordentlich und sauber und natürlich auch transparent gearbeitet werden muss und dass die Spielregeln eingehalten werden müssen.

Das Wesentliche hat Kollege Zinggl gesagt. Ich glaube, bei solchen öffentlichen Pro­jekten sollte es eigentlich absolut transparent zugehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.58


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Hauser.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 207

18.58.48

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte mich wie mein Vorredner Hermann Gahr mit der Lehrpersonenfort- und -weiterbildung beschäftigen, allerdings mit einem speziellen Bereich, nämlich mit den Spitzen­schü­lern.

Sie wissen, Schule ist unglaublich wichtig, und wir haben mittlerweile das Problem, dass die Zahl der Risikoschüler leider Gottes permanent steigt, nämlich die Anzahl der Schüler, die weder lesen noch schreiben noch rechnen können; das ist wirklich alar­mierend. Das ist die eine Seite, auf die ich heute nicht im Detail eingehe.

Die andere Seite ist ebenso alarmierend, nämlich dass die Anzahl der Spitzenschüler permanent abnimmt. Innerhalb der letzten zehn Jahre ist der Anteil der Spitzenschüler in Österreich von 20 auf 15 Prozent gesunken. Der OECD-Schnitt liegt bei 16 Prozent. Auch da erreichen wir also nicht einmal den OECD-Schnitt, und das hat natürlich seine Gründe. Es ist aus meiner Sicht schon alarmierend, dass, während wir zum Beispiel im Jahr 2006 noch circa 18 000 Spitzenschüler im Alter von 15 bis 16 Jahren hatten, zehn Jahre später diese Anzahl in einem alarmierenden Ausmaß auf 12 500 Schüler ge­sunken ist. Es gibt also Tausende Schüler, die schlichtweg nicht die Möglichkeit erhal­ten, ihr Potenzial auszuschöpfen. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Ich sehe den Grund dafür auch in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Im Bericht des Rechnungshofes wird unter anderem festgehalten, dass das Ministerium im Zeitraum 2014 bis 2018 verschiedene Leitprojekte und Ressortschwerpunkte ein­geführt hat, die Begabtenförderung allerdings kein Ressortschwerpunkt war. Das heißt, aus Sicht des Ministeriums war das nicht so wichtig. Das Resultat sehen wir.

Weiters hat der Rechnungshof festgehalten, dass bei den bundesweiten Lehrver­anstal­tungen die Begabtenförderung keine Rolle gespielt hat. Man muss sich vorstel­len, das kommt da de facto mit keinem Schwerpunkt vor! Das ist sträflich, weil gerade Lehr­personen natürlich auch mit dieser Thematik konfrontiert werden müssen und auch die Bedeutung der Begabtenförderung erkennen müssen. Das hat nicht stattgefunden.

Weiters hat es im Jahr 2017 eine Studie von Frau Martina Müller gegeben, die auf­gezeigt hat, dass sich die Lehrenden auf den Pädagogischen Hochschulen nicht besonders gut bei der Begabtenförderung auskennen und sich damit auch nicht beschäftigt haben. Das ist ein Riesenmanko, weil gerade die Lehrenden natürlich ihr Wissen und die Fakten in Sachen Begabtenförderung weitergeben müssen und weil sie vor allem die Auszubildenden in Sachen Begabtenförderung sensibilisieren müs­sen. Das ist alles unterblieben.

Unterm Strich ist diese Regierung angetreten, um auf der einen Seite die Zahl der Risikoschüler, die nicht schreiben, lesen, rechnen können, zu reduzieren und auf der anderen Seite natürlich die Spitzenschüler zu fördern, sodass wir zumindest den OECD-Schnitt erreichen.

Was hat die Regierung dazu im Regierungsprogramm festgehalten? – Unter dem Titel „Zieldefinition“ ist festgehalten, dass das bewährte differenzierte Schulsystem erhalten bleibt und auszubauen ist. Konkret bedeutet das, dass auch zukünftig Talente besser zu fördern und zu begleiten sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Dabei geht es um folgende Punkte: Es ist eine Begabtenförderungsstrategie zu erar­beiten, inklusive einer Weiterentwicklung bestehender Lehrplanmodelle auch für hoch­be­gabte Schüler. Wir wollen verstärkt das Know-how des Österreichischen Zentrums für Begabtenförderung und Begabungsforschung nutzen. Es ist daran gedacht, Schu­len für besonders begabte Schüler in allen Bundesländern zu errichten und auf Struk-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 208

turen in bestehenden Schulen zurückzugreifen und diese auszubauen und auch Pro­gramme zur Talenteförderung auszuweiten.

Das heißt, diese Regierung hat erkannt, dass Schüler unser Potenzial darstellen und dass wir an beiden Enden, nämlich bei den Risikoschülern auf der einen Seite und bei den Spitzenschülern auf der anderen Seite ansetzen müssen, damit wir zumindest zukünftig den OECD-Schnitt in allen Bereichen erreichen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.04


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Povysil. –Bitte, Frau Abgeordnete.


19.04.10

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie, via Medien und Internet! Der Rechnungshof hat Erstversorgungseinheiten in den Spitälern, im Salzkammergut-Klinikum und im Klini­kum Wels-Grieskirchen, geprüft. Erstversorgungseinrichtungen sind Einrichtungen wo, wie der Name schon sagt, Patienten als Erstes hinkommen und wo dann entschieden wird: Werden sie stationär aufgenommen oder werden sie in eine andere mögliche Versorgungssituation, zum Beispiel zum niedergelassenen Arzt, geschickt?

Seit Jahren gibt es dasselbe Mantra: So viel ambulant wie möglich und nur das sta­tionär, was notwendig ist. – Ja, das stimmt prinzipiell, aber das ist nicht durchführbar, wenn man nicht die Finanzierung und die Organisation im Gesundheitssystem ändert. Das aber wurde bei der letzten Bundes-Gesundheitsreform wieder nicht bedacht, daher hat auch diese Maßnahme nicht gegriffen und es hat eine 17-prozentige Steige­rung im Bereich der Frequenzen dieser Erstversorgungseinrichtungen gegeben und nicht das, was man eigentlich wollte, nämlich eine Verbesserung der Versorgung der Patienten im niedergelassenen Bereich.

Das wird auch nie stattfinden, solange die Finanzierung so ist, wie sie jetzt ist, nämlich: Die Sozialversicherungen zahlen gedeckelt in das Spitalssystem und zur Gänze in den nie­dergelassenen Bereich. Das heißt, ihr Interesse ist dieses: Sie wollen natürlich die Pati­enten im Spital haben – entgegen dem ständigen Mantra – und nicht im niederge­lasse­nen Bereich versorgen. Solange wir da nicht klare Reformen ansetzen, so wie angedacht, wird sich das auch nicht ändern. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zudem besteht natürlich in diesen Erstversorgungseinrichtungen auch wieder das für unser Gesundheitssystem in Österreich typische Wirrwarr: Es gibt einen Katalog am­bulanter Leistungen. Den gibt es, ich sage es Ihnen, auch schon wieder seit 20 Jahren, aber er liefert noch immer nicht vergleichbare Daten. Jetzt hören wir doch ständig, im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz und mit all dem, was wir mit Daten und mit künstlicher Intelligenz in der Medizin alles machen können, von unglaublichen Möglichkeiten – aber wir haben es in Österreich bis jetzt nicht geschafft, zumindest im ambulanten Bereich vergleichbare Daten zu akquirieren, sodass wir aufbauend auf diesen Daten dann auch das Gesundheitssystem ändern. Das hat der Rechnungshof erkannt und auch mit Recht wieder kritisiert.

Meine Damen und Herren! Richtige Steuerung ist auch richtige Finanzierung. Wenn wir das nicht wirklich einmal umsetzen, wenn wir davor weiterhin die Augen verschließen, wenn wir daran nicht gemeinsam arbeiten, dann wird sich in unserem Gesund­heits­system nichts ändern und wir werden schlussendlich wieder hier stehen, wieder vom Rechnungshof kritisiert werden, und es wird sich nichts weiterbewegen. Ich appelliere an Sie: Bitte öffnen Sie Ihre Augen, Ihre Herzen und lassen Sie uns unser Gesund­heits­system zukunftsfit machen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.08

19.08.18



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 209

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-5 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-6 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte auch jene Damen und Herren, die diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Auch das ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-7 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Rech­nungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-8 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer mit diesem einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-9 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-12 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-13 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-14 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 210

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-17 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-18 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-19 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Angenommen.

19.12.2619. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pensionsanpassung der Landesbeamtinnen und -beamten – Reihe BUND 2017/64 (III-69/122 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pensionsstand und -ausgaben der Landesbeamtinnen und -beamten – Reihe BUND 2017/65 (III-70/123 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun, meine Damen und Herren, zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.13.03

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich mit meinen Erläute­rungen auf den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pensionsanpassung der Lan­desbeamtinnen und -beamten. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich jede Pen­sions­reform zusammenfassend immer auf die Pensionsberechnung, auf die Pensionshöhe bezieht. Das bedeutet, alle Reformen, die der Bund und die Länder bisher im Pen­sionssystem gemacht haben, betreffen die Jungen, betreffen die Menschen, die künftig in Pension gehen.

Der vorliegende Bericht betrifft im Gegensatz dazu Landesbeamtinnen und Landes­beamte, die jetzt in Pension sind. Darunter sind auch viele, die aus heutiger Sicht zu relativ günstigen Bedingungen in Pension gegangen sind. Ich denke dabei daran, dass sie schon mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Pension gegangen sind, ich denke auch daran, dass sich der Pensionsbezug in seiner Höhe auf 80 Prozent des Letzt­bezugs bezieht. Unter anderem aus Gründen der Gesamtfinanzierbarkeit und der


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 211

Vereinheitlichung haben Bund und Länder in den letzten Jahren bei den grundsätzlich jährlichen Pensionsanpassungen immer wieder auch Einsparungsmaßnahmen getrof­fen.

Grundlage für die Pensionsanpassungen waren auf Bundesebene das ASVG bezie­hungsweise das Bundesbeamtenpensionsrecht, und auf Länderebene wurden die jährlichen Anpassungen immer wieder landesgesetzlich geregelt. Dabei übernahmen einige Länder die Regelungen des ASVG, ein Teil der Länder mit geringeren Anpas­sungen, ein Teil der Länder nahm höhere Anpassungen vor – und diese unterschied­lichen Handhabungen kritisierte der Rechnungshof.

Laut Bericht des Rechnungshofes entstand in den Jahren 2006 bis 2016 in Oberöster­reich, Tirol, Vorarlberg und Wien ein Mehraufwand gegenüber den Pensionsanpas­sun­gen nach dem ASVG in Höhe von insgesamt 141,6 Millionen Euro. Wie kam dieser Mehraufwand zustande? – Der erste Punkt, der angeführt wurde, sind die unterschied­lichen Wartefristen. Konkret empfahl der Rechnungshof den Ländern Kärnten, Salz­burg, Tirol und Vorarlberg, die gleichen Wartefristen einzuführen, wie sie im ASVG vor­gesehen sind, das heißt, dass die Pension erstmalig erst im zweiten Jahr nach Antritt des Ruhestandes erhöht wird. Ein Mehraufwand kam auch durch allfällige länder­spezifische Einmalzahlungen oder auch durch teilweise höhere Anpassungspro­zent­sätze zustande.

Oftmals kritisiert werden auch die linearen Anpassungsprozentsätze ohne Deckelung bei hohen Ausgangspensionen. Der Rechnungshof empfiehlt den Ländern, bei den neu festzulegenden Pensionsanpassungen die länderspezifischen Prozentsätze für allfäl­lige Erhöhungen auf die Pensionsanpassung im ASVG zu beschränken. Außer­dem empfiehlt der Rechnungshof, die Anpassung ab einer Pensionshöhe, die der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage – das sind derzeit rund 5 130 Euro – entspricht, mit einem Fixbetrag zu deckeln.

Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes war, dass in Wien keine Pensions­siche­rungsbeiträge eingeführt wurden. Im Rahmen des Sonderpensionenbegren­zungsge­setzes führten nämlich alle Länder außer Wien Pensionssicherungsbeiträge für Bezie­herinnen und Bezieher von Zusatzpensionsleistungen ein. Der Rechnungshof, wie gesagt, empfiehlt auch Wien, diese einzuführen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Rechnungshof, so wie in vielen anderen Berichten auch, die unterschiedlichen Vorgangsweisen der Länder kritisierte und zu einer einheitlichen Vorgangsweise mahnte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.17.57

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Betreffend Pensionsanpassungen gibt es 16 Empfehlungen; sieben davon sind an das BKA gerichtet. Wir hatten im Aus­schuss Herrn Vizekanzler Strache, der nunmehr dafür zuständig zeichnet, zu Gast, und auf diese Empfehlungen hin gefragt hat er gemeint, für zwei Empfehlungen fühlt er sich wirklich zuständig, die anderen fünf hat er an Herrn Reformminister Moser delegiert.

Wir haben gerade gehört, die Pensionsanpassungen passieren in den Ländern sehr unterschiedlich. Daher von dieser Stelle aus mein Appell an beide Herren, an den Herrn Vizekanzler und an den Herrn Reformminister Moser: Bitte treten Sie in Ge-


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spräche mit den entsprechenden Ländervertretungen ein! Terminisieren Sie diese Gespräche und präsentieren Sie uns bitte zeitnah Ergebnisse!

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Ich habe den Herrn Vizekanzler auch zum Pensionssicherungsbeitrag befragt. Jetzt geht es mir gar nicht so sehr um die inhaltliche Facette, sondern in diesem Zusammenhang gibt es auch eine Anfrage meines Kollegen an den Herrn Vizekanzler, und – das wurde heute auch schon ein paarmal erwähnt – die Qualität der Anfragebeantwortung lässt wahrlich sehr, sehr zu wünschen übrig. Ich würde mir wünschen, dass man das ernster nimmt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Cox.)

Die Qualität ist offenbar so augenscheinlich nicht toll, dass sogar der Herr Natio­nalratspräsident den Herrn Bundeskanzler direkt aufgefordert hat, dafür Sorge zu tragen, dass die Regierungsmitglieder in der Anfragebeantwortung mehr Engagement und mehr Qualität an den Tag legen.

Wir haben im Ausschuss auch über einen Medienbericht diskutiert, in dem dem Herrn Vizekanzler attestiert wurde, er wolle zusätzliche Privilegien für Richter installieren, was das Finanzministerium sehr stark kritisiert hat. Und ich muss sagen, der Herr Vize­kanzler hat im Ausschuss sehr, sehr scharfe Worte gegenüber dem Finanzministerium gefunden, und am Tag nach dieser Ausschussdebatte gab es auch eine offizielle Entschuldigung seitens des Finanzministeriums.

Warum erzähle ich das? – Meine Damen und Herren, Abstimmung zwischen Regie­rungsparteien schaut wahrlich anders aus, und diese Geschichte, wie sie sich zuge­tragen hat, steht diametral zur medial dargestellten Harmonie.

Ein letzter Punkt, nur kurz: Der Europäische Rechnungshof war auch zu Gast, und es gab eine Aussprache und darin eine Facette, die vor allem für die Zuhörer interessant ist. Der Europäische Rechnungshof wird sich in seinen Überprüfungen verstärkt auf Leistungsaspekte fokussieren. Das ist insofern wichtig, als Sie alle das Recht haben zu wissen, wie Fördergelder der EU verwendet werden, ob sie gemäß den Leistungs­aspekten eingesetzt werden. Das ist vor allem auch im landwirtschaftlichen Bereich von Interesse: Werden landwirtschaftliche Förderungen wirklich so verwendet, wie sie angedacht sind? Und vor allem: Sind auch übergeordnete Themen berücksichtigt, wie zum Beispiel der Klimaschutz, von dem im Regierungsprogramm nicht allzu viel zu sehen ist? – So weit dieser kurze Eindruck aus der Aussprache mit dem Europäischen Rechnungshof, weil Sie natürlich alle wissen sollten, wie Fördergelder verwendet werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.21


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.21.19

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Geschätzte Präsidentinnen! Hohes Haus! Der Rechnungshof: Zuerst einmal herzlichen Dank an die Präsidentin beziehungsweise an ihre Mitarbeiter für die vorzüglichen Berichte. Daran sieht man, wie wertvoll der Rech­nungshof für uns im Parlament ist und was von ihm alles aufgezeigt wird: wo es Ungerechtigkeiten gibt, aber auch wo man Steuergeld sparen kann. Dafür herzlichen Dank vorweg.

Die Länder – das war ein großer Kritikpunkt, was absolut richtig ist – regeln die Pen­sionen ihrer Beamten landesgesetzlich. Liebe Kollegin Karin Greiner, ich kann gleich den Appell an dich zurückgeben: Rede du mit deinen roten Genossen in Wien und stelle dort einmal fest, warum man in Wien als Landesbeamter im Schnitt mit 57,6 Jah­ren und bundesweit mit 60,7 in Pension geht! Das sind dreieinhalb Jahre früher. Ich


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glaube, dreieinhalb Jahre kosten die Stadt Wien viel, viel Geld. Da könnte man natürlich auch sparen – diesen Appell richte ich gleich an die Sozialdemokratie – und müsste nicht Steuer- und Gebührengeld mutwillig mit beiden Händen zum Fenster hinauswerfen. Das gebe ich gleich einmal zurück. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Greiner.)

Im Großen und Ganzen gibt es auch sehr viel Erfreuliches. Man darf nicht vergessen, dass die Kritikpunkte des Rechnungshofberichtes großteils – das hat auch der Vize­kanzler im Ausschuss eindeutig klargestellt – in die Zuständigkeit der Länder fallen.

Zu den Bundesbediensteten muss ich schon festhalten: Richter und Staatsanwälte gehen in Österreich durchschnittlich mit 62,9 Jahren, Lehrer mit 62,7 Jahren in Pen­sion, beim Militär liegt das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei 61,8 Jahren und so weiter. Das ergibt einen Schnitt von 60,7 Jahren.

Bei der Exekutive, Polizei und Justizwache, geht man in Österreich mit 59,3 Jahren in Pension. Ich glaube, Österreich muss sich im europäischen Vergleich, den man gerne zieht, aber auch im weltweiten Vergleich nicht verstecken und nicht genieren, wenn man sieht, wie in anderen Ländern anerkannt wird, dass der Exekutivdienst, der Polizei- und Justizwachedienst ein schwerer Dienst ist – was wahrlich so ist! – und man unter Anrechnung dessen früher in Pension geht. Das sehen viele Staaten in Europa, aber auch weltweit so. Ich glaube, das ist auch richtig, und da brauchen wir uns in Österreich mit einem Schnitt von 59,3 Jahren auf gar keinen Fall zu verstecken.

Noch einmal: Gute Arbeit des Rechnungshofes! Es ist ein guter Bericht, man hat genau gesehen, woran es krankt.

Wenn man weniger Kritik vom Rechnungshof und mehr Gerechtigkeit will, hätte es natürlich schon etwas für sich, bundesweite Pensionsregelungen für Beamte einzu­führen und nicht die Länder herumfuhrwerken zu lassen. Ich habe ja zuvor schon auf­gezeigt, dass es Ungerechtigkeiten im System, aber auch bei den budgetären Mitteln gibt. Man muss schon sagen, dass sich die Länder auch bei den Gehaltserhöhungen für ihre Landesbeamten an Empfehlungen halten sollten, das aber nicht zwingend tun müssen, und da wird natürlich sehr viel Geld verbraten.

Da könnte man, in die Zukunft gerichtet, sehr, sehr viel tun, aber die Länder sind hin­sichtlich ihrer Beamten autonom. Das war der größte Kritikpunkt des Rechnungshofes.

Seien wir froh, dass das aufgezeigt wird, denn vielleicht regt das das eine oder andere Land, das budgetär ohnedies nicht mehr so gut dasteht, zum Nachdenken an, ob man nicht doch den Bundesempfehlungen folgen und vielleicht vieles nicht so freizügig gestalten, sondern sich am Bund orientieren sollte. Ich glaube, auch die Länder können viel aus den Rechnungshofberichten lernen und, in die Zukunft gesehen, viel, viel tun. – In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.26


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.26.17

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Präsi­dentin des Rechnungshofes! Der Bericht zu den Pensionen der Landesbeamten ist über­haupt ein besonderes Stück. Die Vorarlberger scheren da sichtbar aus. Wenn je­mand 2006 mit einem Ruhebezug von 3 500 Euro in Pension gegangen ist und man schaut sich das zehn Jahre später an, dann haben die Vorarlberger Landesbeamten am Ende dieser Zehnjahresfrist am meisten dazubekommen, nämlich um 363 Euro mehr als ein Bundesbeamter. Der Landesregierung Vorarlberg war es dermaßen


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schnurzpiepegal, dass sich von den Politikern keiner geäußert hat, sondern man den Personaldirektor im Amt der Landesregierung vorgeschickt hat, um den Medien eine Auskunft zu geben.

Der Rechnungshof hat sich natürlich selbst seiner Macht beraubt, denn: Wann wurde dieser Bericht präsentiert? – Am Freitag vor Weihnachten; so kann man natürlich sichergehen, dass das überhaupt keinen Aufschlag findet, über die Feiertage untergeht und dann keiner mehr darüber redet. Es liegt schon auch am Rechnungshof, den eigenen Berichten die nötige Wucht zu verschaffen.

Insgesamt kommt es nämlich durch diese Willkür der Länder zu Mehrkosten im Bereich der Landesbeamten von 142 Millionen Euro. Dass davon ein großer Teil auf das Land Wien entfällt, müssen wir gar nicht erst sagen. Wie kommt das zustande? – Im We­sentlichen durch zwei Faktoren: Das eine ist, dass die Bundesländer die erste Pen­sionserhöhung schon im ersten Jahr vornehmen, wogegen ein ASVG-Versicherter oder ein Bundesbediensteter auf das zweite Pensionsjahr warten muss. Diesen Vorteil der ersten Erhöhung zieht der Pensionist dann ein ganzes Pensionsleben lang mit. Des Weiteren kommt es auch vor, dass stärker erhöht wird als im ASVG-Bereich. So hängen die Landesbeamten in vielen Bundesländern die Bundeskollegen mit dem Pen­sionsbezug ab, in Vorarlberg, wie gesagt, nach zehn Jahren mit 363 Euro im Monat mehr, 14 Mal im Jahr, in Wien mit 230 Euro, in Oberösterreich mit 201 Euro und in Tirol mit immerhin noch 117 Euro.

Dass in Wien knapp 50 Prozent der Beamten wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig den Ruhestand antreten, muss daran liegen, dass in Wien die Hacken einfach viel ärger ist als in allen anderen Bundesländern. Das lässt sich nachvollziehen.

Die Sonderpensionen sind den Bundesländern ähnlich egal. So gibt es Bundesländer, die Sonderpensionenbegrenzungen einfach nur für manche Bereiche eingeführt haben, zum Beispiel für die Landesbeamten schon, aber für die landeseigenen Gesellschaften nicht. Man würde dann ja auch immer wieder Parteigänger treffen, und das macht man nicht so gerne. In meinem Heimatbundesland wurde unseren Landtagsabgeordneten beschieden, dass das Land rechtlich gar nicht kompetent sei, dort einzugreifen. Dabei ist im Sonderpensionenbegrenzungsgesetz eigens eine Bestimmung gefasst worden, dass die Länder das tun können! So werden also der Wähler, der Journalist und die Opposition am Schmäh gehalten.

Frau Rechnungshofpräsidentin, die Länder kümmern sich einen feuchten Kehricht um Ihre Berichte. Das ist bedauerlich. Machen Sie es in diesem Fall nicht noch schlimmer, indem Sie solche wirklich schwerwiegenden Berichte, die finanziell schwerwiegende Fol­gen aufzeigen, am Freitag vor Weihnachten publizieren! Suchen Sie sich einen schönen Termin, dann gelingt es auch, ein bisschen fester draufzuhauen, und dann kann sich auch kein Politiker der Antwort entziehen, indem er leider im Weihnachts­urlaub ist und einen Beamten vorschickt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

Ich muss noch einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „RH-Emp­fehlungen (Bund 2017/64 und 2017/65) zu Beamtenpensionen umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvor­lage vorzulegen oder den Gesetzesrahmen so zu nutzen, damit den Rechnungshof-Emp-


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fehlungen zu Beamtenpensionen aus den Berichten Bund 2017/64 und 2017/65 ent­sprochen wird und somit künftige Generationen entlastet werden.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

19.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

betreffend RH-Empfehlungen (Bund 2017/64 und 2017/65) zu Beamtenpensionen um­setzen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2017/64 (III-69/122 d.B.) – TOP 19

In den Rechnungshof-Berichten 2017/64 und 2017/65 wurden zahlreiche Empfeh­lungen zur Pensionierung, Pensionsanpassung und Sonderpensionsbehandlung von Beamten abgegeben.

Im Bericht 2017/65 wurde beispielsweise empfohlen, vorzeitige Ruhestands­versetzun­gen erst ab dem 62. Lebensjahr zu ermöglichen. Zudem wurden Maßnahmen gefor­dert, die den längeren Verbleib im Dienst ermöglichen.

Die RH-Empfehlungen in Bericht 2017/64 richteten sich speziell auf die Sonder-pen­sionen. So sollen auch Geburtsjahrgänge nach 1959 mit Pensionssicherungsbeiträgen belegt werden. Zudem sollen für die Berechnungen der Pensionssicherungsbeiträge zunächst sämtliche Einzelpensionen aufaddiert werden. Diesbezüglich sollen bereits bei Pensionssummen über 100% der Höchstbeitragsgrundlage Pensionssiche­rungs­beiträge eingehoben werden. Zudem soll es Pensionsanpassungen künftig nur noch für die Pensionsteile bis zur Höchstbeitragsgrundlage geben.

Die Empfehlungen decken sich eindeutig mit dem Vorhaben des Regierungspro-gramms und müssen daher schleunigst umgesetzt werden (S. 108).

"...müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halb­staatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden. Diese Privilegien kosten dem Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung, und insbesondere die ältere Gene­ration, besteht nicht."

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzes­vor­la­ge vorzulegen oder den Gesetzesrahmen so zu nutzen, damit den Rechnungshof-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 216

Empfehlungen zu Beamtenpensionen aus den Berichten Bund 2017/64 und 2017/65 entsprochen wird und somit künftige Generationen entlastet werden."

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungs­gemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte.


19.30.33

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Zuerst zwei Zahlen der Statistik Aus­tria: Erstens: Das mittlere Gehalt in Österreich beträgt 1 900 Euro brutto pro Monat. Zweitens: Die mittlere Pension in Österreich beträgt 1 500 Euro brutto pro Monat. Das heißt, dass die Hälfte der Pensionisten und Pensionistinnen weniger als 1 500 Euro brutto bekommen, und das heißt auch, dass es natürlich Pensionen gibt, die weit darü­ber liegen.

Es gibt Pensionen, die sogar über der Höchstbeitragsgrundlage von 5 130 Euro brutto pro Monat liegen, und 40 Prozent der pensionierten Beamten und Beamtinnen haben Pensionen, die über diesem Betrag liegen. Das sei ihnen vergönnt, da können sie den Ruhestand entsprechend gut gestalten. Es wäre aber meiner Meinung nach doch auch ein Akt der Solidarität, wenn Sie auf 10 Prozent dessen verzichten würden, was über diesem Betrag liegt. Es wäre auch ein Beitrag zur Sicherung aller anderen Pensionen.

Wenn ich sage, über diesem Betrag, dann meine ich die Differenz, also nicht 10 Pro­zent von 5 130 Euro, sondern: Wenn jemand 6 000 Euro Pension hat, dann müsste man 5 130 Euro abziehen, es bleiben 870 Euro übrig, und davon müssten 10 Prozent abgegeben werden, das sind 87 Euro. Wenn also jemand 6 000 Euro Pension hat, müsste er oder sie auf 87 Euro verzichten, es blieben immer noch 5 913 Euro Pension, was nicht wenig ist.

Wir hier im Parlament haben im Jahr 2014 beschlossen, dass so eine 10-Prozent-Regelung in den Ländern und natürlich auch im Bund eingerichtet werden könnte. Jetzt hat der Rechnungshof festgestellt, dass dem nicht so ist. Seit 2014 haben die Länder das also nicht getan. Wien hat es in abgeschwächter Form gemacht, aber alle anderen Länder und der Bund haben es nicht gemacht. Ich glaube, es wird Zeit, dass die Regierung mit einem Beispiel vorangeht, und deswegen bringe ich einen Antrag ein, der die Bundesbeamten betrifft:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erhöhter Pensionssicherungsbeitrag für Bundesbeamtenpensionen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche hin­sichtlich der Bundesbeamten die Einführung eines erhöhten Pensionssiche­rungs­beitrags von 10 % ab Überschreitung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG vorsieht.“

*****

Jetzt schauen wir einmal, inwieweit es die Regierung mit dem Abbau von Privilegien ernst meint. Kollege Lausch hat ja gesagt, die Länder sollten sich einmal daran halten.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 217

Die Länder sagen wiederum, sie orientieren sich am Bund, der Bund müsste da vor­aus­gehen. Ich glaube, die Länder haben diesbezüglich recht. Wir hier können jeden­falls nur für den Bund etwas einrichten. Schauen wir einmal, was jetzt mit diesem Antrag passiert. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

19.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

betreffend „erhöhter Pensionssicherungsbeitrag für Bundesbeamtenpensionen“

eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 19. und 20., zu Top 19.) „Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungs­hofes 2017/64“

Begründung

Medienberichten zufolge will die Regierung mehr Gerechtigkeit bei den Pensionen.1 Dementsprechend findet sich im Regierungsprogramm ein Bekenntnis, dass „immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden. Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privile­gieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung, und insbesondere die ältere Generation, besteht nicht.“2

Eine Gelegenheit dazu bietet sich im Zusammenhang mit den Pensionen von Beam­ten, die mehr als EUR 5.130,-/Monat (= ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) erhalten. So sollten die Betroffenen durch einen erhöhten Pensionssicherungsbeitrag von 10 % für Beträge, die über den Sockelbetrag von EUR 5.130,-/Monat hinausgehen, zur nach­haltigen Finanzierbarkeit des gesamten Pensionssystems beitragen. Dies deckt sich zumindest dem Grunde nach auch mit der Empfehlung des Rechnungshofs, welcher sich in seinem Bericht3 für die Einführung eines zumindest 5-%igen Pensionssiche­rungsbeitrags ausspricht.

Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung der Bezüge bildet in § 10 Abs 5 Z 1 den verfassungsgesetzlichen Rahmen für die geforderte Einhebung des erhöhten Pensionssicherungsbeitrags, weshalb auch grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einführung sprechen.

Eine Umsetzung dieser Forderung im Rahmen des unter anderem dafür erlassenen Bezügebegrenzungs-BVG4 hinsichtlich der Bundesbeamten wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung und würde darüber hinaus Signalwirkung haben für den auch hin­sichtlich der Landesbeamten in den Bundesländern bestehenden Handlungsbedarf. Die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems – ebenfalls ein Ziel des Regie­rungsprogramms5 - sollte nicht durch deutlich überdurchschnittliche Pensionen6 gefähr­det werden. Überdies sollte die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems auch im Interesse der betroffenen Pensionsbezieher liegen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 218

Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche hin­sichtlich der Bundesbeamten die Einführung eines erhöhten Pensionssicherungs­bei­trags von 10 % ab Überschreitung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG vorsieht.

1 Vgl etwa Pensionen: Regierung will "mehr Gerechtigkeit", NÖN vom 19. April 2018, http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Pensionen-Regierung-will-mehr-Gerechtigkeit;art385,2873577 (abgefragt am 9. Mai 2018).

2 Neue Volkspartei/Freiheitliche Partei Österreichs, Regierungsprogramm 2017 – 2022, 108.

3 Bericht des RH, Pensionsanpassung der Landesbeamtinnen und –beamten, Reihe Bund 2017/64, S 75.

4 Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funk­tionäre, BGBl. I Nr 64/1997.

5 Neue Volkspartei/Freiheitliche Partei Österreichs, Regierungsprogramm 2017 – 2022, 110.

6 Die durchschnittliche Alterspension beträgt lt PVA EUR 1.635 pro Monat, http://www.pensionsversicherung.at/portal27/pvaportal/content?contentid=10007.784577&viewmode=content (abgefragt am 9. Mai 2018).

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Smodics-Neumann. – Bitte.


19.34.17

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Sehr geehrte Damen Präsi­dentinnen! Liebe Kolleginnen und liebe Zuschauer, wo immer Sie uns auch folgen! Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht den Bundesländern Kärnten und Wien leider kein gutes Zeugnis aus. Besonders als Wienerin muss ich mir jetzt ernsthaft um unsere Landesbeamten und Landesbeamtinnen Sorgen machen, denn obwohl Wien laut Mercer-Studie die lebenswerteste Stadt ist, dürfte es offensichtlich im Arbeitsumfeld der Wiener Landesbeamten und -beamtinnen nicht so aussehen.

Bis zum Kontrollzeitraum 2015 hatte man als Wiener Landesbeamter oder Landes­beamtin eine 50-prozentige Chance, das Pensionsalter 65 Jahre gesund zu erreichen. Mehr als die Hälfte aller Frühpensionierungen waren aus Gründen der Dienstunfähig­keit gegeben. Da muss ich mich fragen: In welch gesundheitsabträglichem Umfeld mussten diese Menschen arbeiten? Auf Nachfrage zu aktuelleren Daten, die es leider nur aus 2016 gibt – die Zahlen aus 2017 wurden bis dato noch nicht zur Verfügung gestellt –, kam Folgendes zum Vorschein: 97 Prozent gingen in Frühpension, drei von hundert gingen regulär mit 65 Jahren in Pension, und von den Frühpensionierten gin­gen 33 Prozent wegen Dienstunfähigkeit.

Um jetzt gleich ein Argument vorwegzunehmen: Wir reden hier nicht oder nicht aus­schließlich von jenen Landesbeamtinnen und -beamten, die in einem besonders schwie­rigen Umfeld arbeiten, wie zum Beispiel in der Pflege, wo man das durchaus nachvollziehen kann. Interessanterweise variieren die Zahlen nicht sehr, egal welchen Bereich man sich anschaut. Es macht fast keinen Unterschied, ob es den Magistrat im engeren Sinn betrifft oder zum Beispiel den Krankenanstaltenverbund.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 219

Bei dieser Quote hätte ich als Unternehmerin ständig Besuch von Arbeitsmedizinern, Arbeitsinspektoraten oder sonstigen Kontrollstellen, um diese Zahlen auch zu recht­fertigen. Das wird aber nicht notwendig sein. In der Privatwirtschaft liegt die Früh­pen­sionierungsquote bei 20 Prozent, denn wir Unternehmer schauen nämlich auf unsere Mitarbeiter.

Um das auch ein bisschen zu veranschaulichen, darf ich Sie kurz entführen: Stellen wir uns einmal vor, wir alle sind Landesbeamte und Landesbeamtinnen! Das heißt näm­lich – und ich darf jetzt bei mir beginnen –: Landesbeamtin Smodics-Neumann: Früh­pension; Landesbeamter Kern in Abwesenheit: Frühpension, Bescheid wird zugestellt; Landesbeamter Schieder: von Amts wegen für dienstunfähig erklärt; Landesbeamtin Kuntzl: Frühpension; Landesbeamtin Heinisch-Hosek: Frühpension; Landesbeamter Wittmann: von Amts wegen für dienstunfähig erklärt; und meine Gratulation an Landes­beamten Jarolim: Sie dürfen bis 65 gesund arbeiten.

Einen Lichtblick gibt es allerdings doch. Im Herbst des letzten Jahres gab es mehrere Zeitungsberichte zu diesem Thema, unter anderem über einen Magistratsbeamten, der – ich darf das hier zitieren –  „Zu krank für Magistrat“ war, jetzt aber Chef einer Firma ist, die am Krankenhaus Nord mitkassiert. Ein Beamter, mit 54 Jahren wegen dauernder Dienstunfähigkeit frühpensioniert, gründete eine Firma und ist heute in sieben Projekten mit der Stadt Wien im Geschäft. Hieran sieht man, dass Unterneh­merInnen statistisch gesehen nicht nur länger und gesünder arbeiten, sondern dass sie durch das Unternehmertum sogar gesund werden können. Wenn das kein Argument für Selbständigkeit ist! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Zanger.)

19.38


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Plessl. – Herr Abgeordneter, bitte schön.


19.38.28

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Geschätzte Präsidentinnen! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir dürfen heute zwei Berichte des Rechnungshofes über Prüfungen, die im Zeitraum März bis Au­gust 2016 durchgeführt wurden, diskutieren. Der eine Bericht bezieht sich auf die Gebarung der Länder hinsichtlich Pensionsanpassung und Übernahme des Sonder­pen­sionenbe­gren­zungsgesetzes. Hierzu wurde zum Prüfungszeitraum 2010 bis 2016 beziehungsweise verlängert sogar von 2006 bis 2016 festgehalten, wie es mit dem Sonderpensionen­be­grenzungsgesetz in den Ländern ausgesehen hat. Wir haben vom Rechnungshof ganz klar die Erkenntnis vorliegen, dass die neun Bundesländer dies unterschiedlich ge­hand­habt beziehungsweise umgesetzt haben.

Unsere Frage an den Vizekanzler im Ausschuss war, wer jetzt die Gespräche mit den Ländern führe. Er ist ja auch für den öffentlichen Dienst zuständig. Die Mitteilung, dass Reformminister Josef Moser die Gespräche führen wird, war für uns schon über­raschend, weil der Vizekanzler doch auch für den öffentlichen Dienst zuständig ist.

Der zweite Bereich, auf den sich der Rechnungshof bezieht und über den ich dann mit Ihnen diskutieren werde, betrifft den Pensionsstand der Landesbeamtinnen und -be­am­ten sowie die für sie getätigten Pensionsausgaben. Hier sehen wir auch die unter­schiedlichen Pensionsantrittsarten, das faktische Pensionsantrittsalter, die Pensions­stände und die Pensionsausgaben und so weiter im Zeitraum von 2010 bis 2015.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Interessante an der ganzen Diskussion ist – und diese Frage habe ich auch dem Vizekanzler gestellt –, dass in der Regie­rungserklärung festgehalten worden ist, dass nur jede dritte Planstelle nachbesetzt werden soll. Wenn man sich die Pensionszahlen für die Zukunft bis 2030 ansieht und


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die Gewerkschaft uns mitteilt, dass bis zu 50 Prozent der Bediensteten in Pension gehen werden, dann haben wir hier ein großes Problem. Ich habe den Vizekanzler auch gefragt, wie er das im öffentlichen Bereich sieht, welche Aktionen er hierzu setzt und wie er gewährleisten kann, dass die Informationen, die derzeit vorhanden sind, auch den zukünftigen Beamtinnen und Beamten beziehungsweise jenen Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sein werden, übermittelt werden können.

Ich sage einmal: Die Antwort war sehr dürftig bis gar nicht vorhanden. Gerade des­wegen ist es so wichtig, dass man auch Anreize schafft, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn man 50 Prozent der Bediensteten bis 2030 in Pension sehen wird, dann müssen jetzt schon Aktionen gesetzt werden. Auf die Frage, ob die Zahl von einem Drittel eingehalten wird oder nicht, hat er geantwortet: Wir werden das punktuell beurteilen müssen.

So also sehen die Vereinbarungen der Bundesregierung aus. Sie werden nicht ein­gehalten, weil sie auch gar nicht einzuhalten sind, denn sonst kann der öffentliche Dienst die Aufgaben, für die er vorgesehen ist, gar nicht erfüllen.

Ich möchte hier aber auch anhand von Beispielen erklären, warum wir die Beamtinnen, Beamten und Bediensteten unbedingt benötigen. In den Bundesländern, Frau Rech­nungs­hofpräsidentin, haben wir zum Beispiel eine Verzögerung in einem Gewerbe­verfahren, weil von den Ländern zu wenige Sachverständige zur Verfügung gestellt werden. Es kommt zu einer Verzögerung, die gar nicht notwendig wäre, wenn aus­reichend Sachverständige vorhanden wären.

Das zweite Beispiel kommt aus dem Finanzbereich, dem Finanzministerium: Wir sehen, dass wir gerade bei den Betriebsprüfern mehr Leute benötigen. Jeder Betriebs­prüfer bringt das Vielfache von dem, was er eigentlich kostet. Wenn man bedenkt, dass ein Betriebsprüfer zehn bis 15 Mal mehr einbringt, als er kostet, dann wäre es sinnvoll, da zu investieren. Wir wissen auch, dass ungefähr fünf Jahre notwendig sind, damit ein Betriebsprüfer selbständig ausfahren kann.

Zum Schluss noch zu einem Bereich, der mir persönlich sehr am Herzen liegt: Es gibt auch einen Rechnungshofbericht, in dem Sie festhalten, dass es auch im Bundes­kriminalamt zu wenig Personal gibt. Das ist gerade jenes Personal, das wir benötigen, um gemeinsam mit dem Justizministerium zum Beispiel bei Betrugsdelikten oder Sucht­giftdelikten auch eine Abschöpfung durchzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir es nicht geschafft, dass diesen zwei Ministerien ausreichend Personal zur Verfügung steht, damit man diesen Verbrechern zusätzlich noch Geld wegnimmt. Die Strafe mittels Geld, durch Abschöpfung wäre bei unrechtmäßiger Bereicherung ein sinnvolles Ziel, das es umzusetzen gilt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.42


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.43.07

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Rech­nungshofprä­sidentin! Wir haben heute schon viel über diese Berichte zu den Pensionen diskutiert. Ich glaube, grundsätzlich kann man sagen – und das haben wir im Ausschuss auch lan­ge diskutiert –, dass wir uns seitens der Sozialdemokratie ganz klar zu fairen und vor allem sicheren Pensionen bekennen und dass die Menschen, die unser Land auf­gebaut haben, die viele Jahre lang hart für unser Land gearbeitet haben, auch das Recht haben, von ihrer Pension leben zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ja, es hat in der Vergangenheit eine Reihe von Entwicklungen gegeben, zu denen wir alle sagen, dass sie mit der Fairness nicht in Einklang zu bringen sind. Vor dem Hinter-


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grund des Vertrauensschutzes hat es eine Reihe von Reparaturmaßnahmen gege­ben – das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, Pensionssicherungsbeiträge, die auch zusätzlich gezahlt werden. Da ist bereits einiges passiert.

Es zeigt sich auch in den Debatten, dass es noch eine Weile dauern wird, bis die Har­monisierung in allen Bereichen durchgeführt sein wird. Das zeigt auch, wie unüber­sichtlich der Bereich geworden ist und dass er durchaus komplex ist. Das beste Beispiel dafür war Vizekanzler Strache; ich weiß nicht, wer aller im Rechnungshof­aus­schuss dabei war: Das war einer der spannendsten Auftritte eines Regierungs­mit­glieds, die ich je erlebt habe, also eine derartige Mischung aus einem unambitionierten Zugang und Unwissenheit; das war wirklich ganz, ganz spannend, wie er aufgetreten ist.

Frau Dr. Griss und Frau Rechnungshofpräsidentin, ich muss euch beiden wirklich gratulieren: Ihr habt wirklich Talent, ihr seid ausgezeichnete Lehrerinnen, denn ihr wart mit sehr viel Engelsgeduld in der Lage, Herrn Strache zu erklären, wofür er alles zustän­dig ist. Man hat wirklich gemerkt, wie es bei ihm langsam rattert. – Unglaublich! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Er ist dann draufgekommen, wofür er alles zuständig ist, und hat mit der Zeit auch gemerkt, dass das, worüber er immer geschimpft hat, teilweise schon längst repariert war. Er hat dann keine Beispiele nennen können, aber trotzdem darüber geschimpft. Es war unglaublich. Zum Schluss hat er sich eher auf die Rolle reduziert, zu sagen, Reformminister Moser muss das Ganze richten, er möchte sich da gar nicht so wirklich einmischen. Das war also ein spannender, beachtlicher Auftritt. Ich hoffe, dass er im Sportbereich besser unterwegs ist. Der Auftritt im Rechnungshofausschuss war durch­aus spannend. Ich bin aber überzeugt – und deswegen Danke an Sie beide –, dass Herr Strache einiges dazugelernt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend, weil auch Kärnten von Frau Kollegin Smodics-Neumann angesprochen wurde: Das ist ein Musterbeispiel dafür, was passiert, wenn man nicht unbedingt schlaue Pensionsreformen macht. Mit Gültigkeit 2011 haben nämlich ÖVP und FPÖ in Kärnten eine Pensionsreform beschlossen, und da wundert man sich, dass im Jahre 2010 plötzlich die Zahl der Pensionsantritte massiv ansteigt. Das ist leicht erklärt: Wenn man so superschlau wie in Kärnten vorgeht, passiert es, dass es eine Pen­sionsreform gibt, die dann einfach auch deutlich teurer ist, und man merkt, dass diese Reformen doch deutlich komplexer und diese einfachen Ansagen nicht immer zutref­fend sind. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Rechnungs­hofpräsidentin. – Bitte, Frau Präsidentin.


19.46.02

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist richtig, wir haben am Ende des Jahres die zwei Berichte veröffentlicht. Sie betreffen die Pensionsanpassungen und den Pensionsstand sowie die Pensionsausgaben für Landesbeamtinnen und Lan­desbeamte in allen Ländern, und sie beinhalten teilweise auch Empfehlungen an den Bund.

Ich muss sagen, wenn Berichte an neun Länder kommen, dann werden sie auch in neun Landtagen diskutiert. In Vorarlberg wurde das im Ausschuss am 21. Februar, nicht vor Weihnachten, diskutiert und dann im März im Landtag behandelt. Es gibt genug Möglichkeiten, über Rechnungshofberichte noch Monate hindurch zu disku­tie­ren, und ich hoffe, dass die Schlussfolgerungen daraus nicht nur am Tag der Veröf-


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fentlichung gezogen werden, sondern auch dann, wenn es darum geht, aus den Emp­fehlungen Umsetzungen zu machen. Das ist mir ganz wichtig. Natürlich sind wir immer froh, wenn über veröffentlichte Berichte in ausführlichem Maße berichtet wird.

Was war das Ziel dieser Prüfung? – Das Ziel dieser Prüfung: Es ging um Beamte, die schon in Pension sind, die teilweise begünstigt sind, und da gibt es mehrere Hebel und Schrauben, an denen man drehen kann, damit die Kosten nicht ausufern.

Was sind diese Möglichkeiten? – Da geht es um die jährliche Pensionsanpassung, es geht um die Einhebung von Pensionssicherungsbeiträgen und auch von erhöhten Pen­sionssicherungsbeiträgen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, und es geht um alle Maßnahmen, die zu setzen sind, damit die gesetzliche Alterspension von 65 Jahren erreicht wird.

Da haben wir natürlich Defizite festgestellt. Wir haben den Bund und die ASVG-Pensionen zur Messlatte genommen, sie verglichen und die Vergleichsrechnung hin­sichtlich der Pensionsanpassung gemacht. Es stimmt, dass in den Ländern Oberös­terreich, Tirol, Vorarlberg und Wien ein Mehraufwand gegenüber dieser Pensions­an­pas­sung nach der Bundesbeamtenpension in Höhe von 142 Millionen Euro akkumuliert in den Jahren 2006 bis 2016 entstanden ist.

Weitere Mehraufwände entstanden aus einer fehlenden Wartefrist. Es gilt, auch die Wartefristen entsprechend umzusetzen, so wie es auch das ASVG beinhaltet. Da gab es Mehrkosten in Höhe von 35 Millionen Euro, die entstanden sind. Ich muss aber auch sagen, dass es in zwei Jahren auch für die Bundesbeamten ausgesetzt ist. Auch das stellt eine Gruppe von Pensionsbeginnern besser als andere.

Bezüglich der höheren Pensionen richtet sich eine Empfehlung an die Länder, aber auch an den Bund, eine Deckelung der Anpassung ab einer Pensionshöhe in Höhe der Höchstbeitragsgrundlage vorzusehen. Hier meinen wir, dass eine Deckelung durch Fixbeträge notwendig ist, damit es einen fairen Vergleich gibt.

Zweitens haben wir darüber hinaus verglichen und noch einmal dargestellt, was die Hacklerregelung Alt bedeutet hat. Dazu gab es auf Bundesebene Pensionsantritte von rund 50,3 Prozent der Ruhestandsversetzungen. Damit kam es natürlich zu Einnah­menausfällen und zu erheblichen Mehrausgaben in der Höhe von 1,95 Milliarden Euro, wenn man Bund und Länder rechnet. Dieser Entfall der begünstigten Hacklerregelung Alt führte dann aber in der Folge zu einem Anstieg des durchschnittlichen Pensions­antrittsalters beim Bund auf 61,2 Jahre im Jahr 2015, der Länderdurchschnitt lag bei 58,8 Jahren.

Die beiden Bundesländer Wien und Kärnten sind eben besonders durch den hohen Anteil der krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen aufgefallen. Hier haben wir ein Krankenstands- und Diagnosemonitoring und Maßnahmen zum Erhalt von Ge­sundheit und Leistungsfähigkeit empfohlen. Das gilt aber auch für den Bund, das gilt für alle Bereiche der öffentlichen Hand, denn das ist wichtig. Das Wichtigste ist, dass wir die gesetzliche Alterspension, 65 Jahre, erreichen und dass wir alles machen und auch alle dienstrechtlichen Maßnahmen überprüfen, die zu einem längeren Verbleib im Dienststand führen.

Was die Umsetzung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes betrifft, so hat der Verfas­sungsgesetzgeber einen Rahmen normiert, und es gilt, diesen Rahmen aus­zu­schöpfen. Es besteht die Möglichkeit, diesen Rahmen auszuschöpfen. Auch auf Bun­des­ebene hat man den Rahmen zwischen 100 und 150 Prozent der Höchst­bei­trags­grundlage nicht ausgeschöpft und man hat in zwei Ländern und insbesondere auch in der Stadt Wien bei Pensionsteilen über 200 und 300 Prozent der Höchstbei­trags­grund-


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lage diesen Rahmen gar nicht umgesetzt, auch nicht für Regelungen bei Unternehmen der Stadt Wien.

Zur Gänze entfallen diese erhöhten Pensionssicherungsbeiträge für Bundesbeamte ab Geburtsjahrgang 1959. Auch da sind wir der Meinung, dass das aufrechterhalten werden soll, und es gibt eine Empfehlung im Rechnungshofbericht, für diese Gruppen einen 5-prozentigen Pensionssicherungsbeitrag für die Anteile, die 100 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage überschreiten, vorzusehen.

Damit bedanke ich mich für die heftige Diskussion. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.52

19.52.04


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-69 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „RH-Empfehlungen (Bund 2017/64 und 2017/65) zu Beamtenpensionen umsetzen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erhöhter Pensionssicherungsbeitrag für Bundesbeamtenpensionen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-70 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

19.53.5421. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Bankenaufsichtsarchitektur – Reihe BUND 2017/20 (III-23/124 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesdenkmalamt – Reihe BUND 2017/23 (III-25/125 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 224

23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Familiengerichtsbarkeit – Reihe BUND 2017/24 (III-26/126 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Risikomanagement in der Finanzverwaltung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/27 (III-27/127 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/28 (III-28/128 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend ÖBB-Immobilie Gauermanngasse 2-4 – Reihe BUND 2017/31 (III-31/129 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Hallstatt Wasserkraft GmbH – Reihe Bund 2017/34 (III-34/130 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Sicherung von Rohstofflagerstätten in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol – Reihe Bund 2017/35 (III-35/131 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive – Reihe Bund 2017/36 (III-36/132 d.B.)

30. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohnungen des BMLVS – Reihe Bund 2017/37 (III-37/133 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE); Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/40 (III-40/134 d.B.)


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32. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesstelle für Sektenfragen – Reihe Bund 2017/47 (III-47/135 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 bis 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


19.54.23

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die folgenden Tagesord­nungspunkte behandeln eine Vielzahl von Berichten des Rechnungshofes und somit eine große Anzahl an verschiedenen Themen. Ich würde gerne näher auf den Bericht mit der Kennzahl 2017/40 eingehen. Es handelt sich hierbei um eine Follow-up-Überprüfung des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens, kurz Bifie genannt.

Ziel dieser Überprüfung war die Beurteilung der Umsetzung von Empfehlungen, welche der Rechnungshof bei der vorangegangenen Gebarungsüberprüfung im Jahr 2012 ge­geben hatte. Im Jahr 2013 hatte der Rechnungshof bei den überprüften Stellen nach­gefragt und den Umsetzungsstand der Empfehlungen eruiert. Das Ergebnis dieses Nachfrageverfahrens wurde im Bericht 2013/13 veröffentlicht.

Aber nun zum vorliegenden Bericht: Es konnte festgestellt werden, dass das Bundes­ministerium für Bildung fünf von sieben Empfehlungen umgesetzt hatte. Eine Empfeh­lung wurde teilweise umgesetzt und eine wurde nicht umgesetzt. Dem Bifie wurden insgesamt 17 Empfehlungen übermittelt, von denen 14 vollständig, zwei teilweise und eine Empfehlung nicht umgesetzt wurden.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Umsetzungsgrad fünf aus sieben beziehungs­weise 14 aus 17 ist durchaus ein guter, und es wurden viele Empfehlungen zur Synergie­effektnutzung umgesetzt. So konnte Geld eingespart und die Effizienz erhöht werden, was natürlich durchaus erfreulich ist.

Dennoch wurden einige Empfehlungen nicht umgesetzt, beispielsweise gibt das Bun­desministerium für Bildung weiterhin keine klaren wirtschaftlichen und operativen Zielvorgaben für das Bifie vor. Eine effiziente Steuerung und eine anschließende Erfolgsmessung sind somit nicht ganz möglich.

Ein mir persönlich wichtiger Punkt ist das effektive Controlling in einem Unternehmen und natürlich auch in öffentlichen Einrichtungen. Nur durch richtiges Messen und Be­werten von Kennzahlen können Optimierungspotenziale aufgezeigt und Problemfelder erkannt werden. So ist auch im Bereich der Personalkosten im Bifie, welche einen überproportionalen Anstieg erfahren haben, ein effektives Projektcontrolling einzu­führen, um dies auch in Zukunft genau im Auge behalten zu können. Dies sind in der Zukunft wichtige Punkte, und es ist wichtig, dass genau darauf geschaut wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.57


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Greiner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.



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19.58.07

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Bericht zur Bankenaufsicht, die im Wesentlichen auf drei zusammenspielenden Säulen basiert: Finanzmarktaufsicht, Oesterreichische Nationalbank und Europäische Zentral­bank.

Der Rechnungshof hat in diesem Bericht die duale Struktur in Österreich kritisch hinter­fragt. Warum? – Der Rechnungshof moniert, dass durch diese zwei Institutionen eine Vielzahl an Informationen entsteht, die kanalisiert und angeglichen werden müssen. Es gibt erhöhten zusätzlichen Abstimmungsbedarf, auch mit der europäischen Behörde. Der Rechnungshof kritisiert die Doppelvertretungen in den internationalen Banken­aufsichtsgremien und sagt, dass es keine einheitliche Aufsichtsmeinung in Österreich gibt. Daher empfiehlt der Rechnungshof, OeNB und FMA zusammenzuführen.

Ich darf dazu aktuell berichten, dass wir vor Kurzem im Finanzausschuss eine Aus­sprache mit der Finanzmarktaufsicht gehabt haben. Man hat verschiedene Modelle durchgerechnet und Sukkus ist: So, wie jetzt die Trennung zwischen der Oesterreichi­schen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht besteht, funktioniert es, und die Strukturen passen. Schnittstellen können natürlich immer optimiert werden – das ist klar –, was auch laufend passiert.

Warum funktioniert die Aufsicht? – Blicken wir doch in die Zeit zwischen 2000 und 2007 zurück, damals war Schwarz-Blau in der Regierung. Der von der FPÖ in Kärnten verursachte Hypo-Skandal beschäftigt uns nach wie vor, Milliarden wurden versenkt. Damals konnte die Aufsicht nicht so effizient arbeiten wie heute. Warum? – Die FPÖ hat die Hypo hinter meterhohen Betonmauern einbetoniert, quasi gegen die Finanz­marktaufsicht abgeschottet. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Ab 2008 haben die Finanzmarktaufsicht und die OeNB der Politik dann einen Leitfaden vorgelegt, und zusammen mit der SPÖ-geführten Bundesregierung haben sie dafür gesorgt, dass dieses Hypo-Desaster bereinigt werden konnte. (Abg. Neubauer: Glauben Sie, was Sie da lesen?)

Wie ist das passiert? – Sie haben Kärnten gerettet, sie haben den Wirtschaftsstandort Österreich gerettet, das Bankensystem und den Finanzmarkt stabilisiert. Das heißt, die FMA funktioniert, so wie sie ist. Sie prüft effizient, detailliert und scharf. Es wurde übrigens heute der Jahresbericht 2017 von der FMA präsentiert, da kann man alles nachlesen. Die Aufsicht hat auch den Jahresprüfplan für 2018 vorgelegt.

Es ist in Ordnung, wenn sich der Rechnungshof Gedanken über die Kosten einer Prüf­behörde macht, aber man muss bedenken, dass in Summe eine einzige Behörde nicht unbedingt billiger ist. Eine Aufsicht muss funktionieren und sie muss sich rechnen. Meine Damen und Herren, im Zuge der Bereinigung des Hypo-Skandals hat sich diese Aufsicht mehrfach gerechnet. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir brauchen in Zukunft weiterhin eine schlagkräftige Aufsicht für unseren Finanz­markt, und eine derartige Aufsicht muss man sich auch leisten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.01


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.01.22

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir noch


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 227

schnell ein Wort zu Frau Mag. Greiner, zu meiner Vorrednerin. Was die Hypo anbe­langt, hat es Untersuchungsausschüsse gegeben. Wir wissen von den Untersuchungs­ausschüssen, dass die Schuldzuweisung so einfach, wie das die SPÖ immer wieder haben will – nämlich die gesamte Schuld bei der FPÖ abzuladen –, bei Gott nicht richtig ist und dass das auch nicht die Wahrheit ist, auch wenn sie das immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Zu diesen Rechnungshofberichten möchte ich, damit sich die Zuseher auskennen, sagen: Wir diskutieren jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt elf Punkte, haben damit natürlich eine gewisse epische Breite. Da ist es natürlich auch für die Zuseher sehr schwierig, dem immer folgen zu können, weil jeder zu etwas anderem spricht. Man hat ja auch nur eine beschränkte Redezeit. Deswegen ist es, Frau Präsidentin, gut, dass Berichte zukünftig immer nur als Einzelberichte herausgegeben werden, die dann hier auch dementsprechend gut kompakt diskutiert werden können.

Ich selbst möchte noch ein paar Worte zum Bifie verlieren. Kollegin Feichtinger, du hast ja schon darüber gesprochen. Fakt ist auf jeden Fall, das Bifie ist und war eine riesengroße Baustelle – eine riesengroße Baustelle in einem SPÖ-geführten Unter­richtsministerium. Das ist nicht nur im Rechnungshofbericht nachzulesen, son­dern das haben wir auch leibhaftig immer wieder hier im Parlament miterleben müssen.

Wie war die Situation bis zum 1.1.2017? – Da hat es für das Bifie zwei Unterneh­mens­standorte gegeben, Wien und Salzburg, mit doppelter Infrastruktur, mit doppelter Verwaltung, damit natürlich mit doppelten Fixkosten, mit viel zu wenig Koordination. Dass dieses System nicht hat funktionieren können, war offensichtlich und klar. Es war nur aufgrund politischer Vorgaben so, dass man eben zwei Standorte hatte.

Jetzt komme ich zur Einführung der Zentralmatura. Da war das Bifie Wien zuständig. Ich habe jetzt noch in guter Erinnerung, dass diese Einführung ganz schön dane­bengegangen ist. Das muss man wirklich feststellen: Das war in Wahrheit ein Pleiten-Pech-und-Pannen-Team. Da hat bei der Einführung wenig bis nichts funktioniert. Es war dann natürlich klar, dass die Kompetenz für die Zentralmatura ins Ministerium hineinverlagert werden musste und dass infolgedessen das Bifie Wien mehr oder weniger aufzulösen war. Das war auch ein Vorschlag des Rechnungshofes. Dieser Vorschlag ist umgesetzt worden. Das Bifie Wien wurde tatsächlich ins Ministerium verlagert, weil natürlich die Kompetenz für eine Reifeprüfung in die unmittelbare Zu­ständigkeit des Unterrichtsministeriums fallen muss. Das kann man nicht einfach auslagern und sagen: Das habe ich jetzt ausgelagert und ich kann nichts dafür, das ist also nicht meine Baustelle.

Die Entscheidung, diese Zuständigkeiten überhaupt auszulagern, war grundsätzlich falsch. Das ist danebengegangen und wurde rückgeführt; aber was hat der Rech­nungshof bei dieser Rückführung auch noch kritisiert? – Dass diese 65 Planstellen natürlich eins zu eins ins Ministerium gewandert sind. Der Rechnungshof hat richtiger­weise festgestellt, dass diese 65 neu geschaffenen Planstellen im Ministerium zu viele waren, weil bereits eine ähnliche Infrastruktur im Ministerium vorhanden war. Da hat man also durch diese Rückführung den Verwaltungsapparat aufgebläht – aber immer­hin: Mit 1.1.2017 ist von zwei Standorten, Wien und Salzburg, nur noch ein Standort übrig geblieben.

Wenn man sich den Rechnungshofbericht ansieht, ist klar, dass unsere Regierung weiterhin Handlungsbedarf hat. Ich darf nun erklären, wieso diesbezüglich massiver Handlungsbedarf vorliegt: Das Unterrichtsministerium selber hat es verabsäumt, klare wirtschaftliche und operative Zielvorgaben für das Bifie festzulegen. Das muss man sich einmal vorstellen: Man hat da ein ausgelagertes Institut ohne klare Zielvor­gaben. – Wenn nichts klar vorgegeben ist, kann man das natürlich auch nicht kontrol-


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lieren. So war die Situation. Das hat also nicht funktioniert, das kann nicht funktio­nieren. Es war der Fehler des Ministeriums, keine klaren Zielvorgaben zu machen. Somit war natürlich eine effiziente Steuerung des Bifie durch das Ministerium über­haupt nicht möglich. Die linke Hand hat nicht gewusst, was die rechte tut, weil keine Zielvorgaben vorhanden waren.

Das ganze Problem wurde noch dadurch getoppt, dass die Direktoren – damals noch in Salzburg und in Wien – für das eigene Haus kein Unternehmenskonzept vorgelegt haben; Bifie ohne Unternehmenskonzept, sowohl in Wien als auch in Salzburg. Das ist grundsätzlich unvorstellbar. Jeder tut mehr oder weniger, was er will, weil ja kein Konzept vorgelegen ist. Hier ist die Empfehlung des Rechnungshofes, ein Unterneh­menskonzept vorzulegen, offengeblieben, wie Sie, Frau Präsidentin, richtigerweise fest­gestellt haben.

Das sind schon eklatante Fehler, die da passiert sind: Auf der einen Seite fehlen die Unternehmenskonzepte und auf der anderen Seite fehlen die Zielvorgaben. Dass dieses System nicht funktionieren kann, ist klar.

Meine Redezeit ist schon fast vorbei. Kollegin Fichtinger hat noch angeführt, dass es kein effizientes Personalcontrolling gab. Das möchte ich auch unterstreichen. Unterm Strich bleibt auf jeden Fall übrig, dass aufgrund dieser Situation Missmanagement produziert wurde – no na net – und dass unsere Regierung damit auch noch eine Bau­stelle übernommen hat, die sie zu klären hat. – Ich danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Griss. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


20.07.41

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu zweien dieser Berichte etwas sagen, und zwar sind es zwei Berichte, die die Justiz betreffen. Der eine ist der Bericht über die Familiengerichtsbarkeit und der andere ist der Bericht über die Follow-up-Überprüfung der Strukturreform der Bezirksgerichte.

Die beiden Themen Familiengerichtsbarkeit und Bezirksgerichte-Strukturreform hän­gen eng zusammen. Die Familiengerichtsbarkeit ist ja etwas, womit Menschen am ehes­ten in Kontakt kommen. Etwa 40 Prozent der Ehen in Österreich werden geschie­den. Viele Ehepaare haben Kinder, und für die Kinder muss dann ein Obsorgever­fahren durchgeführt werden.

Um diese Verfahren zu verbessern, um sie zu beschleunigen, wurde 2013 die Fa­milien­gerichtshilfe eingerichtet. Das entsprach einer langjährigen Forderung auch der Richter, denn gerade in einem Obsorgeverfahren ist es notwendig, dass auch pädago­gische Kenntnisse, psychologische Kenntnisse, sozialarbeiterische Kenntnisse einfließen. Die­ses Know-how wird jetzt durch die Familiengerichtshilfe zur Verfügung gestellt.

Die Familiengerichtshilfe, so wie sie jetzt läuft und wie der Rechnungshof sie überprüft hat, kann aber noch besser werden. Es kann noch und es muss noch in einem größeren Maß erreicht werden, dass die Familiengerichtshilfe auch Gutachten erstellt, denn Gutachten sind der wesentliche Grund, warum Obsorgeverfahren oft so lange dauern. Wenn nun die Familiengerichtshilfe das Gericht in einem stärkeren Maß unter­stützt, dann ist auch die Chance größer, dass die Entscheidungen Bestand haben. Das ist eigentlich der wesentliche Punkt. Wenn nämlich immer wieder neue Anträge gestellt werden, dann wird der Konflikt wieder aufgewärmt, die Kränkungen werden wieder bewusst gemacht, und das führt dazu, dass sich die Situation nicht beruhigt. Das ist besonders für die Kinder schädlich.


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Diese hohen Anforderungen, die die Familiengerichtsbarkeit auch an die Richter stellt, können nur erfüllt werden, wenn Richter in diesem Bereich auch eine gewisse Erfah­rung erwerben, wenn sie also länger in diesem Bereich bleiben. Ob sie das tun, hängt sehr stark mit unserem Gerichtssystem zusammen. Daher spielt die Strukturreform der Bezirksgerichte auch in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Je größer nämlich die Gerichtseinheiten sind – es ist ja immer die erste Instanz –, desto leichter ist es auch, sich zu spezialisieren, und desto leichter sind auch Vertretungen zu organisieren.

Daher ist es wichtig, dass diese Reform der Standorte verstärkt weitergeführt wird. Allerdings muss dies – so wie der Rechnungshof es auch empfiehlt – nach klaren Kriterien, die festgelegt werden, um die Standorte auszusuchen, und aufgrund von Kos­tenabschätzungen, um festzustellen, wie viel es kostet, wenn man einen neuen Standort begründet, geschehen.

Ich glaube aber und ich bin – auch aufgrund meiner Erfahrung in der Justiz – über­zeugt, dass diese Strukturreform der Bezirksgerichte nur ein Zwischenschritt sein kann. Letztlich muss es das Ziel sein, so wie in skandinavischen Ländern auch in Österreich ein dreistufiges Gerichtssystem zu haben: eine Eingangsinstanz – das, was jetzt Bezirksgerichte und Landesgerichte sind –, einen Gerichtstypus, der für alle Rechts­sachen in erster Instanz zuständig ist, dann eine zweite Instanz und eine dritte Instanz. Das werden mehr als die jetzt 20 Landesgerichte sein, aber weniger als die 68, die in dieser Justizreform vorgesehen sind. Das brächte viele Vorteile mit sich, kann aber natürlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Trotzdem ist das ein Projekt, das angegangen werden muss.

Ich stelle zwei Anträge, und zwar zuerst folgenden:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Strukturreform der Bezirksgerichte“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Strukturreform der Bezirksgerichte (Reihe BUND 2017/28), insbesondere die Fest­legung von Standortkriterien und die Erstellung von Kostenschätzungen sowie die Fest­legung von Indikatoren, mit denen die Zielerreichung der Reform gemessen wird, unverzüglich umzusetzen.“

*****

Der zweite Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes im Bereich der Familiengerichtsbarkeit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Familiengerichtsbarkeit (Reihe BUND 2017/24), insbesondere die Emp-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 230

feh­lungen zur besseren Vernetzung zwischen den Einrichtungen und zur Einschaltung der Familiengerichtshilfe statt der Beiziehung von Sachverständigen, umzusetzen.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.13

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Struktur­reform der Bezirksgerichte

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprüfung - Reihe BUND 2017/28 (III-28/128 d.B.) – TOP 25

Seit 2012 läuft die Strukturreform der Bezirksgerichte. Von den ursprünglich 141 Be­zirksgerichten sollen letztlich 68 Standorte bestehen bleiben. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Rechnungshof waren es 116 Bezirksgerichte. Und noch immer sind, wie der Rechnungshof kritisch anmerkt, die Kriterien nicht festgelegt, die für die Stand­ortentscheidung maßgeblich sein sollen. Sichergestellt soll auch werden, dass auf Fakten beruhende Kostenschätzungen für bauliche Maßnahmen in die Standort­entscheidung einfließen. Festzulegen sind auch Indikatoren, um die Ziel-erreichung dieser jahrelang laufenden Reform zu messen.

Die Strukturreform der Bezirksgerichte soll zu Kosteneinsparungen und zu höherer Effizienz der Justiz führen. Gerade angesichts der Einsparungen im Justizressort ist eine solche Reform überfällig, denn sie würde die nachteiligen Auswirkungen auf den Rechtsstaat zumindest teilweise abfedern. Im Sinne der rechtsuchenden Be-völkerung müssen die Empfehlungen des Rechnungshofes unverzüglich umgesetzt und die Struk­turreform der Bezirksgerichte zügig fortgeführt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Strukturreform der Bezirksgerichte (Reihe BUND 2017/28), insbesondere die Fest­legung von Standortkriterien und die Erstellung von Kostenschätzungen sowie die Festlegung von Indikatoren, mit denen die Zielerreichung der Reform gemessen wird, unverzüglich umzusetzen."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 231

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes im Bereich der Fami­liengerichtsbarkeit

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Familiengerichtsbarkeit - Reihe BUND 2017/24 (III-26/126 d.B.) – TOP 23

Die Familiengerichtsbarkeit wurde durch das 2013 in Kraft getretene Kindschafts– und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013) grundlegend um-gestaltet. Der Rechnungshof hat dazu im vorliegenden Bericht (Reihe Bund 2017/24) zahlreiche Feststellungen getroffen und Empfehlungen ausgesprochen, um die neu­geschaffene Familiengerichtshilfe effizienter zu gestalten. Der Bericht enthält auch allgemeine Verbesserungsvorschläge für die Familiengerichtsbarkeit. Auch im Regie­rungsprogramm der Bundesregierung werden die Evaluierung der Familiengerichtshilfe sowie eine Umsetzung der Evaluierung des KindNamRÄG 2013 ausdrücklich genannt. Da die notwendigen Maßnahmen offenbar weitgehend unstrittig sind, spricht nichts gegen eine rasche Umsetzung der Empfehlungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Familiengerichtsbarkeit (Reihe BUND 2017/24), insbesondere die Emp­fehlungen zur besseren Vernetzung zwischen den Einrichtungen und zur Ein-schaltung der Familiengerichtshilfe statt der Beiziehung von Sachverständigen, um-zusetzen."

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden Anträge wurden ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kolba. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.13.35

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht über die Familiengerichtsbarkeit und würde einleitend gerne sagen: Es gibt Bereiche in der Justiz, die lassen sich sehr gut mit Zahlen von Ver­fahren, mit der Dauer von Verfahren, also mit statistischen Methoden auswerten.

Was den Rechnungshofbericht betrifft, verstehe ich natürlich, dass die Betroffenen nicht zu Wort kommen, also insbesondere die Familien und auch die Kinder, um deren Wohl es in diesen Verfahren immer geht. Es gibt aber auch einen Bericht über eine Evaluierung seitens des Justizministeriums aus dem Jahr 2017, und da verstehe ich schon nicht mehr, wieso man nicht zumindest versucht hat, mit Betroffenen ebenfalls ins Gespräch zu kommen und zu evaluieren, wie sie diese Gerichtsbarkeit erleben.

Ich habe selber in meinem unmittelbaren Umfeld eine Kindesabnahme erlebt, bei der das Kind – ein vierjähriger Bub – aus dem Kindergarten abgeholt wurde, mit der Begründung, es bestünde Gefahr im Verzug für das Kindeswohl. Was hat die Mutter gemacht? Hat sie das Kind geschlagen oder vernachlässigt? – Keine Rede davon; das, was sie gemacht hat, war, dass sie Besuchsregelungen für den Vater nicht ent­sprechend eingehalten hat und sich gegenüber dem Jugendamt zu wenig kooperativ


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 232

gezeigt hat. Die Kindesabnahme war in diesem Fall – das traue ich mich zu beur­teilen – eine schlichte Strafe für die Mutter und hatte mit dem Kindeswohl schlicht und einfach nichts zu tun. Das gilt im Übrigen umgekehrt genauso. Ich kenne genug Fälle, in denen das Väter betrifft, das betrifft nicht nur Mütter.

Wir haben zu diesen Missständen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit eine Umfrage gestartet und haben bisher 130 Fälle gesammelt, in denen sich in der Regel Eltern über gravierende Mängel im Bereich der Familiengerichtsbarkeit beschweren. Ich meine, dass diese Fragen ebenfalls einer Evaluierung unterzogen werden sollten, und stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der durch das KindNamRÄG 2013 eingeführten ‚Familiengerichtshilfe‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird ersucht, eine Evaluierung der 2013 erfolgten Reform des Kindschaftsrechts unter Einbeziehung der betroffenen Familien durchzuführen und dem Nationalrat einen Bericht über die Auswirkungen der Neuregelungen vorzulegen, insbesondere über die Auswirkungen der Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen, die Wirkungen auf das Kindeswohl und die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen Instrumente, insbesondere der Familiengerichtshilfe, auf die Konfliktaustragung.“

*****

Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

20.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kolba, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung der durch das KindNamRÄG 2013 eingeführten „Familien­gerichtshilfe“

eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 21. – 32., zu „23. Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betref­fend Familiengerichtsbarkeit“.

Gleichzeitig mit der Verabschiedung des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungs­gesetzes 2013 (KindNamRÄG 2013) beantragte der Justizausschuss im November 2012, die Justizministerin per Entschließung zu ersuchen, „dem Nationalrat bis Ende 2016 einen Bericht über die Auswirkungen der Neuregelungen des Kindschaftsrechts, insbesondere über die Auswirkungen der Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen, die Wirkungen auf das Kindeswohl und die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen Instrumente auf die Konfliktaustragung, vorzulegen.“

Das Bundesministerium für Justiz veranlasste daraufhin eine öffentliche Ausschreibung der Evaluierung des KindNamRÄG. Gegenstand des Auftrags sollte die Beantwortung der vom Nationalrat gestellten Fragen sein, aufgegliedert in zahlreiche Detailfragen, wie zB: wie sich die neuen Instrumente „Clearing und Besuchsmittlung durch Familien-


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gerichtshilfe“ und „Kinderbeistand“ auf das Kindeswohl auswirken und wie sie von den Kindern erlebt werden; ob durch diese Instrumente eine Verfahrensbeschleunigung erfolgt; wie viele Experten (Familiengerichtshilfe, Sachverständige, Besuchsmittlung, Besuchsbegleitung, Kinderbeistand…) seither pro Fall tätig sind und wie oft anstelle des Kinder- und Jugendhilfeträgers die Familiengerichtshilfe beigezogen wird; wie viele Verfahren über die (Un)Zulässigerklärung des Einschreitens des Kinder- und Jugend­hilfeträgers mit welchem Ausgang geführt werden, ob die im Gesetz dafür vorgesehene Verfahrensdauer von 4 Wochen eingehalten wird, und wie oft und warum in diesen Verfahren zusätzlich die Familiengerichtshilfe beigezogen wird.

Obwohl die Ausschreibung durchgeführt wurde, entschloss sich das BMJ aus nicht näher bekannten Gründen, den Auftrag dennoch nicht zu vergeben. Der vorliegende Rechnungshofbericht  kann eine umfassende Evaluierung nicht ersetzen, da er das KindNamRÄG 2013 nicht unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf das Kindeswohl, sondern unter finanziellen Gesichtspunkten untersucht hat. Auch die im März 2017 im Auftrag des BMJ fertiggestellte Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung  kann auf die ursprünglich gestellten Fragen keine Antworten liefern: Anstelle die Betroffenen – Eltern und Kinder – zu befragen, wurden nur die am Verfah­ren beteiligten Experten – RichterInnen, RechtsanwältInnen, MitarbeiterInnen der Fa­miliengerichtshilfe und der Kinder- und Jugendhilfeträger, Sachverständige, Kinder­beistände, MediatorInnen, Erziehungs- und FamilienberaterInnen – in die online-Frage­bogenerhebung einbezogen. Die Auswirkungen auf Eltern und Kinder wurden laut der Studie „nur indirekt über die Einschätzungen der Expert/innen erhoben“ (S. 11).

Die noch immer ausständige Evaluierung unter Einbeziehung der Betroffenen ist daher schnellstmöglich nachzuholen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird ersucht, eine Evaluierung der 2013 erfolgten Reform des Kindschaftsrechts unter Einbeziehung der betroffenen Familien durchzuführen und dem Nationalrat einen Bericht über die Auswirkungen der Neuregelungen vorzulegen, insbesondere über die Auswirkungen der Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen, die Wirkungen auf das Kindeswohl und die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen Instrumente, insbesondere der Familiengerichtshilfe, auf die Konfliktaustragung.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich nun die Frau Rechnungshofpräsidentin. – Bitte, Frau Prä­sidentin.


20.17.05

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Entschuldigung, dass ich mich da dazwischendränge. – Hohes Haus! Frau Abgeordnete Greiner hat den Bericht zur Bankenaufsichtsarchitektur angesprochen. Ich will da jetzt einen Punkt herausgreifen und über eine Einrichtung sprechen, über die sonst wenig gesprochen wird, die aber


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auch im Bericht vorkommt und für die es Reformbedarf gibt, und das ist das Institut der Staatskommissäre.

Es ist so, dass im Jahr 2002 der Gesetzgeber die Funktion der Aufsichtsbehörde vom Finanzministerium an die FMA übertragen hat. Dabei hat sich der Gesetzgeber eine Aufgabe zurückbehalten, das ist die Funktion der Staatskommissäre. Obwohl diese Staatskommissäre funktional Organe der Finanzmarktaufsicht sind und waren, liegt die Bestellung weiterhin beim Bundesminister für Finanzen. Außerdem kommt dem Lan­deshauptmann oder der Landeshauptfrau eines Bundeslandes, in dem die Sparkasse ihren Sitz hat, ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht zu, obwohl die Landeshauptleute seit Etablierung der Finanzmarktaufsicht im April 2002 keine Kompetenz im Bereich der Bankenaufsicht mehr haben.

Es gab dann im Jahr 2017 eine Reform zur Bankenaufsicht. In diesem Punkt wurde sozu­sagen nur die gepflogene Praxis etabliert. Es ist so, dass Staatskommissäre jetzt auch Quartalsberichte zu liefern haben. Die waren aber bereits seit über zehn Jahren laut Richtlinien der FMA abzufassen. Wesentliche Änderungen, wie sie auch als Ergeb­nis des Hypo-Untersuchungsausschusses gefordert wurden, nämlich entweder die Abschaffung oder die Stärkung der Staatskommissäre, gab es nicht. Das erfolgte nicht. Das Institut der Staatskommissäre blieb somit seit 1979 im Wesentlichen unverändert und wurde den erhöhten Anforderungen im Aufsichtsbereich nicht angepasst.

Damit sind zwei Empfehlungen zum Thema Staatskommissäre offen – trotz der Reform im Jahr 2017. Es gibt keine Zusammenführung der Aufgabenverantwortung für Staats­kommissäre bei der FMA hinsichtlich Auswahl, Bestellung, Weiterbildung und Ab­berufung und keine Flexibilisierung dieses Instituts als Aufsichtsinstrument der FMA, sondern eine Beibehaltung des starren Bilanzsummenkriteriums.

Es gibt auch echte Einsparungsmöglichkeiten. Die Kosten der Staatskommissäre sind ja von den beaufsichtigten Kreditinstituten zu tragen und betragen rund 1,33 Millionen Euro pro Jahr. Der Verwaltungsaufwand der FMA lag im Zeitraum von 2010 bis 2014 bei durchschnittlich 2 000 Stunden pro Jahr. Die Aufgaben der Staatskommissäre selbst deckten sich – bis auf das Einspruchsrecht in Organsitzungen – mit Melde- und Be­richtspflichten der Geschäftsleiter und des Bankprüfers von Kreditinstituten, und seit November 2005 gab es keinen Einspruch eines Staatskommissärs.

Sie sehen also, das ist ein Instrumentarium, bei dem es durchaus Handlungsbedarf gibt, und ich wollte Ihnen das noch einmal in Erinnerung rufen. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

20.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.20.41

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf TOP 21 – die Frau Präsidentin hat ja ebenfalls gerade dazu ge­sprochen –, den Bericht des Rechnungshofes über die Österreichische Bankenauf­sichts­architektur.

Ich möchte auch ein bisschen an das anschließen, was die Frau Präsidentin eben ge­sagt hat, möchte aber einleitend einmal festhalten – und das sagt ja auch der Bericht –: Eine funktionierende Bankenaufsicht ist für einen Wirtschaftsstandort Österreich, ist für Europa, ist für die globale Finanzwirtschaft sehr, sehr wichtig. Wir erinnern uns, die Finanzkrise 2008 oder der Fall Hypo Alpe-Adria waren unter anderem auch einer mangelnden Bankenaufsicht, einer mangelnden Kapitalmarktaufsicht geschuldet, und


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 235

wir sind uns im Hohen Haus mit Sicherheit einig, dass es da entsprechende Regularien braucht. Das ist gar keine Frage.

Festhalten möchte ich einleitend auch, dass sich die österreichische Bankenlandschaft auch dank der Bankenaufsicht und dank der Kapitalmarktaufsicht in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat. Wir haben konsolidiert über alle österreichischen Banken eine Bilanzsumme von 950 Milliarden Euro. Wir haben mittlerweile eine Eigen­kapitalquote von 18,4 Prozent, und diese 18,4 Prozent sind eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Beginn der Finanzkrise. Das heißt – nach jeder Hochkonjunk­tur­phase wird auch wieder einmal eine andere Phase kommen –, unsere Banken sind grosso modo für die Zukunft sehr gut gewappnet.

Ich möchte aber schon ein bisschen darauf eingehen, was der Rechnungshof sagt; Kollegin Greiner hat es ja auch angesprochen. Es gibt Kritik an der dualen Auf­sichtsstruktur, denn wir haben zum einen die OeNB, die quasi die Vorortprüfungen macht, und wir haben zum anderen die FMA, die eigentlich für die Bescheiderstellung zuständig ist. Frau Kollegin Greiner hat es ja auch angeführt, und ich möchte das jetzt nicht wiederholen, aber da gibt es einiges an Effizienzpotenzialen, die zu heben sind. Wenn Frau Kollegin Greiner dann aber ausführt, dass die derzeitige Struktur passt, und meint, was die FMA diesbezüglich sagt, das mag aus der Sicht der FMA stimmen und das ist eben die Sichtweise der FMA, so ist diese Argumentation aber für mich nicht schlüssig, denn wenn es Effizienzpotenziale gibt, dann sind wir alle miteinander gefor­dert, diese zu heben.

Die Frage der Staatskommissäre wurde soeben sehr plausibel von der Präsidentin des Rechnungshofes erklärt, und auch im Regierungsprogramm ist ja eine weitere Reform der Bankenaufsicht vorgesehen. Wenn 80 Prozent der Bilanzsumme der Banken mittlerweile auf europäischer Ebene geprüft werden, die sogenannten signifikanten Banken, und nur mehr 20 Prozent der Bilanzsumme auf nationaler Ebene bleiben, wenn wir ein duales System haben, von dem alle sagen, dass es ineffizient ist, dann braucht es da auch in Zukunft Reformen. Der Herr Bundesminister für Finanzen hat das im Ausschuss ja bereits angekündigt, und da sind die entsprechenden Vorschläge abzuwarten.

Abschließend will ich aber noch einen Gedanken zur Regulierung insgesamt aus­sprechen. Natürlich braucht der Kapitalmarkt, natürlich brauchen die Banken Regula­rien, brauchen auch eine Aufsicht, aber wenn ich mit den kleinen regionalen Banken bei mir im Wahlkreis spreche, dann kommt da ganz stark zum Ausdruck, dass es mit Sicherheit auch Bereiche gibt, die überreguliert sind.

Ich glaube, wir erleben das ja auch als Konsumenten: Wenn man heute zu einer Bank geht und ein Konto eröffnet, ist es unglaublich, was einem da an Formularen vorgelegt wird, unglaublich, wie viele Unterschriften da geleistet werden müssen. Wenn man heute einen Kredit aufnimmt, wird das noch viel schwieriger, wenn man vielleicht etwas veranlagen will, ist das genauso schwierig, da muss man alle möglichen Bestätigungen vorlegen. Was ich damit sagen will: Regulierung ja, auf der anderen Seite muss aber auch klar sein, dass man Regulierung auch übertreiben kann. Ich persönlich habe das Gefühl, dass gerade bei der Bankenaufsicht das bürokratische Pendel mittlerweile zu stark in diese Richtung ausgeschlagen hat.

Das heißt, wenn man eine neue Bankenaufsicht, wenn man eine neue Finanz­markt­aufsicht in Österreich diskutiert, dann sollte man auch sehr genau darauf schauen, dass Regularien einfach, unbürokratisch und auch für alle verständlich sind. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.24



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 236

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.24.29

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich widme mich kurz dem Bun­desdenkmalamt, das ja die Aufgabe hat, Kulturgüter zu bewahren. Das kulturelle Erbe zählt natürlich zu dem Kostbarsten, das wir haben. Insbesondere Bauwerke vermitteln Geschichte, sozialen und technischen Fortschritt, und sie erinnern an Sternstunden und auch an dunkle Kapitel unserer Vergangenheit.

Diese Aufgabe ist deshalb auch sehr schwer, weil sie einerseits einen Wettlauf gegen die Zeit und den Verfall darstellt, andererseits die Verpflichtung nicht nur gegenüber toten Gemäuern besteht, sondern auch gegenüber den Menschen, für die man die Substanz in den Häusern erhalten soll, und auch gegenüber den Eigentümern, die für den Erhalt zuständig sind. Es geht dabei also nicht nur um Geschichtswissen, es geht auch um Menschlichkeit und um Hausverstand.

Meine persönlichen Berührungspunkte mit dem Bundesdenkmalamt waren nicht immer sehr positiv; im Zuge einer Sanierung machte ich Erfahrungen mit sehr überzogenen Auflagen, die auch sehr kostspielig waren. Der Rechnungshof befasst sich aber mit objektivierbaren Aspekten des Bundesdenkmalamtes, und es ist sehr bedauerlich, dass da kein positives Bild zu zeichnen ist.

Ich nehme exemplarisch nur ein paar Punkte heraus: Das eine ist die mangelhafte Auf­gabenwahrung bei Unterschutzstellungen. Anstelle der für 2014 über 500 geplanten Unterschutzstellungen wurden nur knapp 176 erreicht. Die Kriterien, die für die Unter­schutz­stellung ausschlaggebend sind, wurden nicht veröffentlicht, das heißt, das Handeln ist sehr intransparent geblieben. Es gibt eine uneinheitliche Spruchpraxis bei den Bescheiden, die zur Veränderung beziehungsweise zur Zerstörung denkmal­ge­schützter Objekte führen.

Die Planung und Umsetzung des IT-Projekts Denkmalinformationssystem ist sehr man­gelhaft. 2013 war der Betrieb für 2019 vorgesehen, und die geschätzten Kosten lagen bei über 4 Millionen Euro, im Jahr 2015 haben sich die geschätzten Kosten auf über 10 Millionen Euro erhöht. Das ist auch kein Wunder, denn es haben keine Prüfungen durch eine interne Revision stattgefunden. Diese Liste ließe sich noch beliebig fort­setzen. Es gibt Rechnungen von über 140 000 Euro, bei denen kein Leistungsnach­weis vorhanden ist, und es gibt auch falsche Angaben in den Fahrtenbüchern.

Insgesamt halte ich die vom Rechnungshof angeführten Vorschläge für sehr konstruk­tiv und machbar, und ich hoffe auf eine rasche Umsetzung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Lintl. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.27.56

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungs­hofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Rech­nungshofbericht Bund 2017/23 zum Bundesdenkmalamt. Dieser Bericht hat klar aufge­zeigt, was sich unter dem Schutzmantel des Bundeskanzleramtes und unter der Verantwortung der früheren Kulturminister Schmied, Ostermayer und zuletzt Drozda an Missständen entwickeln konnte.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 237

Bei all den vom Rechnungshof vorgebrachten Kritikpunkten erscheint mir der wich­tigste, dass es in Österreich circa 80 000 denkmalwürdige Objekte gibt, die gelistet sind. Von diesen 80 000 sind aber bis jetzt nicht einmal die Hälfte unter Schutz gestellt, dabei wäre rasches Handeln dringend nötig, da sich die historische Bausubstanz natürlich täglich verschlechtert.

Der Rechnungshof kritisiert, dass Projekte ohne Angebotsvergleich und ohne Ausstieg­möglichkeit bei Kostenüberschreitung abgewickelt wurden.

Das IT-Projekt Denkmalinformationssystem, abgekürzt Demis, das bis spätestens 2013 in den Echtbetrieb gehen sollte, war nicht umgesetzt. Es gab eine erste Kostenschät­zung aus dem Jahr 2010, bei der das gesamte Projekt mit 4 Millionen Euro veran­schlagt wurde, im Jahr 2015 wurden die Ausgaben aber mit 10 Millionen Euro beziffert.

Es gab keinen Überblick über die Aktenlage, über Zahlungen, Förderungen et cetera. Das Denkmalamt hat es nicht gekümmert, ob die Restauratoren, die beschäftigt sind, wegen Preisabsprachen gerichtlich verurteilt wurden oder nicht. Das sind aber jene Restauratoren, die ein Bürger, der ein denkmalgeschütztes Objekt sanieren möchte, verpflichtend beschäftigen muss.

Kritisiert wurden auch fehlende Sensibilität in Compliancefragen, die intransparente Vergabe und Abrechnung von Förderungen sowie nicht genehmigte Überschreitungen des Personalplans über Fremdmitarbeiter.

Die Liste der Kritikpunkte ließe sich lang fortsetzen, dabei geht es doch um ein wirklich wichtiges Thema. Es geht darum, den Denkmalschutz so auszugestalten, dass das gebaute kulturelle Erbe Österreichs erhalten bleibt. In Wien sind das zum Beispiel der gesamte 1. Bezirk und einige angrenzende Gebiete, wie etwa die Biedermeierviertel im 3. und im 8. Bezirk; aber auch Ensembles in den Heurigenvororten im 19. Bezirk, nämlich in Neustift, sowie in Hietzing sind schützenswert.

Vieles von diesen schützenswerten Gebäuden wird neuen Immobilienprojekten geop­fert, aber auch politisch wird dieser Trend in Wien von Rot-Grün unterstützt. Die neue Wiener Hochhausrichtlinie erlaubt durchaus solche Spekulationen. Negative Beispiele sind überdimensionierte Dachbodenausbauten, die Verbauung der Steinhofgründe und ganz besonders das Projekt am Heumarkt. Da hat sich die Stadt Wien über den zwischen der Republik Österreich und der Unesco abgeschlossenen Staatsvertrag hinweggesetzt und so den Erhalt des Weltkulturerbestatus für Wien, Innere Stadt, gefährdet.

Unser neuer Kulturminister Gernot Blümel sieht Handlungsbedarf beim Bundesdenk­malamt. Es braucht eine Strukturreform mit klar nachvollziehbaren Handlungsabläufen. Es braucht eindeutig definierte Zuständigkeiten, umsetzbare, transparente Strategien bei Unterschutzstellungen und klare Richtlinien in Compliancefragen. Die hohe Exper­tise, die im Bundesdenkmalamt vorhanden ist, muss dem Erhalt und dem Schutz unserer nationalen Bauten und Kulturdenkmäler zugutekommen.

Zum Abschluss fasse ich § 1 des Denkmalschutzgesetzes zusammen: Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale und materielle Kulturgüter in ihrer Vielzahl und Vielfalt dauerhaft zu erhalten. Voraussetzung ist deren geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung. – Das, meine Damen und Herren, ist ein klarer Auftrag für uns, Kulturgüter für die nächsten Generationen zu schützen. – Danke schön. (Bei­fall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.32


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kainz zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 238

20.32.46

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungs­hof­präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte auf den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohnungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung eingehen.

Ziel der Überprüfung im Zeitraum Februar bis September 2015 war insbesondere die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der Verwaltung der Woh­nungen des Bundesministeriums. Die Prüfung bezog sich auf die Beurteilung des Be­darfs an den Wohnungen, der Transparenz der Vergabe der Wohnungen, der Ange­messenheit und Nachvollziehbarkeit der Wohnungsmieten sowie steuerrechtliche Aspekte.

Überprüft wurde der Zeitraum 2010 bis 2014. Das Bundesministerium verfügte in die­sem Zeitraum über 2 213 Wohnungen, 689 Kasernenquartiere und 613 Gästezimmer. Deren Verwaltung war gekennzeichnet durch eine Aufsplitterung der Kompetenzen auf eine Vielzahl von Organisationseinheiten, wodurch die Steuerung erschwert wurde, sodass eine effektive Bewirtschaftung nicht möglich war. Es gab nämlich im Bundes­ministerium keine Organisationseinheit, welche einen Gesamtüberblick über den zu verwaltenden Wohnungsbestand hatte.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich hier vor allem mit den Natural- und Miet­wohnungen beschäftigen. Kritik gab es unter anderem im Zusammenhang mit der Vergabe der Wohnungen an die Bediensteten, diese sei nämlich sehr verwaltungs­intensiv gewesen, da, wie vorhin schon kurz erwähnt, auch da mehrere Organisations­einheiten im Ministerium eingebunden waren. Die Bediensteten mussten Anträge an die jeweiligen Standeskörper richten, welche wiederum die Anträge an die örtlich zu­ständigen Militärkommanden weiterleiteten. Diese bewerteten die Anträge und reihten sie nach einem einheitlichen Punktesystem ein.

Anschließend prüften ressortinterne Wohnungskommissionen die Reihung und gaben Vorschläge ab. In der Folge wurden die Vorschläge der Abteilung Personalmarketing in der Zentralstelle des Bundesministeriums zur Zustimmung vorgelegt. Naturalwoh­nun­gen wurden sodann mittels Bescheid der Dienstbehörde zugewiesen. Bei Mietwoh­nungen schloss das Bundesministerium direkt mit den Bediensteten einen Mietvertrag.

Meine Damen und Herren, ich denke, jeder von uns erkennt, dass dieses Vergabe­system nicht zweckdienlich ist. Der Rechnungshof empfahl dem Bundesministerium daher, eine einheitliche Datenbank für die Verwaltung der Wohnungen einzurichten, welche den gesamten Wohnraumbestand umfasst und so eine zielgerechte Steuerung des Wohnraumportfolios ermöglicht. Das Ministerium hat in seiner Stellungnahme zu diesem Bericht bereits die Absicht geäußert, ein einheitliches System einzuführen und so immobilienrelevante, wohnungsbezogene Daten in einer Datenbank zu erfassen.

Derzeit wird noch geprüft, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Veränderung mög­lich ist, aber ich bin mir sicher, dass unter der Aufsicht unseres Landesverteidi­gungs­minis­ters Mario Kunasek das Wohnraummanagement zukunftsfit gestaltet wird. Immerhin ist die Zurverfügungstellung von Wohnungen auch ein wichtiges Instrument zur Personalgewinnung, was mir als Personalvertreter ganz wichtig ist, und sollte daher möglichst effizient gestaltet werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

20.36

20.36.47


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 239

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-23 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-25 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-26 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Empfehlun­gen des Rechnungshofes im Bereich der Familiengerichtsbarkeit“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der durch das Kind­schafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 eingeführten Familiengerichtshilfe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Rech­nungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-27 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-28 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Empfehlun­gen des Rechnungshofes betreffend die Strukturreform der Bezirksgerichte“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-31 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 240

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-34 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Rech­nungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-35 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-36 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (Ruf bei der ÖVP: Ha! – Allgemeine Heiterkeit.)

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Antrag des Rech­nungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-37 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Antrag des Rech­nungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-40 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-47 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

20.42.4233. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfas­senden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittel­versor­gung und die Forschung geändert wird (183/A)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nunmehr zu Tagesordnungs­punkt 33 und gehen in die Debatte ein.

Ich erteile der Antragstellerin, Frau Abgeordneter Holzinger-Vogtenhuber, das Wort. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


20.43.19

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Im März


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 241

fasste der Ministerrat den Beschluss, Wirtschaftswachstum als oberstes Prinzip und Staatsziel in die Verfassung zu heben – ein einseitiger und unausgegorener Schritt, wie ich meine, der mit Blick auf die bisherige Politik des massiven Sozialabbaus der Bundesregierung Grund zur Sorge gibt.

Denken wir etwa an wertvolle Beschäftigungsprojekte für ältere Arbeitslose, wie etwa die Aktion 20 000, deren Streichung erst jüngst wieder vom Wifo als schwerer Fehler im Kampf gegen die noch immer viel zu hohe Arbeitslosigkeit kritisiert worden ist! Denken wir an Kürzungen betreffend Lehrlinge in überbetrieblichen Lehrausbildungen oder die Streichung der Mittel für die Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre! Rufen wir uns die geplante Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages in Erinnerung, die nicht zu mehr Freiheit führen wird, sondern im Gegenteil den Druck auf Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerinnen erhöhen wird!

Denken wir an die geplante Einführung des Austro-Hartz-IV-Modells, ein brutales Arbeits­losenmobbing, das von der schwarz-blauen Regierung betrieben wird und das sogar FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein zu steil ist, weshalb sie verzweifelt Widerstand leistet! Ich wünsche ihr übrigens viel Kraft hierzu. Denken wir an die absehbare Aus­lieferung österreichischer Arbeitnehmer und Konsumenten an internationale Ceta-Privatgerichte im Sold vieler Großkonzerne! (Abg. Loacker: ... schon lange nicht mehr gehört!) Und stellen wir uns angesichts dieser erschreckenden schwarz-blauen Leis­tungsbilanz vor, was über uns hereinbrechen wird, wenn mit pinker Schützenhilfe eventuell dann auch noch Wirtschaftswachstum als oberstes Staatsziel in der Verfas­sung festgeschrieben wird!

Das muss aber natürlich nicht so sein. Ich fordere daher die Bundesregierung und, da diese heute nicht da ist, die Regierungsfraktionen hier im Parlament dazu auf, diesem Antrag, der hier vorliegt und der im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert wer­den wird, ihre Zustimmung zu geben. Wenn schon über eine Ausweitung der Staats­ziele diskutiert wird, dann bitte nicht nur zum Wohl von Konzerninvestoren und Spekulanten, sondern zum Wohl aller Bürger und Bürgerinnen in unserem Staat! (Beifall bei der Liste Pilz.)

Geschätzte Regierungsfraktionen, bekennen Sie sich zu sozialer Gerechtigkeit und schreiben Sie diese mit uns als Staatsziel in der Verfassung fest, denn nur wenn alle BürgerInnen entsprechend ihren Möglichkeiten zum Wohl unseres Staates beitragen können und entsprechend ihren Bedürfnissen auch am Wohl des Staates teilhaben können, dann haben wir das Ziel erreicht, nämlich sozialen Frieden als Grundlage für ein gutes Leben aller Menschen in Österreich.

Unser Antrag liegt, wie gesagt, im Ausschuss vor. Insbesondere an die ÖVP sei ge­richtet: Es reicht nicht, die Farbe zu ändern, hierbei heißt es, endlich einmal Farbe zu bekennen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

20.46


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Diesner-Wais. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


20.46.36

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren im Nationalrat! In dem vorliegenden Antrag der Liste Pilz geht es darum, dass das Bundesverfassungsgesetz um das Staatsziel der sozialen Gerechtig­keit erweitert wird. Daher stelle ich mir die Frage: Was ist Ihrer Meinung nach soziale Gerechtigkeit? (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Gerade erklärt! – Abg. Noll: Zuhören!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 242

Ist soziale Gerechtigkeit: Holt euch, was euch zusteht!? (Na-Rufe bei der Liste Pilz.) Oder meinen Sie, dass das bedingungslose Grundeinkommen sozial gerecht ist? (Zwi­schenruf der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.) Oder meinen Sie Generationengerechtig­keit? Ist es sozial, wenn man auf Kosten der nächsten Generation Schulden macht?

Ich denke, soziale Gerechtigkeit hat sehr viel mit der Chance auf einen Arbeitsplatz zu tun. (Zwischenruf der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.) Wie Sie schon angesprochen haben, gibt es die Regierungsvorlage für Wachstum und Beschäftigung. Ich denke, die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und somit der Ausbau der Beschäftigung, die Schaffung von Arbeitsplätzen sind wichtige Punkte.

Man kann das Ganze nur gemeinsam betrachten – Arbeit und Wirtschaft. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.) Ich will dazu sagen: Wirtschaft schafft Arbeitsplätze. Wirtschaft schafft Wertschöpfung und ermöglicht somit Investitionen. Ich denke, es ist jedem Menschen ein großes Bedürfnis, dass er einen passenden Arbeits­platz findet, an dem er sich wohlfühlt, an dem er sich entwickeln kann und wo er so viel Geld verdient, dass er davon auch leben kann. Natürlich werden dadurch auch Sozial­leistungen möglich.

Daher bin ich der Meinung, dass man diese beiden Anträge nur gemeinsam behandeln kann, sowohl den einen als auch den anderen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

20.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Wittmann ist zu Wort gemel­det. – Herr Abgeordneter, bitte.


20.48.51

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bin ein bisschen verwundert, weil es, seit ich in diesem Haus bin, üblich ist, dass Staatszielbestimmungen im Verfassungsausschuss behandelt werden, um eben zu verhindern, dass jeder Ausschuss seine eigenen Staatszielbestimmungen macht, die sich dann wahrscheinlich noch widersprechen und die dann letztendlich dazu führen, dass die Gerichte darüber entscheiden werden, was Gültigkeit hat, und nicht der Gesetzgeber. Ich halte das für den vollkommen falschen Weg.

Ich glaube, es wäre höchst angebracht, dass man diese Staatszielbestimmungen beziehungsweise die diesbezüglichen Wünsche im Verfassungsausschuss sammelt, damit sie sich wenigstens nicht gegenseitig widersprechen, um nicht unsere Aufgabe als Legislativorgan vollständig an die Gerichte abzutreten, weil widersprechende Staatszielbestimmungen dazu führen, dass die Gerichte darüber entscheiden, was Recht ist und was nicht Recht ist.

Ich halte das also für einen vollkommen falschen Weg, denn dann kann jeder Aus­schuss, auch der Sportausschuss, kommen und sagen: Das ist eine Staatszielbestim­mung.

Ich halte überhaupt die Verfassung für nicht geeignet, tagespolitische Geschäfte zu erledigen. Ich halte es für nicht richtig, im Verfassungsausschuss Tagespolitik zu be­treiben. Ich halte es für nicht richtig, die Verfassung zu einem Lesebuch zu machen, sondern letztendlich sollen die Inhalte möglichst knapp gehalten werden und sollen Überbestimmungen für die Tagespolitik sein, die sich dann in den einzelnen Gesetzen niederschlägt. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 243

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Bißmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.50.21

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Guten Abend! Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, haben Sie mit dem Staatsziel Wirtschaftswachstum etwa vor, die Wirtschaft vor die Umwelt zu stellen, den Umweltschutz auszuhebeln? Dass es für uns alle nur eine Zukunft geben kann, wenn die Wirtschaft das Gemeinwohl fördert und unsere Lebensgrundlagen schützt, schreibt uns der ökonomische Hausverstand vor. Damit meine ich nicht den Haus­verstand des Kollegen Kassegger von der FPÖ, der diesen profan einsetzt, um den Klimawandel zu leugnen.

Es geht nicht um Polemik, es geht nicht um Oppositionspolitik, es geht um unser aller Zukunft, es geht um Fakten und um Hausverstand. Unser Abwesenheitskanzler Kurz hat gestern hier im Haus beim Klimagipfel Arnold Schwarzenegger zugehört, der ein paar Fakten aufgezählt hat. 70 Prozent der Treibhausgasemissionen in Kalifornien wurden heruntergefahren, die erneuerbare Energie wird bis 2020 auf 50 Prozent ausgebaut, zehn Jahre früher als geplant. Die Befürchtungen, strenge Umweltgesetze in Kalifornien würden zu Abwanderung, zu Arbeitslosigkeit führen, das Ende der Wirtschaft würde nahen, haben sich als haltlos erwiesen. Genau das Gegenteil ist der Fall, die Wirtschaft Kaliforniens ist stärker als die jedes anderen US-Staates und stär­ker als die Großbritanniens und Frankreichs.

Schwarzeneggers Kalifornien zeigt, dass starke Umweltgesetze eine starke Wirtschaft hervorbringen. Wie Jane Goodall gestern auch sagte: Wir müssen die Brillanz, die der menschliche Verstand täglich an den Tag legt, mit dem Hausverstand und dem Herzen verbinden. – Zitatende.

Sehr geehrte Regierung, lassen Sie dieses existenzgefährdende Vorhaben einfach fallen, schreiben Sie Hausverstand und Herz in unsere Verfassung, indem Sie sich mit einer faktenbasierten Gesetzgebung schmücken! (Beifall bei der Liste Pilz.)

20.52


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 183/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

20.52.4634. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­versicherungs­gesetz 1977 und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (214/A)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen zum 34. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein, und ich bitte Herrn Abgeordneten Stöger um seinen Re­debeitrag. – Bitte.


20.53.09

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es heute


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 244

gehört, immer wenn diese Regierung spricht, geht es um Kürzungen bei den Men­schen. Man hat die Beihilfe für Lehrlinge über 18 Jahren, die in überbetrieblichen Lehr­werkstätten sind, gekürzt, man reduziert die Förderungen beim Arbeitsmarktservice, und es trifft ganz besonders Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zum Beispiel weil man die Aktion 20 000 eingestellt hat.

Man hat die Altersteilzeit um zwei Jahre verkürzt, und man sagt: Die Wirtschaft wird es schon richten! Wer sich die Zahlen und auch die Arbeitslosenzahlen, die Gott sei Dank nach unten gehen, ansieht, merkt, bei manchen wird es sich richten, nämlich bei den Unternehmen, die vorher Ihre Wahlkämpfe finanziert haben – bei denen wird es sich richten –, aber bei den Arbeitnehmern, die älter als 50 sind, tut sich nichts.

Die Ausbildungsbeihilfe für junge Menschen, die keinen Job in der Wirtschaft be­kom­men, die Förderung durch das AMS, das war für Leute, die es in der Wirtschaft schwer haben. Die Aktion 20 000 war genau an jene gerichtet, die 50 Jahre alt sind, ein Jahr lang arbeitslos sind, Hunderte von Bewerbungen geschrieben und trotzdem keinen Job gefun­den haben. Noch einmal: Sie richten es den Großunternehmen und Ihren Spon­soren.

Ich gebe Ihnen mit diesem Antrag jetzt eine Chance auf eine Gesetzesänderung, näm­lich das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz in eine Richtung zu ändern, das Erfolgsmodell der Altersteilzeit so zu gestalten, dass die Altersteilzeit eine Möglichkeit ist, in den Ruhestand überzugehen, sodass es einen fließenden Übergang in die Pension gibt. Das ist im Interesse von Unternehmen, und das ist auch im Interesse von älteren Arbeitnehmern. Dazu braucht es auch einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, dass sie auf arbeitsrechtlichem Weg in die Alters­teilzeit gehen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen Anspruch auf Altersteilzeit umzu­setzen bringt für die Menschen, die älter sind, einiges, und ich fordere Sie auf, einmal etwas für die Arbeitnehmer zu tun. Unterstützen Sie diesen Gesetzesantrag, Sie haben dann die Möglichkeit, bei Ihren Wählern das Gesicht zu wahren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

20.56


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Krenn. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.56.07

Abgeordnete Barbara Krenn (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolle­ginnen! Werte Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher über die Medien! Warum ist Altersteilzeit ein Erfolgsmodell? – Es ist ein Erfolgsmodell, weil die Erfah­rung der Älteren dem Betrieb erhalten bleibt, weil es weniger Krankenstände gibt. Es bietet den ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, gegen Ende ihres Berufslebens die Ar­beitszeit herunterzusetzen, und man kann den Übergang in die Alterspension fließend gestalten. Warum ist es ein Erfolgsmodell? – Es ist ein Erfolgsmodell, weil sich Arbeit­nehmerInnen und Arbeitgeber ohne Rechtsvorschriften einigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine Frage ist: Wie viele Fälle gibt es wirklich, in denen sich ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen nicht einigen? – Meines Erachtens ist es wirklich nicht notwendig, neue Rechtsvorschriften, wieder einen neuen Gesetzentwurf und wieder mehr Büro­kratie für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zu schaffen.

Man muss sich aber wirklich gut überlegen, wie man damit umgeht, darum wird diese Thematik im Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt, damit wir das Bestmögliche


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 245

für unsere ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herausholen, denn nur miteinan­der können wir das Beste für unsere Bürgerinnen und Bürger tun. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 214/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

20.58.2935. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommens­trans­parenz­gesetz geschaffen wird (226/A)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen zum 35. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein, und ich bitte Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek um ihren Redebeitrag. – Bitte.


20.58.50

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es kommt in Unternehmen und Betrieben leider viel zu oft vor, dass Männer und Frauen für die gleiche und gleichwertige Tätigkeit immer noch unterschiedlich bezahlt werden. Deswegen ist es wichtig gewesen, dass wir im Jahr 2011 verpflichtende Einkom­mensberichte einführen konnten, gleichzeitig haben wir damals aber gesagt, dass es wichtig ist, anzuschauen, wie das wirkt.

Die Einkommensschere ist zwar von 23 auf 20,1 Prozent gesunken, aber das sind noch immer 20 Prozent, die zu viel sind. Jetzt kann man einige Einkommens­unter­schiede, wie Sie wissen, locker mit Teilzeit, mit Zugehörigkeit zum Betrieb, mit der Art der Ausbildung und so weiter erklären. Es gibt aber etliche Prozente, bei denen wir nicht zu diskutieren brauchen, welche Auffassung wir von Statistiken haben, das ist nicht das Thema; es sind unerklärliche Prozente, die Gehaltsunterschiede ausmachen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Bei der Evaluierung 2015 ist dann festgestellt worden, dass diese Einkommensberichte Verbesserungsbedarf haben und dass der nächste Schritt längst überfällig ist, nämlich die Berichte selbst transparenter zu gestalten, leichter lesbar zu machen, Gehalts­be­standteile aufzuschlüsseln, beispielsweise bei Gehaltsangaben in Stelleninseraten auf den Kollektivvertrag zu verweisen, und einiges mehr.

Das behandelt unser Antrag, den wir Ende Mai im Sozialausschuss diskutieren. Wir hatten ihn schon im Gleichbehandlungsausschuss, leider hat sich die Frau Ministerin nicht positiv dazu äußern können, obwohl in ihrem Regierungsprogramm steht: gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Ich finde, dass dieser nächste Schritt wichtig wäre – innerbetrieblich, nicht öffentlich; öffentlich über Geld sprechen die Schweden und Schwedinnen, in Österreich ist das überhaupt nicht üblich. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Es muss aber innerbetrieblich insofern Transparenz herrschen, als jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer das Recht hat, einzusehen, was jemand ver­dient, um mit dem Betriebsrat, mit den Betriebsrätinnen vorgehen zu können und dann, wenn Lohndiskriminierung vorhanden ist, dieses Geld auch einklagen zu können.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 246

Ich glaube, diese Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen gewährt sein und sollen in Zukunft auch durch ein Lohntransparenz-, ein Einkommens­trans­parenzgesetz gesetzlich verpflichtend werden. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

21.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Höfinger. – Bitte.


21.01.21

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, wir wissen, dass wir im EU-weiten Schnitt Gott sei Dank sehr gute Werte bei der Gleich­behandlung haben. (Abg. Heinisch-Hosek: Na ja!) Sie haben gesagt, dass wir uns nicht auf die Statistiken verlegen wollen, Sie tun es aber ständig, nennen ständig Zahlen, auch jetzt wieder. Sie haben zwischen 20 und 23 Prozent genannt, in Wirk­lichkeit wissen wir, dass die Einkommensschere Gott sei Dank nur bei rund 5 Prozent liegt, wenn man nämlich die Daten und Fakten, wie Sie sie auch erwähnt haben, zusam­menführt und mitbewertet. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein! Über 20 Prozent!)

Es geht um das Alter der einzelnen Personen, es geht um die Arbeitszeit, es geht um die Berufserfahrung, die Ausbildung, die Art und Weise der Tätigkeit und vieles, vieles mehr, was dabei berücksichtigt werden muss. (Abg. Heinisch-Hosek: Genau!) Wenn all diese Faktoren miteinberechnet werden, ist der Einkommensunterschied Gott sei Dank nicht so groß (Abg. Heinisch-Hosek: Sie diskriminieren Frauen! Trotzdem!), aber es stimmt: Wir haben auch ins Regierungsprogramm den Auftrag hineingepackt, dass natürlich alle Ungleichbehandlungen auszuräumen sind, und das wird und soll gemeinsam mit den Sozialpartnern passieren. Ich bin davon überzeugt, dass auch die Daten, die wir jetzt durch die Einkommensberichte hereinbekommen, ein wesentlicher Bestandteil davon sein werden. (Abg. Heinisch-Hosek: Die haben Sie, die Daten! Die sind da! Auch von der Wirtschaftskammer!) Es sollen auch Karenzzeiten, diverse Vorrückungen und vieles, vieles mehr berücksichtigt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, falls Sie die Geschäftsordnung nicht so gut kennen: Das ist die erste Lesung und das heißt, dass dieser Antrag jetzt in den Ausschuss wandert. Dort wird er im Detail von uns natürlich auch sehr gerne mitdiskutiert, um eben dann zu einer Abstimmung zu gelangen. Das sind so weit einmal aus unserer Sicht die Daten und Fakten, die dahinterstehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Schimanek. – Bitte.


21.03.16

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen! Kollege Höfinger hat schon angesprochen, dass wir uns im Regierungsprogramm dafür aus­gesprochen haben, die bestehenden Einkommensberichte zusammenzuführen. (Abg. Heinisch-Hosek: Die können Sie nicht zusammenführen! Da brauchen Sie ein Ge­setz!) Es gibt so viele verschiedene Berichte – vom Rechnungshof, vom Bund, von der Arbeiterkammer –, und wir brauchen dringend einen bundeseinheitlichen Standard. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir sprechen immer von unterschiedlichen Zahlen. Herr Höfinger hat jetzt von Einkom­mensunterschieden von 5 Prozent gesprochen. Wir haben gehört, dass es Einkom­mensunterschiede von 28 Prozent gibt. Ich glaube, wir brauchen wirklich Zahlen, damit


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wir wissen, wovon wir eigentlich sprechen. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie wissen es nicht! Das ist ja unglaublich!) Deshalb ist es mir ganz besonders wichtig, dass wir einen ein­heitlichen Standard haben, damit wir nicht von Äpfeln und Birnen, sondern von Äpfeln und Äpfeln sprechen.

Eines vorweg: Ich habe kein Verständnis dafür, dass Frauen in Österreich für gleich­wertige Arbeit immer noch weniger verdienen als Männer. Das kann es nicht sein, und ich glaube, dass wir diesbezüglich auch weitere Gespräche mit den Sozialpartnern brauchen, damit wir diese Unterschiede ausmerzen können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Herr Kollege Höfinger hat ja auch angesprochen, dass es viele unterschiedliche Para­meter gibt, warum das so ist. Es gibt einmal die Erfahrung, dann gibt es die Über­stunden, die Frauen nicht machen, und, und, und – es gibt sehr viele verschiedene Parameter. Frau Kollegin Heinisch-Hosek, Sie wissen es, wir haben uns auch schon mehrmals darüber unterhalten. (Abg. Heinisch-Hosek: Aber Sie auch! Seit vielen Jahren!) Ich glaube, Sie brauchen mir als Lohnverrechnerin kein X für ein U vorzu­machen, denn ich weiß ganz genau, woher die Zahlen kommen und warum das so ist. Da haben wir anzusetzen, da haben wir wirklich noch Verbesserungsbedarf und daran werden wir auch arbeiten.

Was mir persönlich an Ihrem Antrag aber nicht so gefällt, ist, dass Sie schon wieder mehr Strafen, mehr Eingriffsrecht von ÖGB und AK und auch von Schiedsgerichten fordern. (Abg. Heinisch-Hosek: Es geht um Transparenz!) Das ist etwas, was wir in Österreich nicht brauchen. Wir brauchen mehr Miteinander der Unternehmer und der Arbeitnehmer. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Da, glaube ich, haben wir anzusetzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ein weiteres Problem Ihres Antrages ist, dass Sie möchten, dass diese Statistiken, diese Verzeichnisse anonym geführt werden, dass Mitarbeiterinnen Einsicht haben, aber dann nicht darüber sprechen dürfen. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie haben es nicht verstanden! Leider!) Ich glaube, dass das ein Problem ist – das wird in der Praxis nicht standhalten. Ich glaube, das schafft eine Neiddebatte nicht nur über die unterschied­lichen Gehälter von Männern und Frauen, sondern auch über die von Frauen und Frauen beziehungsweise Männern und Männern. Das ist etwas, das wir nicht wollen.

Dieser Antrag wird jetzt dem Sozialausschuss zugewiesen, da wird diskutiert. Ich hätte ihn im Gleichbehandlungsausschuss auch abgelehnt, weil ich prinzipiell glaube, dass dieser Ansatz nicht der richtige ist. Wir brauchen ein Mehr an Miteinander und nicht an Gegeneinander. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cox. – Bitte.


21.06.38

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (PILZ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Frauenorganisation Terre des Femmes hat im Februar dieses Jahres einen Versuch gestartet, den ich gerade für die Debatte, die wir jetzt führen, sehr spannend finde. Dabei ging es darum, dass sich Transgenderpersonen einmal als Mann und einmal als Frau für einen Job beworben haben. Das Spannende an diesem Versuch ist, dass sich dieselbe Person mit denselben Fähigkeiten um denselben Job beworben hat. Das Ergebnis war, dass die Unterschiede enorm groß waren. Die Person hat als Mann bis zu 12 000 Euro mehr als Einstiegsgehalt angeboten bekom­men.


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Natürlich kann man da jetzt herausklauben, was man will, dass das deswegen oder deswegen war. Wichtig ist einfach, dass ein solcher Versuch zum Nachdenken anre­gen soll. Es ist im Moment einfach noch so, dass nicht nur die Qualifikation ausschlag­gebend ist, sondern auch das Geschlecht. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

Ich begrüße deswegen den vorliegenden Antrag sehr, die Einkommenstransparenz auch auf die Privatwirtschaft auszudehnen. Ich gebe Frau Schimanek in dem Punkt nicht recht: Ich glaube nicht, dass das eine Neiddebatte starten wird, sondern ich glaube, dass es gerade deswegen wichtig wäre, eine offene Kommunikation, einen offenen Dialog auf genau dieser Ebene zu starten. Ich kenne etliche Unternehmen, die das machen – gerade wenn man sich Schweden und Norwegen anschaut: Dort ist es bereits ab zwei Personen, ab zwei MitarbeiterInnen möglich.

Ich glaube, wir sollten uns in diese Richtung orientieren, das heißt, es sollte diese Transparenz nicht nur bei 150 Angestellten, sondern eigentlich schon ab zwei Per­sonen geben. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) – Frau Schimanek, ich glaube, nur mit hundertprozentiger Transparenz kann man eine Verringerung des Gender Pay Gap erreichen. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Höbart: Das brauchen wir nicht!)

21.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich darf die Debatte schließen.

Ich weise den Antrag 226/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

21.08.5336. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert wird (173/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Wir gelangen nunmehr zu Tagesord­nungs­punkt 36.

Wir gehen in die Debatte ein und ich darf dem Antragsteller, Herrn Abgeordnetem Noll, das Wort erteilen. – Bitte.


21.09.15

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schön langsam wird es lang, ich mache es kurz: Das Erfreuliche an der Bestellung der Universitätsräte ist, dass es nicht nur Burschenschafter sind. Noch erfreulicher ist, dass selbst diejenigen, die Burschenschafter sind, zum Teil wirklich gute Leute sind. (Abg. Kassegger: Sie sind im falschen Tagesordnungspunkt! – Ruf bei der SPÖ: Zur Wahlordnung!) – Dann entschuldige ich mich dafür. Ich lasse mich korrigieren. (Allgemeine Heiterkeit.)

Eine 4-Prozent-Hürde für den Nationalrat bedeutet, dass die Gesamtwahlbevölkerung vom Burgenland und von Vorarlberg eigentlich ausgeschlossen wäre. Wir schlagen vor, diese Hürde für den Nationalrat auf 2 Prozent zu reduzieren. (Abg. Bösch: Ha, ha! Schafft das der Pilz noch? 0 Prozent!) – Das werden wir sehen. Ich glaube, dass diese 2 Prozent sachlich gerechtfertigt sind.

Wir werden im Ausschuss auch noch weitere Argumente dafür bringen. Das deutsche Verfassungsgericht hat die 3-Prozent-Hürde für die Europawahl zu Recht aufgehoben.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 249

Ich meine, dass es dem Parlament guttun würde, wenn wir diese Hürde auf 2 Prozent senken. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

21.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Weidinger. – Bitte.


21.11.00

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Die entscheidende Frage, die sich dabei stellt, ist, was die Demokratie stärkt. Wir sind der Meinung, meine Damen und Herren, dass es bei Annahme des Vorschlages von Kollegen Noll und der Liste Pilz nur noch schwie­riger werden würde, Mehrheiten zustande zu bringen, die tragfähig Veränderungen für Österreich umsetzen können. Eine Verfassungsmehrheit würde in einer zersplitterten Parteienlandschaft sehr, sehr schwierig darstellbar sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Wie in Italien!)

Viel wesentlicher ist die Frage, wie man die Demokratie stärkt. Da möchte ich einen Aspekt aufwerfen, der die Nationalratswahl betrifft und der vielleicht noch zu wenig betrachtet wurde. Am 20. Oktober hat der „Kurier“ in seiner Onlineausgabe berichtet, dass die Wahlbeteiligung angestiegen ist wie noch nie. Damals haben wir unter Beweis gestellt, dass die Österreicherinnen und Österreicher, wenn die richtigen Positionen und die richtigen Themen für Österreich zur Wahl stehen, mit großer Begeisterung vom Wahlrecht Gebrauch machen, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ein weiterer Aspekt ist, dass nach langer Zeit erstmals wieder nicht die Partei der Nichtwähler die stimmenstärkste Partei war, sondern die neue Volkspartei. Deswegen ist es gut, wenn wir bei der Entwicklung unserer Demokratie und unserer Verfassung behutsam vorgehen und mit den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, die wir haben, eine viel stärkere Bürgerbeteiligung ermöglichen. Dazu lade ich auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition ein: Arbeiten Sie im Interesse der Bevölkerung an Verfassungsmehrheiten mit, damit wir Entscheidungen schnell umsetzen können, um dieses Land positiv zu verändern! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Duzdar ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


21.13.05

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon gehört, dass es beim Antrag des Kollegen Noll von der Liste Pilz um den Vorschlag geht, das Wahlrecht zu ändern. Ich muss gestehen, dass wir vonseiten der Sozialdemokratie diesem Antrag aus demokratiepolitischen Erwägun­gen skeptisch gegenüberstehen. Ich denke, dass es klar ist, dass jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete hier für sich natürlich den Anspruch stellt, die Gesamtbe­völ­kerung zu vertreten.

Der Vorschlag sieht ja ganz konkret vor, die 4-Prozent-Hürde auf 2 Prozent herab­zusetzen. Wenn wir von der letzten Nationalratswahl ausgehen, so entsprechen diese 2 Prozent rund 100 000 Stimmen. Wenn ich nur daran denke, dass es allein in meinem Heimatbezirk Donaustadt das letzte Mal schon mehr als 100 000 Wahlberechtigte gab, würde das in letzter Konsequenz dazu führen, dass jede lokale Liste, die sich beispiels-


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weise nur für den Bezirk oder nur für die Region einsetzt, ohne irgendeinen bundes­politischen Anspruch zu haben, in den Nationalrat einziehen könnte. (Abg. Loacker: Wie es die ÖVP ja macht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe es auch so wie mein Vorredner: Dies würde zu einer massiven Zersplitterung der Parteienlandschaft führen und die Mehrheitsfindung wäre dadurch viel schwieriger. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir in Österreich ein Verhältniswahlrecht und kein Mehrheitswahlrecht haben und dass politische Parteien eben auf Bundesebene keine absoluten Mehrheiten mehr erringen. Letztlich würde das ja auch bedeuten, dass wir Koalitionen mit fünf, sechs, sieben Parteien hätten. (Abg. Neubauer: Heißt das, Sie würden ein Mehr­heitswahl­recht akzeptieren?) In Wirklichkeit würde die Entscheidungsfindung sehr, sehr schwie­rig werden.

Ich bin auch der felsenfesten Überzeugung, dass das die Demokratie lähmen würde und dass das für unsere Demokratie nicht gut wäre, denn wenn die Bevölkerung den Eindruck hat, dass das Parlament nicht handlungsfähig ist, dann führt das letztlich auch zu politischer Resignation. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Ich denke, dass das nicht in unserem Sinne ist, aber ich freue mich jedenfalls auf weitere Debatten in die­sem Zusammenhang. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, daher ist die Debatte geschlossen.

Ich darf den Antrag 173/A dem Verfassungsausschuss zuweisen.

21.15.4237. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (109/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schließlich kommen wir zum 37. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf Herrn Abgeordneten Noll das Wort erteilen. – Bitte.


21.15.59

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Herr Präsident! Ich habe mich sehr gefreut, dass mein Aufmerksamkeitstest Erfolg hatte und trotz später Stunde noch alle wuss­ten, dass ich falsch lag. (Abg. Martin Graf: Jetzt kannst du die Einlage spielen!)

Die Universitätsräte sind nach § 20 des Universitätsgesetzes eines der höchsten Or­gane der Universität. Bestellt werden sie über Vorschlag des Bildungsministers durch die Bundesregierung.

Wir wissen seit einer VfGH-Entscheidung aus dem Jahr 2008, dass Universitätsräte nach § 21 Abs. 14 abberufen werden können, wenn sie eine Nähe zu rechtsextremen Ansichten haben oder zu wenig Distanz dazu haben. (Abg. Martin Graf: Oder links­extreme! Alle Extreme!) – Kollege Graf hat ganz recht. – Unsere Überlegung ist nun, dem Senat als dem demokratischsten Gremium der Universität die Möglichkeit zu geben, nicht erst darauf warten zu müssen, solche Personen, die dem Ansehen der Uni­versität schaden können, abberufen zu können, sondern ihm schon bei der Bestel-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 251

lung die Möglichkeit zu geben, mit Zweidrittelmehrheit einem derartigen Bestel­lungsvor­schlag des Bildungsministers entgegentreten zu können.

Wer den Universitätsbericht 2017 ab Seite 255 gelesen hat, sieht dort ein wesentliches Merkmal universitärer Zusammenarbeit, nämlich die zunehmende Internationalität. Und für die Internationalität ist das Ansehen der Universität ganz wichtig. Wenn zumindest zwei Drittel der Senatsmitglieder meinen, dass eine Person dafür nicht geeignet ist, dann sollten wir im Rahmen der Universitätsautonomie dem Senat die Möglichkeit geben, einen derartigen Universitätsrat auch ablehnen zu können. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

21.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weidinger. – Bitte.


21.17.54

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Geschätzter Herr Kollege Noll! Grund­sätzlich ist dem Vorschlag entgegenzuhalten, dass es aufgrund der Verfas­sungs­konformität nicht sicher ist, ob er überhaupt von der Verfassung gedeckt ist. Sollte er von der Verfassung gedeckt sein, hat er, was den Rechtsschutz betrifft, trotzdem ein Problem mit dem Rechtsmittelinstanzenzug. Herr Kollege Noll, ich glaube, Sie werden dann im Ausschuss den Argumenten Ihre Aufmerksamkeit, mehr Vertrauen und Gehör schenken.

Ein weiterer Aspekt ist, dass diesmal bei der Bestellung ja auch schon der Kriterien­katalog als solcher zur Anwendung gekommen ist. Ich darf hier den § 1 des Univer­sitätsgesetzes zitieren, ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung der Uni­ver­sität: Universitäten sind dazu berufen, „verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt“ sowie „zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in einer sich wandelnden humanen und geschlechtergerechten Gesellschaft beizutragen.“

Somit sind Ihre Bedenken, was die Internationalität betrifft, schon ausgeräumt, weil man ja dem Grunde nach bei der Auswahl schon darauf Bedacht gelegt hat. Weiters haben Sie selbst auch zugestanden, dass mit der bestehenden Rechtslage jetzt schon die Möglichkeit der Initiierung einer Abberufung besteht. Dementsprechend vertreten wir die Auffassung, dass diese Abänderung nicht notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. – Bitte.


21.19.32

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte nicht gedacht, dass ein Antrag, wie ihn Kollege Noll heute eingebracht hat, irgendwann als notwendig erachtet werden könnte.Das eigentlich Bedauerliche ist ja, dass man sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass seitens der Bundesregierung – und es geht um die Nominierungen durch die Bundesregierung – Persönlichkeiten nominiert werden, die dem Ansehen der Universität nutzen, die entsprechende Qualifikationen ein­bringen, aus unterschiedlichsten fachlichen Bereichen kommen, unterschiedliche gesellschaftliche, gesellschaftspolitische Hintergründe haben, die einem näher oder ferner sein können, die aber das notwendige Ansehen haben.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 252

Das ist nach der letzten Bestellung der Universitätsräte, das müssen wir zur Kenntnis nehmen, nicht der Fall gewesen, und daher verstehe ich die Intention des Antrages völlig. Aus unserer Sicht ist es äußerst bedauerlich, dass man einen derartigen Schritt überlegen muss, weil es die größte Selbstverständlichkeit sein sollte, dass die Bun­desregierung Leute nominiert, die diesen Anforderungen, die ich vorher erwähnt habe, in höchstem Ausmaß entsprechen.

Da dies nicht der Fall ist - - (Abg. Haider: Das ist eine ungeheuerliche, hetzerische Frechheit, die Sie da von sich geben! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sehr geehrte Herren, Sie melden sich schon zu Wort und fühlen sich betroffen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.) Ich setze fort: Da dies nicht der Fall ist, finden wir den Antrag des Kollegen Noll in höchstem Ausmaß diskussions- und unterstützungswürdig. (Neuer­licher Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Haider: Schämen Sie sich!)

21.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. (Abg. Kassegger: Nein, nein!) Die Debatte ist geschlossen. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) – Entschuldigung, ich nehme das zurück, die Debatte ist nicht ge­schlossen. (Oh-Rufe bei SPÖ und Liste Pilz.)

Ich erteile Herrn Dr. Rosenkranz das Wort. – Bitte. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


21.21.51

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Ja, es war nicht vorgesehen, dass ich mich zu Wort melde, aber die letzte Wortmeldung (Abg. Krainer: War richtig!), das muss man zur Kenntnis nehmen, ist eigentlich eine Beleidigung für unbescholtene, tadellose Bürger, die Ihnen nur nicht in Ihr weltanschauliches Konzept hineinpassen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass es Personen und Persönlichkeiten gibt – wie steht es im Universitätsgesetz so schön –, „die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren“.

Und eines, Genossinnen und Genossen (Abg. Schieder: Wir sind miteinander keine Genossen! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), nehmen Sie einmal zur Kenntnis: Auch Burschenschafter genießen Menschenrechte. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist bei Ihnen ein bisschen ins Abseits geraten.

Ich sage Ihnen eines: Der Universitätsrat ist quasi vergleichbar mit dem Aufsichtsrat einer Institution: Ein Teil wird vom Senat besetzt und ein Teil vom – unter Anfüh­rungs­zeichen – „Eigentümervertreter“, der Bundesregierung, bei aller Autonomie logischer­weise, und die verständigen sich dann auf einen Vorsitzenden als ungerades Mitglied bei 5, 7 oder 9 Mitgliedern.

Es ist doch interessant, dass Sie sagen, dass bei diesen drei und drei Mitgliedern ausschließlich der Senat, vielleicht auch noch auf der Expertise eines privaten Vereins beruhend, auf einmal eine Abberufung machen kann. Wir können schon darüber dis­kutieren, aber was ist denn dann eigentlich mit der Bundesregierung? Sie sagen, der Senat ist das demokratisch legitimierte Organ. Na ja, ist eine Bundesregierung, die das Vertrauen des Nationalrates genießt, nicht demokratisch legitimiert? Und kann dann die Bundesregierung nicht sagen, unter den dreien, die der Senat schickt, sind welche dabei, die das Ansehen der Republik Österreich oder der Universität vielleicht in irgendeiner Form schädigen, sodass sie abberufen werden können?


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 253

Nein, nein, das passt schon so, wie es ist. Jedes Gremium wird den entsenden, der nach dem Kriterium dabei ist, auch wenn er Ihnen weltanschaulich nicht passt, aber vielleicht ein bissel gescheiter ist als Sie. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Gamon ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


21.24.36

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte zeigt, dass wir grundsätzlich ein Prob­lem damit haben, wie solche Positionen wie die von Universitätsräten in Österreich besetzt werden. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Wenn es hierzu klare Anforderungen gäbe, ein transparentes Verfahren, wie diese bestellt werden, dann müssten wir uns solchen Debatten nicht stellen. Es ist aber trotzdem klar, und ich weigere mich, mich hier dem Moralrelativismus hinzugeben – es ist nicht wurscht, wer in einem Universitätsrat sitzt. Es ist nicht egal, weil es dabei um die Bestellung eines Rektors, einer Rektorin geht; es geht darum, die Universität nach außen hin zu repräsentieren.

Es ist doch sehr klar: Welche Aufgaben haben die Universitäten zu erledigen? Sie haben auch die Aufgabe zu erledigen, unsere geistige Elite weiterzubilden, und die ist wichtig für die Entwicklung der liberalen Demokratie. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist vielleicht etwas, das nicht ganz im Bereich der FPÖ liegt, aber doch in unserem, in jenem der ganzen Gesellschaft, unserer liberalen Demokratie nämlich.

Genau deshalb ist der Moralrelativismus und auch das Relativieren dieser Positionen in dieser Debatte nicht angebracht. Es ist nicht wurscht, wer in einem Universitätsrat sitzt. (Abg. Gudenus: Hauptsache, Sie nicht!) Sie glauben, dass diese Debatte unnötig ist. (Abg. Rosenkranz: Debatte ist nie unnötig!) Die Universität sollte sich nicht die Blöße geben müssen, sich überhaupt die Frage stellen zu müssen, ob die Personen überhaupt geeignet sind, in einem Universitätsrat zu sitzen. (Abg. Höbart: Wer soll denn das entscheiden? Der Haselsteiner soll das entscheiden!? Dieses ganze Moral­aposteltum!) Da muss man den Bestellungsprozess im Vorhinein anders gestalten, da muss man schauen, dass es zum Beispiel eine Ausschreibung gibt, ähnlich wie auch in der Schweiz solche Positionen an Universitäten bestellt werden. (Anhaltende Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Das würde aber bedeuten, dass man für Universitätsräte einen transparenten Bestel­lungsprozess hat, dass es einen Zertifizierungsprozess gibt, dass es klare Weiterbil­dun­gen für Universitätsräte gibt, denn dann muss man sich die Frage, ob eine Person geeignet ist, in einem Unirat zu sitzen, gar nicht erst stellen. Somit hätte sich das hier auch erübrigt. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Der Haselsteiner schreibt seine Aufsichtsräte auch immer aus!)

21.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Offenbar ist jetzt wirklich niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Den Antrag 109/A weise ich dem Wissenschaftsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 254

21.26.58Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung – ich bitte nur noch ganz kurz um Ihre Aufmerksamkeit – die Selbständigen An­träge 230/A bis 257/A eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 21.27 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

21.27.34Schluss der Sitzung: 21.27 Uhr

 

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