Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 106

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Nunmehr zu einem Lieblingsthema auch des ehemaligen Herrn Bundesministers Drozda betreffend Rechtsbereinigung: Auch darauf möchte ich hinweisen, dass sehr wohl bekannt ist, dass die Rechtsbereinigung von 5 000 Vorschriften dazu führen wird, dass in letzter Konsequenz nur mehr 2 500 Vorschriften anwendbar sein werden. Der Grund ist der, dass diese Vorschriften bis dato zwar formell gelten, aber keinen Anwen­dungsfall mehr gehabt haben. Es war also zweckmäßig, dass man eine Bereinigung durchführt und den Ballast, den man nicht mehr braucht, das tote Recht, das man nicht mehr braucht, zum Wegfall bringt.

Damit das in eine Richtung geht, wo sichergestellt ist, dass das in einer klaren und übersichtlichen Weise erfolgt, haben wir eine Negativliste – das sind jene Gesetze, die wegfallen – und eine Positivliste – das sind jene Gesetze, die weiterhin in Geltung bleiben. Wir haben da ein gutes Best-Practice-Example aus der Vergangenheit, näm­lich aus dem Jahr 1999, in dem eine erste derartige Rechtsbereinigung stattgefunden hat, die die Zustimmung aller damals im Parlament vertretenen Parteien gefunden hat, unter anderem auch die des Herrn Abgeordneten Jarolim – und ich schätze Herrn Abgeordneten Jarolim über alle Maßen –, der damals auch zu Recht darauf hinge­wiesen hat, dass die damalige Rechtsbereinigung dazu geführt hat, dass der Zugang zum Recht verbessert wurde und dass gleichzeitig mehr Rechtssicherheit geschaffen wurde.

Genau diese Grundsätze gelten natürlich auch für die Zukunft. Daher hoffe ich, dass nach der fünfwöchigen Begutachtungsfrist auch diese Rechtsbereinigung Ihre Zustim­mung finden wird, weil dadurch Österreich übersichtlicher wird, mehr Rechtsklarheit geschaffen wird und insbesondere auch das Rechtsinformationssystem aussage­kräfti­ger sein wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.11

13.11.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Somit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 1: Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Materien-Datenschutz-Anpas­sungs­gesetz 2018 in 139 der Beilagen.

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben hiezu einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der den Entfall der Artikel 6, 15 und 16, die sich daraus ergebenden Änderungen des Titels und des Inhaltsverzeichnisses und die sich daraus ergebende Umnummerierung der Artikelbezeichnungen sowie Änderungen im neuen Artikel 22 zum Inhalt hat.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

 


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