Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 107

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Somit kommen wir gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, somit ange­nommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 139 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Einmeldung und Evaluierung der zu einer weiteren Verankerung des Grundsatzes ,Beraten statt strafen‘ geeigneten verwaltungs­strafrechtlichen Bestimmungen im Wirkungsbereich sämtlicher Bundesministerien“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 13)

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespen­sionskasse AG geändert wird, samt Titel und Eingang in 140 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit, somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

13.14.163. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (106 und Zu 106 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfonds­ge­setz 2011 geändert werden (136 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte schön, Herr Abge­ordneter.


13.14.44

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im September jährt sich die Lehman-Pleite zum zehnten Mal, und noch immer ziehen wir Lehren aus der Finanzkrise, aus der Bankenkrise. Eine der Lehren, die man gezogen hat, ist, dass das wichtigste Aufsichtsorgan, Kontrollorgan in einer Bank, der Aufsichtsrat, unabhängig vom Vorstand sein sollte. Kontrolle findet meistens nachher statt, und das, was wir zum Beispiel bei der Hypo-Pleite gesehen haben, näm­lich dass der Vorstandsvorsitzende Kulterer, unmittelbar nachdem er Vorstandsvor­sitzender in der Hypo war, in den Aufsichtsrat und dort sogar in die Position des Vorsit­zenden gewechselt ist, war sehr, sehr schlecht, weil auf diese Weise das System Kulterer und damit das System FPÖ, das System Haider in der Bank verlängert wurde, was einen nicht unwesentlichen Anteil daran hatte, dass die Pleite dieser Bank, die die Freiheitlichen in Kärnten zu verantworten haben, derartig groß wurde.

Das heißt, man hat daraus Lehren gezogen hinsichtlich dessen, wie die Zusammen­setzung des Aufsichtsrates, der Kontrollgremien der Bank sein soll. Es wäre heute gar


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