nicht mehr möglich, dass ein Vorstandsmitglied einer Bank unmittelbar in den Aufsichtsrat wechselt. Dafür gibt es sogenannte europäische Leitlinien betreffend Aufsicht.
Diese sind jetzt verändert und in nicht unwichtigen Fragen noch einmal verschärft worden. Dabei geht es um die Zusammensetzung des Vergütungsausschusses – das ist ein Teil des Aufsichtsrates, der regelt, wie viel Geld Vorstände bekommen, wie hoch die Grundgehälter sind, wie hoch die Boni sind und dergleichen. In diesen neuen Leitlinien wird jetzt klargelegt, dass dort unabhängige Aufsichtsräte sitzen müssen.
Die Regierungsvorlage hat diese europäischen Leitlinien vorbildlich umgesetzt. Wir wollten im Ausschuss an und für sich zustimmen, waren dann aber überrascht, weil die ÖVP und die FPÖ einen Abänderungsantrag vorgelegt haben, der dazu führt, dass wir das halt nicht ganz umsetzen, sondern es für gewisse Banken, was den Vergütungsausschuss betrifft, keine ausreichende Anzahl an unabhängigen Aufsichtsräten geben soll. Deswegen haben wir im Ausschuss dagegen gestimmt, und deswegen werden wir auch heute im Plenum dagegen stimmen.
Das Ergebnis, wenn das jetzt so angenommen wird, ist, dass Österreich gegenüber der europäischen Aufsicht sagen muss, wir erfüllen die Leitlinien nur zum Teil. Das ist etwas, was, glaube ich, Österreich nicht machen sollte. Wir sollten diese Leitlinien, die grundvernünftig sind – es ist grundvernünftig, dass die, die eine Bank kontrollieren, weitestgehende Unabhängigkeit von dieser Bank haben, und diejenigen, die festlegen, wie hoch Boni sind, wie hoch die Vergütung des Vorstandes ist, weitgehend unabhängig sind –, vollständig umsetzen. Leider wird das aufgrund dieses Abänderungsantrags in Österreich nicht der Fall sein.
Sie haben ja noch ein bisschen Zeit, sich das zu überlegen und zu dem Schluss zu kommen, dass wir das doch wieder zurücknehmen und diese vernünftigen europäischen Leitlinien zu 100 Prozent erfüllen und nicht nur zum Teil. Ich fordere Sie dazu auf. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.17
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krainer hat zu Beginn seiner Ausführungen völlig richtig die Beweggründe dargelegt, warum in den letzten zehn Jahren eine ganze Reihe von Bestimmungen auf gesamteuropäischer Ebene, die natürlich dann auch national umgesetzt wurden, gemacht werden mussten: um die Lehren, wie Kollege Krainer gesagt hat, aus der Lehman-Pleite, aber leider natürlich auch im nationalen Bereich die Lehren zum Beispiel aus dem Fall Hypo Alpe-Adria zu ziehen, damit solche Dinge sich nicht wiederholen können. Das heißt im Konkreten, dass viele Bestimmungen in Bezug auf Compliance, auf Aufsicht und auf Aufsichtsorgane neu gestaltet wurden. Das sieht auch diese Richtlinie vor.
Bis hierher bin ich mit Kollegen Krainer auch einer Meinung, nämlich dass das notwendig und richtig war. Allerdings besteht für uns schon die Veranlassung, auch wachsam und aufmerksam zu sein, wenn solche Richtlinien erlassen werden, dass sie nicht überschießend gestaltet werden. Das heißt im konkreten Fall zum Beispiel, dass man natürlich die Eigentümer von Finanzinstituten nicht völlig ihrer Gestaltungsmöglichkeit berauben und ihnen diese nicht gänzlich entziehen darf.
Das ist einer der Beweggründe, warum wir zum Beispiel noch diesen Abänderungsantrag im Finanzausschuss eingebracht und diese eine Bestimmung bezüglich der Gestaltung beziehungsweise Beschickung des Vergütungsausschusses etwas zurückge-
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