nommen haben – in concreto um ein Mitglied, das diese sehr strengen Bestimmungen erfüllen muss –, nämlich um damit den Eigentümern bei der Gestaltung des Aufsichtsrates beziehungsweise dieses Subgremiums des Aufsichtsrates namens Vergütungsausschuss etwas mehr Gestaltungsmöglichkeit zu lassen.
Das ändert überhaupt nichts daran, dass die Bestimmungen immer noch streng sind, das ändert überhaupt nichts daran, dass damit ein Höchstmaß an Aufsicht, Kontrolle und damit auch Compliance gegeben ist.
Wenn wir hier tatsächlich – wie ja auch der Geschäftsführer der Finanzmarktaufsicht im Ausschuss gesagt hat – in einem Punkt, in einer Bestimmung den Leitlinien nicht zur Gänze folgen, dann, meine ich, kann man das sachlich sehr gut rechtfertigen. Ich bitte Sie daher, diesem Gesamtpaket, so wie wir es jetzt vorlegen, Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.21
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rossmann. – Herr Abgeordneter, bitte schön.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, geht es bei dem Bericht des Finanzausschusses über diese Regierungsvorlage um die Umsetzung von Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht.
Grundsätzlich sind diese zu begrüßen, das haben meine Vorredner bereits gesagt. Ich sehe das auch so, weil Lehren aus der Finanzkrise gezogen werden. Es werden sozusagen bestimmte Kriterien eingeführt, die es in Kreditinstituten zuvor nicht gegeben hat. Das betrifft beispielsweise den Leiter der internen Kontrollfunktion, das betrifft aber auch Complianceverfahren und insbesondere die formale Unabhängigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrates.
Was ich aber schon erwähnen muss – und das ist auch der Grund dafür, dass ich dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen kann, und darauf wurde ja vom Kollegen Krainer schon hingewiesen –, ist ein Abänderungsantrag, den wir im Finanzausschuss hatten, der dazu geführt hat, dass im Vergütungsausschuss ein Mitglied das Kriterium der formalen Unabhängigkeit nicht erfüllen muss. Herr Kollege Kopf, ich sehe, ganz ehrlich gesagt, nicht ein, warum man nicht, wie andere Staaten das auch getan haben, diese europäische Leitlinie der Europäischen Bankenaufsicht zur Gänze umsetzt.
Diese Aufweichung ist etwas, dem ich nicht zustimmen kann. Das ist der eine Grund – ich habe aber auch noch einen anderen Grund. Der andere Grund ist, dass wir auch beim Nominierungsausschuss von dieser europäischen Leitlinie abweichen, nämlich dahin gehend, dass ein formal unabhängiger Vorsitzender und eine Mehrheit an formal unabhängigen Mitgliedern in diesem Ausschuss nicht übernommen werden.
Ich sehe auch in diesem Fall nicht ein, dass – und das wurde vom Herrn Finanzminister im Ausschuss meines Erachtens zu wenig begründet – eine Abweichung von diesen Leitlinien gemacht wurde. Daher: Von meiner Seite keine Zustimmung zu einer insgesamt aber begrüßenswerten Regierungsvorlage. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)
13.23
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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