Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 111

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so angepasst, dass eine Mindestanzahl der Aufsichtsratsmitglieder auch tatsächlich formal unabhängig ist.

Das gilt bei Kreditinstituten für Mitglieder des Prüfungsausschusses und bei system­relevanten Kreditinstituten auch für Mitglieder des Risikoausschusses. Das ist soweit auch so gut. Wir haben aber auch schon gehört, dass die Regierungskoalition einen Abänderungsantrag eingebracht und ihn im Ausschuss in getrennter Abstimmung angenommen hat, der die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht ziemlich auf­weicht und verwässert. Aus unserer Sicht ist das nicht hinzunehmen – es wurde von uns darauf eingegangen. Ich sehe auch wirklich die Gefahr, dass die Finanzmarkt­aufsicht nach dieser Regelung, die Sie heute hier beschließen werden, gar nicht wirklich die Konformität mit den Leitlinien und, was die Bestimmungen für den Nominie­rungsausschuss betrifft, die Compliance erklären wird können. Also: Dieser Abände­rungsantrag verwässert, und das ist für uns nicht hinzunehmen.

Aus meiner Sicht muss jede Art von Finanzpolitik, die wir betreiben, von gewissen Prin­zipien geleitet sein. Dazu gehören erstens die Transparenz, zweitens die Fairness und zum Dritten auch eine sozial gerechte Umverteilung. Das beginnt bei der Schließung von Steueroasen, geht weiter über das Stoppen eines Steuerwettbewerbs nach unten, den wir leider momentan auch innerhalb der Europäischen Union erleben, geht über das Stopfen von Schlupflöchern für Konzerne zur Steuervermeidung – legal, halblegal, illegal – bis zur Befähigung jedes einzelnen Staates, selbstbestimmt finanziell seinen Aufgaben nachkommen zu können, nämlich für seine Bürgerinnen und Bürger eine gute Daseinsvorsorge, eine gute soziale Infrastruktur und auch einen Lastenausgleich anbieten zu können. Ich möchte dazu anmerken, dass die Agenda 2030, die nach­haltigen Entwicklungsziele, speziell das Ziel 16, dafür eine ganz gute Handlungs­anlei­tung geben. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.29.51

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Durch diese Änderungen im Bankwesengesetz und im Investmentfondsgesetz werden die schon erwähnten Leitlinien der EBA und der ESMA umgesetzt. Unser Hauptaugenmerk lag darauf, dass hier kein Gold Plating stattfindet, und als konstruktive Opposition muss man auch sagen: Wenn keines statt­findet, dann können wir die Umsetzung der Leitlinien auch mittragen.

Im Ausschuss gab es allerdings auch eine Diskussion über die Reformbedürftigkeit der Bankenaufsicht in Österreich und über die Doppelstruktur von Nationalbank und Finanzmarktaufsicht. Erfreulicherweise findet sich dazu im Regierungsprogramm das Vorhaben, diese bankenaufsichtsbehördlichen Agenden in einer Institution zusam­men­zuführen. Das ist dringend notwendig. Ich möchte an dieser Stelle aber schon auch daran erinnern, wie es überhaupt dazu gekommen ist.

Als nämlich damals unter Schwarz-Blau, Schüssel I, Bankenkrisen gerade frisch vorbei und zu verarbeiten waren, ging es darum, einen schwarz-blauen Zugriff auf die Auf­sicht zu bekommen, also wurde die FMA eingerichtet. Eigentlich wollte man das alles konzentrieren, das hat aber der Verfassungsgerichtshof nicht zugelassen. Man musste sich also mit der SPÖ, der es ein Anliegen war, die Privilegienhochburg Nationalbank auch in der Bankenaufsicht zu halten, damit die eigenen Leute weiterhin ein gedeih­liches Auskommen haben, einigen.

 


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