Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 117

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weil Banken natürlich sehr viel Kapital verwalten, auch solches von kleineren Sparern. Daher wäre es besonders wichtig, diese Transparenzbestimmungen umzusetzen und die entsprechende Verantwortung wahrzunehmen.

Worum geht es? – Es geht im Wesentlichen um Folgendes: Sie kennen wahrscheinlich alle die Causa Meinl; Kollege Krainer berichtet ja immer wieder davon. Herr Meinl war im Vorstand der Meinl-Bank und hat dort einige Dinge vollbracht, die der Aufsicht über­haupt nicht gefallen haben. Er wurde also aus dieser Position herausgebeten und ist dann flugs in die Funktion des Chefs des Aufsichtsrates gekommen, der in einer Bank, in einer Aktiengesellschaft natürlich eine sehr starke Rolle hat.

Es war also sicherlich absolut nicht die Intention der Aufsichtsbehörde, ihn mehr oder weniger dort zu belassen. Er hat im Übrigen das Gleiche verdient wie zuvor als Vorstand – soll sein, aber das zeigt, wie sehr versucht worden ist, an der Intention der Regelung vorbei einen Zustand zu schaffen, den die Behörde eigentlich nicht haben wollte.

Ähnliches passiert jetzt hier: Wir haben eigentlich vorgehabt, zuzustimmen. Wir hatten ja in der letzten Ausschusssitzung eine breite Diskussion darüber, dass es nunmehr längere Wartezeiten gibt, wenn beispielsweise Geschäftsführer, leitende Angestellte aus Managementfunktionen oder Rechnungsprüfer in Kontrollgremien kommen. – Das alles wurde uns jetzt durch Ihre Änderungen jedenfalls so vermiest, dass wir dem nicht zustimmen können. Ich bedauere das irgendwie, denn letztlich sind die Leute, die auf der Strecke bleiben, unter anderem die kleinen Sparer – und natürlich auch die Groß­investoren, die jetzt ein System haben, das nicht so transparent ist, nicht so gut ist, wie es hätte sein können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Winzig: ... bei einer Sprengelversammlung!)

13.49


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Lindinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.49.20

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Änderungen des Bankwesen­gesetzes und des Investmentfondsgesetzes. Es werden mit dieser Gesetzesnovelle in erster Linie notwendige Anpassungen vorgenommen. Ausschlaggebend dafür sind die neuen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungs­organs und Inhabern von Schlüsselfunktionen.

Meine Vorredner haben die entsprechenden Eckpunkte schon näher erläutert. Mir ist es wichtig, hervorzuheben, dass Gesetze, die wir hier beschließen – in diesem Fall diese Gesetzesnovelle –, auch praktikabel – oder wie wir in Oberösterreich sagen: mit dem entsprechenden Hausverstand – umsetzbar sind. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Genau deshalb haben wir bei der Bestellung von Kontrollorganen kein sogenanntes Gold Plating betrieben, sondern das Gesetz so ausgestaltet, dass alle Kreditinstitute unterschiedlicher Größe es auch realistisch umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mit realistisch umsetzen meine ich auch die notwendige Vorbereitungsphase. (Zwi­schenruf des Abg. Plessl.) So tritt dieses Gesetz nicht mit 1. September 2018 – wie in der Regierungsvorlage vorgesehen –, sondern mit 1. Jänner 2019 – wie im Abände­rungs­antrag meines Kollegen angegeben – in Kraft. Gesetze und vor allem diese Ge­setzesnovelle sichern die strengsten Kontrollen, aber mit dem notwendigen Haus­ver-


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