Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 116

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und jede Änderung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 6 Z 3 bei bestehenden Leitern der Compliance-Funktion;“

3. In Art. 1, Z 15 lautet § 107 Abs. 99:

„(99) § 3 Abs. 4a Z 1 und Abs. 7 lit. c, § 39 Abs. 5 und 6 Z 1, § 42 Abs. 1, § 63a Abs. 4, § 73 Abs. 1 Z 11 und Abs. 1b, § 73a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 treten mit 1. September 2018 in Kraft. § 28a Abs. 5a bis 5c, § 39 Abs. 6 Z 2 und 3, § 39d Abs. 5, § 98 Abs. 2 Z 7, § 103w sowie § 105 Abs. 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“

4. In Art. 2 lautet Z 1:

„1. § 10 Abs. 6 letzter Satz lautet:

„Die §§ 28a Abs. 5a bis 5c, 39 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 letzter Satz und Abs. 6, 57 Abs. 5 und 74 Abs. 1 in Verbindung mit 74 Abs. 6 Z 3 lit. a sowie 75 BWG finden keine An­wendung.““

Begründung:

Zu Z 1:

Richtigstellung eines Redaktionsversehens.

Zu Z 2:

Korrektur zweier Verweisfehler, da die Voraussetzungen für den Leiter der Compli­ance-Funktion in § 39 Abs. 6 Z 3 BWG festgelegt werden.

Zu Z 3:

Hiermit wird die Ergänzung des § 28a Abs. 5c BWG auch in der Bestimmung zum Inkrafttreten reflektiert.

Zu Z 4:

Hiermit wird die Ergänzung des § 28a Abs. 5c BWG auch in der Ausnahme­bestim­mung des § 10 Abs. 6 InvFG 2011 reflektiert.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Jarolim gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeord­neter.


13.46.26

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Es ist ja in der heutigen Debatte von den Rednern der Regierungs­parteien schon zugegeben worden, dass die Umsetzung nicht EBA-konform ist, was mich eigentlich eher erstaunt, aber es ist wenigstens nicht der Versuch unternommen worden, herumzureden, sondern wir wissen jetzt, dass die Vorgabe jedenfalls nicht erfüllt wird. (Ruf bei der FPÖ: Das ist gut so!) Der Grund dafür, dass sie nicht erfüllt wird, ist offensichtlich, dass Sie Kontrollen nicht jenen Stellenwert geben, den man ihnen eigentlich geben sollte; das wäre aber, zumal es hier um Banken geht, wichtig,


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