Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 193

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

der Armutsgrenze leben und damit von Armut gefährdet sein! Das dürfen wir nicht zulassen, und deshalb ist es essenziell, dass die Mindestsicherung bundesweit ein­heitlich und gerecht geregelt wird. Sie ist ein Grundpfeiler, und daher habe ich die Bitte: Es muss in diese Richtung einfach etwas weitergehen!

89 Prozent der BezieherInnen erhalten weniger als 1 000 Euro. Fast 90 Prozent der Leute erhalten weniger als 1 000 Euro, und das nur kurzfristig über gewisse Monate hinweg. 3 Prozent erhalten mehr als 1 500 Euro. Was soll also diese Neiddebatte? Was soll diese Deckelungsdebatte? Was soll diese Obergrenzendebatte? – Die ist hier nicht angebracht! Wir müssen ein soziales Netz schaffen, eben eine mindeste Ab­siche­rung.

Sie lenken mit dieser Neiddebatte ständig von den wirklichen Problemen ab. Sie deuten auf eine Minderheit und lenken davon ab (Abg. Wurm: Falsch! Falsch, Frau Kollegin!), dass Kinder und Alleinerziehende in Österreich an der Armutsgrenze leben. Das machen Sie nachhaltig, darin sind Sie wirklich gut. Niemand bezieht Mindestsiche­rung aus Jux und Tollerei, aber Armut sollte in unserem Land keinen Platz haben. Ich bitte Sie daher: Gehen wir gemeinsam diesen Schritt, vereinheitlichen wir diese Regelung und schaffen wir eine sozial gerechte mindeste Absicherung für Menschen in Notlagen in unserem Land! – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

18.14


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Smodics-Neumann gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.


18.14.39

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin Bures! Sehr geehrte Frau Präsidentin Kraker! Hohes Haus! Liebe Besucher auf der Galerie und liebe Zuseher zu Hause! Ich darf Sie kurz aus der Thematik der Mindest­sicherung in die Thematik der Invaliditätspension entführen. Die Invaliditätspension Neu beziehungsweise das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 löste die befristete Invali­ditätspension ab, mit der Zielsetzung der Anhebung des tatsächlichen Pensions­antrittsalters und einer nachhaltigen Finanzierung unseres Pensionssystems durch die Hebung eines Einsparungspotenzials von knapp 650 Millionen Euro.

2015 bewertete die OECD mittels einer Studie die Reform als vielversprechend, allerdings hänge der Erfolg von der Implementierung ab. Was heißt das? – Das Was ist gut und das Wie bringt sozusagen die Ergebnisse, und jetzt hat der Rechnungshof die ersten Ergebnisse dankenswerterweise einmal evaluiert.

Statt einer Einsparung bis zum Ende dieses Jahres ist ein Mehraufwand von circa 100 bis 200 Millionen Euro zu erwarten. Die Zahlen der beruflichen Rehabilitation, also der Möglichkeit, nachdem man langfristig krank gewesen ist, wieder zu gesunden und in seinen Beruf zurückzukehren oder einen anderen Beruf zu ergreifen, lagen weit unter den Erwartungen, und die Rahmenbedingungen und die Auszahlungsmodalitäten für die Betroffenen wurden seitens des Rechnungshofes als unzweckmäßig und nicht sachgerecht bezeichnet.

Zum Teil wurden die Empfehlungen des Rechnungshofes schon angegangen, zum Beispiel was die besseren Abstimmungen zwischen den betroffenen beziehungsweise zuständigen Stellen betrifft. Eine Problematik ist aber nach wie vor immer noch evident, nämlich dass es eine relativ hohe Anzahl an psychischen Erkrankungen in Kombi­nation mit der Tatsache gibt, dass die Versorgung der Betroffenen zum überwiegenden Teil durch Allgemeinmediziner und nicht durch Fachärzte erfolgte. Da braucht es also tatsächlich eine weitere Überarbeitung im Sinne des Systems und vor allem im Sinne


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite