Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 234

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auch im Bericht vorkommt und für die es Reformbedarf gibt, und das ist das Institut der Staatskommissäre.

Es ist so, dass im Jahr 2002 der Gesetzgeber die Funktion der Aufsichtsbehörde vom Finanzministerium an die FMA übertragen hat. Dabei hat sich der Gesetzgeber eine Aufgabe zurückbehalten, das ist die Funktion der Staatskommissäre. Obwohl diese Staatskommissäre funktional Organe der Finanzmarktaufsicht sind und waren, liegt die Bestellung weiterhin beim Bundesminister für Finanzen. Außerdem kommt dem Lan­deshauptmann oder der Landeshauptfrau eines Bundeslandes, in dem die Sparkasse ihren Sitz hat, ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht zu, obwohl die Landeshauptleute seit Etablierung der Finanzmarktaufsicht im April 2002 keine Kompetenz im Bereich der Bankenaufsicht mehr haben.

Es gab dann im Jahr 2017 eine Reform zur Bankenaufsicht. In diesem Punkt wurde sozu­sagen nur die gepflogene Praxis etabliert. Es ist so, dass Staatskommissäre jetzt auch Quartalsberichte zu liefern haben. Die waren aber bereits seit über zehn Jahren laut Richtlinien der FMA abzufassen. Wesentliche Änderungen, wie sie auch als Ergeb­nis des Hypo-Untersuchungsausschusses gefordert wurden, nämlich entweder die Abschaffung oder die Stärkung der Staatskommissäre, gab es nicht. Das erfolgte nicht. Das Institut der Staatskommissäre blieb somit seit 1979 im Wesentlichen unverändert und wurde den erhöhten Anforderungen im Aufsichtsbereich nicht angepasst.

Damit sind zwei Empfehlungen zum Thema Staatskommissäre offen – trotz der Reform im Jahr 2017. Es gibt keine Zusammenführung der Aufgabenverantwortung für Staats­kommissäre bei der FMA hinsichtlich Auswahl, Bestellung, Weiterbildung und Ab­berufung und keine Flexibilisierung dieses Instituts als Aufsichtsinstrument der FMA, sondern eine Beibehaltung des starren Bilanzsummenkriteriums.

Es gibt auch echte Einsparungsmöglichkeiten. Die Kosten der Staatskommissäre sind ja von den beaufsichtigten Kreditinstituten zu tragen und betragen rund 1,33 Millionen Euro pro Jahr. Der Verwaltungsaufwand der FMA lag im Zeitraum von 2010 bis 2014 bei durchschnittlich 2 000 Stunden pro Jahr. Die Aufgaben der Staatskommissäre selbst deckten sich – bis auf das Einspruchsrecht in Organsitzungen – mit Melde- und Be­richtspflichten der Geschäftsleiter und des Bankprüfers von Kreditinstituten, und seit November 2005 gab es keinen Einspruch eines Staatskommissärs.

Sie sehen also, das ist ein Instrumentarium, bei dem es durchaus Handlungsbedarf gibt, und ich wollte Ihnen das noch einmal in Erinnerung rufen. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

20.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.20.41

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf TOP 21 – die Frau Präsidentin hat ja ebenfalls gerade dazu ge­sprochen –, den Bericht des Rechnungshofes über die Österreichische Bankenauf­sichts­architektur.

Ich möchte auch ein bisschen an das anschließen, was die Frau Präsidentin eben ge­sagt hat, möchte aber einleitend einmal festhalten – und das sagt ja auch der Bericht –: Eine funktionierende Bankenaufsicht ist für einen Wirtschaftsstandort Österreich, ist für Europa, ist für die globale Finanzwirtschaft sehr, sehr wichtig. Wir erinnern uns, die Finanzkrise 2008 oder der Fall Hypo Alpe-Adria waren unter anderem auch einer mangelnden Bankenaufsicht, einer mangelnden Kapitalmarktaufsicht geschuldet, und


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