Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 233

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gerichtshilfe“ und „Kinderbeistand“ auf das Kindeswohl auswirken und wie sie von den Kindern erlebt werden; ob durch diese Instrumente eine Verfahrensbeschleunigung erfolgt; wie viele Experten (Familiengerichtshilfe, Sachverständige, Besuchsmittlung, Besuchsbegleitung, Kinderbeistand…) seither pro Fall tätig sind und wie oft anstelle des Kinder- und Jugendhilfeträgers die Familiengerichtshilfe beigezogen wird; wie viele Verfahren über die (Un)Zulässigerklärung des Einschreitens des Kinder- und Jugend­hilfeträgers mit welchem Ausgang geführt werden, ob die im Gesetz dafür vorgesehene Verfahrensdauer von 4 Wochen eingehalten wird, und wie oft und warum in diesen Verfahren zusätzlich die Familiengerichtshilfe beigezogen wird.

Obwohl die Ausschreibung durchgeführt wurde, entschloss sich das BMJ aus nicht näher bekannten Gründen, den Auftrag dennoch nicht zu vergeben. Der vorliegende Rechnungshofbericht  kann eine umfassende Evaluierung nicht ersetzen, da er das KindNamRÄG 2013 nicht unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf das Kindeswohl, sondern unter finanziellen Gesichtspunkten untersucht hat. Auch die im März 2017 im Auftrag des BMJ fertiggestellte Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung  kann auf die ursprünglich gestellten Fragen keine Antworten liefern: Anstelle die Betroffenen – Eltern und Kinder – zu befragen, wurden nur die am Verfah­ren beteiligten Experten – RichterInnen, RechtsanwältInnen, MitarbeiterInnen der Fa­miliengerichtshilfe und der Kinder- und Jugendhilfeträger, Sachverständige, Kinder­beistände, MediatorInnen, Erziehungs- und FamilienberaterInnen – in die online-Frage­bogenerhebung einbezogen. Die Auswirkungen auf Eltern und Kinder wurden laut der Studie „nur indirekt über die Einschätzungen der Expert/innen erhoben“ (S. 11).

Die noch immer ausständige Evaluierung unter Einbeziehung der Betroffenen ist daher schnellstmöglich nachzuholen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird ersucht, eine Evaluierung der 2013 erfolgten Reform des Kindschaftsrechts unter Einbeziehung der betroffenen Familien durchzuführen und dem Nationalrat einen Bericht über die Auswirkungen der Neuregelungen vorzulegen, insbesondere über die Auswirkungen der Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen, die Wirkungen auf das Kindeswohl und die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen Instrumente, insbesondere der Familiengerichtshilfe, auf die Konfliktaustragung.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich nun die Frau Rechnungshofpräsidentin. – Bitte, Frau Prä­sidentin.


20.17.05

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Entschuldigung, dass ich mich da dazwischendränge. – Hohes Haus! Frau Abgeordnete Greiner hat den Bericht zur Bankenaufsichtsarchitektur angesprochen. Ich will da jetzt einen Punkt herausgreifen und über eine Einrichtung sprechen, über die sonst wenig gesprochen wird, die aber


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