gezeigt hat. Die Kindesabnahme war in diesem Fall – das traue ich mich zu beurteilen – eine schlichte Strafe für die Mutter und hatte mit dem Kindeswohl schlicht und einfach nichts zu tun. Das gilt im Übrigen umgekehrt genauso. Ich kenne genug Fälle, in denen das Väter betrifft, das betrifft nicht nur Mütter.
Wir haben zu diesen Missständen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit eine Umfrage gestartet und haben bisher 130 Fälle gesammelt, in denen sich in der Regel Eltern über gravierende Mängel im Bereich der Familiengerichtsbarkeit beschweren. Ich meine, dass diese Fragen ebenfalls einer Evaluierung unterzogen werden sollten, und stelle daher folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der durch das KindNamRÄG 2013 eingeführten ‚Familiengerichtshilfe‘“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird ersucht, eine Evaluierung der 2013 erfolgten Reform des Kindschaftsrechts unter Einbeziehung der betroffenen Familien durchzuführen und dem Nationalrat einen Bericht über die Auswirkungen der Neuregelungen vorzulegen, insbesondere über die Auswirkungen der Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen, die Wirkungen auf das Kindeswohl und die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen Instrumente, insbesondere der Familiengerichtshilfe, auf die Konfliktaustragung.“
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Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
20.16
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Kolba, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung der durch das KindNamRÄG 2013 eingeführten „Familiengerichtshilfe“
eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 21. – 32., zu „23. Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Familiengerichtsbarkeit“.
Gleichzeitig mit der Verabschiedung des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 (KindNamRÄG 2013) beantragte der Justizausschuss im November 2012, die Justizministerin per Entschließung zu ersuchen, „dem Nationalrat bis Ende 2016 einen Bericht über die Auswirkungen der Neuregelungen des Kindschaftsrechts, insbesondere über die Auswirkungen der Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen, die Wirkungen auf das Kindeswohl und die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen Instrumente auf die Konfliktaustragung, vorzulegen.“
Das Bundesministerium für Justiz veranlasste daraufhin eine öffentliche Ausschreibung der Evaluierung des KindNamRÄG. Gegenstand des Auftrags sollte die Beantwortung der vom Nationalrat gestellten Fragen sein, aufgegliedert in zahlreiche Detailfragen, wie zB: wie sich die neuen Instrumente „Clearing und Besuchsmittlung durch Familien-
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