Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 231

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betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes im Bereich der Fami­liengerichtsbarkeit

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Familiengerichtsbarkeit - Reihe BUND 2017/24 (III-26/126 d.B.) – TOP 23

Die Familiengerichtsbarkeit wurde durch das 2013 in Kraft getretene Kindschafts– und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013) grundlegend um-gestaltet. Der Rechnungshof hat dazu im vorliegenden Bericht (Reihe Bund 2017/24) zahlreiche Feststellungen getroffen und Empfehlungen ausgesprochen, um die neu­geschaffene Familiengerichtshilfe effizienter zu gestalten. Der Bericht enthält auch allgemeine Verbesserungsvorschläge für die Familiengerichtsbarkeit. Auch im Regie­rungsprogramm der Bundesregierung werden die Evaluierung der Familiengerichtshilfe sowie eine Umsetzung der Evaluierung des KindNamRÄG 2013 ausdrücklich genannt. Da die notwendigen Maßnahmen offenbar weitgehend unstrittig sind, spricht nichts gegen eine rasche Umsetzung der Empfehlungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Familiengerichtsbarkeit (Reihe BUND 2017/24), insbesondere die Emp­fehlungen zur besseren Vernetzung zwischen den Einrichtungen und zur Ein-schaltung der Familiengerichtshilfe statt der Beiziehung von Sachverständigen, um-zusetzen."

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden Anträge wurden ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kolba. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.13.35

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht über die Familiengerichtsbarkeit und würde einleitend gerne sagen: Es gibt Bereiche in der Justiz, die lassen sich sehr gut mit Zahlen von Ver­fahren, mit der Dauer von Verfahren, also mit statistischen Methoden auswerten.

Was den Rechnungshofbericht betrifft, verstehe ich natürlich, dass die Betroffenen nicht zu Wort kommen, also insbesondere die Familien und auch die Kinder, um deren Wohl es in diesen Verfahren immer geht. Es gibt aber auch einen Bericht über eine Evaluierung seitens des Justizministeriums aus dem Jahr 2017, und da verstehe ich schon nicht mehr, wieso man nicht zumindest versucht hat, mit Betroffenen ebenfalls ins Gespräch zu kommen und zu evaluieren, wie sie diese Gerichtsbarkeit erleben.

Ich habe selber in meinem unmittelbaren Umfeld eine Kindesabnahme erlebt, bei der das Kind – ein vierjähriger Bub – aus dem Kindergarten abgeholt wurde, mit der Begründung, es bestünde Gefahr im Verzug für das Kindeswohl. Was hat die Mutter gemacht? Hat sie das Kind geschlagen oder vernachlässigt? – Keine Rede davon; das, was sie gemacht hat, war, dass sie Besuchsregelungen für den Vater nicht ent­sprechend eingehalten hat und sich gegenüber dem Jugendamt zu wenig kooperativ


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