fehlungen zur besseren Vernetzung zwischen den Einrichtungen und zur Einschaltung der Familiengerichtshilfe statt der Beiziehung von Sachverständigen, umzusetzen.“
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Danke. (Beifall bei den NEOS.)
20.13
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Strukturreform der Bezirksgerichte
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprüfung - Reihe BUND 2017/28 (III-28/128 d.B.) – TOP 25
Seit 2012 läuft die Strukturreform der Bezirksgerichte. Von den ursprünglich 141 Bezirksgerichten sollen letztlich 68 Standorte bestehen bleiben. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Rechnungshof waren es 116 Bezirksgerichte. Und noch immer sind, wie der Rechnungshof kritisch anmerkt, die Kriterien nicht festgelegt, die für die Standortentscheidung maßgeblich sein sollen. Sichergestellt soll auch werden, dass auf Fakten beruhende Kostenschätzungen für bauliche Maßnahmen in die Standortentscheidung einfließen. Festzulegen sind auch Indikatoren, um die Ziel-erreichung dieser jahrelang laufenden Reform zu messen.
Die Strukturreform der Bezirksgerichte soll zu Kosteneinsparungen und zu höherer Effizienz der Justiz führen. Gerade angesichts der Einsparungen im Justizressort ist eine solche Reform überfällig, denn sie würde die nachteiligen Auswirkungen auf den Rechtsstaat zumindest teilweise abfedern. Im Sinne der rechtsuchenden Be-völkerung müssen die Empfehlungen des Rechnungshofes unverzüglich umgesetzt und die Strukturreform der Bezirksgerichte zügig fortgeführt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Strukturreform der Bezirksgerichte (Reihe BUND 2017/28), insbesondere die Festlegung von Standortkriterien und die Erstellung von Kostenschätzungen sowie die Festlegung von Indikatoren, mit denen die Zielerreichung der Reform gemessen wird, unverzüglich umzusetzen."
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen
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