Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 230

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feh­lungen zur besseren Vernetzung zwischen den Einrichtungen und zur Einschaltung der Familiengerichtshilfe statt der Beiziehung von Sachverständigen, umzusetzen.“

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Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.13

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Struktur­reform der Bezirksgerichte

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprüfung - Reihe BUND 2017/28 (III-28/128 d.B.) – TOP 25

Seit 2012 läuft die Strukturreform der Bezirksgerichte. Von den ursprünglich 141 Be­zirksgerichten sollen letztlich 68 Standorte bestehen bleiben. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Rechnungshof waren es 116 Bezirksgerichte. Und noch immer sind, wie der Rechnungshof kritisch anmerkt, die Kriterien nicht festgelegt, die für die Stand­ortentscheidung maßgeblich sein sollen. Sichergestellt soll auch werden, dass auf Fakten beruhende Kostenschätzungen für bauliche Maßnahmen in die Standort­entscheidung einfließen. Festzulegen sind auch Indikatoren, um die Ziel-erreichung dieser jahrelang laufenden Reform zu messen.

Die Strukturreform der Bezirksgerichte soll zu Kosteneinsparungen und zu höherer Effizienz der Justiz führen. Gerade angesichts der Einsparungen im Justizressort ist eine solche Reform überfällig, denn sie würde die nachteiligen Auswirkungen auf den Rechtsstaat zumindest teilweise abfedern. Im Sinne der rechtsuchenden Be-völkerung müssen die Empfehlungen des Rechnungshofes unverzüglich umgesetzt und die Struk­turreform der Bezirksgerichte zügig fortgeführt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Strukturreform der Bezirksgerichte (Reihe BUND 2017/28), insbesondere die Fest­legung von Standortkriterien und die Erstellung von Kostenschätzungen sowie die Festlegung von Indikatoren, mit denen die Zielerreichung der Reform gemessen wird, unverzüglich umzusetzen."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

 


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