Diese hohen Anforderungen, die die Familiengerichtsbarkeit auch an die Richter stellt, können nur erfüllt werden, wenn Richter in diesem Bereich auch eine gewisse Erfahrung erwerben, wenn sie also länger in diesem Bereich bleiben. Ob sie das tun, hängt sehr stark mit unserem Gerichtssystem zusammen. Daher spielt die Strukturreform der Bezirksgerichte auch in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Je größer nämlich die Gerichtseinheiten sind – es ist ja immer die erste Instanz –, desto leichter ist es auch, sich zu spezialisieren, und desto leichter sind auch Vertretungen zu organisieren.
Daher ist es wichtig, dass diese Reform der Standorte verstärkt weitergeführt wird. Allerdings muss dies – so wie der Rechnungshof es auch empfiehlt – nach klaren Kriterien, die festgelegt werden, um die Standorte auszusuchen, und aufgrund von Kostenabschätzungen, um festzustellen, wie viel es kostet, wenn man einen neuen Standort begründet, geschehen.
Ich glaube aber und ich bin – auch aufgrund meiner Erfahrung in der Justiz – überzeugt, dass diese Strukturreform der Bezirksgerichte nur ein Zwischenschritt sein kann. Letztlich muss es das Ziel sein, so wie in skandinavischen Ländern auch in Österreich ein dreistufiges Gerichtssystem zu haben: eine Eingangsinstanz – das, was jetzt Bezirksgerichte und Landesgerichte sind –, einen Gerichtstypus, der für alle Rechtssachen in erster Instanz zuständig ist, dann eine zweite Instanz und eine dritte Instanz. Das werden mehr als die jetzt 20 Landesgerichte sein, aber weniger als die 68, die in dieser Justizreform vorgesehen sind. Das brächte viele Vorteile mit sich, kann aber natürlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Trotzdem ist das ein Projekt, das angegangen werden muss.
Ich stelle zwei Anträge, und zwar zuerst folgenden:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Strukturreform der Bezirksgerichte“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Strukturreform der Bezirksgerichte (Reihe BUND 2017/28), insbesondere die Festlegung von Standortkriterien und die Erstellung von Kostenschätzungen sowie die Festlegung von Indikatoren, mit denen die Zielerreichung der Reform gemessen wird, unverzüglich umzusetzen.“
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Der zweite Antrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes im Bereich der Familiengerichtsbarkeit“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Familiengerichtsbarkeit (Reihe BUND 2017/24), insbesondere die Emp-
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