Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 228

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lieren. So war die Situation. Das hat also nicht funktioniert, das kann nicht funktio­nieren. Es war der Fehler des Ministeriums, keine klaren Zielvorgaben zu machen. Somit war natürlich eine effiziente Steuerung des Bifie durch das Ministerium über­haupt nicht möglich. Die linke Hand hat nicht gewusst, was die rechte tut, weil keine Zielvorgaben vorhanden waren.

Das ganze Problem wurde noch dadurch getoppt, dass die Direktoren – damals noch in Salzburg und in Wien – für das eigene Haus kein Unternehmenskonzept vorgelegt haben; Bifie ohne Unternehmenskonzept, sowohl in Wien als auch in Salzburg. Das ist grundsätzlich unvorstellbar. Jeder tut mehr oder weniger, was er will, weil ja kein Konzept vorgelegen ist. Hier ist die Empfehlung des Rechnungshofes, ein Unterneh­menskonzept vorzulegen, offengeblieben, wie Sie, Frau Präsidentin, richtigerweise fest­gestellt haben.

Das sind schon eklatante Fehler, die da passiert sind: Auf der einen Seite fehlen die Unternehmenskonzepte und auf der anderen Seite fehlen die Zielvorgaben. Dass dieses System nicht funktionieren kann, ist klar.

Meine Redezeit ist schon fast vorbei. Kollegin Fichtinger hat noch angeführt, dass es kein effizientes Personalcontrolling gab. Das möchte ich auch unterstreichen. Unterm Strich bleibt auf jeden Fall übrig, dass aufgrund dieser Situation Missmanagement produziert wurde – no na net – und dass unsere Regierung damit auch noch eine Bau­stelle übernommen hat, die sie zu klären hat. – Ich danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Griss. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


20.07.41

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu zweien dieser Berichte etwas sagen, und zwar sind es zwei Berichte, die die Justiz betreffen. Der eine ist der Bericht über die Familiengerichtsbarkeit und der andere ist der Bericht über die Follow-up-Überprüfung der Strukturreform der Bezirksgerichte.

Die beiden Themen Familiengerichtsbarkeit und Bezirksgerichte-Strukturreform hän­gen eng zusammen. Die Familiengerichtsbarkeit ist ja etwas, womit Menschen am ehes­ten in Kontakt kommen. Etwa 40 Prozent der Ehen in Österreich werden geschie­den. Viele Ehepaare haben Kinder, und für die Kinder muss dann ein Obsorgever­fahren durchgeführt werden.

Um diese Verfahren zu verbessern, um sie zu beschleunigen, wurde 2013 die Fa­milien­gerichtshilfe eingerichtet. Das entsprach einer langjährigen Forderung auch der Richter, denn gerade in einem Obsorgeverfahren ist es notwendig, dass auch pädago­gische Kenntnisse, psychologische Kenntnisse, sozialarbeiterische Kenntnisse einfließen. Die­ses Know-how wird jetzt durch die Familiengerichtshilfe zur Verfügung gestellt.

Die Familiengerichtshilfe, so wie sie jetzt läuft und wie der Rechnungshof sie überprüft hat, kann aber noch besser werden. Es kann noch und es muss noch in einem größeren Maß erreicht werden, dass die Familiengerichtshilfe auch Gutachten erstellt, denn Gutachten sind der wesentliche Grund, warum Obsorgeverfahren oft so lange dauern. Wenn nun die Familiengerichtshilfe das Gericht in einem stärkeren Maß unter­stützt, dann ist auch die Chance größer, dass die Entscheidungen Bestand haben. Das ist eigentlich der wesentliche Punkt. Wenn nämlich immer wieder neue Anträge gestellt werden, dann wird der Konflikt wieder aufgewärmt, die Kränkungen werden wieder bewusst gemacht, und das führt dazu, dass sich die Situation nicht beruhigt. Das ist besonders für die Kinder schädlich.

 


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