Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 244

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gehört, immer wenn diese Regierung spricht, geht es um Kürzungen bei den Men­schen. Man hat die Beihilfe für Lehrlinge über 18 Jahren, die in überbetrieblichen Lehr­werkstätten sind, gekürzt, man reduziert die Förderungen beim Arbeitsmarktservice, und es trifft ganz besonders Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zum Beispiel weil man die Aktion 20 000 eingestellt hat.

Man hat die Altersteilzeit um zwei Jahre verkürzt, und man sagt: Die Wirtschaft wird es schon richten! Wer sich die Zahlen und auch die Arbeitslosenzahlen, die Gott sei Dank nach unten gehen, ansieht, merkt, bei manchen wird es sich richten, nämlich bei den Unternehmen, die vorher Ihre Wahlkämpfe finanziert haben – bei denen wird es sich richten –, aber bei den Arbeitnehmern, die älter als 50 sind, tut sich nichts.

Die Ausbildungsbeihilfe für junge Menschen, die keinen Job in der Wirtschaft be­kom­men, die Förderung durch das AMS, das war für Leute, die es in der Wirtschaft schwer haben. Die Aktion 20 000 war genau an jene gerichtet, die 50 Jahre alt sind, ein Jahr lang arbeitslos sind, Hunderte von Bewerbungen geschrieben und trotzdem keinen Job gefun­den haben. Noch einmal: Sie richten es den Großunternehmen und Ihren Spon­soren.

Ich gebe Ihnen mit diesem Antrag jetzt eine Chance auf eine Gesetzesänderung, näm­lich das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz in eine Richtung zu ändern, das Erfolgsmodell der Altersteilzeit so zu gestalten, dass die Altersteilzeit eine Möglichkeit ist, in den Ruhestand überzugehen, sodass es einen fließenden Übergang in die Pension gibt. Das ist im Interesse von Unternehmen, und das ist auch im Interesse von älteren Arbeitnehmern. Dazu braucht es auch einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, dass sie auf arbeitsrechtlichem Weg in die Alters­teilzeit gehen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen Anspruch auf Altersteilzeit umzu­setzen bringt für die Menschen, die älter sind, einiges, und ich fordere Sie auf, einmal etwas für die Arbeitnehmer zu tun. Unterstützen Sie diesen Gesetzesantrag, Sie haben dann die Möglichkeit, bei Ihren Wählern das Gesicht zu wahren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

20.56


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Krenn. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.56.07

Abgeordnete Barbara Krenn (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolle­ginnen! Werte Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher über die Medien! Warum ist Altersteilzeit ein Erfolgsmodell? – Es ist ein Erfolgsmodell, weil die Erfah­rung der Älteren dem Betrieb erhalten bleibt, weil es weniger Krankenstände gibt. Es bietet den ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, gegen Ende ihres Berufslebens die Ar­beitszeit herunterzusetzen, und man kann den Übergang in die Alterspension fließend gestalten. Warum ist es ein Erfolgsmodell? – Es ist ein Erfolgsmodell, weil sich Arbeit­nehmerInnen und Arbeitgeber ohne Rechtsvorschriften einigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine Frage ist: Wie viele Fälle gibt es wirklich, in denen sich ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen nicht einigen? – Meines Erachtens ist es wirklich nicht notwendig, neue Rechtsvorschriften, wieder einen neuen Gesetzentwurf und wieder mehr Büro­kratie für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zu schaffen.

Man muss sich aber wirklich gut überlegen, wie man damit umgeht, darum wird diese Thematik im Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt, damit wir das Bestmögliche


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