15.35

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die aktuelle Diskussion und auch die mediale Berichterstattung in den letz­ten Tagen zum Thema „Schutz der heimischen Arbeitsplätze und der heimischen Wirt­schaft“ zeigen den besonderen Bedarf, den aktuellen Tendenzen durch die schwarz-blaue Regierungspolitik einen Riegel vorzuschieben – besonders auch dann, wenn ich mir durchlese, welche Wünsche vonseiten der Wirtschaftskammer et cetera noch ge­schürt werden.

„WKÖ will Lohn- und Sozialdumpinggesetz lockern“, etliche Deregulierungsinitiativen und -vorschläge werden aufgeführt. Das ist so gestern auf orf.at ersichtlich. Also man kann sich die Tendenzen und die Sichtweisen und Wünsche bereits ausmalen. Was das genau für Tendenzen sind, die in der aktuellen Regierungspolitik bereits umgesetzt worden sind oder noch fehlen, möchte ich nun ausführen.

Dem Lohn- und Sozialdumping in Österreich soll durch das Bekämpfungsgesetz entge­gengewirkt werden. Das Gesetz soll Arbeitnehmern das zustehende Entgelt für ihre erbrachte Leistung sichern und einen fairen Wettbewerb, wie bereits auch erwähnt worden ist, zwischen den Unternehmen ermöglichen, inländischen wie ausländischen. Dazu werden sowohl Arbeitgeber in Österreich, aber natürlich auch ausländische Ar­beitgeber, die ihren Firmensitz nicht in Österreich haben, sondern eben Arbeitnehmer entsenden oder auch überlassen, entsprechend kontrolliert. Als Betrugsbekämpfungs­einheit ist da die Finanzpolizei zuständig, die sowohl gegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug als auch organisierte Schattenwirtschaft vorgehen muss. Verstöße führen zu Anzeigen und selbstverständlich, so möchte man eigentlich meinen, dann auch zu Strafen für jene Unternehmen, die Verstöße durchführen.

Ich sage führen vermutlich auch zu Strafen, denn genau da komme ich zur aktuellen schwarz-blauen Regierungspolitik und zu dem Einsatz, dem Angriff auf beide Seiten: auf der einen Seite auf die Behörde, auf die Finanzpolizei selbst, und auf der anderen Seite auf die Höhe der Strafen, auf die Restriktionen, die dem entgegenwirken sollen.

Durch Ihre Politik, durch die Politik der Deckelung dieser Strafen für Firmen, die ihre Mitarbeiter bei der Sozialversicherung entweder nicht richtig anmelden oder falsch an­melden, die Sie im Rahmen – und es hat zuerst Kopfschütteln gegeben – des Budget­begleitgesetzes umgesetzt haben, ganz schnell und eigentlich in einem Aufwaschen, kommt es jetzt dazu, dass Firmen, egal, ob sie 50 oder 500 Mitarbeiter falsch bei der Sozialversicherung anmelden oder überhaupt nicht bei der Sozialversicherung anmel­den, nun eine gedeckelte Strafe von knapp 900 Euro zahlen müssen. Also das ist we­der sozial, noch entspricht es dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – nein, es bekämpft dieses und es gräbt diesem den Boden ab. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Betrug wird so wieder lohnend. Sie machen eine Politik, durch die sich Betrug auf einmal wieder lohnt. Was Sie damit auch machen, ist, unfaire Konkurrenzverhältnisse herzustellen: zwischen jenen, die sich an die Gesetze halten und jenen, die diese zu umgehen versuchen. Ehrliche Unternehmen werden damit einfach bestraft.

Dem nicht genug: Ich möchte zum zweiten Punkt kommen, nämlich zum großen Be­reich der Finanzpolizei selbst. Niemand hier herinnen wird es leugnen beziehungswei­se die Bedeutung oder Wichtigkeit der Finanzpolizei selbst als professionelle und auch effiziente Betrugsbekämpfungseinheit bestreiten. Ich frage Sie, liebe Regierungsvertre­ter: Warum setzen Sie dann genau da den Sparstift an?

Es sind bereits Zahlen von 2013 bis 2016/2017 genannt worden. Die Beantwortung einer Anfrage meines Kollegen Bruno Rossmann an den Finanzminister hat ergeben, dass der Personalstand der Finanzpolizei im Jahr 2017 bei einem Minimum von 438 Vollbeschäftigungsäquivalenten gelegen ist – 438 Vollbeschäftigungsäquivalente.

Die Ausrede der FPÖ jetzt ist: Das war nicht während unserer Regierungszeit, für 2017 sind wir nicht zuständig. – Nein, aber für 2018 sind Sie zuständig, und ich sage Ihnen, wie es 2018 ausschaut. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Auch 2018 sind 22 Voll­zeitstellen nicht besetzt. Und wie Finanzminister Löger in der Anfragebeantwor­tung 372/AB schreibt, entstand dieses Delta durch die „Verzögerung der Neuaufnah­men durch die Budgetplanung 2018“. – Also bitte, nicht abschieben auf die Vorgänger, sondern selbst besser machen! (Beifall bei der Liste Pilz.)

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung 342/AB, die wir jetzt diskutieren, sehr wohl und recht natürlich geschrieben, dass der Finanzminister dafür zuständig ist. – Ja, dem stimme ich zu, aber der Kontrollplan selbst muss in Übereinstimmung zwischen Sozialministerium und Finanzministerium geführt und ab­gestimmt werden.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte um das Schlusswort!

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (fortsetzend): Das heißt – mein Schlusswort –: Nützen Sie Ihre Rechte bei der Erarbeitung dieses Kontrollplans, Frau Ministerin! Das ist nicht nur eine Möglichkeit, sondern es ist Ihre Pflicht, Mitsprache zu üben und den Finanzminister auch daran zu erinnern, denn Ihre Verantwortung ist es, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz umzusetzen und das notwendige Personal für die Finanzpolizei auch entsprechend zur Verfügung zu stellen. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.41

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.

Ich darf in der Erledigung der Tagesordnung fortfahren.