Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alma, Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Innen­minister Kickl gefährdet die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher“ (1003/J)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nunmehr zur dringlichen Behand­lung der schriftlichen Anfrage 1003/J. Da sie inzwischen allen Abgeordneten zugegan­gen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Bei der BVT-Hausdurchsuchung am 28. Februar 2018 sind, wie der „Falter“ berichtete, überaus sensible Daten beschlagnahmt und mitgenommen worden:

• Eine komplette Liste der Informanten und Informationsquellen des BVT (die soge­nannte ZQB-Datenbank)

• Der Inhalt des Kommunikationsnetzwerkes des BVT mit anderen befreundeten Si­cherheitsbehörden (das sogenannte „Netzwerk Neptun“). Dieses Netzwerk enthält u.a. Daten des deutschen Bundesnachrichtendienstes und

• 19 Gigabyte Daten aus der Extremismus-Abteilung, in der u.a. umfassend die Um­triebe der rechtsextremen Szene in Österreich beobachtet und dokumentiert wurden und werden

All diese hochsensiblen Daten hätten niemals das BVT verlassen dürfen.

Eine Aufstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVTs inklusive der ver­deckten Ermittler befindet sich im staatsanwaltschaftlichen Akt. Des Weiteren befindet sich im staatsanwaltlichen Akt die Dokumentation der Hausdurchsuchungen. Darin finden sich zum Beispiel auch Privatadressen von wichtigen BVT-MitarbeiterInnen samt Grundrisse ihrer Wohnungen und Fotos ihrer Wohnungen.

Der staatsanwaltliche Akt unterliegt der Akteneinsicht. Das heißt, dass Beteiligte Ein­sicht in all diese hochsensiblen und teils höchst geheimen Daten nehmen können – ein Beteiligter ist aufgrund der Passaffäre Nordkorea. Diese Liste der MitarbeiterInnen des BVT, sowie die Dokumentation der Hausdurchsuchungen ist bereits in „falsche Hände“ (z.B. an JournalistInnen) geraten. Mittlerweile verbreiten sich Aktenteile unkontrolliert.

Das ist ein nachrichtendienstlicher und sicherheitspolitischer Super-Gau. Durch diese – von BM Kickl zu verantwortende – Vorgangsweise wird die Sicherheit in vielfältiger Weise massiv gefährdet:

• Die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher wird gefährdet, wenn ausländi­sche Nachrichtendienste nicht mehr mit Österreich zusammenarbeiten und damit die Terrorabwehr geschwächt wird.

• Es ist die Sicherheit der MitarbeiterInnen des BVT gefährdet, insbesondere die Si­cherheit von verdeckten Ermittlern, die mit ihren Klarnamen (!) angeführt sind und die nun einer Gefahr gegen Leib und Leben ausgesetzt sind.

• Informationsquellen und Informanten des BVT sind ab nun im besten Fall wertlos, im schlechtesten ebenfalls persönlich gefährdet.

• Die Leiterin des Referats für Extremismus im BVT sieht sich nicht mehr in der Lage ihrer Arbeit nachzugehen, sie sieht sich laut einer vom „Falter“ veröffentlichten E-Mail einer „Hetzjagd“ ausgesetzt. Sie wird von Rechtextremen gegen die sie ermittelt und von Dienstgeberseite (!) bedroht. Ihr wird nahegelegt in Pension zu gehen.

• Letztlich übernimmt Österreich in wenigen Wochen den EU-Vorsitz und muss dann die Sicherheit zahlreicher ausländischer Staats- und Regierungschefs gewährleisten, was vor diesem Hintergrund massiv erschwert wird.

Vor kurzem kündigte BM Kickl an, das BVT überhaupt zerschlagen und filetieren zu wollen. Eine Ankündigung, die ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon folgenderma­ßen kommentierte: "Ich bin einigermaßen überrascht, dass der staunenden Öffentlich­keit jetzt mitgeteilt wird, dass die Struktur des Verfassungsschutzes nicht auf der Höhe der Zeit sei. Und das wenige Wochen vor Österreichs Übernahme der EU-Ratspräsi­dentschaft. Und dann wird auch noch hinzugefügt, dass es eh in einem Jahr eine schlagkräftige Struktur geben wird" (APA0540 vom 29.5.2018).

Dieser Ankündigung des Innenministers ging sein Versuch voraus, BVT-Leiter Peter Gridling zu suspendieren und durch einen ihm genehmen Leiter zu ersetzen. Das Bun­desverwaltungsgericht hat die Vorgangsweise des Innenministers für ungesetzlich er­klärt und hob sie auf. Selbiges in einem zweiten Fall. Wie das „Profil“ am 9.6. berich­tete, ließ Bundesminister Kickl am Tag nach der Aufhebung der Suspendierung Grid­lings sofort eine erneute Suspendierung prüfen.

Auf der Strecke bleibt bei dieser Vorgangsweise von BM Kickl die Sicherheit der Ös­terreicherinnen und Österreicher. In knapp sechs Monaten als Innenminister hat BM Kickl die Funktionsfähigkeit dieses Geheimdienstes aus parteipolitischen Gründen wei­testgehend zerstört.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1. Wann haben sie Kenntnis darüber erlangt, dass sich eine Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVT inklusive verdeckter ErmittlerInnen (mit Nennung ihrer Klar­namen) im staatsanwaltschaftlichen Akt befindet?

2. Wann haben Sie, Ihr Generalsekretär oder andere MitarbeiterInnen des BMI die In­formation der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranlasst?

3. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, damit diese Liste schnellstmöglich aus dem Akt entfernt wird?

4. Wurden Sie vom Justizminister informiert, ob sich diese Liste derzeit noch im staats­anwaltschaftlichen Akt befindet?

5. Wann haben Sie erfahren, dass diese Liste der MitarbeiterInnen des BVT in „falsche Hände“ (zB. an JournalistInnen) geraten ist?

6. Haben Sie eine Risikoanalyse darüber erstellen lassen, welche MitarbeiterInnen durch die bereits erfolgte unkontrollierbare Verbreitung dieser Liste besonders gefähr­det sind?

7. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um eben diese Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter zu schützen?

8. Haben Sie sich nach dem Wohlergehen der verdeckten Ermittler erkundigt? Wenn ja, wie?

9. Haben Sie oder Ihre MitarbeiterInnen im Vorfeld der Hausdurchsuchung die Staats­anwaltschaft darauf hingewiesen, dass im BVT sensible Daten nicht beschlagnahmt werden dürfen, wie etwa die „ZQB-Datenbank“ und das „Neptun Netzwerk“ sowie lau­fende Ermittlungen im Bereich des Rechtsextremismus?

a. Wenn ja, wann und welcher Form?

b. Wenn nein, warum nicht?

10. Wann haben sie Kenntnis darüber erlangt, dass die „ZQB-Datenbank“ beschlag­nahmt wurde?

a. Wann haben Sie die Information der betroffenen Quellen hinsichtlich der Beschlag­nahme ihrer Daten veranlasst?

b. Welche Maßnahmen haben Sie, ihr Generalsekretär oder andere MitarbeiterInnen gesetzt, um die unwiderrufliche Löschung dieser Daten bei der WKStA zu veranlassen?

c. Haben Sie eine Risikoanalyse darüber erstellen lassen, welche MitarbeiterInnen durch die bereits erfolgte unkontrollierbare Verbreitung dieser Liste besonders gefähr­det sind?

d. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um ebendiese Quellen zu schützen?

11. Nach Bekanntwerden der Tatsache, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst die Zusammenarbeit mit dem BVT überdenken wollte, sollte seine Informationen bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden sein, wurde dies von den zuständigen Stellen öffentlich verneint. Wurde nur die Öffentlichkeit falsch informiert oder erging auch an den BND selbst bzw. andere Partnerdienste eine falsche Information?

a. Wann haben sie Kenntnis darüber erlangt, dass das „Neptun- Netzwerk“ beschlag­nahmt wurde?

b. Wann haben Sie die Information der betroffenen Partnerdienste hinsichtlich der Be­schlagnahme ihrer Informationen veranlasst?

Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die unwiderrufliche Löschung dieser In­formationen bei der WKStA zu veranlassen?

12. Wann haben Sie davon erfahren, dass gegen den ehemaligen Präsidialchef M.K. strafrechtliche Ermittlungen laufen?

a. Inwieweit wurde in weiterer Folge die Suspendierung K. geprüft?

13. Wann haben Sie davon erfahren, dass aufgrund der Vorwürfe im Konvolut gegen W. Z. strafrechtliche Ermittlungen laufen?

a. Haben Sie Z. suspendiert?

b. Wenn ja, wann?

c. Wenn nein, warum nicht?

14. Wann haben Sie von den laufenden Strafverfahren gegen Ihren Mitarbeiter GS Gold­gruber erfahren?

a. In wie weit wurde in weiterer Folge die Suspendierung Goldgrubers geprüft?

b. Weshalb erfolgte eine solche bis dato in diesem Fall – anders als bei Dir. Gridling und anderen Mitarbeitern des BVT – nicht?

c. Haben Sie hinsichtlich der laufenden Strafverfahren gegen Ihren Generalsekretär Gold­gruber bei der Staatsanwaltschaft bereits erhoben, ob neue Vorwürfe im Raum stehen, die eine Suspendierung Ihres Mitarbeiters auch aus Ihrer Sicht rechtfertigen würden?

d. Wenn ja: wann erfolgte dies und was war im Wesentlichen der Inhalt der Rückmel­dung(en) der Staatsanwaltschaft?

e. Wenn nein: warum erfolgte diese Nachfrage – obwohl medial in Zusammenhang mit Dir. Gridling als „üblich“ dargestellt – in diesem Fall nicht?

15. Wann haben Sie von den laufenden Strafverfahren gegen Ihren Kabinettsmitar­beiter Dr. Lett erfahren?

a. In wie weit wurde in weiterer Folge die Suspendierung Dr. Letts geprüft?

b. Weshalb erfolgte eine solche bis dato in diesem Fall – anders als bei Dir. Gridling und anderen Mitarbeitern des BVT – nicht?

c. Haben Sie hinsichtlich der laufenden Strafverfahren gegen Ihren Mitarbeiter Dr. Lett bei der Staatsanwaltschaft bereits erhoben, ob neue Vorwürfe im Raum stehen, die ei­ne Suspendierung Ihres Mitarbeiters auch aus Ihrer Sicht rechtfertigen würden?

d. Wenn ja: wann erfolgte dies und was war im Wesentlichen der Inhalt der Rück­meldung(en) der Staatsanwaltschaft?

e. Wenn nein: warum erfolgte diese Nachfrage – obwohl medial in Zusammenhang mit Dir. Gridling als „üblich“ dargestellt – in diesem Fall nicht?

16. Weshalb suspendierten Sie Dir. Gridling, obwohl § 112 BDG eine Suspendierung zwingend nur bei der Verhängung von Untersuchungshaft oder bei Anklageerhebung wegen gewisser Delikte, nicht aber wegen eines bloßen Ermittlungsverfahrens vor­sieht?

a. Wussten Sie, dass auch Ihr Haus zu den Vorwürfen aus dem Konvolut ermittelte und das BAK seine Zuständigkeit in diesem Zusammenhang verneinte?

b. Wenn ja, ab wann?

c. Wurden diese entlastenden Informationen der WKStA weitergegeben und wenn ja zu welchem Zeitpunkt?

d. Haben Sie fachkundige Beratung hinsichtlich der Rechtslage nach § 112 BDG in Be­zug auf die Suspendierung von Dir. Gridling hinzugezogen?

e. Wenn ja, welche?

f. Wenn nein, warum nicht?

17. Erfolgte die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Staatsanwältin zum Zwecke der Übergabe des „Konvoluts“ durch GS Goldgruber in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustim­mung?

a. Wenn ja: zu welchem Zweck?

b. Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

18. Erfolgte die Vermittlung der ersten Zeugin an die WKStA durch GS Goldgruber bzw. Dr. Lett in Ihrem Auftrag?

a. Wenn ja: zu welchem Zweck?

b. Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

19. Erfolgte die Vermittlung des zweiten Zeugen an die WKStA durch GS Goldgruber bzw. Dr. Lett in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a. Wenn ja: zu welchem Zweck?

b. Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

20. Erfolgte die Vermittlung des dritten Zeugen an die WKStA durch Dr. Lett in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a. Wenn ja: zu welchem Zweck?

b. Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

21. Erfolgte die Begleitung der beiden ersten Zeugen zur Einvernahme bei der WKStA als Vertrauensperson durch Ihren Kabinettsmitarbeiter Dr. Lett in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a. Wenn ja: zu welchem Zweck?

b. Wenn nein: wann haben Sie vom wem davon erfahren?

22. Haben sich ZeugInnen beim ihrem Kabinett oder Generalsekretär selbstständig ge­meldet?

a. Wenn ja, wann bei wem?

23. Mit welchen Personen des BMI hatten die ersten beiden Zeugen jeweils in Zusam­menhang mit ihrer Aussage vor der WKStA wann Kontakt? Was war der Inhalt dieser Kontakte?

24. Wer sonst aus dem BMI hatte welchen Kontakt mit den ZeugInnen im Jänner und Februar 2018?

25. Erfolgte der gegenüber der WKStA gemachte Vorschlag, die Einsatztruppe „EGS“ für die Hausdurchsuchung auszuwählen, in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a. Wenn ja: zu welchem Zweck?

b. Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

26. Erfolgte die Teilnahme von Dr. Lett und GS Goldgruber an der Einsatzbesprechung betreffend Hausdurchsuchung am 27. Februar 2018 in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zu­stimmung?

a. Wenn ja: zu welchem Zweck?

b. Wenn nein: wann haben sie von wem davon erfahren?

27. Wen informierte Herr Generalsekretär Goldgruber wann über die geplante Haus­durchsuchung, wen informierte er wann über die beabsichtigte Empfehlung der Beizie­hung der EGS an die WKStA und wen informierte er wann über die beschlossene Bei­ziehung der EGS durch die WKStA

28. Wann wurde Preiszler bzw. die EGS für ihren möglichen Einsatz durch wen das erste Mal kontaktiert?

29. Wann und in welcher Form wurde der Generalsekretär des BMVRDJ bzw. Justizmi­nister Moser von Seiten des BMI über die laufenden Ermittlungen bzw. das Zusam­menwirken von BMI und WKStA (insbesondere die Anzeige seitens GS Goldgruber im Jänner 2018 bzw. die Vermittlung von Zeugen im Februar 2018 sowie die Hausdurch­suchung im Februar 2018) in der Causa informiert und warum nicht eher?

30. Welche personellen und strukturellen Veränderungen haben Sie seit 28. Febru-ar 2018 im BVT vorgenommen?

31. Wie definiert das Bundesministerium für Inneres den Begriff „normale Streifenad­justierung“?

a. Fällt die Mitnahme eines Rammbocks darunter?

32. Wann haben Sie davon Kenntnis erlangt, dass man in Ihrem Hause der Leiterin des Extremismusreferates die Pensionierung „nahegelegt“ hat?

a. Ist Ihnen bekannt, welcheR MitarbeiterIn ihres Hauses dafür verantwortlich ist?

b. Wenn nein, welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dies auszuforschen?

c. Wenn ja, welche disziplinarrechtlichen bzw. dienstrechtlichen Folgen hat dies für die betreffende Person?

d. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um sicherzustellen, dass die ErmittlerInnen des BVT ihre Arbeit ordnungsgemäß fortsetzen können?

e. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um ressortintern dem Bedrohen von Mitar­beiterInnen vorzubeugen und bestehende Fälle zu bekämpfen?

33. Hat das BVT jemals MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts beobachtet bzw. gegen sie er­mittelt, auch bevor diese im Kabinett tätig waren?

34. Wie viele dieser Beobachtungen bzw. Ermittlungen fielen in den Aufgabenbereich des Extremismusreferats?

35. Wie stellen Sie sicher, dass diese Beobachtungen bzw. Ermittlungen ungestört wei­tergeführt werden können?

36. Wie stellen Sie sicher, dass diese MitarbeiterInnen keinen Zugriff und keinen Ein­fluss auf die Beobachtungen bzw. Ermittlungen und auf die ermittelnden Personen des BVT haben?

37. Hat das BVT seit 2013 gegen Bedienstete des Innenministeriums ermittelt, auch bevor diese im Innenministerium tätig waren? In wie vielen Fällen? In wie vielen Fällen wird noch ermittelt?

38. Wie viele dieser Ermittlungen fielen in den Aufgabenbereich des Extremismusre­ferats?

39. Wie stellen Sie sicher, dass diese Ermittlungen ungestört weitergeführt werden kön­nen?

40. Wie stellen Sie sicher, dass diese MitarbeiterInnen keinen Zugriff und keinen Ein­fluss auf die Ermittlungen und auf die ermittelnden Personen des BVT haben?

41. Gab es in Zusammenhang mit der von Ihrem Generalsekretär initiierten Haus­durchsuchung und den bekannten gravierenden Folgen Maßnahmen im BVT, um das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Ressortführung wiederherzustel­len?

a. Wenn ja, welche?

42. Gab es in Zusammenhang mit dem Widerstand innerhalb des BVT und den Schrei­ben von betroffenen Bediensteten Mitarbeitergespräche mit diesen Beamtinnen und Beamten?

43. Wurden seit Beginn Ihrer Ressortführung bereits neue MitarbeiterInnnen und Mitar­beiter im BVT aufgenommen?

44. Wenn ja, wie wurde dieses Personal für das neue BVT rekrutiert? Welche Qualifi­kationen müssen solche Personen aufweisen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage dringlich zu behandeln.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Herrn Abgeordnetem Krainer als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsord­nung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort erteilen.